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	<title>Parkplatz Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Parkplatz Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>hubitation Contest 2021 &#8211; VePa aus Krailling mit seinen vertikalen Parklösungen gewinnt – Publikumssieger wurde AktivBo aus Hamburg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Oct 2021 16:18:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In seiner vierten Ausgabe zeigte der Startup-Accelerator hubitation der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte I Wohnstadt (NHW) einmal mehr, wie im Zuge der Digitalisierung neue und spannende Geschäftsmodelle rund um die Immobilienwirtschaft entstehen. In der „Innovation Week“, die vom 28. bis 30. September stattfand, erarbeiteten die Finalisten gemeinsam mit der NHW und den hubitation Associates als Sparringspartner [&#8230;]</p>
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<p>In seiner vierten Ausgabe zeigte der Startup-Accelerator hubitation der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte I Wohnstadt (NHW) einmal mehr, wie im Zuge der Digitalisierung neue und spannende Geschäftsmodelle rund um die Immobilienwirtschaft entstehen. In der „Innovation Week“, die vom 28. bis 30. September stattfand, erarbeiteten die Finalisten gemeinsam mit der NHW und den hubitation Associates als Sparringspartner mögliche Pilotprojekte, die dann am Finaltag, den hubitation finals, einer vierköpfigen Expertenjury präsentiert wurden.</p>



<p>Mit ihren innovativen Geschäftsideen konnte in diesem Jahr VePa aus dem bayerischen Krailling die Jury am meisten überzeugten. Das Startup entwickelt vertikalen, platzsparenden Parkraum – zum Beispiel mit dem VePa Tower, der zwölf Parkplätze auf der Fläche von nur zwei bestehenden Plätzen bietet. Seine zukunftsweisende Lösung für die Branche kann der Gewinner nun exklusiv vor den Entscheidern von rund 50 Wohnungsunternehmen im Rahmen des Arbeitskreises „Digitale Geschäftsmodelle“ der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW) präsentieren. Gekürt wurde der Gewinner der hubitation finals von Jurymitglied Christina Geib und Klaus Straub, Leiter des NHW-Unternehmensbereichs IT, Projekte und Innovation. </p>



<p>„Die besten Innovationen bieten smarte Problemlösungen, die das Leben von Menschen nachhaltig positiv verändern oder vereinfachen. Das hat unser Gewinner erkannt und perfekt gelöst“, erklärte Straub. Die Online-Zuschauer:innen hatten während der Jury-Sitzung zudem die Gelegenheit, einen Publikumssieger mitzubestimmen. Dieser wurde bereits zum zweiten Mal von der Aareal Bank ausgelobt und geht an den Pitch mit den meisten Stimmen aus dem virtuellen Publikum. </p>



<p>Sie entschieden sich für das Startup AktivBo aus Hamburg, das sich auf den Bereich Customer-Experience spezialisiert hat. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Abschlussveranstaltung in diesem Jahr nur mit den wichtigsten Akteuren aus Finalisten, Sparringspartnern und Jury vor Ort in Frankfurt statt, wurde jedoch live gestreamt und ist auf YouTube abrufbar.</p>



<h2>hubitation-Familie wächst</h2>



<p>Christina Geib war bei der Veranstaltung nicht nur als Jurymitglied und in ihrer Funktion als stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW) dabei. Sie ist auch Geschäftsführerin der WBM Wohnbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM), die als neuer hubitation Associate vorgestellt wurde&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/10/Digital-PI-hubitation-Contest-2021-VePa-.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/10/Digital-PI-hubitation-Contest-2021-VePa-.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Schnee zum Nachbarn, Schimmel in der Wohnung, Grunderwerbsteuer zurück? Parkplätze &#8211; Vier Urteile rund um die Immobilie</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2021 13:46:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
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		<category><![CDATA[Nachbarschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vier Urteile rund um die Immobilie hat der Infodienstes Recht und Steuern der LBS zusammengestellt. Es geht um „Schneeräume zum Grundstückstück des Nachbarn“, „Schimmel in der Wohnung, Behörde zwing Verwalter und Eigentümer zur Mängelbeseitigung“, „Kaufpreis nach Kauf gemindert, und was ist mit der Grunderwerbsteuer?“ und „Wann sind Parkplätze zumutbar“. Harmlose Schaufel Schnee Ein Ablegen geringster [&#8230;]</p>
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<p>Vier Urteile rund um die Immobilie hat der Infodienstes Recht und Steuern der LBS zusammengestellt. Es geht um „Schneeräume zum Grundstückstück des Nachbarn“, „Schimmel in der Wohnung, Behörde zwing Verwalter und Eigentümer zur Mängelbeseitigung“, „Kaufpreis nach Kauf gemindert, und was ist mit der Grunderwerbsteuer?“ und „Wann sind Parkplätze zumutbar“.</p>



<h2>Harmlose Schaufel Schnee Ein Ablegen geringster Mengen beim Nachbarn ist hinzunehmen</h2>



<p>Es ist nicht erlaubt, im Rahmen des Winterdienstes den Schnee von seinem eigenen Grundstück ohne Rücksprache auf das Nachbarsanwesen zu schippen. Doch wenn es sich nur um eine Menge von ein oder zwei Schaufeln Schnee handelt, dann stellt das nach Auskunft&#8220; des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keine nennenswerte Belästigung dar.</p>



<h2><strong>Das Urteil im Detail</strong></h2>



<p><strong>Der Fall</strong>: Ein Grundstückbesitzer ließ über den Rechtsanwalt seinen Nachbarn abmahnen, weil dieser immer wieder Schnee auf sein Anwesen geschaufelt habe. Er solle nun eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er dies in Zukunft nicht mehr tun werde. Doch tatsächlich nachweisen konnte der Kläger über einen Zeitraum von mehreren Wintern nur das Ablegen von jeweils ein bis zwei Schaufeln. Mit diesen winzigen Mengen wollte sich das Gericht nicht auseinandersetzen.</p>



<p><strong>Das Urteil</strong>: Das Verbringen von lediglich ein bis zwei Schaufeln Schnee auf das Grundstück des Klägers“ könne zwar geeignet sein, den Betroffenen zu provozieren, stellte das Amtsgericht fest. Aber diese Menge habe „keinerlei spürbare Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Klägers“. Es handle sich ja letztlich nur um einige Liter Wasser. Die Klage wurde abgewiesen</p>



<h2>Anordnung an Verwalter Behörde forderte von ihm Instandsetzung wegen Schimmels</h2>



<p>Wenn ein Verwalter mit der umfassenden Verwaltung von Wohneigentum beauftragt ist, dann hat das auch entsprechende rechtliche Konsequenzen. So kann gegen ihn eine behördliche Instandsetzungsanordnung wegen Schimmelbefalls ergehen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS steht der Verwalter in dieser Hinsicht dem Eigentümer gleich.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="2560" height="1364" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/recht-21_02_Verwalteranordnung-scaled.jpg" alt="" class="wp-image-35724" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/recht-21_02_Verwalteranordnung-scaled.jpg 2560w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/recht-21_02_Verwalteranordnung-300x160.jpg 300w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/recht-21_02_Verwalteranordnung-1024x545.jpg 1024w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/recht-21_02_Verwalteranordnung-845x450.jpg 845w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/recht-21_02_Verwalteranordnung-768x409.jpg 768w" sizes="(max-width: 2560px) 100vw, 2560px" /></figure>



<p><strong>(Verwaltungsgericht Köln, Aktenzeichen 16 K 7977/16)</strong></p>



<h2>Das Urteil im Detail</h2>



<p><strong>Der Fall</strong>: Die Behörden stellten bei einer Ortsbesichtigung fest, dass eine Wohnung erheblichen Schimmelbefall aufwies. In einem ersten Schritt forderte das Amt unter Fristsetzung Verwalter und Eigentümer zur Mängelbeseitigung auf. Als dies nicht geschah, folgte eine Instandsetzungsanordnung, die sich erneut an Verwalter und Eigentümer richtete. Doch der Verwalter erklärte sich für nicht zuständig, denn ohne Zustimmung des Eigentümers könne er gar nicht tätig werden.</p>



<p><strong>Das Urteil</strong>: Die Verwaltungsrichter entschieden auf Grund einer Klage des Verwalters, dass dieser sehr wohl der geeignete Adressat für die erfolgte Instandsetzungsanordnung gewesen sei&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/Recht-schnee-nachbarn-schimmel-Grunderwerbsteuer.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/Recht-schnee-nachbarn-schimmel-Grunderwerbsteuer.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Gewofag München stellt weitere Parkplatzüberbauung vor – nach dem Pilotprojekt am Dantebad, diesmal am Reinmarplatz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Nov 2019 22:07:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Gewofag wird am Reinmarplatz in Nymphenburg einen öffentlichen Parkplatz mit 144 bezahlbaren Wohnungen überbauen. Vorbild ist das erfolgreiche Gewofag -Pilotprojekt am Dantebad. Am 19. November wurde der geplante Neubau in einer Infoveranstaltung den Anwohnerinnen und Anwohnern vorgestellt. Die Parkplatzüberbauung am Reinmarplatz entsteht als vierseitige Blockrandbebauung mit Innenhof. Wie das Pilotprojekt am Dantebad wird der [&#8230;]</p>
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<p>Die Gewofag wird am Reinmarplatz in Nymphenburg einen öffentlichen Parkplatz mit 144 bezahlbaren Wohnungen überbauen. Vorbild ist das erfolgreiche Gewofag -Pilotprojekt am Dantebad. Am 19. November wurde der geplante Neubau in einer Infoveranstaltung den Anwohnerinnen und Anwohnern vorgestellt.</p>



<p>Die Parkplatzüberbauung am Reinmarplatz entsteht als vierseitige Blockrandbebauung mit Innenhof. Wie das Pilotprojekt am Dantebad wird der Stelzenbau in Systembauweise über einen Betontisch verfügen, auf dem die vier Wohngeschosse in Holzmodulbauweise erstellt werden. Das Gebäude mit einer Kantenlänge von ca. 94 x 65 m umfasst eine Geschossfläche von gut 3.000 m². Die 144 Wohnungen werden in den Fördermodellen EOF (Einkommensorientierte Förderung) und MMM (München-Modell-Miete) vermietet und reichen von Ein- bis zu Fünfzimmerwohnungen. Geplant sind zudem nutzbare Dachterrassen sowie ein umfangreiches Mobilitätskonzept für die Mieterinnen und Mieter.</p>



<h2>Neue Wege beschreiten</h2>



<p>„Pilotprojekte sollen immer auch neue Wege beschreiten. Wenn ein solches Projekt so erfolgreich ist wie unsere Parkplatzüberbauung am Dantebad, dann ist es umso erfreulicher, ein direktes Folgeprojekt umsetzen zu können,“ so Dr. Klaus-Michael Dengler, Sprecher der Geschäftsführung der Gewofag&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/11/Bauen-Parkplatzueberbauung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/11/Bauen-Parkplatzueberbauung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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