Steht in Ihrem Versicherungsvertrag, dass Ihr Feuerversicherer dem Regressverzichtsabkommen beigetreten ist? Dieser Hinweis wird zum 1. Januar 2018 gegenstandslos. Der Grund dafür: Das Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen wird zum 31. Dezember 2017 aufgehoben.



