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	<title>AG162 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>AG162 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Liebe Leserin, lieber Leser! Klima/Energiewende &#8211; Innovative IT-Lösungen sind unverzichtbar</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2022 13:00:11 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[AG162]]></category>
		<category><![CDATA[Editorial]]></category>
		<category><![CDATA[Gerd Warda]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Berlin wird um die Neuausrichtung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG, gerungen. Eine Expertenhilfe hat jetzt der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft mit rund 37.000 Unternehmen, vorgelegt. Klimawirksam, sozialverträglich und wirtschaftlich. Die bisher im GEG festgelegten Effizienzstandards allein, die sich an Referenzgebäuden orientieren, sind der falsche Weg. „Durch die Ausrichtung [&#8230;]</p>
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<p>In Berlin wird um die Neuausrichtung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG, gerungen. Eine Expertenhilfe hat jetzt der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft mit rund 37.000 Unternehmen, vorgelegt. Klimawirksam, sozialverträglich und wirtschaftlich. Die bisher im GEG festgelegten Effizienzstandards allein, die sich an Referenzgebäuden orientieren, sind der falsche Weg. </p>



<p>„Durch die Ausrichtung der Bundesförderung auf CO2-Reduktion als Zielwert können die Klimaziele effektiver, schneller und ganz wichtig &#8211; kostengünstiger erreicht werden“, so Maria Hill, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Energie und Gebäudetechnik. Lesen Sie mehr ab Seite 7. Hier finden Sie auch das ZIA-Positionspapier als PDF.</p>



<p>In Bestandsgebäuden schaffte es der <strong>Spar- und Bauverein eG Dortmund</strong> durch aktive Steuerung der Wärmeenergie, also geringinvestive Lösungen, Bezahlbarkeit für die Mitglieder der Genossenschaft und CO2-Reduzierung für die Natur um zu setzen. <strong>Lesen Sie den Bericht ab Seite 13</strong>, wie an nur einem Gebäude bis zu 35% Primärenergie eingespart wurde. </p>



<p>Ob geringinvestiv oder CO2-basiert, für die zielführende Umsetzung einer Klima/Energiewende im Gebäude sind innovative IT-Lösungen unverzichtbar. Die Zeit des simplen Heizventils mit AUF und ZU Funktion sind vorbei. <strong>Wir müssen erkennen, dass die beste Technik nicht ausreicht, wenn es ums Sparen geht</strong>. Der Nutzer/Mieter sitzt am längeren Hebel. Ihn gilt es zur Sparsamkeit bei Wohlfühltemperatur zu motivieren. Helfen können dabei nur IT-Lösungen. Sie verarbeiten im Hintergrund die Millionen anfallenden Daten der Wärmesysteme. Steuern, messen und justieren und der Mensch schaltet ein, schaltet aus und fühlt sich wohl. </p>



<p>Lesen Sie mehr über die optimale digitale Dosis <strong>ab Seite 4.</strong> Alf Tomalla von Aareon beantwortet Fragen zum digitalen Transformationsprozess mit den riesigen Datenmengen.</p>



<p><strong>März 2022. Eine neue Ausgabe, mit neuen Inhalten. <br></strong>Klicken Sie mal rein. </p>



<p>Ihr <strong>Gerd Warda</strong></p>



<div class="wp-block-file"><a id="wp-block-file--media-7e1c51bf-0072-4c18-a30a-a353ead664cb" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/03/Editorial-AG162.pdf">zum Editorial als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/03/Editorial-AG162.pdf" class="wp-block-file__button wp-element-button" download aria-describedby="wp-block-file--media-7e1c51bf-0072-4c18-a30a-a353ead664cb">Herunterladen</a></div>
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		<title>Den digitalen Transformationsprozess mit den riesigen Datenmengen erfolgreich steuern &#8211; Alf Tomalla beantwortet die wichtigsten Fragen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2022 12:55:55 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Alf Tomalla]]></category>
		<category><![CDATA[Breitband]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Blick auf die vielen Herausforderungen in der Branche, wie Energieeffizienz, demografischer Wandel, bezahlbarer Wohnraum und neue Wohn- und Arbeitskonzepte, wird deutlich: Um diese erfolgreich zu meistern, bedarf es eines fundamentalen digitalen Transformationsprozesses – in der Planung, im Management, im Betrieb und in der Nutzung von Gebäuden. Die Mittel stehen zur Verfügung: innovative Technologien, eine [&#8230;]</p>
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<p>Mit Blick auf die vielen Herausforderungen in der Branche, wie Energieeffizienz, demografischer Wandel, bezahlbarer Wohnraum und neue Wohn- und Arbeitskonzepte, wird deutlich: Um diese erfolgreich zu meistern, bedarf es eines fundamentalen digitalen Transformationsprozesses – in der Planung, im Management, im Betrieb und in der Nutzung von Gebäuden. Die Mittel stehen zur Verfügung: innovative Technologien, eine große Angebotsvielfalt an IT-Lösungen und ein immenser Datenbestand. </p>



<p>Diese Chancen gilt es jetzt auch zu nutzen. Doch was sollte beachtet werden und wie viel Digitalisierung benötigt ein Immobilienunternehmen eigentlich? Welche Technologien schaffen Mehrwerte? Darüber haben wir mit Alf Tomalla, dem Geschäftsführer Digital Solutions der Aareon Deutschland GmbH, gesprochen.</p>



<p><em>Herr Tomalla, was sollte ein Unternehmen aus Ihrer Sicht bei der Digitalisierung berücksichtigen?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Die Digitalisierung ist auch für die Immobilienwirtschaft der maßgebliche Erfolgsfaktor, um die vielen zukünftigen Anforderungen effizient und nachhaltig zu bewältigen sowie weitere Mehrwerte zu schaffen. Entscheidend bei der Umsetzung sind dabei aber zwei Punkte: Digitalisierung sollte nicht als Selbstzweck des Unternehmens dienen. Denn nur wenn Technologien und IT-Lösungen sinnvoll eingesetzt und von den Mitarbeitern und anderen Beteiligten genutzt werden – und nicht einfach nur, weil es „nice to have“ ist –, bringen sie wirkliche Mehrwerte.</p><p>Wichtig ist auch das Bewusstsein, dass es bei der digitalen Transformation um mehr geht als „nur“ den Einsatz von Technologien und IT-Lösungen zur Digitalisierung bestehender Prozesse. Um vollumfänglich profitieren zu können, muss die Digitalisierung dem Nutzer dienen – beispielsweise im Management, als Außendienstmitarbeiter, als Kunde, als Lieferant oder in einer Back-Office-Funktion – und den Arbeits- und Lebensalltag komfortabler gestalten. Erst dann sind eine reibungslose Zusammenarbeit, eine einfache Interaktion der Prozesse sowie ein schneller Zugang zu Informationen und Dienstleistungen gewährleistet.</p><cite>Alf Tomalla</cite></blockquote>



<p><em>Gibt es denn so etwas wie die optimale „digitale Dosis“?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Zunächst ist es wichtig, dass insbesondere die Mitarbeiter von Immobilienunternehmen, Geschäftspartner und Mieter oder Eigentümer in einem digitalen Ökosystem miteinander vernetzt werden. Kernstück ist das ERP-System, das durch die Integration von weiteren digitalen Lösungen alle Beteiligten verknüpft – auch Gebäudetechnik kann so in das digitale Ökosystem eingebunden werden. Das ist sozusagen die Grundlage – denn nur wenn verschiedene Anwendungen integriert zusammenspielen, können nahtlose Ende-zu-Ende-Prozesse entlang der Wertschöpfungskette gewährleistet werden. So kann das Unternehmen seine komplexen Beziehungsgefüge – auch für die relevanten Marktteilnehmer – einfacher und effizienter steuern. </p><p>Nehmen wir hier als Beispiel den Ende-zu-Ende-Prozess Mieterlebenszyklus. Mit einer All-in-one-Lösung lassen sich alle Teilprozesse unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse aller Beteiligten, wie Mieter, Außen- und Innendienstmitarbeiter sowie Handwerker und Lieferanten, miteinander verknüpfen und bilden ein großes Ganzes. Ein digitales Ökosystem, wie unsere Aareon Smart World, bietet den Vorteil, dass die Unternehmen es bedarfsspezifisch, schnell und komfortabel ausbauen können. Weitere Anwendungen können als Software as a Service einfach dazugebucht werden. Neben unseren vielfältigen selbst entwickelten digitalen Lösungen können auch Partnerlösungen über Standardschnittstellen eingebunden werden. </p><p>In welchem Umfang Unternehmen ihr digitales Ökosystem gestalten, orientiert sich optimalerweise an der jeweiligen Unternehmensstrategie. Daher empfehlen wir Unternehmen, zunächst ein strategisches Zielbild für ihren Digitalisierungsprozess zu entwickeln und dabei Prioritäten zu setzen. Entsprechend dieser Strategie kann das Unternehmen dann ein passgenaues digitales Ökosystem aufbauen – und natürlich jederzeit erweitern.</p><cite>Alf Tomalla</cite></blockquote>



<p><em>Sind Technologien wie künstliche Intelligenz, Business Intelligence „nice to have“ oder „must have”?</em> &#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/03/Digital-digitalen-Transformationsprozess-Alf-Tomalla.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/03/Digital-digitalen-Transformationsprozess-Alf-Tomalla.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Klimawirksame, sozialverträglich und wirtschaftlich &#8211; ZIA-Vorschläge für Neuausrichtung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/klimawirksame-sozialvertraeglich-und-wirtschaftlich-zia-vorschlaege-fuer-neuausrichtung-der-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=klimawirksame-sozialvertraeglich-und-wirtschaftlich-zia-vorschlaege-fuer-neuausrichtung-der-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2022 12:52:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, hat Vorschläge für die Neuausrichtung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) vorgelegt. Damit zeigt der Verband Möglichkeiten auf, wie künftig eine klimawirksame, sozialverträgliche und wirtschaftlich umsetzbare Förderlandschaft für effiziente Wohn- und Nichtwohngebäude ausgestaltet werden kann. Neben den inhaltlichen Vorschlägen ist aus Sicht des ZIA eine Mittelausstattung von [&#8230;]</p>
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<p>Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, hat Vorschläge für die Neuausrichtung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) vorgelegt. Damit zeigt der Verband Möglichkeiten auf, wie künftig eine klimawirksame, sozialverträgliche und wirtschaftlich umsetzbare Förderlandschaft für effiziente Wohn- und Nichtwohngebäude ausgestaltet werden kann. Neben den inhaltlichen Vorschlägen ist aus Sicht des ZIA eine Mittelausstattung von jährlich mindestens 20 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025 notwendig, um der umfassenden Nachfrage und der Bedeutung des Themas Klimaschutz im Gebäudesektor langfristig gerecht zu werden.</p>



<p>„Durch die Ausrichtung der Bundesförderung auf CO2-Reduktion als Zielwert können die Klimaziele effektiver, schneller und ganz wichtig: kostengünstiger erreicht werden“, so Maria Hill, Vorsitzende des ZIAAusschusses Energie und Gebäudetechnik. „Wichtig ist auch: Bei einer Anhebung des Neubaustandards auf EH55 sollten die Anforderungen an den Wärmeschutz nicht weiter verschärft werden. Wenn wir dann zeitgleich die erneuerbaren Energien umfassend fördern und auf die Gebäude-Klimaziele anrechenbar machen, wird es zu einem Push der Erneuerbaren im Gebäudesektor kommen“, so Hill weiter.</p>



<h2>Kernaspekte für eine Neuausrichtung der BEG-Förderkulisse</h2>



<p><strong>Förderung auf CO2-Reduktion ausrichten<br></strong>Die Fördersystematik muss konsequent auf CO2-Emissionen bzw. CO2-Einsparung ausgerichtet werden. Auf dem Weg zur Klimaneutralität sollte sich die jeweilige Immobilie durch effektive CO2-Einsparungsmaßnahmen im CO2-Ausstoß stetig verbessern. <strong>Hierfür sind die im GEG festgelegten Effizienzstandards allein, die sich an Referenzgebäuden orientieren, der falsche Weg.</strong> Zudem lassen diese keinen direkten Rückschluss auf die CO2-Emissionen des Gebäudes zu.</p>



<p><strong>Erneuerbare Energien ausbauen und Einsatz im Gebäude auf die Gebäude-Sektorziele anrechnen <br></strong>Der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist ein Schlüssel, um die Klimaziele zu erreichen. Dafür müssen Anreize geschaffen werden, um die Energiewirtschaft so schnell wie möglich zu dekarbonisieren. Zudem muss der Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden auf die Gebäudeziele anrechenbar werden, da dies eine kosteneffiziente CO2-Reduktion der Sektor-Emissionen ermöglicht und in der gesamten Breite der Immobilienwirtschaft umsetzbar ist.</p>



<p><strong>BEG muss beihilfefrei bleiben<br></strong>Die neue Förderlandschaft muss genauso wie die aktuelle BEG vollständig beihilfefrei gestellt werden. Dies war die Basis für den Erfolg der BEG und die Grundlage für eine handhabbare und schnelle Umsetzung bei den Unternehmen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/03/Gebu-neu-foerderkulisse-zia.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/03/Gebu-neu-foerderkulisse-zia.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Grundsteuer-Reformgesetz: Welcher Handlungsbedarf jetzt besteht, erklären Meike Munderloh und Dr. Melanie Köstler von Rödl &#038; Partner</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/grundsteuer-reformgesetz-welcher-handlungsbedarf-jetzt-besteht-erklaeren-meike-munderloh-und-dr-melanie-koestler-von-roedl-partner/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=grundsteuer-reformgesetz-welcher-handlungsbedarf-jetzt-besteht-erklaeren-meike-munderloh-und-dr-melanie-koestler-von-roedl-partner</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2022 12:47:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Im Juni vergangenen Jahres wurde das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Vorangegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die der Grundsteuer zugrundeliegenden Vorschriften zur Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt wurden. Begründet wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit der Unvereinbarkeit des Bewertungsverfahrens zur Grundsteuer mit dem Gleichheitssatz. Nach Ansicht des Gerichts führt die Heranziehung des „Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Im Juni vergangenen Jahres wurde das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Vorangegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die der Grundsteuer zugrundeliegenden Vorschriften zur Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt wurden. Begründet wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit der Unvereinbarkeit des Bewertungsverfahrens zur Grundsteuer mit dem Gleichheitssatz. </p>



<p>Nach Ansicht des Gerichts führt die Heranziehung des „Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen“1. Dies erscheint wenig verwunderlich, wenn man bedenkt, dass die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen allein im Zeitraum 2010 bis 2020 um 65% angestiegen sind.</p>



<h2>Deutschlands Grundstücke müssen unterschiedlich, aber in jedem Fall neu bewertet werden</h2>



<p>In Folge der Grundsteuerreform müssen daher nun ALLE Grundstücke innerhalb der Bundesrepublik neu bewertet werden. Auch wenn man sich deshalb erneut über die Verfassungskonformität vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes streiten kann, erfolgt die Bewertung abhängig davon, in welchem Bundesland das jeweilige Grundstück liegt. Im Grundsatz gilt zwar das sog. „Bundesmodell“, die Bundesländer durften aber hiervon abweichend, eigene Bewertungsmodelle implementieren. </p>



<p>Das Bundesmodell wird von elf der sechzehn deutschen Bundesländer angewandt werden. An dem grundsätzlichen Verfahren „Bewerten, Bemessen und Besteuern“ wird festgehalten. Bei der Bewertung von Wohnimmobilien erfolgt die Ermittlung des Grundbesitzwertes durch Anwendung eines Ertragswertverfahrens. Der so ermittelte Grundbesitzwert ergibt durch Multiplikation mit der Steuermesszahl 0,031% den Grundsteuermessbetrag. Die jährlich zu zahlende Grundsteuer berechnet sich dann wiederum aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Hebesatz.</p>



<p><strong>Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen haben von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und wenden zukünftig eigene Modelle zur Grundstücksbewertung für Zwecke der Grundsteuer an.</strong></p>



<p>Während das Saarland und Sachsen grundsätzlich dem Bundesmodell, jedoch mit eigenen Steuermesszahlen, folgen, wenden die übrigen Bundesländer grundlegend abweichende Bewertungsverfahren an. <strong>Baden- Württembergs</strong> Grundstückswerte ermitteln sich aus der Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert und zwar unabhängig davon, welcher Nutzung das Grundstück unterliegt und ob bebaut oder unbebaut&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/03/Gebu-Hintergrund-Grundsteuerreform.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/03/Gebu-Hintergrund-Grundsteuerreform.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Erhebliche Einsparungen durch aktive Steuerung der Wärmeenergie &#8211; Spar- und Bauverein eG Dortmund macht es vor</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/erhebliche-einsparungen-durch-aktive-steuerung-der-waermeenergie-spar-und-bauverein-eg-dortmund-macht-es-vor/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=erhebliche-einsparungen-durch-aktive-steuerung-der-waermeenergie-spar-und-bauverein-eg-dortmund-macht-es-vor</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2022 12:44:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG162]]></category>
		<category><![CDATA[Dortmund]]></category>
		<category><![CDATA[Energieeffizienz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bis zu 35% an Primärenergie konnten Mieter*innen durch die Optimierung und Steuerung bestehender Heizungsanlagen bei der Spar- und Bauverein eG Dortmund einsparen. Kostensteigerungen durch massiv gestiegene Gaspreise sowie auch die gesetzliche CO2-Bepreisung wurden so gleichermaßen abgemildert. Damit verfolgt die Genossenschaft umfassend ihr strategisches Ziel der Ressourceneinsparung zum Zwecke des Klimaschutzes. Neben umfangreichen Dämm- und Sanierungsmaßnahmen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Bis zu 35% an Primärenergie konnten Mieter*innen durch die Optimierung und Steuerung bestehender Heizungsanlagen bei der Spar- und Bauverein eG Dortmund einsparen. Kostensteigerungen durch massiv gestiegene Gaspreise sowie auch die gesetzliche CO2-Bepreisung wurden so gleichermaßen abgemildert. Damit verfolgt die Genossenschaft umfassend ihr strategisches Ziel der Ressourceneinsparung zum Zwecke des Klimaschutzes.</p>



<p>Neben umfangreichen Dämm- und Sanierungsmaßnahmen setzt die Dortmunder Wohnungsgenossenschaft auch auf geringinvestive Lösungen. Dabei liegt der Fokus auf der Optimierung und aktiven Steuerung bestehender Heizungssysteme. Zusammen mit dem Kooperationspartner „ENVI Energieberatung“ konnten so erhebliche Einsparungen für die Mitglieder im ersten Halbjahr 2021 erzielt werden. Mit fast 1 Mio. Kilowattstunden Energie und umgerechnet 208 Tonnen CO2, profitieren nicht nur die Wohnungsmieter, sondern vor allem auch die Umwelt. </p>



<p>„Durch den optimierten Einsatz und die aktive Steuerung der Wärmeenergie konnten wir erhebliche Einsparungen realisieren. Gerade bei den aktuell explodierenden Beschaffungspreisen für Gas erzielen wir dadurch einen großen Nutzen für unsere Mitglieder und die Umwelt“, so Franz-Bernd Große-Wilde, Vorstandsvorsitzender der Spar- und Bauverein eG Dortmund. Auch die Kosten der 2021 eingeführten gesetzlichen CO2-Bepreisung von 30 € pro Tonne (2021 noch 25 €/t) fällt durch die Heizungsoptimierungen geringer aus, erläutert Große-Wilde. </p>



<p>In Form einer umfassenden Auswertung der Verbrauchsdaten vorangegangener Heizperioden wurden individuelle Anpassungen an den Heizungsanlagen vorgenommen. Die Einsparungen ergeben sich aus dem Vergleich des aktuellen Verbrauchs mit dem Referenzwert, welcher den über mehrere Jahre gemittelten Energiebedarf der gleichen Anlage, vor Implementierung der Steuerung, widerspiegelt.</p>



<p><strong>„Wir optimieren die Wärmeversorgung im Gebäude ganzheitlich. Von der Erzeugung, zur Verteilung bis hin zur bedürfnisgerechten Leistungsanpassung. Durch unsere stetige Datenanalyse schaffen wir klimaschonende Synergien“</strong>, erklärt Dr. Wilfried Ponischowski, Geschäftsführer der ENVI Energieberatung, die Grundprinzipien&#8230;</p>



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		<title>Fernwärmepreise in Thüringen um fast 50 Prozent gestiegen -Heizkosten übersteigen erstmals Kaltmiete</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2022 12:40:05 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[AG162]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Angesichts der auch in Thüringen explosionsartig gestiegenen Preise für Heizöl, Erdgas und insbesondere der im Freistaat oft genutzten Fernwärme sieht der vtw Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. dringendsten Handlungsbedarf, um die Bezahlbarkeit des Wohnens in dem Bundesland zu sichern. Umdenken im Zielkonflikt „Es zeichnet sich immer mehr ab, dass die bisherigen Konzepte zur [&#8230;]</p>
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<p>Angesichts der auch in Thüringen explosionsartig gestiegenen Preise für Heizöl, Erdgas und insbesondere der im Freistaat oft genutzten Fernwärme sieht der vtw Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. dringendsten Handlungsbedarf, um die Bezahlbarkeit des Wohnens in dem Bundesland zu sichern.</p>



<h2>Umdenken im Zielkonflikt</h2>



<p>„Es zeichnet sich immer mehr ab, dass die bisherigen Konzepte zur Lösung des Zielkonfliktes ‚Klimagerechtes Sanieren und Bezahlbares Wohnen‘ nicht vollends greifen und daher auf den Prüfstand gestellt werden müssen“, mahnt Verbandsdirektor Frank Emrich. „Es braucht neue Ideen und Rahmenbedingungen, die weder die sozial orientierten Wohnungsunternehmen noch die Mieterinnen und Mieter überfordern.“ </p>



<p>Landesweit wurde seit Jahresanfang fast überall ein Anstieg der Energiepreise um mindestens 50 Prozent angekündigt, in Einzelfällen sogar um ein Vielfaches mehr. „Die Situation ist besorgniserregend und zugleich extrem heterogen“, so Frank Emrich. Eklatantestes Beispiel aus vtw-Sicht ist Eisenach. Die Wartburgstadt ist die erste Kommune im Freistaat, in der die Kosten für die Versorgung mit Fernwärme durchaus die mittlere Kaltmiete von 5,04 Euro pro Quadratmeter übertreffen werden. Es ist dort mit einer Verdreifachung der Heizkosten zum Jahr 2021 zu rechnen. „Besonders für Einkommensschwächere ist diese Entwicklung fatal“, resümiert Frank Emrich. </p>



<p>Eine Vorwarnung spricht der Verband zudem an Wohnungsunternehmen und Mieter mit vertraglich festgesetztem Wärmebezugspreis aus. „Auch auf sie wird ein Preissprung zu kommen – später zwar, aber dafür in weitaus höherem Umfang, sofern die bestehenden Lieferverträge überhaupt gehalten werden“, prognostiziert Frank Emrich. </p>



<p>Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik kletterten die Energiepreise im Freistaat im vergangenen Jahr durchschnittlich um 28,3 Prozent. Am deutlichsten fiel demnach der Anstieg mit 46 Prozent bei Fernwärme aus. Das Heizen mit Gas und Öl, einschließlich Umlage, verteuerte sich um 43,7 beziehungsweise 43,0 Prozent.</p>



<h2>Keine nutzlosen Sanierungen um jeden Preis</h2>



<p>Um unter diesem Eindruck die hohen Zusatzkosten durch das klimagerechte Ertüchtigen von Bestandsgebäuden ausgleichen zu können, setzt sich der vtw zum einen wiederholt für eine angemessene Förderung durch die Bundes- und Landespolitik ein. „Um den Spagat zwischen der Bezahlbarkeit des Wohnens und mehr Klimaschutz zu schaffen“, so Frank Emrich, „braucht es zudem vor allem erneuerbare Energien in der Fernwärmeerzeugung.“ &#8230;</p>



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		<title>köln ag: Stabile Mieten und Neubau auf hohem Niveau</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2022 12:37:00 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Köln]]></category>
		<category><![CDATA[Neubau]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsunternehmen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen legt Wohnbarometer mit positiven Zahlen für 2021 vor und blickt optimistisch ins neue Jahr Weiterhin auf hohem Niveau bewegen sich die Fertigstellungszahlen der Mitgliedsunternehmen der köln ag. Auch im vergangenen Jahr errichtete die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen wieder mehr als 2.000 neue, preisgünstige Wohnungen. 2.089 Wohnungen in Köln und dem Umland waren es [&#8230;]</p>
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<p>Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen legt Wohnbarometer mit positiven Zahlen für 2021 vor und blickt optimistisch ins neue Jahr Weiterhin auf hohem Niveau bewegen sich die Fertigstellungszahlen der Mitgliedsunternehmen der köln ag. Auch im vergangenen Jahr errichtete die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen wieder mehr als 2.000 neue, preisgünstige Wohnungen. </p>



<p>2.089 Wohnungen in Köln und dem Umland waren es genau, davon sind 790 öffentlich gefördert. Die übrigen sind freifinanziert im preisgünstigen Segment, wie aus dem jüngst vorgelegten Wohnbarometer der köln ag hervorgeht. „Auch wenn es nicht ganz so viele Fertigstellungen wie 2020 waren: Der Neubau genießt bei unseren Mitgliedsunternehmen absolute Priorität“, betont Kathrin Möller, Vorsitzende der köln ag.</p>



<h2>771 Millionen Euro für Neubau, Modernisierung und Instandhaltung</h2>



<p>Alles in allem haben die Mitgliedsunternehmen im vergangenen Jahr die enorme Summe von 771 Millionen Euro in Neubau, Modernisierung und Instandhaltung investiert – ein im Vergleich zum Vorjahr nahezu identisch hohes Volumen. Damit sorgt die köln ag nicht nur für dringend benötigten Wohnraum, sondern stärkt auch den vorhandenen Wohnungsbestand. Und mit 1.035 Bauantragstellungen und 1.063 Baugenehmigungen, die im vergangenen Jahr allein in Köln erteilt worden sind, werden die Neubauaktivitäten noch ausgeweitet. </p>



<p>Nach wie vor eine Säule in der Daseinsvorsorge sind die Mitgliedsunternehmen der köln ag auch aufgrund ihrer preiswerten Mieten. Mit einer durchschnittlichen Netto-Kaltmiete von 7,00 €/qm ermöglichen die Mitgliedsunternehmen ihren Mieterinnen und Mietern zeitgemäßes Wohnen zu bezahlbaren Preisen. Dabei betrug der Anstieg der Durchschnittsmiete lediglich 15 Cent oder 2,2 Prozent. Allein in Köln sind die Wohnungen der köln ag mit durchschnittlich 7,09 €/qm um gut ein Drittel preiswerter als der übliche Mittelwert. Die durchschnittlichen Heizkosten blieben unverändert, bei den Betriebskosten gab es sogar einen leichten Rückgang gegenüber 2020. </p>



<p>Und bei einem weiteren wichtigen Thema, der Unterbringung von Flüchtlingen, hat die köln ag im vergangenen Jahr erneut ihr Verantwortungsbewusstsein unter Beweis gestellt. 1.345 Bestandswohnungen haben die Mitgliedsunternehmen für geflüchtete Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive zur Verfügung gestellt, 60 mehr als im Jahr davor&#8230;</p>



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		<title>Neu in Berlin: Symbiose aus Wohnen und Arbeiten &#8211; cowork AG und GESOBAU AG starten GESOWORX</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2022 12:34:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG162]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitswelt]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[CoWorking]]></category>
		<category><![CDATA[GESOBAU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dank zunehmender Digitalisierung verschmelzen Lebens- und Arbeitswelt auch in Deutschland zunehmend. Die mit Fortschreiten der Pandemie in vielen Unternehmen neuen Möglichkeiten mobil zu arbeiten beschleunigen diese Entwicklung zusätzlich: Für die meisten Bürotätigkeiten verspricht ortsunabhängiges Arbeiten mehr Flexibilität und Einsparung von Arbeitswegen. Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU AG reagiert auf diese Entwicklung und integriert in einige ihrer [&#8230;]</p>
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<p>Dank zunehmender Digitalisierung verschmelzen Lebens- und Arbeitswelt auch in Deutschland zunehmend. Die mit Fortschreiten der Pandemie in vielen Unternehmen neuen Möglichkeiten mobil zu arbeiten beschleunigen diese Entwicklung zusätzlich: Für die meisten Bürotätigkeiten verspricht ortsunabhängiges Arbeiten mehr Flexibilität und Einsparung von Arbeitswegen.</p>



<p>Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU AG reagiert auf diese Entwicklung und integriert in einige ihrer Neubauprojekte so genannte Coworking Spaces, zeitlich flexibel mietbare, voll ausgestattete Arbeitsplätze in modernem Ambiente. „Wir entwickeln Lebensräume, nicht nur Wohnraum. Daher ist es wichtig, sich auch mit dem Thema der Arbeitswelten und den damit einhergehenden Bedürfnissen unserer Mieterinnen auseinanderzusetzen“, sagt Jonas Eicher, Kundencenterleiter Investition und Neubau der GESOBAU. „Damit war die Idee von GESOWORX geboren.“</p>



<p>Gemeinsam mit der cowork AG erfolgte die weitere Ausarbeitung des Gesamtkonzepts und die Planung der ersten Spaces. Für das Pilotprojekt an der Langhansstraße in Berlin Weißensee wird die cowork AG auch den Betrieb übernehmen. Eröffnet werden soll der Standort bereits in diesem Frühsommer. „Die Annahme, in Berlin müsse man niemandem mehr erklären, was ein Coworking Space ist, trügt. Denn eigentlich hat jeder Coworking Space etwas Individuelles – immer abhängig von den räumlichen Gegebenheiten und den Anforderungen der Nutzerinnen. Daraus ergibt sich ein Raumnutzungskonzept mit passender Ausstattung und Serviceleistungen“, erklärt Tobias Kollewe, Vorstandsvorsitzender der cowork AG.</p>



<p>Das Konzept hinter GESOWORX soll neben Start-ups und Selbstständigen auch diejenigen ansprechen, die regelmäßige Pendelwege zwischen Wohn- und Arbeitsort reduzieren möchten. Arbeitnehmer*innen bieten die flexibel buchbaren Schreibtische, Einzel- oder Teambüros und Meetingräume sinnvolle Alternativen zum improvisierten Homeoffice</p>



<p><strong>Birte Jessen</strong></p>



<h2>Gesobau</h2>



<p>Als städtisches Wohnungsbauunternehmen leistet die GESOBAU aktiv ihren Beitrag, um in der dynamisch wachsenden Stadt Berlin auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bereitzustellen und lebendige Nachbarschaften zu erhalten&#8230;</p>



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		<title>Mietspiegelreform tritt im Juli in Kraft &#8211; Rund 40 Prozent haben noch keinen: Handlungsbedarf insbesondere in den Mittelstädten</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/mietspiegelreform-tritt-im-juli-in-kraft-rund-40-prozent-haben-noch-keinen-handlungsbedarf-insbesondere-in-den-mittelstaedten/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=mietspiegelreform-tritt-im-juli-in-kraft-rund-40-prozent-haben-noch-keinen-handlungsbedarf-insbesondere-in-den-mittelstaedten</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2022 12:30:52 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Mietspiegel]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Juli 2022 tritt die Mietspiegelreform für Deutschland in Kraft. Sie besagt, dass alle Städte ab 50.000 Einwohner:innen künftig einen Mietspiegel vorweisen müssen. Handlungsbedarf besteht insbesondere in den Mittelstädten. Darauf weist das Beratungsunternehmen Analyse &#38; Konzepte immo. consult hin. Frist bis Januar 2023 Die Mietspiegelreform schreibt erstens die Erstellung von Mietspiegeln für große Städte mit [&#8230;]</p>
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<p>Im Juli 2022 tritt die Mietspiegelreform für Deutschland in Kraft. Sie besagt, dass alle Städte ab 50.000 Einwohner:innen künftig einen Mietspiegel vorweisen müssen. Handlungsbedarf besteht insbesondere in den Mittelstädten. Darauf weist das Beratungsunternehmen Analyse &amp; Konzepte immo. consult hin.</p>



<h2>Frist bis Januar 2023</h2>



<p>Die Mietspiegelreform schreibt erstens die Erstellung von Mietspiegeln für große Städte mit mindestens 50.000 Einwohner:innen vor. Zweitens sind Mieter:innen und Vermieter:innen laut dem Gesetz verpflichtet, über ihre Mietverhältnisse Auskunft zu geben. Städte, die bisher keinen Mietspiegel vorweisen können, müssen bis zum 01.01.2023 einen solchen erstellen oder erstellen lassen und veröffentlichen. Entscheidet sich die Stadt für einen qualifizierten Mietspiegel, der aufwendiger anzufertigen ist, verlängert sich die Frist bis zum 01.01.2024.</p>



<p>Von den 200 deutschen Städten, die die Mietspiegelreform aufgrund ihrer Einwohnerzahl betrifft, müssen circa 65 noch in diesem Jahr handeln, so die Einschätzung von Analyse &amp; Konzepte immo.consult. Das Unternehmen erstellt seit mehr als 25 Jahren Mietspiegel im Auftrag von Städten und Gemeinden. Diese Zahl umfasst sowohl Städte, die bisher noch gar keinen Mietspiegel vorweisen können, als auch solche, deren Mietspiegel oder Mietspiegelfortschreibung 2022 die Gültigkeit verliert. Insbesondere in den großen Mittelstädten gibt es Nachholbedarf: Während 80 Prozent der Großstädte bereits einen aktuellen Mietspiegel bereitstellen, tun das derzeit nur 60 Prozent der Mittelstädte.</p>



<h2>Bessere Datenbasis dank neuer Auskunftspflicht</h2>



<p>„Wer einen Mietspiegel hat, profitiert von größerer Rechtssicherheit bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmieten – und damit bei der Festlegung der Mietpreise. So tragen Mietspiegel auch dazu bei, Unstimmigkeiten zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen vorzubeugen“, erläutert Florian Schweiger von Analyse &amp; Konzepte immo.consult die Zielsetzung der Gesetzesreform&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/03/Fueko-Mietspiegelreform-Juli-2022.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/03/Fueko-Mietspiegelreform-Juli-2022.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Verzugszinsen. Gläubiger haben ein Recht auf diese Zinsen und sollten sie einfordern</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/verzugszinsen-glaeubiger-haben-ein-recht-auf-diese-zinsen-und-sollten-sie-einfordern/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=verzugszinsen-glaeubiger-haben-ein-recht-auf-diese-zinsen-und-sollten-sie-einfordern</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2022 12:28:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG162]]></category>
		<category><![CDATA[Schulden]]></category>
		<category><![CDATA[Zinsen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jeder, der früher Geld anlegen wollte, suchte dafür nach der bestmöglichen Verzinsung und hatte nicht selten die Qual der Wahl. Heute sieht das Ganze schon etwas anders aus und Negativzinsen bzw. Verwahrentgelt gehören jetzt zum Wortschatz der Banken. Das Thema Verzinsung hat einen Beigeschmack bekommen, zumindest was die Zinserträge von Guthaben angeht. Sind Zinsen aber [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Jeder, der früher Geld anlegen wollte, suchte dafür nach der bestmöglichen Verzinsung und hatte nicht selten die Qual der Wahl. Heute sieht das Ganze schon etwas anders aus und Negativzinsen bzw. Verwahrentgelt gehören jetzt zum Wortschatz der Banken.</p>



<p>Das Thema Verzinsung hat einen Beigeschmack bekommen, zumindest was die Zinserträge von Guthaben angeht. Sind Zinsen aber zu entrichten, so wird der Beigeschmack erst recht als bitter empfunden. Und das vor allem dann, wenn es um (Überziehungs-)Zinszahlungen an die eigene Bank geht, weil Kunden ihre fälligen offenen Forderungen verspätet oder gar nicht beglichen haben.</p>



<p>Der Unternehmer wird so, ohne eigenes Zutun, erst einmal zu einem Lieferantenkreditgeber, bekommt aber seinerseits für den durch die nicht beglichene Forderung notwendig gewordenen Bankkredit Zinsen in Rechnung gestellt. Zinsbelastungen, die seine Erträge zusätzlich schmälern. „Ganz zu schweigen noch vom Zeit- und Nervenaufwand, der nötig ist, um eine fällige offene Forderung doch noch zu realisieren. Auch er kostet den Unternehmer zusätzlich, was oft übersehen wird“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. </p>



<p>„Der Gesetzgeber gesteht eine Verzinsung einer offenen Forderung zu. Selbst dann, wenn der Unternehmer z. B. keinen Bankkredit hat aufnehmen müssen und ihm so auch kein Zinsschaden entstanden ist“, fährt Drumann fort. „Es lohnt sich daher, sich näher mit dem Thema Verzugszinsen zu beschäftigen!“ Nachfolgend erläutert er die wesentlichen Punkte.</p>



<h2>Zahlungsverzug Voraussetzung für Verzugszinsen</h2>



<p>„Erst wenn ein Kunde mit seiner Zahlung in Verzug ist, dürfen Verzugszinsen verlangt werden. Vorher nicht. Ein Kunde kommt in Verzug a. mit Zugang einer Mahnung, in der er zur Zahlung der fälligen Forderung aufgefordert wird, b. bei Überschreiten eines nach dem Kalender bestimmbaren Zahlungstermins, (dieser muss aber vorher vertraglich vereinbart worden sein) – hier ist eine Mahnung nicht nötig — und c. grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bei Geschäften zwischen Unternehmern. </p>



<p>Was Geschäfte mit Verbrauchern betrifft, gilt die 30-Tage-Frist nur, wenn sich dazu ein ausdrücklicher Hinweis auf der Rechnung befindet. Ab Eintritt des Zahlungsverzugs können gesetzliche Verzugszinsen und ein ggf. auch höherer (z. B. Zins‑) Schaden geltend gemacht werden.“</p>



<h2>Höhe der Verzugszinsen</h2>



<p>„Als Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen dient der Basiszinssatz, welcher von der Deutschen Bundesbank jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres neu berechnet und dann im Bundesanzeiger bekannt gegeben wird (§ 247 BGB). Der Basiszinssatz ist seit über fünf Jahren unverändert und liegt bei -0,88%. Vorerst bis zum 30.06.2022. </p>



<p>Der auf Geldforderungen anzusetzende Zinssatz für Verzugszinsen beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Das entspricht 4,12% p.a. für den Geltungszeitraum 01.07.2016 – 30.06.2022. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern kann ein höherer Zinssatz — neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr — angesetzt werden. Für den Geltungszeitraum 01.07.2016 – 30.06.2022 bedeutet das 8,12% p.a.“</p>



<h2>Zinsberechnung</h2>



<p>„Grundsätzliches: Zinsen, die ab Fälligkeit einer Forderung anfallen, bezeichnet man als Fälligkeitszinsen. Wurde nichts Abweichendes vereinbart, können Kaufleute für Forderungen aus beidseitigen Handelsgeschäften Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % p. a. berechnen. Verzugszinsen hingegen, die zwischen Kaufleuten bei Entgeltforderungen (s.o.) höher ausfallen und die auch von Verbrauchern geschuldet werden, können erst ab Zahlungsverzug geltend gemacht werden.“ &#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/03/Fueko-verzugszinsen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/03/Fueko-verzugszinsen.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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