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	<title>Finanzen Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Finanzen Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Droht eine Immobilienblase? Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Finanzdienstleisters Dr. Klein, beantwortet die wichtigsten Fragen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2021 13:18:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG150]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Klein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesbank attestiert dem Immobilienmarkt in Deutschland „markante Preisübertreibungen“: Besonders außerhalb von Ballungszentren habe Corona die Nachfrage – und damit die Preise – noch einmal in die Höhe getrieben. Müssen wir jetzt mit dem Platzen einer Immobilienblase rechnen? Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Finanzdienstleisters Dr. Klein, beantwortet die aktuell wichtigsten Fragen. Wie ist die Warnung der [&#8230;]</p>
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<p>Die Bundesbank attestiert dem Immobilienmarkt in Deutschland „markante Preisübertreibungen“: Besonders außerhalb von Ballungszentren habe Corona die Nachfrage – und damit die Preise – noch einmal in die Höhe getrieben. Müssen wir jetzt mit dem Platzen einer Immobilienblase rechnen? Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Finanzdienstleisters Dr. Klein, beantwortet die aktuell wichtigsten Fragen.</p>



<p><em>Wie ist die Warnung der Bundesbank vor Überbewertungen auf dem deutschen Immobilienmarkt einzuschätzen?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Bei dieser Diskussion darf man einen kritischen Blick auf die EZB werfen – und damit auch auf die Bundesbank, die als Ratsmitglied der EZB die Geldpolitik aktiv mitbestimmt. Denn die EZB hat einen entscheidenden Anteil an den Preissteigerungen von Immobilien. Sie manipuliert mit ihrer indirekten Staatsfinanzierung die Zinsen und hält sie künstlich niedrig. Damit verursacht bzw. verstärkt sie den Anlagenotstand und die Preissteigerungen bei Sachwerten. </p><p>Dass die Bundesbank sich jetzt an anderer Stelle kritisch äußert, lässt darauf schließen, dass sie sich im EZB-Rat mit ihrer Position nicht durchsetzen kann: Auf der einen Seite warnt die Bundesbank vor der Immobilienblase, gleichzeitig ist sie durch ihre EZB Ratsmitgliedschaft Mitverursacherin von Verteuerungen.</p><cite>Michael Neumann</cite></blockquote>



<p><em>Die Preise für Immobilien steigen schneller als Einkommen und Mieten. Wie weit hat sich der Kaufpreis vom Wert des Objekts mittlerweile entkoppelt?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Eines von vielen Kennzeichen einer Immobilienblase ist ein aufgeblähter Immobilienmarkt, auf dem die Preise den tatsächlichen Wert bei weitem übersteigen. Bei einigen Objekten in zentralen Lagen muss man tatsächlich von Übertreibungen sprechen. <strong>Paradebeispiele hierfür sind luxussanierte Lofts in ehemals einfacheren Berliner Vierteln</strong>. </p><p>Die Frage, ob das Haus oder die Wohnung das Geld wirklich wert ist, müssen Investoren auch in anderen Metropolen kritischer beantworten als früher: Kaufpreise, die 30 bis 40 Mal so hoch sind wie die zu erwartende Jahresnettokaltmiete, sind vielerorts keine Seltenheit mehr.</p><p>Vor allem in Ballungszentren, aber auch in deren Umland hat sich Wohneigentum deutlich verteuert. Letzteres profitiert davon, dass dezentrales Arbeiten in großem Umfang möglich geworden ist und in diesem Zuge werden auch ländliche Regionen aufgewertet. Es gibt nicht mehr nur Speckgürtel, sondern es entstehen auch Speckwürfel. Aber: Nur weil Preise steigen, bedeutet das nicht, dass eine Blase entsteht.</p><cite>Michael Neumann</cite></blockquote>



<p><em>Was würde denn zu einem Platzen der Blase führen?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Dafür ist eine <strong>massive Umkehr der Preisentwicklung notwendig</strong>: <strong>Nachdem der Höchststand erreicht ist, müssten die Preise deutlich und schnell fallen</strong>. Und das flächendeckend. Das könnte eintreten, wenn die Immobilie als Anlageform für Investoren uninteressant werden würde und ein Überangebot an Immobilien auf zu wenig Nachfrage trifft. Das wäre prinzipiell denkbar, wenn es plötzlich erheblich attraktivere Anlagealternativen für Investoren gäbe. </p><p>Theoretisch könnte das passieren, wenn z.B. die Renditen von als sicher geltenden Anleihen massiv steigen würden und Kapital sukzessive aus dem Immobilienmarkt umgeschichtet werden würde. Da der Immobilienmarkt eher illiquide ist und eine Immobilientransaktion Zeit in Anspruch nimmt, wäre hierfür aber eher ein längerfristiger Prozess zu erwarten. Mit <strong>steigenden Anleiherenditen</strong> würde grundsätzlich auch ein <strong>Anstieg des Zinsniveaus</strong> einhergehen, wenn die Notenbank sich plötzlich als aktiver Marktteilnehmer zurückziehen würde. </p><p><strong>Auch das ist aber ein – auf absehbare Zeit – sehr unwahrscheinliches Szenario</strong>. Und als stabilisierender Faktor im deutschen Wohnimmobilienmarkt fungieren auch noch die vielen Eigennutzer, für die der aktuelle Marktpreis ihrer Immobilie Nebensache ist, weil das Wohnen in den eigenen vier Wänden für sie im Vordergrund steht.</p><cite>Michael Neumann</cite></blockquote>



<p><em>Was würde eine Abwertung der Immobilie für den Verbraucher bedeuten?</em> &#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/03/Fueko-droht-eine-immoblase.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/03/Fueko-droht-eine-immoblase.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Regierungsentscheidungen, Steuer, Finanzen, Arbeit &#8211; die aktuellen Informationen über Corona – hier die wichtigsten Links</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Mar 2020 20:50:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG105]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Corana hat uns im Griff. Jede Stunde kommen neue Nachrichten über die Medien. Die Regierung hat dies entschieden, Professor X sagte das. Es sind viele Informationen, die auf uns einstürzen. Es sind viele Informationen, die uns verunsichern. Für unser Lebensumfeld, für unsere täglichen Entscheidungen benötigen wir eigentlich Informationen aus erster Hand. Wo finden wir diese? [&#8230;]</p>
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<p>Corana hat uns im Griff. Jede Stunde kommen neue Nachrichten über die Medien. Die Regierung hat dies entschieden, Professor X sagte das. Es sind viele Informationen, die auf uns einstürzen. Es sind viele Informationen, die uns verunsichern. </p>



<p>Für unser Lebensumfeld, für unsere täglichen Entscheidungen benötigen wir eigentlich Informationen aus erster Hand. Wo finden wir diese? Bei den Entscheidern. Bei den zuständigen Ministerien im Bund und Land. Bei unseren Verbänden und der Wissenschaft. </p>



<p>Beim Bankenverband, den Steuerberatern, Wir haben mal für Sie die wichtigsten Links zusammengestellt. Klinken Sie ruhig mal rein, damit Sie auf dem neuesten Stand bleiben.</p>



<p>Bundesgesundheitsministerium<br><a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html"><a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html">https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html</a></a></p>



<p>Corona-Hinweise des GdW<br> <a href="https://www.vdw-online.de/pdf/aktuell/2020/03/2020-03-12-Corono-Hinweise-GdW.pdf?m=1584005651&amp;">https://www.vdw-online.de/pdf/aktuell/2020/03/2020-03-12-Corono-Hinweise-GdW.pdf?m=1584005651&amp;</a> </p>



<p>Infektionsschutz<br><a href="https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html">https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html</a></p>



<p>Hygienehinweise des Robert-Koch-Instituts<br><a href="https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html">https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html</a></p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/03/Corona-Infodatenbank.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/03/Corona-Infodatenbank.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Abschlagszahlungen: Eine „Sicherheitsleistung“, die Handwerker einfordern sollten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Feb 2020 17:48:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei Geschäften, die mit Handwerkern geschlossen werden, handelt es sich in der Regel um Werkverträge, bei denen der Gegenstand, um den es geht, erst noch hergestellt werden muss. Nicht selten hat das herzustellende Werk einen größeren Umfang und die Herstellungsdauer ist dementsprechend lang. Dem Handwerker können dadurch hohe Kosten nicht nur im Vorfeld entstehenden, die [&#8230;]</p>
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<p>Bei Geschäften, die mit Handwerkern geschlossen werden, handelt es sich in der Regel um Werkverträge, bei denen der Gegenstand, um den es geht, erst noch hergestellt werden muss. Nicht selten hat das herzustellende Werk einen größeren Umfang und die Herstellungsdauer ist dementsprechend lang. </p>



<p>Dem Handwerker können dadurch hohe Kosten nicht nur im Vorfeld entstehenden, die durch Abschlagszahlungen besser handhabbar sein sollen. Die ‚Abschlagzahlung‘ ist vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 632a geregelt. Die dort mit Wirkung zum Beginn des Jahres 2018 vorgenommenen Änderungen haben unter anderem auch die Voraussetzungen für Abschlagszahlungen vereinfacht.</p>



<p>Da Handwerker grundsätzlich bei Werkverträgen zur Vorleistung verpflichtet sind, birgt das bei Aufträgen größeren Ausmaßes auch ein enormes Risiko in sich. Bereits seit dem Jahre 2000 gab es gesetzliche Vorschriften, die auch ohne vertragliche Vereinbarung darüber dem Handwerker das Recht zugestanden, Abschlagszahlungen zu verlangen. Diese Regelung wurde zuletzt mittels des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG) mit Wirkung ab 2009 deutlich erweitert. </p>



<p>„Die letzte Neufassung des § 632a BGB brachte gerade in Bezug auf Abschlagzahlungen weitere Vereinfachungen, die aber noch immer viel zu wenige Handwerker zu kennen und zu nutzen scheinen. Kennt man aber die geltenden Regeln bzw. Voraussetzungen und beachtet sie, können die Risiken bei großen Aufträgen enorm gemindert werden“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH.</p>



<h2>Nachfolgend erläutert Drumann wesentliche Punkte zu diesem Thema. Abschlagszahlungen helfen, liquide zu bleiben</h2>



<p>„So sehr, wie man sich sicher als Handwerker gerade auch über einen Großauftrag erst einmal freut, so sicher schließt sich dann aber auch schnell die Frage nach der für Baustoffe ggf. benötigten finanziellen Vorleistung an und dann nach der eigenen Liquidität. Durch Abschlagszahlungen kann der Handwerker die Gefahr der eigenen Insolvenz mindern und bleibt geschäftlich darüber hinaus weiter liquide.</p>



<p>Sollte der Auftraggeber zahlungsunfähig werden, können Abschlagszahlungen den Handwerker u. U. sogar vor dem Totalverlust seiner Forderung bewahren. Abschlagszahlungen sollte man also nutzen.“</p>



<h2>Abschlagszahlungen vertraglich vereinbaren</h2>



<p>„Streng genommen müssen Abschlagzahlungen nicht extra vertraglich geregelt werden. Sie können ohne vertragliche Vereinbarung verlangt werden, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind und der Vertrag Abschlagszahlungen nicht explizit ausschließt. </p>



<p>In § 632a BGB heißt es in Abs. 1 Satz 1: ‚Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen.‘ &#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/Fueko-recht-abschlagzahlung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/Fueko-recht-abschlagzahlung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Zur Betriebsfeier den Fiskus nicht einladen &#8211; Vorgaben genau einhalten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Oct 2019 20:32:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
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		<category><![CDATA[Fiskus]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Unternehmen bedanken sich für die Leistungen der Belegschaft mit einer Betriebsfeier und zeigen sich dabei als spendable Gastgeber. Jedoch sollten Chefs die Kosten nicht aus den Augen verlieren – und ein neues Finanzgerichtsurteil kennen. Ob Weihnachtsfeier, Firmenjubiläum oder Sommerfest: Eine Betriebsfeier kann sich für Unternehmen in vielerlei Hinsicht lohnen. Neben dem Zusammenhalt in der [&#8230;]</p>
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<p>Viele Unternehmen bedanken sich für die Leistungen der Belegschaft mit einer Betriebsfeier und zeigen sich dabei als spendable Gastgeber. Jedoch sollten Chefs die Kosten nicht aus den Augen verlieren – und ein neues Finanzgerichtsurteil kennen. Ob Weihnachtsfeier, Firmenjubiläum oder Sommerfest: Eine Betriebsfeier kann sich für Unternehmen in vielerlei Hinsicht lohnen. Neben dem Zusammenhalt in der Belegschaft fördern solche Events die Identifikation mit der Firma und im Idealfall auch noch die Arbeitsmotivation. Folglich zeigen sich Firmenchefs bei der Planung gerne großzügig. Doch je opulenter die Feier ausfällt, desto vorsichtiger müssen Gastgeber bei den steuerlichen Auswirkungen sein. Firmen sollten die. Schnell werden die Aufwendungen steuerpflichtig und das Finanzamt feiert kräftig mit.</p>



<p>Mitarbeiter wissen es zu schätzen, wenn man ihnen etwas Besonderes bietet. Nicht selten fallen hohe Summen an, etwa wenn Firmen auswärts in exklusivem Ambiente feiern oder ein Rahmenprogramm mit künstlerischen Darbietungen buchen. Aber: Wer bei den Kosten nicht aufpasst, muss womöglich im Nachhinein sogar noch draufzahlen.</p>



<h2>Freibetrag von 110 Euro nicht überschreiten</h2>



<p>Der Fiskus sieht in Ausgaben für eine Betriebsfeier eine Zuwendung an die Mitarbeiter. Nur wenn die Aufwendungen pro Teilnehmer und Veranstaltung den Freibetrag von 110 Euro nicht überschreiten, bleibt das Finanzamt außen vor. Und nur dann können Firmen auch den Vorsteuerabzug auf bezahlte Rechnungen geltend machen. Firmen können jährlich maximal zwei Feiern für denselben Kreis von Begünstigten ausrichten. Finanzbeamte gehen dann in der Regel von einer sogenannten „Üblichkeit der Betriebsveranstaltungen“ aus. </p>



<p>Eine dritte Betriebsveranstaltung hingegen gilt sogar für jene Arbeitnehmer als Arbeitslohn, die an den ersten beiden Veranstaltungen nicht teilgenommen haben. Jeder Euro über dem Freibetrag ist steuer- und sozialabgabenpflichtig. Diesen Betrag müssen Firmen als zusätzlichen Arbeitslohn mit dem Monatsgehalt abrechnen. Oder sie versteuern die Kosten pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer. Der Vorteil bei diesem Modell: Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. </p>



<p>Ein neues Gerichtsurteil könnte die Kostenkalkulation wesentlich erleichtern. Bislang müssen Unternehmen damit rechnen, dass bei einer kurzfristigen Absage von Teilnehmern die Aufwendungen auf weniger Köpfe umgelegt werden, als geplant. Wer auf Nummer sicher gehen will, schöpft den Freibetrag bei der Planung nicht voll aus. Das Finanzgericht Köln teilt die Auffassung der Finanzverwaltung nicht (Az. 3 K 870/17). </p>



<p>Die Richter gehen davon aus, dass sogenannte „No-Show-Kosten“ nicht zulasten der Teilnehmer gehen dürfen. Jedoch ist gegen das Urteil ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI R 31/18). Betroffene Unternehmen sollten bei entsprechenden Steuerbescheiden Einspruch einlegen und mit Verweis auf das BFH-Verfahren das Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen. Auf diese Weise können sich Firmen für den Fall eines steuerzahlerfreundlichen Urteils ihre Rechte sichern.</p>



<h2>Worauf sollten Verantwortliche bei der Kalkulation achten?</h2>



<p>Grundsätzlich müssen sie alle externen Aufwendungen für die Betriebsfeier einbeziehen. Dazu zählen Kosten, die Teilnehmern individuell zurechenbar sind wie etwa Speise- oder Getränkepauschalen. In die aufzuteilenden Gesamtkosten werden auch Aufwendungen für Begleitpersonen oder für Sachgeschenke an einzelne Mitarbeiter einbezogen. Letztere dürfen jedoch maximal 60 Euro kosten. Ansonsten ist der komplette Betrag dem jeweiligen Arbeitnehmer individuell als Arbeitslohn zuzurechnen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/10/Fueko-recht-betriebsfeiern-ohne-finanzamt.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/10/Fueko-recht-betriebsfeiern-ohne-finanzamt.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Warum Bauträger und Banken aufeinander bauen sollten &#8211; ein Zukunftsmodell Bankenpartnerschaft, Markus Irling stellt es vor</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Nov 2016 23:47:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebäude/Umfeld]]></category>
		<category><![CDATA[AG98]]></category>
		<category><![CDATA[Banken]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Banken suchen zunehmend nach neuen Geschäftsfeldern, um sicheren Ertrag generieren zu können. Nahezu alle sogenannten Universal- oder Vollbanken verfügen über eigene Immobilienabteilungen oder sogar eigene Tochtergesellschaften, die sich um Themen rund um die Immobilienvermarktung kümmern. Traditionell werden hier die eigenen Bankkunden bedient, entweder als Verkäufer oder Erwerber eines Grundstücks oder einer Immobilie, deren Verkauf oder [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Banken suchen zunehmend nach neuen Geschäftsfeldern, um sicheren Ertrag generieren zu können. Nahezu alle sogenannten Universal- oder Vollbanken verfügen über eigene Immobilienabteilungen oder sogar eigene Tochtergesellschaften, die sich um Themen rund um die Immobilienvermarktung kümmern. Traditionell werden hier die eigenen Bankkunden bedient, entweder als Verkäufer oder Erwerber eines Grundstücks oder einer Immobilie, deren Verkauf oder Kauf die Bank organisiert. Doch auch andere Geschäftsmodelle sind denkbar,  <span id="more-24378"></span>  beispielsweise Partnerschaften mit Bauträgern wie Deutsche Bauwelten. Die Erfahrungen aus langjähriger Zusammenarbeit mit Banken wie der Sparkasse Mainfranken Würzburg, der Sparkasse Harburg-Buxtehude oder der Berliner Volksbank zeigen: Kooperationen zwischen Banken und Bauträgern sind ein Modell mit Zukunft.</p>
<p> </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2016/11/Gebu-dbw-zukunftsmodell.pdf" alt="Gebu-dbw-zukunftsmodell.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<item>
		<title>Elektronische Rechnungen: Die häufigen Fehler und wie sie Rechnungsaussteller und -empfänger vermeiden</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/elektronische-rechnungen-die-haeufigen-fehler-und-wie-sie-rechnungsaussteller-und-empfaenger-vermeiden/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=elektronische-rechnungen-die-haeufigen-fehler-und-wie-sie-rechnungsaussteller-und-empfaenger-vermeiden</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Jul 2015 22:20:30 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[AG82]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immer mehr kleine und mittlere Firmen empfangen Rechnungen auf elektronischem Wege. Während Rechnungsaussteller vor Start des sogenannten „E-Invoicing“ eingehende Vorbereitungen treffen müssen, flattern digitale Abrechnungen Empfängern zum Teil unvermittelt ins Haus. Der Empfang elektronischer Abrechnungsdokumente birgt einige steuerliche Fallstricke, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach. Unternehmen sollten jetzt die Handhabung digitaler Rechnungen überprüfen und Fehlerquellen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Immer mehr kleine und mittlere Firmen empfangen Rechnungen auf elektronischem Wege. Während Rechnungsaussteller vor Start des sogenannten „E-Invoicing“ eingehende Vorbereitungen treffen müssen, flattern digitale Abrechnungen Empfängern zum Teil unvermittelt ins Haus. Der Empfang elektronischer Abrechnungsdokumente birgt einige steuerliche Fallstricke, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach. Unternehmen sollten jetzt die Handhabung digitaler Rechnungen überprüfen und Fehlerquellen systematisch beseitigen. Ansonsten drohen hohe Steuernachzahlungen oder Bußgelder.</p>
<p>  <span id="more-22499"></span>  </p>
<p> </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2015/07/Fueko-Vorsicht-beim-Eingang-digitaler-Rechnungen.pdf" alt="Fueko-Vorsicht-beim-Eingang-digitaler-Rechnungen.pdf">zum Artikel als PDF</a><br /> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2015/07/Fueko-Vorsicht-beim-Eingang-digitaler-Rechnungen_1.pdf" alt="Fueko-Vorsicht-beim-Eingang-digitaler-Rechnungen_1.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Formelle oder inhaltliche Fehler in Rechnungen sind keine Seltenheit. Bei Korrektur sind diese Fallstricke zu beachten</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/formelle-oder-inhaltliche-fehler-in-rechnungen-sind-keine-seltenheit-bei-korrektur-sind-diese-fallstricke-zu-beachten/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=formelle-oder-inhaltliche-fehler-in-rechnungen-sind-keine-seltenheit-bei-korrektur-sind-diese-fallstricke-zu-beachten</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Apr 2015 10:34:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG79]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schnell schleichen sich auf Rechnungen Fehler ein, die weitreichende Auswirkungen für Rechnungssteller und Rechnungsempfänger haben. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) sieht für Rechnungen zahlreiche Pflichtangaben vor. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann der Rechnungsempfänger keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Zudem muss der Rechnungssteller für falsch ausgestellte Rechnungen womöglich unnötig Umsatzsteuer abführen. Zwar bleibt grundsätzlich die Möglichkeit zur Rechnungskorrektur, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Schnell schleichen sich auf Rechnungen Fehler ein, die weitreichende Auswirkungen für Rechnungssteller und Rechnungsempfänger haben. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) sieht für Rechnungen zahlreiche Pflichtangaben vor. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann der Rechnungsempfänger keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Zudem muss der Rechnungssteller für falsch ausgestellte Rechnungen womöglich unnötig Umsatzsteuer abführen.   <span id="more-22144"></span>  Zwar bleibt grundsätzlich die Möglichkeit zur Rechnungskorrektur, doch drohen dadurch beträchtliche Mehraufwände und Zusatzkosten.</p>
<p> </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2015/04/Fueko-Rechnungen-richtig-korrigieren.pdf" alt="Fueko-Rechnungen-richtig-korrigieren.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Das sagt das Finanzamt, wenn Belege verloren gehen …</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/das-sagt-das-finanzamt-wenn-belege-verloren-gehen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=das-sagt-das-finanzamt-wenn-belege-verloren-gehen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Sep 2014 17:18:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG72]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ohne Belege lassen die Finanzbehörden in der Regel keinen Kostenabzug zu. Doch in Ausnahmefällen dürfen Steuerzahler auf Eigenbelege zurückgreifen. Was dabei zu beachten ist. Manchmal ist es wie verhext. Es sind steuerlich abziehbare Kosten entstanden, aber kein Beleg ist auffindbar. Entweder hat man beim Kauf vergessen, sich einen Quittung aushändigen zu lassen, oder eine Rechnung [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ohne Belege lassen die Finanzbehörden in der Regel keinen Kostenabzug zu. Doch in Ausnahmefällen dürfen Steuerzahler auf Eigenbelege zurückgreifen. Was dabei zu beachten ist. Manchmal ist es wie verhext. Es sind steuerlich abziehbare Kosten entstanden, aber kein Beleg ist auffindbar. Entweder hat man beim Kauf vergessen, sich einen Quittung aushändigen zu lassen, oder eine Rechnung ist im Papierwust verloren gegangen. Ohne Originalbelege stehen Privatleute und Unternehmen vor einem Problem.  <span id="more-21111"></span>  </p>
<p>Das Steuerrecht schreibt vor, dass berufliche oder betriebliche Aufwendungen nachgewiesen werden müssen. Ausgenommen sind allein Kostenpositionen, für die Pauschalen gelten. In allen anderen Fällen gilt nach dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchfü hrung „Keine Buchung ohne Beleg“.</p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2014/09/Fueko-Finanzamt-wenn-Belege-verloren-gehen.pdf" alt="Fueko-Finanzamt-wenn-Belege-verloren-gehen.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/das-sagt-das-finanzamt-wenn-belege-verloren-gehen/">Das sagt das Finanzamt, wenn Belege verloren gehen …</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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		<item>
		<title>Durch stetige Weiterentwicklung seit 60 Jahren verlässlicher Partner für Finanzen &#8211; Herzlichen Glückwunsch, Dr. Klein!</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/durch-stetige-weiterentwicklung-seit-60-jahren-verlaesslicher-partner-fuer-finanzen-herzlichen-glueckwunsch-dr-klein/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=durch-stetige-weiterentwicklung-seit-60-jahren-verlaesslicher-partner-fuer-finanzen-herzlichen-glueckwunsch-dr-klein</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Aug 2014 08:46:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Personalien]]></category>
		<category><![CDATA[AG71]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vor 60 Jahren, am 15. Juli 1954, wurde im Keller eines Lübecker Wohnhauses vom Hamburger Kaufmann Heinrich Scheck zusammen mit dem Steuerberater und Diplomkaufmann Dr. rer. pol. Kurt Klein eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zwecke der Darlehensvermittlung gegründet – die Geburtsstunde der heutigen Dr. Klein &#38; Co. AG. Damit dürfte Dr. Klein der älteste anbieterunabhängige [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/durch-stetige-weiterentwicklung-seit-60-jahren-verlaesslicher-partner-fuer-finanzen-herzlichen-glueckwunsch-dr-klein/">Durch stetige Weiterentwicklung seit 60 Jahren verlässlicher Partner für Finanzen &#8211; Herzlichen Glückwunsch, Dr. Klein!</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vor 60 Jahren, am 15. Juli 1954, wurde im Keller eines Lübecker Wohnhauses vom Hamburger Kaufmann Heinrich Scheck zusammen mit dem Steuerberater und Diplomkaufmann Dr. rer. pol. Kurt Klein eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zwecke der Darlehensvermittlung gegründet – die Geburtsstunde der heutigen Dr. Klein &amp; Co. AG. Damit dürfte Dr. Klein der älteste anbieterunabhängige Finanzdienstleister in Deutschland sein.  <span id="more-20982"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2014/08/Pers-60-Jahre-Dr-Klein.pdf" alt="Pers-60-Jahre-Dr-Klein.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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		<item>
		<title>Vorsicht: Betriebsprüfern nicht zu viele Daten überlassen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/vorsicht-betriebspruefern-nicht-zu-viele-daten-ueberlassen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=vorsicht-betriebspruefern-nicht-zu-viele-daten-ueberlassen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Aug 2014 07:10:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG71]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Durch elektronische Prüfungsmethoden bleibt den Finanzbehörden kaum etwas verborgen. Unternehmen sollten Vorkehrungen treffen, um die Einblicke des Fiskus auf das Notwendige zu begrenzen. Die Finanzbehörden setzen verstärkt auf moderne Technik und forcieren elektronische Betriebsprüfungen. Viele Unternehmen sind auf digitale Prüfungsverfahren noch nicht hinreichend vorbereitet, registriert der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Wer sich [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Durch elektronische Prüfungsmethoden bleibt den Finanzbehörden kaum etwas verborgen. Unternehmen sollten Vorkehrungen treffen, um die Einblicke des Fiskus auf das Notwendige zu begrenzen. Die Finanzbehörden setzen verstärkt auf moderne Technik und forcieren elektronische Betriebsprüfungen. Viele Unternehmen sind auf digitale Prüfungsverfahren noch nicht hinreichend vorbereitet, registriert der <a href="http://www.bvbc.de/" target="_blank" title="Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC)">Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC)</a>.  <span id="more-20928"></span>  </p>
<p>Wer sich nicht auf die neuen Methoden einstellt, riskiert Nachteile in der steuerlichen Beurteilung von zentralen Geschäftsvorgängen. Gerade mittelständische Unternehmen sollten die Ablage und Archivierung digitaler Dokumente auf den Prüfstand stellen.</p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2014/08/Fueko-Betriebspruefern-nicht-zu-viele-Daten-ueberlassen.pdf" alt="Fueko-Betriebspruefern-nicht-zu-viele-Daten-ueberlassen.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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