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	<title>Rauchwarnmelder Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Rauchwarnmelder Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>LG Hamburg: Rauchwarnmelder: Duldungspflicht des Mieters für Einbau funkablesbarer Geräte</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Aug 2021 15:38:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG72]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchwarnmelder]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Hamburg hat durch Beschluss vom 20. Juli 2020 (Az.: 307 S 14/20) entschieden, dass der Mieter zur Duldung der Neuinstallation von funkfähigen Rauchwarnmeldern verpflichtet ist. Das Gericht bestätigt die Entscheidung des AG Hamburg mit der die Mieterin verurteilt wurde, die Installation funkfähiger Rauchwarnmelder zu dulden. In dem entschiedenen Fall hatte die Mieterin in [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das <strong>Landgericht Hamburg</strong> hat durch Beschluss vom 20. Juli 2020 (Az.: 307 S 14/20) entschieden, dass der Mieter zur Duldung der Neuinstallation von funkfähigen Rauchwarnmeldern verpflichtet ist.</p>



<p>Das Gericht bestätigt die Entscheidung des AG Hamburg mit der die Mieterin verurteilt wurde, die Installation funkfähiger Rauchwarnmelder zu dulden. In dem entschiedenen Fall hatte die Mieterin in der Wohnung bisher in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren selber Rauchwarnmelder installiert. Die Vermieterin beabsichtigte diese Rauchwarnmelder durch funkfähige Rauchwarnmelder zu ersetzen und forderte die Mieterin auf, den Zutritt zur Mietwohnung hierfür zu gewähren. </p>



<p>Die Mieterin verweigerte der beauftragten Firma den Zutritt. Sie berief sich darauf, dass die von ihr installierten Rauchwarnmelder noch eine Restlebensdauer von vier Jahren hätten. Außerdem äußerte sie Bedenken gegen die „funk“-gesteuerten Warnmelder aus gesundheitlichen Gründen. Angeblich reagiere sie allergisch auf Funkstrahlen.</p>



<h2>Gebrauchswert der Mietsache werde (objektiv) nachhaltig erhöht</h2>



<p>Das Amtsgericht verurteilte die Klägerin zur Duldung des Einbaus der Funkrauchwarnmelder in der Wohnung. Hiergegen war die Mieterin in Berufung gegangen. Das Landgericht hat in dem Hinweisbeschluss deutlich gemacht, dass es eine Duldungspflicht für gegeben hält. Außerdem weist es darauf hin, dass es sich um eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555b BGB handele, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden ist und auch nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen kann&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/08/Peter-Hitpass-das-interessante-urteil-hamburg-Rauchwarnmelder-funkableser-Brandschutz.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/08/Peter-Hitpass-das-interessante-urteil-hamburg-Rauchwarnmelder-funkableser-Brandschutz.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>LG Düsseldorf: Miete von Rauchwarnmelder ist nicht über die Betriebskosten umlegbar</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 14:07:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG71]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das hat das LG Düsseldorf mit Urteil vom 6.April 2020 (Az. 21 S 52/19) entschieden. Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind zwar Betriebskosten, jedoch nicht auf den Wohnraum- Mieter als „sonstige Betriebskosten“ umlegbar. Diese Kosten treten faktisch an die Stelle von Anschaffungskosten („verkappte Anschaffungskosten“), die keine Betriebskosten darstellen (vgl. LG Hagen, Urt. v. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das hat das <strong>LG Düsseldorf</strong> mit Urteil vom 6.April 2020 (Az. 21 S 52/19) entschieden. Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind zwar Betriebskosten, jedoch nicht auf den Wohnraum- Mieter als „sonstige Betriebskosten“ umlegbar. Diese Kosten treten faktisch an die Stelle von Anschaffungskosten („verkappte Anschaffungskosten“), die keine Betriebskosten darstellen (vgl. LG Hagen, Urt. v. 4. März 2016 &#8211; 1 S 198/15, ZMR 2016, 701).</p>



<p>Die Umlegbarkeit ergibt sich (a. A. LG Magdeburg, Urt. v. 27. September 2011 &#8211; 1 S 171/11 (051), ZMR 2011, 957 = NZM 2012, 305 und AG Hamburg-Altona, Urt. v. 3. Mai 2013 &#8211; 318a C 337/12, ZMR 2014, 801 = Beck RS 2014, 19338) auch nicht aus einer Analogie zu § Nr. 2, 4 und 5 BetrKV, wonach die Kosten der Anmietung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung von Wasser, Heizwärme und Warmwasser umlagefähige Betriebskosten sind. </p>



<p>Hierbei handelt es sich nämlich um eine Ausnahmeregelung ausschließlich für Zählermieten, die nicht auf die Anmietung anderer technischer Einrichtungen ausgedehnt werden kann&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Recht-Urteil-Rauchmelder-Miete.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Recht-Urteil-Rauchmelder-Miete.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Fläche, Notdienstpauschale, Stromversorgung, Rauchwarnmelder – Aktuelle Rechtsprechung zusammengestellt von Dr. Peter Hitpaß</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/flaeche-notdienstpauschale-stromversorgung-rauchwarnmelder-aktuelle-rechtsprechung-zusammengestellt-von-dr-peter-hitpass/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=flaeche-notdienstpauschale-stromversorgung-rauchwarnmelder-aktuelle-rechtsprechung-zusammengestellt-von-dr-peter-hitpass</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2020 23:03:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG68]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick über die Rechtsprechung seit Sommer 2019. Im Berichtszeitraum erschienen drei Entscheidungen des BGH. I. Entscheidungen des BGH 1.Betriebskostenabrechnung bei Großwohnanlagen: „Fläche“ bedarf keiner Erläuterung Das hat der BGH mit Urteil vom 29. Januar 2020 (Az.: VIII ZR 244/18) entschieden. Bei den formellen Vorgaben für Betriebskostenabrechnungen ist der BGH großzügig: [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick über die Rechtsprechung seit Sommer 2019. Im Berichtszeitraum erschienen drei Entscheidungen des BGH.</p>



<h2>I. Entscheidungen des BGH</h2>



<p><strong>1.Betriebskostenabrechnung bei Großwohnanlagen: „Fläche“ bedarf keiner Erläuterung</strong></p>



<p>Das hat der BGH mit Urteil vom 29. Januar 2020 (Az.: VIII ZR 244/18) entschieden. Bei den formellen Vorgaben für Betriebskostenabrechnungen ist der BGH großzügig: „Fläche“ ist nicht erläuterungsbedürftig. In einer Betriebskostenabrechnung nach Fläche muss der Vermieter den Abrechnungsmaßstab in der Regel auch dann nicht näher erläutern, wenn die einzelnen Positionen anhand unterschiedlicher Gesamtflächen verteilt werden.</p>



<p><strong>Hintergrund: Unterschiedliche Gesamtflächen in einer Betriebskostenabrechnung</strong></p>



<p>Die Vermieterin einer Wohnung verlangt von den Mietern die Nachzahlung von Betriebskosten. Die Wohnung liegt in einer größeren Anlage, die aus mehreren Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten besteht. In den umstrittenen Betriebskostenabrechnungen wurden die Betriebskosten nach Fläche umgelegt und Wohn- und Gewerbeflächen getrennt abgerechnet. </p>



<p>Der Abrechnung der einzelnen Betriebskostenpositionen lagen verschiedene Gesamtflächen zugrunde. Einige Positionen wurden anhand der Gesamtfläche der Anlage verteilt, während für andere Positionen kleinere Abrechnungskreise, etwa einzelne Gebäude, gebildet und dementsprechend kleinere Gesamtflächen zugrunde gelegt wurden. Eine Erläuterung, aus welchen Gebäudeteilen oder „Hauseingängen“ sich die jeweiligen Gesamtflächen zusammensetzen, enthielten die Abrechnungen nicht. Amts- und Landgericht hielten die Abrechnungen daher für formell unwirksam.</p>



<p>Die Entscheidung des BGH: „Fläche“ ist nicht erläuterungsbedürftig. Die Betriebskostenabrechnungen sind nicht formell unwirksam. Eine Betriebskostenabrechnung genügt den formellen Anforderungen, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält.</p>



<p><strong>In die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten sind regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen:</strong></p>



<p>+ Zusammenstellung der Gesamtkosten<br>+ Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel<br>+ Berechnung des Anteils des Mieters<br>+ Abzug der geleisteten Vorauszahlungen</p>



<p>Eine Erläuterung des angewandten Verteilungsmaßstabs (Umlageschlüssel) ist allerdings nur geboten, wenn dies zum Verständnis der Abrechnung erforderlich ist. </p>



<p>Diesen Anforderungen werden die Betriebskostenabrechnungen gerecht. Insbesondere bedurfte es keiner weiteren Erläuterung des Umlageschlüssels. Der Verteilungsmaßstab „Fläche“ ist aus sich heraus verständlich. Etwas anderes gilt nicht deshalb, weil für einzelne Positionen unterschiedliche Gesamtflächen zugrunde gelegt wurden. </p>



<p>Auf formeller Ebene genügt die jeweilige Angabe der Gesamtfläche, die der nach dem Flächenmaßstab abgerechneten Betriebskostenposition zugrunde gelegt worden ist. Informationen dazu, aus welchen einzelnen Gebäudeteilen oder Hausnummern sich die jeweils zugrunde gelegte Wirtschaftseinheit zusammensetzt, gehören nicht zu den Mindestanforderungen an eine Betriebskostenkostenabrechnung, deren Verletzung die Abrechnung formell unwirksam macht&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/12/Betriebskostenrecht-Hitpass-rechtsprechung-bgh-Flaeche-Notdienstpauschale-Rauchwarnmelder.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/12/Betriebskostenrecht-Hitpass-rechtsprechung-bgh-Flaeche-Notdienstpauschale-Rauchwarnmelder.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Rauchwarnmelder retten Leben, aber die Geräte- und Wartungsqualität ist entscheidend, sagen Wohnungsunternehmen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/rauchwarnmelder-retten-leben-aber-die-geraete-und-wartungsqualitaet-ist-entscheidend-sagen-wohnungsunternehmen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=rauchwarnmelder-retten-leben-aber-die-geraete-und-wartungsqualitaet-ist-entscheidend-sagen-wohnungsunternehmen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Oct 2016 21:58:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG97]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchwarnmelder]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Markenprodukte haben einen hohen Stellenwert bei Verbrauchern. Vor allem die Qualität entscheidet. Das bestätigen 66 Prozent der befragten Teilnehmer einer Studie von Dezember 2015*. Diese Überzeugung lässt sich auch auf die Wohnungswirtschaft übertragen: Die Branche setzt auf bekannte Marken, die Vertrauen und Erfahrung versprechen, sieht sie sich doch mit heiklen Rechtsfragen konfrontiert. Das gilt insbesondere [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Markenprodukte haben einen hohen Stellenwert bei Verbrauchern. Vor allem die Qualität entscheidet. Das bestätigen 66 Prozent der befragten Teilnehmer einer Studie von Dezember 2015*. Diese Überzeugung lässt sich auch auf die Wohnungswirtschaft übertragen: Die Branche setzt auf bekannte Marken, die Vertrauen und Erfahrung versprechen, sieht sie sich doch mit heiklen Rechtsfragen konfrontiert. Das gilt insbesondere bei der mittlerweile bundesweit verankerten Rauchwarnmelderpflicht.</p>
<p>  <span id="more-24279"></span>  </p>
<p>Seine Expertise auf diesem Feld unterstreicht das Hamburger Unternehmen Kalorimeta AG &amp; Co. KG (Kalo) mit der Zahl von 1,8 Millionen Rauchwarnmeldern, die es bundesweit wartet.</p>
<p> </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2016/10/Fueko-kalo-rwm.pdf" alt="Fueko-kalo-rwm.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rauchwarnmelderprüfung: Vorsicht Trickbetrügern sind unterwegs, warnt KALO und gibt 6 Tipps zum richtigen Umgang</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2016 19:39:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG89]]></category>
		<category><![CDATA[Preis]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchwarnmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Trickbetrüger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit einigen Tagen mehren sich verstärkt die Hinweise auf Trickbetrüger, die sich als Wartungspersonal für Rauchwarnmelder ausgeben. Auch wenn es sich bei der Mehrzahl dieser Warnhinweise um Falschmeldungen handelt, rät der Messdienstleister Kalorimeta (KALO) zur Vorsicht. Seit Januar 2016 gibt es in 14 Bundesländern die Pflicht zur Installation und regelmäßigen Wartung von Rauchwarnmeldern. Wie Medienberichte [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit einigen Tagen mehren sich verstärkt die Hinweise auf Trickbetrüger, die sich als Wartungspersonal für Rauchwarnmelder ausgeben. Auch wenn es sich bei der Mehrzahl dieser Warnhinweise um Falschmeldungen handelt, rät der Messdienstleister Kalorimeta (KALO) zur Vorsicht.</p>
<p>  <span id="more-23316"></span>  </p>
<p>Seit Januar 2016 gibt es in 14 Bundesländern die Pflicht zur Installation und regelmäßigen Wartung von Rauchwarnmeldern. Wie Medienberichte derzeit verstärkt suggerieren, machen sich immer wieder auch Trickbetrüger diesen Umstand zunutze. Diese geben sich als Wartungspersonal aus und verschaffen sich so ungehindert Zugang zu Wohnungen.</p>
<p> </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2016/02/Fueko-Rauchmelder-Trickbetrueger.pdf" alt="Fueko-Rauchmelder-Trickbetrueger.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Freiheit eG in Halle Mehr Sicherheit mit Rauchwarnmeldern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Dec 2012 12:55:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebäude/Umfeld]]></category>
		<category><![CDATA[AG51]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit EG]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchwarnmelder]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Einbau von Rauchwarnmeldern wird von immer mehr Bundesländern vorgeschrieben. In Sachsen- Anhalt läuft die Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder in Bestandsbauten Ende 2015 aus. Für die Liegenschaften der Wohnungsgenossenschaft Freiheit eG in Halle ist bereits im Frühjahr 2012 der Startschuss gefallen: Seit dem werden rund 5.500 Wohnungen mit Rauchmeldern von ista ausgestattet. Diese gewährleisten durch die [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Einbau von Rauchwarnmeldern wird von immer mehr Bundesländern vorgeschrieben. In Sachsen- Anhalt läuft die Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder in Bestandsbauten Ende 2015 aus. Für die Liegenschaften der Wohnungsgenossenschaft Freiheit eG in Halle ist bereits im Frühjahr 2012 der Startschuss gefallen: Seit dem werden rund 5.500 Wohnungen mit Rauchmeldern von ista ausgestattet. Diese gewährleisten durch die regelmäßige Funkwartung höchste Sicherheit.  <span id="more-17013"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2012/12/Freiheit-eG-Halle-Sicherheit-Rauchwarnmeldern.pdf" alt="Freiheit-eG-Halle-Sicherheit-Rauchwarnmeldern.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/freiheit-eg-in-halle-mehr-sicherheit-mit-rauchwarnmeldern/">Freiheit eG in Halle Mehr Sicherheit mit Rauchwarnmeldern</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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