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	<title>Betriebskosten aktuell AG71 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Betriebskosten aktuell AG71 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Kostspielige Transformation zur CO2-Neutralität darf das bezahlbare Wohnen nicht gefährden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 14:20:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Breitner]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG71]]></category>
		<category><![CDATA[Editorial]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Leserinnen und Leser,Das Bundesverfassungsgericht hat ein wichtiges Urteil zum Klimaschutz gefällt. Die Karlsruher Richter verlangen darin zwar keine schärferen Klimaziele bis zum Jahr 2030, wohl aber verbindlichere Vorkehrungen für die danach folgende Zeit. Für die Wohnungswirtschaft bedeutet das: Wir müssen uns auf gravierende Veränderungen einstellen, die den VNW-Unternehmen große Anstrengungen abverlangen werden. Klimaschutz und [&#8230;]</p>
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<p><strong>Liebe Leserinnen und Leser,</strong><br>Das Bundesverfassungsgericht hat ein wichtiges Urteil zum Klimaschutz gefällt. Die Karlsruher Richter verlangen darin zwar keine schärferen Klimaziele bis zum Jahr 2030, wohl aber verbindlichere Vorkehrungen für die danach folgende Zeit. Für die Wohnungswirtschaft bedeutet das: Wir müssen uns auf gravierende Veränderungen einstellen, die den VNW-Unternehmen große Anstrengungen abverlangen werden. </p>



<p>Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind für die VNW-Unternehmen keine Fremdworte. In den vergangenen zehn Jahren haben sie mehr als fünf Milliarden Euro in die energetische Sanierung ihres Wohnungsbestandes investiert. Das Geld floss in die Gebäudedämmung, in moderne Heizungsanlagen, den Austausch von Fenstern, die Erneuerung von Dächern und vieles mehr. In jüngerer Zeit spielen die Elektromobilität und eine entsprechende Ladeinfrastruktur in den Quartieren eine wachsende Rolle. </p>



<p>Ein wichtiges Merkmal aller Bemühungen um mehr Klimaschutz in der Wohnungswirtschaft ist Offenheit. Wenn wir nach Lösungen suchen, dann lassen wir uns nicht von der Fokussierung auf eine Technologie einengen. Solarzellen auf den Dächern und moderne Heizungsanlagen im Keller sind genauso sinnvoll wie eine dezentrale Produktion von regenerativer Energie zum Beispiel durch kleine Gaskraftwerke, oder Quartierskonzepte. Entscheidend ist, was den größten Effekt für Nachhaltigkeit und Klimaschutz hat. </p>



<p>Bei all den Investitionen in moderne Technik vergessen wir nicht die soziale Frage des Klimaschutzes. VNW-Unternehmen, die hunderttausenden Mieterinnen und Mietern mit geringem Einkommen ein Dach über den Kopf bieten, wissen: Die Menschen werden die kostspielige Transformation unserer Gesellschaft zur CO2-Neutralität nur mittragen, wenn diese das bezahlbare Wohnen nicht gefährdet. Der beste Klimaschutz ist nichts wert, wenn Menschen am Ende auf der Straße leben müssen. </p>



<p>Die VNW-Mitgliedsunternehmen verstehen sich in dieser Hinsicht als Interessenvertreter jener Menschen, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind. Der Klimaschutz darf Mieterinnen und Mieter nicht in ein soziales Wohndilemma stürzen. Wir unterstützen die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Landesregierungen in Kiel, Schwerin und Hamburg. Wir wissen aber auch: Die Umsetzung der Ziele wird viel Geld kosten, und dieses Geld fällt nicht vom Himmel, vor allem nicht bei den Wohnungsunternehmen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. </p>



<p><strong>Andreas Breitner</strong></p>



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		<title>Regierung muss mehr für Klimaschutz tun, sagt auch der Bundesrat</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 14:17:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG71]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Beschluss vom 24. März 2021 (Az.: u.a. 1 BvR 2656/18) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz ) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Mit Beschluss vom 24. März 2021 (Az.: u.a. 1 BvR 2656/18) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz ) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. </p>



<p>Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2).</p>



<p>„Jetzt muss die Politik beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen besser zu schützen. Das Bundes-Klimaschutzgesetz greife zu kurz, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren damit zum Teil erfolgreich.</p>



<p>Die teils noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. «Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.» Wenn das CO2-Budget schon bis zum Jahr 2030 umfangreich verbraucht werde, verschärfe dies das Risiko «schwerwiegender Freiheitseinbußen», weil die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper werde.</p>



<h2>Gericht sieht Zukunftslasten als zu hoch an</h2>



<p>Das Gericht urteilte, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. «Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind», heißt es in der Erklärung des obersten deutschen Gerichts. </p>



<p>Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, «um diese hohen Lasten abzumildern». Von «Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität» ist die Rede. Daran fehle es bislang. </p>



<p>In Art. 20a GG heißt es: «Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.» Hierauf bezieht sich das Gericht.</p>



<h2>Künftige Generationen müssen CO2 verbrauchen können</h2>



<p>Es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, «unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde». </p>



<p>Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, erläuterten die Richter. Zwar müssten die Grundrechte abgewogen werden. Aber: «Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.»&#8230;</p>



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		<title>1100-Liter-Tonne Hausmüll, wöchentlich geleert, kosten in Rostock 919,88 Euro und in Vorpommern-Rügen 3016,29 Euro</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/1100-liter-tonne-hausmuell-woechentlich-geleert-kosten-in-rostock-91988-euro-und-in-vorpommern-ruegen-301629-euro/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=1100-liter-tonne-hausmuell-woechentlich-geleert-kosten-in-rostock-91988-euro-und-in-vorpommern-ruegen-301629-euro</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 14:14:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In Mecklenburg-Vorpommern müssen Mieterinnen und Mieter im Osten des Landes deutlich höhere Gebühren für Hausmüll sowie Trink- und Abwasser bezahlen als in den westlichen Landesteilen. Das geht aus einer Untersuchung des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) hervor. Als Vergleichsräume wurden die Landkreise sowie die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin betrachtet „Der Studie zufolge gibt es [&#8230;]</p>
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<p>In Mecklenburg-Vorpommern müssen Mieterinnen und Mieter im Osten des Landes deutlich höhere Gebühren für Hausmüll sowie Trink- und Abwasser bezahlen als in den westlichen Landesteilen. Das geht aus einer Untersuchung des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) hervor. Als Vergleichsräume wurden die Landkreise sowie die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin betrachtet</p>



<p>„Der Studie zufolge gibt es bei allen Gebühren ein deutliches Ost-West-Gefälle“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „In den westlichen Landkreisen werden die Mieterinnen und Mieter erheblich weniger zur Kasse gebeten als im Osten Mecklenburg-Vorpommerns. Das zieht sich wie ein roter Faden durch alle Ergebnisse. Dafür mag es Gründe geben, aber diese müssen offengelegt werden. Zum Kassieren gehört auch volle Transparenz!“ </p>



<p>Beim Hausmüll müssen im Landkreis Ludwigslust/Parchim für eine 1100-Liter-Tonne bei einer wöchentlichen Leerung jährlich 1184,04 Euro bezahlt werden. Im Landkreis Vorpommern-Rügen fallen dagegen 3016,29 Euro an. Den niedrigsten Wert meldet Rostock mit 919,88 Euro. Das könnte aber damit zu tun haben, dass es hier viele Großsiedlungen gibt, die geographisch nah beieinander liegen. Das ermöglicht kürzere Wege und eine effizientere Tourenplanung für Müllfahrzeuge.</p>



<p>Auch beim Gesamtentgelt für Trink- und Abwasser liegen die drei östlichen Landkreise deutlich vor dem Westteil des Landes. Im Landkreis Vorpommern-Rügen liegt der Median bei 5,16 Euro pro Kubikmeter, im Landkreis Nordwestmecklenburg bei 3,94 Euro. </p>



<p>„Die unterschiedliche geographische Lage, die Infrastruktur, die Bevölkerung und die Größe sowie Zusammensetzung der Wohnungsbestände machen einen Vergleich der Landkreise sicher schwierig“, sagt VNWDirektor Andreas Breitner. „Dennoch werfen die teils erheblichen Unterschiede Fragen zum Beispiel zur Kalkulation von Personal- und Sachkosten auf. </p>



<p>Die Wohnungswirtschaft stellt weder die Notwendigkeit noch die Höhe von Gebühren grundsätzlich in Frage. Es fällt aber auf, dass in der öffentlichen Debatte ständig über zu hohe Mieten geklagt wird, die Preisentwicklung bei den Gebühren jedoch kaum eine Rolle spielt. Dabei entwickeln sich die Wohnnebenkosten längst zu einer zweiten Miete&#8230;</p>



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		<item>
		<title>Energiewende droht Haushalte finanziell zu überfordern</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/energiewende-droht-haushalte-finanziell-zu-ueberfordern/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=energiewende-droht-haushalte-finanziell-zu-ueberfordern</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 14:11:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Energiewende]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesrechnungshof hat angesichts hoher Strompreise davor gewarnt, dass die Energiewende Privathaushalte und Unternehmen finanziell überfordert. Die Behörde warf Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) außerdem ein schlechtes Management des Umbaus des Energiesystems vor. Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, sagte, eine zuverlässige und preisgünstige Versorgung mit Strom sei zunehmend fraglich. Dies könne zu Lasten der Akzeptanz [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Bundesrechnungshof hat angesichts hoher Strompreise davor gewarnt, dass die Energiewende Privathaushalte und Unternehmen finanziell überfordert. Die Behörde warf Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) außerdem ein schlechtes Management des Umbaus des Energiesystems vor. Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, sagte, eine zuverlässige und preisgünstige Versorgung mit Strom sei zunehmend fraglich. Dies könne zu Lasten der Akzeptanz der Energiewende gehen.</p>



<h2>Wie groß ist die Blackout-Gefahr?</h2>



<p>Risiken bei der Versorgung von Strom würden nicht genügend berücksichtigt, machte Scheller etwa mit Blick auf den stockenden Netzausbau deutlich. So fehle ein «Worst-case-Szenario» über die Gefahr von Blackouts. Das Monitoring der Versorgungszuverlässigkeit sei lückenhaft. </p>



<p>Das Wirtschaftsministerium entgegnete: «Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist umfassend gewährleistet und gerade auch im internationalen Vergleich sehr hoch.» Zur Versorgungssicherheit finde ein regelmäßiges und umfassendes Monitoring durch die Bundesnetzagentur statt.</p>



<h2>Akzeptanz der Energiewende steht auf dem Spiel</h2>



<p>In dem Sonderbericht des Rechnungshofs geht es um die Umsetzung der Energiewende &#8211; also den Umbau der Energieversorgung weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energiequellen aus Wind und Strom. Bis Ende 2022 wird das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet, bis spätestens 2038 soll zum Schutz des Klimas Schluss sein mit der Stromgewinnung aus Kohle. </p>



<p>Seit der vorherigen Bilanz des Rechnungshofs 2018 habe sich zu wenig getan, um die Energiewende erfolgreich zu gestalten, rügte Scheller. «Das ist ernüchternd.» Der Rechnungshof sprach sich für eine grundlegende Preisreform aus. Anderenfalls bestehe das Risiko, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und die Akzeptanz für die Energiewende zu verlieren.</p>



<h2>Gedeckelte EEG-Umlage soll Strompreise ausbremsen</h2>



<p>Die Strompreise in Deutschland für private Haushalte sowie kleine und mittlere Gewerbe- und Industriekunden hätten im Jahr 2019 teils an der Spitze und deutlich über dem europäischen Durchschnitt gelegen, hieß es. Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien, die Leistungsfähigkeit des Stromnetzes und die CO2- Bepreisung könnten dazu führen, dass die Verbraucherpreise weiter steigen, sofern das derzeitige System beibehalten werde.</p>



<p>Das Wirtschaftsministerium erklärte, nachhaltigstes Mittel gegen steigende Strompreise und Energiekosten sei es, die Umsetzung der Energiewende so kosteneffizient wie möglich zu gestalten. Genau dies tue die Bundesregierung, hieß es unter Verweis etwa auf die EEG-Umlage&#8230;</p>



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			</item>
		<item>
		<title>LG Düsseldorf: Miete von Rauchwarnmelder ist nicht über die Betriebskosten umlegbar</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/lg-duesseldorf-miete-von-rauchwarnmelder-ist-nicht-ueber-die-betriebskosten-umlegbar/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=lg-duesseldorf-miete-von-rauchwarnmelder-ist-nicht-ueber-die-betriebskosten-umlegbar</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 14:07:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das hat das LG Düsseldorf mit Urteil vom 6.April 2020 (Az. 21 S 52/19) entschieden. Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind zwar Betriebskosten, jedoch nicht auf den Wohnraum- Mieter als „sonstige Betriebskosten“ umlegbar. Diese Kosten treten faktisch an die Stelle von Anschaffungskosten („verkappte Anschaffungskosten“), die keine Betriebskosten darstellen (vgl. LG Hagen, Urt. v. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das hat das <strong>LG Düsseldorf</strong> mit Urteil vom 6.April 2020 (Az. 21 S 52/19) entschieden. Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind zwar Betriebskosten, jedoch nicht auf den Wohnraum- Mieter als „sonstige Betriebskosten“ umlegbar. Diese Kosten treten faktisch an die Stelle von Anschaffungskosten („verkappte Anschaffungskosten“), die keine Betriebskosten darstellen (vgl. LG Hagen, Urt. v. 4. März 2016 &#8211; 1 S 198/15, ZMR 2016, 701).</p>



<p>Die Umlegbarkeit ergibt sich (a. A. LG Magdeburg, Urt. v. 27. September 2011 &#8211; 1 S 171/11 (051), ZMR 2011, 957 = NZM 2012, 305 und AG Hamburg-Altona, Urt. v. 3. Mai 2013 &#8211; 318a C 337/12, ZMR 2014, 801 = Beck RS 2014, 19338) auch nicht aus einer Analogie zu § Nr. 2, 4 und 5 BetrKV, wonach die Kosten der Anmietung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung von Wasser, Heizwärme und Warmwasser umlagefähige Betriebskosten sind. </p>



<p>Hierbei handelt es sich nämlich um eine Ausnahmeregelung ausschließlich für Zählermieten, die nicht auf die Anmietung anderer technischer Einrichtungen ausgedehnt werden kann&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Recht-Urteil-Rauchmelder-Miete.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Recht-Urteil-Rauchmelder-Miete.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>BBSR legt vor – Zahl der Singlehaushalte steigt bis zum Jahr 2040 weiter</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/bbsr-legt-vor-zahl-der-singlehaushalte-steigt-bis-zum-jahr-2040-weiter/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bbsr-legt-vor-zahl-der-singlehaushalte-steigt-bis-zum-jahr-2040-weiter</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 13:59:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[BBSR]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG71]]></category>
		<category><![CDATA[Singlehaushalte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Während die Bevölkerungszahl in Deutschland bis zum Jahr 2040 leicht sinkt, nimmt die Zahl der Haushalte weiter zu – besonders deutlich die der Singlehaushalte. Regional zeigen sich dabei unterschiedliche Entwicklungen. In den Ballungsräumen, aber auch in vielen ländlichen Räumen Süddeutschlands wird die Zahl der Haushalte leicht steigen. In Regionen mit abnehmender Bevölkerungszahl nimmt die Zahl [&#8230;]</p>
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<p>Während die Bevölkerungszahl in Deutschland bis zum Jahr 2040 leicht sinkt, nimmt die Zahl der Haushalte weiter zu – besonders deutlich die der Singlehaushalte. Regional zeigen sich dabei unterschiedliche Entwicklungen. In den Ballungsräumen, aber auch in vielen ländlichen Räumen Süddeutschlands wird die Zahl der Haushalte leicht steigen. In Regionen mit abnehmender Bevölkerungszahl nimmt die Zahl dagegen ab. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in seiner Haushaltsprognose 2040.</p>



<p>Die Zahl kleiner Haushalte mit ein oder zwei Personen nimmt bis 2040 in Deutschland um 3,8 Prozent auf 33 Millionen zu. Demgegenüber sinkt die Zahl großer Haushalte mit drei und mehr Personen um 6,4 Prozent auf 9,6 Millionen. </p>



<p>Schon jetzt ist der Einpersonenhaushalt mit Abstand die häufigste Haushaltsform in Deutschland. Laut Statistischem Bundesamt betrug der Anteil von Einpersonenhaushalten im Jahr 2019 rund 42 Prozent (17,6 Millionen Haushalte). Der Anteil wird sich den BBSR-Berechnungen zufolge auf rund 44 Prozent im Jahr 2040 erhöhen. In den Stadtstaaten wird dann mehr als jeder zweite Haushalt (52 Prozent) von Alleinlebenden bewohnt. </p>



<p>BBSR-Leiter Dr. Markus Eltges: „Der Anstieg von kleinen Haushalten verändert die Wohnungsnachfrage und das -angebot. Wir brauchen viele kleinere Wohnungen für ein und zwei Personen. Zusätzlich werden immer mehr ältere Menschen alleine leben&#8230;</p>



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		<title>Kalter April ließ Heizkosten kräftig steigen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 13:55:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG71]]></category>
		<category><![CDATA[Check24]]></category>
		<category><![CDATA[DWD]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Haushalte in Deutschland mussten im frostigen April die Heizungen kräftig aufdrehen. Das schlägt sich auf den Abrechnungen nieder. Bei den einzelnen Energiearten fällt die Bilanz aber unterschiedlich aus Der kälteste April seit 40 Jahren hat die Heizkostender deutschen Haushalte kräftig nach oben getrieben. Um 50 Prozent ist der Wärmebedarf höher ausgefallen als im April [&#8230;]</p>
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<p>Die Haushalte in Deutschland mussten im frostigen April die Heizungen kräftig aufdrehen. Das schlägt sich auf den Abrechnungen nieder. Bei den einzelnen Energiearten fällt die Bilanz aber unterschiedlich aus</p>



<p>Der kälteste April seit 40 Jahren hat die Heizkostender deutschen Haushalte kräftig nach oben getrieben. Um 50 Prozent ist der Wärmebedarf höher ausgefallen als im April 2020, wie das Vergleichsportal Check24 anhand von Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) errechnet hat. Ein Musterhaushalt in einem Reihenhaus mit Gasheizung habe 54 Euro mehr zahlen müssen als im April 2020. Werde in dem Haus eine Ölheizung betrieben, habe der Preisaufschlag sogar 61 Euro betragen. Über die gesamte Heizperiode von September bis April habe es einen um10 Prozent höheren Heizbedarf gegeben. </p>



<p>Für den Musterhaushalt ergaben sich bei einer Gasheizung Gesamtkosten von 1154 Euro, 93 Euro mehr als in der Heizperiode 2019/2020. Heizen mit Gas sei damit etwa 9 Prozent teurer geworden, berichteten die Marktbeobachter. Verbraucher mit Ölheizung hätten dagegen von dem Preistief im vergangenen Spätjahr profitiert. </p>



<p>Zwischen September 2020 und April 2021 hätten sie fürs Heizen 1003 Euro bezahlen müssen, 56 Euro weniger als in der vorherigen Heizperiode. Das entspreche einem Minus von 5 Prozent. «Inzwischen steigt der Heizölpreis allerdings wieder deutlich, seit dem Preistief im September 2020 sogar um 58 Prozent», sagte Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei Check24. Bei den gestiegenen Heizölkosten mache sich vor allem der neue CO2-Preis bemerkbar&#8230;</p>



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		<title>Nicht in Sonntagsreden zu hohe Wohnnebenkosten beklagen und dann sich aber dem Diktat der Kämmerer beugen und zulangen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 13:51:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG71]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
		<category><![CDATA[vnw]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat im Auftrag von Haus &#38; Grund Deutschland die Belastung durch die Grundsteuer B untersucht. Die Studie, deren Ergebnisse heute veröffentlicht wurden, konzentrierte sich auf die nach Einwohnern 100 größten Städte Deutschlands. Zu den Ergebnissen erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW): „Rostock steht am besten da, [&#8230;]</p>
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<p>Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat im Auftrag von Haus &amp; Grund Deutschland die Belastung durch die Grundsteuer B untersucht. Die Studie, deren Ergebnisse heute veröffentlicht wurden, konzentrierte sich auf die nach Einwohnern 100 größten Städte Deutschlands.</p>



<p>Zu den Ergebnissen erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW): „Rostock steht am besten da, Kiel, Lübeck, Hamburg und Schwerin tummeln sich mehr oder weniger im Mittelfeld und Flensburg ist, was die Höhe der Grundsteuer angeht, das teuerste Pflaster im Norden Deutschlands. </p>



<p>Die einzelnen Kommunen haben über den Hebesatz nicht unerheblich Einfluss auf die Wohnkosten und tragen damit eine besondere Verantwortung. Noch größer wird die Verantwortung, wenn man die Reform der Grundsteuer in den Blick nimmt, die von 2025 an gelten soll. Zum einen ist es wichtig, dass die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sich an ihr Versprechen halten, die Reform nicht zu einer Erhöhung der Steuereinnahmen zu nutzen. Zum anderen bietet die Reform die Möglichkeit, über eine Entlastung von Mieterinnen und Mietern sowie Einfamilienhausbesitzern nachzudenken.</p>



<p>Bei der Erhebung haben die Kommunen über die Hebesätze eigenen Spielraum. Wer möchte, dass sich Menschen in der eigenen Stadt ansiedeln, sollte eine niedrigere Grundsteuer als Vorteil in Betracht ziehen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Grundsteuer-b-Haus-und-Grund.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Grundsteuer-b-Haus-und-Grund.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Saarland am stärksten von Unwettern betroffen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 13:48:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG71]]></category>
		<category><![CDATA[Klimawandel]]></category>
		<category><![CDATA[Naturkatastrophen]]></category>
		<category><![CDATA[Saarland]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Saarland hat es statistisch gesehen erneut am heftigsten getroffen: Wie schon 2019 ist es auch im vergangenen Jahr am stärksten von Naturgefahren betroffen gewesen. Die Schadenhäufigkeit liegt dort bei 54,9 Meldungen je 1.000 Sachversicherungsverträge (+7 Prozent). Im Bundesdurchschnitt sind es 22 Schadenmeldungen. Berlin war mit 3,4 Meldungen am wenigsten betroffen. Nach der Naturgefahrenbilanz, die [&#8230;]</p>
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<p>Das Saarland hat es statistisch gesehen erneut am heftigsten getroffen: Wie schon 2019 ist es auch im vergangenen Jahr am stärksten von Naturgefahren betroffen gewesen. Die Schadenhäufigkeit liegt dort bei 54,9 Meldungen je 1.000 Sachversicherungsverträge (+7 Prozent). Im Bundesdurchschnitt sind es 22 Schadenmeldungen. Berlin war mit 3,4 Meldungen am wenigsten betroffen.</p>



<p>Nach der Naturgefahrenbilanz, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jetzt vorgestellt hat, verursachten Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren wie Starkregen im Saarland Schäden in Höhe von 43 Millionen Euro. Erfasst sind in dieser Statistik versicherte Schäden an Häusern und Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie erstmalig auch Schäden an Kraftfahrzeugen. </p>



<p>Deutschlandweit schlugen Naturgefahren im vergangenen Jahr für die Versicherer mit insgesamt 1,95 Milliarden Euro zu Buche. Die Schäden blieben damit deutlich unter dem prognostizierten Wert von 3,8 Milliarden Euro. Auf die Sachversicherung entfielen dabei 1,6 Milliarden Euro, davon 300 Millionen Euro für weitere Naturgefahren wie Starkregen oder Hochwasser. Die Kfz-Versicherer leisteten rund 350 Millionen Euro. </p>



<p>„2020 war erfreulicherweise ein deutlich unterdurchschnittliches Naturgefahrenjahr. Das lag vor allem daran, dass schwere Hagelereignisse und im Herbst schwere Stürme ausgeblieben sind“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. </p>



<p>Die höchsten Schäden gab es in den beiden einwohnerstärksten Bundesländern Nordrhein-Westfalen (422 Millionen Euro) und Bayern (415 Millionen Euro). Am niedrigsten waren mit 6 Millionen Euro die Schäden in Bremen.</p>



<h2>Wintersturm „Sabine“ prägt die Bilanz</h2>



<p>Geprägt wird die Bilanz vor allem von Sturmtief „Sabine“ im Februar 2020. „Das hat erneut gezeigt, dass ein einziger Sturm mehr als ein Drittel des Gesamtschadens verursachen kann“, sagte Asmussen. Mit einem Schaden von 675 Millionen Euro reiht sich „Sabine“ auf Platz sieben der schwersten Winterstürme in Deutschland seit 2002 ein. </p>



<p>Allein die Sachversicherer kostete das Unwetter rund 600 Millionen Euro. Zum Vergleich: Der folgenschwerste Sturm in dieser Schadenstatistik ist „Kyrill“ (2007) mit mehr als drei Milliarden Euro versicherten Schäden, gefolgt von „Jeanette“ (2002) mit 1,4 Milliarden Euro sowie „Friederike“ (2018) mit 1,15 Milliarden Euro.</p>



<h2>Elementarschäden oft nicht abgedeckt</h2>



<p>Der tatsächliche Schaden durch Naturgefahren liegt indes noch höher, denn nicht alle Häuser sind komplett versichert. Während bundesweit fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert sind, fehlt knapp zehn Millionen Hausbesitzern der Schutz vor Elementargefahren wie Starkregen oder Hochwasser&#8230;</p>



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		<item>
		<title>„Der gesamte Workflow – von der Handwerkerbeauftragung bis zur Rechnungslegung – ist für uns viel einfacher geworden“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 13:35:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG71]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Gebäudemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverwalter]]></category>
		<category><![CDATA[Kirche]]></category>
		<category><![CDATA[Modernisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Sanierung]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als Immobilienunternehmen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz verwaltet die Hilfswerk-Siedlung (HWS) rund 10.000 Mieteinheiten aus eigenem und fremden Bestand. Dazu gehören Wohnungen, Erbbaurechte und Liegenschaften und seit 2009 auch ein eigener Forst. Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung. Immer mit dem Fokus, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliches Handeln zu verbinden. Bis heute sieht es die HWS als ihre Kernaufgabe an, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Als Immobilienunternehmen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz verwaltet die Hilfswerk-Siedlung (HWS) rund 10.000 Mieteinheiten aus eigenem und fremden Bestand. Dazu gehören Wohnungen, Erbbaurechte und Liegenschaften und seit 2009 auch ein eigener Forst.</p>



<p>Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung. Immer mit dem Fokus, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliches Handeln zu verbinden. Bis heute sieht es die HWS als ihre Kernaufgabe an, ein breit gefächertes Wohnungsangebot zu fairen Mietpreisen anzubieten. Diesem Anspruch gerecht zu werden, ist eine große Herausforderung. Er fordert unter anderem effiziente Prozesse und schlanke Kostenstrukturen. Die HWS hat darum zukunftsorientierte Strategien entwickelt. Ein Teilbaustein ist die Digitalisierung des Sanierungsprozesses leerstehender Wohnungen mit Doozer. Damit spart die HWS Zeit und Geld.</p>



<h2>Aufwändige Sanierungsprozesse sind Vergangenheit</h2>



<p>Bevor die HWS ihre Sanierungsaufträge digital bearbeiten konnte, gestaltete sich die Wiederaufbereitung leerstehender Wohnungen sehr zeitaufwändig. „Alle Handwerkeraufträge wurden einzeln vergeben“, erinnert sich Philipp Knauer, Abteilungsleiter Hausbewirtschaftung bei der Hilfswerk-Siedlung GmbH. „Natürlich hatten wir unsere festen Partner mit vereinbarten Fixpreisen, beispielsweise Maler, Fliesenleger oder Elektrofirmen. </p>



<p>Dennoch mussten wir jeden Dienstleister einzeln beauftragen und die entsprechenden Aufträge jeweils gesondert verwalten. Das kostete viel Zeit.“ Besonders aufwändig war dabei unter anderem auch die Abstimmung zwischen den einzelnen Gewerken. Hier mussten Philipp Knauer und sein Team regelmäßig moderierend und ordnend eingreifen, damit die Sanierungsarbeiten weitergehen konnten.</p>



<p>Der Sanierungsprozess lief dabei seinerzeit schon nach einem einheitlichen Prozedere ab: Ging die Kündigung eines Mieters ein, übernahm der Hauswart Vor- und Endabnahme und meldete seine Einschätzung über den Zustand der Wohnung an die Abteilung Hausbewirtschaftung. „Unser Team legte fest, welche Sanierungsarbeiten erforderlich waren, um die Wohnung schnell wieder neu zu vermieten“, erläutert Philipp Knauer das damalige Vorgehen. </p>



<p>„Wurden unsere Vorschläge freigegeben, beauftragten wir die Handwerker. Im Bedarfsfall hatten leider nicht alle gewünschten Gewerke Zeit. Dann fragten wir solange weiter, bis wir einen Partner für das jeweilige Projekt gefunden hatten.“</p>



<p>Von der Handwerkersuche über die Baubegleitung, -überwachung bis hin zu Schlüsselübergaben: All das kostete wertvolle Arbeitszeit. Auch die Kapazitäten den Handwerker wurden deutlich knapper, was letztlich dazu führte, dass getroffene Einheitspreisabkommen in Frage gestellt wurden. Darum mussten Leistungen teurer als gedacht eingekauft werden. „Um weiterhin sozialverträglich Wohnraum anbieten zu können, müssen wir sehr effizient und kostengünstig arbeiten. Dafür braurhen wir optimierte Prozesse und gute Preise“, sagt der Abteilungsleiter. „Folglich waren wir sehr daran interessiert, im Sanierungsmanagement neue Wege zu gehen.“</p>



<h2>Schnell und kostengünstig saniert</h2>



<p>In 2018 fiel die Entscheidung mit Doozer zu arbeiten. Der Entschluss ist insbesondere zwei Ereignissen zu verdanken: Zum einen erhielt Philipp Knauer von einem anderen Wohnungsunternehmen die Empfehlung für die Plattform. Ziemlich zeitgleich besuchte die stellvertretende Geschäftsführerin und Leiterin des Ressorts Immobilien der Hilfswerk-Siedlung GmbH Dorit Brauns eine Fachveranstaltung für Wohnungsunternehmen…</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/hws-digitalisierung-berlin-brandenburg-workflow.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/hws-digitalisierung-berlin-brandenburg-workflow.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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