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	<title>AG165 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<title>AG165 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Liebe Leserin, lieber Leser! Aufgeschäumtes Heizöl als Dämmung… Nein Danke!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2022 18:25:06 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Editorial]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bestandshaltende Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Aktiengesellschaften oder Kommunale Unternehmen sind mehr als nur margenfixierte Vermieter. Das hat der 19. Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2022 mit dem Thema „Immobilien, Quartiere und Städte nach der Pandemie“ gezeigt. Sei es das Projekt „Symbiose aus Wohnen und Arbeiten“ der GESOBAU AG, sei es die Idee „PikoPark“: Gemeinsam naturnahe Lebensräume gestalten, sei es [&#8230;]</p>
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<p>Bestandshaltende Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Aktiengesellschaften oder Kommunale Unternehmen sind mehr als nur margenfixierte Vermieter. Das hat der 19. Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2022 mit dem Thema „Immobilien, Quartiere und Städte nach der Pandemie“ gezeigt. Sei es das Projekt „Symbiose aus Wohnen und Arbeiten“ der GESOBAU AG, sei es die Idee „PikoPark“: Gemeinsam naturnahe Lebensräume gestalten, sei es das Projekt „Neue Lebens- und Arbeitswelten durch Konversion einer Industriebrache“ der Hamburger Sprinkenhof GmbH, oder Aktion der degewo AG „Bewegung und Teamgeist für Kinder und Jugendliche“. </p>



<p>Alle haben eines gemeinsam, alle Unternehmen haben ihre soziale DNA gezeigt. Und die Kunden/Mieter heute und in Zukunft danken es mit einem Lächeln für das lebenswerte Wohnumfeld. Die Preise wurden beim Aareon Kongress 2022 in Essen überreicht. Alles über die Preisträger lesen Sie ab Seite 31</p>



<p>Bei der Finanzkrise 2007 / 2008 war zwar Deutschland der große Verlierer. Aber auf eine Branche war Verlass: Die Wohnungswirtschaft arbeitete weiter, wie ein großer Tanker zogen die Unternehmen ihre Bahn. Arbeiten das Geplante ab. Sie vergaben Aufträge, zahlten die Rechnungen fristgemäß. Nicht so die öffentliche Hand. Sie schickte so manchen Handwerker in die Insolvenz. Fragt man sich: Was war damals anders? Damals gab es klare Rahmenbedingungen. </p>



<p>Und heute, 2022 / 2023, gibt es ein Hü und Hott in den Berliner Ministerien. Mal ist es so, mal anders. Keine klare Linie, wenn es um den Klimaschutz geht. Es scheint als kommen die Gesetzes- Entwürfe direkt aus den zuliefernden Konzernen. Genau wie in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts, in der Bonner-Republik, als der damalige Verkehrsminister einen Gesetzes-Entwurf zur Abstimmung vorlegt… Peinlich, peinlich: Er hatte vergessen bei der Faxkopie den Absender (Mercedes-Benz) abzuschneiden. </p>



<p>Aber zurück ins Jahr 2022. Klimawandel, Fachkräftemangel, Materialknappheit, die Welt im Wandel. Der Tanker Wohnungswirtschaft wird von einem brutalen Hurrikan gebeutelt. Die Branche braucht jetzt einen verlässlichen und sinnvollen Rahmen, sonst droht volle Kraft zurück.</p>



<p>„Aufgeschäumtes Heizöl“ als Premiumdämmung geht gar nicht, wie Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, sagte. <strong>Mehr lesen Sie ab Seite 31</strong></p>



<p><strong>Juni 2022</strong>, eine neue Ausgabe mit neuen Inhalten. </p>



<p>Klicken Sie mal rein. <br><strong>Ihr Gerd Warda</strong></p>



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		<title>Qualitätssiegels „Gewohnt gut“ an die Wohnungsbaugesellschaft Elsteraue &#8211; Nachhaltiges Wohnen im Herzberger Reihenhaus</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2022 18:21:30 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[BBU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem Ersatzneubau von drei Reihenhäusern zur Miete direkt am Rand der Herzberger Altstadt hat die Wohnungsbaugesellschaft Elsteraue mbH (WBG) generationengerechten, nachhaltigen Wohnraum geschaffen und das Stadtbild deutlich aufgewertet. Für ihr Projekt wurde die WBG im Mai von BBU-Vorständin Maren Kern und Rainer Genilke, Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, zum zweiten Mal mit [&#8230;]</p>
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<p>Mit dem Ersatzneubau von drei Reihenhäusern zur Miete direkt am Rand der Herzberger Altstadt hat die Wohnungsbaugesellschaft Elsteraue mbH (WBG) generationengerechten, nachhaltigen Wohnraum geschaffen und das Stadtbild deutlich aufgewertet. Für ihr Projekt wurde die WBG im Mai von BBU-Vorständin Maren Kern und Rainer Genilke, Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, zum zweiten Mal mit dem Qualitätssiegel „Gewohnt gut – fit für die Zukunft“ ausgezeichnet. Als erste „Gewohnt gut“-Preisträgerin überhaupt erhielt das kommunale Wohnungsunternehmen seine erste Ehrung im Juli 2008.</p>



<p>Das Bewertungsgremium würdigte mit der Auszeichnung den Ersatzneubau des 2020 fertiggestellten Mehrfamilienhauses am Rande des Altstadtgebietes von Herzberg. Die Wohnungsbaugesellschaft Elsteraue mbH habe damit nicht nur einen städtebaulichen Missstand behoben, sondern auch zur Belebung der Innenstadt beigetragen. Der Reihenhauscharakter stellt eine interessante Alternative zum Geschosswohnungsbau dar und wird sehr gut von den Mieter*innen angenommen. Darüber hinaus macht der Einsatz einer Erdwärmepumpe in Kombination mit einem Wärmetauscher zur Wärmeerzeugung und dezentralen Warmwasseraufbereitung das Projekt besonders nachhaltig.</p>



<h2>Wohnen „wie im Eigenheim“</h2>



<p>BBU-Vorständin Maren Kern gratulierte dem Unternehmen: „Gewohnt gut geht 2022 bereits ins 15. Jahr! Seit fast eineinhalb Jahrzehnten begleiten wir die Stadtentwicklung in Brandenburg mit der Vergabe dieses Siegels für beispielhafte Projekte von Wohnungsunternehmen. So wie das heute ausgezeichnete Projekt der WBG Elsteraue, das Familien mitten in der Stadt das ermöglicht. Dabei ist es auch noch besonders nachhaltig, weil bei der Beheizung regenerative Energien zum Einsatz kommen. Dafür wird sie verdient zum bereits zweiten Mal mit ‚Gewohnt gut‘ ausgezeichnet.“</p>



<h2>Ein echtes Vorzeigeprojekt</h2>



<p>Rainer Genilke, Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, sagte anlässlich der Vergabe des Siegels in Herzberg: „Die WBG Elsteraue hat mit dem Ersatzneubau das Stadtbild deutlich aufgewertet und attraktiven, bezahlbaren Wohnraum in guter Lage geschaffen. In Verbindung mit einer guten CO2-Bilanz sind diese Häuser ein echtes Vorzeigeprojekt!“ </p>



<p>Sabine Endemann, Geschäftsführerin der Wohnungsbaugesellschaft Elsteraue mbH, freute sich über die erneute Auszeichnung: „Wir sind sehr stolz, dass wir das Siegel nach 15 Jahren erneut gewinnen konnten. Unsere Mieterinnen und Mieter fühlen sich wohl in den Reihenhäusern. Sie schätzen die moderne Ausstattung, den Eigenheimcharakter und die gute Infrastruktur. Es war das erste Projekt dieser Art – wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden!“</p>



<h2>Zum Projekt: „Nachhaltiges Wohnen im Herzberger Reihenhaus“</h2>



<p>Das Mehrfamilienhaus in der Mönchstraße 9 in Herzberg (Elster) war baufällig und stand in einem überwiegend sanierten Straßenzug, als sich die Wohnungsbaugesellschaft Elsteraue mbH (WBG) im Jahr 2016 zum Abriss und für einen Ersatzneubau entschied. Im Juni 2020 wurden drei moderne Reihenhäuser mit je rund 144 m2 Wohnfläche auf drei Etagen und einem kleinen Gartenbereich fertiggestellt. Alle Wohneinheiten verfügen über eine 26m2 große Dachterrasse und einen Stellplatz&#8230;</p>



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		<title>Schadenprävention – durch ein Starkregen- Management, Risiko-Karten für Städte / Gemeinden und ein Starkregen-Bauschutzprogramm der KfW-Bank</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/schadenpraevention-durch-ein-starkregen-management-risiko-karten-fuer-staedte-gemeinden-und-ein-starkregen-bauschutzprogramm-der-kfw-bank/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=schadenpraevention-durch-ein-starkregen-management-risiko-karten-fuer-staedte-gemeinden-und-ein-starkregen-bauschutzprogramm-der-kfw-bank</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2022 18:18:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wachsendes Unwetter-Risiko: Immer häufiger werden nach einem Starkregen Sturzfluten über Deutschland hereinbrechen. Ein entscheidender Grund dafür ist der Klimawandel. Die Folgen sind fatal: milliardenschwere Schäden und sogar der Verlust von Menschenleben. Harmlose Bäche, die zu reißenden Strömen werden, zerstörte Häuser. In Minutenschnelle geflutete Straßen, Unterführungen, Keller, Tiefgaragen und U-Bahnschächte – kaum eine Stadt oder Gemeinde [&#8230;]</p>
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<p>Wachsendes Unwetter-Risiko: Immer häufiger werden nach einem Starkregen Sturzfluten über Deutschland hereinbrechen. Ein entscheidender Grund dafür ist der Klimawandel. Die Folgen sind fatal: milliardenschwere Schäden und sogar der Verlust von Menschenleben. Harmlose Bäche, die zu reißenden Strömen werden, zerstörte Häuser. </p>



<p>In Minutenschnelle geflutete Straßen, Unterführungen, Keller, Tiefgaragen und U-Bahnschächte – kaum eine Stadt oder Gemeinde ist darauf wirklich vorbereitet. Es gibt bundesweit massive Versäumnisse bei der Prävention. Deutschland hat beim effektiven Schutz vor Unwetter-Katastrophen erhebliche Defizite. Bund und Länder sind hier in der Pflicht. Vor allem aber auch die Kommunen.</p>



<p>Zu diesem Ergebnis kommt die Technische Universität Kaiserslautern in einer aktuellen Unwetter-Studie: „Starkregen und urbane Sturzfluten – Agenda 2030“. Vorgestellt wurde die Untersuchung auf der Weltleitmesse für Umwelttechnologien (IFAT) in München. Darin haben die Wissenschaftler aus Kaiserslautern in Kooperation mit der Universität der Bundeswehr in München die Risiken, Gefahren und Ursachen, insbesondere aber auch effektive Schutzmaßnahmen untersucht.</p>



<h2>Wachsende Überflutungsgefahr: „Bessere Risikokommunikation nötig“</h2>



<p>„Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat Deutschland im letzten Sommer geschockt und noch einmal kräftig wachgerüttelt. Dabei sind harmlose Bäche, die zu reißenden Strömen werden und Häuser komplett zerstören, nur eine Ursache: Überflutungen drohen überall. Auch da, wo keine Gewässer sind. Es gibt kaum eine Region in Deutschland, die vor Starkregen und urbanen Sturzfluten sicher ist“, sagt Prof. Theo Schmitt von der TU Kaiserslautern. Die Prognose des Wissenschaftlers: „In den kommenden Jahren werden Wetterextreme schlimmer – sie werden an immer mehr Orten, immer häufiger und heftiger auftreten.“ </p>



<p>Die Studie warnt ausdrücklich: „Starkregen ist enorm gefährlich.“ Die Geschwindigkeit, mit der sich Wassermassen aufbauten, sei ein besonders kritischer Faktor: Der Überraschungseffekt sei ein bedrohliches Problem, das die Bevölkerung, aber auch die Behörden regelmäßig überfordere. Bei Starkregen gebe es keine tagelange Vorwarnung wie etwa beim Hochwasser von großen Flüssen, das langsam und berechenbar ansteige. </p>



<p>„Die Sturzflut kommt quasi von oben – von jetzt auf gleich. Ohne Deich, ohne Schutz“, sagt Prof. Wolfgang Günthert. Er hat am Institut für Wasserwesen der Universität der Bundeswehr in München zu Sturzfluten geforscht und dort im Forschungszentrum RISK (Risiko, Infrastruktur, Sicherheit und Konflikt) gearbeitet.</p>



<h2>Experten: „Erhebliche Defizite beim Schutz vor Unwetter-Katastrophen“</h2>



<p>Wenn es um effektiven Starkregenschutz geht, sehen die Wissenschaftler insbesondere bei Landkreisen, Städten und Gemeinden massive Versäumnisse: „Die meisten – vor allem kleinere – Kommunen blenden die Gefahren, die hinter dem wachsenden Starkregen-Risiko stecken, einfach aus. Das ist fahrlässig“, so Schmitt. Der Studienautor geht noch weiter: „Die Kommunen müssen zu mehr Prävention gezwungen werden.“ Bund und Länder sollten die Städte und Gemeinden bei ihrem Kampf gegen den Starkregenschutz zwar unterstützen, sie gleichzeitig aber auch in die Pflicht nehmen.</p>



<p>Konkret fordert Schmitt, dass Städte und Gemeinden zu einem Starkregen-Risikomanagement verpflichtet werden. Die Kommunen müssten künftig Gefahren- und Risikokarten erstellen. „Solche Warnkarten entstehen aus einer Fülle von Daten: Die Topografie mit lokalen Grünflächen und dem Gefälle ist dabei wichtig. Ebenso natürlich die Meteorologie. Und es kommt entscheidend auch auf die Kapazität von Kanalsystemen an. Was wir dringend brauchen, ist eine systematische Analyse der örtlichen Gefahrenlage – eine ‚Übersetzung‘ von Regenmengen in die konkrete lokale Gefahr einer Überflutung“, sagt Schmitt&#8230;</p>



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		<item>
		<title>Corona und Geschäftsraummiete</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/corona-und-geschaeftsraummiete/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=corona-und-geschaeftsraummiete</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2022 18:11:43 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Geschäftsgebäude]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[WolfRüdiger Senk]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bereits kurz nach Beginn der Corona Pandemie und den darauffolgenden Restriktionen waren etliche Mieter von Geschäftsräumen dazu übergegangen, die Miete entweder zu mindern oder gar gänzlich einzubehalten. Es ist nicht verwunderlich, dass diese Handhabung auf erbitterten Widerstand der Vermieter gestoßen ist, so wie auch in diesem jüngst vom BGH nach erstaunlich kurzem Zeitvorlauf entschiedenen Fall [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Bereits kurz nach Beginn der Corona Pandemie und den darauffolgenden Restriktionen waren etliche Mieter von Geschäftsräumen dazu übergegangen, die Miete entweder zu mindern oder gar gänzlich einzubehalten. Es ist nicht verwunderlich, dass diese Handhabung auf erbitterten Widerstand der Vermieter gestoßen ist, so wie auch in diesem jüngst vom BGH nach erstaunlich kurzem Zeitvorlauf entschiedenen Fall (BGH-Urteil vom 12. Januar 2022, Az.: XII ZR 8/21).</p>



<p>Die Beklagte dieses Rechtsstreits hatte im Jahr 2013 von der Klägerin ein Gebäude nebst Parkplätzen „ausschließlich zu gewerblichen Zwecken zur Nutzung als Verkaufs- und Lagerräume eines Einzelhandelsgeschäfts für Textilien aller Art sowie Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs“ gemietet. Der Mietvertrag enthielt unter § 3 einen Passus, der das Mietminderungsrecht sowie sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters für den Fall von Gas-, Strom- oder Wasserversorgungsunterbrechungen oder durch Überschwemmungen oder sonstige Katastrophen durch einen nicht vom Vermieter zu vertretenden Umstand ausschloss. </p>



<p>Nachdem aufgrund der sich ausbreitenden COVID 19 Pandemie in Sachsen durch Erlass des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt der „Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona- Pandemie Verbot von Veranstaltungen“ grundsätzlich alle Geschäfte, soweit sie nicht unter die ausdrücklich genannten Ausnahmen fielen, ab dem 19. März 2020 geschlossen wurden, blieb auch das Textileinzelhandelsgeschäft der Beklagten vom 19. März bis 19. April 2020 geschlossen. </p>



<p>Daraufhin zahlte die Beklagte nach vorheriger schriftlicher Ankündigung die Miete April nicht und rechnete die Miete für den Zeitraum 20. bis 30. April 2020 mit der aus ihrer Sicht überzahlten Miete für den Zeitraum vom 19. bis 31. März auf.</p>



<h2>Vor dem Landgericht</h2>



<p>Daraufhin klagte die Vermieterin auf Zahlung des einbehaltenen Mietzinses von 7.854,00 Euro nebst Zinsen und vorgerichtlicher Anwaltskosten und obsiegte vor dem erstinstanzlich angerufenen Landgericht in vollem Umfang. Die Berufung der Beklagten führte vor dem Oberlandesgericht zu einer Verurteilung in Höhe von 3.720,09 Euro nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten bei Klagabweisung im Übrigen. Dagegen zogen beide Parteien vor den BGH, der die Entscheidung des OLG aufhob und diese zur erneuten Verhandlung zurückverwies.</p>



<p>Der BGH vertrat in seiner Entscheidung die Auffassung, dass entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung der Gesetzgeber mit der Einführung des Art. 240 § 2 EGBGB die Folgen, die sich aus den umfangreichen hoheitlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung insbesondere für gewerbliche Mietverhältnisse ergeben können, nicht abschließend regeln wollte (vgl. BGH a.a.O., Rn 20). </p>



<p>Dies folgt u.a. daraus, dass der Gesetzgeber von einem Leistungsverweigerungsrecht des Mieters abgesehen und nur das Recht des Vermieters zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs eingeschränkt hat, sofern diese auf den Auswirkungen der Pandemie beruht. Demgemäß sollte die mietvertragliche Verpflichtung zur Mietzinszahlung im Grundsatz bestehen bleiben (BGH a.a.O., Rn 23).</p>



<h2>Keine Befreiung der Zahlungsverpflichtung</h2>



<p>Weiterhin lehnte der BGH auch ein Minderungsrecht des Mieters nach § 536 Abs. 1 BGB ab, da die behördliche Untersagung der Öffnung des Ladenlokals keinen Mangel der Mietsache darstelle, da die Schließungsanordnung des Ministeriums nicht auf irgendwelchen Mängeln des gemieteten Ladenlokals beruhte, sondern unmittelbar an den Geschäftsbetrieb der Beklagten anknüpfte (BGH a.a.O., Rn. 32)&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/Wowi-recht-ag-163-senk-avw-Corona-Geschaeftsraummiete.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/Wowi-recht-ag-163-senk-avw-Corona-Geschaeftsraummiete.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Achtung, Mietrückstand! &#8211; In bestimmten Fällen droht die fristlose Kündigung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2022 18:03:15 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[AG165]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn ein Mieter den Mietzins nicht wie vereinbart bezahlt, dann entsteht sehr oft eine brenzlige Situation für ihn. Viele Eigentümer mahnen angesichts einer solchen unzuverlässigen Vertragserfüllung ab oder kündigen sofort. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich mit dieser Problematik wiederholt befasst und nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vor kurzem ein wichtiges Urteil [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wenn ein Mieter den Mietzins nicht wie vereinbart bezahlt, dann entsteht sehr oft eine brenzlige Situation für ihn. Viele Eigentümer mahnen angesichts einer solchen unzuverlässigen Vertragserfüllung ab oder kündigen sofort. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich mit dieser Problematik wiederholt befasst und nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vor kurzem ein wichtiges Urteil dazu gesprochen. Der Tenor: Ausschlaggebend ist der fehlende Gesamtbetrag.</p>



<h2>(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 32/20)</h2>



<p><strong>Der Fall: </strong>Eine Mieterin blieb für einen Monat 135 von 704 Euro Miete schuldig und im Folgemonat zahlte sie gar nichts. Der Eigentümer sprach ihr die Kündigung aus. Das zuständige Amtsgericht gab der anschließenden Räumungsklage statt, weil die Betroffene dem Gesetz entsprechend zwei Monate nacheinander einen „nicht unerheblichen“ Teil der vereinbarten Summe nicht bezahlt habe. Das Landgericht sah es anders und stellte fest, es handle sich nur im zweiten Monat um einen nicht unerheblichen Teil. Im ersten Monat betrage der Rückstand lediglich 19 Prozent. </p>



<p><strong>Das Urteil: </strong>Der Bundesgerichtshof wollte dem Splitting des Landgerichts in zwei einzeln zu betrachtenden Monaten nicht folgen. Der gesamte Rückstand sei maßgeblich für die Bewertung der Angelegenheit. Wenn man die zwei Monate zusammen betrachte, fehle mehr als eine Monatsmiete. Deswegen sei der Räumungsklage des Eigentümers hier stattzugeben.</p>



<h2>Problem Vorkaufsrecht</h2>



<p><strong>Gemeinde muss Antragsteller unverzüglich ein Zeugnis darüber ausstellen <br></strong>In bestimmten Fällen gibt es ein gesetzlich abgesichertes Vorkaufsrecht der Gemeinde, falls eine Immobilie verkauft werden soll. Für Kaufinteressenten ist es in dem Zusammenhang wichtig, behördlicherseits darüber informiert zu werden, ob ein solches Vorkaufsrecht besteht oder nicht. Ein solches „Negativzeugnis“ muss nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS unverzüglich erteilt werden&#8230;</p>



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		<title>GEG-Instrumente auf Lebenszyklus von Gebäuden ausrichten &#8211; geplante Verschärfung von Baustandards verhindert bezahlbaren Neubau</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2022 17:59:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Gebäudeenergiegesetz wird in einer Zeit reformiert, die von einem Dilemma am Wohnungsmarkt geprägt ist: Auf der einen Seite herrscht massiver Wohnungsbedarf. Auf der anderen Seite verhindert eine toxische Mischung von Lieferengpässen, Fachkräftemangel, rasanter Inflation und steigenden Bauzinsen den Wohnungsbau. Das Regierungsziel von 400.000 neuen Wohnungen jährlich ist schon jetzt illusorisch. Förderung von Wohnraum für [&#8230;]</p>
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<p>Das Gebäudeenergiegesetz wird in einer Zeit reformiert, die von einem Dilemma am Wohnungsmarkt geprägt ist: Auf der einen Seite herrscht massiver Wohnungsbedarf. Auf der anderen Seite verhindert eine toxische Mischung von Lieferengpässen, Fachkräftemangel, rasanter Inflation und steigenden Bauzinsen den Wohnungsbau. Das Regierungsziel von 400.000 neuen Wohnungen jährlich ist schon jetzt illusorisch.</p>



<h2>Förderung von Wohnraum für die Mitte der Gesellschaft dringend notwendig</h2>



<p>„Es muss alles versucht werden, um wenigstens die vorgesehenen 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr zu schaffen. Das neue Gebäudeenergiegesetz mit dem EH55-Standard als geplante gesetzliche Untergrenze zementiert jedoch den bereits eingetretenen Neubaustopp, insbesondere in Kombination mit der aktuell dramatischen Marktlage. Wenn überhaupt noch bezahlbarer Wohnraum für die Mitte der Bevölkerung entstehen soll, ist eine wirksame Förderung deshalb dringender denn je. </p>



<p>Zudem darf das neue GEG innovative Klimaschutzansätze nicht verhindern“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der heutigen Expertenanhörung zur GEG-Novelle im Deutschen Bundestag.</p>



<p>Über 70 Prozent der sozial orientierten Wohnungsunternehmen mussten ihre Neubauprojekte angesichts der extrem schlechten Baubedingungen bereits zurückstellen oder ganz aufgeben. „Um den bezahlbaren Wohnungsbau im Bereich von 8 bis 10 Euro pro Quadratmeter Miete zu retten, muss dieser dringend von Auflagen befreit und gefördert werden. Das neue GEG behindert jedoch neuen bezahlbaren Wohnraum für die große Mehrheit der Bevölkerung, die ihre Miete aus eigener Kraft erwirtschaftet und nicht in Sozialwohnungen lebt“, sagt Gedaschko.</p>



<h2>Marktmiete zwischen 12 und 14 Euro pro Quadratmeter</h2>



<p>Die aktuellen energetischen Anfo</p>



<p>rderungen an Wohnungsneubau führen zu einer Marktmiete zwischen 12 und 14 Euro pro Quadratmeter. Darin sind die jüngsten Preissprünge noch nicht einmal abgebildet. Die im GEG geplante Verschärfung der Standards zementiert diese Preise am oberen Ende der Spanne. Die Kombination aus verschärften Standards, nicht gegebener Förderung und der Mangellage an Markt führt zu Mietsteigerungen bis zu 1,53 Euro pro Quadratmeter.</p>



<p>Im GEG-Entwurf stellt die Regierung selbst fest, <strong>dass durch den Stopp der EH55-Förderung der Bau erschwert wird</strong>. Gleichzeitig kommt sie jedoch zur Schlussfolgerung, dass der Standard gesetzlich erzwungen werden müsse. „Das ist in der derzeitigen Situation nicht nur zynisch, sondern belegt auch, dass es sich bei EH55 in der Realität nicht um einen marktgerechten und daher bezahlbaren Standard handelt, wie von der Politik oft behauptet wird“, sagt Gedaschko&#8230;</p>



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		<title>Darmstadt – Neuer Wohnraum statt grauer Parkplätze, mit Gründächer, Landschaftsgarten und Platz für Kinder</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2022 17:47:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In der Heinestraße in Darmstadt realisiert die BUWOG sechs Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 91 neuen Wohnungen. Besonderheit: Hier werden u.a. bisher versiegelte und zum Parken genutzte Flächen zwischen bestehenden Gebäuden genutzt und es wird durch Nachverdichtung neuer Wohnraum geschaffen. Im ersten Bauabschnitt realisiert die BUWOG die ersten 45 der geplanten 91 Wohnungen. Architektonisch fügen sich die [&#8230;]</p>
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<p>In der Heinestraße in Darmstadt realisiert die BUWOG sechs Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 91 neuen Wohnungen. Besonderheit: Hier werden u.a. bisher versiegelte und zum Parken genutzte Flächen zwischen bestehenden Gebäuden genutzt und es wird durch Nachverdichtung neuer Wohnraum geschaffen.</p>



<p>Im ersten Bauabschnitt realisiert die BUWOG die ersten 45 der geplanten 91 Wohnungen. Architektonisch fügen sich die fünf polygonalen Neubauten mit einer interessanten Grundform gut in die Freiräume zwischen den Bestandsgebäuden ein. Ein weiteres Mehrfamilienhaus sorgt im Quartier für verbesserten Lärmschutz zu einer benachbarten Tankstelle. Auf den Dächern verbessern Dachbegrünung und Photovoltaik die Ökobilanz des Ensembles.</p>



<h2>Ressource Boden optimal nutzen</h2>



<p>BUWOG-Geschäftsführerin Eva Weiß: „Boden ist die vielleicht wichtigste Ressource in den Städten. Das Neubauprojekt in Darmstadt ist ein wichtiger Schritt, um in einem infrastrukturell sehr gut erschlossenen Gebiet die Ressource Boden optimal zu nutzen. Gleichzeitig entstehen Gründächer und nachhaltige Wohnumfeld-Qualitäten für die Menschen im Quartier.“</p>



<p>Im Zuge des Neubaus ist auch ein neuer Landschaftsgarten geplant mit Erholungs- und Begegnungszonen sowie mit Spielbereichen für Kinder&#8230;</p>



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		<title>Rumyana Trencheva und Dr. Ernesto Marinelli neu im Vorstandsteam – Aareon-Chef Harry Thomsen stellt sie vor – Dank an Sabine Fischer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2022 17:41:51 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Aareon]]></category>
		<category><![CDATA[AG165]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Aufsichtsrat von Aareon, führender Anbieter von ERP-Software und digitalen Lösungen für die europäische Immobilienwirtschaft, hat Rumyana Trencheva und Dr. Ernesto Marinelli zum 1. Juli 2022 in den Vorstand berufen. Marinelli wird zukünftig die neu geschaffene Vorstandsfunktion als Chief People Officer (CPO) verantworten. Trencheva wurde zum Chief Market Officer (CMO) bestellt und wird damit die [&#8230;]</p>
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<p>Der Aufsichtsrat von Aareon, führender Anbieter von ERP-Software und digitalen Lösungen für die europäische Immobilienwirtschaft, hat Rumyana Trencheva und Dr. Ernesto Marinelli zum 1. Juli 2022 in den Vorstand berufen. Marinelli wird zukünftig die neu geschaffene Vorstandsfunktion als Chief People Officer (CPO) verantworten. Trencheva wurde zum Chief Market Officer (CMO) bestellt und wird damit die Nachfolge von Sabine Fischer antreten, die sich in den seit längerem geplanten Ruhestand verabschiedet.</p>



<p>„Ich freue mich sehr, dass wir Rumyana Trencheva und Dr. Ernesto Marinelli als neue Mitglieder des Aareon- Vorstands gewinnen konnten“, sagt <strong>Aareon-Vorstandsvorsitzender Hartmut Thomsen</strong>. „Da wir in den nächsten Jahren stark wachsen möchten, ist das Recruiting und die Entwicklung unserer Mitarbeiter oberste Priorität und Vorstandsaufgabe. Ich freue mich sehr, Ernesto Marinelli im Vorstand der Aareon begrüßen zu können. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in wachstumsstarken Technologieunternehmen wird er wichtige Impulse bei der Entwicklung unserer Mitarbeiter setzen. Zu unseren ambitionierten Wachstumsplänen gehört aber auch ein weiterer Ausbau unserer starken Marktposition. </p>



<p>Rumyana Trencheva verfügt über umfassende Erfahrung beim Aufbau internationaler Vertriebsteams und der Begleitung von Kunden über den technologischen Innovationszyklus hinweg. Ich freue mich auch Sie im Team begrüßen zu können. Gleichzeitig möchte ich ganz herzlich Sabine Fischer, die seit 2015 maßgeblich zum Erfolg der Aareon Gruppe in Europa beigetragen hat, danken. Den bereits seit längerem geplanten Wunsch, mehr Zeit für Privates zu haben kann ich nachvollziehen und ich wünsche ihr für ihre Zukunft alles Gute.“</p>



<p><strong>Dr. Ernesto Marinelli</strong> ist mit mehr als 20 Jahren Erfahrung ein ausgewiesener Experte für Human Resources (HR) und Transformation. Er ist derzeit Global Head of Global People Success Services bei SAP. „Themen wie Resilienz, Agilität, Diversität, kontinuierliches Lernen und Talentmanagement sind zentrale Erfolgsfaktoren jedes modernen Unternehmens“, betont HR-Spezialist Marinelli, denn schließlich geht es um people business. „Aareon ist ein sehr attraktiver Arbeitgeber, der sich auf einem spannenden Wachstumspfad befindet, den es zukunftsorientiert zu gestalten gilt. Ich freue mich, meine Expertise einbringen zu können und Aareon für Mitarbeitende sowie Nachwuchstalente auf ein neues Level zu heben, um den Unternehmenserfolg zu beschleunigen.“</p>



<p><strong>Rumyana Trencheva</strong> verfügt über umfassende internationale Erfahrung beim Aufbau starker Vertriebsteams in verschiedenen Ländern, bei der Umgestaltung der Go-to-Market-Vertriebsstrategie und beim Aufbau neuer Geschäftsmodelle zur Steigerung des Vertriebs von Business Applikationen und der Technologieakzeptanz. Derzeit ist sie Global Chief Revenue Officer of Partner Ecosystem Success bei SAP&#8230;</p>



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		<title>Dr. Christian Jaeger seit 1. Juni 2022 neuer GEWOBA-Vorstand</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/dr-christian-jaeger-seit-1-juni-2022-neuer-gewoba-vorstand/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=dr-christian-jaeger-seit-1-juni-2022-neuer-gewoba-vorstand</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2022 17:37:34 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[AG165]]></category>
		<category><![CDATA[GEWOBA]]></category>
		<category><![CDATA[Personalien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 1. Juni 2022 startete Dr. Christian Jaeger als neues Mitglied des Vorstands der GEWOBA. Er und Anja Passlack leiten das Unternehmen zukünftig als gleichberechtigtes Vorstandsteam. Über die Ressortverteilung werden sich die beiden neuen Vorstandsmitglieder noch verständigen. Der langjährige Vorstandssitzende Peter Stubbe geht am 31. Juli 2022 in den wohlverdienten Ruhestand. Dr. Christian Jaeger, der [&#8230;]</p>
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<p>Am 1. Juni 2022 startete Dr. Christian Jaeger als neues Mitglied des Vorstands der GEWOBA. Er und Anja Passlack leiten das Unternehmen zukünftig als gleichberechtigtes Vorstandsteam. Über die Ressortverteilung werden sich die beiden neuen Vorstandsmitglieder noch verständigen. Der langjährige Vorstandssitzende Peter Stubbe geht am 31. Juli 2022 in den wohlverdienten Ruhestand.</p>



<p>Dr. Christian Jaeger, der im westfälischen Witten aufwuchs, hat am Karlsruher Institut für Technologie am Lehrstuhl für Ökonomie und Ökologie des Wohnungsbaus promoviert. Seit dem Jahr 2000 ist der 53-jährige Diplom-Kaufmann in der Wohnungswirtschaft tätig: zunächst als Bereichsleiter Strategie- und Organisationsentwicklung und von 2002 an als Prokurist bei der innova AG in Essen (heute Deloitte &amp; Touche), die sich auf die Beratung von Immobilienunternehmen spezialisiert hat.</p>



<p>Danach wechselte Jaeger als Geschäftsführer zur LEG Baden-Württemberg, wo er den Geschäftsbereich Wohnungswirtschaft mit rund 45.000 Wohneinheiten und 300 Mitarbeitenden übernahm. Zusätzlich verantwortete er das Neubauprogramm mit bis zu 100 Wohneinheiten pro Jahr. Nach zwei Gesellschafterwechseln gehörte das Unternehmen zur Vonovia SE. Jaeger übernahm innerhalb des Konzerns ab Januar 2016 die Geschäftsführung der Vonovia Modernisierungs GmbH und mehrerer anderer Tochtergesellschaften um damit den technischen Service weiter auszubauen. </p>



<p>Zum 1. Januar 2018 wurde Jaeger zum alleinigen Geschäftsführer der Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH bestellt. Vier Jahre lang hat er das Unternehmen mit einem Bestand von rund 7.000 Wohneinheiten geleitet und weiterentwickelt. Neben der Instandhaltung und Modernisierung hat er die Themen Konversionsbau, Baulandentwicklung, Infrastrukturbau in bestehenden Quartieren und Sozialmanagement vorangetrieben&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/Wowi-ag-166-gewoba-vorstand-jaeger.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/Wowi-ag-166-gewoba-vorstand-jaeger.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Aareon-Kongress 2022 in Essen: 19. DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft – Drei Sieger und ein Sonderpreisträger stellen sich vor</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/aareon-kongress-2022-in-essen-19-dw-zukunftspreis-der-immobilienwirtschaft-drei-sieger-und-ein-sonderpreistraeger-stellen-sich-vor/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=aareon-kongress-2022-in-essen-19-dw-zukunftspreis-der-immobilienwirtschaft-drei-sieger-und-ein-sonderpreistraeger-stellen-sich-vor</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2022 17:35:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[Aareon]]></category>
		<category><![CDATA[AG165]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienwirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Sieger des DW-Zukunftspreises der Immobilienwirtschaft 2022 stehen fest! Die Preisverleihung erfolgte am 2. Juni 2022 im Rahmen des Aareon Kongresses, der erstmals auf dem Gelände des Zollvereins in Essen stattfand. Unter dem Motto „Immobilien, Quartiere und Städte nach der Pandemie“ konnten drei Sieger gekürt sowie ein Sonderpreis vergeben werden. Neue Lebens- und Arbeitswelten durch [&#8230;]</p>
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<p>Die Sieger des DW-Zukunftspreises der Immobilienwirtschaft 2022 stehen fest! Die Preisverleihung erfolgte am 2. Juni 2022 im Rahmen des Aareon Kongresses, der erstmals auf dem Gelände des Zollvereins in Essen stattfand. Unter dem Motto „Immobilien, Quartiere und Städte nach der Pandemie“ konnten drei Sieger gekürt sowie ein Sonderpreis vergeben werden.</p>



<h2>Neue Lebens- und Arbeitswelten durch Konversion einer Industriebrache</h2>



<p><strong>Sprinkenhof gewinnt den 19. DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft | Sprinkenhof</strong> <br><strong>Die Sprinkenhof GmbH </strong>konnte die Jury mit ihrem Projekt „Städtebauliche Entwicklung am Wiesendamm“ im Hamburger Stadtteil Barmbek überzeugen. . Das Unternehmen wandelt eine ehemalige Industriefläche von rund 30.000 m² zu einem Ort für Begegnung, Kommunikation und Interaktion um – auch in Zeiten der Pandemie. Ziel war es, eine untergenutzte Immobilie städtebaulich so umzuwandeln, dass zukunftsorientierte Mobilitätskonzepte, Kultur-Programme sowie moderne Arbeitswelten zu einem ganzheitlichen Konzept verbunden werden und die Aufenthaltsqualität des innerstädtischen Standortes gehoben wird. Die alte Fassade wurde erhalten und durch einen Neubau auf Basis der Building Information Modeling (BIM) Methode ergänzt.</p>



<p>„Der durch die Pandemie geschwächte innerstädtische Raum wird gestärkt“, lobte die Jury das Projekt. „Es entsteht eine neue Lebens- und Arbeitsqualität, denn auch die Einrichtung der neuen Arbeitswelten integriert die Erfahrungen aus der Arbeitsorganisation zu Pandemie-Zeiten. Damit schafft das innovative Gesamtkonzept einen Ort für Begegnung, Kommunikation, Kultur und ‚New Work‘ mit Leuchtturmcharakter“, heißt es in der Begründung der Jury.</p>



<h2>„PikoPark“: Gemeinsam naturnahe Lebensräume gestalten</h2>



<p>Ein Konsortium aus Wissenschaftsladen Bonn e.V., Gemeinnützige Baugenossenschaft Speyer eG, Wohnungsbau- Genossenschaft Erfurt eG, Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG, Vonovia SE und GEWAG Wohnungsaktiengesellschaft Remscheid hat das Projekt „Treffpunkt Vielfalt – PikoPark“ ins Leben gerufen. Unter Einbindung der Mieterinnen und Mieter haben die Wohnungsunternehmen kleine, ökologisch wertvolle Parks im Rahmen ihrer Bestands- und Quartiersentwicklungen entworfen sowie angelegt und damit wohnortnahe Erholungs- und Begegnungsorte geschaffen.</p>



<p><strong>19. DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft: WILA Bonn e.V. &#8211; YouTube</strong> <br>„Das in der Pandemie deutlich gestiegene Bedürfnis nach qualitätsvollen Lebensräumen im Wohnumfeld wirkte hier als Booster: Die entstandenen Parks ermöglichen in diesen Zeiten gemeinsames Tun, Erleben, Begegnung und Erholung im risikoarmen Außenbereich direkt vor der Haustür“ lobte die Jury. „Die Nachhaltigkeit des Konzeptes wird insbesondere durch Einbezug der Mieterinnen und Mieter, naturnahe Grünflächengestaltung und langfristige Betreuung sichergestellt. </p>



<p>Durch die Auslegung auf sehr kleine Flächen und planbare Kosten ist es zudem fast überall einsetzbar und kann als Anregung und Vorbild für viele weitere Projekte dienen“, so die Begründung der Jury. <a href="https://www.pikopark.de/">PikoPark &#8211; Home</a></p>



<h2>Wohnen und Arbeiten unter einem Dach</h2>



<p>Das Projekt „Symbiose aus Wohnen und Arbeiten“ der GESOBAU AG wurde ebenfalls mit einem DWZukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2022 ausgezeichnet. Es kombiniert klassischen Wohnraum mit einer Gewerbefläche und ermöglicht somit Wohnen und Arbeiten unter einem Dach, ohne die eigene Wohnung zum Homeoffice umzunutzen. Diesem Pandemie-bedingten Trend wurde mit der Integration von Coworking-Spaces – zeitlich flexibel mietbaren, voll &#8230;</p>



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