Acht Urteile zu Hinweis- und Warnschildern rund um die Immobilie

Über einen Mangel an Schildern kann man in Deutschland nicht klagen. Wo man sich auch aufhält, überall wird gewarnt, verboten, hingewiesen, aufgeklärt. Nicht immer ist allerdings klar, welche rechtlichen Konsequenzen solche Tafeln haben. Befreien sie den Aufsteller von seiner Verkehrssicherungspflicht? Sind sie unbedingt und in jedem Fall einzuhalten? Wer kommt für die Kosten der Anbringung auf?

Mit solchen Fragen befasst sich diese Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. Hier sind acht Gerichtsurteile gesammelt, die allesamt eines gemeinsam haben: Es taucht stets irgendwo in den Fällen ein Schild auf.

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