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	<title>WEG Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>WEG Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Arbeitskreis XII des Deutschen Baugerichtstages empfiehlt Pflicht zur Unterlagenherausgabe für nachhaltige Wohngebäudenutzung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jun 2021 13:49:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Detaillierte Bauunterlagen erleichtern die nachhaltige Instandhaltung von wertvollen Gebäuden. Deshalb ist es wichtig, dass auch Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter im Besitz aller wesentlichen Bauunterlagen für ihre Immobilie sind, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Bis eine gesetzliche Regelung in Kraft tritt, müssen Bauherren aber nicht untätig bleiben. Bereits heute können sie die Erstellung dieser Unterlagen samt [&#8230;]</p>
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<p>Detaillierte Bauunterlagen erleichtern die nachhaltige Instandhaltung von wertvollen Gebäuden. Deshalb ist es wichtig, dass auch Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter im Besitz aller wesentlichen Bauunterlagen für ihre Immobilie sind, so der Verband Privater Bauherren (VPB).</p>



<p>Bis eine gesetzliche Regelung in Kraft tritt, müssen Bauherren aber nicht untätig bleiben. Bereits heute können sie die Erstellung dieser Unterlagen samt deren Übergabezeitpunkt vertraglich vereinbaren. Unabhängige Bausachverständige beraten sie dabei, welche Pläne und Berechnungen sie wann und wozu brauchen. </p>



<p>Welche Bauunterlagen Bauherren für die baubegleitende Qualitätskontrolle in der Ausführungsphase mindestens benötigen, hat der VPB in seinem kostenlosen Download-Ratgeber „Bauunterlagen“ aufgelistet, KLICKEN Sie einfach auf das BILD und der VPB-Ratgeber öffnet sich als PDF.</p>



<p>Empfehlungen zu einer entsprechenden gesetzlichen Pflicht zur Erstellung und Herausgabe von Unterlagen über Wohngebäude an Wohnungseigentümer und deren WEG-Verwalter hat am 22. Mai der Arbeitskreis XII des Deutschen Baugerichtstages mehrheitlich beschlossen. Die Empfehlungen gehen auf Thesen von Prof. Dr. Jochen Glöckner von der Universität Konstanz zurück. </p>



<p>Die Pflicht zur Unterlagenherausgabe ist begründet und begrenzt durch den Umstand, dass Häuser als langlebige Wirtschaftsgüter naturgemäß instandgehalten, modernisiert und womöglich sogar erweitert werden. In allen diesen Fällen wird eine effiziente und ressourcenschonende Nutzung über den ganzen Lebenszyklus des Gebäudes durch eine entsprechende Dokumentation erheblich erleichtert. </p>



<p>Sie ist einer der Schlüssel zur nachhaltigen Nutzung der knappen Bauressourcen. Der VPB, Mitglied des Baugerichtstags, begrüßt ausdrücklich die Pflicht zur Unterlagenherausgabe an Verbraucher für eine nachhaltige Wohngebäudenutzung&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Fueko-vpb-Unterlagenherausgabe.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Fueko-vpb-Unterlagenherausgabe.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Cathrin Fuhrländer, Massimo Füllbeck: Praxisfälle für WEG-Verwalter &#8211; Um nach der anstehenden WEG-Reform den Durchblick zu behalten</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/cathrin-fuhrlaender-massimo-fuellbeck-praxisfaelle-fuer-weg-verwalter-um-nach-der-anstehenden-weg-reform-den-durchblick-zu-behalten/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=cathrin-fuhrlaender-massimo-fuellbeck-praxisfaelle-fuer-weg-verwalter-um-nach-der-anstehenden-weg-reform-den-durchblick-zu-behalten</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jul 2020 15:33:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Hausverwaltung bedeutet heute weit mehr, als die Beauftragung eines Hausmeisters oder der Gartenpflege. Rund 60 Gesetze und Verordnungen sind bei der WEG- und Mietverwaltung zu beachten. Das ist nicht nur eine Herausforderung für alle, die in die Branche einsteigen – auch bei viel Erfahrung gibt es immer wieder neue Hürden. Markt und Kundschaft sind stets [&#8230;]</p>
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<p>Hausverwaltung bedeutet heute weit mehr, als die Beauftragung eines Hausmeisters oder der Gartenpflege. Rund 60 Gesetze und Verordnungen sind bei der WEG- und Mietverwaltung zu beachten. Das ist nicht nur eine Herausforderung für alle, die in die Branche einsteigen – auch bei viel Erfahrung gibt es immer wieder neue Hürden. </p>



<p>Markt und Kundschaft sind stets im Wandel. Manche Immobilie verlangt nach Baumaßnahmen. Und die Rechtsprechung ist höchst bewegt: Jährlich werden ca. 260.000 Gerichtsverfahren um Mietrechtsfragen entschieden – ein Viertel der deutschen Zivilprozesse. Wenn nun die WEG-Reform ansteht, gilt es vor allem, den Durchblick zu behalten.</p>



<p>Willkommen ist da die zweite Auflage des Handbuchs „Praxisfälle für WEG-Verwalter“ (Haufe), die komplett aktualisiert und anlässlich der WEG-Reform erweitert wurde. Grundlage dafür ist der Referentenentwurf, der im Bundestag voraussichtlich im Herbst verabschiedet wird. </p>



<p>Die zu erwartenden Änderungen werden „den Verwalteralltag auf den Kopf stellen“, warnen Cathrin Fuhrländer und Massimo Füllbeck im Vorwort ihres Buchs, das für die Neuerungen wappnen soll. </p>



<p>Das Autorenduo kennt sich im „WEG-Dschungel“ bestens aus. Fuhrländer bringt als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfangreiches Know-how mit. Füllbeck kommt als Immobilienökonom, Haus- und Grundstücksfachverwalter aus der Praxis. </p>



<p>Beide sind im Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. (BVI) aktiv. So können sie aus einen Fundus an Praxisfällen schöpfen, um in ihrem Buch alle Grundkenntnisse zu vermitteln, mit denen Verwalter bei Eigentümerfragen und in Versammlungen rechtssicher handeln können.</p>



<h2>Auch „Online“ mit Arbeitshilfen wie Musterverträge, Beschlüsse und Gesetze</h2>



<p>Ihr Praktikerbuch ist klar strukturiert, damit schnell Antworten auf konkrete Fragen zu finden sind. Zunächst werden typische Probleme vorgestellt und erklärt, welche rechtlichen Fallstricke jeweils zu beachten sind, woraus dann Lösungen abgeleitet werden. </p>



<p>Dieser Ansatz überbrückt die oft auseinanderklaffende Schere zwischen Theorie und Praxis. Zum Buch stehen online Arbeitshilfen wie Musterverträge, Beschlüsse und Gesetze zum Download bereit. Behandelt werden alle Bereiche des Verwalteralltags: vom Vertrag über Versammlungen und Finanzen bis zu Eigentümerwechsel und baulichen Veränderungen. Auch Sondereigentum, Nachbarschaftsrecht und öffentliches Recht werden erörtert. </p>



<p>Das Kapitel zur WEG-Reform geht auf die Hintergründe und Ziele der Novelle ein, bevor es die Neuerungen im Einzelnen erläutert. Hier heben die Autoren hervor, dass zukünftig die Pflichten und Haftungsfelder für Verwalter deutlich erweitert werden. </p>



<p>Während sie im Außenverhältnis umfassende Rechte bekommen, können&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/07/Fueko-Praxisfaelle-WEG-Verwalter-Besprechung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/07/Fueko-Praxisfaelle-WEG-Verwalter-Besprechung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>DDIV 7. Branchenbarometers &#8211; Honorierung noch immer zu gering &#8211; Schwerpunkt WEG- und Mietverwaltung &#8211; Maklertätigkeit nimmt zu</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/ddiv-7-branchenbarometers-honorierung-noch-immer-zu-gering-schwerpunkt-weg-und-mietverwaltung-maklertaetigkeit-nimmt-zu/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ddiv-7-branchenbarometers-honorierung-noch-immer-zu-gering-schwerpunkt-weg-und-mietverwaltung-maklertaetigkeit-nimmt-zu</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Aug 2019 15:12:23 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Lediglich um inflationsbereinigte 2,3 Prozent sind die Regelsätze der deutschen Immobilienverwaltungen für im Bestand betreute Eigentumswohnungen im Jahr 2018 gestiegen. Damit werden monatlich 21,02 Euro pro verwaltete Einheit umgesetzt. Auch die Digitalisierung der Branche kommt nur langsam voran. Das sind zwei der Ergebnisse des 7. Branchenbarometers, das der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) auf [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Lediglich um inflationsbereinigte 2,3 Prozent sind die Regelsätze der deutschen Immobilienverwaltungen für im Bestand betreute Eigentumswohnungen im Jahr 2018 gestiegen. Damit werden monatlich 21,02 Euro pro verwaltete Einheit umgesetzt. Auch die Digitalisierung der Branche kommt nur langsam voran. Das sind zwei der Ergebnisse des 7. Branchenbarometers, das der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) auf Grundlage seiner diesjährigen Branchenbefragung erstellt hat.</p>


<p>Gesetzgeber und Wohnungseigentümer stellen immer höhere Anforderungen an Immobilienverwaltungen. Klimawandel, Fachkräftemangel und digitale Prozesse sind nur einige Herausforderungen, auf die sich die Branche einstellen muss. „Eine erfolgreiche Zukunft haben nur Unternehmen, die diese Herausforderung heute bereits annehmen. Betrachtet man hingegen die Vergütungssätze in der WEG-Verwaltung, so entsteht der Eindruck, dass unsere Branche sich kaputt rechnet“, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.</p>



<h2>Vergütung muss deutlicher steigen</h2>



<p>Die Vergütungssätze müssen nach Ansicht des DDIV noch deutlicher steigen, sonst können notwendige Prozesse zur Qualitätssicherung und -steigerung nicht erfolgen. Eine mindestens ebenso große Rolle wird die Prozessoptimierung im Unternehmen einnehmen. „Wer diese beiden Komponenten nicht ausreichend in der Unternehmensentwicklung beachtet, hat es zukünftig sehr schwer, am Markt mit Qualität zu bestehen“, ist sich Kaßler sicher. </p>



<p>Ziel des DDIV wird es daher weiter sein, nachdrücklich für eine verbesserte Bezahlung der Dienstleistung einzutreten. Das gilt gleichermaßen für Unternehmen wie für Verbraucher, denn „dem Eigentümer muss klargemacht werden, dass er nur bei leistungsgerechter Vergütung eine adäquate Leistung erwarten kann“, betont der DDIV-Geschäftsführer. </p>



<p>Ein richtiger, aber nicht ausreichender Schritt sind in diesem Zusammenhang gestiegene Vergütungssätze in der Mietverwaltung. Sie wuchsen im Vergleich zum Vorjahr um 8,6 Prozent auf 24,05 Euro je Einheit und Monat. Damit nahmen die Entgelte in diesem Bereich seit 2010 zwar insgesamt um 25,3 Prozent zu, inflationsbereinigt entspricht das aber dennoch nur einer jährlichen Steigerung von 1,7 Prozent.</p>



<p>Das aktuelle Branchenbarometer verdeutlicht, dass die Wohneigentums- und Mietverwaltung mit einem Anteil von 95,9 Prozent beziehungsweise 80,5 Prozent weiterhin die Haupttätigkeitsfelder der Branche darstellen. Gleichzeitig nimmt die Maklertätigkeit mit einem Anteil von 42,4 Prozent zu. Der Bereich Facility Management bleibt mit einem Anteil von 11,1 Prozent konstant, während das Geschäftsfeld Sondereigentumsverwaltung an Bedeutung verloren hat. Nur noch 63,5 Prozent der befragten Unternehmen sehen hier einen Tätigkeitsschwerpunkt. Im Vorjahr waren es noch 73,3 Prozent.</p>



<h2>Ergebnisse der Digitalisierungsumfrage</h2>



<p>Welchen Stellenwert zukünftig die Digitalisierung einnehmen wird, zeigen die Ergebnisse einer weiteren Umfrage. Danach sind bereits heute bis zu 69,5 Prozent der Befragten vom Potenzial digitalisierter Lösungsansätze zur Vereinfachung von Dokumentenverwaltung und Archivierung, beim Schriftverkehr oder der Kundenkommunikation überzeugt. Zwei Drittel der Umfrageteilnehmer denken zudem, dass ihre Tätigkeit durch den Einsatz professioneller Verwaltungssoftware noch effektiver wird&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/08/Fukeo-ddiv-branchenbarometer.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/08/Fukeo-ddiv-branchenbarometer.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>45. eid-Fachgespräch zum WEG in Fischen &#8211; Rechtsverhältnisse der rechtsfähigen Gemeinschaft und Spezialimmobilien im Wohnungseigentum</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/45-eid-fachgespraech-zum-weg-in-fischen-rechtsverhaeltnisse-der-rechtsfaehigen-gemeinschaft-und-spezialimmobilien-im-wohnungseigentum/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=45-eid-fachgespraech-zum-weg-in-fischen-rechtsverhaeltnisse-der-rechtsfaehigen-gemeinschaft-und-spezialimmobilien-im-wohnungseigentum</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Aug 2019 22:57:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Seit über 40 Jahren findet das Fachforum zum Wohnungseigentumsrecht des heutigen eid e.V. jährlich Ende Oktober in Fischen statt. Damit ist es die traditionsreichste und mit über 600 Teilnehmenden inzwischen auch größte Veranstaltung zu diesem komplexen Rechtsgebiet in Deutschland. In diesem Jahr widmet sich das Fachgespräch vom 23. bis 25. Oktober gleich zwei Themen und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit über 40 Jahren findet das Fachforum zum Wohnungseigentumsrecht des heutigen eid e.V. jährlich Ende Oktober in Fischen statt. Damit ist es die traditionsreichste und mit über 600 Teilnehmenden inzwischen auch größte Veranstaltung zu diesem komplexen Rechtsgebiet in Deutschland. In diesem Jahr widmet sich das Fachgespräch vom 23. bis 25. Oktober gleich zwei Themen und trägt den Titel: „Rechtsverhältnisse der rechtsfähigen Gemeinschaft und Spezialimmobilien im Wohnungseigentum“.</p>
<p>Zum einen wird es um die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehen und die damit verbundenen praxisrelevanten Facetten. Des Weiteren soll das schwierige Thema der Verwaltung von Spezialimmobilien in mehreren Vorträgen beleuchtet werden. Das WEG hat primär Wohnimmobilien vor Augen, nicht aber Hotel- und Appartementanlagen, Heime, Einkaufszentren oder dergleichen. Dennoch gibt es solche Investitionsobjekte, und wer sie zu verwalten hat, steht vor vielen Fragen. Vorträge zur Judikatur des BGH sowie zwei aktuellen Themen runden die Veranstaltung ab.</p>
<p>Freuen Sie sich auf die Möglichkeit, Probleme aus Ihrer täglichen Arbeit mit renommierten Expertinnen und Experten zu besprechen und sich mit engagierten Kolleginnen und Kollegen auszutauschen&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/08/Veran-fischen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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		<item>
		<title>Zensus 2021 kommt – auch WEG-Verwalter müssen antworten. Der DDIV zeigt fünf praktische Probleme auf, die es schwer machen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/zensus-2021-kommt-auch-weg-verwalter-muessen-antworten-der-ddiv-zeigt-fuenf-praktische-probleme-auf-die-es-schwer-machen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=zensus-2021-kommt-auch-weg-verwalter-muessen-antworten-der-ddiv-zeigt-fuenf-praktische-probleme-auf-die-es-schwer-machen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Nov 2018 17:25:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Zensus 2021 kommt. Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag hat den Weg für die geplante Novellierung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 jetzt frei gemacht. Die Volkszählung soll, wie bereits 2011, auch eine Gebäude- und Wohnungszählung umfassen. Dabei werden verschiedene Merkmale abgefragt wie Art des Gebäudes und Wohnfläche. Auskunftspflichtig sind neben Eigentümern auch WEG-Verwalter. Der Zensus 2021 geht [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Zensus 2021 kommt. Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag hat den Weg für die geplante Novellierung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 jetzt frei gemacht. Die Volkszählung soll, wie bereits 2011, auch eine Gebäude- und Wohnungszählung umfassen. Dabei werden verschiedene Merkmale abgefragt wie Art des Gebäudes und Wohnfläche. Auskunftspflichtig sind neben Eigentümern auch WEG-Verwalter. Der Zensus 2021 geht auf eine EU-Vorgabe zurück, nach der die Mitgliedsstaaten regelmäßig statistische Daten über die Bevölkerungs- und Wohnungsentwicklung übermitteln müssen. Für einen unbürokratischen und erfolgreichen Zensus sind allerdings noch verschiedene praktische Probleme zu beseitigen, die der DDIV dem Statistischen Bundesamt bereits aufzeigte.</p>
<h5>Verwaltungen können energetischen Zustand nicht abbilden</h5>
<p>Immobilienverwaltungen erheben die Daten der rund neun Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland, bereiten sie auf und übermitteln sie an die Statistischen Landesämter. So leisten sie einen wesentlichen Beitrag für die Datenvalidität der Zählung. Ein Vorschlag der Umweltministerkonferenz zielt nun darauf ab, die Erhebungsmerkmale des Zensus 2021 auf den energetischen Zustand des Gebäudes auszudehnen. Zwar ist es begrüßenswert, eine breite Datenbasis zum energetischen Standard des Gebäudebestandes erhalten zu wollen. Doch Verwaltungen können diese Daten nicht bereitstellen. </p>
<p>Energieausweise haben nur eine begrenzte Aussagekraft, eine Erhebung durch die Auswertung von Verbrauchszahlen wäre mit erheblichem administrativem und finanziellem Aufwand verbunden. Gutachten zum energetischen Zustand des Gebäudes sind wiederum für Eigentümer äußerst kosten- und zeitintensiv und daher schon unter logistischen Gesichtspunkten kaum zu realisieren. Hier gilt es nun gemeinsam an einer tragfähigen Lösung zu feilen.</p>
<h5>Zeitlichen Vorlauf beachten</h5>
<p>Der Zensusstichtag wird laut Statistischem Bundesamt voraussichtlich im Mai 2021 liegen. Immobilienverwaltungen aber erstellen in der ersten Jahreshälfte stets die Abrechnungen für das vergangene Jahr, halten Eigentümerversammlungen ab und bereiten Beschlüsse und deren Umsetzung vor. Wegen dieses enormen Arbeitsaufwands in der ersten Jahreshälfte ist ein zeitlicher Vorlauf von mindestens zwei Jahren für das fristgerechte Bereitstellen der Daten notwendig.</p>
<h5>Direkte Ansprache frühzeitig planen</h5>
<p>Verwaltungen können aus ihren Stammdaten meist keine Angaben zu den einzelnen Wohnungen treffen, die sich im Sondereigentum befinden. Dazu gehören beispielsweise Namen und Anzahl der Bewohner und Fläche der Wohnung. Solche Angaben können nur von den Bewohnern selbst gemacht werden. Die Möglichkeit, zur direkten Ansprache der Eigentümer und Bewohner separate „objektbezogene Eigentümerlisten” zu erstellen und dem jeweiligen Statistischen Landesamt zuzuleiten, sollte frühzeitig und direkt&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/11/Fueko-zensus-2021.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/zensus-2021-kommt-auch-weg-verwalter-muessen-antworten-der-ddiv-zeigt-fuenf-praktische-probleme-auf-die-es-schwer-machen/">Zensus 2021 kommt – auch WEG-Verwalter müssen antworten. Der DDIV zeigt fünf praktische Probleme auf, die es schwer machen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>WEG- Jahresvollversammlungen: RA Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub zum Thema Wechsel des Erdgasanbieters</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Nov 2012 22:11:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie/Umwelt]]></category>
		<category><![CDATA[AG19]]></category>
		<category><![CDATA[Erdgas]]></category>
		<category><![CDATA[Markt]]></category>
		<category><![CDATA[WEG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Den Erdgasanbieter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu wechseln, ist einfacher als gedacht. Trotzdem gibt es etliche Stolperfallen, die es zu vermeiden gilt. Eine gründliche Marktsondierung vor dem Wechsel des Erdgasanbieters kann richtig Geld sparen. Der günstigere Anbieter ist dabei nur ein Grund für eine prallere Geldbörse. Viel wichtiger – und trotzdem auch von etlichen Experten in [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Den Erdgasanbieter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu wechseln, ist einfacher als gedacht. Trotzdem gibt es etliche Stolperfallen, die es zu vermeiden gilt. Eine gründliche Marktsondierung vor dem Wechsel des Erdgasanbieters kann richtig Geld sparen. Der günstigere Anbieter ist dabei nur ein Grund für eine prallere Geldbörse.   <span id="more-16587"></span>  Viel wichtiger – und trotzdem auch von etlichen Experten in der Wohnungswirtschaft unterschätzt – ist die finanzielle Haftung. Denn nur wer die Preise der Anbieter vergleicht und sich auch von deren Zuverlässigkeit überzeugt, ist auf der sicheren Seite. WEG-Recht Experte RA Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub aus München, gibt Tipps.</p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2012/11/Aenum-Montana-Tipps-Wechsel-Erdgas.pdf" alt="Aenum-Montana-Tipps-Wechsel-Erdgas.pdf">Aenum-Montana-Tipps-Wechsel-Erdgas.pdf</a></p>
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