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	<title>Schadensersatz Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Schadensersatz Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Ersatz der Brandfolgekosten eines Mieters. Wer soll das bezahlen, Herr Senk?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Apr 2020 17:53:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Kommt es infolge eines Feuer- oder auch sonstigen Schadenfalls zur Unbewohnbarkeit von Mietwohnungen, besteht auf Seiten der Mieter meist die Erwartungshaltung, dass der Vermieter sich um Bereitstellung alternativen Wohnraumes kümmern müsse oder gar für beschädigten Hausrat einzustehen habe. Dieser Erwartungshaltung, die oftmals noch durch den Einsatz willfähriger Sensationspresse, die bereitwillig den „armen Mietern“ gegen die [&#8230;]</p>
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<p>Kommt es infolge eines Feuer- oder auch sonstigen Schadenfalls zur Unbewohnbarkeit von Mietwohnungen, besteht auf Seiten der Mieter meist die Erwartungshaltung, dass der Vermieter sich um Bereitstellung alternativen Wohnraumes kümmern müsse oder gar für beschädigten Hausrat einzustehen habe. </p>



<p>Dieser Erwartungshaltung, die oftmals noch durch den Einsatz willfähriger Sensationspresse, die bereitwillig den „armen Mietern“ gegen die „bösen Vermieter“ zur Seite springt, mit öffentlichem Druck unterlegt wird, hat kürzlich das Amtsgericht München unmissverständlich einen Riegel vorgeschoben (Urteil vom 16. November 2019, Az.: 414 C 22911/18).</p>



<p>Dem Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter war ein Feuerschaden in einem Mietshaus in München vorangegangen, in welchem die Kläger eine Sechszimmerwohnung für eine monatliche Kaltmiete von 2.300,00 EUR von den Beklagten gemietet hatten. Am 25.12.2015 kam es wohl aufgrund einer aus einem vollen Aschenbecher herausgefallenen Zigarette in einer höhergelegenen Wohnung des Hauses zu einem Feuer, wobei aufgrund der Löscharbeiten auch Löschwasser in die darunter belegene Wohnung der Kläger eindrang und diese unbewohnbar machte.</p>



<h2>Aussetzung der Mietzahlungen</h2>



<p>Daraufhin vereinbarten die Parteien die Aussetzung der Mietzahlungen bis zum Wiederbezug der Wohnung nach Abschluss der erforderlichen Renovierungsarbeiten sowie eine vorzeitige Erstattung der von den Klägern geleisteten Mietkaution. </p>



<p>Die Kläger zogen alsdann für sechs Tage in ein Hotel in München, verbrachten anschließend eine Woche in einem Hotel in Timmendorfer Strand, sowie in der Zeit vom 11.01.bis 13.03.2016 in ein möbliertes Loft in München. Ab dem 15.03.2016 mieteten sie eine Vierzimmerwohnung in München, die in der Größe in etwa der bisherigen Sechszimmerwohnung entsprach, zu einem monatlichen Mietzins von 2.900,00 EUR kalt an. </p>



<p>Ende April 2017 teilten die Beklagten den Klägern mit, dass die Renovierungsarbeiten deren bisheriger Wohnung zum 01.08.2017 abgeschlossen sein würden, so dass ein Wiederbezug alsdann möglich sei. Daraufhin kündigten die Kläger das Mietverhältnis am 06.06.2017 außerordentlich, was die Beklagten auch akzeptierten.</p>



<h2>Steht dem Mieter Aufwendungsersatz zu?</h2>



<p>In der Folge verlangten die Kläger von den Beklagten die Erstattung der Unterbringungskosten für sich und ihre Kinder in einer Gesamthöhe von 61.084,25 EUR, von denen sie einen Betrag von 42.063,43 EUR für ersparte Mietzahlungen in Abzug brachten. </p>



<p>Sie begründeten ihre Forderung damit, dass ihnen während der Dauer der Renovierung der in Folge des Brandes unbewohnbaren Wohnung Aufwendungsersatz nach § 555a Abs. 3 Satz 1 BGB zustünde, wonach der Vermieter dem Mieter die diesem während einer Instandhaltungs- bzw. -setzungsmaßahme entstandenen Kosten in angemessenem Umfang zu ersetzen habe. </p>



<p>Dies bestritten die Beklagten, die sich darauf beriefen, dass die Aufwendungen der Kläger, deren Angemessenheit sie gleichfalls bestritten, nicht infolge der Instandsetzung der Wohnung sondern aufgrund des Feuerschadens entstanden seien. </p>



<p>Mit dieser Rechtsauffassung fanden sie auch Gehör vor dem angerufenen Amtsgericht München, das mit absolut nachvollziehbarer Logik feststellte, dass die klägerischen Aufwendungen adäquat kausal auf den Wohnungsbrand zurückzuführen seien und nicht etwa auf die daraufhin erforderlichen Renovierungsmaßnahmen. Insbesondere stellte das Gericht darauf ab, dass bei einem nach Vertragsschluss auftretenden Mangel der Mietsache gemäß § 536a Abs. 1 BGB der Vermieter nur dann haftet, wenn dieser aufgrund eines vom Vermieter zu vertretenden Umstandes auftritt bzw. der Vermieter mit der Mängelbeseitigung im Verzug sei. </p>



<p>Da entsprechende Tatsachen von den Klägern nicht vorgetragen wurden und auch sonst keine diesbezüglichen Anhaltspunkte für ein Verschulden der Vermieter vorlagen, wies das Gericht die Klage folgerichtig ab.</p>



<p>Dieses Urteil wurde inzwischen – nach Rücknahme der Berufung durch die Kläger – rechtskräftig.</p>



<h2>Abschluss maßgeschneiderter Versicherungslösungen hilfreich</h2>



<p>Sehr zu begrüßen ist aus Vermietersicht die Klarheit, mit der das Gericht die eindeutige Regelung in den mietrechtlichen Vorschriften des BGB angewandt hat, dies umso mehr, als in der Rechtsprechung gelegentlich die Tendenz zu beobachten ist, den „armen Mietern“ unbedingt hilfreich zur Seite stehen zu wollen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/04/Fueko-Senk-Brandfolgekosten.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/04/Fueko-Senk-Brandfolgekosten.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Schaden am Parkett durch den Mieter, wer zahlt? Mieter oder dessen Versicherung. Wolf-Rüdiger Senk klärt auf.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Nov 2019 21:47:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Immer wieder entbrennen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter über die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache bzw. um Beschädigungen derselben im Rahmen des Mietgebrauches. Besonders misslich sind solche Auseinandersetzungen für Mieter, die noch nicht einmal über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, wobei deren Anzahl deutlich größer ausfällt, als man erwarten sollte. Doch auch für diejenigen, die glauben für die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Immer wieder entbrennen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter über die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache bzw. um Beschädigungen derselben im Rahmen des Mietgebrauches. Besonders misslich sind solche Auseinandersetzungen für Mieter, die noch nicht einmal über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, wobei deren Anzahl deutlich größer ausfällt, als man erwarten sollte. Doch auch für diejenigen, die glauben für die Haftungsrisiken des täglichen Lebens ausreichend Vorsorge betrieben zu haben, schlummern verborgene Deckungslücken in den Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherer.</p>



<p>Diese Probleme lassen sich exemplarisch anhand eines Beschlusses des Landgerichts Dortmund vom 01. März 2010 nachvollziehen (Az.: 2 T 5/10). Im entschiedenen Fall hatte die Antragstellerin im Wohnbereich ihrer Mietwohnung, der mit Echtholzparkett ausgelegt war, einen Schreibtischstuhl auf Rollen benutzt. Dadurch wurde im Laufe der Zeit das Parkett beschädigt. Die Kosten der Wiederinstandsetzung stellte der Vermieter der Mieterin in Rechnung. </p>



<p>Diese wandte sich wiederum an ihren Haftpflichtversicherer, der sich jedoch weigerte, den Schaden zu regulieren und dies, obgleich in der Police der Mieterin ausdrücklich der übliche Ausschluss von Mietsachschäden gemäß § 4 I 6 AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung) durch Vereinbarung von Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) wieder ab bedungen war (Ziff. IV 4 BBR). Der Versicherer argumentierte nämlich damit, dass eine Haftung wegen übermäßiger Beanspruchung der Mietsache im Wege des Rückausschlusses gemäß Ziff. IV 4 1 a (1) BBR wiederum vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sei.</p>



<h2>Kaum vermittelbares Durcheinander</h2>



<p>Diesem für den Laien kaum mehr vermittelbaren Durcheinander von Aus-, Wiederein- und abermaligen Ausschlüssen der AHB und BBR machte das Landgericht Dortmund ein Ende indem es argumentierte, gemäß § 538 BGB seien Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt würden, vom Mieter nicht zu vertreten. Da der Mieter insoweit sich auch keinen Haftungsansprüchen seines Vermieters ausgesetzt sehen könne, erstrecke sich die Deckungserweiterung gemäß der BBR folglich auch nur auf eine vom normalen bzw. vereinbarten Maß der Nutzung quantitativ oder qualitativ abweichende Benutzung. </p>



<p>Diese Deckungserweiterung schränkt der Rückausschluss der BBR dahingehend ein, dass die übermäßige Beanspruchung wieder ausgeschlossen wird. Darunter kann nach Ansicht des LG Dortmund aber nur die quantitative Nutzungsüberschreitung subsumiert werden&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/11/Fueko-recht-mieterschaden.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/11/Fueko-recht-mieterschaden.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>BGH-Urteil: Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung erfordert keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/bgh-urteil-schadensersatzanspruch-des-vermieters-wegen-beschaedigung-der-mietwohnung-erfordert-keine-vorherige-fristsetzung-zur-schadensbeseitigung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bgh-urteil-schadensersatzanspruch-des-vermieters-wegen-beschaedigung-der-mietwohnung-erfordert-keine-vorherige-fristsetzung-zur-schadensbeseitigung</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Mar 2018 18:06:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>BGH-Urteil vom 28. Februar 2018 &#8211; VIII ZR 157/17 &#8211; Der Bundesgerichtshof hat sich einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Vermieter von seinem Mieter Ersatz für Schäden an der Mietsache nur verlangen kann, wenn er ihm zuvor eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat. Sachverhalt und Prozessverlauf: Der Beklagte war für mehr als [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>BGH-Urteil vom 28. Februar 2018 &#8211; VIII ZR 157/17 &#8211; Der <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/VIIIZR157.html">Bundesgerichtshof</a> hat sich einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Vermieter von seinem Mieter Ersatz für Schäden an der Mietsache nur verlangen kann, wenn er ihm zuvor eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat.</p>
<h5>Sachverhalt und Prozessverlauf:</h5>
<p>Der Beklagte war für mehr als sieben Jahre Mieter einer Wohnung des Klägers in Hohenroth. Nach einvernehmlicher Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung verlangte der Kläger vom Beklagten Schadensersatz, weil dieser insbesondere wegen Verletzung von Obhuts- und Sorgfaltspflichten für verschiedene Beschädigungen der Wohnung verantwortlich sei. Eine Frist zu Beseitigung der betreffenden Schäden hatte er dem Beklagten zuvor nicht gesetzt.</p>
<p>Die auf diesen Schadensersatz gerichtete Klage hatte in den Vorinstanzen in Höhe von 5.171 Euro nebst Zinsen Erfolg. Nach der Entscheidung des Berufungsgerichts schuldet der Beklagte dem Kläger diesen Schadensersatz wegen eines von dem Beklagten zu verantwortenden Schimmelbefalls in mehreren Räumen, wegen mangelnder Pflege der Badezimmerarmaturen und eines Lackschadens an einem Heizkörper sowie wegen eines schadensbedingt fünfmonatigen Mietausfalls. Dabei ist das Berufungsgericht nicht der Auffassung des Beklagten gefolgt, wonach Schadensersatz nur nach dem erfolglosen Ablauf einer ihm vorliegend nicht gesetzten Frist zur Schadensbeseitigung hätte verlangt werden können. Mit seiner vom Berufungsgericht<br />
zugelassenen Revision verfolgte der Beklagte sein Klageabweisungsbegehren weiter.</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/03/Fueko-bgh-Schadensersatzanspruch-Vermieters-wegen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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		<item>
		<title>Schadenprävention als strategische Aufgabe &#8211; Fokus auf Verhütung von Leitungswasserschäden, der Nr. 1 mit 52 % in der „Schadens-Hitliste“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2016 01:14:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der Wohngebäudeversicherung ist 2015 ein Schadenaufwand von 4,6 Milliarden Euro entstanden. Mehr als die Hälfte davon entfällt auf Leitungswasserschäden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, stellt die AVW Unternehmensgruppe das Thema Leitungswasserschäden ab sofort intensiv in den Fokus.   zum Artikel als PDF</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In der Wohngebäudeversicherung ist 2015 ein Schadenaufwand von 4,6 Milliarden Euro entstanden. Mehr als die Hälfte davon entfällt auf Leitungswasserschäden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, stellt die <a href="https://avw-gruppe.de/" target="_blank" title="AVW Unternehmensgruppe">AVW Unternehmensgruppe</a> das Thema Leitungswasserschäden ab sofort intensiv in den Fokus.</p>
<p>  <span id="more-24348"></span>  </p>
<p> </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2016/10/BaBe-Verhuetung-von-Leitungswasserschaeden.pdf" alt="BaBe-Verhuetung-von-Leitungswasserschaeden.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<item>
		<title>Wasserschaden durch Waschmaschine: Wer zahlt? Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk klärt auf.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Sep 2016 20:39:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Es ist gesicherte Erkenntnis, dass das Gros der Schadenfälle in der Gebäudeversicherung aus Leitungswasserschäden resultiert. Nicht immer sind diese jedoch so leicht vermeidbar wie in dem nachfolgenden Fall, welcher vom Oberlandesgericht Oldenburg entschieden wurde (OLG Oldenburg, Urteil vom 05.05.2004, Az.: 3 U 6/04).   zum Artikel als PDF</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wasserschaden-durch-waschmaschine-wer-zahlt-versicherungsexperte-wolf-ruediger-senk-klaert-auf/">Wasserschaden durch Waschmaschine: Wer zahlt? Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk klärt auf.</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist gesicherte Erkenntnis, dass das Gros der Schadenfälle in der Gebäudeversicherung aus Leitungswasserschäden resultiert. Nicht immer sind diese jedoch so leicht vermeidbar wie in dem nachfolgenden Fall, welcher vom Oberlandesgericht Oldenburg entschieden wurde (OLG Oldenburg, Urteil vom 05.05.2004, Az.: 3 U 6/04).</p>
<p>  <span id="more-24148"></span>  </p>
<p> </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2016/09/Fueko-wasserschaden-durch-waschmaschine.pdf" alt="Fueko-wasserschaden-durch-waschmaschine.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wasserschaden-durch-waschmaschine-wer-zahlt-versicherungsexperte-wolf-ruediger-senk-klaert-auf/">Wasserschaden durch Waschmaschine: Wer zahlt? Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk klärt auf.</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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		<item>
		<title>Leitungswasserversicherung! Wenn Wasser durch die Wand gelangt&#8230;Wer zahlt was, Herr Senk?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Nov 2015 20:09:52 +0000</pubDate>
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		<guid isPermaLink="false">http://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/leitungswasserversicherung-wenn-wasser-durch-die-wand-gelangtwer-zahlt-was-herr-senk/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wenn Wasserschäden sich auf ungewöhnliche Art und Weise manifestieren ist meist der Ärger mit dem Gebäudeversicherer vorprogrammiert. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Streit so eskaliert, dass die Gerichte angerufen werden. In solchen Fällen kann man nur hoffen, dass der Schadenfall sich in dem Zuständigkeitsbezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig be- findet, welches in seiner [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Wasserschäden sich auf ungewöhnliche Art und Weise manifestieren ist meist der Ärger mit dem Gebäudeversicherer vorprogrammiert. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Streit so eskaliert, dass die Gerichte angerufen werden. In solchen Fällen kann man nur hoffen, dass der Schadenfall sich in dem Zuständigkeitsbezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig be- findet, welches in seiner Auslegung von Versicherungsbedingungen immer wieder ein Herz für Versicherungsnehmer zeigt (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 11. Juni 2015, Az.: 16 U 15/15).  <span id="more-22993"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2015/11/Fueko-senk-Wenn-Wasser-durch-die-Wand-gelangt.pdf" alt="Fueko-senk-Wenn-Wasser-durch-die-Wand-gelangt.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Dachziegel und Elementarschäden –Sturm hebt die Dachziegel, Regen dringt ein. Wer trägt den Schaden, was ist zu beachten, Herr Senk?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/dachziegel-und-elementarschaeden-sturm-hebt-die-dachziegel-regen-dringt-ein-wer-traegt-den-schaden-was-ist-zu-beachten-herr-senk/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=dachziegel-und-elementarschaeden-sturm-hebt-die-dachziegel-regen-dringt-ein-wer-traegt-den-schaden-was-ist-zu-beachten-herr-senk</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2015 23:55:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG83]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Senk]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/dachziegel-und-elementarschaeden-sturm-hebt-die-dachziegel-regen-dringt-ein-wer-traegt-den-schaden-was-ist-zu-beachten-herr-senk/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die meisten Versicherungsnehmer gehen davon aus, alles sinnvollerweise Nötige getan zu haben, wenn Sie zusätzlich zur Gebäudeversicherung auch noch das Elementarschadenrisiko in den Versicherungsvertrag eingeschlossen haben. Doch auch in diesen Fällen steckt der Teufel im Detail, wie sich aus einer Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 30. September 2014 entnehmen lässt (Az.: 12 U 63/14). zum [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die meisten Versicherungsnehmer gehen davon aus, alles sinnvollerweise Nötige getan zu haben, wenn Sie zusätzlich zur Gebäudeversicherung auch noch das Elementarschadenrisiko in den Versicherungsvertrag eingeschlossen haben. Doch auch in diesen Fällen steckt der Teufel im Detail, wie sich aus einer Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 30. September 2014 entnehmen lässt (Az.: 12 U 63/14).  <span id="more-22627"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2015/08/Fueko-Dachziegel-Elementarschaeden.pdf" alt="Fueko-Dachziegel-Elementarschaeden.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Versichererwechsel und Leitungswasserschäden. Ein neues Urteil, Experte Wolf-Rüdiger Senk erklärt den Sachverhalt</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/versichererwechsel-und-leitungswasserschaeden-ein-neues-urteil-experte-wolf-ruediger-senk-erklaert-den-sachverhalt/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=versichererwechsel-und-leitungswasserschaeden-ein-neues-urteil-experte-wolf-ruediger-senk-erklaert-den-sachverhalt</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 May 2015 13:47:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG80]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Senk]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserleitungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserschaden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bislang standen Versicherungsnehmer vor großen Problemen, wenn Sie einen Schadenfall erlitten, welcher sich zeitlich nicht genau konkretisieren ließ und sie zwischenzeitlich ihren Versicherer gewechselt hatten. Bei derartigen Szenarien pflegten sich die beteiligten Versicherer oftmals hintereinander zu verstecken, so dass am Ende der Versicherungsnehmer ein Opfer der ihm obliegenden Beweislast wurde und auf dem Schaden sitzen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bislang standen Versicherungsnehmer vor großen Problemen, wenn Sie einen Schadenfall erlitten, welcher sich zeitlich nicht genau konkretisieren ließ und sie zwischenzeitlich ihren Versicherer gewechselt hatten. Bei derartigen Szenarien pflegten sich die beteiligten Versicherer oftmals hintereinander zu verstecken, so dass am Ende der Versicherungsnehmer ein Opfer der ihm obliegenden Beweislast wurde und auf dem Schaden sitzen blieb. In diesem Sinne urteilte zuletzt auch das OLG Celle (Urteil vom 10. Mai 2012, Az.: 8 U 213/11).  <span id="more-22270"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2015/05/Fueko-senk-Versichererwechsel-Leitungswasserschaeden.pdf" alt="Fueko-senk-Versichererwechsel-Leitungswasserschaeden.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<item>
		<title>Klimawechsel! Sturm und Wolkenbruch kommen bestimmt &#8211; Rückstau und Elementarschäden. Was ist zu beachten, Herr Senk?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/klimawechsel-sturm-und-wolkenbruch-kommen-bestimmt-rueckstau-und-elementarschaeden-was-ist-zu-beachten-herr-senk/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=klimawechsel-sturm-und-wolkenbruch-kommen-bestimmt-rueckstau-und-elementarschaeden-was-ist-zu-beachten-herr-senk</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Feb 2015 09:50:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG77]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensprävention]]></category>
		<category><![CDATA[Senk]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/klimawechsel-sturm-und-wolkenbruch-kommen-bestimmt-rueckstau-und-elementarschaeden-was-ist-zu-beachten-herr-senk/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nachdem sich in den letzten Jahren extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen und Stürme gehäuft haben, findet auch die Versicherung von Elementarschäden im Rahmen der Gebäudeversicherung zusehend weitere Verbreitung. Nicht immer werden Überschwemmungsschäden zur Zufriedenheit der Versicherungsnehmer abgewickelt wie in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg aus dem Jahr 2014 (OLG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2014, Az: [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/klimawechsel-sturm-und-wolkenbruch-kommen-bestimmt-rueckstau-und-elementarschaeden-was-ist-zu-beachten-herr-senk/">Klimawechsel! Sturm und Wolkenbruch kommen bestimmt &#8211; Rückstau und Elementarschäden. Was ist zu beachten, Herr Senk?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem sich in den letzten Jahren extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen und Stürme gehäuft haben, findet auch die Versicherung von Elementarschäden im Rahmen der Gebäudeversicherung zusehend weitere Verbreitung. Nicht immer werden Überschwemmungsschäden zur Zufriedenheit der Versicherungsnehmer abgewickelt wie  <span id="more-21892"></span>  in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg aus dem Jahr 2014 (OLG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2014, Az: 9 U 201/13; VersR 2014, 1454ff.).</p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2015/02/Fueko-Rueckstau-und-Elementarschaeden.pdf" alt="Fueko-Rueckstau-und-Elementarschaeden.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/klimawechsel-sturm-und-wolkenbruch-kommen-bestimmt-rueckstau-und-elementarschaeden-was-ist-zu-beachten-herr-senk/">Klimawechsel! Sturm und Wolkenbruch kommen bestimmt &#8211; Rückstau und Elementarschäden. Was ist zu beachten, Herr Senk?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Diese Versicherungen zahlen für Unwetterschäden</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/diese-versicherungen-zahlen-fuer-unwetterschaeden/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=diese-versicherungen-zahlen-fuer-unwetterschaeden</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Dec 2013 03:40:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG39]]></category>
		<category><![CDATA[Umwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/diese-versicherungen-zahlen-fuer-unwetterschaeden/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Orkantief „Xaver“ hat Deutschland weniger heftig erwischt, als befürchtet. Doch die Sachschäden sind erheblich. Der Sturm hat Bäume umgeknickt, LKW umgeworfen und Dächer abgedeckt. Den größten Schaden hinterlassen Stürme in der Regel an Gebäuden. test.de erklärt, welche Versicherung wofür zahlt. zum Artikel als PDF</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/diese-versicherungen-zahlen-fuer-unwetterschaeden/">Diese Versicherungen zahlen für Unwetterschäden</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Orkantief „Xaver“ hat Deutschland weniger heftig erwischt, als befürchtet. Doch die Sachschäden sind erheblich. Der Sturm hat Bäume umgeknickt, LKW umgeworfen und Dächer abgedeckt. Den größten Schaden hinterlassen Stürme in der Regel an Gebäuden. test.de erklärt, welche Versicherung wofür zahlt.  <span id="more-19388"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2013/12/4BG1-Diese-Versicherungen-zahlen-Unwetterschaeden.pdf" alt="4BG1-Diese-Versicherungen-zahlen-Unwetterschaeden.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
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