Ab 1. Mai gilt die EnEV 2014: Kluge Planung wird damit wichtiger denn je

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) ist in Kraft, sie legt fest, wie viel Heizenergie ein neu errichtetes Gebäude maximal verbrauchen darf. Schrittweise verschärft der Gesetzgeber darin die primärenergetischen Vorgaben für Neubauten. Spätestens, wenn ab Januar 2016 die zweite Stufe der Verordnung greift, führt kein Weg an stärkerer Dämmung der Gebäudehülle oder einer besonders sparsamen Heizungsanlage vorbei. Durch den Einbau einer Wärmepumpe können Bauherren die strengeren Vorgaben ohne zusätzliche Baukosten erfüllen.

Wer dagegen weiter auf fossile Heiztechniken setzt, wird gezwungen sein, deutlich mehr Geld in die Abdichtung der Gebäudehülle und zusätzliche Haustechnik zu investieren, zeigt eine Musterrechnung des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e. V..

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