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	<title>Betriebskosten aktuell AG75 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Betriebskosten aktuell AG75 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>„Selten ist so ein Blödsinn in Deutschland Gesetz geworden“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Jan 2022 20:38:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG75]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Mieterinnen und Mieter in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg müssen bei ihrer diesjährigen Heizkostenabrechnung mit zusätzlichen bürokratischen Kosten rechnen. Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet die Unternehmen, bei fernauslesbaren Messgeräten monatlich die Haushalte über den monatlichen Verbrauch zu informieren. Im Jahr kommen damit auf die Mieterinnen und Mieter Kosten in Höhe von 60 bis 90 Euro zu. [&#8230;]</p>
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<p>Die Mieterinnen und Mieter in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg müssen bei ihrer diesjährigen Heizkostenabrechnung mit zusätzlichen bürokratischen Kosten rechnen.</p>



<p>Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet die Unternehmen, bei fernauslesbaren Messgeräten monatlich die Haushalte über den monatlichen Verbrauch zu informieren. Im Jahr kommen damit auf die Mieterinnen und Mieter Kosten in Höhe von 60 bis 90 Euro zu. Sollten die Angaben per Post übermittelt werden müssen, liegen die Zusatzkosten sogar bei mehr als 100 Euro. </p>



<p>Eine Abbestellung dieser Zwangsinformation durch die Haushalte ist nicht möglich. <strong>Die Kosten für Bereitstellung, Druck und Versand der Information sind im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig und gehen zu Lasten der Mieter.</strong> So handelt es sich bei den nach der novellierten Heizkostenverordnung in den Paragraphen 6a und 7 Abs. 2 festgelegten monatlichen Verbrauchsinformationen um neue gesetzliche Verpflichtungen, die dem Wortlaut des Paragraphen 7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung nach auf den Mieter als Kosten der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen umlegbar sind.</p>



<h2>Höhere Kosten plus mehr Aufwand gleich viel Ärger.</h2>



<p>Allein bei den sozialen Vermietern im Norden Deutschlands sind mehrere hunderttausend Haushalte betroffen. Die Änderung der Heizkostenverordnung ist gegen den Rat der Fachleute erfolgt. Jetzt haben wir den Salat. Höhere Kosten plus mehr Aufwand gleich viel Ärger. Selten ist so ein Blödsinn in Deutschland Gesetz und damit verpflichtend geworden. </p>



<p>Abgesehen davon, dass das massenhafte Verschicken von Briefen weder nachhaltig ist noch dem Umweltschutz dient, ist der Verwaltungsaufwand für die sozialen Vermieter enorm. Mieterinnen und Mieter, die keine E-Mailadresse haben oder nicht auf ein Anschreiben des Vermieters reagieren, erhalten die Messdaten per Post. Neben den dafür entstehenden Kosten muss der Aufwand des jeweiligen Messdienstleisters beglichen werden. </p>



<p>Eine digitale Zustellung ist allerdings nicht viel weniger aufwändig. Monat für Monat müssen Mailadressen der Mieter aktualisiert, Zustimmungen zur Datenübermittlung eingeholt und die Zugangsnachweise dokumentiert werden. Die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften werben dennoch dafür, dass möglichst viele Mieter den Monatsbericht elektronisch entgegennehmen. Damit lässt sich die unsinnige Umweltbelastung wenigstens ein wenig reduzieren. </p>



<p>Eine mögliche Lösung, der Berichtspflicht Genüge zu tun und zugleich den Verwaltungsaufwand zu senken, besteht darin, die Daten auf einem nur für die Mieterinnen und Mieter zugänglichen Computerportal zur Verfügung zu stellen. Dort könnten die Daten Monat für Monat eingestellt und von den Mieterinnen und Mietern bei Bedarf abgerufen werden. Das würde die Bürokratiekosten auf zehn bis 15 Euro im Jahr begrenzen. </p>



<p>Auf alle Fälle wäre es gut, wenn die sozialen Vermieter und der Mieterbund an einem Strang ziehen und sich für eine Rücknahme der unsinnigen Regelung einsetzen würden.</p>



<p><strong>Andreas Breitner <br></strong>Vorstand und Verbandsdirektor <br>Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)</p>



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		<title>Digitale Vernetzung bei Gas-, Strom- und Wasser- Verträgen &#8211; Wohnungswirtschaft, Ver- und Entsorger lösen Kernprozesse gemeinsam</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Jan 2022 20:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG75]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Duisburg]]></category>
		<category><![CDATA[Gas]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mehr Vernetzung wagen, auch über Unternehmens- und Branchengrenzen hinweg: Was nach Zukunftsmusik klingen mag, ist in Duisburg gelebte Wirklichkeit. Wohnungswirtschaft, Energieversorger und Entsorger haben hier den Schulterschluss gesucht – und wichtige Kernprozesse gemeinsam digital aufgestellt. Wohnungswirtschaft, Versorger und Entsorger: Mit ihrer Arbeit tragen die drei infrastrukturrelevanten Branchen maßgeblich zu einem funktionierenden Alltag in Städten und [&#8230;]</p>
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<p>Mehr Vernetzung wagen, auch über Unternehmens- und Branchengrenzen hinweg: Was nach Zukunftsmusik klingen mag, ist in Duisburg gelebte Wirklichkeit. Wohnungswirtschaft, Energieversorger und Entsorger haben hier den Schulterschluss gesucht – und wichtige Kernprozesse gemeinsam digital aufgestellt.</p>



<p>Wohnungswirtschaft, Versorger und Entsorger: Mit ihrer Arbeit tragen die drei infrastrukturrelevanten Branchen maßgeblich zu einem funktionierenden Alltag in Städten und Gemeinden bei. Doch so sehr die Akteure in ihrem Tun auch eng miteinander verwoben sind, gibt es in der alltäglichen Zusammenarbeit doch typische Herausforderungen: Über Jahre und Jahrzehnte entstandene Insellösungen etwa, Silodenken oder Prozessbrüche sorgen an so mancher Stelle für Ineffizienzen – und bieten damit spannendes Optimierungspotenzial.</p>



<h2>Mehr Vernetzung wagen</h2>



<p>Um sich zukunftsfähig aufzustellen und die Stadt der Zukunft entscheidend mitzuprägen, können die Unternehmen jetzt vor allem eines tun: mehr Vernetzung wagen. Nicht umsonst hat das renommierte Zukunftsinstitut Konnektivität zu einem der Megatrends schlechthin unserer Zeit erklärt. Die zunehmende Vernetzung von allem und jedem prägt unsere Gesellschaft und Arbeitswelt wie nie zuvor. </p>



<p>„Technologischer Fortschritt braucht das Zusammenspiel aller Akteure einer Stadt, damit Lebensqualität, Teilhabe und Standortattraktivität weiter erhalten bleiben“, erklärte etwa Hamburgs IT-Chef Christian Pfromm kürzlich anlässlich der Bestplatzierung Hamburgs im Smart City Index 2021 | Bitkom e.V. vom Digitalverband Bitkom.</p>



<p>Die Zeichen der Zeit sprechen eine deutliche Sprache: Unternehmen sollten Branchengrenzen überwinden und noch stärker als bisher den Schulterschluss suchen. Wie das gehen kann und welche Chancen sich den Beteiligten eröffnen, zeigt ein Blick nach Duisburg. Was für manche Ohren noch nach Zukunftsmusik klingt, ist hier längst gelebte Realität: Unternehmen auf Versorger-, Entsorger- und wohnungswirtschaftlicher Seite erschaffen in Duisburg peu à peu eine neue Perspektive für die Stadt der Zukunft: eine Connected City, in der infrastrukturrelevante Akteure dank enger Vernetzung optimal miteinander agieren. In enger Zusammenarbeit haben sie ihre bisherigen Prozesse auf den Prüfstand gestellt, neu gedacht und ins digitale Zeitalter gehoben.</p>



<h2>Die Ver- und Entsorgerseite: Optimierung als Kundenbindungsinstrument</h2>



<p>Eine Menge Optimierungspotenzial bieten die Zahlungs- und Abrechnungsprozesse rund um die Versorger- und Entsorgerleistungen. Sie verursachen insbesondere der Wohnungswirtschaft große Aufwände. Energieunternehmen oder Entsorger sollten an zwei verschiedenen Prozessstellen ansetzen, um ihren wohnungswirtschaftlichen Kunden das Leben leichter zu machen: bei der Abbuchung der Versorgerkosten und bei der Rechnungsstellung. </p>



<p>Bei der Abbuchung der Versorgerkosten war es früher (und ist es oft heute noch) die Regel, dass der Versorger seine Energielieferungen summarisch berechnet und in einem Schwung beim Wohnungsunternehmen abbucht. Diese Abbuchung muss der Vermieter aufwändig auf unzählige Einzelposten herunterbrechen. Die Stadtwerke Duisburg AG hat deshalb bereits seit 2008 die Lösung BK01 Immoconnect der Aareal Bank im Einsatz. </p>



<p>Dabei erhält jeder einzelne Zähler eine virtuelle Kontonummer und ist damit im Zahlungsverkehr klar zu identifizieren. Der Versorger teilt seine Abbuchungen in Zahlläufe auf, die sich an detaillierten Abrechnungspositionen orientieren. Der Prozess läuft komplett automatisch, das manuelle Herunterbrechen von Sammelbuchungen entfällt. Auch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg digitalisierten und verein-fachten in den 2000er-Jahren die bis dato aufwändige Zahlungszuordnung. Der ver-besserte Prozess wurde so zum gewichtigen Kundenbindungsinstrument&#8230;</p>



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		<item>
		<title>Haushalte mit Einkommen unter 1 300 Euro geben anteilig am meisten für Strom, Heizung und Warmwasser aus – Im Schnitt 95 Euro</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/haushalte-mit-einkommen-unter-1-300-euro-geben-anteilig-am-meisten-fuer-strom-heizung-und-warmwasser-aus-im-schnitt-95-euro/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=haushalte-mit-einkommen-unter-1-300-euro-geben-anteilig-am-meisten-fuer-strom-heizung-und-warmwasser-aus-im-schnitt-95-euro</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Jan 2022 20:27:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG75]]></category>
		<category><![CDATA[Heizen]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Anteil der Kosten für Wohnenergie an den Gesamtausgaben privater Haushalte hängt stark vom jeweiligen Nettoeinkommen ab. Im Jahr 2020 gaben Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1 300 Euro im Schnitt 95 Euro für Wohnenergie aus. Das entsprach einem Anteil von 9,5 % an den Konsumausgaben insgesamt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Haushalte [&#8230;]</p>
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<p>Der Anteil der Kosten für Wohnenergie an den Gesamtausgaben privater Haushalte hängt stark vom jeweiligen Nettoeinkommen ab. Im Jahr 2020 gaben Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1 300 Euro im Schnitt 95 Euro für Wohnenergie aus. Das entsprach einem Anteil von 9,5 % an den Konsumausgaben insgesamt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. </p>



<p>Haushalte der höchsten Einkommensklasse, also mit monatlich mindestens 5 000 Euro, gaben zwar mit durchschnittlich 206 Euro deutlich mehr für Wohnenergie aus. Der Anteil an den privaten Konsumausgaben war mit 4,7 % allerdings nicht einmal halb so hoch wie bei den Haushalten der niedrigsten Einkommensklasse. Zu den Ausgaben für Wohnenergie zählen die Kosten für Heizung, Strom und Warmwasser – unabhängig vom Energieträger.</p>



<p>Über alle Einkommensklassen hinweg wandten die Haushalte im Schnitt monatlich 152 Euro beziehungsweise 6,1 % ihrer Konsumausgaben für Strom, Heizung und Warmwasser auf. Im Jahr 2019 waren es noch 5,8 % beziehungsweise 150 Euro. Während der Betrag mit steigendem Einkommen kontinuierlich wächst, nimmt der Anteil an den Ausgaben insgesamt ebenso stetig ab. Dies hängt auch damit zusammen, dass Haushalte mit einem höheren Einkommen im Schnitt aus mehr Personen bestehen und sich somit Einspareffekte bei den Energieausgaben zeigen.</p>



<h2>Verbraucherpreise für Energie gestiegen</h2>



<p>Die Verbraucherpreise für Haushaltsenergie steigen seit mehreren Monaten teilweise deutlich an. Mit +101,9 % im November 2021 gegenüber November 2020 verdoppelten sich die Preise für Heizöl binnen Jahresfrist&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/01/Statistisches-Bundesamt-Wohnenergie.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/01/Statistisches-Bundesamt-Wohnenergie.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Große Spanne bei Nebenkosten – kalte Betriebskosten steigen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/grosse-spanne-bei-nebenkosten-kalte-betriebskosten-steigen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=grosse-spanne-bei-nebenkosten-kalte-betriebskosten-steigen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Jan 2022 20:23:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG75]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei den Nebenkostenabrechnungen für Mieter gibt es laut einer Studie große Unterschiede in Deutschland. Grund für das Gefälle unter den 401 Landkreisen und kreisfreien Städten seien besonders Differenzen bei den sogenannten kalten Betriebskosten, zu denen kommunale Abgaben und Steuern zählen. Das zeigt eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Demnach bezahlten Mieter im Jahr [&#8230;]</p>
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<p>Bei den Nebenkostenabrechnungen für Mieter gibt es laut einer Studie große Unterschiede in Deutschland. Grund für das Gefälle unter den 401 Landkreisen und kreisfreien Städten seien besonders Differenzen bei den sogenannten kalten Betriebskosten, zu denen kommunale Abgaben und Steuern zählen. Das zeigt eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).</p>



<p>Demnach bezahlten Mieter im Jahr 2019 im Schnitt 1,09 Euro je Quadratmeter für das Heizen. Dazu kamen kalte Betriebskosten, die betriebswirtschaftliche Kosten der Hauseigentümer sowie kommunale Kosten wie Grundsteuer oder Müll- und Abwassergebühren abdecken. Sie überschritten laut der Studie 2019 erstmals einen Euro im Mittel. </p>



<p>Bundesweit reicht die Spanne der gesamten Nebenkosten von 3,30 Euro je Quadratmeter Wohnfläche in Memmingen im Allgäu bis 1,86 Euro in Dingolfing-Landau (Niederbayern). Unter den teuersten Kreisen finden sich mit Frankfurt und München (je 3,08 Euro) zwei Metropolen. Auch in Offenbach und Mönchengladbach mit gut 3 Euro sind die Nebenkosten hoch. Niedrig sind sie dagegen im Emsland und den Landkreisen Cochem-Zell, Trier-Saarburg sowie dem Eifelkreis Bitburg-Prüm&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/01/Studie-Nebenkosten-Institut-der-deutschen-wirtschaft.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/01/Studie-Nebenkosten-Institut-der-deutschen-wirtschaft.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Rund 7.400 Wasserkraftwerke erzeugen deutschlandweit grünen Strom – immer, auch wenn keine Sonne scheint oder kein Wind weht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Jan 2022 20:19:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG75]]></category>
		<category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category>
		<category><![CDATA[Ökostrom]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserkraft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schon seit Jahrhunderten nutzen Menschen weltweit die Kraft des Wassers. Auch heute tragen rund 7.400 Wasserkraftwerke, die ans Stromnetz angeschlossen sind, deutschlandweit zuverlässig zur regenerativen Stromerzeugung bei. Der Anteil von Wasserkraft an der Bruttostromerzeugung liegt bundesweit bei drei Prozent, ihr Anteil am erneuerbar erzeugten Strom bei sieben Prozent. Regional gibt es hier aber große Unterschiede. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Schon seit Jahrhunderten nutzen Menschen weltweit die Kraft des Wassers. Auch heute tragen rund 7.400 Wasserkraftwerke, die ans Stromnetz angeschlossen sind, deutschlandweit zuverlässig zur regenerativen Stromerzeugung bei. Der Anteil von Wasserkraft an der Bruttostromerzeugung liegt bundesweit bei drei Prozent, ihr Anteil am erneuerbar erzeugten Strom bei sieben Prozent.</p>



<h2>Regional gibt es hier aber große Unterschiede.</h2>



<p>In Bayern, wo deutschlandweit die meisten Wasserkraftwerke stehen, stammen ganze 31 Prozent des erneuerbaren Stroms aus Wasserkraft. Auch im Nachbarsbundesland Baden-Württemberg ist Wasserkraft ein zuverlässiger Energieerzeuger. Dort gehen fast ein Viertel (23 %) der Bruttostromerzeugung aus Erneuerbaren Energien auf Wasserkraft zurück. </p>



<p>Grund hierfür sind die unterschiedlichen Bedingungen für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in Deutschland. Während im Norden vor allem Energie aus Windkraft produziert wird, ist im Süden Wasserkraft ein wichtiger Faktor für die Stromerzeugung. So befinden sich die günstigsten Bedingungen für Wasserkraftnutzung in gefällereicheren Regionen sowie an allen größeren Flüssen. </p>



<p>Anders als Wind- und Sonnenenergie ist die Stromproduktion aus Wasserkraft unabhängig von den Wetterverhältnissen und liefert auch dann zuverlässig Energie zur Deckung der Grundlast, wenn kaum Windaufkommen und Sonneneinstrahlung zu verzeichnen sind. Wasserkraft stellt insbesondere im Süden Deutschlands einen unverzichtbaren Baustein der Energiewende dar“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/01/Kerstin-Andreae-Wasserkraft.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/01/Kerstin-Andreae-Wasserkraft.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Fehlbetrag für Strom 2022 beim Einpersonenhaushalt bis zu 185 Euro – höher als je zuvor</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/fehlbetrag-fuer-strom-2022-beim-einpersonenhaushalt-bis-zu-185-euro-hoeher-als-je-zuvor/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=fehlbetrag-fuer-strom-2022-beim-einpersonenhaushalt-bis-zu-185-euro-hoeher-als-je-zuvor</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Jan 2022 20:07:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG75]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Strompreis]]></category>
		<category><![CDATA[Verivox]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Stromkosten steigen zum Jahreswechsel auf ein neues Rekordhoch. Ärmere Haushalte sind von dem Anstieg besonders stark betroffen. Trotz der leichten Anhebung des Hartz-IV-Satzes bleibt der Anteil, der für die Stromkosten vorgesehen ist, viel zu gering. Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass Alleinlebende im Schnitt 139 Euro pro Jahr an anderer Stelle einsparen müssen, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/fehlbetrag-fuer-strom-2022-beim-einpersonenhaushalt-bis-zu-185-euro-hoeher-als-je-zuvor/">Fehlbetrag für Strom 2022 beim Einpersonenhaushalt bis zu 185 Euro – höher als je zuvor</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Stromkosten steigen zum Jahreswechsel auf ein neues Rekordhoch. Ärmere Haushalte sind von dem Anstieg besonders stark betroffen. Trotz der leichten Anhebung des Hartz-IV-Satzes bleibt der Anteil, der für die Stromkosten vorgesehen ist, viel zu gering. Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass Alleinlebende im Schnitt 139 Euro pro Jahr an anderer Stelle einsparen müssen, um ihre Stromkosten zu begleichen. Damit ist der Fehlbetrag so groß wie noch nie.</p>



<h2>Strompauschale im Schnitt 32 Prozent zu niedrig</h2>



<p>Im Jahr 2022 steigt der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um 3 Euro auf 449 Euro pro Monat. Davon sind rein rechnerisch 36,44 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden belaufen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich 48 Euro. Die tatsächlichen Stromkosten sind also rund ein Drittel (32 Prozent) höher als die dafür vorgesehenen Zuwendungen.</p>



<h2>In Hamburg fehlen bis zu 185 Euro pro Jahr</h2>



<p>Wie hoch die Versorgungslücke ausfällt, unterscheidet sich regional stark. In Hamburg müssen alleinlebende Hartz-IV-Empfänger im Schnitt jeden Monat 51,92 Euro für Strom ausgeben. Das sind rund 42 Prozent mehr als im Hartz-IV-Satz vorgesehen. Im Laufe des Jahres ergibt sich ein Fehlbetrag von 185 Euro. </p>



<p>Auch in Mecklenburg-Vorpommern (+ 39 Prozent), Schleswig-Holstein (+ 38 Prozent) und Thüringen (+ 35 Prozent) liegen die realen Stromkosten besonders weit über dem im Regelsatz vorgesehenen Stromkostenanteil. Am wenigsten zuzahlen müssen Hartz-IV-Empfänger in Bremen. Doch auch hier beträgt der Fehlbetrag immer noch rund 17 Prozent.</p>



<h2>Elektrische Warmwasserbereitung erhöht Kosten zusätzlich</h2>



<p>Muss Wasser dezentral etwa mithilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt werden, steigen Stromverbrauch und Kosten weiter. Etwa 750 kWh zusätzlich verbraucht ein Einpersonenhaushalt mit elektrischer Warmwasserbereitung pro Jahr. Zwar kann ein Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes beim Amt geltend machen, das sind gut 10 Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten sind aber fast zweieinhalb Mal so hoch und belaufen sich auf rund 24 Euro&#8230;</p>



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		<title>Die Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/die-kosten-der-faellung-eines-morschen-nicht-mehr-standsicheren-baums-sind-grundsaetzlich-umlagefaehige-kosten-der-gartenpflege-im-sinne-von-%c2%a7-2-nr-10-betrkv/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=die-kosten-der-faellung-eines-morschen-nicht-mehr-standsicheren-baums-sind-grundsaetzlich-umlagefaehige-kosten-der-gartenpflege-im-sinne-von-%25c2%25a7-2-nr-10-betrkv</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Jan 2022 20:00:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG75]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Garten]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der Rechtsprechung und Fachliteratur zum Betriebskostenrecht war es jahrzehntelang umstritten, ob Vermieter die Kosten für die Fällung eines morschen Baums als Betriebskosten auf den Mieter umlegen können oder nicht. Die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte dazu war geteilt und auch in der Fachliteratur gab es dazu keine einheitliche, herrschende Meinung. Der BGH hatte sich [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>In der Rechtsprechung und Fachliteratur zum Betriebskostenrecht war es jahrzehntelang umstritten, ob Vermieter die Kosten für die Fällung eines morschen Baums als Betriebskosten auf den Mieter umlegen können oder nicht. Die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte dazu war geteilt und auch in der Fachliteratur gab es dazu keine einheitliche, herrschende Meinung. </p>



<p>Der BGH hatte sich dazu nie eindeutig positioniert. Die Unklarheit hat nun ein Ende. Mit einem aktuell veröffentlichten Grundsatz- Urteil vom 10.11.2021 zu VIII ZR 107/20 hat der BGH nun klargestellt, dass derartige Kosten grundsätzlich auf den Mieter umlegbar sind.</p>



<p>Der BGH hat dabei den Begriff des „Gehölzes“ und der „Pflanzen“, die in § 2 Nr. 10 BetrKV enthalten sind und die daher als umlagefähig anzusehen sind, unter Zuhilfenahme und Verweis auf den „Duden“ ausgelegt und kommt dabei zu dem Schluss, dass es sich bei „Bäumen“ sowohl um „verholzte“ Pflanzen handele wie auch gleichermaßen um „Gehölze“. Daher handele es sich grundsätzlich um umlagefähige Maßnahmen der Gartenpflege, wenn morsche Bäume gefällt bzw. entfernt werden müssen. Es handele sich dabei auch nicht um (vom Vermieter zu tragende) Maßnahmen der Instandhaltung.</p>



<p><strong>Einen Auszug aus dem interessanten und überzeugenden Urteil des BGH erhalten Sie hier wie folgt:</strong></p>



<p>„…Die Kosten der Fällung eines &#8211; wie hier &#8211; morschen, nicht mehr standfesten Baums zählen zu den Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV. Denn die Fällung und Beseitigung eines solchen Baums ist regelmäßig eine objektiv erforderliche Maßnahme der Gartenpflege. aa) Dies folgt bereits aus dem Wortlaut des § 2 Nr. 10 BetrKV. </p>



<p>Zwar sind dort Baumfällarbeiten nicht ausdrücklich genannt. Jedoch sind nach dieser Vorschrift die Kosten der Gartenpflege Betriebskosten im Sinne von § 1 BetrKV und gehören hierzu (unter anderem) die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen&#8230;</p>



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		<title>Vorschlag zur Überarbeitung der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) legt vor – Gesetzgebungsprozess soll bis Sommer 2022 abgeschlossen sein</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/vorschlag-zur-ueberarbeitung-der-gebaeudeeffizienzrichtlinie-epbd-legt-vor-gesetzgebungsprozess-soll-bis-sommer-2022-abgeschlossen-sein/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=vorschlag-zur-ueberarbeitung-der-gebaeudeeffizienzrichtlinie-epbd-legt-vor-gesetzgebungsprozess-soll-bis-sommer-2022-abgeschlossen-sein</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Jan 2022 19:55:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG75]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) veröffentlicht. Die Revision der EPBD ist Teil des im Juli 2021 vorgelegten „Fit for 55“-Pakets und ergänzt die dort aufgeführten Maßnahmen, um das Ziel, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen. Insbesondere wird das Zusammenspiel zwischen der EPBD, dem Emissionshandelssystem [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) veröffentlicht. Die Revision der EPBD ist Teil des im Juli 2021 vorgelegten „Fit for 55“-Pakets und ergänzt die dort aufgeführten Maßnahmen, um das Ziel, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.</p>



<p>Insbesondere wird das Zusammenspiel zwischen der EPBD, dem Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (EHS2) und dem Klima-Sozialfonds von Wichtigkeit sein. Mit der überarbeiteten Richtlinie soll bis 2050 ein emissionsfreier und vollständig dekarbonisierter Gebäudebestand erreicht werden.</p>



<p>Durch die Renovierung sollen Gebäude energieeffizienter und unabhängiger von fossilen Brennstoffen gemacht werden. Weiterhin soll laut EU-Kommission die Renovierung von Gebäuden die Senkung des Energieverbrauchs, der Emissionen und der Energiekosten herbeiführen, Arbeitsplätze schaffen und das Wirtschaftswachstum ankurbeln. Eine wesentliche Neuerung in der Richtlinie ist die Einführung von Mindesteffizienzstandards (MEPS). So soll bis spätestens 2030 kein Gebäude mehr der schlechtesten Effizienzklasse G angehören.</p>



<h2>Deutschland ca. 3 Millionen Gebäuden</h2>



<p>In diese Klasse wiederum will die Kommission 15 % des Gebäudebestandes eingruppieren, das entspricht in Deutschland ca. 3 Millionen Gebäuden. So entsteht die schon in der EU-Renovierungswelle geforderte Sanierungsrate von 2 %. Da bis 2033 zudem kein Gebäude mehr der Klasse F angehören soll, entsteht zusammengerechnet sogar eine Sanierungsrate von 3 %. </p>



<p>Darüber hinaus überlässt die Kommission den Mitgliedstaaten die Entscheidung, ob sie zusätzlich eigene Standards festlegen wollen. Sie erwartet jedoch von ihnen, dass sie einen angemessenen Unterstützungsrahmen für die MEPS bereitstellen. Dieser soll u.a. finanzielle Unterstützung, technische Hilfe, Beseitigung nichtfinanzieller Barrieren und Beobachtung sozialer Auswirkungen beinhalten.</p>



<p><strong>Weiter ist im Vorschlag vorgesehen, dass ab 2030 alle neuen Gebäude emissionsfrei sind. Für öffentliche Gebäude soll dies bereits ab 2027 gelten.</strong></p>



<p>Energieausweise sollen mit klaren und verbesserten Informationen ausgestattet werden. Die Ausweispflicht wird auf Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, auf Gebäude für die ein Mietvertrag verlängert wird, sowie auf alle öffentlichen Gebäude ausgedehnt. Gebäude oder Gebäudeeinheiten, die zum Verkauf oder zur Miete angeboten werden, müssen ebenfalls über einen Ausweis verfügen. Außerdem muss die Energieklasse in allen Anzeigen angegeben und bis 2025 eine Harmonisierung der Energieausweise vorgenommen werden&#8230;</p>



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		<title>Rund 300.000 Wohnungen in Deutschland können nicht wie geplant gebaut oder modernisiert werden – Auswirkung auf Mieten</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/rund-300-000-wohnungen-in-deutschland-koennen-nicht-wie-geplant-gebaut-oder-modernisiert-werden-auswirkung-auf-mieten/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=rund-300-000-wohnungen-in-deutschland-koennen-nicht-wie-geplant-gebaut-oder-modernisiert-werden-auswirkung-auf-mieten</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Jan 2022 19:52:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG75]]></category>
		<category><![CDATA[Energieeffizienz]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[KfW]]></category>
		<category><![CDATA[Neubau]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsbau]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Bewilligung von Anträgen nach der <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/">Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW </a>wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.</p>



<h2>Im Einzelnen:</h2>



<p>Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden.</p>



<p>Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.</p>



<p><strong>Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).</strong></p>



<p>Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55- Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss. </p>



<p>Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.</p>



<h2>Weitergehende Fragen und Antworten (FAQ-Liste):</h2>



<ol><li><strong>Was genau wird gestoppt und was passiert mit eingegangen Anträgen?</strong><br>Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter&#8230;</li></ol>



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		<title>Betriebskosten aktuell Ausgabe 75</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/betriebskosten-aktuell-ausgabe-75/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=betriebskosten-aktuell-ausgabe-75</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Jan 2022 19:45:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG75]]></category>
		<category><![CDATA[Gesamtausgabe Betriebskosten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=38256</guid>

					<description><![CDATA[<p>Betriebskosten aktuell Alles rund um die Wohnkosten wird seit Oktober 2003 herausgegeben vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Hier können Sie alle Artikel der Januar-Ausgabe 2021 der Betriebskosten aktuell Ausgabe 75 in einem PDF speichern und lesen. Unter anderem handelt die Ausgabe von diesen Themen: Große Spanne bei Nebenkosten – kalte Betriebskosten steigen Fehlbetrag für Strom [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Betriebskosten aktuell Alles rund um die Wohnkosten wird seit Oktober 2003 herausgegeben vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.</p>



<p>Hier können Sie alle Artikel der Januar-Ausgabe 2021 der Betriebskosten aktuell Ausgabe 75 in einem PDF speichern und lesen. Unter anderem handelt die Ausgabe von diesen Themen:</p>



<ul><li>Große Spanne bei Nebenkosten – kalte Betriebskosten steigen</li><li>Fehlbetrag für Strom 2022 beim Einpersonenhaushalt bis zu 185 Euro – höher als je zuvor</li><li>Die Kosten der Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV.</li></ul>



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