Achtung! Letzter Termin: 31. 03. 2009!!! Regelungen zum Erlass von Grundsteuer – Wichtige Änderungen für 2009

Bislang ermöglichte die Vorschrift des § 33 Grundsteuergesetz auf Antrag einen teilweisen Erlass der Grundsteuer für bebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, wenn der normale Rohertrag des Objektes um mehr als 20 % gemindert war und der Steuerschuldner diese Minderung nicht zu vertreten hatte.

Die Anträge auf Teilerlass der Grundsteuer sollen ab 2007 erheblich zugenommen haben.

 

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