Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde nach fast 100 Jahren vom Gesetzgeber grundlegend reformiert. Das Ziel: Stärkung des Verbraucherschutzes, die Verbesserung der Transparenz hinsichtlich des gebotenen Deckungsschutzes.
Nachfolgend haben wir für Sie die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst, die für bestehende Versicherungsverträge spätestens ab 01.01.2009 gültig sind.