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	<title>Immobilien Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Immobilien Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Wärme, ein kostbares Gut. Zehn Gerichtsurteile zum Thema Heizung und Immobilien</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gerd Warda]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2023 11:01:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Krisenwinter 2022/23 zeigt es den Bürgerinnen und Bürgern in aller Deutlichkeit: Über eine geheizte Wohnung oder ein geheiztes Haus zu verfügen, das ist keine Selbstverständlichkeit. Allerdings war das Thema Heizung auch schon vor dem Gasmangel häufig ein Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS fasst in seiner Extraausgabe einige Urteile deutscher [&#8230;]</p>
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<p>Der Krisenwinter 2022/23 zeigt es den Bürgerinnen und Bürgern in aller Deutlichkeit: Über eine geheizte Wohnung oder ein geheiztes Haus zu verfügen, das ist keine Selbstverständlichkeit. Allerdings war das Thema Heizung auch schon vor dem Gasmangel häufig ein Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS fasst in seiner Extraausgabe einige Urteile deutscher Gerichte dazu zusammen.</p>



<h2>Warmwasser vom Herd</h2>



<p>Angesichts der drastisch gestiegenen Preise in Folge des Ukraine-Krieges kam ein Hauseigentümer auf die Idee, die Gasversorgung für einige von ihm vermietete Wohnungen im Sommer zu unterbrechen. Das Warmwasser könnten die Mieter in der Küche zubereiten und später, im Winter, sei ein Heizen auch mit Elektrolüftern möglich. </p>



<p><strong>Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Aktenzeichen 8 L 1907/22)</strong> verwarf diese ungewöhnliche Lösung und gab einer behördlichen Anordnung zur Wiederherstellung der Gasversorgung statt. Warmwasser gehöre zu den Mindeststandards modernen Wohnens und müsse deswegen vom Vermieter garantiert werden.</p>



<h2>Heizung läuft, Abnahme zwei Jahre verweigert</h2>



<p>Es ist für den Bauherrn ärgerlich, wenn die Protokolle zur Druck- und Dichtigkeitsprüfung einer neu eingebauten Heizung nicht vorhanden sind. Aber trotzdem kann das nicht zu einer Verweigerung der Abnahme führen, wenn die Anlage bereits seit zwei Jahren beanstandungsfrei funktioniert. </p>



<p>Das <strong>Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 19 U 104/14)</strong> stellte fest, dass der Auftraggeber die Abnahme nicht habe verweigern dürfen und die Rechnung der Firma bezahlen müsse. Hinweise auf eine mangelnde Dichtigkeit, wie vom Bauherrn behauptet, seien nicht feststellbar gewesen. Entscheidend seien hier letztlich nicht die fehlenden Prüfprotokolle, sondern die Funktionstüchtigkeit der Anlage.</p>



<h2>Nichtgenutzte Heizungen verplomben</h2>



<p>Ein älteres Ehepaar wollte seinen Vermieter dazu bringen, die Heizkörper derjenigen Räume zu verplomben, in denen man grundsätzlich nicht heize. Dabei handelte es sich um die früheren Kinderzimmer, das Bad und die Toilette. Trotz der dauerhaften Abschaltung, die das Paar behauptete, waren für die Räume monatliche Kosten von fünf Euro entstanden. Der Eigentümer lehnte die Verplombung mit der Begründung ab, dass sich das auf die gesamte Hydraulik der Anlage auswirke. </p>



<p>Vom <strong>Amtsgericht München (Aktenzeichen 416 C 10714/20)</strong> erhielt er Recht. Die Mieter seien verpflichtet, alle Räume im Winter wenigstens auf unterer Stufe zu heizen, um Schäden zu vermeiden. Außerdem müssten die Mieter der benachbarten Wohnungen für ihre Nachbarn „mitheizen“, um den Temperaturverlust auszugleichen. Das könne man von ihnen nicht verlangen.</p>



<h2>Fußbodenheizung entlüften, wer zahlt?</h2>



<p>Wenn für das Entlüften einer Fußbodenheizung (mit der zentralen Heizanlage verbunden) ein Spezialschlüssel notwendig ist, dann unterliegt dies nicht der Kleinreparaturklausel. Das heißt: Der Eigentümer kann nicht seine Mieter mit den Kosten dafür belasten. </p>



<p>Das <strong>Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 201 C 47/14)</strong> wies darauf hin, dass nur solche Arbeiten unter diese Regelung fielen, die durch den regelmäßigen Gebrauch der Mieter einer schnelleren Abnutzung unterliegen.</p>



<h2>Heizungstausch umlagefähig?</h2>



<p>Ein Vermieter machte eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen geltend – unter anderem mit Hinweis auf die Erneuerung der Heizungsanlage. Doch mit diesem Begehren konnte er sich vor dem <strong>Landgericht Bonn (Aktenzeichen 6 S 78/20)</strong> nicht durchsetzen. Der Austausch der Anlage sei gesetzlich erforderlich gewesen, was eine Umlage ausschließe.</p>



<h2>Heizung defekt, wann greift die Mietminderung?</h2>



<p>Wenn die Heizung längerfristig nicht funktioniert, dann kann das zu einer Mietminderung berechtigen. Allerdings achtet die Rechtsprechung sehr genau auf den Anteil der betroffenen Wohnungsfläche und auf den Monat, in dem sich der Ausfall ereignete. </p>



<p>Das <strong>Amtsgericht Gießen (Aktenzeichen 48 C 48/15)</strong> ordnete im Falle eines kleinen Raumes, der nicht beheizbar war, für den Winter eine Minderung in Höhe von acht Prozent und für den Monat April in Höhe von vier Prozent an.</p>



<h2>Falsch beraten?</h2>



<p>Ein Hausbesitzer forderte von einem Kaminkehrer rund 7.000 Euro Schadenersatz wegen einer Falschberatung. Der Fachmann hatte dem Betroffenen mitgeteilt, der vorhandene Kachelofen entspreche nicht mehr den Vorschriften und müsse ohne Nachrüstung stillgelegt werden. </p>



<p>Der Hausbesitzer ließ entsprechende Arbeiten von einer Fachfirma durchführen. Doch später zog er vor Gericht, denn der Kaminkehrer habe ihm nicht gesagt, dass das alte Modell im Notfall trotzdem hätte betrieben werden dürfen. Das <strong>Landgericht München (Aktenzeichen 15 O 4553/21)</strong> erkannte hier keine Falschberatung, denn der Schornsteinfeger habe keine Hinweise erhalten, dass eventuell nur ein Notfallbetrieb in Frage kommen könne.</p>



<h2>Bei Heizungsreparatur Termine einhalten, sonst…</h2>



<p>Ein Ausfall der Gasversorgung kann fatal sein – in den wärmeren Monaten wegen des fehlenden Warmwassers, im Winter zusätzlich noch wegen des Heizungsausfalls. Wenn der Vermieter einen Zeitraum angibt, innerhalb dessen die reparaturbedürftige Gastherme wieder instandgesetzt wird, dann sollte er diese Frist auch einhalten. </p>



<p>Sonst haben die Mieter nach einem Urteil des <strong>Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 65 T 66/19)</strong> via einstweiliger Verfügung den Anspruch auf Wiederherstellung der Anlage.</p>



<h2>Einrohrheizung zu warm, ein Mietmangel?</h2>



<p>Bei vielen Streitfällen vor Gericht ist es den Mietern in ihrer Wohnung zu kalt. Seltener kommt es vor, dass es ihnen zu warm ist. Genau das monierten jedoch Mieter in Berlin, bei denen die ungedämmten Rohre einer Einrohrheizung im Winter für Temperaturen von 24 bis 26 Grad sorgten. Das <strong>Amtsgericht Schöneberg (Aktenzeichen 8 C 149/15)</strong> sah hierin keinen erheblichen Mietmangel, denn der Zustand habe schon beim Bezug der Wohnung bestanden.</p>



<h2>Heizungstausch ohne Plan, was nun?</h2>



<p>Wenn ein Heizungsaustausch nur in einzelnen Objekten einer Anlage stattfinden soll und es an einer Gesamtplanung fehlt, dann muss der Mieter das nicht dulden. Konkret ging es um den Austausch einer Einrohr- durch eine Zweirohr-heizung. Erschwerend kam für den Mieter hinzu, dass er seine Wohnung über Wochen hinweg nicht hätte nutzen können und ihm auch keine Ersatzwohnung angeboten worden war. </p>



<p>Das <strong>Landgericht Berlin (Aktenzeichen 64 S 215/19)</strong> stellte fest, die Vorteile der Maßnahme seien für den Mieter im Vergleich mit den Nachteilen nur sehr gering gewesen.</p>



<p><strong>Dr. Ivonn Kappel</strong></p>
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		<title>Der nachhaltige Weg: Silvia Pfeffer bei Eckert Immobilien nutzt digitalen Wandel als Erfolgsmotor: „Ich möchte keinen Tag mit Wodis Yuneo missen.“</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/der-nachhaltige-weg-silvia-pfeffer-bei-eckert-immobilien-nutzt-digitalen-wandel-als-erfolgsmotor-ich-moechte-keinen-tag-mit-wodis-yuneo-missen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=der-nachhaltige-weg-silvia-pfeffer-bei-eckert-immobilien-nutzt-digitalen-wandel-als-erfolgsmotor-ich-moechte-keinen-tag-mit-wodis-yuneo-missen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2022 16:58:48 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Aareon]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Eckert Schulen sind eine einzigartige Erfolgsgeschichte: Nach dem zweiten Weltkrieg in einem Wohnzimmer gegründet, betreibt das Unternehmen heute Schulen und Ausbildungszentren an neun Standorten in ganz Deutschland. Um ca. 8.000 Verwaltungseinheiten auf dem Schulcampus effizienter zu managen, suchte die Geschäftsführung – zunächst als Pilotprojekt für ihr Tochterunternehmen Eckert Immobilien – nach einer ganzheitlichen Softwarelösung [&#8230;]</p>
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<p>Die Eckert Schulen sind eine einzigartige Erfolgsgeschichte: Nach dem zweiten Weltkrieg in einem Wohnzimmer gegründet, betreibt das Unternehmen heute Schulen und Ausbildungszentren an neun Standorten in ganz Deutschland. Um ca. 8.000 Verwaltungseinheiten auf dem Schulcampus effizienter zu managen, suchte die Geschäftsführung – zunächst als Pilotprojekt für ihr Tochterunternehmen Eckert Immobilien – nach einer ganzheitlichen Softwarelösung und fand sie bei Aareon. Eine Bilanz.</p>



<h2>„Ich möchte nicht mehr zurück“</h2>



<p>Für Silvia Pfeffer, Prokuristin und Projektleiterin bei Eckert Immobilien, war der Umstieg im Jahr 2018 zum ERP-System Wodis Sigma und jüngst zur neuen Produktgeneration Wodis Yuneo die richtige Entscheidung. Ein Jahr nahm sich Silvia Pfeffer damals Zeit, um das Angebot am Markt für wohnungswirtschaftliche Softwareanwendungen zu sondieren. </p>



<p>Schließlich war die Auswahl der Software nicht nur ausschlaggebend für die Prozesse der Eckert Immobilien in den nächsten Jahren, sondern sollte auch mit Blick in die Zukunft für die wesentlich größere und komplexere Holding geeignet sein. „Aareon war der erste Anbieter und der letzte, den ich mir angesehen habe. Das Gesamtpaket hat uns einfach überzeugt.“ Gemeint ist der Mix aus Softwarefunktionen sowie Beratung und Support durch Aareon-Consultants während und nach der Einführung.</p>



<p>Von der Interessentenverwaltung über das Bestandsmanagement bis zur CRM-App für Mieter – mittlerweile bildet Eckert Immobilien alle wesentlichen Prozesse seiner Immobilienverwaltung digital ab. „Wenn ich mich mit Fachkollegen aus anderen Unternehmen austausche und von unseren Workflows berichte, ernte ich neidische Blicke“, so Silvia Pfeffer.</p>



<h2>Chance, interne Prozesse aufzuräumen und Effizienz zu steigern</h2>



<p>Dass in den reibungslosen Prozessen viel Vorbereitung steckt, gehört allerdings auch zur Realität. Den Systemwechsel zu Aareon Wodis Sigma nutzte das Unternehmen ganz bewusst, um seinen Datenbestand zu bereinigen und die Datenqualität zu steigern. Silvia Pfeffer: „Wir hätten vieles migrieren können, aber wir hatten veraltete und redundante Daten im Bestand und haben die Chance genutzt, hier Unsicherheiten und Verzerrungen zu beseitigen.“ Statt kurzfristig Zeit zu sparen, entschied sich Silvia Pfeffer für den nachhaltigeren Weg. Gemeinsam mit dem IT-Vorstand richtete sie die Prozesse in Wodis Sigma neu ein. Von typischen Projektschwierigkeiten kann sie nicht berichten: „Das hat wunderbar funktioniert.“ </p>



<p>Insgesamt 25 Mitarbeiter arbeiteten nach einer kurzen Einführung mit der neuen Lösung, die hielt, was sie versprach. „Vor allem die BK01 Schnittstelle bietet uns riesengroße Vorteile und erleichtert die Arbeit extrem“, betont Silvia Pfeffer. Allerdings hatten die weniger IT-affinen Mitarbeiter in den Hausverwaltungen anfänglich noch Schwierigkeiten, schnell in den Anwendungen zum Ziel zu finden. Nachdem Silvia Pfeffer von der neuen Produktgeneration Wodis Yuneo erfuhr, stand für sie daher schnell fest: Das Software-Upgrade würde sich lohnen. „Die Oberfläche von Wodis Yuneo ist intuitiver und das Berechtigungssystem ist ein Traum.“</p>



<h2>Wer sich nicht mitverändert, wird keine Zukunft haben</h2>



<p>Mit seinen Wurzeln in der Bildungsbranche, versteht Eckert Immobilien Wandel als Erfolgsfaktor. Stetige Weiterentwicklung hat das Unternehmen groß gemacht. „Deswegen ist Aareon für uns der richtige Partner. Wir sehen, dass die Entwicklung der Software weitergeht, neue Module hinzukommen, und wissen, dass wir nicht stehen bleiben“, führt Silvia Pfeffer aus und betont&#8230;</p>



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		<title>Auch Erbbaurechtsnehmer müssen eine Grundsteuererklärung abgeben</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/auch-erbbaurechtsnehmer-mu%cc%88ssen-eine-grundsteuererklaerung-abgeben/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=auch-erbbaurechtsnehmer-mu%25cc%2588ssen-eine-grundsteuererklaerung-abgeben</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 19:03:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG167]]></category>
		<category><![CDATA[Erbbaurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in ganz Deutschland sind verpflichtet, bis Ende Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das gilt auch für Erbbaurechtsnehmer. Darauf weist der Deutsche Erbbaurechtsverband hin. Die Grundsteuererklärung ist in diesem Jahr notwendig, weil bundesweit die Grundsteuern neu berechnet werden sollen. Welche Daten für die Erklärung gebraucht werden, hängt vom Bundesland ab, in dem sich [&#8230;]</p>
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<p>Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in ganz Deutschland sind verpflichtet, bis Ende Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das gilt auch für Erbbaurechtsnehmer. Darauf weist der Deutsche Erbbaurechtsverband hin.</p>



<p>Die Grundsteuererklärung ist in diesem Jahr notwendig, weil bundesweit die Grundsteuern neu berechnet werden sollen. Welche Daten für die Erklärung gebraucht werden, hängt vom Bundesland ab, in dem sich die Immobilie befindet. In jedem Fall gehören die Grundstücks- und Gebäudefläche dazu, unter Umständen aber auch die Lage und der Bodenrichtwert.</p>



<p>Wer ein Erbbaurecht hat, ist zwar nicht Eigentümer des Grundstücks, auf dem sein Haus steht. Dennoch müssen auch Erbbaurechtsnehmer eine Grundsteuererklärung abgeben. Informationen zur Grundstücksfläche und zur Lage sind im Grundbuch verzeichnet – ebenso wie die Gemarkung, die Flurstücksnummer, die Flurstücksfläche und die Grundbuchblattnummer. Liegt der Grundbuchauszug nicht vor, können Eigentümerinnen und Eigentümer ihn beim zuständigen Grundbuchamt anfordern. In einigen Bundesländern gibt es außerdem Datenbanken, die diese Informationen online anbieten. </p>



<p>„Der Erbbaurechtsgeber ist für diese Informationen nicht die richtige Anlaufstelle“, sagt Dr. Matthias Nagel, der Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Er kann aus Rechtsgründen auch nicht im Namen des Erbbaurechtsnehmers die Daten übermitteln.“</p>



<p><strong>Quelle: Deutscher Erbbaurechtsverband </strong></p>



<h2>Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. </h2>



<p>wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche&#8230;</p>



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		<item>
		<title>Langfristige Klimawirkung von Immobilien messbar machen – Grad Celsius als neue Standardwährung – Hannah Helmke erklärt warum</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2022 15:05:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Immobiliensektor muss mehr zum Klimaschutz beitragen. Entscheidend dabei ist, eine messbare und vergleichbare Kennziffer für die Klimawirkung einer Immobilie zu etablieren. Diese kann langfristig nur Grad Celsius heißen. Der Immobiliensektor muss mehr zum Klimaschutz beitragen. Entscheidend dabei ist, eine messbare und vergleichbare Kennziffer für die Klimawirkung einer Immobilie zu etablieren. Diese kann langfristig nur [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Immobiliensektor muss mehr zum Klimaschutz beitragen. Entscheidend dabei ist, eine messbare und vergleichbare Kennziffer für die Klimawirkung einer Immobilie zu etablieren. Diese kann langfristig nur Grad Celsius heißen.</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-wp-embed is-provider-right-based-on-science wp-block-embed-right-based-on-science"><div class="wp-block-embed__wrapper">
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<p>Der Immobiliensektor muss mehr zum Klimaschutz beitragen. Entscheidend dabei ist, eine messbare und vergleichbare Kennziffer für die Klimawirkung einer Immobilie zu etablieren. Diese kann langfristig nur Grad Celsius heißen.</p>



<h2>Der „Green Deal“ der EU mit EU-Taxonomie sowie zahlreiche weitere Regularien sind nur der Anfang.</h2>



<p>Die Vielzahl an Maßnahmen und Kriterien verunsichert viele Marktteilnehmer. Denn eine Abgrenzung und Bewertung von Artikel-8- und Artikel-9-konformen Immobilieninvestments gemäß EU-Offenlegungsverordnung, Energieausweisen und KfW-Effizienzhausstandards wird zunehmend zu einer Wissenschaft für sich. Ganz zu schweigen von den zahlreichen unterschiedlichen Zertifizierungen und der derzeitigen Diskussion um die EU-Taxonomie. Darüber hinaus zeigt der im Januar 2022 verkündete plötzliche Stopp der KfW-Fördermaßnahmen für den Effizienzhausstandard 55, dass auch kurzfristige Richtungswechsel immer wieder vorkommen können. </p>



<p>Eine weitsichtige Planung ist für Investoren nicht leicht. Aus diesem Grund sollte das Thema „Temperature Alignment“ mehr in den Blick genommen werden. Ein langfristig mit den Pariser Klimazielen vereinbarer Reduktionspfad für einzelne Gebäude oder Immobilienportfolios sorgt dauerhaft für Planungssicherheit, wo es eine Regulierung, die sich im Mikromanagement von Betriebs- und Investmentprozessen erschöpft, nicht leisten kann.</p>



<h2>Die Klimawirkung in Grad Celsius ist entscheidend</h2>



<p>Nachhaltigkeit hat viele Facetten, das zeigt allein das gebräuchliche Buchstabentrio „ESG“ für „Environment, Social, Governance“. Allein „Environment“ steht selbstverständlich für wesentlich mehr als den Klimaschutz. Beschränkt man sich in der Betrachtung jedoch auf das Thema Klimaschutz, steht der CO2- oder Klimafußabdruck im Fokus. </p>



<p>Dieser soll die Emission von Treibhausgasen, insbesondere CO2, in der Einheit „Tonne CO2-Äquivalent“ bemessen. Das Problem dabei: Das ist nicht lebensnah, kaum jemand kann sich darunter etwas vorstellen. Hinzu kommt, dass diese reine Mengenbetrachtung kaum vergleichbar ist: Eine Tonne CO2 ist für eine Doppelhaushälfte anders zu bewerten als für ein Bürohochhaus oder gar eine Logistik- oder Produktionsimmobilie. Die Verhältnismäßigkeit ist entscheidend und droht bei einer reinen Betrachtung von CO2-Emissionsmengen aus dem Blick zu geraten. </p>



<p>Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Wirkung auf das Klima durch den Emissionsausstoß über einen langen Zeitraum entsteht. Entsprechend ist es zu kurz gesprungen, lediglich auf ein „Netto Null“-Ziel in einem bestimmten Jahr zu schauen. Netto Null im Jahr 2045 nützt uns nichts, wenn bis dahin die Emissionen unkontrolliert steigen – der Schaden für das Klima wäre immens. Zusätzlich wird der positive Effekt durch Einsparungen immer geringer, je später damit begonnen wird.</p>



<p><strong>Damit wird deutlich</strong>: Es ist viel aufschlussreicher, <strong>auf den Klimaeffekt zu schauen als auf die Emissionen selbst</strong>&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/02/15Grad-ziel-temperature-alignment-hannah-helmke-quo-vadis.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/02/15Grad-ziel-temperature-alignment-hannah-helmke-quo-vadis.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Achtung, aufgepasst! Acht Urteile zum Thema Immobilien und Verkehrssicherungspflicht</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/achtung-aufgepasst-acht-urteile-zum-thema-immobilien-und-verkehrssicherungspflicht/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=achtung-aufgepasst-acht-urteile-zum-thema-immobilien-und-verkehrssicherungspflicht</link>
		
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		<pubDate>Tue, 11 Jan 2022 14:30:47 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zu den wichtigsten Dingen, die Haus- und Grundstückseigentümer im Alltag beachten sollten, gehört die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Es geht dabei um die Abwehr von Gefahren, die für andere Menschen (Passanten, Besucher) entstehen könnten – sei es durch Baugruben, ungeräumte Wege oder morsche Treppen. In vielen dieser Fälle drohen erhebliche zivilrechtliche Forderungen, wenn sich jemand verletzt hat. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Zu den wichtigsten Dingen, die Haus- und Grundstückseigentümer im Alltag beachten sollten, gehört die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Es geht dabei um die Abwehr von Gefahren, die für andere Menschen (Passanten, Besucher) entstehen könnten – sei es durch Baugruben, ungeräumte Wege oder morsche Treppen. In vielen dieser Fälle drohen erhebliche zivilrechtliche Forderungen, wenn sich jemand verletzt hat. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkreis gesammelt.</p>



<h2>Abkürzung nicht über Privatgelände</h2>



<p>die sich einem gerade bieten. Allerdings sollte man damit nicht allzu leichtfertig umgehen. Wer nämlich auf Privatgelände ausweicht, wenn auch geduldet, um schneller voranzukommen, der tut sich nach einem Unfall schwer damit, Schadenersatz und Schmerzensgeld einzufordern. <strong>Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen I-6 U 178/12) </strong>verweigerte einem Mann, der auf dem Weg über einen privaten Garagenvorplatz auf Glatteis ausgerutscht war, die geforderten 10.000 Euro Schmerzensgeld. Für den Eigentümer habe keine Streupflicht bestanden.</p>



<h2>Wer Erdlöcher aushebt, der trägt auch die Verantwortung für deren Absicherung.</h2>



<p>Eine Eigentümergemeinschaft wollte die Pflanzinseln in einer Anlage mit mehreren Gebäuden neu gestalten. Dazu wurden drei Bäume ausgegraben, der Freiraum sollte bald danach neu bepflanzt werden. Es blieben aber Gruben mit einer Tiefe von 10 bis 15 Zentimetern Tiefe, in die eine Bewohnerin trat und sich prompt verletzte. Das <strong>Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 7 U 128/18) </strong>sprach ihr nur 1.500 Euro statt der geforderten 5.000 Euro zu. Die Frau treffe ein erhebliches Mitverschulden, weil sie das Loch bei entsprechender Aufmerksamkeit hätte erkennen können.</p>



<h2>Warn- und Verbotsschilder beachten</h2>



<p>Von Passanten darf man erwarten, dass sie Warn- und Verbotsschilder beachten. Wenn ein Radfahrer trotz erkennbarer Hinweise in eine Baustelle fährt, dann hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz und der Verantwortliche für die Baustelle hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. So entschied es das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen I-9 U 135/13) in einem entsprechenden Fall. Die Richter kamen zu der Überzeugung, dass die aufgestellten Schilder und Abwehrschranken einen ausreichenden Schutz dargestellt hätten. Dass sich jemand darüber hinwegsetze, damit müsse der Verantwortliche nicht rechnen.</p>



<h2>Unfall auf Baustelle</h2>



<p>Auf einer Baustelle geht es nicht immer geordnet zu. Es liegen Baumaterial und Werkzeuge herum. So war es auch, als an der Grenze zweier Grundstücke eine Mauer errichtet wurde. Die Nachbarin wollte kurz mit ihrem Nachbarn, dem Auftraggeber, sprechen und begab sich zu diesem Zweck an diesen Gefahrenort. Prompt stürzte sie über einen Schaufelstiel, brach sich einen Oberarmknochen und forderte Schmerzensgeld, dessen Höhe sie ins Ermessen des Gerichts stellte&#8230;</p>



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		<title>Aareon übernimmt Fixflo, den in Großbritannien führenden Anbieter von Software für die Instandhaltung und Wartung von Immobilien.</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/aareon-uebernimmt-fixflo-den-in-grossbritannien-fuehrenden-anbieter-von-software-fuer-die-instandhaltung-und-wartung-von-immobilien/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=aareon-uebernimmt-fixflo-den-in-grossbritannien-fuehrenden-anbieter-von-software-fuer-die-instandhaltung-und-wartung-von-immobilien</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jun 2021 19:16:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[Aareon]]></category>
		<category><![CDATA[AG153]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Großbritannien]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Instandhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Software]]></category>
		<category><![CDATA[Wartung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aareon, Europas führendes Unternehmen für Immobiliensoftware, und Fixflo, der führende Anbieter von Software für die Instandhaltung und Wartung von Immobilien in Großbritannien, haben am 21. Mai 2021 einen Vertrag zur Übernahme von hundert Prozent der Anteile an Fixflo durch die Aareon AG unterzeichnet. Die Reparatur- und Wartungsplattform von Fixflo wird von professionellen Immobilienverwaltern genutzt, um [&#8230;]</p>
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<p>Aareon, Europas führendes Unternehmen für Immobiliensoftware, und Fixflo, der führende Anbieter von Software für die Instandhaltung und Wartung von Immobilien in Großbritannien, haben am 21. Mai 2021 einen Vertrag zur Übernahme von hundert Prozent der Anteile an Fixflo durch die Aareon AG unterzeichnet.</p>



<p>Die Reparatur- und Wartungsplattform von Fixflo wird von professionellen Immobilienverwaltern genutzt, um mehr als eine Million Wohnungen in ganz Großbritannien zu verwalten, und zwar in verschiedenen Sektoren, darunter block management, build to rent, social housing, AST management und purpose-built student accommodation. Fixflo wurde von dem ehemaligen Immobilienanwalt Rajeev Nayyar und dem ehemaligen CTO von Friends Reunited, Duncan Careless, gegründet. <br>Grafik: <a href="https://www.fixflo.com/">www.fixflo.com</a> </p>



<p>Fixflo bietet eine Best-in-Class-SaaS-Lösung, die Immobilienverwalter, Eigentümer, Mieter und Auftragnehmer auf einer speziellen SaaS-Plattform für das Reparatur- und Instandhaltungsmanagement vernetzt und die Geschäftsprozesse umfassend optimiert. Das Unternehmen wurde 2012 gegründet und verwaltet mit der Lösung rund 1,2 Millionen Einheiten für rund 1.500 Kunden.</p>



<p><strong>Dr. Manfred Alflen</strong>, Vorstandsvorsitzender der Aareon AG: „Mit der Akquisition dieses wachstumsstarken SaaS-Unternehmens im Markt der Immobilienverwalter bauen wir unsere Marktposition in Großbritannien weiter aus. Die Kunden werden von unserem wachsenden Produktangebot profitieren können.“</p>



<p><strong>Rajeev Nayyar</strong>, Vorstandsvorsitzender von Fixflo: „Dies ist der Beginn der nächsten spannenden Phase von Fixflo für unsere Kunden, Partner und unser Team. In den Gesprächen mit Aareon hat uns beeindruckt, wie Aareon uns dabei unterstützen möchte, die Vorteile einer großen Unternehmensgruppe zu erschließen, und uns gleichzeitig die Unabhängigkeit und Flexibilität ermöglicht, um innovativ zu sein und weiterhin partnerschaftlich mit unseren Kunden zu arbeiten.“&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Digital-Aareon-uebernimmt-Fixflo.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Digital-Aareon-uebernimmt-Fixflo.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Postbank Wohnatlas 2021 &#8211; Preise für Wohneigentum steigen weiter schneller als Mieten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jun 2021 14:04:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG153]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Postbank]]></category>
		<category><![CDATA[Preise]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnatlas]]></category>
		<category><![CDATA[Wohneigentum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Immobilienpreise steigen in Deutschland seit Jahren und lassen die Mieten immer weiter hinter sich. Ein wichtiger Gradmesser für das Verhältnis von regionalen Kauf- zu Mietpreisen ist der so genannte Vervielfältiger. Er bildet ab, wie viele Jahresnettokaltmieten für eine gleich große Eigentumswohnung im Bestand durchschnittlich zu zahlen wären. Im Mittel über alle deutschen Kreise und [&#8230;]</p>
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<p>Die Immobilienpreise steigen in Deutschland seit Jahren und lassen die Mieten immer weiter hinter sich. Ein wichtiger Gradmesser für das Verhältnis von regionalen Kauf- zu Mietpreisen ist der so genannte Vervielfältiger. Er bildet ab, wie viele Jahresnettokaltmieten für eine gleich große Eigentumswohnung im Bestand durchschnittlich zu zahlen wären. Im Mittel über alle deutschen Kreise und kreisfreien Städte lag der Vervielfältiger 2020 bei 25,7. Mieten. </p>



<p>Vor allem in Großstädten zeigen sich Anzeichen einer Überhitzung. Dies sind Ergebnisse des Postbank Wohnatlas, für den Experten des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) die Wohnungsmärkte in den 401 deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten untersucht haben.</p>



<p>Ein Blick in den Wohnatlas zeigt auch: Die Dynamik beschleunigt sich. Seit 2017 hat sich der Vervielfältiger jährlich um rund eine Jahresmiete erhöht, zuletzt war der Anstieg binnen Jahresfrist mit einem Plus von 1,7 Jahresmieten noch steiler.</p>



<p>„Wir erwarten hinsichtlich des Immobilienbooms der vergangenen Jahre durch die Corona-Pandemie keine Trendumkehr. Allenfalls regional könnten pandemiebedingte Konjunktureinbrüche in bestimmten Branchen zu Anpassungen führen, wenn die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte stark in Mitleidenschaft gezogen werden sollten. Das würde die Nachfrage nach Wohnraum abschwächen“, sagt Eva Grunwald, Leiterin Immobiliengeschäft Postbank. </p>



<p>2019 mussten Käufer*innen durchschnittlich noch 24,0 Jahresnettokaltmieten für den Erwerb einer Wohnung aufbringen. Damit sind die Kaufpreise insgesamt erneut stärker gestiegen als die</p>



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		<item>
		<title>Umsetzung von EU-Richtlinien, Klimaschutz, Mieteransprüche zeigt Defizite in der Verwaltung von Immobilien. Digitalisierung hat Lösungen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/umsetzung-von-eu-richtlinien-klimaschutz-mieteransprueche-zeigt-defizite-in-der-verwaltung-von-immobilien-digitalisierung-hat-loesungen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=umsetzung-von-eu-richtlinien-klimaschutz-mieteransprueche-zeigt-defizite-in-der-verwaltung-von-immobilien-digitalisierung-hat-loesungen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2021 18:22:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG17]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverwalter]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neue gesetzliche Vorgaben, steigende Energiepreise, Rufe nach dem klimaneutralen Gebäude und gleichzeitig die Zufriedenheit der Mieter sicherstellen &#8211; steigende Anforderungen von vielen Seiten machen die Arbeit von Immobilienverantwortlichen komplexer. Der Großteil der Immobilienverantwortlichen in Deutschland sieht aktuell deutliche Defizite bei der Effizienz ihrer Verwaltungsprozesse (große gewerbliche Vermieter: 80 Prozent; kleine gewerbliche Vermieter: 80 Prozent; Verwalter: [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Neue gesetzliche Vorgaben, steigende Energiepreise, Rufe nach dem klimaneutralen Gebäude und gleichzeitig die Zufriedenheit der Mieter sicherstellen &#8211; steigende Anforderungen von vielen Seiten machen die Arbeit von Immobilienverantwortlichen komplexer.</p>



<p>Der <strong>Großteil der Immobilienverantwortlichen</strong> in Deutschland sieht aktuell <strong>deutliche Defizite bei der Effizienz ihrer Verwaltungsprozesse</strong> (große gewerbliche Vermieter: 80 Prozent; kleine gewerbliche Vermieter: 80 Prozent; Verwalter: 80 Prozent; private Vermieter: 73 Prozent). Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage von Techem, einem der führenden Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude unter mehr als 1.400 Immobilienverantwortlichen in Deutschland.</p>



<p>Als eine der größten Herausforderungen geben die Befragten dabei die Einhaltung der neuen und vielen gesetzlichen Vorgaben an, mit denen auch der Verwaltungsaufwand steigen wird (große gewerbliche Vermieter: 63 Prozent; kleine gewerbliche Vermieter: 47 Prozent; Verwalter: 50 Prozent; private Vermieter: 34 Prozent). </p>



<p><strong>So sieht beispielsweise die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) vor, dass neu installierte Erfassungsgeräte bald fernauslesbar sein müssen und Bewohner künftig unterjährig eine Auskunft über ihren Energieverbrauch erhalten sollen</strong>. Die bundesweite Rauchwarnmelderpflicht und laufende Instandhaltung der Melder beinhalten weitere Verwaltungsaufgaben, die Zeit und Ressourcen beanspruchen.</p>



<h2>Mit digitalen Lösungen Aufwand reduzieren</h2>



<p>Um Abläufe für Eigentümer, Bewohner und Dienstleister schneller und bequemer zu gestalten, ist die <strong>Digitalisierung  in und von Gebäuden ein entscheidender Hebel</strong>. Sie ermöglicht die effiziente Verwaltung von Gebäuden und die übersichtlichere und einfachere Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Während sich Immobilienverantwortliche in Deutschland insgesamt offen gegenüber neuen, digitalen Lösungen zeigen (große gewerbliche Vermieter: 88 Prozent; kleine gewerbliche Vermieter: 76 Prozent; Verwalter: 73 Prozent; private Vermieter: 71 Prozent), ist der Digitalisierungsgrad noch nicht in allen Gruppen gleich weit fortgeschritten. </p>



<p><strong>Bei immerhin 21 Prozent der privaten Vermieter liegt der Anteil von digital erledigten Verwaltungsaufgaben noch bei unter einem Drittel. Auch der Großteil kleinerer gewerblicher Vermieter und Verwalter hat bislang nur 31 bis 70 Prozent der Verwaltungsaufgaben digitalisiert</strong>. Den höchsten Digitalisierungsgrad weisen große gewerbliche Vermieter auf, bei denen die Hälfte der Befragten die Immobilienverwaltung bereits zu mehr als 70 Prozent digitalisiert hat&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Techem-Studie-Defizite-in-Verwaltung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Techem-Studie-Defizite-in-Verwaltung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Immobilieninspektion per Drohne – Warum sich diese fortschrittliche Alternative für Wohnungsunternehmen eignet, erklärt Frank Lochau</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/immobilieninspektion-per-drohne-warum-sich-diese-fortschrittliche-alternative-fuer-wohnungsunternehmen-eignet-erklaert-frank-lochau/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=immobilieninspektion-per-drohne-warum-sich-diese-fortschrittliche-alternative-fuer-wohnungsunternehmen-eignet-erklaert-frank-lochau</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 14:50:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Drohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Fassade]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Inspektion]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensprävention]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG113]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Defekte Dachziegel, herausstehende Gehwegplatten und marode Fassaden – alles Dinge, die Wohnungsunternehmen bei ihren Immobilien regelmäßig im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht überprüfen müssen. Wird dies ignoriert, bleibt das nicht ohne Folgen: Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet verschiedene Gebote zur Sicherung von Gefahrenquellen, die bei Unterlassung zu Schadensansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann. Denn kommt jemand [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Defekte Dachziegel, herausstehende Gehwegplatten und marode Fassaden</strong> – alles Dinge, die Wohnungsunternehmen bei ihren Immobilien <strong>regelmäßig im Rahmen</strong> der <strong>Verkehrssicherungspflicht überprüfen</strong> müssen. Wird dies ignoriert, bleibt das nicht ohne Folgen: Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet verschiedene Gebote zur Sicherung von Gefahrenquellen, die bei Unterlassung zu Schadensansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann.</p>



<p>Denn kommt jemand auf einem Privatgrundstück zu Schaden, haftet oft der Eigentümer. Aus diesem Grund müssen Verwalter von Immobilien entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit keine Gefahren für Dritte von den von ihnen betreuten Grundstücken ausgehen. Vor allem im Winter ist bei Schnee, Eis und Sturm ein Anwendungsfall besonders entscheidend: die Dachinspektion. </p>



<p>In der Vergangenheit haben Wohnungsunternehmen für diese <strong>Art von Inspektionen vor allem Hebebühnen oder Gerüste eingesetzt</strong> – gab es doch schlichtweg kaum vielversprechende technische Alternativen. Diese Wartungsform birgt aber einige <strong>Nachteile</strong>: Bei jeder Inspektion müssen die Hebebühnen oder Gerüste gemietet werden. Dann werden diese zum Ort des Geschehens transportiert sowie auf- und wieder abgebaut. Das kostet bei jeder einzelnen Inspektion Geld und vor allem Zeit. Außerdem ist ein stabiler Boden erforderlich, damit die Gerüste und Hebebühnen sicher stehen. Darüber hinaus sind schwer einzusehende Stellen am Gebäude nicht immer erreichbar.</p>



<p>All solche Probleme lassen sich <strong>heute technisch lösen</strong>, denn mittlerweile sind Inspektionen auch mit Drohnen möglich. Im Vergleich zu herkömmlichen Methoden sind diese nicht nur schneller und sicherer. Sie lassen sich ebenso automatisiert durchführen. Das Prinzip ist einfach: Eine Drohne als Trägerobjekt transportiert eine Kamera. Diese nimmt wiederum aus der Luft Bilder von schadhaften Stellen an Gebäuden auf und speichert, verarbeitet und leitet diese weiter. Alles digital.</p>



<h2>Herausforderungen beim Drohneneinsatz</h2>



<p>Doch was im ersten Moment so simpel klingt, birgt einige Herausforderungen. <strong>Es gibt viele Regeln und Gesetze, die es beim Drohnenflug zu beachten gilt</strong>. So darf beispielsweise an vielen Orten, wie zum Beispiel über Privatgrundstücken, Verkehrsflughäfen oder Industriegebieten, nicht ohne Zustimmung der Eigentümer geflogen werden. An vielen Stellen ist ein Drohnenflug wiederum nur mit einer Aufstiegsgenehmigung erlaubt, die die Projektleiter bei verschiedenen Behörden einholen müssen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Digital-drohnen-kontrolle-daecher-fassaden.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Digital-drohnen-kontrolle-daecher-fassaden.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Pandemievorsorge – neues Zeitalter für Immobilien &#8211; Corona definiert Verhältnis von Mensch, Bürogebäude und Wohnung neu</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/pandemievorsorge-neues-zeitalter-fuer-immobilien-corona-definiert-verhaeltnis-von-mensch-buerogebaeude-und-wohnung-neu/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=pandemievorsorge-neues-zeitalter-fuer-immobilien-corona-definiert-verhaeltnis-von-mensch-buerogebaeude-und-wohnung-neu</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2020 18:48:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Büro]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG109]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=34126</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Pandemievorsorge wird ein neues Zeitalter für Immobilien einläuten, davon geht Eurocres Consulting – einer führenden Strategieberatung im Work-Place-Management – aus. Denn auch wenn Corona verebbt, werden neue Pandemiewellen kommen. Sven Wingerter, geschäftsführender Gesellschafter bei Eurocres: „Menschen und Unternehmen müssen sich langfristig auf diese Herausforderung einstellen – und Risikovorsorge treffen, denn Corona definiert das Verhältnis [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Pandemievorsorge wird ein neues Zeitalter für Immobilien einläuten, davon geht Eurocres Consulting – einer führenden Strategieberatung im Work-Place-Management – aus. Denn auch wenn Corona verebbt, werden neue Pandemiewellen kommen.</p>



<p>Sven Wingerter, geschäftsführender Gesellschafter bei Eurocres: „Menschen und Unternehmen müssen sich langfristig auf diese Herausforderung einstellen – und <strong>Risikovorsorge treffen, denn Corona definiert das Verhältnis von Mensch und Bürogebäude neu</strong>. </p>



<p>Damit stellt sich die Frage, wie gut und vor allem vorausschauend die Immobilienindustrie darauf vorbereitet ist. Eine Lösung dabei ist, dass Büros ein Hybridmodell für sofort und später brauchen.“</p>



<h2>Spontane Maßnahmen sind weder falsch noch richtig</h2>



<p>Nach zwei Monaten massiver Einschränkungen fahren die ersten Unternehmen den Bürobetrieb wieder hoch. Dabei sind sie nach Angaben von Eurocres allerdings oft überfordert von der Aufgabe, die Organisation, Abläufe und Belegung zu ändern, um die Pandemievorschriften in Einklang mit den unternehmerischen Anforderungen zu bringen. </p>



<p>Plexiglas, Bodenaufkleber, Warnschilder, Möbelrücken und ausgefeilte Schichtsysteme sind spontane Maßnahmen und weder falsch noch richtig. Doch sie spiegeln das Bedürfnis nach einer raschen Lösung für ein Zurück ins Büro wider. </p>



<p>Wingerter: „Es wird weitere Lockerungen geben; alle verbunden mit der Hoffnung, schnell wieder nach Regeln der Vor-Corona Zeit zu agieren. Andererseits müssen sich risikobewusste Unternehmen unabhängig von Regelwerken auf Pandemien vorbereiten und innerhalb ihres Risikomanagements selbständig Vorsorge betreiben. </p>



<p>Dies ist dann nicht mehr mit Improvisationskunst zu bewerkstelligen, sondern mit intelligenten Dauerlösungen. Ein Hybridmodell deckt beide Phasen ab. Und jene, die einen Neubau planen oder längst in Auftrag gegeben haben, müssen sich zudem der Grundsatzfrage stellen: Soll es eine langfristige und dauerhafte Pandemievorsorge im Unternehmen geben, die Mitarbeiter schützt und Betriebsschließungen verhindern kann? </p>



<p>Nutzer, Mieter, Bauherren und Investoren fast aller Assetklassen sollten genau überlegen, ob sie nicht sofort in Umplanungen für eine nachhaltige Pandemievorsorge investieren.“</p>



<h2>Wer bestehende Baupläne nicht hinterfragt, begeht grobe Managementfehler</h2>



<p>Hauptkriterium bei der – aktuellen und künftigen – Bewertung einer Immobilie ist dabei die Anzahl der Mitarbeiter, die im Pandemiefall überhaupt präsent sein können. Diese Kenngröße wird viele Entscheidungen bei Büroimmobilien massiv prägen.</p>



<p>„Wer hier die richtigen Antworten gibt, ist im – härter werdenden – Wettbewerb gut aufgestellt“ ist sich Wingerter sicher. Dazu gesellt sich der zweite Faktor, der neben Pandemievorkehrungen die Bürolandschaften verändern wird: <strong>der tiefe Wandel hin zur mobilen Arbeit, den die umfassende Corona-Heimarbeit zusätzlich befeuert hat</strong>. </p>



<p>„Büros in der heutigen Dimension werden bald nicht mehr nötig sein, und die übriggebliebene Fläche muss auf neue Funktionen einstellen werden“, beschreibt der Work-Place-Manager&#8230;</p>



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