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	<title>EU Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>EU Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>EU einheitliche CO2-Bepreisung + Energiepreise bei Steuern, Abgaben, Umlagen gleichgestellt &#8211; fordert Wärmepumpe-Experte Sjacco van de Sande</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Oct 2020 19:48:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Wärmepumpe ist das Heizsystem der Zukunft. Allerdings: Um unsere Klimaziele zu erreichen und die Zukunftsfähigkeit unserer Heizungsindustrie zu sichern, braucht diese Technologie noch mehr Rückenwind. Meint, Geschäftsführer des Wärmepumpenherstellers ait-deutschland. Eine Million Wärmepumpen sind inzwischen in Deutschlands Haushalten installiert. Erfreulich, aber kein Grund, sich zufrieden zurückzulehnen. Denn setzt man diese Zahl in Bezug zu [&#8230;]</p>
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<p>Die Wärmepumpe ist das Heizsystem der Zukunft. Allerdings: Um unsere Klimaziele zu erreichen und die Zukunftsfähigkeit unserer Heizungsindustrie zu sichern, braucht diese Technologie noch mehr Rückenwind. Meint, Geschäftsführer des Wärmepumpenherstellers ait-deutschland.</p>



<p><strong>Eine Million Wärmepumpen sind inzwischen in Deutschlands Haushalten installiert.</strong> Erfreulich, aber kein Grund, sich zufrieden zurückzulehnen. Denn setzt man diese Zahl in Bezug zu anderen Ländern und Regionen, zeigt sich: Der globale Wärmepumpenmarkt boomt – und mit ihm eine der wichtigsten Technologien, um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren. </p>



<p><strong>Aber Europa hinkt der Entwicklung hinterher. Und ausgerechnet Deutschland liegt mit jährlich rund zwei verkauften Wärmepumpen pro tausend Haushalte gerade mal auf Platz acht in Europa.</strong></p>



<h2>Hintergrund:</h2>



<p>Deutschlands Stromkunden bezahlen die Energiewende bislang praktisch allein. Steuern, Abgaben und Umlagen machen heute mehr als 60 Prozent des Strompreises in Deutschland aus. Bei Heizöl und Erdgas liegt dieser Wert bei rund 25 Prozent. Das hat zur Folge, dass ausgerechnet die <strong>sauberste Energieform</strong>, Strom, mehr als dreimal so viel kostet wie Heizöl oder Erdgas. Dieses Ungleichgewicht geht zu Lasten sauberer Zukunftstechnologien. </p>



<p><strong>Zum Vergleich:</strong> In Norwegen, Finnland und Schweden werden, gemessen an der Zahl der Haushalte, jedes Jahr mehr als zehn Mal so viele Wärmepumpen installiert wie in Deutschland. Und günstige politische Rahmenbedingungen sorgen in den Niederlanden seit einigen Jahren für eine stark steigende Nachfrage.</p>



<h2>Chance noch entschlossener nutzen</h2>



<p>„Die Förderbedingungen für Wärmepumpen sind in Deutschland gut, die politischen Weichen gestellt. Damit sind wir auf dem richtigen Weg, aber der Blick in andere europäische Länder zeigt: Das kann noch besser werden“, erklärt Sjacco van de Sande, Geschäftsführer des Wärmepumpenherstellers ait-deutschland. </p>



<p><strong>„Die Klimaziele, die wir uns aus gutem Grund auf die Fahnen geschrieben haben, sind mit der Wärmepumpe optimal zu erreichen.</strong> Diese Chance sollten wir noch entschlossener nutzen, besonders in der Sanierung gibt es ein riesiges, ungenutztes Potenzial.“</p>



<p><strong>Ein zweiter Aspekt</strong> sei nicht zu vernachlässigen, so der Geschäftsführer von ait-deutschland: „Gerade die asiatischen Hersteller agieren von einem vitalen Heimatmarkt aus, während die europäischen Hersteller hier hohe Hürden zu nehmen haben&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/Energie-Zukunftstechnologie-Waermepumpe.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/Energie-Zukunftstechnologie-Waermepumpe.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Brexit – Konsequenzen für die Fensterbranche Auswirkungen auf CE-Zeichen und Produktrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 20:17:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG104]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 1. Februar ist das Vereinigte Königreich (UK) nicht mehr Teil der EU. Auch wenn in der Übergangszeit bis zum 31.12.2020 das meiste unverändert bleibt, gibt es doch einige Aspekte, die beachtet werden sollten. Eine Verlängerung der Übergangsfrist hat Boris Johnson per Gesetz verboten, so dass sich Unternehmen schon jetzt mit den Rahmenbedingungen und [&#8230;]</p>
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<p>Seit dem 1. Februar ist das Vereinigte Königreich (UK) nicht mehr Teil der EU. Auch wenn in der Übergangszeit bis zum 31.12.2020 das meiste unverändert bleibt, gibt es doch einige Aspekte, die beachtet werden sollten. Eine Verlängerung der Übergangsfrist hat Boris Johnson per Gesetz verboten, so dass sich Unternehmen schon jetzt mit den Rahmenbedingungen und den Konsequenzen beschäftigen sollten, falls es zum „No-Deal-Austritt“ kommt. </p>



<p>„Wir werden die Verhandlungen in Bezug auf die produktrechtlichen Auswirkungen genau verfolgen. Gemeinsam mit unserem Partner UL und den engen Verbindungen mit britischen Stellen werden wir dafür sorgen, dass die Prüfungen und Nachweise des ift Rosenheim für eine Anwendung in England weiterhin genutzt werden können“, erklärt Dr. Jochen Peichl (GF ift Rosenheim).</p>



<p>Am Freitag den 31. Januar hat Großbritannien zwar die Europäische Union verlassen, aber in der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 wird sich in Bezug auf Handel, Zoll, Reisen, Studierende sowie den Rechten der EU-Bürger im Königreich nichts ändern. In dieser Zeit gelten auch sämtliche harmonisierten Produktnormen und -vorschriften, und England bleibt Mitglied der Europäischen Zollunion. </p>



<p>Das bedeutet auch, dass die Inverkehrbringung harmonisierter Produkte mit CE-Zeichen nicht verboten oder behindert werden darf. Da die Ergebnisse der Verhandlungen bislang noch nicht erkennbar sind, ist es sinnvoll, die grundlegenden „CESpielregeln“ für die Zeit nach dem 31.12.2020 zu kennen.</p>



<h2>Was passiert mit dem CE-Kennzeichen und dem Handel harmonisierter Produkte nach dem Brexit?</h2>



<p>Fenster, Fassaden, Türen und Tore mit CE-Zeichen, die noch im Übergangszeitraum als harmonisierte Produkte in England in den Verkehr gebracht worden sind, können gemäß Art. 41 Abs. 1) des Austrittsabkommens weiterhin gehandelt werden, bis sie beim Endverbraucher ankommen. Jedoch muss der Hersteller bzw. Importeur nachweisen, dass das Produkt innerhalb der Übergangszeit in den Verkehr gebracht wurde (Art. 42 des Austrittsabkommens)&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/Normen-fenster-und-brexit.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/Normen-fenster-und-brexit.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Umsetzung der EU-Mediendienste-Richtlinie erfordert Interessenausgleich zwischen TV-Sendern, Medienplattformen und Nutzern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Sep 2019 18:56:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
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		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[ZVEI]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vor der Entscheidung der Rundfunkkommission der Länder zum Medienstaatsvertrag bekräftigten ANGA, Bitkom, eco sowie ZVEI ihre Kritik an den geplanten Vorgaben, die aus Sicht der Verbände die Interessen von Medienplattformen und Nutzern nicht hinreichend berücksichtigen. Die Bedenken der Verbände betreffen insbesondere die derzeit vorgesehene restriktive Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) im Medienstaatsvertrag. Danach [&#8230;]</p>
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<p>Vor der Entscheidung der Rundfunkkommission der Länder zum Medienstaatsvertrag bekräftigten ANGA, Bitkom, eco sowie ZVEI ihre Kritik an den geplanten Vorgaben, die aus Sicht der Verbände die Interessen von Medienplattformen und Nutzern nicht hinreichend berücksichtigen.</p>



<p>Die Bedenken der Verbände betreffen insbesondere die derzeit vorgesehene restriktive Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) im Medienstaatsvertrag. Danach sollen Überblendungen und Skalierungen unter dem Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender stehen und nur noch im Einzelfall durch den Nutzer veranlasst werden können. Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen der Nutzer zwei Programme gleichzeitig ansehen kann, wären nach dem jetzigen Wortlaut nicht mehr ohne Erlaubnis der beteiligten Sender zulässig.</p>



<p>Die Verbände stellten heute Ergebnisse eines Rechtsgutachtens des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) vor, das den Spielraum der Bundesländer bei der Umsetzung der AVMD-RL in Bezug auf die Darstellung des TV-Bilds in Benutzeroberflächen und Plattformen untersucht. Das EMR-Gutachten stellt fest, dass die Ausgestaltung der genauen rechtlichen Bedingungen einschließlich möglicher Ausnahmen vom grundsätzlichen Überblendungsverbot den Mitgliedstaaten überlassen ist. Dabei sollen aber insbesondere auch die berechtigten Interessen der Nutzer berücksichtigt werden.</p>



<h2>ZVEI</h2>



<p>Laut Rechtsgutachten schützt die Vorschrift zu unzulässigen Overlays zwar die Mediendiensteanbieter davor, dass ihre Angebote ohne deren Zustimmung überblendet oder verändert werden. Das Verbot der Überblendung oder Veränderung ist aber nicht unbegrenzt, sondern erfährt Einschränkungen, etwa durch die Einwilligung des Nutzers. „Die in diesem Zusammenhang von den Ländern vorgesehene Beschränkung der Einwilligung auf Einzelfall-Veranlassung ist zu restriktiv. </p>



<p>Der Ausschluss eines Opt-In-Mechanismus für die Einwilligung in Bildskalierungen des laufenden Programms ist nicht zeitgemäß und führt zu einer Schieflage im Funktionsumfang von TV-Oberflächen gegenüber etwa mobilen Endgeräten. Damit widerspricht der derzeitige Entwurf des Medienstaatsvertrags dem individuellen Bedürfnis der Verbraucher und deren Nutzungsinteressen“, so Carine Chardon, Leiterin Medienrecht/Medienpolitik im ZVEI.</p>



<h2>eco</h2>



<p>„Das Gutachten zeigt deutlich, dass bei der Umsetzung der AVMD-Richtlinie die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen sind und ein eventueller Eingriff so gering wie möglich ausfallen müsste. Das ist im aktuellen Entwurf des Medienstaatsvertrags aber gerade nicht gegeben. Daher sprechen wir uns noch einmal dafür aus, hier nur ein Mindestmaß an Regulierung vorzunehmen und dabei die Interessen&nbsp;des Nutzers zu berücksichtigen. Andernfalls werden sich Nutzer zukünftig noch stärker von den klassischen Angeboten abwenden“, sagt Oliver J. Süme, eco Vorstandsvorsitzender.</p>



<h2>Bitkom</h2>



<p>Ein weiterer Kritikpunkt der Verbände ist, dass künftig ausgewählte Mediendienste – linear wie auf Abruf – auf allen Plattformen und Benutzeroberflächen bevorzugt auffindbar sein sollen. Nach Ansicht der Wirtschaft zementiert diese Regelung existierende Marktpositionen: „Eine privilegierte Auffindbarkeit wird gerade nicht die Meinungsvielfalt schützen. Ganz im Gegenteil: Sie führt dazu, dass einige wenige Anbieter bevorzugt werden, während die Inhalte vieler anderer Anbieter diskriminiert werden&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/09/EU-Mediendienste-Richtlinie-erfordert-Interessenausgleich.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/09/EU-Mediendienste-Richtlinie-erfordert-Interessenausgleich.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Für mehr Solarstrom-Eigenversorgung und Kleinen Mieterstrom &#8211; Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU fordert Entbürokratisierung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 May 2019 21:47:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category>
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		<category><![CDATA[Mieterstrom]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auf großes Interesse ist das Thema „Kleiner Mieterstrom – Photovoltaik-Potenzial von bürokratischen Fesseln befreien“ am Montag bei den Berliner Energietagen gestoßen. Mit rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war die gleichnamige Veranstaltung der Verbraucherzentrale NRW ausgebucht. Diskutiert wurden vor allem Modelle der privaten Eigenversorgung mit Solarstrom, die mehr als einen Haushalt einbeziehen. Potenzial für solche Lösungen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auf großes Interesse ist das Thema „Kleiner Mieterstrom – Photovoltaik-Potenzial von bürokratischen Fesseln befreien“ am Montag bei den Berliner Energietagen gestoßen. Mit rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war die gleichnamige Veranstaltung der Verbraucherzentrale NRW ausgebucht. Diskutiert wurden vor allem Modelle der privaten Eigenversorgung mit Solarstrom, die mehr als einen Haushalt einbeziehen. Potenzial für solche Lösungen abseits großer Mieterstromprojekte sehen die Verbraucherschützer in deutschlandweit rund fünf Millionen kleineren Mehrfamilienhäusern.</p>
<h5>Industrie von milliardenschweren Befreiungen…</h5>
<p>„Während die Industrie von milliardenschweren Befreiungen bei EEG-Umlage und Netzentgelten profitiert, sind Verbraucher bislang vor allem Zahlmeister der Energiewende“, sagte Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie der Verbraucherzentrale NRW. Dass diese Gruppe unter Rechtfertigungsdruck gerate, wenn sie durch den Verbrauch selbst erzeugten Stroms wirtschaftliche Vorteile anstrebe, sei deshalb absurd. Zu hohe Hürden für innovative Modelle der Eigenversorgung schwächten die Akzeptanz der Energiewende.</p>
<h5>… privates Solarstrom-Sharing vor bürokratische Hürden</h5>
<p>„Es ist nicht nachvollziehbar, dass privates Solarstrom-Sharing mit einer Einliegerwohnung den gleichen bürokratischen Pflichten unterliegt wie die gewerbliche Belieferung von Tausenden Kunden“, betonte Sieverding. Im Detail erläuterte Dr. Bettina Hennig von der Kanzlei von Bredow/Valentin/Herz die Rechtslage. Die Juristen hatten im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW ein Gutachten zum Kleinen Mieterstrom erstellt. Ergebnis: Die aktuellen Vorgaben seien „offensichtlich weder verhältnismäßig noch sachgerecht“. </p>
<p>Dr. Markus Kahles, Projektleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht, leitete rechtlichen Änderungsbedarf auch aus der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU ab. Diese sieht eine klare Stärkung der Eigenversorgung vor, etwa durch den Abbau rechtlicher Hindernisse und die Vorgabe der Verhältnismäßigkeit von Abgaben und Umlagen. Auch Mieter sollen laut EU Zugang zur Eigenversorgung haben. Das in Deutschland entscheidende Kriterium der Personenidentität von Erzeuger und Verbraucher kennzeichnete Kahles deshalb als nicht mit dem EU-Kurs kompatibel. </p>
<p>Durchaus kontrovers verlief die anschließende Podiumsdiskussion „Unabhängigkeit unerwünscht? Standing und Perspektive der Eigenversorgung“. Neben den bereits Genannten nahmen hieran aus dem Kreis der weitere Referenten auch Peter Stratmann, Leiter des Referats Energieregulierung der Bundesnetzagentur und Andreas Jahn, Senior Associate bei The Regulatory Assistance Project (RAP), teil&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/05/Energie-fuer-mieterstrom-VZ-NRW.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/fuer-mehr-solarstrom-eigenversorgung-und-kleinen-mieterstrom-erneuerbare-energien-richtlinie-der-eu-fordert-entbuerokratisierung/">Für mehr Solarstrom-Eigenversorgung und Kleinen Mieterstrom &#8211; Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU fordert Entbürokratisierung</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>GdW: Fusion Vodafone mit Unitymedia – Zusagen ignorieren Bedenken der EU-Kommission und führen zu massiven Wettbewerbsbeschränkungen und höhere Kosten für Mieter</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/gdw-fusion-vodafone-mit-unitymedia-zusagen-ignorieren-bedenken-der-eu-kommission-und-fuehren-zu-massiven-wettbewerbsbeschraenkungen-und-hoehere-kosten-fuer-mieter/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=gdw-fusion-vodafone-mit-unitymedia-zusagen-ignorieren-bedenken-der-eu-kommission-und-fuehren-zu-massiven-wettbewerbsbeschraenkungen-und-hoehere-kosten-fuer-mieter</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 May 2019 09:28:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG7]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
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		<category><![CDATA[Gedaschko]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die deutsche Wohnungswirtschaft warnt bei der geplanten Übernahme von Unitymedia durch Vodafone vor einer deutlichen Verminderung des Wettbewerbs und höheren Kosten für Verbraucher bei TV, Internet und Telefonie. „Die EU-Kommission hat gegenüber den Fusionsbeteiligten zu Recht unter anderem in den Bereichen Glasfaserausbau, Internet und Telefonie sowie TV-Signallieferung an Mehrfamilienhäuser (MDU-Markt) massive Wettbewerbsbedenken geäußert. Die aktuellen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die deutsche Wohnungswirtschaft warnt bei der geplanten Übernahme von Unitymedia durch Vodafone vor einer deutlichen Verminderung des Wettbewerbs und höheren Kosten für Verbraucher bei TV, Internet und Telefonie. „Die EU-Kommission hat gegenüber den Fusionsbeteiligten zu Recht unter anderem in den Bereichen Glasfaserausbau, Internet und Telefonie sowie TV-Signallieferung an Mehrfamilienhäuser (MDU-Markt) massive Wettbewerbsbedenken geäußert. Die aktuellen Zusagen von Vodafone ignorieren diese Hinweise weitgehend und sind ökonomisch wertlos“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.</p>
<h5>Zwei Zusagen</h5>
<p>So hatte Vodafone gegenüber der Kommission im Wesentlichen zwei Zusagen gegeben. Erstens will Vodafone sein Kabelnetz für Telefonie- und Internetangebote des Anbieters Telefónica öffnen. Zweitens will sich Vodafone verpflichten, TV-Sendern die Verbreitung ihrer Inhalte im offenen Internet (OTT) nicht einzuschränken und die Netzübergänge zum Vodafone-Netz so zu gestalten, dass ausreichende Übertragungskapazitäten vorhanden sind.</p>
<h5>Verdrängung der übrigen Wettbewerber</h5>
<p>„Grundlegende Beschwerdepunkte der Kommission sind damit schlicht nicht adressiert“, erläuterte Gedaschko. So würde die angebotene Netzöffnung ausschließlich für einen Anbieter den Beschwerdepunkten der Kommission im Bereich Internet und Telefonie nicht einmal ansatzweise gerecht. Statt der von der Kommission geforderten Anreize für mehr Wettbewerb im Bereich Internet und Telefonie und für einen schnelleren Glasfaserausbau würde durch das Zusagenangebot das genaue Gegenteil eintreten. Die Vermarktungspartnerschaft zwischen Vodafone und Telefónica auf dem Vodafone-Netz wirke nur positiv für die unmittelbar Beteiligten, aber nicht für Verbraucher und Wettbewerb. Würde der Zusammenschluss auf dieser Basis freigegeben, würde dies zu einer Verdrängung der übrigen Wettbewerber führen, so dass langfristig nur die Deutsche Telekom und Vodafone als Netzbetreiber übrig blieben.</p>
<h5>Monopolisierung des Kabelmarkts durch Vodafone</h5>
<p>Besonders enttäuscht zeigt sich der GdW-Präsident, dass keine einzige Zusage die negativen Wettbewerbswirkungen der Fusion bei der TV-Signallieferung an Mehrfamilienhäuser adressiere. Hier drohe die Gefahr einer Monopolisierung des Kabelmarkts durch Vodafone, was zu höheren Preisen und schlechteren Leistungen für die Wohnungswirtschaft und deren Mieter führen würde. Auch der von Vodafone gewählte Vertragspartner ändere hieran nichts – er spiele in diesem-Markt keine Rolle, was sich auch künftig nicht ändern werde. Die Zusagen im Bereich OTT seien zwar grundsätzlich zu begrüßen, letztlich aber eine Selbstverständlichkeit und wettbewerblich unbedeutend. </p>
<p>„Konsequenz der Fusion ist eine noch marktmächtigere und dann bundesweit agierende Vodafone“, mahnte Gedaschko. Dadurch könnten die noch vorhandenen überregional und regional tätigen Netzbetreiber im TV-Wettbewerb verdrängt und auch gegenüber Sendern exklusive Konditionen durchgesetzt werden, die die besonders für mittelständische Signallieferanten bestehenden Plattformen existenziell bedrohten. So würde der Wettbewerb im Gestattungsmarkt zwischen Netzbetreibern und Wohnungsunternehmen zu Lasten künftig höherer Kosten für Mieter langsam aber stetig ausgehöhlt, analysierte der GdW.</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/05/GdW-Gedaschko-bedenken-Fusion-vodafone-unitymedia.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Funkmesstechnik ab 2020 verpflichtend &#8211; EU will mit EED Verbrauchsverhalten von Mietern verbessern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Apr 2019 23:33:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Klimaschutz und Energieeffizienz sind treibende Themen unserer Zeit. Die hochgesteckten Ziele werden jedoch häufig nicht so zügig erreicht, wie angestrebt – dies zeigt auch der kürzlich veröffentlichte Klimaschutzbericht 2018 des Bundesministeriums für Umwelt. Um den Klimaschutz zu beschleunigen, sind weitere Maßnahmen notwendig: Gesetzesinitiativen, wie die Novellierung der Energieeffizienzrichtlinie (engl.: Energy Efficiency Directive, EED), sollen helfen, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Klimaschutz und Energieeffizienz sind treibende Themen unserer Zeit. Die hochgesteckten Ziele werden jedoch häufig nicht so zügig erreicht, wie angestrebt – dies zeigt auch der kürzlich veröffentlichte Klimaschutzbericht 2018 des Bundesministeriums für Umwelt. Um den Klimaschutz zu beschleunigen, sind weitere Maßnahmen notwendig: Gesetzesinitiativen, wie die Novellierung der Energieeffizienzrichtlinie (engl.: Energy Efficiency Directive, EED), sollen helfen, die Klimaveränderung zu begrenzen und eine effizientere Nutzung von Energie zu fördern. Bis 25. Oktober 2020 muss die EED in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Novellierung verpflichtet die EU ihre Mitglieder, weitere Energieeinsparpotenziale zu nutzen. Wesentlicher Bestandteil der neuen Richtlinie sind das Bereitstellen von unterjährigen Verbrauchsinformationen für Wohnungsnutzer sowie der verpflichtende Einsatz von Funkmesstechnik in der Verbrauchserfassung.</p>
<p>Aus dem jüngst veröffentlichten Klimaschutzbericht 2018 des Bundesministeriums für Umwelt geht hervor, dass Deutschland die selbst gesteckten Ziele aus dem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“, welches eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 vorsieht, um acht Prozent verfehlen wird.</p>
<p>Zwar belegt der Bericht, dass die Verbesserung des Gebäudebestandes durch Modernisierungsmaßnahmen durchaus einen Beitrag zum Erreichen der Ziele geleistet hat, jedoch sind die Maßnahmen nicht mehr ausreichend. „Es genügt heute nicht mehr, Gebäude lediglich zeitgemäß zu dämmen. Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen stärker genutzt werden, um Energieeinsparpotenziale optimal auszunutzen. Die unterjährige Verbrauchsinformation ermöglicht dem Mieter beziehungsweise Wohnungsnutzer sein Verbrauchsverhalten besser anzupassen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, sagt Stephan Kiermeyer, Geschäftsführer der Kalorimeta GmbH. Energieeinsparungen durch Anpassung des Verbrauchsverhaltens – diesen Ansatz nimmt auch die novellierte Energieeffizienzrichtlinie der EU in den Fokus. So verfolgt die EED das übergeordnete Ziel, den Energieverbrauch innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Zu diesem Zweck sieht die Richtlinie unter anderem vor, dass die Konsumenten besser und regelmäßiger über ihren Energieverbrauch informiert werden und so ihr eigenes Verbrauchsverhalten optimieren können. Für die Immobilienwirtschaft ergeben sich daraus wichtige Änderungen.</p>
<h5>Die Änderungen</h5>
<p>Die EED sieht vor, dass ab 25. Oktober 2020 nur noch fernablesbare Zähler und Verteiler installiert werden, sofern die Kosten sowie der technische Aufwand in einer akzeptablen Relation zur Energieeinsparung stehen. Verbindliches Ziel ist es, dadurch den Verbrauch jährlich um 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu reduzieren. Was unter akzeptabel zu verstehen ist, kann jeder EU-Mitgliedsstaat in seiner nationalen Umsetzung per Verordnung oder Gesetz definieren. Bereits eingebaute Zähler und Verteiler, die eine Fernauslesung nicht unterstützen, sollen bis zum 01.01.2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Darüber hinaus verpflichtet die Novellierung Vermieter ab dem 01.01.2022 dazu, Bewohnern in Liegenschaften mit fernablesbaren Erfassungsgeräten monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Schon ab dem 25.10.2020 sollen diese, bei entsprechender Infrastruktur, dem Wohnungsnutzer mindestens halbjährlich zur Verfügung gestellt werden.</p>
<h5>Die Auswirkungen</h5>
<p>Besonders der verpflichtende Einsatz von Funkmesstechnik hat bereits heute Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft und schafft erste Handlungsimpulse. Diese ergeben sich aus den Fristen und der Lebensdauer der verschiedenen Erfassungsgeräte. Wärme- und Warmwasserzähler haben eine Eichfrist von fünf, Kaltwasserzähler von sechs Jahren. Danach müssen sie zwingend ausgetauscht werden. Heizkostenverteiler werden, bedingt durch die Batterielaufzeit, in der Regel nach zehn Jahren ausgetauscht. Wohnungsunternehmen und Immobilienverwalter, die heute noch Heizkostenverteiler installieren, die keine Fernablesung ermöglichen, müssen spätestens 2026 wieder aktiv werden und diese nachrüsten oder austauschen&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/04/Funkmesstechnik-ab-2020-verpflichtend-EED-Verbrauchsverhalten.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Die EED ist beschlossen! Jetzt muss gehandelt werden. Aber was ist zu tun? Kalo-Chef Stephan Kiermeyer gibt Antworten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Jan 2019 21:23:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) ist im EU-Ministerrat verabschiedet worden. Jetzt fehlt nur noch die Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt, dann tritt sie am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft. So gut, so schön. Aber was bedeutet es für die Wohnungswirtschaft? Gibt es Handlungsbedarf? Wohnungswirtschaft-heute digital hat Stephan Kiermeyer, Geschäftsführer der KALORIMETA GmbH (KALO) gefragt. Stephan [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) ist im EU-Ministerrat verabschiedet worden. Jetzt fehlt nur noch die Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt, dann tritt sie am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft. So gut, so schön. Aber was bedeutet es für die Wohnungswirtschaft? Gibt es Handlungsbedarf? Wohnungswirtschaft-heute digital hat Stephan Kiermeyer, Geschäftsführer der KALORIMETA GmbH (KALO) gefragt.</p>
<p>Stephan Kiermeyer: Mit der Novellierung der EED wird Funkmesstechnik in der Wohnungswirtschaft Pflicht. Ab 2020 gilt: Werden in einer Liegenschaft neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler installiert, müssen diese fernauslesbar sein – unter der Voraussetzung, dass dies technisch machbar, kosteneffizient und im Hinblick auf Energieeinsparungen verhältnismäßig ist. Sind bereits nicht funkende Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, müssen diese bis 2027 nachgerüstet oder ersetzt werden.</p>
<p>Eine weitere Herausforderung für die Immobilienwirtschaft: Ab 2022 müssen den Mietern auch unterjährig Informationen über ihre Energie- und Wasserverbräuche an die Hand gegeben werden, vorausgesetzt, die erforderliche Messtechnik ist im Haus verfügbar. Damit ist die EED Anstoß für grundlegende Veränderungen in der Wohnungswirtschaft: Nur über eine digitalisierte Gebäudeinfrastruktur können die Anforderungen der Direktive erfüllt werden. Herkömmliche Ablese- und Abrechnungssysteme können dies nicht mehr leisten. Eine Umstellung zu einer funkbasierten Fernablesung und Abrechnung von Verbräuchen wird also über kurz oder lang auf jeden Bestandshalter zukommen. </p>
<p>Um neue Geräte nicht vor ihrer Zeit austauschen zu müssen, sollte bei einem anstehenden Zählertausch jetzt schon auf Funktechnik gesetzt werden – denn die Lebensdauer von Heizkostenverteilern beträgt in der Regel zehn Jahre. Kaltwasserzähler haben eine Eichfrist von sechs, Warmwasser- und Wärmezähler von fünf Jahren. </p>
<p>Diese regulatorische Pflichterfüllung birgt aber auch neue Möglichkeiten: Die Infrastruktur kann zum Ausgangspunkt für die Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft werden. Für neue Chancen, zum Beispiel für effizientere Prozesse, mehr energetische Einsparungen oder für eine direktere Vermieter-Mieter-Kommunikation.</p>
<p><em>Was verspricht sich der Gesetzgeber von den neuen Vorgaben und der daraus folgenden Digitalisierung der europäischen Wohnungsbestände?</em><br />
Stephan Kiermeyer: Die neuen Vorgaben der EU sollen zunächst einmal helfen, die Klimaziele über den Hebel der Effizienzgewinne zu erreichen. Das Ziel: zusätzliche Energie-Einsparpotenziale nutzen. Denn, um die Klimaziele zu erreichen, muss der EU-weite Energieverbrauch bis 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem noch 2007 prognostizierten Verbrauch sinken. Zudem sollen die Chancen der Digitalisierung auch für die Wohnungswirtschaft erschlossen werden: Digitalisierte Infrastrukturen verschlanken wohnungswirtschaftliche Prozesse, unterjährige Verbrauchsabrechnungen machen unmittelbar die Energieverbräuche transparenter und ermuntern Bewohner Energie zu sparen. </p>
<p>Darüber hinaus werden durch die Digitalisierung interoperable Systeme in den Häusern Einzug halten. Für die Branche führt das zu mehr Freiheiten in der Wahl ihrer Dienstleister oder sichert die Hoheit über die Gebäudedaten.</p>
<p><em>Haben unterjährige Verbrauchsinformationen denn tatsächliche Vorteile für den Mieter?</em><br />
Stephan Kiermeyer: Unterjährige Verbrauchsinformationen sollen Hausbewohner beim Energiesparen unterstützen – denn wenn man nur einmal im Jahr seine Verbrauchsdaten in Form einer Abrechnung bekommt, ist das zu spät, um das eigene Verbrauchsverhalten anpassen zu können. Individuelle Verbräuche können unmittelbar über eine Verbrauchsvisualisierung per App mit dem Mieter geteilt werden. Über die App kann der Mieter seine Energieverbräuche auslesen und bei Verbrauchsspitzen bewusster das eigene Verhalten reflektieren. Zudem ermöglichen funkbasierte Messsysteme die Fernablesung von Verbräuchen ganz ohne Betreten der Wohnung – auch für die Hausbewohner ist das viel komfortabler. </p>
<p>Übrigens: Dass das eigenverantwortliche Verbrauchsverhalten eine zentrale Rolle beim Energiesparen spielt, belegt die seit 1981 in Deutschland geltende Heizkostenverordnung. Seit der individuellen Abrechnung von Heizkosten in Mehrfamilienhäusern ist der CO2-Ausstoß in Gebäuden deutlich gesunken&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/01/4-Fragen-an-Stephan-Kiermeyer-KALO.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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		<title>E.V.V.E-Präsident Thomas Zinnöcker: Kein Rückschritt beim Klimaschutz &#8211; EU muss Umsetzung der EEDRichtlinie in den Mitgliedstaaten stärken</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/e-v-v-e-praesident-thomas-zinnoecker-kein-ru%cc%88ckschritt-beim-klimaschutz-eu-muss-umsetzung-der-eedrichtlinie-in-den-mitgliedstaaten-staerken/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=e-v-v-e-praesident-thomas-zinnoecker-kein-ru%25cc%2588ckschritt-beim-klimaschutz-eu-muss-umsetzung-der-eedrichtlinie-in-den-mitgliedstaaten-staerken</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Nov 2018 21:36:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie]]></category>
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		<category><![CDATA[Technik AG92]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Europäische Verein zur verbrauchsabhängigen Energiekostenabrechnung e.V. (E.V.V.E.) warnt vor einer zu laxen Umsetzung der Europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in den EU-Staaten. Wesentliche Aspekte der Richtlinie, wie etwa die Einführung der individuellen Heizkostenabrechnung in Mehrfamilienhäusern, würden trotz ihres nachweislichen Beitrags zu mehr Energieeffizienz nicht in allen Ländern konsequent umgesetzt. „Energieeffizienz ist einer der wichtigsten Treiber für [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europäische Verein zur verbrauchsabhängigen Energiekostenabrechnung e.V. (E.V.V.E.) warnt vor einer zu laxen Umsetzung der Europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in den EU-Staaten. Wesentliche Aspekte der Richtlinie, wie etwa die Einführung der individuellen Heizkostenabrechnung in Mehrfamilienhäusern, würden trotz ihres nachweislichen Beitrags zu mehr Energieeffizienz nicht in allen Ländern konsequent umgesetzt.</p>
<p>„Energieeffizienz ist einer der wichtigsten Treiber für die Energiewende im Gebäude. Aber wenn die Gesetze aus Brüssel in den Hauptstädten nicht ankommen, bringt das dem Klimaschutz und den Verbrauchern natürlich wenig“, sagt Christian Sperber, Hauptgeschäftsführer des E.V.V.E. Dieser Eindruck wurde auch auf dem eintägigen Kongress zum 25-jährigen Jubiläum des E.V.V.E. am 06. November in Brüssel bestätigt. So wies Niels Ladefoged, Referent der Europäischen Kommission, auf die Frühzeit des SAVE Programmes in den 90er-Jahren hin und erläuterte die Ambitionen der Europäischen Kommission, welche im Clean Energy Package zu Papier gebracht wurden. Dr. Robert Gorzycki, Präsident RSM URSUS, stellte am Nachmittag dar, wie sich transparente Verbrauchswerte auf den Konsum von Wärmenergie auswirken und wie dies besser genutzt werden könne.</p>
<h5>Lob an den EU-Gesetzgeber</h5>
<p>Thomas Zinnöcker, Präsident des E.V.V.E., lobte die Maßnahmen der europäischen Gesetzesgeber. So sei in den letzten 20 Jahren ein sinnvoller Rahmen für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geschaffen worden und die entscheidende Bedeutung des Verbrauchers wurde klar erkannt. Darüber hinaus sieht Zinnöcker jedoch Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten: „Das auch Jahre nach dem Inkrafttreten eines europäischen Gesetzaktes manche Länder diesen noch nicht in nationale Rechtsprechung umgesetzt haben, ist ein schlechtes Signal für den Verbraucher und die Wirtschaft. Verlässlichkeit und Planbarkeit&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/11/Energie-zinnoecker-warnt-Rueckschritt-Klimaschutz.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/e-v-v-e-praesident-thomas-zinnoecker-kein-ru%cc%88ckschritt-beim-klimaschutz-eu-muss-umsetzung-der-eedrichtlinie-in-den-mitgliedstaaten-staerken/">E.V.V.E-Präsident Thomas Zinnöcker: Kein Rückschritt beim Klimaschutz &#8211; EU muss Umsetzung der EEDRichtlinie in den Mitgliedstaaten stärken</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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		<item>
		<title>BEE &#8211; EU-Kompromiss beim Ausbau Erneuerbarer Energien: zu niedrige Ambition beim Ziel, aber Stärkung der Bürgerenergie</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/bee-eu-kompromiss-beim-ausbau-erneuerbarer-energien-zu-niedrige-ambition-beim-ziel-aber-staerkung-der-buergerenergie/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bee-eu-kompromiss-beim-ausbau-erneuerbarer-energien-zu-niedrige-ambition-beim-ziel-aber-staerkung-der-buergerenergie</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jun 2018 20:10:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG88]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Die Einigung beim Trilog ist ein hart errungener Kompromiss, allerdings bleibt er hinter den Anforderungen an die Klimaschutzziele zurück“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Bis 2030 sollen nun 32 Prozent statt bisher 27 Prozent des Energieverbrauchs durch saubere Erneuerbare Energien abgedeckt werden; das Europäische Parlament und einige EU-Länder wollten 35 [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>„Die Einigung beim Trilog ist ein hart errungener Kompromiss, allerdings bleibt er hinter den Anforderungen an die Klimaschutzziele zurück“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Bis 2030 sollen nun 32 Prozent statt bisher 27 Prozent des Energieverbrauchs durch saubere Erneuerbare Energien abgedeckt werden; das Europäische Parlament und einige EU-Länder wollten 35 Prozent. „Würde die Europäische Union dieses zu geringe Ambitionsniveau beibehalten, wäre die Energieversorgung erst im Jahr 2086 dekarbonisiert“, kritisiert Peter. Es ist mehr als bedauerlich, dass durch die Verzagtheit einiger Mitgliedsstaaten – darunter leider auch durch die bremsende Rolle Deutschlands – eine Anpassung der EU-Ziele an die des Pariser Klimaschutzabkommens verhindert wird. Immerhin ist eine Überprüfung des Ziels mit der Tendenz zur Erhöhung im Jahr 2023 vorgesehen.</p>
<p>Die Europäische Union muss sobald wie möglich ihre Klimaschutzziele und Ausbauziele für Erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz an die Pariser Beschlüsse anpassen, denn die Folgen des Klimawandels werden täglich sichtbarer und die Branchen für klimafreundliche Technologien benötigen langfristige Investitionssicherheit.<br />
Immerhin ist es gelungen, einige Maßnahmen zur Zielerreichung zu stärken, darunter eine Reihe von Prinzipien zur Ausgestaltung der Fördersysteme, und die Stärkung der Bürgerrechte für den Strom-Eigenverbrauch, wie sie der BEE im Laufe der Verhandlungen vorgeschlagen hat. Zudem sind die Mitgliedsstaaten angehalten, Klarheit für Investitionen zu schaffen, indem sie einen 5-Jahresplan für die Förderung veröffentlichen müssen.</p>
<p>Positiv zu bewerten sind vor allem: die Möglichkeit technologiespezifischer Ausschreibungen, die Freiwilligkeit der Öffnung der Fördermechanismen für Strom aus anderen Mitgliedsstaaten anstelle einer Verpflichtung, die Schaffung eines EU-weiten Rechts für Prosumer-Anlagen bis 25 kW, von Abgaben und Gebühren ausgenommen zu werden, die Möglichkeit von Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften und das Verbot von rückwirkenden Änderungen. Peter: „Die Zielsetzung beim Ausbau Erneuerbarer Energien in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bleibt hinter den Erwartungen der Branche zurück, aber der hart errungene Kompromiss muss nun genutzt werden, um einer umfassenden Energiewende in Europa mehr Dynamik zu verleihen.“</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/06/Energie-EU-Kompromiss-Ausbau-Erneuerbarer-Energien.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/bee-eu-kompromiss-beim-ausbau-erneuerbarer-energien-zu-niedrige-ambition-beim-ziel-aber-staerkung-der-buergerenergie/">BEE &#8211; EU-Kompromiss beim Ausbau Erneuerbarer Energien: zu niedrige Ambition beim Ziel, aber Stärkung der Bürgerenergie</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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		<item>
		<title>Das große Aufräumen &#8211; Die EU verschärft die Anforderungen an den Datenschutz. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, ist im Vorteil.</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/das-grosse-aufraeumen-die-eu-verschaerft-die-anforderungen-an-den-datenschutz-wer-sich-rechtzeitig-vorbereitet-ist-im-vorteil/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=das-grosse-aufraeumen-die-eu-verschaerft-die-anforderungen-an-den-datenschutz-wer-sich-rechtzeitig-vorbereitet-ist-im-vorteil</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Nov 2017 09:27:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG82]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=26824</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU tritt endgültig in Kraft. Sie regelt Datenschutz, Datensicherheit und IT-Sicherheit grundlegend neu. Dabei steigen nicht nur die Ansprüche: Bei Nichteinhaltung drohen harte Konsequenzen. Mario Werner, Direktor Zentrale IT-Services bei Aareon, gibt Auskunft, wie sich Wohnungsunternehmen vorbereiten können. Geht die DSGVO nur Fachleute an? [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/das-grosse-aufraeumen-die-eu-verschaerft-die-anforderungen-an-den-datenschutz-wer-sich-rechtzeitig-vorbereitet-ist-im-vorteil/">Das große Aufräumen &#8211; Die EU verschärft die Anforderungen an den Datenschutz. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, ist im Vorteil.</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU tritt endgültig in Kraft. Sie regelt Datenschutz, Datensicherheit und IT-Sicherheit grundlegend neu. Dabei steigen nicht nur die Ansprüche: Bei Nichteinhaltung drohen harte Konsequenzen. Mario Werner, Direktor Zentrale IT-Services bei Aareon, gibt Auskunft, wie sich Wohnungsunternehmen vorbereiten können.</p>
<h6>Geht die DSGVO nur Fachleute an?</h6>
<p>Mario Werner: Nein, die DSGVO betrifft wirklich alle. Die Europäische Union etabliert damit den Datenschutz in allen Mitgliedsstaaten auf einheitlich hohem Niveau. Ziel ist ein europaweit sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit Daten. Um den sicherzustellen, werden die Bußgelder auf bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes erhöht. Wer als Entscheider jetzt nicht handelt, läuft deshalb Gefahr, sein Unternehmen dauerhaft zu schädigen. Mehr noch: Er kann selbst belangt werden. Datenverantwortliche und Geschäftsführer haften persönlich.</h6>
<h6>Woher rührt dann die verbreitete Lethargie?</h6>
<p>Mario Werner: Zum einen ist vielen die Tragweite noch nicht bewusst, zum anderen scheinen Datendiebstahl und Cybererpressung eher abstrakte Bedrohungen. Doch allein 2016 wurden in Deutschland mehr als 83.000 Fälle aktenkundig – und die Dunkelziffer ist hoch. Außerdem geht es bei der DSGVO nicht nur um Kriminalität. Auch Fehler und Irrtümer werden bestraft. Nicht hinzuschauen und das Beste zu hoffen, wird also nicht helfen.<br />
<a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2017/11/IT-Digitalisierung-WoWi-Interview-DSVGO.pdf">IT-Digitalisierung-WoWi-Interview-DSVGO</a></p>
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