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	<title>Sicherheit Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Sicherheit Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Kriminalprävention im Städtebau: Sicher und angstfrei unterwegs &#8211; eine Win-win-Situation für alle Beteiligten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2022 17:01:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
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		<category><![CDATA[Stadtentwicklung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Wunsch nach Sicherheit ist ein unverzichtbares Element für Lebensqualität – sei es im Wohnumfeld, an Bahnhöfen, in Fußgängerzonen oder an anderen öffentlichen Orten. Dabei ist es nicht die alleinige Aufgabe der Polizei, für ein unbefangenes Gefühl auf Wegen, Straßen oder Plätzen zu sorgen. Vielmehr ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der auch Kommunen, Stadtplaner, [&#8230;]</p>
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<p>Der Wunsch nach Sicherheit ist ein unverzichtbares Element für Lebensqualität – sei es im Wohnumfeld, an Bahnhöfen, in Fußgängerzonen oder an anderen öffentlichen Orten. Dabei ist es nicht die alleinige Aufgabe der Polizei, für ein unbefangenes Gefühl auf Wegen, Straßen oder Plätzen zu sorgen. Vielmehr ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der auch Kommunen, Stadtplaner, Wohnungsunternehmen, soziale Institutionen sowie die Bürgerinnen und Bürger selbst gefragt sind. </p>



<p>Durch interdisziplinäre Kooperationen trägt die Polizei Hessen dazu bei, Rahmenbedingungen bei der Stadtplanung und -gestaltung zu schaffen, die der Kriminalität vorbeugen. Multifunktionalität und das Beleben öffentlicher Plätze, die Stärkung gemischt genutzter Stadtviertel sowie das Vermeiden verwahrloster Orte spielen dabei eine zentrale Rolle.</p>



<h2>Den Wandel nutzen</h2>



<p>Klimaanpassung, Mobilitätswende, Digitalisierung: Aktuell stehen Städte und Gemeinden vor großen Herausforderungen, die weitreichende Konsequenzen auf unsere Lebensräume haben werden. Dieser Wandel bietet Kommunen die Chance, kriminalpräventive Aspekte rechtzeitig mitzudenken und einzubinden – sowohl in baulicher als auch sozialer Hinsicht. Eine Vorreiterrolle nimmt hier die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt mit ihrer Stadtentwicklungsmarke ProjektStadt ein. Schon vor vielen Jahren kooperierte sie eng mit der Polizei – beispielsweise am Standort Östliche Innenstadt in Offenbach. </p>



<p>Auch mit dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) arbeitet sie seit geraumer Zeit zusammen. Jan Thielmann, Projektleiter Integrierte Stadtentwicklung, war selbst einige Jahre Mitglied der AG städtebauliche Kriminalprävention. Ein Auftrag in Dietzenbach, bei dem die ProjektStadt im Rahmen des Bund-Länder- Programms Soziale Stadt für das Projekt- und Quartiersmanagement verantwortlich zeichnete, führte hier schon Ende der 1990er Jahre zu einer Zusammenarbeit. Gemeinsam mit der Kommune, der örtlichen Polizeistation, punktuell auch mit dem damaligen Polizeipräsidenten Südosthessen (PP) sowie weiteren Akteuren wurden Präventionsstrategien erarbeitet und umgesetzt – mit beachtlichem Erfolg&#8230;</p>



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		<title>Der digitale Schlüssel: Welche Vorteile gibt es für die Mieter und der Mitarbeiter der Wohnungswirtschaft, Herr Österreicher?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Oct 2022 13:00:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG79]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schlüssel und Schloss werden digital. Im Neubau sind die zukunftsfähigen Schließsysteme schon angekommen, aber auch den Bestand werde sie mehr und mehr gefragt. Wir haben Ingo Österreicher, Produktmanager Markt resivo bei der dormakaba Deutschland GmbH gefragt, welche digitalen Vorteile es für Mieter und Mitarbeiter der Wohnungswirtschaft gibt, hier seine Antworten. Welche Vorteile hat eine Mieterfamilie [&#8230;]</p>
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<p>Schlüssel und Schloss werden digital. Im Neubau sind die zukunftsfähigen Schließsysteme schon angekommen, aber auch den Bestand werde sie mehr und mehr gefragt. Wir haben Ingo Österreicher, Produktmanager Markt resivo bei der dormakaba Deutschland GmbH gefragt, welche digitalen Vorteile es für Mieter und Mitarbeiter der Wohnungswirtschaft gibt, hier seine Antworten.</p>



<p><em>Welche Vorteile hat eine Mieterfamilie mit Kindern? Wie geschieht die Schlüsselübergabe? Was passiert, wenn der digitale Schlüssel verloren wird?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Die Mieter oder Bewohner können sich selbst organisieren. Aus rechtlichen Gegebenheiten ist es erforderlich, die Schlüssel aller dem Mietobjekt zugehörigen Türen an den Mieter zu übergeben. Bei digitalen Systemen wird dies durch einen digitalen Einzugsprozess gesteuert. Innerhalb der Familie können dann die Schlüssel digital oder als Ausweismedium selbst zugeordnet werden. </p><p>So kann z.B. ein Elternteil definieren, ob ein Kind, einen RFID-Schlüsselanhänger oder einen digitalen Schlüssel auf das Handy bekommt. Dabei kann auch festgelegt werden, welche gemeinschaftliche Türen zugänglich sind oder nicht. Geht das Handy oder der Schlüsselanhänger verloren, können die Zutrittsberechtigungen schnell und unkompliziert ohne Verwalterrücksprache entzogen werden.</p><cite>Ingo Österreicher</cite></blockquote>



<p><em>Erfordern digitale Schließsysteme spezielle Programme auf den Rechnern in den Wohnungsunternehmen? Lassen diese sich in die Systeme der Unternehmen per Schnittstelle einbinden?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Nein, ein modernes (Cloud-) Schließsystem benötigt keine Installation von Software, sondern läuft über den Internetbrowser, den jeder Computer installiert hat. Bei einer Cloudlösung greift der Anwender immer auf die neuste Version zu. Bei Cloud-Anwendungen erfolgt die Administration über den Standard-Webbrowser durch das Wohnungsunternehmen oder den Verwalter. </p><p>Durch Import-Schnittstellen oder API´s (Application Programming Interface) können z.B. Mieterdaten schnell und ohne großen manuellen Aufwand übertragen werden. Damit digitale Rechte und Schlüssel ohne physische Übergaben erfolgen können, sind spezielle Smartphone Apps sinnvoll und erforderlich. So kann z.B. der Hausmeister einem Handwerker den Zugang übermitteln, die Bewohner und Mieter Gäste einladen oder ein Pflegedienst organisiert werden.</p><cite>Ingo Österreicher</cite></blockquote>



<p><em>Sprechen wir über die Datensicherheit. Wie steht es mit der Sicherheit aus? Und wo liegen die Daten, die bei der Nutzung durch die Mieter generiert werden?</em> &#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/10/digitaler-schluessel-Ingo-Oesterreicher.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/10/digitaler-schluessel-Ingo-Oesterreicher.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Elektronische Schlüsselsysteme – Wie ist die Akzeptanz bei Baugenossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/elektronische-schluesselsysteme-wie-ist-die-akzeptanz-bei-baugenossenschaften-und-kommunalen-wohnungsunternehmen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=elektronische-schluesselsysteme-wie-ist-die-akzeptanz-bei-baugenossenschaften-und-kommunalen-wohnungsunternehmen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jun 2022 22:11:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG77]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Schlüsselsysteme]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit 2021 untersucht ein Forschungsteam Kölner und Wormser Wohnungswirtschaftsexperten im Rahmen des Forschungsprogramms Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft die Diffusion elektronischer Schlüsselsysteme bei Wohnungsbaugenossenschaften (WBG) und kommunalen/öffentlichrechtlichen Wohnungsunternehmen (KÖR). Die vorliegende Studie gibt einen repräsentativen vergleichenden Überblick über den aktuellen und geplanten Einsatz elektronischer Schlüsselsysteme sowie die von den Wohnungsunternehmen (WU) favorisierten Einsatzbereiche. Interessant ist, dass [&#8230;]</p>
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<p>Seit 2021 untersucht ein Forschungsteam Kölner und Wormser Wohnungswirtschaftsexperten im Rahmen des Forschungsprogramms Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft die Diffusion elektronischer Schlüsselsysteme bei Wohnungsbaugenossenschaften (WBG) und kommunalen/öffentlichrechtlichen Wohnungsunternehmen (KÖR). Die vorliegende Studie gibt einen repräsentativen vergleichenden Überblick über den aktuellen und geplanten Einsatz elektronischer Schlüsselsysteme sowie die von den Wohnungsunternehmen (WU) favorisierten Einsatzbereiche.</p>



<p>Interessant ist, dass trotz verschiedener struktureller Unterschiede zwischen Wohnungsbaugenossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen weder hinsichtlich der Beurteilung der künftigen Relevanz und Nutzung, der relevanten Einsatzbereiche noch der Nutzungsmotive wie Einführungsbarrieren signifikante Unterschiede zwischen den Einschätzungen der beiden Gruppen auftraten. Insgesamt zeigte sich auch ein weitgehend kongruentes Meinungsbild hinsichtlich der mit dieser Technik realisierbaren Effizienzpotenziale.</p>



<h2>Smart Access ist in der Wohnungswirtschaft auf der Agenda</h2>



<p>Insgesamt haben sich bereits rund zwei Drittel (67,2%) der Befragten eingehender mit der Frage der Digitalisierung im Bereich des Zugangsmanagements auseinandergesetzt. Es zeigte sich ein enger Zusammenhang zwischen dem Interesse und der Anzahl der Wohneinheiten. Die Thematik elektronische Schlüsselsysteme ist bei größeren WU zurzeit besonders präsent. </p>



<p>Während sich aus der Gruppe der Wohnungsunternehmen mit weniger als 500 Wohneinheiten erst 40,5% näher mit der Thematik befasst haben, liegt der Wert bei Unternehmen der Größenklasse von 500 bis 999 Wohneinheiten bereits bei 63,9%. Offensichtlich besteht ein Zusammenhang zwischen der Anzahl der Wohneinheiten und den erzielbaren Effizienzvorteilen im Bereich der Schlüsselverwaltung.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="696" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/schluessel-abb.1-1024x696.png" alt="" class="wp-image-39210" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/schluessel-abb.1-1024x696.png 1024w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/schluessel-abb.1-300x204.png 300w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/schluessel-abb.1-662x450.png 662w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/schluessel-abb.1-768x522.png 768w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/schluessel-abb.1.png 1604w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2>Elektronische Schlüsselsysteme im Trend</h2>



<p>44,9% der Unternehmen, die sich der Thematik vertieft gewidmet haben, sehen eine hohe Relevanz elektronischer Schlüsselsysteme für ihr Haus und planen bis 2025 konkret Neu- und Fortsetzungs-Installationen in verschiedenen Anwendungsbereichen (siehe Abbildung 1).</p>



<h2>In Neubauten und im Bestand</h2>



<p>85,8% derjenigen, die der Thematik hohe Relevanz beimessen, planen Mehrfamilienhausneubauten mit Smart Access-Lösungen auszustatten. Dem Thema kommt jedoch nicht nur im Neubaubereich eine hohe Bedeutung zu. Die Befragungsergebnisse lassen erwarten, dass in den kommenden fünf Jahren (bei WU mit mehr als 1.000 Wohneinheiten) auch rund 7,5% des relevanten aktuellen Objektbestands mit elektronischen Schlüsselsystemen ausgestattet werden. In 55,4% dieser Fälle wird die Ausstattung im Rahmen geplanter Renovierungsmaßnahmen erfolgen.</p>



<h2>Nicht mehr nur die Haustür</h2>



<p>Bei der Einführung stehen die Haustüren und weitere Infrastruktur-Türen im Vordergrund (siehe Abbildung 2) Interessant ist jedoch, dass bei mehr als jedem zweiten Projekt (bei WBG in 53,9% und bei KÖR in 61,9% der Fälle) auch die Wohnungseingangstüren der Wohneinheiten mit elektronischen Schlüsselsystemen ausgestattet werden sollen (siehe Abbildung 3). Dieser Trend ist neu&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/aktuelle-befragung-elektronische-schluesselsysteme.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/aktuelle-befragung-elektronische-schluesselsysteme.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Gebäudesicherung und Bestandserhaltung – die Joseph-Stiftung setzt Drohnen ein, das spart Zeit und liefert Daten zur Schadensanalyse direkt aufs Tablet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Nov 2021 18:06:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[Bestand]]></category>
		<category><![CDATA[Bestandsmanagment]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG20]]></category>
		<category><![CDATA[Drohnen]]></category>
		<category><![CDATA[JosephStiftung]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit Mitte des Jahres setzt die Joseph-Stiftung bei der Gebäudesicherung und zur Bestandserhaltung auf eine Drohne. Rudolf Klieve, bei der Joseph-Stiftung verantwortlich für Verkehrs- und Gebäudesicherung, hat die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt und ist zum Fliegen verschiedener Drohnenklassen berechtigt. Der erste Flug fand Mitte Juli in einer Wohnanlage am Zwinger in Bamberg statt. Bevor die [&#8230;]</p>
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<p>Seit Mitte des Jahres setzt die Joseph-Stiftung bei der Gebäudesicherung und zur Bestandserhaltung auf eine Drohne. Rudolf Klieve, bei der Joseph-Stiftung verantwortlich für Verkehrs- und Gebäudesicherung, hat die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt und ist zum Fliegen verschiedener Drohnenklassen berechtigt. Der erste Flug fand Mitte Juli in einer Wohnanlage am Zwinger in Bamberg statt.</p>



<p>Bevor die Drohne starten kann, muss Rudolf Klieve noch ein letztes Mal die verschiedenen Dokumente auf seinem Tablet durchgehen. Sind alle Genehmigungen vorhanden? Wurden die Anwohner informiert? Ist niemand in der Nähe? Wie ist die Wetterlage? Diese und zahlreiche weitere Fragen gilt es vor dem Start einer Drohne zur Begutachtung von Gebäuden zu beantworten. Nachdem in einer Wohnanlage der Joseph- Stiftung am Zwinger im Bamberger Haingebiet mehrere Anwohner von sich lösenden und herabfallenden Dachziegeln berichteten und sich Dachziegel im Innenhof der Anlage fanden, hat Klieve einen Drohnenflug vorbereitet und ist nun vor Ort.</p>



<h2>Drohneneinsatz zur Gefährdungsbeurteilung und Bestandserhaltung</h2>



<p>„Jedes Bauteil unterliegt eines natürlichen Alterungsprozesses. Beispielsweise können Beschädigungen an Dachziegeln dazu führen, dass Regenwasser in die Dachböden oder Geschosse eindringt“, erklärt Rudolf Klieve während er zwei gelbe Warnschilder mit dem Aufdruck „Vorsicht Drohnenflug“ aufstellt. „Haben sich Dachziegel gelockert, besteht die Gefahr des Herabfallens. </p>



<p>Damit wir als Vermieter diese Beschädigungen und Gefahren für unsere Mieterinnen und Mieter minimieren, setzt die Joseph-Stiftung zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfungen eine Drohne ein“, fährt Klieve fort und macht sein Fluggerät vor der Wohnanlage startklar.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="1024" height="521" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/Gebaeudesicherung-und-Bestandserhaltung-1024x521.jpg" alt="" class="wp-image-37827" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/Gebaeudesicherung-und-Bestandserhaltung-1024x521.jpg 1024w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/Gebaeudesicherung-und-Bestandserhaltung-300x153.jpg 300w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/Gebaeudesicherung-und-Bestandserhaltung-884x450.jpg 884w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/Gebaeudesicherung-und-Bestandserhaltung-768x391.jpg 768w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/Gebaeudesicherung-und-Bestandserhaltung.jpg 1200w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2>Schritte im Vorfeld des Drohneneinsatzes</h2>



<p>Bevor er im Juli seinen ersten Flug absolvieren konnte, hat die Fachkraft für Verkehrs- und Gebäudesicherung einen zweifach geprüften Drohnenführerschein abgelegt. Erst durch den Führerschein ist er berechtigt, die Drohne zur Gefährdungsbeurteilung an Gebäuden einzusetzen. „Vor dem heutigen Einsatz der Drohne mussten alle behördlichen Genehmigungen eingeholt werden, die von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind. </p>



<p>Alle Mieter und Mieterinnen der Wohnanlage und das Straßenaufsichtsamt mussten im Vorfeld per Aushang informiert werden“, beschreibt Rudolf Klieve die Vorbereitung eines Drohneneinsatzes. Zudem seien vorab datenschutzrechtliche Bestimmungen mit dem Datenschutzbeauftragten der Joseph- Stiftung abgeklärt wurden, erläutert Klieve weiter.</p>



<h2>Drohne lohnt sich</h2>



<p>Trotz dieser aufwendigen Vorbereitung lohnt sich der Drohneneinsatz im Vergleich zu konventionellen Methoden der Gebäudebegutachtung. Mit einer Drohne könne schnell ein ganzes Quartier überflogen werden oder auch unzugängliche Orte begutachtet werden. „Die Drohne ist eine sinnvolle und effektive Ergänzung zu etablierten Methoden der Gebäudesicherung und bietet mehr Flexibilität in Sachen Zeit und Einsatzmöglichkeit“, fasst Klieve zusammen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/Verkehrs-und-Gebaeudesicherung-mit-Drohne-Bamberg-Joseph-Stiftung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/Verkehrs-und-Gebaeudesicherung-mit-Drohne-Bamberg-Joseph-Stiftung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Bäume und die Verkehrssicherungspflicht – Was bei einer regelmäßigen Baumsicht-Kontrolle nötig ist, erklärt Thomas Bludau</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Apr 2021 14:03:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG115]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Bäumen ist das ja so eine Sache. Wir alle freuen uns, wenn die Stadt schön grün ist – keine Frage. Für Wohnungsunternehmen stellen sie aber auch ein Risiko dar. Denn für Schäden, die durch umgeknickte Bäume oder herabfallende Äste entstehen, haftet der Baumeigentümer. Bei Privatgrundstücken oder Privatwegen ist das der Grundeigentümer, auch wenn das [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/baeume-und-die-verkehrssicherungspflicht-was-bei-einer-regelmaessigen-baumsicht-kontrolle-noetig-ist-erklaert-thomas-bludau/">Bäume und die Verkehrssicherungspflicht – Was bei einer regelmäßigen Baumsicht-Kontrolle nötig ist, erklärt Thomas Bludau</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Mit Bäumen ist das ja so eine Sache. Wir alle freuen uns, wenn die Stadt schön grün ist – keine Frage. <strong>Für Wohnungsunternehmen stellen sie aber auch ein Risiko dar</strong>. Denn für Schäden, die durch umgeknickte Bäume oder herabfallende Äste entstehen, <strong>haftet der Baumeigentümer</strong>. Bei Privatgrundstücken oder Privatwegen ist das der Grundeigentümer, auch wenn das Grundstück vermietet oder verpachtet ist. <strong>Regelmäßige Baumsichtkontrollen sind im Sinne der Verkehrssicherungspflicht deshalb wichtig</strong>. Aber Vorsicht: Es gibt einige Dinge zu beachten, damit Sie im Schadenfall nicht das Nachsehen haben.</p>



<h2>Baumsichtkontrollen dokumentieren</h2>



<p>Ein Gebäudeeigentümer musste das kürzlich schmerzlich erfahren. Er hatte nach einer Baumsichtkontrolle durch einen externen Experten ein schriftliches Protokoll erstellt und wähnte sich damit auf der sicheren Seite. Immerhin ist er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und hat die Baumbeschaffenheit ordnungsgemäß prüfen lassen. Dann kam es zum Schadenfall. </p>



<p>Ein umgeknickter Baum fiel auf ein Auto, der Halter klagte. Und das zuständige Gericht gab dem Gebäudeeigentümer die Schuld: Es wäre nicht sicher, dass er die notwendigen Schritte zur Verkehrssicherung wirklich unternommen hätte, hieß es. <strong>Weil er die Sichtkontrollen nicht ausreichend dokumentiert hatte. Nicht ausreichend heißt: nur schriftlich</strong>.</p>



<h2>Im Schadenfall liegt die Beweispflicht beim Baumeigentümer</h2>



<p>Was viele nicht wissen: <strong>Die Beweispflicht liegt in so einem Fall immer beim Baumeigentümer</strong>. Er ist verantwortlich dafür, dass von „seinen“ Bäumen keine Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen, muss Vorkehrungen zum Schutz Dritter rechtzeitig treffen – und das im Zweifel eben auch beweisen können. <strong>Sonst drohen Schadenersatzansprüche, bei Körperverletzung kommt die strafrechtliche Belangung hinzu</strong>&#8230;</p>



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		<title>Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen: Mit einem digitalen Baumkataster ist man ohne großen Aufwand auf der sicheren Seite</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2020 18:16:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG109]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grünflächen mit Bäumen sind für die Attraktivität und das Wohlbefinden der Bewohner von Wohnanalgen enorm wichtig. Auch auf Spielplätzen und kommunalen Parkanlagen sorgen Bäume für Schatten, gute Luft und einen hohen Erholungswert. Für Baumeigentümer bedeuten Bäume aber auch, dass diese im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig auf verschiedene Kriterien, wie Standsicherheit, Krankheiten oder Astbruch kontrolliert werden [&#8230;]</p>
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<p>Grünflächen mit Bäumen sind für die Attraktivität und das Wohlbefinden der Bewohner von Wohnanalgen enorm wichtig. Auch auf Spielplätzen und kommunalen Parkanlagen sorgen Bäume für Schatten, gute Luft und einen hohen Erholungswert. </p>



<p>Für Baumeigentümer bedeuten Bäume aber auch, dass diese im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig auf verschiedene Kriterien, wie Standsicherheit, Krankheiten oder Astbruch kontrolliert werden müssen. Denn von einem Baum darf keine Gefahr für Dritte ausgehen. Entstehen Personen- oder auch Sachschäden, können die Eigentümer haftbar gemacht werden. Es drohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.</p>



<h2>Kriterien eines Baumkatasters</h2>



<p>Die Baumkontrolle erfolgt mit Hilfe eines Baumkatasters. Ein solches Verzeichnis erfasst jeden einzelnen Baum – analog oder digital &#8211; und macht ihn eindeutig identifizierbar. Meistens wird jeder Baum auch manuell mit einem QR-Code oder Barcode gekennzeichnet. </p>



<p>Bei einer Ersterfassung geht es um Einschätzungen zu Standsicherheit und Vitalität der Bäume, ihre Nummerierung und Markierung. Festgehalten werden etwa Art und Gattung, Höhe, Standort, Stammumfang und Kronendurchmesser. Anschließend werden in regelmäßigen Zyklen Kontrollgänge durchgeführt. </p>



<p>Jeder Baum hat sein eigenes Prüfintervall, wobei die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) die dafür relevanten Vorgaben liefert. Wohnungsunternehmen verwalten im Schnitt 2500 bis 3000 Bäume. Sie alle gilt es im Auge zu behalten und die Verkehrssicherung zu gewährleisten.</p>



<h2>Bestandserfassung lohnt sich</h2>



<p>„Die Erstellung eines Baumkatasters lohnt sich selbst für kleinere Baumbestände. Damit kommen Eigentümer und Verwalter ihrer Dokumentationspflicht zur Baumkontrolle nach“, sagt der Geschäftsführer des Softwareunternehmens wowiconsult, Dr. Waldemar Müller. </p>



<p>Kataster existieren bei vielen Wohnungsunternehmen und Verwaltern bisher zwar oft noch in Papierform oder auch als Exceldateien. Allerdings ist eine Software, welche den Bestand erfasst, dokumentiert und kontrollieren hilft, das effektivste Mittel, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. </p>



<p>Das ist heutzutage besonders wichtig, da der Klimawandel zu sinkenden Wasserspiegeln und einer stärkeren Austrocknung der Bäume führt. Diese werden dadurch instabiler. Mit dem aktuellen Tool „mevivo Baumkataster“ können sowohl Erstkataster erstellt als auch bestehende Verzeichnisse in das Programm importiert werden. </p>



<p>„Die Erstaufnahme von Baumbeständen ist keine Sisyphusarbeit, man schafft rund 60-80 Bäume pro Tag. Der Baumbestand eines Wohnungsunternehmens kann somit schnell ausgeführt werden“, betont Müller.</p>



<h2>Programm bestimmt den Workflow</h2>



<p>Die digitale Erfassung von Baumbeständen erfolgt bei wowiconult per Drohne. Damit ist eine zentimetergenaue Positionierung möglich. Eine so detaillierte Standortermittlung von Bäumen und Baumgruppen ist beispielsweise bei Umbaumaßnahmen wichtig. </p>



<p>Die beauftragten Baumkontrolleure können – sobald das Kataster digital erfasst ist &#8211; mit einem mobilen Endgerät die Bäume ganz einfach per Smartphone oder Tablet auf Schäden und Krankheiten überprüfen, sie fotografieren und die Ergebnisse dokumentieren&#8230;</p>



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		<title>Abschlagszahlungen: Eine „Sicherheitsleistung“, die Handwerker einfordern sollten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Feb 2020 17:48:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
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		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei Geschäften, die mit Handwerkern geschlossen werden, handelt es sich in der Regel um Werkverträge, bei denen der Gegenstand, um den es geht, erst noch hergestellt werden muss. Nicht selten hat das herzustellende Werk einen größeren Umfang und die Herstellungsdauer ist dementsprechend lang. Dem Handwerker können dadurch hohe Kosten nicht nur im Vorfeld entstehenden, die [&#8230;]</p>
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<p>Bei Geschäften, die mit Handwerkern geschlossen werden, handelt es sich in der Regel um Werkverträge, bei denen der Gegenstand, um den es geht, erst noch hergestellt werden muss. Nicht selten hat das herzustellende Werk einen größeren Umfang und die Herstellungsdauer ist dementsprechend lang. </p>



<p>Dem Handwerker können dadurch hohe Kosten nicht nur im Vorfeld entstehenden, die durch Abschlagszahlungen besser handhabbar sein sollen. Die ‚Abschlagzahlung‘ ist vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 632a geregelt. Die dort mit Wirkung zum Beginn des Jahres 2018 vorgenommenen Änderungen haben unter anderem auch die Voraussetzungen für Abschlagszahlungen vereinfacht.</p>



<p>Da Handwerker grundsätzlich bei Werkverträgen zur Vorleistung verpflichtet sind, birgt das bei Aufträgen größeren Ausmaßes auch ein enormes Risiko in sich. Bereits seit dem Jahre 2000 gab es gesetzliche Vorschriften, die auch ohne vertragliche Vereinbarung darüber dem Handwerker das Recht zugestanden, Abschlagszahlungen zu verlangen. Diese Regelung wurde zuletzt mittels des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG) mit Wirkung ab 2009 deutlich erweitert. </p>



<p>„Die letzte Neufassung des § 632a BGB brachte gerade in Bezug auf Abschlagzahlungen weitere Vereinfachungen, die aber noch immer viel zu wenige Handwerker zu kennen und zu nutzen scheinen. Kennt man aber die geltenden Regeln bzw. Voraussetzungen und beachtet sie, können die Risiken bei großen Aufträgen enorm gemindert werden“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH.</p>



<h2>Nachfolgend erläutert Drumann wesentliche Punkte zu diesem Thema. Abschlagszahlungen helfen, liquide zu bleiben</h2>



<p>„So sehr, wie man sich sicher als Handwerker gerade auch über einen Großauftrag erst einmal freut, so sicher schließt sich dann aber auch schnell die Frage nach der für Baustoffe ggf. benötigten finanziellen Vorleistung an und dann nach der eigenen Liquidität. Durch Abschlagszahlungen kann der Handwerker die Gefahr der eigenen Insolvenz mindern und bleibt geschäftlich darüber hinaus weiter liquide.</p>



<p>Sollte der Auftraggeber zahlungsunfähig werden, können Abschlagszahlungen den Handwerker u. U. sogar vor dem Totalverlust seiner Forderung bewahren. Abschlagszahlungen sollte man also nutzen.“</p>



<h2>Abschlagszahlungen vertraglich vereinbaren</h2>



<p>„Streng genommen müssen Abschlagzahlungen nicht extra vertraglich geregelt werden. Sie können ohne vertragliche Vereinbarung verlangt werden, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind und der Vertrag Abschlagszahlungen nicht explizit ausschließt. </p>



<p>In § 632a BGB heißt es in Abs. 1 Satz 1: ‚Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen.‘ &#8230;</p>



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		<title>Der erste Schnee ist da! Martin Kaßler rät: Jetzt Verkehrssicherungspflichten beachten. Wer räumt? Und vieles mehr.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Dec 2019 21:10:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
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		<category><![CDATA[AG135]]></category>
		<category><![CDATA[Schneeschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Bayern ist der erste Schnee bereits gefallen, und auch in anderen Teilen Deutschlands beginnt die Wintersaison. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) gibt Wohnungs- und Hauseigentümern Tipps, um sicher durch den Winter zu kommen und Schadensersatzklagen oder Schmerzensgeldzahlungen zu vermeiden. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen. Wer ist für den Winterdienst verantwortlich? Es [&#8230;]</p>
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<p>In Bayern ist der erste Schnee bereits gefallen, und auch in anderen Teilen Deutschlands beginnt die Wintersaison. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) gibt Wohnungs- und Hauseigentümern Tipps, um sicher durch den Winter zu kommen und Schadensersatzklagen oder Schmerzensgeldzahlungen zu vermeiden. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.</p>



<h2>Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?</h2>



<p>Es ist Aufgabe der Eigentümer dafür zu sorgen, dass die wichtigsten Wege auf dem Grundstück bei Eis und Schnee gefahrlos begehbar bleiben. Das gilt für die Zugänge zum Eingangsbereich ebenso wie für Wege zu Mülltonen und Tiefgarage. Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, informiert hierzu: „Viele Gemeinden verpflichten per Satzung oder Verordnung Haus- und Wohnungseigentümer dazu, den Räum- und Streudienst auch für die an das Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehwege zu übernehmen. </p>



<p>Ist die Immobilie vermietet, kann der Winterdienst in beiden Fällen an die Mieter übertragen werden.” Dabei ist zu beachten, dass eine einfache Formularklausel im Mietvertrag hierfür nicht ausreicht – die Regelungen sollten detailliert aufgeführt werden (BGH VI ZR 126/07). Außerdem muss der Eigentümer Räumwerkzeug und Streugut zur Verfügung stellen. Die Kosten für letzteres kann er über die Nebenkosten auf die Miete umlegen.</p>



<h2>Profi mit Winterdienst beauftragen</h2>



<p>„Da die vorgeschriebenen Räumzeiten insbesondere für Berufstätige oder in der Urlaubszeit schwer einzuhalten sind, ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters mit Hilfe einer professionellen Immobilienverwaltung sinnvoll”, rät Kaßler. Allerdings sind Hausbesitzer oder Wohneigentümergemeinschaften (WEG) damit nicht per se von der Haftung im Schadensfall befreit. Vielmehr haben sie die Pflicht zu kontrollieren, ob das Unternehmen vorschriftsmäßig arbeitet. </p>



<p>Dasselbe gilt übrigens auch, wenn sie die Räum- und Streupflicht an die Mieter übertragen haben. Ratsam ist es, die ordnungsgemäße Durchführung der notwendigen Arbeiten regelmäßig zu protokollieren. Damit können Eigentümer im Streitfall nachweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht Genüge getan haben. </p>



<p>Zudem sollten WEG ebenso wie Besitzer vermieteter Mehrfamilienhäuser eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro abschließen. Die Kosten der Versicherung können per Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden. Übrigens: Wurde ein professioneller Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt, können Hauseigentümer und Mieter ihre Kosten hierfür laut Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 56/12) als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. </p>



<p>Auch Vermieter können Kosten im Rahmen des Winterdienstes steuerlich absetzen – allerdings nicht für haushaltsnahe Dienstleistungen, sondern als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Alle Angaben dazu gehören in die Anlage V der Steuererklärung.</p>



<h2>Was, wann und wie muss geräumt werden?</h2>



<p>Prinzipiell gilt: Wege müssen werktags ab 7 Uhr und bis 20 Uhr begehbar sein, an Sonn- und Feiertagen beginnt die Räumpflicht ‒ je nach Kommune ‒ eine bis zwei Stunden später am Morgen. Die Satzungen der Gemeinden treffen für die Breite der zu räumenden Fläche unterschiedliche Vorgaben, üblich ist ein Streifen von einem Meter bis 1,50 Meter. „Es reicht aber nicht, nur einmal am Tag aktiv zu werden, wenn es mehrmals schneit&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/12/Fueko-erste-schnee-verkehrssicherungspflicht.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/12/Fueko-erste-schnee-verkehrssicherungspflicht.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Achtung, Alarm – Acht Urteile zum Thema Warn- und Überwachungsanlagen und Datenübermittlung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jul 2019 22:18:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Warn- und Überwachungsanlagen gewinnen eine immer größere Bedeutung – sei es, dass sie (wie gesetzlich vorgeschrieben) im Falle von Rauchentwicklung Alarm schlagen oder Einbrecher verscheuchen sollen. Es versteht sich von selbst, dass es dabei gelegentlich auch zu Streitigkeiten kommen kann. Mal geht es um die vermeintlich fehlerhafte Anbringung der Geräte, mal um den Signalton, der [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Warn- und Überwachungsanlagen gewinnen eine immer größere Bedeutung – sei es, dass sie (wie gesetzlich vorgeschrieben) im Falle von Rauchentwicklung Alarm schlagen oder Einbrecher verscheuchen sollen. Es versteht sich von selbst, dass es dabei gelegentlich auch zu Streitigkeiten kommen kann. Mal geht es um die vermeintlich fehlerhafte Anbringung der Geräte, mal um den Signalton, der als Störung empfunden wird. Dr. Ivonn Kappel vom Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für eine Extra-Ausgabe acht Urteile deutscher Gerichte zu diesem Thema gesammelt.</p>
<h5>Fehlalarm kostet</h5>
<p>Grundsätzlich wird bei Fehlalarmen zwischen privaten, manchmal technisch nicht so ausgereiften Anlagen und Anlagen im öffentlichen Interesse unterschieden. Bei Version Nummer eins werden im Falle von Fehlschaltungen häufig Gebühren für die unnötige Anfahrt der Einsatzkräfte verlangt, bei Version Nummer zwei ist das in der Regel nicht so. Das mussten Hausbesitzer erfahren, deren optischer Alarm an ihrem Haus sich als unbegründet erwiesen hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 18 K 323/01) bestätigte die 170 Euro Gebühr und legte in seinem Urteil auch fest, dass bei Einrichtungen zum Schutz des öffentlichen Interesses (zum Beispiel Museen) solche Zahlungen in der Regel nicht angebracht seien.</p>
<h5>Nur vom Profi</h5>
<p>Wer auf eigene Faust eine Alarmanlage installiert, der sollte wissen, was er tut. Denn kommt es später zu einem Fehlalarm mit Polizeieinsatz, dann kann der Betreiber der Anlage zur Kasse gebeten werden. Das musste ein Kioskbesitzer erfahren, zu dessen Geschäft die Beamten eines Abends wegen aktivierter Alarmleuchte gerufen worden waren. Vor Ort stellten sie keinen Einbruchsversuch fest. Für die Kosten des Einsatzes nach diesem Fehlalarm wurde dem Kioskbesitzer vom Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 5 K 414/11) 120 Euro aufgebürdet.</p>
<h5>„Sensibler“ Brandmelder</h5>
<p>Brandmeldeanlagen sollten so angebracht und so eingestellt werden, dass sie tatsächlich nur im Notfall aktiv werden. In einem Seniorenzentrum war das offensichtlich nicht so. Dort löste bereits leicht angebranntes Essen in der Küche einer Altenwohnung zwei Mal nacheinander einen Fehlalarm aus und die Feuerwehr musste anrücken. Die Behörden forderten jeweils 400 Euro Einsatzkostenpauschale. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 5 K 491/14) entschied, dass dies wegen der ungenügenden Einstellung der Brandmelder durch den Betreiber der Anlage gerechtfertigt sei.</p>
<h5>Kein Rauchmelder, keine Wohnung</h5>
<p>Mieter sollten bei der Überprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern in ihren Räumlichkeiten kooperativ sein. Sind sie das nicht, so rechtfertigt das einem Urteil des Landgerichts Konstanz zufolge (Aktenzeichen 11 S 83/17) die fristlose Kündigung durch den Eigentümer. Eine vorherige Abmahnung ist nicht nötig. Ein solches Verhalten stellt nämlich eine Gefährdung des Mietshauses und all seiner Bewohner dar.</p>
<h5>Hausnotrufsystem</h5>
<p>Wer im Rahmen des betreuten Wohnens ein Hausnotrufsystem bei sich zu Hause installieren lässt, der kann dafür die Steuerermäßigung der haushaltsnahen Dienstleitung geltend machen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 7 K 7128/17) hielt es in dem Zusammenhang nicht für entscheidend, dass sich die Notrufzentrale selbst außerhalb der Wohnung befindet und damit im örtlichen Sinne nicht unbedingt „haushaltsnah“ ist&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/07/Recht-8-Urteile-Warn-und-Ueberwachungssysteme-Datenuebermittlung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/achtung-alarm-acht-urteile-zum-thema-warn-und-ueberwachungsanlagen-und-datenuebermittlung/">Achtung, Alarm – Acht Urteile zum Thema Warn- und Überwachungsanlagen und Datenübermittlung</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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		<title>Novellierung der DIN 14676 – Einbau von ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern geregelt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Nov 2018 00:04:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG4]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sie ist da! Nach Jahren der Diskussionen und Verwirrungen zu Fragen rund um ferninspizierbare Rauchmelder ist am 02.11.2018 die novellierte DIN 14676, die Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnungen sowie Räumen mit wohnähnlicher Nutzung regelt, erschienen – Hauptpunkt der Überarbeitung waren Regelungen und Festlegungen zu verschiedenen Prozessen zur Inspektion von Rauchwarnmeldern. DIN-Normen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie ist da! Nach Jahren der Diskussionen und Verwirrungen zu Fragen rund um ferninspizierbare Rauchmelder ist am 02.11.2018 die novellierte DIN 14676, die Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnungen sowie Räumen mit wohnähnlicher Nutzung regelt, erschienen – Hauptpunkt der Überarbeitung waren Regelungen und Festlegungen zu verschiedenen Prozessen zur Inspektion von Rauchwarnmeldern.</p>
<p>DIN-Normen werden turnusgemäß alle fünf Jahre überarbeitet, um geänderte technische Entwicklungen oder neue Verfahrensweisen zu berücksichtigen. Dazu wird die neue Fassung der DIN 14676 in zwei Teile geteilt. </p>
<p>Teil Eins behandelt Einbau, Betrieb und Instandhaltung der Rauchwarnmelder und der zweite Teil beschreibt die Aufgaben der Dienstleistungsanbieter. Im ersten Teil unterscheidet die novellierte Fassung drei Rauchwarnmeldertypen, die unterschiedliche Anforderungen an die Inspektion mit sich bringen: Einzelmelder (Typ A), Melder mit Teil-Ferninspektion (Typ B) und Melder mit kompletter Ferninspektion (Typ C). Die wichtigsten Aussagen im Überblick: </p>
<p>Typ A Rauchwarnmelder des Typs A, die keine Möglichkeit zur Ferninspektion bieten, müssen auch weiterhin jedes Jahr mittels Sichtprüfung überprüft werden. </p>
<p>Typ B Bei Meldern des Typs B erfolgt die jährliche Kontrolle der Energieversorgung, der Rauchkammer sowie die Demontageerkennung mittels Ferninspektion. Die Kontrollen auf Öffnung des Raucheintritts, die Umfeldüberwachung sowie die Überprüfung des Warnsignals können ebenfalls jährlich erfolgen, müssen jedoch spätestens alle 30 Monate (Raucheintritt und Warnsignal) respektive 36 Monate (Umfeld) vor Ort oder per Ferninspektion überprüft werden&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/11/ferninspizierbare-Rauchmelder.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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