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	<title>Betriebskosten aktuell AG80 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Betriebskosten aktuell AG80 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Thema Fernwärme – Wenn Fernwärmekosten sich auf einen Schlag verdreifachen oder sogar vervierfachen, dann wirft das Fragen auf.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 14:50:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Breitner]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG80]]></category>
		<category><![CDATA[Fernwärme]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Angesichts teils drastisch gestiegener Fernwärmepreise mehrt sich in der Politik der Ruf nach einem Einschreiten des Bundeskartellamts. Die Behörde müsse auch bei der Fernwärme darauf achten, dass der Wettbewerb gewahrt bleibe, heißt es. Beklagt wird eine mangelnde Preistransparenz. Allein auf das Kartellamt zu setzen, reicht aus meiner Sicht nicht aus. Wir brauchen eine unabhängige Behörde, [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Angesichts teils drastisch gestiegener Fernwärmepreise mehrt sich in der Politik der Ruf nach einem Einschreiten des Bundeskartellamts. Die Behörde müsse auch bei der Fernwärme darauf achten, dass der Wettbewerb gewahrt bleibe, heißt es. <strong>Beklagt wird eine mangelnde Preistransparenz. </strong></p>



<p>Allein auf das Kartellamt zu setzen, reicht aus meiner Sicht nicht aus. Wir brauchen eine unabhängige Behörde, die ständig die Preise für Fernwärme beobachtet, kontrolliert und umgehend eingreift, wenn zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher Reibach gemacht wird. </p>



<p>Das Kartellamt ist eine gute Institution, aber in diesem Fall eher nicht geeignet, weil es aus meiner Sicht zu selten und zu spät eingreifen würde. Allerdings verdeutlicht die Forderung nach einem Eingreifen des Kartellamts, dass da etwas nicht in Ordnung ist.</p>



<p>Vor allem in Mecklenburg-Vorpommern sind viele Mieterinnen und Mieter an ein Fernwärmenetz angeschlossen. Was für die Energiewende eine sehr gute Grundlage ist – mit der Dekarbonisierung von Fernwärme lassen sich viele Haushalte erreichen – ist für die Nutzerinnen und Nutzer ein Problem: <strong>sie können nicht mal eben den Anbieter wechseln, wenn sie unzufrieden sind. </strong></p>



<p>Dieses ‚naturgegebene‘ Ungleichgewicht zwischen Anbieter und Nutzer muss dadurch geheilt werden, dass die die Unternehmen permanent kontrolliert werden. Sie müssen der Öffentlichkeit ihre Kostenstruktur darlegen und nachvollziehbar begründen, warum sie ihre Preise erhöhen wollen. Nur dann werden die Menschen es auch akzeptieren. </p>



<p><strong>Derzeit herrscht bei vielen Mieterinnen und Mietern große Verunsicherung und Verärgerung</strong>. Wenn Energieversorger ankündigen, dass die Fernwärmekosten sich auf einen Schlag verdreifachen oder sogar vervierfachen, dann wirft das Fragen auf. Eine Preisexplosion dieser Wucht lässt sich auch in Zeiten allgemein steigender Energiepreise beim besten Willen nicht vermitteln. </p>



<p><strong>Ich habe die Sorge, dass in manchen Fällen ein großer Teil des Problems hausgemacht ist, weil die betreffenden Energieversorger eine Beschaffungsstrategie verfolgt haben, die nun die Vermieter und Mieter ausbaden sollen. Das ist nicht hinnehmbar. </strong></p>



<p><strong>Die bestandshaltenden Vermieter haben die explodierenden Fernwärmepreise nicht zu verantworten</strong>. Der Preisanstieg verteuert aber das Wohnen und ist sozialer Sprengstoff. Wer in einer kalten Wohnung leben soll, den wird man über kurz oder lang auch mit Klimaschutzanforderungen nicht mehr erreichen. <strong>Wenn die Fernwärme auch für die Energiewende ein wesentlicher Bestandteil bleiben soll, muss jetzt gehandelt werden. </strong></p>



<p><strong>Andreas Breitner <br></strong>Vorstand und Verbandsdirektor <br>Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)</p>



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		<title>Prof. Dr. Andreas Saxinger und Timo Hubert Scheer: Das Verhältnis zwischen dem betriebskostenrechtlichen Belegeinsichtsrecht und dem datenschutzrechtlichen Auskunftsrecht des Mieters</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/prof-dr-andreas-saxinger-und-timo-hubert-scheer-das-verhaeltnis-zwischen-dem-betriebskostenrechtlichen-belegeinsichtsrecht-und-dem-datenschutzrechtlichen-auskunftsrecht-des-mieters/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=prof-dr-andreas-saxinger-und-timo-hubert-scheer-das-verhaeltnis-zwischen-dem-betriebskostenrechtlichen-belegeinsichtsrecht-und-dem-datenschutzrechtlichen-auskunftsrecht-des-mieters</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 14:46:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG80]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>1. Das betriebskostenrechtliche Belegeinsichtsrecht des Mieters Das betriebskostenrechtliche Belegeinsichtsrecht des Mieters stellt ein gesetzlich ungeregeltes Rechtsinstitut dar. Eine gesetzliche Grundlage existiert nur für den preisgebundenen Wohnraum in § 29 Abs. 1 NMV, die aber als auslaufendes Recht nicht auf den preisfreien Wohnraum übertragen werden kann. Für den preisfreien Wohnraum ist bis heute im Einzelnen umstritten, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h2>1. Das betriebskostenrechtliche Belegeinsichtsrecht des Mieters</h2>



<p>Das betriebskostenrechtliche Belegeinsichtsrecht des Mieters stellt ein gesetzlich ungeregeltes Rechtsinstitut dar. Eine gesetzliche Grundlage existiert nur für den preisgebundenen Wohnraum in § 29 Abs. 1 NMV, die aber als auslaufendes Recht nicht auf den preisfreien Wohnraum übertragen werden kann. Für den preisfreien Wohnraum ist bis heute im Einzelnen umstritten, auf welcher Rechtsgrundlage das Einsichtsrecht des Mieters fußt.</p>



<p>Letztlich kann dahingestellt bleiben, ob sich das betriebskostenrechtliche Belegeinsichtsrecht aus § 259 BGB, aus § 556 Abs. 3 BGB oder aus dem Grundsatz von Treu und Glauben herleiten lässt. Entscheidend für die Praxis ist, dass das Einsichtsrecht durch die Rechtsprechung ab den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelt worden ist und seitdem immer deutlichere Konturen bekommen hat. </p>



<p>Sinn und Zweck des Einsichtsrechts ist nach Ansicht der mietrechtlichen Rechtsprechung, dem Mieter eine sachgerechte Überprüfung der Richtigkeit der Belege, die der Betriebskostenabrechnung des Vermieters zu Grunde liegen, zu ermöglichen. Der Darlegung eines besonderen Interesses an der Belegeinsicht bedarf es seitens des Mieters nicht. Vielmehr genügt das allgemeine Interesse des Mieters, die Tätigkeit des abrechnungspflichtigen Vermieters zu kontrollieren. Die Einsicht soll dem Mieter zur Vorbereitung möglicher Einwendungen gegen die Abrechnung dienen. </p>



<p>Im Ergebnis ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter all diejenigen Belege in einer geordneten Form vorzulegen, die geeignet sind, die noch offenen Fragen des Mieters im Hinblick auf die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung abzuklären. Der Mieter muss in die Lage versetzt werden, die vom Vermieter getätigten Rechenschritte ggfs. unter Hinzuziehung fachkundiger Hilfe nachzuvollziehen.</p>



<h2>2. Das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht des Mieters</h2>



<p>Am 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Diese beinhaltet in Art. 15 DS-GVO ein allgemein formuliertes datenschutzrechtliches Auskunftsrecht einer betroffenen Person gegen den Verantwortlichen i.S.v. Art. 4 Nr. 8 DS-GVO. Der Anspruch ist auf die Übermittlung von Informationen gerichtet, welche u.a. die Zwecke, Kategorien und Dauer der Verarbeitung von personenbezogenen Daten i.S.v. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO der betroffenen Person betreffen. </p>



<p>Für Wohnraummietverhältnisse wurde dieses datenschutzrechtliche Auskunftsrecht des Art. 15 DS-GVO erstmals in den beiden Entscheidungen des AG Wiesbaden vom 26.04.2021 (Teilurt. v. 26.04.2021, 93 C 2338/20) und des LG Wiesbaden vom 30.09.2021 (Urt. v. 30.09.2021, 3 S 50/21) konkretisiert. Diese Entscheidungen betrafen einen Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Mieters im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung. Eine weitere Entscheidung zur Anwendung von Art. 15 Abs. 1 DS-GVO in Wohnraummietverhältnissen behandelte der BGH im Urteil vom 22.02.2022 (Urt. v. 22.02.2022, VI ZR 14/21). </p>



<p>Dabei ging es nicht um eine Betriebskostenabrechnung, sondern um einen Auskunftsanspruch eines Mieters zur Identifikation der Person eines Mitbewohners, der sich bei der Vermieterin über starke Geruchsbelästigungen und Ungeziefer im Treppenhaus, die aus der Wohnung des Mieters herrührten, beschwert hatte. </p>



<p>Seit 25.05.2018 steht somit das gesetzlich in Art. 15 DS-GVO verankerte datenschutzrechtliche Auskunftsrecht neben dem von der Rechtsprechung entwickelten mietrechtlichen Einsichtsrecht des Mieters in die Belege für die Betriebskostenabrechnung des Vermieters.</p>



<h2>3. Unterschiedliche Voraussetzungen der beiden Ansprüche</h2>



<p>Beide dem Mieter zustehenden Ansprüche unterscheiden sich von ihren Voraussetzungen.</p>



<ol><li><strong>Voraussetzungen des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs <br></strong>Das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht des Betroffenen ist auf die Übermittlung von Informationen gerichtet, welche u.a. die Zwecke, Kategorien und Dauer der Verarbeitung von ihn betreffenden personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen betrifft. Welche Auskünfte im Einzelnen durch den Mieter vom Vermieter verlangt werden können, ergibt sich aus Art. 15 Abs. 1 lit. a) – h) DS-GVO. Im Ergebnis kann der Mieter also nur eine Auskunft über seine personenbezogenen Daten verlangen, die der Vermieter zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung verarbeitet hat. <br><br>In Art. 4 Nr. 1 DS-GVO werden personenbezogene Daten als all diejenigen Informationen definiert, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die identifizierte oder identifizierbare natürliche Person wird in der DS-GVO als die betroffene Person bezeichnet. Der Begriff der personenbezogenen Daten ist in Art. 4 Nr. 1 DS-GVO sehr weit gefasst. Voraussetzung für den Personenbezug ist lediglich, dass die Daten „aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten Person verknüpft“ sind (BGH, Urt. v. 15.06.2021, VI ZR 576/19; BGH, Urt. v. 22.02.2022, VI ZR 14/21). <br><br>Bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen durch den Vermieter sind verschiedene personenbezogene Daten des Mieters betroffen. Neben Name, Anschrift, Telefonnummer, sonstigen Kontaktdaten und Geburtsdatum von Mietern zählen hierzu auch die nach erfasstem Verbrauch durch die Mieter gemessenen Betriebskosten. Die Erhebung von Verbrauchsdaten durch externe Messdienstleistungsunternehmen und deren Übermittlung an den Vermieter zum Zwecke der Erstellung der Betriebskostenabrechnung ändert nichts an der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Vermieters. <br><br>Die externen Messdienstleistungsunternehmen sind als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO tätig. Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO bleibt auch in solchen Fällen der Vermieter, da dieser gegenüber den externen Messdienstleistern über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten entscheidet.</li><li><strong>Voraussetzungen des betriebskostenrechtlichen Einsichtsrechts <br></strong>Anders als in Art. 15 Abs. 1 DS-GVO existiert bei dem durch die Rechtsprechung entwickelten betriebskostenrechtlichen Einsichtsrecht eine Beschränkung der Einsicht des Mieters lediglich auf seine im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht. Vielmehr hat der Vermieter dem Mieter all diejenigen Belege in einer geordneten Form vorzulegen, die geeignet sind, die noch offenen Fragen des Mieters im Hinblick auf die Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung abzuklären. Ob diese Belege (auch) personenbezogene Daten des Mieters enthalten oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Das betriebskostenrechtliche Einsichtsrecht ist somit weiter gefasst.</li></ol>



<h2>4. Unterschiedliche Rechtsfolgen der beiden Ansprüche</h2>



<p>Beide Ansprüche des Mieters weisen unterschiedliche Rechtsfolgen auf&#8230;</p>



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		<title>BK01 Rechnungsdatenverarbeitung bei VIVAWEST Optimieren, digitalisieren, automatisieren: Versorgerrechnungen effizient verarbeiten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 14:39:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Automatisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG80]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[VIVAWEST]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jahrelang erreichten VIVAWEST Versorgerrechnungen auf dem Postweg. Die Papierdokumente zogen eine ganze Reihe manueller Aufwände nach sich. Doch mithilfe einer Lösung der Aareal Bank hat das Wohnungsunternehmen die Verarbeitung der Rechnungen inzwischen digitalisiert, bis hin zur automatischen Plausibilisierung – und spart damit heute deutlich Ressourcen ein. Bedarf an Wohnraum gibt es immer? Das stimmt, und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Jahrelang erreichten VIVAWEST Versorgerrechnungen auf dem Postweg. Die Papierdokumente zogen eine ganze Reihe manueller Aufwände nach sich. Doch mithilfe einer Lösung der Aareal Bank hat das Wohnungsunternehmen die Verarbeitung der Rechnungen inzwischen digitalisiert, bis hin zur automatischen Plausibilisierung – und spart damit heute deutlich Ressourcen ein.</p>



<p>Bedarf an Wohnraum gibt es immer? Das stimmt, und doch steht die Wohnungswirtschaft unter wachsendem ökonomischem Druck. Obwohl sie aus einer zuletzt recht komfortablen Marktsituation kommt, werden die Zeiten für die Branche zunehmend schwierig – und das hängt mit einer brisanten Melange an externen Entwicklungen zusammen. </p>



<p>So werden Bauvorhaben und Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden immer kostspieliger: Der vom Statistischen Bundesamt erhobene Baupreisindex für Wohngebäude etwa zeigt eine Steigerung von sagenhaften 17,6 Prozent zwischen dem zweiten Quartal 2021 und dem zweiten Quartal 2022. Zeitgleich steigt der Druck auf institutionelle Vermieter zur Dekarbonisierung und energetischen Sanierung ihres Bestands unablässig. Die aktuelle Energiekrise schürt Befürchtungen, dass ein Teil der Mieterschaft die nächste Nebenkostenabrechnung nicht wird begleichen können, was wiederum direkte Folgen für die Liquidität der Unternehmen hätte. Und noch dazu macht sich in den Wohnungsunternehmen inzwischen der Fachkräftemangel bemerkbar.</p>



<h2>Das Ziel: ein umfassendes Prozessmanagement</h2>



<p>Die Folge ist eine angespannte Ressourcenlage auf Seiten der Vermieter. Immer mehr Unternehmen suchen heute mit wachsender Dringlichkeit nach Wegen, um Kosten zu sparen und Ressourcen zu schonen. Hinzu kommt, dass die Potenziale in vielen wohnungswirtschaftlichen Organisationen bis dato längst nicht in vollem Umfang genutzt werden: Laut einer KPMG-Studie sind mehr als 25 Prozent der Wohnungsunternehmen hierzulande nicht oder nur wenig digitalisiert. </p>



<p>Doch prozessuale Ineffizienzen kann – und will – sich heute kein institutioneller Vermieter mehr leisten. „Deshalb ist es unerlässlich, die wohnungswirtschaftlichen Kernprozesse unter die Lupe zu nehmen und sie auf die Frage hin zu überprüfen, wo noch Effizienzpotenziale zu heben sind“, sagt Managing Director Dr. Christian Fahrner, der bei der Aareal Bank den Bereich Strategy and Development leitet. </p>



<p>„Insbesondere dort, wo Regelprozesse noch immer mit massiven manuellen Aufwänden verbunden sind – etwa bei der Rechnungs- oder bei der Zahlungseingangsverarbeitung – lohnt sich ein kritischer Blick. Das Ziel sollte ein umfassendes Prozessmanagement sein, denn mit einem Dreiklang aus Optimierung, Digitalisierung und Automatisierung können Wohnungsunternehmen hier einen großen Schritt in Richtung Zukunft gehen.“</p>



<h2>VIVAWEST optimiert konsequent die hauseigenen Prozesse</h2>



<p>Wie das in der Praxis funktionieren kann, zeigt zum Beispiel VIVAWEST. Das nordrhein-westfälische Wohnungsunternehmen ist permanent dabei, seine hauseigenen Prozesse immer weiter zu optimieren. Bereits vor vielen Jahren wurde im Unternehmen mit der Einführung von SAP in diesem Zuge auch das BK01 Betriebskosten Management der Aareal Bank implementiert, das mithilfe virtueller Kontonummern für ein automatisches Zahlen und Buchen der Versorgerrechnungen sorgt. „In der Zeit davor mussten wir alle Zahlungen und Buchungen manuell tätigen – das war ein enormer Aufwand, der in dieser Form heute, rund 15 Jahre später, kaum noch vorstellbar ist“, erklärt Brigitte Miosga, Referentin Zentrale Bewirtschaftung bei VIVAWEST. </p>



<p>Eine Herausforderung allerdings blieb trotz der kompletten Automatisierung der Versorgereinzüge auf Seiten von VIVAWEST bestehen: Die Rechnungen der Versorger kamen weiterhin auf dem Postweg – und zogen damit eine Menge manueller Tätigkeiten nach sich: Vom Öffnen der Briefe über die Verteilung der Rechnungen auf die richtigen Schreibtische bis hin zur manuellen Prüfung der Dokumente. </p>



<p>„Hinzu kam, dass die Rechnungslegung nicht mit dem Lastschrifteinzug kombiniert war“, erzählt Sabine Thöne, Bereichsleiterin Zentrale Bewirtschaftung bei VIVAWEST. „Konkret haben uns die Rechnungen oft so kurzfristig vor der Abbuchung erreicht, dass eine Rechnungsprüfung erst im Nachgang der Abbuchung erfolgen konnte. So kam es zu Korrekturen, die sowohl für uns als auch für unsere Partner auf der Versorgerseite natürlich mit erheblichen Aufwänden verbunden waren.“</p>



<h2>Von Strom und Gas bis zum Schornsteinfeger</h2>



<p>Eine Lösung musste her – und um diese zu entwickeln, schlossen sich VIVAWEST, die Aareal Bank, SAP und die Stadtwerke Duisburg im Jahr 2015 zu einer Projektgruppe zusammen. Die Beteiligten trugen die Anforderungen sowohl von wohnungswirtschaftlicher als auch der Versorgerseite zusammen und entwickelten auf dieser Basis ein SAP-Lastenheft. Im Anschluss galt es, die Stammdaten abzugleichen und, wo nötig, zu bereinigen. Um den Zahlungsverkehr zu regeln, wurden nun in Masse virtuelle BK01-Kontonummern für die Liegenschaften von VIVAWEST vergeben, die der Versorger in sein System übernahm. Nach der Programmierung durch SAP überprüften beide Seiten die neue Lösung zunächst über Testsysteme&#8230;</p>



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		<item>
		<title>Papierloses Büro: Einsichtsrecht des Mieters in Originalbelege</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/papierloses-buero-einsichtsrecht-des-mieters-in-originalbelege/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=papierloses-buero-einsichtsrecht-des-mieters-in-originalbelege</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 14:32:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG80]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Mieter kann nach Treu und Glauben eine Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung verweigern, wenn der Vermieter keine Einsicht in die (noch vorhandenen) Originalbelege gewährt (Anschluss an BGH GE 2022, 193). Das gilt auch dann, wenn in einer Zweigstelle in der Nähe der Wohnung ein papierloses Büro geführt wird, die Originalbelege aber in einer für den [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Mieter kann nach Treu und Glauben eine Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung verweigern, wenn der Vermieter keine Einsicht in die (noch vorhandenen) Originalbelege gewährt (Anschluss an BGH GE 2022, 193). Das gilt auch dann, wenn in einer Zweigstelle in der Nähe der Wohnung ein papierloses Büro geführt wird, die Originalbelege aber in einer für den Mieter unzumutbaren Entfernung aufbewahrt werden.</p>



<p>Das hat das AG Ludwigslust durch Urteil vom 14. März 2022 (Az.: 44 C 504/20) entschieden. Nach einer Betriebskostenabrechnung hat ein Mieter Anspruch auf Einsicht in die Belege im Original, wenn diese noch vorhanden sind. Der Vermieter darf ihn nicht auf eingescannte Kopien in einer Zweigstelle verweisen. </p>



<p><strong>Der Fall: </strong>Die Mieter einer Wohnung in Hagenow hatten wiederholt um Einsicht in die Originalbelege für Betriebskostennachforderungen aus mehreren Jahren gebeten. Die in Berlin ansässige Vermieterin verwies auf ein Büro in Boizenburg, bei dem die eingescannten Kopien eingesehen werden könnten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangten die Mieter ihre Kaution zurück; die Vermieterin rechnete mit Betriebskostennachforderungen für mehrere Jahre auf. </p>



<p><strong>Das Urteil:</strong> Das AG Ludwigslust hielt die Aufrechnung für unbegründet, da die Vermieterin die Belegeinsicht verweigert habe. Zwar könne bei Führung eines papierlosen Büros der Vermieter auf Kopien verweisen, wenn die Originalbelege nicht mehr vorhanden seien. Das gelte jedoch nicht für ein papierloses Büro in einer Zweigstelle. Dass am Hauptsitz der Vermieterin die Originalbelege nicht mehr vorhanden seien, habe sie nicht vorgetragen. Die Einsicht dort sei für die Mieter wegen der Entfernung unzumutbar, sodass die Vermieterin Einsicht der Originalunterlagen im Büro in Boizenburg hätte ermöglichen müssen.</p>



<p><strong>Quelle: GE 2022, 796<br>Dr. Peter Hitpaß,</strong><br><a href="mailto:hitpass@vnw.de">hitpass@vnw.de</a></p>



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		<title>Ifo- Institut: Immer mehr Stornierungen im Wohnungsbau</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 13:59:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG80]]></category>
		<category><![CDATA[Ifo]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Stornierungswelle im Wohnungsbau brandet höher. Im September 2022 waren 16,7 Prozent der befragten Unternehmen davon betroffen, nach 11,6 Prozent im Vormonat. Das ergaben die Umfragen des ifo Instituts. „Aufgrund der explodierenden Material- und Energiepreise sowie der steigenden Finanzierungszinsen ist die Planungssicherheit dahin. Die Baukosten steigen immer weiter. Für einige Bauherren ist das alles nicht [&#8230;]</p>
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<p>Die Stornierungswelle im Wohnungsbau brandet höher. Im September 2022 waren 16,7 Prozent der befragten Unternehmen davon betroffen, nach 11,6 Prozent im Vormonat. Das ergaben die Umfragen des ifo Instituts. „Aufgrund der explodierenden Material- und Energiepreise sowie der steigenden Finanzierungszinsen ist die Planungssicherheit dahin. Die Baukosten steigen immer weiter. Für einige Bauherren ist das alles nicht mehr darstellbar, sie stellen Projekte zurück oder ziehen ganz die Reißleine“, sagt ifo Forscher Felix Leiss.</p>



<p>Die Geschäftserwartungen trübten sich nochmals ein. Sie fielen auf minus 53,2 Punkte, das ist außergewöhnlich schwach. „Die Unternehmen verfügen im Schnitt immer noch über große Auftragsreserven, aber die Zukunftssorgen waren selten so groß. Die Erwartungen notieren auf dem tiefsten Stand seit Beginn der Erhebung 1991“, ergänzt Leiss. Weiterhin gab es viele Probleme beim Baumaterial, 32,7 Prozent der Unternehmen meldeten Engpässe. </p>



<p>Im Vormonat hatte der Anteil noch bei 36,4 Prozent gelegen. „Die Materialengpässe entspannen sich nur langsam und die hohen Energiepreise verteuern das knappe Material zusätzlich. Die Bauunternehmen müssen die höheren Beschaffungskosten an die Kunden weitergeben. Für die kommenden Monate sind auf breiter Front weitere Preiserhöhungen geplant“, erklärt Leiss. Die Preispläne erhöhten sich von 48,4 auf 49,5 Punkte.</p>



<p><strong>PM / Quelle: ifo Institit</strong></p>



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		<title>Hohe Energiepreise Manche Wohnungen blieben schon vor der Krise kalt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 13:54:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG80]]></category>
		<category><![CDATA[Energiesparen]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
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		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die anhaltend hohen Energiepreise treiben zu Beginn der kalten Jahreszeit die Heizkosten in die Höhe. Doch bereits vor Beginn der Energiekrise in Folge des Krieges in der Ukraine war eine ausreichend beheizte Wohnung nicht für alle selbstverständlich. 3,2 % der Bevölkerung in Deutschland lebten nach eigener Einschätzung im Jahr 2021 in Haushalten, die ihr Haus [&#8230;]</p>
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<p>Die anhaltend hohen Energiepreise treiben zu Beginn der kalten Jahreszeit die Heizkosten in die Höhe. Doch bereits vor Beginn der Energiekrise in Folge des Krieges in der Ukraine war eine ausreichend beheizte Wohnung nicht für alle selbstverständlich.</p>



<p>3,2 % der Bevölkerung in Deutschland lebten nach eigener Einschätzung im Jahr 2021 in Haushalten, die ihr Haus oder ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten konnten. Das entspricht insgesamt 2,6 Millionen Menschen in Deutschland. Überdurchschnittlich häufig waren Alleinlebende und Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten betroffen. </p>



<p>Rund 4,3 % der Alleinlebenden sowie 4,7 % der Personen in Alleinerziehenden-Haushalten konnten ihre Wohnung aus Geldmangel nicht angemessen heizen. Ein Blick über die Landesgrenzen hinweg zeigt, dass Deutschland mit einem Bevölkerungsanteil von 3,2 % deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegt. In der Europäischen Union (EU) waren im vergangenen Jahr rund 6,9 % der Bevölkerung finanziell nicht in der Lage, ihre Wohnung angemessen warmzuhalten. </p>



<p>Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2021 sowie viele Informationen, Daten, Grafiken und Publikationen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite Lebensbedingungen und Armutsgefährdung veröffentlicht. Darüber hinaus finden Sie Informationen zum Thema »Wohnen« auf der Themenseite Wohnen.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="602" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/bk-ag-80-Energiepreisentwicklung-1024x602.jpeg" alt="" class="wp-image-40130" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/bk-ag-80-Energiepreisentwicklung-1024x602.jpeg 1024w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/bk-ag-80-Energiepreisentwicklung-300x176.jpeg 300w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/bk-ag-80-Energiepreisentwicklung-766x450.jpeg 766w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/bk-ag-80-Energiepreisentwicklung-768x451.jpeg 768w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/bk-ag-80-Energiepreisentwicklung.jpeg 1600w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Der Erdgaspreis für Verbraucherinnen und Verbraucher stieg im Oktober 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat um 109,8 % an. Die Erzeugerpreise für Erdgas (bei Abgabe an die Industrie) verzeichneten im Oktober 2022 gegenüber Oktober 2021 einen deutlichen Anstieg um 151,2 %&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Energiepreisentwicklung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Energiepreisentwicklung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Ratseinigung zur EPBD &#8211; Emissionsfrei bis: Alle öffentlichen Gebäude bis 2028, alle neuen Gebäude bis 2030 und alle bestehenden Gebäude bis 2050</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/ratseinigung-zur-epbd-emissionsfrei-bis-alle-oeffentlichen-gebaeude-bis-2028-alle-neuen-gebaeude-bis-2030-und-alle-bestehenden-gebaeude-bis-2050/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ratseinigung-zur-epbd-emissionsfrei-bis-alle-oeffentlichen-gebaeude-bis-2028-alle-neuen-gebaeude-bis-2030-und-alle-bestehenden-gebaeude-bis-2050</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 10:53:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bestand]]></category>
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		<category><![CDATA[CO2]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der EU-Rat erzielte am 25. Oktober 2022 eine Einigung über den Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Diese legt Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer und bestehender Gebäude fest, die saniert werden. Ziel der Überarbeitung ist es, dass alle öffentlichen Gebäude bis 2028, alle neuen Gebäude bis 2030 und alle bestehenden [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der EU-Rat erzielte am 25. Oktober 2022 eine Einigung über den Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Diese legt Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer und bestehender Gebäude fest, die saniert werden. Ziel der Überarbeitung ist es, dass alle öffentlichen Gebäude bis 2028, alle neuen Gebäude bis 2030 und alle bestehenden Gebäude bis 2050 emissionsfrei sind.</p>



<p>Was macht eigentlich der Europäische Rat? Was entscheidet er, wer sind die Mitglieder, und was ist der Unterschied zum „Rat der Europäischen Union“? Antworten finden Sie hier unter diesem Link: <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/wie-funktioniert-europa/der-europaeische-rat">https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/wie-funktioniert-europa/der-europaeische-rat</a></p>



<p>Für bestehende Wohngebäude wurden Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz festgelegt, die auf einem nationalen Zielpfad zur Dekarbonisierung bis 2050 basieren. Der nationale Zielpfad entspräche dem Rückgang des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs des gesamten Wohngebäudebestands im Zeitraum von 2025 bis 2050 mit zwei Kontrollpunkten:</p>



<ul><li>bis 2033 das Niveau der Energieeffizienzklasse D für den Durchschnitt des nationalen Gebäudebestands, </li><li>bis 2040, ein national festgelegter Wert, der sich aus einer schrittweisen Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 ergibt.</li></ul>



<p>Der Rat bestätigt in dem Vorschlag die Energiezertifizierung von Gebäuden, bei der Gebäude auf einer Skala von A bis G nach ihrer Energieeffizienz eingestuft werden. Neu allerdings ist, dass darüber hinaus eine neue Kategorie ‚A0‘ für Energieausweise eingeführt werden, die Null-Emissions-Gebäuden entspricht, sowie eine neue Kategorie ‚A+‘ für Gebäude, die nicht nur Null-Emissions-Gebäude sind, sondern auch vor Ort erneuerbare Energie in das Energienetz einspeisen. Jedoch sollen die nationalen Energieausweise beibehalten werden.</p>



<p>Mit Blick auf erneuerbare Energien wird folgender Fahrplan für die Installation von Solaranlagen festgelegt:</p>



<ul><li>bis zum 31. Dezember 2026 für alle neuen öffentlichen Gebäude und Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m2;</li><li>bis zum 31. Dezember 2027 für alle bestehenden öffentlichen Gebäude und Nichtwohngebäude, die einer größeren oder umfassenden Renovierung unterzogen werden, mit einer Nutzfläche von über 400 m2;</li><li>bis zum 31. Dezember 2029 für alle neuen Wohngebäude.</li></ul>



<p>Bei den Intelligenzfähigkeitsindikatoren (Smart Readiness Indicators-SRI) schlägt der Rat vor, diese bis 2026 durch die EU-Kommission zu testen und im Erfolgsfall bei Nichtwohngebäuden einzuführen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Europaeischer-rat-Gebaeude-emissionsfrei.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Europaeischer-rat-Gebaeude-emissionsfrei.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Bauindustrie: Umsatzprognose für 2022 und 2023 gesenkt – Präsident Peter Hübner erklärt warum.</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/bauindustrie-umsatzprognose-fuer-2022-und-2023-gesenkt-praesident-peter-huebner-erklaert-warum/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bauindustrie-umsatzprognose-fuer-2022-und-2023-gesenkt-praesident-peter-huebner-erklaert-warum</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 09:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Bauwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG80]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Statistische Bundesamt meldete für August einen preisbereinigten Rückgang des Umsatzes im Bauhauptgewerbe im Vergleich zum Vorjahresmonat von 5,1 Prozent. „Für die ersten acht Monate sind wir mittlerweile bei einem realen Minus von 4,3 Prozent. Wir sehen uns daher gezwungen, unsere Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2022 vom Mai anzupassen. Zur Jahresmitte sind wir (für alle [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Statistische Bundesamt meldete für August einen preisbereinigten Rückgang des Umsatzes im Bauhauptgewerbe im Vergleich zum Vorjahresmonat von 5,1 Prozent. „Für die ersten acht Monate sind wir mittlerweile bei einem realen Minus von 4,3 Prozent. Wir sehen uns daher gezwungen, unsere Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2022 vom Mai anzupassen. </p>



<p>Zur Jahresmitte sind wir (für alle Betriebe) noch von einer Spannbreite von real Null bis minus zwei Prozent ausgegangen. Dies ist nicht mehr zu halten. Wir erwarten nun für das Gesamtjahr 2022 einen realen Umsatzrückgang von fünf Prozent.“ Mit diesen Worten kommentiert der Präsident der BAUINDUSTRIE, Peter Hübner, die aktuellen Konjunkturindikatoren für die Bauwirtschaft.</p>



<p>Die besondere Situation am Bau erläutert Hübner wie folgt: „Die Unternehmen selbst rechnen nicht in preisbereinigten (realen), sondern in tagesaktuellen (nominalen) Preisen, weshalb sie weiterhin hohe positive Umsätze ausweisen. Auch der Auftragsbestand ist noch relativ hoch. Der Effekt, dass für das gleiche Geld inflationsbedingt aber weniger Bauleistung erbracht wird, trifft vor allem die Auftraggeber. Diese können künftig mit dem gleichen Geld weniger Projekte umsetzen, die aber heute und in Zukunft dringend gebraucht werden. </p>



<p>Zudem schaffen die starken Preissteigerungen bei Baumaterial und Energie, der Zinsanstieg sowie höhere Lebenshaltungskosten ein zunehmend unsicheres Marktumfeld für private und öffentliche Bauherren. Schon heute führt dies zu einem Rückgang beim Auftragseingang sowie zu Stornierungen auf einem ungewöhnlich hohen Niveau.“ Die Bauunternehmen (1) hätten für den August 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat ein reales Orderminus von 14,2 Prozent (kalenderbereinigt: &#8211; 15,6 Prozent), zum Vormonat (2) von 6,0 Prozent gemeldet&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Bauindustrie-Praesident-Peter-Huebner-2022-2023-Umsatzprognose.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Bauindustrie-Praesident-Peter-Huebner-2022-2023-Umsatzprognose.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Der digitale Schlüssel: Welche Vorteile haben die Vermietungsabteilung, aber auch die technische Abteilung, Herr Österreicher?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/der-digitale-schluessel-welche-vorteile-haben-die-vermietungsabteilung-aber-auch-die-technische-abteilung-herr-oesterreicher/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=der-digitale-schluessel-welche-vorteile-haben-die-vermietungsabteilung-aber-auch-die-technische-abteilung-herr-oesterreicher</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 09:51:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG80]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Schlüsselsysteme]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Schloss und Schlüssel digital werden, gibt es dann auch Chancen für ein Einsparpotential bei den Kosten heute und in Zukunft. Wir haben Ingo Österreicher, Produktmanager Markt resivo bei der dormakaba Deutschland GmbH, gefragt, welche digitalen Vorteile es sind und warum es wichtig ist bei Entwicklung und Planung auf über 150 Jahre Erfahrung rund um [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wenn Schloss und Schlüssel digital werden, gibt es dann auch Chancen für ein Einsparpotential bei den Kosten heute und in Zukunft. Wir haben Ingo Österreicher, Produktmanager Markt resivo bei der dormakaba Deutschland GmbH, gefragt, welche digitalen Vorteile es sind und warum es wichtig ist bei Entwicklung und Planung auf über 150 Jahre Erfahrung rund um Schloss und Schlüssel zurückgreifen zu können.</p>



<p><em>Digitale Schließsysteme verändern die Arbeits-Abläufe. Welche Vorteile bieten digitale Schließsysteme bei den Arbeits-Abläufen in den Vermietungsabteilungen, aber auch in den technischen Abteilungen? Welche Vorteile können noch „gehoben“ werden?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Beim Einzug wird die Schlüsselübergabe an den Mieter oder Bewohner vereinfacht und die Verantwortung übertragen. Fehlt ein digitaler Schlüssel, muss die Hausverwaltung eben nicht aktiv werden und sich um Bestellung, Lieferung und Rechnungsstellung von Nachschlüsseln kümmern. Das spart viel Zeit und Geld. Beim Auszug eines Mieters können Berechtigungen sofort gelöscht werden, für erforderliche Renovierungen im Leerstand können Handwerker temporär berechtigt werden. Alles ohne eine aufwendige manuelle Schlüsselübergabe.</p><p>Bei Notfällen, z.B. einem Heizungsausfall am Sonntag, kann der Notdienst für alle erforderlichen Türen eine digitale Berechtigung auf das Smartphone bekommen, ohne dass Mitarbeiter der technischen Abteilung vor Ort die Tür öffnen oder eine gesonderte Fahrt zur Schlüsselübergabe erforderlich ist. Für Gemeinschaftsräume, Werkräume, Hobbykeller, temporär vermietete Räume oder auch Tiefgaragenstellplätze kann das Wohnungsunternehmen zusätzliche Einnahmen durch Kurzzeitvermietung generieren. Hier gibt es viele Ansätze, die sich durch die Vernetzung der Anwendungen ergeben.</p><cite>Ingo Österreicher</cite></blockquote>



<p><em>Sprechen wir über die Kosten. Nehmen wir wieder unser Beispiel: Ein Wohnungsunternehmen möchte ein Bestandsquartier mit 140 Wohnungen aus den 1960er Jahren umrüsten. Wie sehen die Kosten fürs Umrüsten aus? (Und was wiegen die Vorteile ((Frage 1)) auf?)</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Hier sind einige Annahmen zu treffen. Bei einer ca. 60 Jahre alten Liegenschaft wurde die mechanische Schließanlage schon teilweise oder komplett ersetzt. Schlüssel wurden verloren oder nicht zurückgegeben. Nachgemachte Schlüssel oder unregistrierte Schlüssel-Kopien sind im Umlauf und erfordern eine Neubeschaffung. Die Kosten für die Umrüstung der Schließanlage sind in etwa zwei bis dreimal höher gegenüber einer neuen mechanischen Serienschließanlage. Mechanische Schließzylinder mit gutem Manipulationsschutz liegen bei ca. 100-150€ &#8211; ein digitaler Schließzylinder bei ca. 350€. </p><p>Zusätzliche Gemeinschaftstüren bei Hauseingängen können noch flexibler mit elektronischen Lesegeräten ausgestattet werden. Infrastrukturtüren für Technik, Heizung, Elektro usw. sind ebenfalls integrierbar. Über die Laufzeit der Anlage sind dann die Organisations-Einsparungen bei Schlüsselverwaltung, Schlüsselübergaben, Schlüsselverlust, Fahrten zum Objekt, um dem Handwerker die Techniktür zu öffnen, Renovierungen bei Leerstand um ein Vielfaches höher als die anfänglichen initialen Investitionen.</p><cite>Ingo Österreicher</cite></blockquote>



<p><em>Die digitale Welt entwickelt sich rasend schnell weiter. Wie sieht die Zukunft der Schießsysteme aus? Und könnte man die eigenen Systeme stetig „Upgraden“?</em> &#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/digitale-schliesssysteme-Ingo-Oesterreicher.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/digitale-schliesssysteme-Ingo-Oesterreicher.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Verbraucherzentrale NRW warnt: Stromsparboxen und Heizlüfter für Steckdosen ohne Spareffekt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 09:46:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG80]]></category>
		<category><![CDATA[Energiesparen]]></category>
		<category><![CDATA[Heizen]]></category>
		<category><![CDATA[Stromverbrauch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aktuell finden Verbraucher:innen vermehrt Onlinewerbung für kleine Geräte zum Einstecken in die Steckdose, die angeblich eine Senkung der Stromkosten bieten oder als günstige Alternative zur Raumheizung für Wärme sorgen sollen. Energieexperte Sören Demandt von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, was es mit Geräten dieser Art auf sich hat und worauf Verbraucher:innen achten sollten. Womit werben die [&#8230;]</p>
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<p>Aktuell finden Verbraucher:innen vermehrt Onlinewerbung für kleine Geräte zum Einstecken in die Steckdose, die angeblich eine Senkung der Stromkosten bieten oder als günstige Alternative zur Raumheizung für Wärme sorgen sollen. Energieexperte Sören Demandt von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, was es mit Geräten dieser Art auf sich hat und worauf Verbraucher:innen achten sollten.</p>



<h2>Womit werben die Hersteller der Geräte konkret?</h2>



<p>Die Stromsparboxen sollen eine angebliche Stabilisierung des Haushaltsstroms garantieren und bis zu 90 Prozent Energie einsparen. Die Geräte in der Größe eines WiFi-Repeaters würden die sogenannte Blindleistung reduzieren. Sie ist ein Nebenprodukt bei der Stromlieferung und pendelt zwischen Empfänger:innen und Erzeuger:innen. Allerdings wird die Blindleistung für private Haushalte generell nicht berechnet und von den meisten Stromzählern auch nicht erfasst.</p>



<p>Die angebotenen Heizlüfter sollen als mobile Heizung mit dem aufgeheizten Luftstrom für unmittelbare Wärme sorgen, etwa in kleineren Räumen oder direkt am Arbeitsplatz. Die kompakten Heizlüfter werden ebenfalls direkt in die Steckdose gesteckt. Dort würden sie angeblich effizient für Wärme im ganzen Raum sorgen und damit Kosten sparen.</p>



<h2>Was steckt technisch hinter Geräten dieser Art und welches Energieeinsparpotential haben sie?</h2>



<p>Die beworbenen Stromsparboxen sind gänzlich wirkungslos. Das Onlineportal „heise online“ hat etwa herausgefunden, dass in einer untersuchten Stromsparbox ausschließlich ein Überspannungsschutz, eine Leuchtdiode und ein schwarzer Klotz verbaut wurden. Der besagte Klotz hat gar keine technische Funktion. Käufer:innen können nicht einmal die Anschaffungskosten der Box durch Energieeinsparungen hereinholen, da das Gerät durch den Betrieb der Leuchtdiode sogar mehr Strom verbraucht, als es einsparen soll. </p>



<p>Die Steckdosen-Heizlüfter sind technisch in der Kategorie Werbemittel und Gadgets einzuordnen. Die kleinen Geräte sind als Heizungsalternative schlichtweg ungeeignet. Sie haben wenig Heizleistung, verbrauchen im Dauerbetrieb trotzdem sehr viel Strom und ersetzen keine Raumheizung. Dies gilt genaugenommen auch für den Einsatz herkömmlicher Heizlüfter, die nur räumlich und zeitlich begrenzt eingesetzt werden sollten. Geräte dieser Art verbrauchen ebenso massiv Energie und belasten die Stromrechnung. Geld sparen kann man mit ihnen nicht.</p>



<h2>Wie lassen sich wirklich Strom- und Heizkosten sparen?</h2>



<p>Verbraucher:innen, die Energiekosten einsparen wollen, halten sich besser an bewährte Maßnahmen, die sich eigenverantwortlich gut umsetzen lassen. Geräte wie etwa Fernseher oder Spielekonsolen, die dauerhaft im Stand-by-Modus verbleiben, verbrauchen unnötig Strom. Hier ist es ratsam, diese bei Nichtgebrauch vom Netz zu nehmen&#8230;</p>



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