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	<title>AG117 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>AG117 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Serielles Bauen: Rahmenvereinbarung mit neun Bietern steht – Politik muss jetzt bundesweite Typengenehmigung schaffen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jun 2018 19:16:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebäude/Umfeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Ergebnisse des ersten europaweiten Ausschreibungsverfahrens für serielles und modulares Bauen stehen fest. Neun Bieter erhielten 29. Mai in Berlin den Zuschlag für ihre innovativen Wohnungsbaukonzepte, aus denen Mitgliedsunternehmen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW ab sofort auswählen können. Dazu hat der GdW als Initiator der Ausschreibung im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bundesbauministerium, dem [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Ergebnisse des ersten europaweiten Ausschreibungsverfahrens für serielles und modulares Bauen stehen fest. Neun Bieter erhielten 29. Mai in Berlin den Zuschlag für ihre innovativen Wohnungsbaukonzepte, aus denen Mitgliedsunternehmen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW ab sofort auswählen können. Dazu hat der GdW als Initiator der Ausschreibung im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bundesbauministerium, dem Hauptverband der Bauindustrie und der Bundesarchitektenkammer eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet.</p>
<p>Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland erhalten mit der Vereinbarung die Möglichkeit, ihre Wohnungsneubauprojekte schneller, einfacher, kostengünstiger und in hoher Qualität zu realisieren. Die Zeitersparnis ergibt sich insbesondere dadurch, dass Teile der Projektausschreibung und -vergabe sowie der Planung eines vorgesehenen Wohnungsbaus durch die Rahmenvereinbarung vorweggenommen werden – und durch kürzere Baustellenzeiten dank der Vorfertigung von Bauteilen. Aus den neun Angeboten des neuen Rahmenvertrags können Wohnungsunternehmen das für sie passende Modellgebäude auswählen, das anschließend in erster Linie nur noch an das vorhandene Grundstück angepasst werden muss.</p>
<p>Die Angebotspreise für die neun innovativen Modellgebäude liegen zwischen 2.000 und 3.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und damit unter den durchschnittlichen Herstellungskosten für Mehrfamilienhäuser in Deutschland. Die in der neuen Vereinbarung festgeschriebenen Preise gelten für fünf Jahre. Skaleneffekte sind bei Mehrfachbeauftragung eines Modellgebäudes im Angebot enthalten. Weitere Kostenvorteile werden bei den seriellen und modularen Wohnungsbauprojekten zukünftig durch die weiter zunehmende Vorfertigung von Bauteilen erwartet.</p>
<p>Aus insgesamt rund 50 Bewerbern wurden 15 Teilnehmer ausgewählt, die ihre Angebote anschließend eingereicht haben. Geprüft und bewertet wurden die Konzepte in einem aufwändigen Verfahren durch ein eigens einberufenes Bewertungsgremium, das sich aus Experten der Bau- und Wohnungswirtschaft und dem Forschungsbereich aus dem gesamten Bundesgebiet sowie Vertretern des Bundesbauministeriums zusammensetzte. Die endgültige Auswahl der neun Bieter erfolgte auf Grundlage der Ergebnisse des Bewertungsgremiums durch den Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW als Vergabestelle.</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/06/Bauen-Serielles-Bauen-Rahmenvereinbarung-Bieter-Politik-bundesweite-Typengenehmigung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Liebe Leserin, lieber Leser. Serielles Bauen: Politik muss jetzt bundesweite Typengenehmigung schaffen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jun 2018 19:15:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Editorial]]></category>
		<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG117]]></category>
		<category><![CDATA[Gerd Warda]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der NDR meldete am 28. Mai, André Trepoll, CDU-Fraktionschef in der Hamburger Bürgerschaft, fordere im Kampf gegen steigende Mieten in der Hansestadt von der stadteigenen Saga und den Genossenschaften, auf Mieterhöhungen zu verzichten und die Saga solle auch noch zusätzlich Bestandswohnungen verkaufen!!?? Hier kam auch postwendend die richtige Antwort von VNW Verbandsdirektor Andreas Breitner. Zitat: [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der NDR meldete am 28. Mai, André Trepoll, CDU-Fraktionschef in der Hamburger Bürgerschaft, fordere im Kampf gegen steigende Mieten in der Hansestadt von der stadteigenen Saga und den Genossenschaften, auf Mieterhöhungen zu verzichten und die Saga solle auch noch zusätzlich Bestandswohnungen verkaufen!!??</p>
<p>Hier kam auch postwendend die richtige Antwort von VNW Verbandsdirektor Andreas Breitner.</p>
<p>Zitat:</p>
<blockquote><p>„Manches wird trotz mehrfacher Wiederholung nicht besser. Angesichts ständig steigender Wohn- und Baukosten die Mieten in ganz Hamburg einfrieren zu wollen, ist betriebswirtschaftlicher Unsinn und gefährdet den dringend erforderlichen Neubau von bezahlbarem Wohnraum. Die SAGA investiert ihre Gewinne zu 100 Prozent in die Sanierung der Wohnungsbestände und den Neubau von bezahlbarem Wohnraum. Genauso tun es die Wohnungsgenossenschaften. Das ist klug und wirkungsvoll für den engen Hamburger Wohnungsmarkt. Nur so können bezahlbare Wohnungen entstehen.“</p></blockquote>
<blockquote><p>„Anregungen wie die von der CDU sind billiger Populismus. Dadurch entsteht nicht eine einzige bezahlbare Wohnung für alle jene, die jetzt eine suchen. Vielmehr sollen derartige Ideen davon ablenken, dass in der Zeit früherer Senate viel zu wenig Wohnungen gebaut wurden. Der jetzige Vorschlag bekämpft zudem weder Mietwucher noch Immobilienspekulation. Darum geht es aber wirklich auf dem Hamburger Wohnungsmarkt.“</p></blockquote>
<blockquote><p>„Wer aus populistischen Motiven Mieterinnen und Mietern nach dem Mund redet, muss im gleichen Atemzug Wohnungssuchenden erklären, dass der dringend benötigte bezahlbare Wohnraum weiter fehlen wird. Das Einfrieren von Mieten von Vermietern, die mit einer durchschnittlichen Miete von 6,46 Euro pro Quadratmeter eh schon niedrige Mieten auf dem Hamburger Wohnungsmarkt anbietet, hemmt die Sanierung und Wohnungsneubau und schadet dem bezahlbaren Wohnen. Beim Populismus setzt hier scheinbar der Verstand aus. Also Finger weg davon.“</p></blockquote>
<blockquote><p>„Bei den 109 im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften liegt die durchschnittliche Kaltmiete pro Quadratmeter bei 6,46 Euro und damit fast zwei Euro unter dem Durchschnitt des Hamburger Mietspiegels. Sie erhöhen die Mieten in der Regel nur, um die Mehrkosten infolge einer Sanierung oder Modernisierung auszugleichen. Zudem wird die gesetzlich zulässige Modernisierungsumlage von elf Prozent in den meisten Fällen nicht einmal im Ansatz ausgenutzt.“</p></blockquote>
<p>Zitat Ende</p>
<p>Nun wissen wir ja, dass bezahlbares Wohnen, oder besser, bezahlbare Mieten, durch bezahlbaren Neubau erreicht werden kann. Und wir wissen auch, dass die Treiber für das immer teurer werdende Bauen die langsamen Entscheidungsprozesse auf Verwaltungsebene sind.</p>
<p>Nun sind aber schon die vom Hamburger CDU-Mann gescholtenen Wohnungsunternehmen durch ihren Bundesverband GdW aktiv geworden. In einer europaweiten Ausschreibung für serielles und modulares Bauen, kam es zu einem qualitätssteigernden und kostensenkenden Ergebnis. Am 29. Mai wurde im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bundesbauministerium, dem Hauptverband der Bauindustrie und der Bundesarchitektenkammer eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet.</p>
<p>Hier kann jetzt der Hamburger CDU-Fraktionschef André Trepoll aktiv werden, auch aus der Opposition heraus. Sorgen Sie dafür, dass Hamburg sich für eine bundesweit gültige Typengenehmigung stark macht. Lesen Sie auch: Serielles Bauen: Rahmenvereinbarung mit neun Bietern steht – Politik muss jetzt bundesweite Typengenehmigung schaffen ab Seite 14</p>
<p><strong>Dies und vieles mehr lesen Sie in der Juni-Ausgabe. Klicken Sie auch hier mal rein….<br />
Ihr Gerd Warda</strong></p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/06/Editorial-AG117.pdf">zum Editorial als PDF</a></p>
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		<item>
		<title>Mehr Service, weniger Aufwand – die LEG Immobilien AG geht mit der CRM-App von Aareon neue Wege zum Mieter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jun 2018 19:11:15 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[LEG Immobilien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am Smartphone führt kein Weg vorbei: Verbraucher erwarten Service in Echtzeit – auch von ihrem Vermieter. Rund um die Uhr und überall mit dem Kunden kommunizieren zu können, hat dabei Vorteile für beide Seiten. Die LEG Immobilien AG setzt deshalb seit ein paar Monaten auf die CRM-App und das inhaltsgleiche CRM-Portal von Aareon. Die Resonanz [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Smartphone führt kein Weg vorbei: Verbraucher erwarten Service in Echtzeit – auch von ihrem Vermieter. Rund um die Uhr und überall mit dem Kunden kommunizieren zu können, hat dabei Vorteile für beide Seiten. Die LEG Immobilien AG setzt deshalb seit ein paar Monaten auf die CRM-App und das inhaltsgleiche CRM-Portal von Aareon. Die Resonanz ist enorm. Kaum drei Monate nach Start nutzt bereits jeder Zehnte der rund 128.000 Mieter die digitalen Kanäle – bevorzugt mit der App.</p>
<p>„Wir wollen so papierlos wie möglich arbeiten“, benennt Bastian Schellenberg, Leiter IT‐Infrastruktur der LEG Immobilien AG, ein Kernmotiv für das Angebot. „Priorität hat für uns deshalb die digitale Korrespondenz. Nebenkostenabrechnungen und andere Unterlagen digital zuzustellen, spart eine Menge Aufwand und Porto. Zudem geht es uns darum, unseren Service zu verbessern und die Mitarbeiter im telefonischen Kundenservice zu entlasten.“</p>
<p>Wichtiges Entscheidungskriterium war die volle Integration der Aareon-CRM-Lösungen in das SAP®-System der LEG. „Das erlaubt eine höchstmögliche Prozessautomation“, so Schellenberg. Bearbeitungsstände einsehen, Schäden melden oder einen Blick auf die letzte Nebenkostenabrechnung werfen – all das lässt sich seither per Smartphone rasch und bequem erledigen. Für die LEG hat Aareon einige Besonderheiten berücksichtigt. Da die App ohnehin auf dem Aareon CRM-Portal basiert, entschied man sich bei der LEG, dieselben Funktionen auch als reine Webversion bereitzustellen.</p>
<h5>Mittlerweile sind 13.000 Nutzer für App und Portal registriert.</h5>
<p>Der Großteil bevorzugt die App. „Die Registrierung gilt für beide Kanäle. Deshalb lässt sich der Anteil nicht völlig trennscharf beziffern,“ sagt Bastian Schellenberg. „Aber wir gehen davon aus, dass meist das Gerät genutzt wird, über das man sich registriert. Da entfallen etwa zwei Drittel aufs Smartphone.“</p>
<p>Großen Anklang findet die Transparenz, die App und Portal schaffen. „Aus direkten Feedbacks von Kundenseite wissen wir: Der Zugriff auf Dokumente kommt besonders gut an. Ebenfalls sehr geschätzt wird, dass unsere Mieter den Stand von Tickets einsehen können und damit wissen, wie weit ihr Anliegen schon bearbeitet ist“, erklärt Schellenberg. </p>
<p>Den Mehrwert der Aareon-Lösung spüren nicht nur die Mieter, sondern auch die LEG selbst. Beispiel Mietbescheinigung: „Vor der App haben wir pro Monat rund 1.000 solche Bescheinigungen ausgestellt“, sagt Schellenberg. „Seit es die App gibt, sind Abertausende im Selfservice abgerufen worden. Auch von Mitarbeiterseite wird das alles sehr wohlwollend und interessiert aufgenommen.“</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/06/Fueko-app-leg-mieter.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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		<item>
		<title>Professionelles Beschwerdemanagement – Fünf Tipps, wie Sie aus unzufriedenen wieder zufriedene Mieter machen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/professionelles-beschwerdemanagement-fu%cc%88nf-tipps-wie-sie-aus-unzufriedenen-wieder-zufriedene-mieter-machen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=professionelles-beschwerdemanagement-fu%25cc%2588nf-tipps-wie-sie-aus-unzufriedenen-wieder-zufriedene-mieter-machen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jun 2018 19:06:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unzufriedene Mieter gehören zum Alltag eines Wohnungsunternehmens. Nicht alle beschweren sich, aber diejenigen, die es tun, sollten Sie auf keinen Fall ignorieren. Denn Mieter, die sich mit ihren Anliegen nicht ernst genommen fühlen, können Ihr Wohnungsunternehmen nachhaltig schädigen: durch hohe Fluktuation, Leerstand, Kosten im Konfliktfall und Imageverlust. Letzterer entsteht, wenn verärgerte Mieter ihren Unmut öffentlich [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unzufriedene Mieter gehören zum Alltag eines Wohnungsunternehmens. Nicht alle beschweren sich, aber diejenigen, die es tun, sollten Sie auf keinen Fall ignorieren. Denn Mieter, die sich mit ihren Anliegen nicht ernst genommen fühlen, können Ihr Wohnungsunternehmen nachhaltig schädigen: durch hohe Fluktuation, Leerstand, Kosten im Konfliktfall und Imageverlust. Letzterer entsteht, wenn verärgerte Mieter ihren Unmut öffentlich machen. Gerade in den sozialen Medien verbreitet sich der Frust exponentiell und ist so gut wie nicht mehr zu kontrollieren. Auch dann ist mittelfristig ein Leerstand und damit ein Rückgang der Mieterlöse zu erwarten. Was Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier.</p>
<h5>Warum ein funktionierendes Beschwerdemanagement nur Vorteile hat</h5>
<p>Ein professionelles Beschwerdemanagement wirkt immunisierend gegen drohenden Image- und Umsatzverlust Ihres Wohnungsunternehmens und reduziert die Zahl der Beschwerden. Als Teil von CRM (Customer Relationship Management) ist es bedeutend für die Mieterbindung: Wenn Sie es schaffen, mit Beschwerden souverän umzugehen und aus unzufriedenen Mietern wieder zufriedene zu machen, dann investieren Sie in stabile, langfristige Kundenbeziehungen, gewinnen Vertrauen zurück und erhöhen die Loyalität Ihrer Mieter. Zufriedene Mieter wiederum sind die beste Werbung für Ihr Wohnungsunternehmen.</p>
<p>Gleichzeitig bietet jede Beschwerde die Gelegenheit zur Verbesserung Ihrer Unternehmensleistung. Das Feedback der Mieter zeigt mögliche Schwachstellen bei Wohnungen und Dienstleistungen auf, die sonst vielleicht unerkannt geblieben wären.</p>
<h5>Am Anfang steht der Perspektivwechsel</h5>
<p>Jede Beschwerde ist also eine Chance, die Zufriedenheit Ihrer Mieter zu erhöhen und das Angebot Ihres Wohnungsunternehmens zu verbessern – nutzen Sie sie! Sie ist als Dialogangebot für den Kunden zu sehen, als Einladung, miteinander und nicht gegeneinander zu kommunizieren. Diese Betrachtungsweise sollten Ihre Mitarbeiter verinnerlichen, denn sie bilden die Schnittstelle zwischen Mietern und Wohnungsunternehmen und beeinflussen durch ihr Verhalten maßgeblich das Bild Ihres Wohnungsunternehmens in der internen und externen Wahrnehmung. Eventuell sind dafür ein Workshop oder ähnliche Schulungen erforderlich.</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/06/Market-Professionelles-Beschwerdemanagement.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Anlagensicherheits-Report: 3.500 Aufzüge wegen gefährlicher Mängel sofort stillgelegt – auch Digitalprüfungen nötig</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/anlagensicherheits-report-3-500-aufzu%cc%88ge-wegen-gefaehrlicher-maengel-sofort-stillgelegt-auch-digitalpru%cc%88fungen-noetig/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=anlagensicherheits-report-3-500-aufzu%25cc%2588ge-wegen-gefaehrlicher-maengel-sofort-stillgelegt-auch-digitalpru%25cc%2588fungen-noetig</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jun 2018 18:54:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebäude/Umfeld]]></category>
		<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG117]]></category>
		<category><![CDATA[Aufzug]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Sicherheitsniveau von technischen Anlagen ist grundsätzlich in Deutschland hoch. Allerdings gibt es besonders bei Aufzügen und Tankstellen häufig Beanstandungen wegen erheblicher Sicherheitsmängel. Zu diesem Ergebnis kommt der Anlagensicherheits-Report, der vom TÜV-Verband veröffentlicht wurde. Danach mussten im vergangenen Jahr über 3.500 Aufzüge wegen gefährlicher Mängel sofort stillgelegt werden. und an fast ein Fünftel aller Tankstellen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Sicherheitsniveau von technischen Anlagen ist grundsätzlich in Deutschland hoch. Allerdings gibt es besonders bei Aufzügen und Tankstellen häufig Beanstandungen wegen erheblicher Sicherheitsmängel. Zu diesem Ergebnis kommt der Anlagensicherheits-Report, der vom TÜV-Verband veröffentlicht wurde. Danach mussten im vergangenen Jahr über 3.500 Aufzüge wegen gefährlicher Mängel sofort stillgelegt werden. und an fast ein Fünftel aller Tankstellen stellten die Prüfer erhebliche Mängel fest, die sofort beseitigt werden mussten.</p>
<p>Der Anlagensicherheitsreport enthält die Mängelstatistik aller Prüfungen, die von den zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) im Jahr 2017 an Aufzügen, Druckanlagen und bestimmten Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen vorgenommen wurden. Dabei sehen die Experten aber auch eine große Herausforderung: bislang sind Datenschutz und Cybersicherheit noch kaum Bestandteil der regelmäßigen Prüfungen.</p>
<p>„Um das bewährte Sicherheitsniveau in Deutschland halten zu können, ist vor allem die Politik gefragt“, erklärt Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbandes, „Neben Sicherheitsventilen und Kesselwänden müssen künftig auch Algorithmen, digitale Schnittstellen und die Sicherheit von Daten unabhängig geprüft werden.“ Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die Prüfer einen diskriminierungsfreien Zugang zu den aktuellen Diagnosedaten und Softwareversionen der sicherheits- und emissionsrelevanten Systeme erhalten. „Hackerangriffe beweisen jetzt schon, dass es neben mechanischen auch digitale Sicherheitsventile braucht“, so Bühler, „Der Gesetzgeber muss hier zügig die Rechtsvorschriften anpassen. Wir brauchen ein Sicherheitsupdate für die Industrie 4.0!“</p>
<h5>Nur 38,8 Prozent waren 2017 bei der Prüfung völlig mängelfrei</h5>
<p>Aufzüge gehören zu den verbreitetsten technischen Anlagen, die von großen Teilen der Bevölkerung täglich selbstständig genutzt werden. Doch nur 38,8 Prozent waren 2017 bei der Prüfung völlig mängelfrei (2016: 42,49 Prozent). Fast die Hälfte (46,2 Prozent) hatte zumindest geringfügige – und 14,3 Prozent aller Aufzüge sicherheitserhebliche Mängel. „Für die Sicherheit der Bevölkerung ist entscheidend, dass etwa korrodierte Tragseile oder defekte Steuerungsanlagen ausgetauscht werden“, erläutert Bühler, „Ohne die unabhängigen Prüfungen der ZÜS wären Aufzüge mit gefährlichen Mängeln weiterhin in Betrieb.“ An 0,65 Prozent der Aufzüge wurden sogar gefährliche Mängel festgestellt. „In absoluten Zahlen hingen über 3.500 Aufzüge buchstäblich am seidenen Faden und mussten sofort stillgelegt werden“, erklärt Bühler.</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/06/Bauen-Anlagensicherheits-Report-2018-Aufzuege-still-gelegt.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/anlagensicherheits-report-3-500-aufzu%cc%88ge-wegen-gefaehrlicher-maengel-sofort-stillgelegt-auch-digitalpru%cc%88fungen-noetig/">Anlagensicherheits-Report: 3.500 Aufzüge wegen gefährlicher Mängel sofort stillgelegt – auch Digitalprüfungen nötig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wiesbaden: Bezahlbares Wohnen kann auch schön sein &#8211; Auszeichnung für GWW-Wohnhäuser und eine weitere Nominierung</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wiesbaden-bezahlbares-wohnen-kann-auch-schoen-sein-auszeichnung-fu%cc%88r-gww-wohnhaeuser-und-eine-weitere-nominierung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wiesbaden-bezahlbares-wohnen-kann-auch-schoen-sein-auszeichnung-fu%25cc%2588r-gww-wohnhaeuser-und-eine-weitere-nominierung</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jun 2018 18:49:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Hausgruppe Schönaustraße &#8211; Die 2017 bezugsfertiggestellten Mehrfamilienwohnhäuser, die die GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mbH (GWW) im Wiesbadener Stadtteil Schierstein in der Christian-Morgenstern-Straße errichtet hat, wurden vom Bund Deutscher Architekten (BDA) mit dem Architekturpreis „Ausgezeichnete Architektur in Hessen – Johann-Wilhelm-Lehr-Plakette“ 2018 gewürdigt. Der Preis wird nur alle fünf Jahre vergeben. Der Entwurf für die Hausgruppe mit insgesamt [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Hausgruppe Schönaustraße &#8211; Die 2017 bezugsfertiggestellten Mehrfamilienwohnhäuser, die die GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mbH (GWW) im Wiesbadener Stadtteil Schierstein in der Christian-Morgenstern-Straße errichtet hat, wurden vom Bund Deutscher Architekten (BDA) mit dem Architekturpreis „Ausgezeichnete Architektur in Hessen – Johann-Wilhelm-Lehr-Plakette“ 2018 gewürdigt. Der Preis wird nur alle fünf Jahre vergeben. Der Entwurf für die Hausgruppe mit insgesamt 16 Mietwohnungen stammt vom Wiesbadener Büro Christ.Christ associated architects GmbH.</p>
<p>„Diese Auszeichnung bedeutet uns sehr viel. Wir sehen darin eine Wertschätzung unseres Engagements, qualitativ guten Wohnungsneubau zu realisieren. Gleichzeitig bestärkt uns die Würdigung darin, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen“, sagt GWW-Geschäftsführer Hermann Kremer. Rund 5,2 Mio. € investierte die GWW in die markanten Mehrfamilienhäuser, die den Bewohnern das Wohngefühl vermitteln, in einem Einfamilienhaus zu leben. „Das freistehende Einfamilienhaus gilt nach wie vor als die attraktivste Wohnform in Deutschland“, so Roger Christ, Architekt BDA und Geschäftsführer des gleichnamigen Büros. Das Ziel des Entwurfs war, ein Wohngebäude zu erreichten, das zwar „eine hohe Wohndichte aufweist, aber die Wohnqualität des Einfamilienhauses mit Garten und Garage nicht verliert.“</p>
<p>So scheinen die beiden Terrassenhäuser mit jeweils acht Wohnungen auch regelrecht zu schweben. Denn sie wurden auf der Fläche eines ehemaligen Garagenhofs errichtet und bieten ebenerdig insgesamt 48 offene Stellplätze. Die Wohnungen sind ab dem ersten Obergeschoss angeordnet. Dort befinden sich die Drei- und Vier-Zimmer-Wohnungen mit breiten Glasfronten zu den großen Terrassen. Deren tiefe Brüstungen dienen nicht nur als Sicht-, sondern auch als Schallschutz zur Straße. Darüber hinaus gibt es im zweite und dritten Obergeschoss großzügige Maisonette-Wohnungen mit begrünten Dachterrassen sowie eine Zwei-Zimmer-Wohnung.</p>
<p>Die Baukosten (KG 300+400) für das außergewöhnliche Projekt lagen bei rund 2.300,- €/m2 Wohnfläche (brutto), so dass die Wohnungen zum Mittelwert des Mietspiegels angeboten werden können. „Unser Anspruch ist es, qualitativ gute Architekturkonzepte zu einem bezahlbaren Mietpreis zu realisieren. Ganz gleich, ob es sich dabei um freifinanzierten oder geförderten Wohnungsbau handelt“, erläutert GWW-Geschäftsführer Kremer die Strategie. „Wir wollen, dass man unseren Neubauten den Unterschied nicht ansehen kann.“</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/06/Bauen-Auszeichnung-GWW-Wohnhaeuser.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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		<title>10. Rosenheimer Tür- und Tortage &#8211; Intelligente Türen und Tore – sicher, smart und simpel</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jun 2018 18:41:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebäude/Umfeld]]></category>
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		<category><![CDATA[AG117]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nahezu 300 Tür- und Torexperten aus 10 Ländern folgten am 16./17. Mai 2018 dem Motto „Intelligente Türen und Tore – sicher, smart und simpel“, um sich im KUKO über die Marktchancen und Anforderungen an mechatronische Bauelemente, aber auch zum praktischen Umgang mit den neuen Normen bei Brandschutz, Innentüren und Toren zu informieren. Ein weiterer Schwerpunkt [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nahezu 300 Tür- und Torexperten aus 10 Ländern folgten am 16./17. Mai 2018 dem Motto „Intelligente Türen und Tore – sicher, smart und simpel“, um sich im KUKO über die Marktchancen und Anforderungen an mechatronische Bauelemente, aber auch zum praktischen Umgang mit den neuen Normen bei Brandschutz, Innentüren und Toren zu informieren. Ein weiterer Schwerpunkt waren Insiderinformationen zu den wachsenden Baumärkten in der Golfregion und in Nordamerika. Auch die Einbruch- und Brandprüfungen im Brandschutzzentrum waren ein Highlight, denn eine Prüfung live zu erleben und mit den ift-Experten zu diskutieren ist ein echter Mehrwert.</p>
<p>Gleich zu Beginn präsentierte der Philosoph Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin (LMU München) mit dem Vortrag „Ethik der Digitalisierung“ anspruchsvolle geistige Kost. Als er aber von neuen Algorithmen berichtete, die auf Basis von 10 „Likes“ ein erstes Psychogramm eines Menschen ermöglichen, und spezielle Software mit 250 Likes einen Menschen besser kennt als der Ehepartner, wurde es ruhig im Saal. Jeder erahnte die Dimension der gesellschaftlichen Veränderungen, die auch als „Disruption“ bezeichnet werden. Auch wenn Algorithmen noch nicht den Turing-Test (Prüfung für menschliche Intelligenz) bestanden haben, werden leistungsfähige Programme schon heute zum Verfassen von Internetbeiträgen (Blog), in Call-Centern und zur Manipulation von Menschen bei Wahlen und Verkaufsgesprächen eingesetzt.</p>
<p>Durch Erklärungen zu den Grundlagen und dem praktischen Einsatz des autonomen Fahrens, schwacher und starker künstlicher Intelligenz (KI) oder zum Umgang mit humanoiden Robotern wurde ein Wertesystem deutlich, das den Tür- und Torexperten eine bessere Bewertung der digitalen Entwicklung ermöglicht und die Bedeutung der „informationellen Selbstbestimmung“ klar machte. Geschäftsführung und Planungsteam des ift Rosenheim hatten diesen etwas ungewöhnlichen Vortrag für technische Experten bewusst gewählt, da die Tür- und Torbranche zu den Vorreitern bei der Digitalisierung im Baubereich zählt. Denn auch die Nutzungsdaten von Türen, Garagentoren oder der Lüftung liefern eine Vielzahl persönlicher, ja sogar intimer Daten, die verantwortungsvoll behandelt werden müssen.</p>
<p>Anschließend zeigten die ift-Referenten Christian Kehrer und Ingo Leuschner, wie massiv die aktuellen Tür- und Tortrends bereits von den geänderten Kundenwünschen beeinflusst werden, sei es nun durch die Bedienung per App oder durch Lieferzeiten, die sich in Tagen und nicht Wochen messen. Es zeigt sich, dass die Visualisierung und der Spieltrieb manchmal wichtiger sind als Funktion und Sicherheit, so dass das Thema Smart Home immer stärker von den US-Internetriesen sowie den Medien- und Telekommunikationsfirmen dominiert wird. Weitere wichtige Themen sind barrierefreie Türschwellen, Einbruchhemmung sowie die Bewertung von Reklamationen der Oberflächen, die bei Bauprodukten nur schwer die Qualität von Möbeln oder Hausgeräten erreichen können.</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/06/Bauen-fazit-rosenheimer-tue-und-tortage.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Berliner Gemeinschaftsprojekt von degewo und WBM mit 1024 Wohnungen &#8211; Erste Mieter*innen ziehen in die Pepitahöfe ein.</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/berliner-gemeinschaftsprojekt-von-degewo-und-wbm-mit-1024-wohnungen-erste-mieterinnen-ziehen-in-die-pepitahoefe-ein/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=berliner-gemeinschaftsprojekt-von-degewo-und-wbm-mit-1024-wohnungen-erste-mieterinnen-ziehen-in-die-pepitahoefe-ein</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jun 2018 18:35:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebäude/Umfeld]]></category>
		<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG117]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[degewo]]></category>
		<category><![CDATA[WBM]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsbau]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ab dem 1. Juni war es soweit: Die ersten Mieter*innen zogen in die „Pepitahöfe“ in Berlin-Spandau ein. Das Gemeinschaftsprojekt der beiden landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften degewo AG und Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) ist das derzeit größte Wohnungsneubau-Quartier im Berliner Nordwesten. Bis zum Jahresende entstehen hier insgesamt 1.024 neue Mietwohnungen. Die ersten drei Wohnblöcke mit insgesamt 420 Wohnungen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 1. Juni war es soweit: Die ersten Mieter*innen zogen in die „Pepitahöfe“ in Berlin-Spandau ein. Das Gemeinschaftsprojekt der beiden landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften degewo AG und Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) ist das derzeit größte Wohnungsneubau-Quartier im Berliner Nordwesten. Bis zum Jahresende entstehen hier insgesamt 1.024 neue Mietwohnungen.</p>
<p>Die ersten drei Wohnblöcke mit insgesamt 420 Wohnungen sind nach einer schnellen Bauzeit von rund 20 Monaten nun bezugsfertig und die ersten Möbelwagen rollen an. „Wir freuen uns, dass sich die jetzt mit Leben füllen. Und wir sind uns sicher, dass sich die neuen Mieterinnen und Mieter in ihren modernen Wohnungen inmitten der grünen Landschaft nahe der Havel sehr wohl fühlen werden“, sagt WBM-Geschäftsführerin Christina Geib.</p>
<p>Die Wohnungen in den „Pepitahöfen“ reichen von der 1- Zimmer-Wohnung mit knapp 30 m² bis zur 5-Zimmer- Wohnung mit rund 145 m². Ein Viertel der Wohnungen ist öffentlich gefördert und wird zu einer vergünstigten Miete zwischen 6 und 8 Euro pro Quadratmeter angeboten. Für die übrigen, frei vermietbaren Wohnungen beträgt die Durchschnitts-Kaltmiete rund 9,50 Euro pro Quadratmeter.</p>
<p>Neben 76.000 m² neuer Wohnfläche entstehen in den „Pepitahöfen“ auch rund 550 m² Gewerbeflächen, etwa 2.000 m² Spielplatzfläche und rund 480 Tiefgaragenplätze. „Dieses Projekt ist ein weiterer Schritt zu mehr Wohnraum für Berlin. Mit einer Kombination aus eigenem Neubau und schlüsselfertigen Ankäufen werden wir die Zahl landeseigener Wohnungen auch in den kommenden Jahren deutlich erhöhen“, so Christoph Beck, Vorstand der degewo.</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/06/Bauen-Pepitahoefe-berlin.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Werksvertragsrecht Thema Abnahme: Nicht ‚Kür‘ sondern ‚Pflicht‘ des Auftraggebers – Was ist zu bedenken, Herr Drumann?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/werksvertragsrecht-thema-abnahme-nicht-ku%cc%88r-sondern-pflicht-des-auftraggebers-was-ist-zu-bedenken-herr-drumann/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=werksvertragsrecht-thema-abnahme-nicht-ku%25cc%2588r-sondern-pflicht-des-auftraggebers-was-ist-zu-bedenken-herr-drumann</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jun 2018 18:30:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG117]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wohl jeder der im Handwerk zu tun hat, hat den Begriff „Abnahme“ schon gehört und die allermeisten wissen auch um seine Bedeutung. Manchmal hapert es aber an einem rechtskonformen Umgang damit. Und dass man als Handwerker im schlimmsten Fall – bei fehlender Abnahme &#8212; (derzeit noch) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wohl jeder der im Handwerk zu tun hat, hat den Begriff „Abnahme“ schon gehört und die allermeisten wissen auch um seine Bedeutung. Manchmal hapert es aber an einem rechtskonformen Umgang damit. Und dass man als Handwerker im schlimmsten Fall – bei fehlender Abnahme &#8212; (derzeit noch) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung hat und nicht nur Verzugszinsen „verschenkt“, sondern auch auf den Kosten sitzen bleibt, wissen nur wenige. „Ein Auftragnehmer hat seine Arbeiten vertragsgerecht durchzuführen. Ein Handwerker sollte aber dafür sorgen, dass sein ‚Werk‘ im Anschluss abgenommen wird; erst dann hat er einen Anspruch auf Bezahlung seiner Rechnung. Diese Reihenfolge einzuhalten, ist wichtig“, so der Hinweis von Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.</p>
<h5>Was versteht man unter Abnahme und wie kann sie durchgeführt werden?</h5>
<p>„Der Abnahmegegenstand wird typischerweise vom Auftraggeber daraufhin überprüft, ob die gemachten Vorgaben eingehalten wurden, ob die Aufgaben ordnungsgemäß erledigt wurden und ob das Ergebnis so ausgefallen ist, wie gefordert bzw. vereinbart wurde. Wird das Ergebnis – ob nach dieser Prüfung oder auch ohne sie – vom Auftraggeber akzeptiert, so wird diese Erklärung an den Auftragnehmer als Abnahme bezeichnet.“</p>
<p>Der Auftraggeber bestätigt also, dass der Vertrag vom Handwerker/Auftragnehmer im Wesentlichen vertragsgerecht erfüllt wurde. Der Auftraggeber muss die Abnahme auf Verlangen des Auftragnehmers ausdrücklich erklären. „Dies sollte im Sinne aller unbedingt schriftlich festgehalten werden!“ lautet Drumanns Rat dazu. „Manchen unbekannt ist die so genannte ‚stillschweigende Abnahme‘, die auch als ‚konkludente Abnahme‘ bezeichnet wird. Sie steht der ausdrücklichen Abnahme gleich und kommt etwa dann in Frage, wenn der Auftraggeber das fertige ‚Werk‘ – etwa die neu angelegte Terrasse – ohne Beanstandung benutzt oder wenn er die Handwerkerrechnung ohne Abzüge oder Einbehalte bezahlt. Wenn der Handwerker aus diesem oder anderem Verhalten darauf schließen darf, dass der Kunde die Werkleistung als (im Wesentlichen) ordnungsgemäß erbracht ansieht, ist das Werk abgenommen.“</p>
<h5>Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet</h5>
<p>„Als handwerklich tätiger Unternehmer sollte man wissen, dass es nicht der Lust und Laune des Auftraggebers unterliegt, die in Auftrag gegebene Leistung abzunehmen, sondern dass es dessen gesetzlich verankerte Pflicht ist. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 640 geregelt. Dort heißt es in Abs. 1: ‚Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.“</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/06/Fueko-Abnahme-aenderungen-Werksvertragsrecht.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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		<item>
		<title>EU-Datenschutz-Grundverordnung, wie lassen sich nach Umsetzung neue Risiken versichern, Frau Bestmann?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/eu-datenschutz-grundverordnung-wie-lassen-sich-nach-umsetzung-neue-risiken-versichern-frau-bestmann/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=eu-datenschutz-grundverordnung-wie-lassen-sich-nach-umsetzung-neue-risiken-versichern-frau-bestmann</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jun 2018 18:23:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG117]]></category>
		<category><![CDATA[Bestmann]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wohnungsunternehmen sind Datensammler: Ihnen werden sehr viele personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt &#8211; durch Mieter und Wohnungsinteressenten, aber auch von Handwerkern, Zulieferern oder den eigenen Mitarbeitern. Die Beachtung von Vorgaben zum Datenschutz ist keine gesetzliche Neuheit. Mit Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zum 25.05.2018 haben sich die Anforderungen für alle Unternehmen aber deutlich verschärft. Dies betrifft [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/eu-datenschutz-grundverordnung-wie-lassen-sich-nach-umsetzung-neue-risiken-versichern-frau-bestmann/">EU-Datenschutz-Grundverordnung, wie lassen sich nach Umsetzung neue Risiken versichern, Frau Bestmann?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wohnungsunternehmen sind Datensammler: Ihnen werden sehr viele personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt &#8211; durch Mieter und Wohnungsinteressenten, aber auch von Handwerkern, Zulieferern oder den eigenen Mitarbeitern. Die Beachtung von Vorgaben zum Datenschutz ist keine gesetzliche Neuheit. Mit Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zum 25.05.2018 haben sich die Anforderungen für alle Unternehmen aber deutlich verschärft. Dies betrifft Dokumentations-, Rechenschafts- und Meldepflichten, das Einholen von Einwilligungserklärungen, die Definition von Prozessen bei Datenschutzverletzungen, die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern und das Verfolgen von Meldungen der Aufsichtsbehörden und der Fortentwicklung des Datenschutzrechts &#8211; um hier nur einige wesentliche der zahlreichen Aspekte zu nennen.</p>
<p>Sogenannte Datenschutzvorfälle stellen also mittlerweile ein exponiertes Haftungsrisiko dar. Hinzu kommt, dass die Bußgelder im Falle von Verstößen gegen die Vorgaben der EU-DSGVO empfindlich erhöht wurden auf nun bis zu 20 Mio. EUR bzw. 4 % des Unternehmensumsatzes. Inwieweit können und sollten sich Wohnungsunternehmen gegen derartige Risiken und deren Folgen, insbesondere Ansprüche Dritter, Eigenschäden und gegebenenfalls auch Bußgelder und Strafen versichern?</p>
<h5>Geschäftsführer und Vorstände können persönlich verantwortlich gemacht werden</h5>
<p>Die EU-DSGVO ist zunächst einmal Thema der D&#038;O, der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter: Die Geschäftsführer und Vorstände sind für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im Unternehmen sowie für die sich anschließende Überwachung der Abläufe verantwortlich. Wer seine Mitarbeiter nicht regelmäßig zur Datensicherheit schult und/oder seine EDV/IT nicht auf den „aktuellen Stand der Technik“ bringt, kann als Unternehmensleiter für die Folgeschäden persönlich verantwortlich gemacht werden. Unser Tipp: Prüfen Sie die Angemessenheit Ihrer Versicherungssumme in der D&#038;O und bedenken Sie die Option einer separaten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Datenschutzbeauftragten.</p>
<h5>Starker Anstieg von Strafverfahren erwartet</h5>
<p>Aber auch der Strafrechtsschutz ist tangiert: Es ist absehbar, dass die Anzahl an Ermittlungs-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren wegen Datenrechtsverletzungen künftig stark ansteigen wird. Und wenn der Vorfall sich schließlich im weiteren Sinne in Zusammenhang mit einer kriminellen Handlung ereignete, z.B. einem Datenhack oder einem sonstigen bewussten Missbrauch, dann ist die Vertrauensschadenversicherung auf den Plan gerufen&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/06/Fueko-eu-Datenschutz-grundverordnung-avw.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/eu-datenschutz-grundverordnung-wie-lassen-sich-nach-umsetzung-neue-risiken-versichern-frau-bestmann/">EU-Datenschutz-Grundverordnung, wie lassen sich nach Umsetzung neue Risiken versichern, Frau Bestmann?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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