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	<title>Betriebskosten aktuell AG76 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Betriebskosten aktuell AG76 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>„Heiz- und Energiekosten explodieren – Atomkraftwerk Brokdorf wieder anfahren und befristet länger laufen lassen“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 16:07:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Breitner]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG76]]></category>
		<category><![CDATA[Editorial]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kiel. Angesichts explodierender Heiz- und Energiekosten ist es eine Überlegung wert, das Atomkraftwerk Brokdorf im Südwesten Schleswig- Holsteins erneut anzufahren und eine gewisse Zeit wieder Strom liefern zu lassen. Ich weiß, so ein Gedanke ist umstritten und heikel. Aber in Zeiten, in denen Bundeskanzler Olaf Scholz angesichts des Ukraine-Krieges von einer Zeitenwende spricht, gilt es, [&#8230;]</p>
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<p>Kiel. Angesichts explodierender Heiz- und Energiekosten ist es eine Überlegung wert, das Atomkraftwerk Brokdorf im Südwesten Schleswig- Holsteins erneut anzufahren und eine gewisse Zeit wieder Strom liefern zu lassen. Ich weiß, so ein Gedanke ist umstritten und heikel. Aber in Zeiten, in denen Bundeskanzler Olaf Scholz angesichts des Ukraine-Krieges von einer Zeitenwende spricht, gilt es, eigene Positionen zu überprüfen und zu vernünftigen sowie pragmatischen Lösungen zu kommen. </p>



<p>Wer unabhängiger vom russischen Gas werden und trotzdem am Klimaschutz festhalten will, der muss akzeptieren, dass Atomenergie – zumindest noch eine gewissen Zeit – zur Energieversorgung in Deutschlands dazu gehört. Der Atomenergie gehört sicher nicht die energetische Zukunft. Aber in der Gegenwart hilft sie uns.</p>



<h2>Verärgerung über steigende Energiepreise</h2>



<p>Die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften müssen derzeit ihren Mieterinnen und Mietern vorsorglich mitteilen, dass auf sie erheblich gestiegene Heiz- und Energiekosten zukommen. Einige Unternehmen haben ihren Mietern angeboten, den monatlichen Abschlag zu erhöhen, was bereits zu erheblichem Unmut geführt hat.</p>



<p>Angesichts dieser Entwicklung sollten die politisch Verantwortlichen in Kiel das Atomkraftwerk Brokdorf wieder anfahren und zeitlich befristet laufen lassen. So schwer es fällt: Atomenergie ist derzeit ein gangbarer Weg, für die Menschen die Heiz- und Stromkosten bezahlbar zu halten. Nur wenn innerhalb kurzer Zeit mehr günstig erzeugte Energie auf dem Markt ist, lässt sich der dramatische Preisanstieg dämpfen.</p>



<h2>Gaspreise haben sich innerhalb von sechs Monaten verdoppelt</h2>



<p>Beim Strom sind die Beschaffungspreise zuletzt um 36 Prozent gestiegen. Das bedeutet, dass ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 5000 Kilowattstunden für einen jetzt abgeschlossenen Vertrag durchschnittlich 2053 Euro im Jahr zahlen muss. Ein Jahr zuvor lag die Summe bei 1509 Euro. Bei Gas ist der Preisanstieg deutlich größer. Wer derzeit einen Vertrag vereinbart, muss bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Durchschnitt 2600 Euro pro Jahr bezahlen. Vor sechs Monaten lag dieser Wert bei rund 1300 Euro. </p>



<p>Angesichts des Krieges in der Ukraine dürften die Preise für Heiz- und Stromkosten noch einmal erheblich steigen. Zusätzliche Preissprünge sind zu erwarten, sollte die Lieferung von Gas aus Russland ausbleiben. Wir brauchen daher jetzt keine Debatte darüber, wie hierzulande die Energieversorgung in zehn Jahren aussehen soll, sondern müssen kurzfristig Lösungen finden. Ansonsten werden sich die Menschen vom Klimaschutz abwenden.</p>



<h2>„Frieren für Frieden“ ist eine zynische Forderung</h2>



<p>In den Wohnungen der VNW-Unternehmen leben vielen Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Wir kennen deren Situation und wissen darum, dass die meisten von ihnen derart explodierende Energiekosten nicht tragen können. Wenn einige davon reden, man müsse aus Solidarität mit der Ukraine für den „Frieden frieren“, so empfinde ich das als zynisch: Viele Mieterinnen und Mieter unserer Verbandsunternehmen haben ihre Heizung bereits um ein paar Grad heruntergedreht.</p>



<p>Das Atomkraftwerk Brokdorf ist eines der leistungsstärksten weltweit und wurde erst Ende vergangenen Jahres vom Netz genommen. Es geht mir nicht um einen „Ausstieg aus dem Ausstieg“, sondern darum, die Menschen möglichst rasch mit bezahlbarer Energie zu versorgen.</p>



<p><strong>Andreas Breitner <br></strong>Vorstand und Verbandsdirektor <br>Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)</p>



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		<title>Berliner Mietspiegel ist ungültig – Prof. Dr. Steffen Sebastian, Vorsitzender der gif-Mietspiegelkommission, erklärt die Folgen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 15:54:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Berliner Mietspiegel 2021 ist ungültig: Das entsprechende Urteil (AZ 6 C395/21) des Amtsgerichts Spandau wurde 6. April 2022 veröffentlicht. Konkret heißt es in dem Urteil: „Der Berliner Mietspiegel 2021 ist kein qualifizierter Mietspiegel. […] Der Berliner Mietspiegel ist auch kein einfacher Mietspiegel.“ Folglich hat das Gericht das dem Gerichtsverfahren zugrundeliegende Mieterhöhungsverlangen, in dem auf [&#8230;]</p>
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<p>Der Berliner Mietspiegel 2021 ist ungültig: Das entsprechende Urteil (AZ 6 C395/21) des Amtsgerichts Spandau wurde 6. April 2022 veröffentlicht. Konkret heißt es in dem Urteil: „Der Berliner Mietspiegel 2021 ist kein qualifizierter Mietspiegel. […] Der Berliner Mietspiegel ist auch kein einfacher Mietspiegel.“ Folglich hat das Gericht das dem Gerichtsverfahren zugrundeliegende Mieterhöhungsverlangen, in dem auf diesen Mietspiegel verwiesen wurde, als unbegründet zurückgewiesen. Berlin hat damit erstmals seit 1987 keinen gültigen Mietspiegel mehr.</p>



<p><strong>Die Ungültigkeit des Berliner Mietspiegels hat weitreichende Folgen für Mieter und Vermieter.</strong> Prof. Dr. Steffen Sebastian, Professor am IREBS Institut für Immobilienwirtschaft an der Universität Regensburg und Vorsitzender der Mietspiegelkommission der gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung erläutert: „Gut organisierte Großvermieter, die drei passende Vergleichsmieten finden können, dürfen mit diesen Mieten nunmehr auch Mieterhöhungen weit über dem Niveau des Mietspiegels begründen. Private Kleinvermieter können hingegen weder den Mietspiegel 2019 noch 2021 anwenden, da eine Mieterhöhung dann formal unbegründet wäre. Ein Mieter müsste dann nicht zustimmen. Mieter und private Kleinvermieter verlieren gleichermaßen.“</p>



<p>Auch bei Neuvermietungen könnte es zu deutlichen Preissprüngen kommen: Denn wahrscheinlich sind die Berliner Mieter auch nicht mehr durch die Mietspreisbremse geschützt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2019 und der einschlägigen Kommentarliteratur ist Voraussetzung, dass Mieter und Vermieter in zumutbarer Weise die gesetzlich zulässige Miete ermitteln können. Gibt es keinen Mietspiegel, so ist es zweifelhaft, ob die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist. Sebastian hierzu: „Ohne gültigen Mietspiegel läuft die Mietpreisbremse bereits de facto ins Leere. Dazu ist auch noch fraglich, ob die Mietpreisbremse ohne Mietspiegel überhaupt verfassungsgemäß ist. Der Mieterschutz ist in Berlin stark eingeschränkt. Das wäre vermeidbar gewesen.“ </p>



<p>Am 6. Mai 2021 hatte der Berliner Senat einen neuen Mietspiegel veröffentlicht, den er als sogenannten qualifizierten Mietspiegel ansieht. Tatsächlich ist aber dieser eine zweite Fortschreibung des Mietspiegels 2017. Nach geltendem Bundesrecht ist aber nur eine einmalige Fortschreibung erlaubt. Der Berliner Mietspiegel 2021 ist auch kein einfacher Mietspiegel, da er sich noch aus Mieten eines Vier-Jahres-Zeitraums berechnet. Seit dem 1.1.2020 ist aber auch für einfache Mietspiegel ein Zeitraum von sechs Jahren vorgeschrieben.</p>



<h2>Gravierende statistische Fehler</h2>



<p>Der Berliner Mietspiegel 2021 fügt sich damit in die Vielzahl der Berliner Mietspiegel ein, die erfolgreich vor Gericht angegriffen wurden. Professor Sebastian erläutert: „Kein anderer qualifizierter Mietspiegel wurde vor Gericht so häufig zum ‚einfachen‘ Mietspiegel degradiert wie der Berliner. In den letzten 20 Jahren wurden in fast jedem Berliner Mietspiegel gravierende statistische Fehler festgestellt. Das hat eine Serie von gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten verursacht. Das Vertrauen in den Berliner Mietspiegel ist zerstört.“</p>



<p>Aus Sicht des Wissenschaftlers sollte sich der zuständige Senator für Stadtentwicklung, Andreas Geisel, der völlig verfahrenen Sache persönlich annehmen und aus der Serie von Problemen die Konsequenzen ziehen&#8230;</p>



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		<title>Stärkster Preisanstieg bei einzelnen Baumaterialien seit Beginn der Erhebung – Wo können wir Abhängigkeiten reduzieren?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 15:49:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im März 2022 um 30,9 Prozent höher als im März 2021. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dies der höchste Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949. Erste Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine Die aktuellen Daten spiegeln bereits erste Auswirkungen des Kriegs in der [&#8230;]</p>
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<p>Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im März 2022 um 30,9 Prozent höher als im März 2021. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dies der höchste Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949.</p>



<h2>Erste Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine</h2>



<p>Die aktuellen Daten spiegeln bereits erste Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine wider. Hauptverantwortlich für den Anstieg der gewerblichen Erzeugerpreise im Vorjahresvergleich ist weiterhin die Preisentwicklung bei Energie: Die Preise waren im März 2022 im Durchschnitt 83,8 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Allein gegenüber Februar 2022 stiegen diese Preise um 10,4 Prozent. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr bei Energie hatte Erdgas in der Verteilung mit einem Plus gegenüber März 2021 von 144,8 Prozent.</p>



<p>Neben dem starken Preisanstieg bei Erdgas legte auch der Erzeugerpreis für Dieselkraftstoff im März deutlich zu: binnen Monatsfrist um 31,2 Prozent. Er liegt damit um 65,8 Prozent über dem Niveau von März 2021.</p>



<p>Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie: „Der Preisanstieg bei Diesel trifft die Bauunternehmen besonders stark, immerhin entfällt im Baugewerbe knapp die Hälfte der benötigten Energie auf Dieselkraftstoff. Aber auch der Preis für Betonstahl ist im März noch einmal deutlich angezogen. Er lag um 19,3 Prozent über dem Vormonat und mittlerweile um 60,4 Prozent über dem Vorjahresniveau. Ein Ende des Preisanstieges ist vorerst nicht absehbar. Laut unserer zweiten Schnellumfrage meldeten Anfang April 78 Prozent der Umfrageteilnehmer Lieferengpässe und Preissteigerungen bei Dieselkraftstoff und 76 Prozent bei Stahl.“</p>



<p>Der Verbandschef stellt klar: „Die Krise legt die engen Lieferketten und Abhängigkeiten brutal und schonungslos offen. Wir müssen uns künftig aufgrund der sich verändernden Landschaft Gedanken darüber machen, welche Rohstoffstrategie wir sowohl in Deutschland als auch in Europa verfolgen wollen. Die Frage ist: Wo können wir Abhängigkeiten reduzieren, die heute bestehen und uns jetzt in diese Lage gebracht haben. Dazu gehört etwa das Thema, wie wir Baustoffkreisläufe anders reaktivieren können, zum Beispiel über Recycling.“ &#8230;</p>



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<p></p>
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		<title>Preishöhenflug bei Strom und Gas – die Steuer- und Abgabenlast auf Energie muss reduziert werden, fordert Kerstin Andreae vom BDEW</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 15:44:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Betriebskostenabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gas]]></category>
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		<category><![CDATA[Strom]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aufgrund der extrem in die Höhe gegangenen Großhandelspreise sind die Verbraucherpreise für Strom und Gas in den vergangenen Monaten gestiegen. Der Durchschnitt der aktuell im Markt verfügbaren Stromtarife für Haushaltskunden liegt bei durchschnittlich 36,19 ct/kWh und damit 12,5 Prozent höher als im Jahresmittel 2021. Kleine und mittlere Industriekunden müssen im Durchschnitt 26,64 ct/ pro kWh [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Aufgrund der extrem in die Höhe gegangenen Großhandelspreise sind die Verbraucherpreise für Strom und Gas in den vergangenen Monaten gestiegen. Der Durchschnitt der aktuell im Markt verfügbaren Stromtarife für Haushaltskunden liegt bei durchschnittlich 36,19 ct/kWh und damit 12,5 Prozent höher als im Jahresmittel 2021. Kleine und mittlere Industriekunden müssen im Durchschnitt 26,64 ct/ pro kWh bezahlen (Jahresmittel 2021: 21,38 ct/kWh).</p>



<p><strong>Haushalte in Einfamilienhäusern (Jahresverbrauch von 20.000 kWh), die aktuell einen Gastarif abschließen</strong>, zahlen durchschnittlich 12,21 ct/kWh (Jahresmittel 2021: 7,06 ct/kWh). Für Haushalte in Mehrfamilienhäusern (Jahresverbrauch von 80.000 kWh bzw. 13.333 kWh/pro Wohnung) beträgt dieser durchschnittliche Gaspreis derzeit 11,84 ct/kWh (Jahresmittel 2021: 6,47 ct/kWh). </p>



<p>Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Strom und Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. So stiegen die Preise auf dem Terminmarkt für Strom, auf dem die Versorger langfristig Strom einkaufen, zwischen Januar und Dezember 2021 um mehr als 300 Prozent. Am Terminmarkt für Gas haben sich die Preise in diesem Zeitraum sogar mehr als verfünffacht.</p>



<p>„Diese extremen Preisanstiege an den Strombörsen müssen die Energieversorger in ihrer Preiskalkulation berücksichtigen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Dank langfristiger Beschaffungsstrategien, bei denen sie die benötigte Energie in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten einkaufen, können die meisten Versorger einen Teil des Preisanstiegs aber abfedern, sodass die steigenden Börsenpreise nicht in vollem Umfang auf die Verbraucherpreise durchschlagen.“</p>



<p><strong>Für die deutlichen Preisanstiege im Großhandel gibt es verschiedene Gründe. </strong>Weltweit steigt aufgrund der konjunkturellen Erholung die Nachfrage nach Vorprodukten und Rohstoffen. Während es vor Corona ein zeitlich versetztes Wirtschaftswachstum in den unterschiedlichen Weltregionen gab, wurde dieses durch die konjunkturelle Erholung durch Corona synchronisiert. Dies führt in allen Weltregionen gleichzeitig zu einer erhöhten Nachfrage nach Rohstoffen und lässt die Preise international steigen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/BDEW-Gas-Strompreisanalyse-Kerstin-Andreae.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/BDEW-Gas-Strompreisanalyse-Kerstin-Andreae.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<p></p>
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		<item>
		<title>LG Hanau: Betriebskostenabrechnung – Erhöhter Wasserverbrauch wegen defekten Toilettenspülkasten geht zulasten des Mieters</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 15:40:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG76]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Hitpass]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserverbrauch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das LG Hanau hat mit Urteil vom 30. Dezember 2020 (Az. 2 S 123/19) entschieden, dass ein Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auch die Kosten für einen erhöhten Wasserverbrauch wegen eines defekten Toilettenspülkasten tragen muss, da der Mieter einer Wohnung eine regelmäßige übliche Kontrolle der Mietsache schuldet. Grundsätzlich muss ein Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das LG Hanau hat mit Urteil vom 30. Dezember 2020 (Az. 2 S 123/19) entschieden, dass ein Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auch die Kosten für einen erhöhten Wasserverbrauch wegen eines defekten Toilettenspülkasten tragen muss, da der Mieter einer Wohnung eine regelmäßige übliche Kontrolle der Mietsache schuldet.</p>



<p>Grundsätzlich muss ein Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung nur die Kosten tragen, die er tatsächlich verbraucht hat. Kommt es zu einem Mehrverbrauch, zum Beispiel, weil der Vermieter im Haus umbaut und damit mehr Allgemeinstrom zu seinen eignen Zwecken nutzt oder nach einem Rohrbruch in der Wohnung des Mieters Trocknungsgeräte aufgestellt werden, so muss der Mieter diese zusätzlichen Kosten nicht übernehmen. </p>



<p>Wie aber ist es zu bewerten, wenn dem Mieter der übermäßige Verbrauch über einen erheblichen Zeitraum nicht auffällt, wenn also über einen langen Zeitraum der Vermieter nicht informiert wird? Denn auf eine solche Anzeige ist der Vermieter, der ja regelmäßig keinen Zugang zu der vermieteten Wohnung hat, angewiesen, um überhaupt etwas unternehmen zu könne. Um einen solchen Fall ging es auch in der Entscheidung des LG Hanau: Streitig waren erhebliche Nebenkostennachzahlungen, da aufgrund eines defekten Spülkastens in der Wohnung ein deutlich erhöhter Wasserverbrauch gemessen und durch den Versorger abgerechnet wurde. Der Vermieter hatte diese Kosten in der Jahresabrechnung auf den Mieter umgelegt.</p>



<p>Diese Abrechnung hatte das Amtsgericht in erster Instanz auch bestätigt, der Mieter legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein und gab an, dass der vermehrte Wasserverbrauch für ihn weder sichtbar noch hörbar gewesen wäre. Somit hätte er den Vermieter gar nicht früher informieren können. <strong>Diesen Ausführungen schloss sich das Landgericht jedoch nicht an, sondern bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung.</strong></p>



<p>Es sei schlicht kaum vorstellbar, dass ein so massiver durch einen defekten Spülkasten verursachter Wasserverlust bei einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit über mehrere Monate hinweg unerkannt bleibt. <strong>Der Mieter schulde vielmehr, so das Gericht, ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit, unabhängig von der Frage, wie oft sich der Mieter tatsächlich in der Wohnung aufhält</strong>. Denn auch der häufig ortabwesende Mieter schuldet eine regelmäßige Kontrolle seiner Wohnung&#8230;</p>



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		<title>Photovoltaik, Mieterstrom und E-Ladeinfrastruktur bei der Wohnungsbaugenossenschaft Greifswald eG</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 15:35:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG76]]></category>
		<category><![CDATA[EMobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Greifswald]]></category>
		<category><![CDATA[Ladestationen]]></category>
		<category><![CDATA[Mieterstrom]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ohne einen massiven Ausbau von regenerativen Energiequellen werden wir die Energiewende nicht hinbekommen. In diesem Jahr wird in Deutschland das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet. Seit dem Jahr 2020 erfolgt jedes Jahr die Abschaltung von Kohlekraftwerken gemäß dem Kohleausstiegsgesetz, bis im Jahr 2038 das letzte Kohlekraftwerk vom Netz geht. Es ist erforderlich, dass zukünftig jedes geeignete Gebäude [&#8230;]</p>
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<p>Ohne einen massiven Ausbau von regenerativen Energiequellen werden wir die Energiewende nicht hinbekommen. In diesem Jahr wird in Deutschland das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet. Seit dem Jahr 2020 erfolgt jedes Jahr die Abschaltung von Kohlekraftwerken gemäß dem Kohleausstiegsgesetz, bis im Jahr 2038 das letzte Kohlekraftwerk vom Netz geht.</p>



<p>Es ist erforderlich, dass zukünftig jedes geeignete Gebäude mit einer Stromerzeugung via Photovoltaik (PV)-Anlage zum Energieerzeuger wird. Und jedes Gebäude wird zukünftig zur Tankstelle, weil mit der Energiewende auch eine Verkehrswende einhergeht. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zwingt Eigentümer von Mehrfamilienhäusern zum Bau von Ladepunkten. </p>



<p>Die Wohnungsbaugenossenschaft Greifswald eG (WGG) bietet ihren Mietern zukünftig selbst erzeugten Sonnenstrom in zwei Mehrfamilienhäusern an. Die WGG ist Eigentümerin von 7.215 Wohnungen und hat mit über 120 Jahren eine langjährige Erfolgsgeschichte vorzuweisen. Die Konzeption der PV-Anlagen sieht einen möglichst hohen Eigenverbrauchsanteil vor, um ein wirtschaftliches Optimum zu erreichen. Das Zusammenwirken mit einer E-Ladeinfrastruktur und einem Batteriespeicher verbessert die Energiebilanz und stellt die Zukunftsfähigkeit sicher.</p>



<h2>Analyse und Konzeptentwicklung</h2>



<p>Am Anfang standen Fragestellungen zum aktuellen Planungs-Stand des Bauvorhabens im Vordergrund. Diese betrafen die Ausstattung der technischen bzw. elektrotechnischen Gegebenheiten wie z. B. die Hausanschlüsse mit den Leistungsdaten, den Baukörper schwerpunktmäßig mit dem Dach, die Wohneinheiten und die Stellplatz-Situation. Auf dieser Basis wurde eine Analyse erstellt, die die Grundlage für die Konzeptentwicklung war.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="688" height="522" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/bk-ag-76-strenge-wgg-carsharing-2.jpg" alt="" class="wp-image-38875" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/bk-ag-76-strenge-wgg-carsharing-2.jpg 688w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/bk-ag-76-strenge-wgg-carsharing-2-300x228.jpg 300w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/bk-ag-76-strenge-wgg-carsharing-2-593x450.jpg 593w" sizes="(max-width: 688px) 100vw, 688px" /><figcaption>Bis Mitte des Jahres will die Genossenschaft 40 Prozent der WGG-Fahrzeuge auf Elektromobilität umstellen. Zunächst werden vier Ladesäulen errichtet. Die ersten zwei E-Autos sind bereits da, weitere zwei sind unterwegs und bis Sommer sollen dann noch mal vier E-Autos für die Betriebshandwerker kommen. Foto: WGG</figcaption></figure>



<h2>E-Ladeinfrastruktur</h2>



<p>Anhand der Nutzerprofile und der zur Verfügung stehenden elektrischen Leistung wurden Simulationsberechnungen erstellt. Das Ergebnis: Im Endausbau ist es möglich, an jedem der beiden Hausanschlüsse sechs 11 kW-Ladepunkte zu betreiben. Der Betrieb der Ladepunkte ist nur möglich, wenn ein volldynamisches Last- und Lademanagementsystem (LLM) zum Einsatz kommt. </p>



<p>Mit diesem System werden die Lasttäler in der Nacht und zum Teil am Tag genutzt, um die freie Leistung für die E-Mobilität zur Verfügung zu stellen. Die vom Netzbetreiber vorgegebene Maximalleistung darf hierbei nicht überschritten werden, und die Wohnungen müssen immer Vorrang vor der Ladeinfrastruktur haben. Diese Funktionalität ist mit einem volldynamischen LLM möglich.</p>



<h2>Photovoltaikanlage</h2>



<p>Zum Erreichen des wirtschaftlichen Optimums sollte möglichst viel Sonnenstrom im Haus verbraucht werden und möglichst wenig Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden, weil die Einspeisevergütung aktuell nur knapp 6 ct/kWh beträgt. </p>



<p>Stromerzeugung und Stromverbrauch müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Der Stromertrag von der Sonne wurde auf Grundlage der möglichen Generatorleistung berechnet. Der Lastgang mit dem prognostizierten Jahresstromverbrauch ist ebenfalls Bestandteil der Berechnungen.</p>



<h2>Mieterstrom</h2>



<p>Es ist nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, einen hohen Anteil des auf dem Hausdach erzeugten Strom direkt vor Ort zu verbrauchen, sondern auch aus ökologischer Sicht. Der Strom, der nicht ins öffentliche Netz fließt und vor Ort verbraucht wird, hat einen kurzen verlustarmen Weg. Das verbessert die Ökobilanz&#8230;</p>



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		<title>Versicherte Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/versicherte-schaeden-in-hoehe-von-14-milliarden-euro/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=versicherte-schaeden-in-hoehe-von-14-milliarden-euro</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 15:31:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG76]]></category>
		<category><![CDATA[GDV]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
		<category><![CDATA[Sturmschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitte Februar waren die drei Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ über Deutschland hinweggezogen und verursachten laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen Schaden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro. Die Kosten könnten sogar noch höher sein. Die Versicherungsbranche rechnet infolge der jüngsten Winterstürme mit Schäden in Milliardenhöhe. Es wird im Moment (Stand März [&#8230;]</p>
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<p>Mitte Februar waren die drei Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ über Deutschland hinweggezogen und verursachten laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen Schaden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro. Die Kosten könnten sogar noch höher sein.</p>



<p>Die Versicherungsbranche rechnet infolge der jüngsten Winterstürme mit Schäden in Milliardenhöhe. Es wird im Moment (Stand März 2022) von 970.000 versicherten Schäden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro ausgegangen. </p>



<p>Laut GDV zahlen die Sachversicherer von der aktuellen Schadensumme 1,25 Milliarden für beschädigte Häuser, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe. Mit rund 65.000 Schäden in Höhe von 125 Millionen Euro sind die Kfz-Versicherer vergleichsweise wenig betroffen.</p>



<h2>Platz 3 in der Reihe der schwersten Winterstürme</h2>



<p>Die drei Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“, die der GDV zusammenfasst und als ein Ereignis wertet, waren vom 16. bis 21. Februar 2022 mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 160 Kilometern pro Stunde über Teile Deutschlands hinweggezogen und hatten schwere Schäden verursacht&#8230;</p>



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		<title>Deutschland nicht ausreichend auf Blackout vorbereitet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 15:24:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG76]]></category>
		<category><![CDATA[GDV]]></category>
		<category><![CDATA[Jörg Asmussen]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
		<category><![CDATA[Stromnetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Versicherungen und Katastrophenschützer befürchten, dass die Gefahr flächendeckender Stromausfälle weiter ansteigt. Deutschland sei kaum auf große Blackouts vorbereitet. In Deutschland mangelt es nach Einschätzung des Versicherungsverbands GDV an Vorsorge für längere Stromausfälle mit potenziell katastrophalen Folgen. «Leider sind wir in Deutschland auf die Folgen eines flächendeckenden Stromausfalls nicht ausreichend vorbereitet», sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Für [&#8230;]</p>
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<p>Versicherungen und Katastrophenschützer befürchten, dass die Gefahr flächendeckender Stromausfälle weiter ansteigt. Deutschland sei kaum auf große Blackouts vorbereitet.</p>



<p>In Deutschland mangelt es nach Einschätzung des Versicherungsverbands GDV an Vorsorge für längere Stromausfälle mit potenziell katastrophalen Folgen. «Leider sind wir in Deutschland auf die Folgen eines flächendeckenden Stromausfalls nicht ausreichend vorbereitet», sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. </p>



<p>Für einen auf der GDV-Webseite erschienenen Beitrag hat der Verband mehrere Katastrophenschützer und Krisenmanager befragt. Albrecht Broemme, der frühere Präsident des Technischen Hilfswerks, hält demnach Hackerangriffe für die größte Gefahr. Auch Terroranschläge oder Extremwettereignisse könnten an neuralgischen Punkten die Netzstabilität in ganz Europa gefährden.</p>



<h2>Blackout-Gefahr wird unterschätzt</h2>



<p>«Die Sensibilität für die Folgen eines Blackouts ist in keiner gesellschaftlichen Gruppe vorhanden», wird Broemme vom GDV zitiert. «Auf einen Blackout ist Deutschland überhaupt nicht vorbereitet.» Ein Black gehöre aktuell «zu den größten Risiken für unser Land», zitiert der GDV auch Wolfram Geier, Abteilungsleiter für Risikomanagement und Internationale Angelegenheiten im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). </p>



<p>Im Hintergrund stehen die Befürchtungen, dass die Stabilität des Stromnetzes in Deutschland und Nachbarländer unter der Energiewende leiden könnten. Ende diesen Jahres sollen die letzten Atomkraftwerke abgeschaltet werden. Gravierende Stromausfälle hat es in Deutschland bislang nicht gegeben, aber die Zahl der Eingriffe der Netzbetreiber zur Stabilisierung des Stromnetzes ist deutlich höher als vor Beginn der Energiewende.</p>



<p>Auch das Basler Prognos-Institut hatte kürzlich im jährlichen Energiewende-Monitoring für die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) gewarnt, dass die Versorgungssicherheit im Laufe der nächsten Jahre leiden könnte. Denn die Stromerzeugung in Deutschland ist mit steigendem Anteil wetterabhängiger Sonnen- und Windenergie weniger planbar, gleichzeitig steigt aber der Stromverbrauch. Dies gilt insbesondere für Süddeutschland, wo der Strombedarf wegen der vielen Industrieunternehmen besonders hoch ist.</p>



<h2>Versicherungen können Blackout-Schäden nur abfedern</h2>



<p>«Manche Folgen eines Stromausfalls lassen sich mithilfe einer Versicherung auffangen, aber nicht alle», warnte GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen. Ebenso wie bei der Corona-Pandemie wären die Schäden katastrophaler Blackouts&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Joerg-Asmussen-Deutschland-nicht-ausreichend-auf-blackout-vorbereitet-GDV.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Joerg-Asmussen-Deutschland-nicht-ausreichend-auf-blackout-vorbereitet-GDV.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Hohe Anforderungen an Wohnungsunternehmen und Immobilienverwalter</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/hohe-anforderungen-an-wohnungsunternehmen-und-immobilienverwalter/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=hohe-anforderungen-an-wohnungsunternehmen-und-immobilienverwalter</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 15:19:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG76]]></category>
		<category><![CDATA[EED]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zu knappe Übergangszeit von Verkündung bis Inkrafttreten: Die Heizkostenverordnung wurde, nachdem der Bundesrat im September 2021 sein Veto ausgesprochen hatte, Anfang Dezember 2021 verabschiedet und verkündet. Der Verordnungsgeber hätte sich besser etwas mehr an Zeit genommen, um die handwerklichen Mängel und einige Unklarheiten zu bereinigen. Die EED mit der Novellierung der Heizkostenverordnung in der nationalen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Zu knappe Übergangszeit von Verkündung bis Inkrafttreten: Die Heizkostenverordnung wurde, nachdem der Bundesrat im September 2021 sein Veto ausgesprochen hatte, Anfang Dezember 2021 verabschiedet und verkündet. Der Verordnungsgeber hätte sich besser etwas mehr an Zeit genommen, um die handwerklichen Mängel und einige Unklarheiten zu bereinigen. Die EED mit der Novellierung der Heizkostenverordnung in der nationalen Umsetzung stellt in dieser Form die Immobilienwirtschaft und die Messdienstunternehmen aktuell vor große, teils zeitlich kaum lösbare, organisatorische Herausforderungen. Anpassungen, die spürbare Veränderung bringen.</p>



<h2>Die Kernforderungen der Novellierung</h2>



<p>Durch die Novellierung der Heizkostenverordnung sollen Messgeräte fernausgelesen und auf Basis von monatlichen Ablesewerten Nutzern unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzer sollen damit die Transparenz erhalten, ihr Verbrauchsverhalten zu ändern und Ansätze für die Energieeinsparung zu gewinnen.</p>



<p>Eine weitere, marktverändernde Forderung ist die Interoperabilität von Messgeräten durch offene Funkprotokolle, die einen einfacheren Lieferantenwechsel oder einen Umstieg auf Selbstabrechnung mühelos zu ermöglichen. Das Messgerätegeschäft und die Abrechnungsdienstleistung werden durch die Interoperabilität zukünftig einfacher voneinander trennbar sein. Damit soll auch der Wechsel von einem Heizkostenabrechner zu einem anderen erleichtert werden. Damit werden auch die Forderungen des Kartellamts nach Offenheit erfüllt, das in der Sektorenuntersuchung 2014 die herstellerspezifischen Funkprotokolle der Messdienstunternehmen bemängelt hatte. </p>



<p>Seit der Verkündung der Heizkostenverordnung sind defacto nur noch fernauslesbare Messgeräte einzubauen. Das heißt, in Neubauten und bei Ablauf der Eichfristen im Altbestand, dürfen nur noch Geräte der neuen Generation zum Einsatz kommen und bis zum 31.12.2026 soll die Umrüstung abgeschlossen sein. </p>



<p>Ab 01.01.2022 sind für den Januar 2022 Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen monatlich für Nutzer bereitzustellen, wenn fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler vorhanden sind. Viele Wohnungsunternehmen und Verwalter sind organisatorisch und IT-technisch noch gar nicht darauf eingestellt. </p>



<p>Die EED stellt Anforderungen an die Beteiligten, die letztlich nur mit einer komplett automatisierten Fernablesung und digitalisierten Prozessen effizient zu erfüllen sind. Hier rücken die Verwaltungssysteme von Verwaltern in den Blickpunkt: sind diese datentauschfähig und können mit Bewohnerdaten und Verbrauchsdaten automatisiert ausgetauscht werden? Das vereinfacht die Prozesse – insbesondere bei Mieterwechseln.</p>



<p>Die Nutzerbereitstellung der UVI kann dann je nach IT-Struktur in zwei Varianten erfolgen:</p>



<ul><li>Das Immobilienunternehmen hat ein eigenes Nutzerportal oder eine mobile App und plant die Daten selbst aufzubereiten</li><li>Die Nutzer des Immobilienunternehmens nutzen das Portal oder die App des Messdienstleisters</li><li>Die Anbindung der Nutzer an Portale oder die zur Verfügungstellung von mobilen Apps ist zu klären.</li></ul>



<p>Sollen die UVI beim Messdienst abrufbar sein, muss dieser die Nutzer ansprechen und in sein System einbinden. Denkt die Verwaltung über eine eigene CRM-Portallösung nach, in der Nutzer darüber hinaus auf Protokolle, Abrechnungen etc. zugreifen können, sind sogenannte API-Schnittstellen und Datenformate abzustimmen, damit die UVI vom Verwalter selbst im System erzeugt werden kann.</p>



<h2>Geräteinteroperabilität durch offene Funkprotokolle</h2>



<p>Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte zukünftig nur noch Geräte einsetzen, die mit einem möglichst offenen Funkstandard ausgestattet sind. Besonders zu erwähnen ist der Standard gemäß dem OpenMetering- System (OMS). Dieser wird von vielen Messdienstunternehmen beherrscht&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Novellierung-Heizkostenverordnung-Anforderungen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Novellierung-Heizkostenverordnung-Anforderungen.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Betriebskosten aktuell Ausgabe 76</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/betriebskosten-aktuell-ausgabe-76/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=betriebskosten-aktuell-ausgabe-76</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 15:15:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG76]]></category>
		<category><![CDATA[Gesamtausgabe Betriebskosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Betriebskosten aktuell Alles rund um die Wohnkosten wird seit Oktober 2003 herausgegeben vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Hier können Sie alle Artikel der April-Ausgabe 2022 der Betriebskosten aktuell Ausgabe 76 in einem PDF herunterladen und lesen. Unter anderem handelt die Ausgabe von diesen Themen: Berliner Mietspiegel ist ungültig – Prof. Dr. Steffen Sebastian, Vorsitzender der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/betriebskosten-aktuell-ausgabe-76/">Betriebskosten aktuell Ausgabe 76</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Betriebskosten aktuell Alles rund um die Wohnkosten wird seit Oktober 2003 herausgegeben vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.</p>



<p>Hier können Sie alle Artikel der April-Ausgabe 2022 der Betriebskosten aktuell Ausgabe 76 in einem PDF herunterladen und lesen. Unter anderem handelt die Ausgabe von diesen Themen:</p>



<ul><li>Berliner Mietspiegel ist ungültig – Prof. Dr. Steffen Sebastian, Vorsitzender der gif-Mietspiegelkommission erklärt die Folgen</li><li>Preishöhenflug bei Strom und Gas – die Steuer- und Abgabenlast auf Energie muss reduziert werden, fordert Kerstin Andreae vom BDEW</li><li>Photovoltaik, Mieterstrom und E-Ladeinfrastruktur bei der Wohnungsbaugenossenschaft Greifswald eG</li></ul>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Betriebskosten-AG-76.pdf">zur Betriebskosten aktuell Ausgabe 76 als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Betriebskosten-AG-76.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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