Sie ersetzt die mehr als 20 Jahre alte Bauproduktenrichtlinie und ist nun die alleinige Rechtsgrundlage für das Inverkehrbringen von Bauprodukten. Damit der Wirtschaftsmotor Bau läuft, sind u. a. einheitliche und klare Regelungen für die verwendeten Produkte und ihre Eigenschaften notwendig. Innerhalb der Europäischen Union leistete das bisher die 1989 veröffentlichte Bauproduktenrichtlinie.
Mit 1. Juli 2013 ist die überarbeitete Version in Kraft getreten – nunmehr als Verordnung Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten.