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	<title>ZVEI Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>ZVEI Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Gefahrenquelle veraltete Elektroanlage &#8211; Kabel, Leitungen, Schalter und Steckdosen &#8211; nach 35 Jahren die elektrische Ausstattung überprüfen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/gefahrenquelle-veraltete-elektroanlage-kabel-leitungen-schalter-und-steckdosen-nach-35-jahren-die-elektrische-ausstattung-ueberpruefen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=gefahrenquelle-veraltete-elektroanlage-kabel-leitungen-schalter-und-steckdosen-nach-35-jahren-die-elektrische-ausstattung-ueberpruefen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 May 2021 15:13:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Elektroinstallation]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensprävention]]></category>
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		<category><![CDATA[Technik AG116]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie sicher ist die Elektroinstallation in einem alten Haus? Je älter das Haus ist, desto schlechter ist, sollte keine Modernisierung stattgefunden haben, der Zustand von Kabeln, Leitungen, Schaltern und Steckdosen. Spätestens nach 35 Jahren sollte die elektrische Ausstattung überprüft und wenn nötig auf den neuesten Stand gebracht werden. Eine Studie des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie [&#8230;]</p>
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<p>Wie sicher ist die Elektroinstallation in einem alten Haus? Je älter das Haus ist, desto schlechter ist, sollte keine Modernisierung stattgefunden haben, der Zustand von Kabeln, Leitungen, Schaltern und Steckdosen. Spätestens nach 35 Jahren sollte die elektrische Ausstattung überprüft und wenn nötig auf den neuesten Stand gebracht werden. Eine Studie des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) ergab, dass <strong>in rund 34 Prozent der Eigenheime und etwa 47 Prozent der Mietbauten, die älter als 35 Jahre alt sind, noch keine elektrische Sanierung stattfand</strong>.</p>



<p>Vor allem bei einem Immobilienkauf, einem Mieterwechsel, einer Renovierung oder bei Erweiterung der Elektroinstallation ist eine professionelle Überprüfung durch den E-CHECK eines Innungsfachbetriebes der Elektrohandwerke ratsam. „Sollten Sie lieber kaufen statt bauen, müssen bei einem Altbau immer Modernisierungsmaßnahmen der elektrischen Anlage mit einkalkuliert werden.“ warnt Jannik Schlegel, Experte der Initiative Elektro+. </p>



<p>Über die Gefahren und worauf Immobilienbesitzer besonders achten müssen, informiert die neue Broschüre „Sicherheit der Elektroinstallation in Wohngebäuden“ von ELEKTRO+. „Die Frage nach der Zukunftsfähigkeit und der Sicherheit der Elektroinstallation eines Hauses wird zu selten gestellt.“ so Schlegel. „Die Gefahr durch fehlerhafte Altanlagen in Wohngebäuden steigt mit jedem Jahr und in einem Haus aus den 1980-er Jahren raten wir dringend zu einer Überprüfung. </p>



<p>Es kann zum Beispiel zu einer Überlastung des Stromkreises kommen, wenn über diesen mehrere leistungsstarke Geräte gleichzeitig laufen. Es muss einfach mehr aufgeklärt werden.“</p>



<h2>Mehr Geräte, umfangreichere Anwendungen als früher</h2>



<p>Vom Kühlschrank über die Beleuchtung bis hin zu elektrisch betriebenen Rollläden und Smart-Home- Systemen – die meisten nutzen Strom in ihren eigenen vier Wänden ganz selbstverständlich und an vielen Stellen. Während allerdings die Ansprüche an die elektrische Ausstattung im Haushalt immer größer werden, ist die Elektroinstallation meist veraltet und sollte daher regelmäßig überprüft und modernisiert werden. </p>



<p>Konnten sich Anfang der 1960er Jahre nur 13 Prozent der Haushalte im früheren Bundesgebiet einen Kühlschrank, einen Fernseher oder eine Waschmaschine leisten, so gehören diese Geräte mittlerweile zur Standardausstattung. Drei Fernseher in einem Haushalt sind heute keine Seltenheit mehr. Entscheidend ist ebenfalls, dass in Wohngebäuden nicht nur immer mehr elektrische Geräte, sondern auch immer mehr neue Anwendungen dazukommen, wie z. B. die Elektromobilität, Smart Home Anwendungen, die Integration einer Photovoltaikanlage oder auch einfach nur ein großer Side-by-Side-Kühlschrank mit Doppeltüren und integriertem Eisbereiter. </p>



<p>Die voranschreitende Digitalisierung und eine bessere Geräteausstattung verändern die Anforderungen an eine zeitgemäße Elektroinstallation und können im schlimmsten Fall schnell ein Sicherheitsrisiko darstellen.</p>



<h2>Genügend Steckdosen einplanen</h2>



<p>Ein weiteres Problem stellt die Mindestanzahl an Steckdosen dar, die in den Wohnräumen installiert sein sollte. Gerade bei älteren Elektroinstallationen ist das Gefälle zwischen vorhandenen und tatsächlich benötigten Steckdosen sehr hoch&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/05/Energie-eplus-sicherheit-der-elektroinstallation.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/05/Energie-eplus-sicherheit-der-elektroinstallation.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Umsetzung der EU-Mediendienste-Richtlinie erfordert Interessenausgleich zwischen TV-Sendern, Medienplattformen und Nutzern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Sep 2019 18:56:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[ANGA]]></category>
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		<category><![CDATA[digital AG9]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
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		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vor der Entscheidung der Rundfunkkommission der Länder zum Medienstaatsvertrag bekräftigten ANGA, Bitkom, eco sowie ZVEI ihre Kritik an den geplanten Vorgaben, die aus Sicht der Verbände die Interessen von Medienplattformen und Nutzern nicht hinreichend berücksichtigen. Die Bedenken der Verbände betreffen insbesondere die derzeit vorgesehene restriktive Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) im Medienstaatsvertrag. Danach [&#8230;]</p>
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<p>Vor der Entscheidung der Rundfunkkommission der Länder zum Medienstaatsvertrag bekräftigten ANGA, Bitkom, eco sowie ZVEI ihre Kritik an den geplanten Vorgaben, die aus Sicht der Verbände die Interessen von Medienplattformen und Nutzern nicht hinreichend berücksichtigen.</p>



<p>Die Bedenken der Verbände betreffen insbesondere die derzeit vorgesehene restriktive Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) im Medienstaatsvertrag. Danach sollen Überblendungen und Skalierungen unter dem Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender stehen und nur noch im Einzelfall durch den Nutzer veranlasst werden können. Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen der Nutzer zwei Programme gleichzeitig ansehen kann, wären nach dem jetzigen Wortlaut nicht mehr ohne Erlaubnis der beteiligten Sender zulässig.</p>



<p>Die Verbände stellten heute Ergebnisse eines Rechtsgutachtens des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) vor, das den Spielraum der Bundesländer bei der Umsetzung der AVMD-RL in Bezug auf die Darstellung des TV-Bilds in Benutzeroberflächen und Plattformen untersucht. Das EMR-Gutachten stellt fest, dass die Ausgestaltung der genauen rechtlichen Bedingungen einschließlich möglicher Ausnahmen vom grundsätzlichen Überblendungsverbot den Mitgliedstaaten überlassen ist. Dabei sollen aber insbesondere auch die berechtigten Interessen der Nutzer berücksichtigt werden.</p>



<h2>ZVEI</h2>



<p>Laut Rechtsgutachten schützt die Vorschrift zu unzulässigen Overlays zwar die Mediendiensteanbieter davor, dass ihre Angebote ohne deren Zustimmung überblendet oder verändert werden. Das Verbot der Überblendung oder Veränderung ist aber nicht unbegrenzt, sondern erfährt Einschränkungen, etwa durch die Einwilligung des Nutzers. „Die in diesem Zusammenhang von den Ländern vorgesehene Beschränkung der Einwilligung auf Einzelfall-Veranlassung ist zu restriktiv. </p>



<p>Der Ausschluss eines Opt-In-Mechanismus für die Einwilligung in Bildskalierungen des laufenden Programms ist nicht zeitgemäß und führt zu einer Schieflage im Funktionsumfang von TV-Oberflächen gegenüber etwa mobilen Endgeräten. Damit widerspricht der derzeitige Entwurf des Medienstaatsvertrags dem individuellen Bedürfnis der Verbraucher und deren Nutzungsinteressen“, so Carine Chardon, Leiterin Medienrecht/Medienpolitik im ZVEI.</p>



<h2>eco</h2>



<p>„Das Gutachten zeigt deutlich, dass bei der Umsetzung der AVMD-Richtlinie die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen sind und ein eventueller Eingriff so gering wie möglich ausfallen müsste. Das ist im aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags aber gerade nicht gegeben. Daher sprechen wir uns noch einmal dafür aus, hier nur ein Mindestmaß an Regulierung vorzunehmen und dabei die Interessen&nbsp;des Nutzers zu berücksichtigen. Andernfalls werden sich Nutzer zukünftig noch stärker von den klassischen Angeboten abwenden“, sagt Oliver J. Süme, eco Vorstandsvorsitzender.</p>



<h2>Bitkom</h2>



<p>Ein weiterer Kritikpunkt der Verbände ist, dass künftig ausgewählte Mediendienste – linear wie auf Abruf – auf allen Plattformen und Benutzeroberflächen bevorzugt auffindbar sein sollen. Nach Ansicht der Wirtschaft zementiert diese Regelung existierende Marktpositionen: „Eine privilegierte Auffindbarkeit wird gerade nicht die Meinungsvielfalt schützen. Ganz im Gegenteil: Sie führt dazu, dass einige wenige Anbieter bevorzugt werden, während die Inhalte vieler anderer Anbieter diskriminiert werden&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/09/EU-Mediendienste-Richtlinie-erfordert-Interessenausgleich.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/09/EU-Mediendienste-Richtlinie-erfordert-Interessenausgleich.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>ANGA, Bitkom, eco und ZVEI: Neue Medienordnung blockiert Innovationen und bevormundet Verbraucher</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Aug 2019 14:07:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
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		<category><![CDATA[AG131]]></category>
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		<category><![CDATA[ZVEI]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein breites Bündnis der Digitalwirtschaft, Telekommunikationsbranche und Elektroindustrie kritisiert den aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags. Aus Sicht des Verbands der Kabelnetzbetreiber ANGA, des Digitalverbands Bitkom, des Verbands der Internetwirtschaft eco sowie des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI schränkt der Entwurf die Freiheit der Nutzer ein, blockiert Innovationen und greift unverhältnismäßig in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/anga-bitkom-eco-und-zvei-neue-medienordnung-blockiert-innovationen-und-bevormundet-verbraucher/">ANGA, Bitkom, eco und ZVEI: Neue Medienordnung blockiert Innovationen und bevormundet Verbraucher</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein breites Bündnis der Digitalwirtschaft, Telekommunikationsbranche und Elektroindustrie kritisiert den aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags. Aus Sicht des Verbands der Kabelnetzbetreiber ANGA, des Digitalverbands Bitkom, des Verbands der Internetwirtschaft eco sowie des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI schränkt der Entwurf die Freiheit der Nutzer ein, blockiert Innovationen und greift unverhältnismäßig in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen ein.</p>
<p>Ein breites Bündnis der Digitalwirtschaft, Telekommunikationsbranche und Elektroindustrie kritisiert den aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags. Aus Sicht des Verbands der Kabelnetzbetreiber ANGA, des Digitalverbands Bitkom, des Verbands der Internetwirtschaft eco sowie des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI schränkt der Entwurf die Freiheit der Nutzer ein, blockiert Innovationen und greift unverhältnismäßig in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen ein.</p>
<h5>Einschränkungen bei der Mediennutzung</h5>
<p>Außerdem sieht der Entwurf Einschränkungen bei der Mediennutzung vor. Nutzer können künftig keine generelle Einwilligung mehr erteilen, im laufenden Programm über passende Angebote und Programme informiert zu werden. Überblendungen und Skalierungen stehen vielmehr unter dem Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender und können nur noch im Einzelfall durch den Nutzer veranlasst werden. Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen der Nutzer zwei Programme gleichzeitig ansehen kann, sollen ohne Erlaubnis der beteiligten Sender gar nicht mehr zulässig sein. „Der derzeitige Entwurf des Medienstaatsvertrags geht an den bestehenden Nutzergewohnheiten vorbei&#8230;</p>


<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/08/Fueko-Verbaendebuendnis-kritisiert-Entwurf-Medienstaatsvertrags.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/anga-bitkom-eco-und-zvei-neue-medienordnung-blockiert-innovationen-und-bevormundet-verbraucher/">ANGA, Bitkom, eco und ZVEI: Neue Medienordnung blockiert Innovationen und bevormundet Verbraucher</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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