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	<title>Rauchmelder Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Rauchmelder Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Sachsen stopft Sicherheitslücke &#8211; Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten in Sachsen ab Anfang 2024</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 18:53:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG167]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Sachsen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Etwas überraschend hat der sächsische Landtag Anfang Juni 2022 eine Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude ab Anfang 2024 beschlossen. Der ursprüngliche Kabinettsentwurf sah eine Frist bis Ende 2024 vor, in der Immobilienbetreibende ihre Gebäude mit den Lebensrettern ausstatten sollten. Nun verbleiben lediglich 18 Monate, um die Rauchmelderpflicht umzusetzen – mit Blick auf die Verfügbarkeiten von Handwerkerkapazitäten und [&#8230;]</p>
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<p>Etwas überraschend hat der sächsische Landtag Anfang Juni 2022 eine Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude ab Anfang 2024 beschlossen. Der ursprüngliche Kabinettsentwurf sah eine Frist bis Ende 2024 vor, in der Immobilienbetreibende ihre Gebäude mit den Lebensrettern ausstatten sollten. Nun verbleiben lediglich 18 Monate, um die Rauchmelderpflicht umzusetzen – mit Blick auf die Verfügbarkeiten von Handwerkerkapazitäten und Material ein sportliches Ziel.</p>



<p>Während im Rest von Deutschland mittlerweile die flächendeckende Pflicht zur Ausstattung von Wohngebäuden mit Rauchmeldern besteht, waren Bestandsbauten in Sachsen bisher ausgenommen. Das hat sich nun geändert. Bis spätestens 31.12.2023 müssen mindestens Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen mit den lebensrettenden Geräten ausgestattet werden. Eine optimale Ausstattung berücksichtigt auch Wohn- und Arbeitszimmer. So wird gewährleistet, dass im Falle der Nutzungsänderung eines Raums ausreichend Rauchmelder vorhanden sind. </p>



<p>Dass Rauchmelder die Sicherheit der Bewohnenden steigern, ist belegt. Im Schnitt verdanken ihnen jährlich 68 Menschen in Deutschland ihr Leben.[1] Geräte mit besonders hoher Qualität erkennt der Kunde am „Q“-Label. Nur Rauchmelder, die aufgrund ihrer erhöhten Stabilität sowie einer fest eingebauten 10-Jahresbatterie über besondere Langlebigkeit und Zuverlässigkeit verfügen, dürfen dieses Zeichen tragen. Die weithin bekannte CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätsmerkmal. </p>



<p>Seit 2008 dürfen nämlich ohnehin nur noch Rauchmelder verkauft werden, die nach EN 14604 geprüft und entsprechend mit CE-Kennzeichnung inklusive der Zertifikatsnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/Wowi-ag-178-rauchmelder-sachsen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/Wowi-ag-178-rauchmelder-sachsen.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Nun also endgültig – Anmietkosten für Rauchwarnmelder sind nicht umlagefähig – Ein Kommentar von Dr. Kai Mediger</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/nun-also-endgueltig-anmietkosten-fuer-rauchwarnmelder-sind-nicht-umlagefaehig-ein-kommentar-von-dr-kai-mediger/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=nun-also-endgueltig-anmietkosten-fuer-rauchwarnmelder-sind-nicht-umlagefaehig-ein-kommentar-von-dr-kai-mediger</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jun 2022 22:05:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG77]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der Rechtsprechung und Fachliteratur war es lange Zeit streitig, ob und inwiefern die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern als Betriebskosten auf den Mieter umlagefähig sind. Während vor einigen Jahren das LG Magdeburg (Urteil vom 27. September 2011 – 1 S 171/11) und das AG Hamburg-Altona (Urteil vom 3. Mai 2013 &#8211; 318a C [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>In der Rechtsprechung und Fachliteratur war es lange Zeit streitig, ob und inwiefern die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern als Betriebskosten auf den Mieter umlagefähig sind.</p>



<p>Während vor einigen Jahren das <strong>LG Magdeburg</strong> (Urteil vom 27. September 2011 – 1 S 171/11) und das <strong>AG Hamburg-Altona </strong>(Urteil vom 3. Mai 2013 &#8211; 318a C 337/12) Anmietkosten für Rauchwarnmelder noch als „sonstige“ Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 17 BetrKV für grundsätzlich umlagefähig an- sahen, hat sich in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Fachliteratur seit einigen Jahren auf breiter Front die Rechtsauffassung durchgesetzt, dass Anmietkosten für Rauchwarnmelder nicht (auch nicht als „sonstige“ Betriebskosten) umlagefähig sind (so z. B. <strong>LG Düsseldorf</strong>, Urteil vom 6. April 2020 – 21 S 52/19; <strong>LG Hagen</strong>, Urteil vom 4. März 2016 – 1 S 198/15; <strong>AG Dortmund</strong>, Urteil vom 30. Januar 2017 – 423 C 8482/16; <strong>AG Hamburg-Wandsbek</strong>, Urteil vom 4. Dezember 2013 – 715 C 283/13; Zehelein, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 2 BetrKV, Randnummer 79). </p>



<p>Eine Entscheidung des BGH zu dieser Rechtsfrage gab es bis vor Kurzem zwar noch nicht. Die Rechtsauffassung, dass die Anmietkosten für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten umlagefähig sind, ist jedoch rechtlich plausibel und nachvollziehbar. <strong>Wir haben daher auch beim letzten „Norddeutschen Mietrechtstag“ am 8. November 2021 in Lübeck auf diese in der Rechtsprechung und Fachliteratur bereits zu dem Zeitpunkt vorherrschende Tendenz hingewiesen. </strong></p>



<p>Das Problem liegt dabei auf den Punkt gebracht darin, dass die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern – anders als z. B. die Kosten für die Anmietung von Kaltwasserzählern (§ 2 Nr. 2 BetrKV), für Geräte zur Wärmeerfassung (§ 2 Nr. 4 a BetrKV) und für Warmwasserzähler (§ 2 Nr. Nr. 5 a i. V. mit 2 BetrKV) – gerade nicht im Katalog der umlagefähigen Betriebskosten ausdrücklich aufgeführt sind. </p>



<p>Kosten, die nicht in diesem Katalog aufgeführt sind, können aber allenfalls als sog. sonstige Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 17 BetrKV umgelegt werden. Das ist jedoch nur bei Vorliegen enger Voraussetzungen möglich, die nach dem BGH bei Anmietkosten für Rauchwarnmelder nicht gegeben sind. Nach dem BGH handelt es sich bei den Anmietkosten für Rauchwarnmelder nicht um Betriebskosten&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/BGH-Urteil-Rauchmelder-nicht-umlagefaehig.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/BGH-Urteil-Rauchmelder-nicht-umlagefaehig.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Rauchwarnmelder von Techem – Jetzt auch mit digitaler Infrastruktur für zweimal monatlich automatische Funk-Ferninspektion</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/rauchwarnmelder-von-techem-jetzt-auch-mit-digitaler-infrastruktur-fuer-zweimal-monatlich-automatische-funk-ferninspektion/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=rauchwarnmelder-von-techem-jetzt-auch-mit-digitaler-infrastruktur-fuer-zweimal-monatlich-automatische-funk-ferninspektion</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Jul 2021 19:30:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Techem]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG118]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Techem ergänzt sein Serviceportfolio um den Rauchwarnmelder Service Plus. Damit können Funk- Rauchwarnmelder zweimal monatlich automatisch auf ihre ordnungsgemäße Funktion geprüft werden. Deutschlandweit betreibt der führende Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude knapp 9 Millionen Rauchwarnmelder, davon rund 8 Millionen mit Funk-Ferninspektion. Mittels digitaler Prozesse werden die Ergebnisse der Funk-Ferninspektion automatisch an Techem übermittelt und [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Techem ergänzt sein Serviceportfolio um den Rauchwarnmelder Service Plus. Damit können Funk- Rauchwarnmelder zweimal monatlich automatisch auf ihre ordnungsgemäße Funktion geprüft werden. Deutschlandweit betreibt der führende Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude knapp 9 Millionen Rauchwarnmelder, davon rund 8 Millionen mit Funk-Ferninspektion.</p>



<p>Mittels digitaler Prozesse werden die Ergebnisse der Funk-Ferninspektion automatisch an Techem übermittelt und online im Kundenportal bereitgestellt. </p>



<p>Der neue Service basiert auf einer digitalen Infrastruktur, mit der die Ergebnisse der Geräteinspektion per Funk an Techem übermittelt und dann online im Kundenportal bereitgestellt werden. Die Sicherheit der Bewohner und der Liegenschaft wird dadurch deutlich erhöht, die Wahrscheinlichkeit eines unentdeckt defekten Rauchwarnmelders gegenüber der sonst üblichen, lediglich jährlich erfolgenden Funktionsprüfung, minimiert. Macht ein Defekt einen Austausch erforderlich, wird der Wechsel unmittelbar und automatisiert in die Wege geleitet. Zugleich wird das Haftungsrisiko minimiert, da Vermieter und Eigentümer das gesetzliche Schutzziel der ständigen Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder deutlich besser erfüllen. </p>



<p>„Mit dem Rauchwarnmelder Service Plus entlasten wir Immobilieneigentümer in mehrfacher Hinsicht“, so Nicolai Kuß aus der Geschäftsführung von Techem. „Sie können damit nicht nur Zeit und Aufwand bei der Einhaltung der Rauchwarnmelderpflicht sparen, sondern erhalten gleichzeitig lückenlose Transparenz und ein minimiertes Haftungsrisiko. Dafür setzen wir auf smarte Multisensorgeräte mit Mehrwertdiensten auf Basis unserer digitalen Infrastruktur in Gebäuden. Die Automatisierung bedeutet auch für Bewohner mehr Komfort, Service und Sicherheit. Um ihren Verpflichtungen nachzukommen, sollten Eigentümer und Vermieter daher auf moderne Funk-Ferninspektion setzen.“</p>



<p>Die Ausstattung von Immobilien mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland gesetzliche Pflicht in Neu- und Umbauten, in 15 Bundesländern auch in Bestandsbauten. Für die fachgerechte Installation und Instandhaltung der Geräte ist der Eigentümer verantwortlich&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/07/Digital-komfortabel-rauchwarnmelder.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/07/Digital-komfortabel-rauchwarnmelder.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>LG Düsseldorf: Miete von Rauchwarnmelder ist nicht über die Betriebskosten umlegbar</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/lg-duesseldorf-miete-von-rauchwarnmelder-ist-nicht-ueber-die-betriebskosten-umlegbar/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=lg-duesseldorf-miete-von-rauchwarnmelder-ist-nicht-ueber-die-betriebskosten-umlegbar</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 14:07:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG71]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Rauchmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchwarnmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das hat das LG Düsseldorf mit Urteil vom 6.April 2020 (Az. 21 S 52/19) entschieden. Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind zwar Betriebskosten, jedoch nicht auf den Wohnraum- Mieter als „sonstige Betriebskosten“ umlegbar. Diese Kosten treten faktisch an die Stelle von Anschaffungskosten („verkappte Anschaffungskosten“), die keine Betriebskosten darstellen (vgl. LG Hagen, Urt. v. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das hat das <strong>LG Düsseldorf</strong> mit Urteil vom 6.April 2020 (Az. 21 S 52/19) entschieden. Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind zwar Betriebskosten, jedoch nicht auf den Wohnraum- Mieter als „sonstige Betriebskosten“ umlegbar. Diese Kosten treten faktisch an die Stelle von Anschaffungskosten („verkappte Anschaffungskosten“), die keine Betriebskosten darstellen (vgl. LG Hagen, Urt. v. 4. März 2016 &#8211; 1 S 198/15, ZMR 2016, 701).</p>



<p>Die Umlegbarkeit ergibt sich (a. A. LG Magdeburg, Urt. v. 27. September 2011 &#8211; 1 S 171/11 (051), ZMR 2011, 957 = NZM 2012, 305 und AG Hamburg-Altona, Urt. v. 3. Mai 2013 &#8211; 318a C 337/12, ZMR 2014, 801 = Beck RS 2014, 19338) auch nicht aus einer Analogie zu § Nr. 2, 4 und 5 BetrKV, wonach die Kosten der Anmietung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung von Wasser, Heizwärme und Warmwasser umlagefähige Betriebskosten sind. </p>



<p>Hierbei handelt es sich nämlich um eine Ausnahmeregelung ausschließlich für Zählermieten, die nicht auf die Anmietung anderer technischer Einrichtungen ausgedehnt werden kann&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Recht-Urteil-Rauchmelder-Miete.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Recht-Urteil-Rauchmelder-Miete.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Novellierung der DIN 14676 – Einbau von ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern geregelt</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/novellierung-der-din-14676-einbau-von-ferninspizierbaren-rauchwarnmeldern-geregelt/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=novellierung-der-din-14676-einbau-von-ferninspizierbaren-rauchwarnmeldern-geregelt</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Nov 2018 00:04:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG4]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sie ist da! Nach Jahren der Diskussionen und Verwirrungen zu Fragen rund um ferninspizierbare Rauchmelder ist am 02.11.2018 die novellierte DIN 14676, die Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnungen sowie Räumen mit wohnähnlicher Nutzung regelt, erschienen – Hauptpunkt der Überarbeitung waren Regelungen und Festlegungen zu verschiedenen Prozessen zur Inspektion von Rauchwarnmeldern. DIN-Normen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/novellierung-der-din-14676-einbau-von-ferninspizierbaren-rauchwarnmeldern-geregelt/">Novellierung der DIN 14676 – Einbau von ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern geregelt</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie ist da! Nach Jahren der Diskussionen und Verwirrungen zu Fragen rund um ferninspizierbare Rauchmelder ist am 02.11.2018 die novellierte DIN 14676, die Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnungen sowie Räumen mit wohnähnlicher Nutzung regelt, erschienen – Hauptpunkt der Überarbeitung waren Regelungen und Festlegungen zu verschiedenen Prozessen zur Inspektion von Rauchwarnmeldern.</p>
<p>DIN-Normen werden turnusgemäß alle fünf Jahre überarbeitet, um geänderte technische Entwicklungen oder neue Verfahrensweisen zu berücksichtigen. Dazu wird die neue Fassung der DIN 14676 in zwei Teile geteilt. </p>
<p>Teil Eins behandelt Einbau, Betrieb und Instandhaltung der Rauchwarnmelder und der zweite Teil beschreibt die Aufgaben der Dienstleistungsanbieter. Im ersten Teil unterscheidet die novellierte Fassung drei Rauchwarnmeldertypen, die unterschiedliche Anforderungen an die Inspektion mit sich bringen: Einzelmelder (Typ A), Melder mit Teil-Ferninspektion (Typ B) und Melder mit kompletter Ferninspektion (Typ C). Die wichtigsten Aussagen im Überblick: </p>
<p>Typ A Rauchwarnmelder des Typs A, die keine Möglichkeit zur Ferninspektion bieten, müssen auch weiterhin jedes Jahr mittels Sichtprüfung überprüft werden. </p>
<p>Typ B Bei Meldern des Typs B erfolgt die jährliche Kontrolle der Energieversorgung, der Rauchkammer sowie die Demontageerkennung mittels Ferninspektion. Die Kontrollen auf Öffnung des Raucheintritts, die Umfeldüberwachung sowie die Überprüfung des Warnsignals können ebenfalls jährlich erfolgen, müssen jedoch spätestens alle 30 Monate (Raucheintritt und Warnsignal) respektive 36 Monate (Umfeld) vor Ort oder per Ferninspektion überprüft werden&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/11/ferninspizierbare-Rauchmelder.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Warum profitieren Wohnungsbaugesellschaften von intelligenten Rauchmeldern, Herr Dieter?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/warum-profitieren-wohnungsbaugesellschaften-von-intelligenten-rauchmeldern-herr-dieter/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=warum-profitieren-wohnungsbaugesellschaften-von-intelligenten-rauchmeldern-herr-dieter</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2016 00:08:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebäude/Umfeld]]></category>
		<category><![CDATA[AG98]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach und nach müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgerüstet werden. Drahtlos vernetzte Geräte mit Anbindung ans Internet der Dinge verschaffen Immobilienunternehmen dabei einen Vorteil bei der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und bei der Wartung. Zudem können sie zum digitalen Hub für Sicherheitslösungen werden. zum Artikel als PDF</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/warum-profitieren-wohnungsbaugesellschaften-von-intelligenten-rauchmeldern-herr-dieter/">Warum profitieren Wohnungsbaugesellschaften von intelligenten Rauchmeldern, Herr Dieter?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach und nach müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgerüstet werden. Drahtlos vernetzte Geräte mit Anbindung ans Internet der Dinge verschaffen Immobilienunternehmen dabei einen Vorteil bei der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und bei der Wartung. Zudem können sie zum digitalen Hub für Sicherheitslösungen werden.  <span id="more-24387"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2016/11/Gebu-rauchmelder-ART-WoWi-Intelligenter-Rauchmelder.pdf" alt="Gebu-rauchmelder-ART-WoWi-Intelligenter-Rauchmelder.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rauchwarnmelder retten Leben, aber die Geräte- und Wartungsqualität ist entscheidend, sagen Wohnungsunternehmen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/rauchwarnmelder-retten-leben-aber-die-geraete-und-wartungsqualitaet-ist-entscheidend-sagen-wohnungsunternehmen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=rauchwarnmelder-retten-leben-aber-die-geraete-und-wartungsqualitaet-ist-entscheidend-sagen-wohnungsunternehmen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Oct 2016 21:58:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG97]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchwarnmelder]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Markenprodukte haben einen hohen Stellenwert bei Verbrauchern. Vor allem die Qualität entscheidet. Das bestätigen 66 Prozent der befragten Teilnehmer einer Studie von Dezember 2015*. Diese Überzeugung lässt sich auch auf die Wohnungswirtschaft übertragen: Die Branche setzt auf bekannte Marken, die Vertrauen und Erfahrung versprechen, sieht sie sich doch mit heiklen Rechtsfragen konfrontiert. Das gilt insbesondere [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Markenprodukte haben einen hohen Stellenwert bei Verbrauchern. Vor allem die Qualität entscheidet. Das bestätigen 66 Prozent der befragten Teilnehmer einer Studie von Dezember 2015*. Diese Überzeugung lässt sich auch auf die Wohnungswirtschaft übertragen: Die Branche setzt auf bekannte Marken, die Vertrauen und Erfahrung versprechen, sieht sie sich doch mit heiklen Rechtsfragen konfrontiert. Das gilt insbesondere bei der mittlerweile bundesweit verankerten Rauchwarnmelderpflicht.</p>
<p>  <span id="more-24279"></span>  </p>
<p>Seine Expertise auf diesem Feld unterstreicht das Hamburger Unternehmen Kalorimeta AG &amp; Co. KG (Kalo) mit der Zahl von 1,8 Millionen Rauchwarnmeldern, die es bundesweit wartet.</p>
<p> </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2016/10/Fueko-kalo-rwm.pdf" alt="Fueko-kalo-rwm.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Berlin: Rauchwarnmelder-Pflicht ab 2017 im Neubau &#8211; auch in Berlin Übergangsregelung für Bestandsbauten gilt bis zum 31.12.2020</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/berlin-rauchwarnmelder-pflicht-ab-2017-im-neubau-auch-in-berlin-uebergangsregelung-fuer-bestandsbauten-gilt-bis-zum-31122020/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=berlin-rauchwarnmelder-pflicht-ab-2017-im-neubau-auch-in-berlin-uebergangsregelung-fuer-bestandsbauten-gilt-bis-zum-31122020</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jun 2016 22:27:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Bestand]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG68]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als letztes Bundesland hat nun auch Berlin die Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten und Bestandsbauten verabschiedet. Ab 01.01.2017 sollen Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen sowie im Flur für Sicherheit sorgen. Die Übergangsregelung für Bestandsbauten gilt bis zum 31.12.2020. Der Hamburger Dienstleister KALORIMETA AG &#38; Co. KG (KALO) rechnet, dass in den kommenden vier Jahren bis zu 1,87 Millionen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/berlin-rauchwarnmelder-pflicht-ab-2017-im-neubau-auch-in-berlin-uebergangsregelung-fuer-bestandsbauten-gilt-bis-zum-31122020/">Berlin: Rauchwarnmelder-Pflicht ab 2017 im Neubau &#8211; auch in Berlin Übergangsregelung für Bestandsbauten gilt bis zum 31.12.2020</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Als letztes Bundesland hat nun auch Berlin die Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten und Bestandsbauten verabschiedet. Ab 01.01.2017 sollen Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen sowie im Flur für Sicherheit sorgen. Die Übergangsregelung für Bestandsbauten gilt bis zum 31.12.2020. Der Hamburger Dienstleister <a href="https://www.kalo.de/home.html" target="_blank" title="KALORIMETA AG &amp; Co. KG (KALO)">KALORIMETA AG &amp; Co. KG (KALO)</a> rechnet, dass in den kommenden vier Jahren bis zu 1,87 Millionen bestehende Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden; das sind rund 500.000 Haushalte pro Jahr. Seit diesem Jahr ist auch in Brandenburg und Sachsen eine Rauchwarnmelderpflicht in Kraft.  <span id="more-23889"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2016/06/BaBe-Rauchwarnmelder-Pflicht-2017-Neubau.pdf" alt="BaBe-Rauchwarnmelder-Pflicht-2017-Neubau.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<item>
		<title>Rauchwarnmelder Pflicht in Brandenburg tritt zum 01.07.2016 in Kraft</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/rauchwarnmelder-pflicht-in-brandenburg-tritt-zum-01072016-in-kraft/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=rauchwarnmelder-pflicht-in-brandenburg-tritt-zum-01072016-in-kraft</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 May 2016 14:22:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG67]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Ende April vom Landtag in Brandenburg verabschiedete Rauchwarnmelderpflicht tritt zum 01.07.2016 in Kraft. Entscheidend für die Ausrüstungspflicht bei Neubauten ist die beantragte Baugenehmigung. In Neubauten, für die ab dem 01.07.2016 eine Baugenehmigung beantragt wird, gilt: Alle Aufenthaltsräume sowie Flure müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Für Neubauten, für die eine Baugenehmigung bereits vor dem 01.07.2016 [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/rauchwarnmelder-pflicht-in-brandenburg-tritt-zum-01072016-in-kraft/">Rauchwarnmelder Pflicht in Brandenburg tritt zum 01.07.2016 in Kraft</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Ende April vom Landtag in Brandenburg verabschiedete Rauchwarnmelderpflicht tritt zum 01.07.2016 in Kraft. Entscheidend für die Ausrüstungspflicht bei Neubauten ist die beantragte Baugenehmigung. In Neubauten, für die ab dem 01.07.2016 eine Baugenehmigung beantragt wird, gilt: Alle Aufenthaltsräume sowie Flure müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Für Neubauten, für die eine Baugenehmigung bereits vor dem 01.07.2016 beantragt wurde, und für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist. Sie sollen bis 31. Dezember 2020 nachgerüstet werden.</p>
<p>  <span id="more-23757"></span>  </p>
<p> </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2016/05/BaBe-Rauchwarnmelder-Pflicht-Brandenburg.pdf" alt="BaBe-Rauchwarnmelder-Pflicht-Brandenburg.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/rauchwarnmelder-pflicht-in-brandenburg-tritt-zum-01072016-in-kraft/">Rauchwarnmelder Pflicht in Brandenburg tritt zum 01.07.2016 in Kraft</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Saarland! Rauchwarnmelderpflicht! Bis Ende 2016 müssen 488.000 Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/saarland-rauchwarnmelderpflicht-bis-ende-2016-muessen-488000-wohnungen-mit-rauchwarnmeldern-nachgeruestet-sein/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=saarland-rauchwarnmelderpflicht-bis-ende-2016-muessen-488000-wohnungen-mit-rauchwarnmeldern-nachgeruestet-sein</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Sep 2015 02:35:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[KALO]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG60]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/saarland-rauchwarnmelderpflicht-bis-ende-2016-muessen-488000-wohnungen-mit-rauchwarnmeldern-nachgeruestet-sein/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Fast alle Bundesländer haben die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern und deren Nachrüstung in Bestandsimmobilien mittlerweile gesetzlich geregelt. Auch im Saarland ist diese jetzt seit Anfang September gesetzlich in der Saarländischen Landesbauordnung verankert und damit rechtskräftig. Damit gilt: In Bestandsliegenschaften müssen Rauchwarnmelder bis zum 31. Dezember 2016 nachgerüstet werden. zum Artikel als PDF</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/saarland-rauchwarnmelderpflicht-bis-ende-2016-muessen-488000-wohnungen-mit-rauchwarnmeldern-nachgeruestet-sein/">Saarland! Rauchwarnmelderpflicht! Bis Ende 2016 müssen 488.000 Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Fast alle Bundesländer haben die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern und deren Nachrüstung in Bestandsimmobilien mittlerweile gesetzlich geregelt. Auch im Saarland ist diese jetzt seit Anfang September gesetzlich in der Saarländischen Landesbauordnung verankert und damit rechtskräftig. Damit gilt: In Bestandsliegenschaften müssen Rauchwarnmelder bis zum 31. Dezember 2016 nachgerüstet werden.  <span id="more-22804"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2015/09/BaBe-rauchmelder-kalo.pdf" alt="BaBe-rauchmelder-kalo.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/saarland-rauchwarnmelderpflicht-bis-ende-2016-muessen-488000-wohnungen-mit-rauchwarnmeldern-nachgeruestet-sein/">Saarland! Rauchwarnmelderpflicht! Bis Ende 2016 müssen 488.000 Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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