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	<title>Zensus Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Zensus Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Zensus 2022 – Was Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen beim Thema IT und Datenschutz wissen müssen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Feb 2022 20:02:13 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 sind Eigentümer und Verwalter mit mehr als 50 Häusern bzw. Wohnungen in Eigentum oder Verwaltung erstmals verpflichtet alle Daten elektronisch zu übermitteln. Dabei müssen die Anforderungen des Datenschutzes, insbesondere der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) von 2018, berücksichtigt werden. Im dritten und letzten Teil der Artikelserie zum „Zensus 2022“ geben Expertinnen [&#8230;]</p>
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<p>Bei der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 sind Eigentümer und Verwalter mit mehr als 50 Häusern bzw. Wohnungen in Eigentum oder Verwaltung erstmals verpflichtet alle Daten elektronisch zu übermitteln. Dabei müssen die Anforderungen des Datenschutzes, insbesondere der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) von 2018, berücksichtigt werden. Im dritten und letzten Teil der Artikelserie zum „Zensus 2022“ geben Expertinnen und Experten der Haufe-Lexware Real Estate AG Auskunft, was Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen beim Thema IT und Datenschutz wissen sollten und jetzt tun können.</p>



<p>Am 15. Mai 2022 ist es so weit. Das ist der Stichtag, zudem alle Haus- und Wohnungseigentümer sowie Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen ihre Daten zum Zensus 2022 erheben müssen. Die Statistischen Ämter schreiben die Unternehmen an, wann sie die Daten online übertragen müssen. Dafür sind im Hinblick auf IT, Datensicherheit und Datenschutz vor allem drei Fragen zu klären:</p>



<ul><li>Wie müssen Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen ihre Mieterinnen und Mieter DSGVO-konform informieren?</li><li>Wie werden die Zensus-Daten elektronisch aufbereitet?</li><li>Wie werden die Daten online an die Statistischen Ämter übermittelt?</li></ul>



<h2>Mieterinnen und Mieter DSGVO-Konform informieren</h2>



<p>Seit die Datenschutz-Grundverordnung 2018 in Kraft getreten ist, müssen Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen ihre Mieterinnen und Mieter informieren, wenn sie ihre personenbezogenen Daten speichern, verarbeiten und weitergeben. Diese Regeln gelten auch beim Zensus 2022. Dabei wird das gesamte Zensus-Projekt von der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) – und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) begleitet.</p>



<p>Doch in vielen Mietverträgen und DSGVO-Vereinbarungen ist die Volkszählung nicht berücksichtigt. Deswegen müssen Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen– wie alle Eigentümerinnen und Eigentümer – ihre Mieterinnen und Mieter informieren, dass sie ihre persönlichen Daten im Rahmen des Zensus an die Statistischen Ämter weitergeben. Bei fremdverwaltetem Wohneigentum müssen Immobilienverwaltungen zusätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer in Kenntnis setzen. Unternehmen mit eigenem Datenschutzbeauftragten haben zusätzlich deren Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/02/Fueko-haufe-fachbeitrag-zensus.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/02/Fueko-haufe-fachbeitrag-zensus.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Zensus 2022 – Was kommt auf Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen zu? Ilona Kasipovic erklärt die Fakten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Nov 2021 21:02:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG158]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverwalter]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsunternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Zensus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>2022 ist es wieder so weit: Der Staat möchte wissen, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Dafür werden deutschlandweit Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Wohnungen befragt. Was kommt dabei auf Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen zu? Was müssen sie tun? Wie können sie sich vorbereiten? Welche Software [&#8230;]</p>
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<p>2022 ist es wieder so weit: Der Staat möchte wissen, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Dafür werden deutschlandweit Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Wohnungen befragt. Was kommt dabei auf Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen zu? Was müssen sie tun? Wie können sie sich vorbereiten? Welche Software hilft ihnen, den Zensus einfacher und schneller umzusetzen?</p>



<p>Diese Fragen behandelt die dreiteilige Artikelserie „Zensus 2022“, in der Expertinnen und Experten der Haufe-Lexware Real Estate AG kompetent Auskunft geben. Im ersten Teil geht um die Basics, rechtliche Grundlagen und die damit verbundenen Verpflichtungen für die Branche. </p>



<p>Bei der Volkszählung 2022 geht es, wie in früheren Jahren, nicht nur um die Bevölkerungszahl. Der Staat möchte für seine Planungen auch wissen: Wie viele Gebäude und Wohnungen gibt es? Und wie ist die Wohnsituation? Die Angaben sollen wohnungspolitische Entscheidungen und Raumplanung unterstützen.</p>



<p>Viele dieser Daten liegen bereits vor, etwa in den Melderegistern der Kommunen. Aber sie veralten im Laufe der Zeit. Zum Beispiel, wenn Personen nicht mehr dort wohnen, wo sie gemeldet sind. So hat die letzte Volkszählung 2011 ergeben, dass Deutschland 1,5 Millionen weniger Einwohnerinnen und Einwohner hat, aber 500.000 mehr Wohnungen als öffentlich erfasst waren. Deswegen werden viele Angaben alle zehn Jahre neu abgefragt.</p>



<p>Ursprünglich war der Zensus bereits für 2021 geplant. Wegen Corona wurde er jedoch um ein Jahr auf Mai 2022 verschoben. Dann müssen auch Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen in digitaler Form liefern.</p>



<h2>Was der Staat wissen will</h2>



<p>Ein Teil der Volkszählung ist die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Alle privaten und gewerblichen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum sind verpflichtet, Angaben zu machen. Dazu zählen unter anderem: die Art des Gebäudes (z.B. Wohngebäude, Geschäftshaus), der Gebäudetyp (z.B. freistehend, Reihenhaus), die Eigentumsverhältnisse und die Zahl der Wohnungen. Für die klimapolitischen Maßnahmen der Regierungen besonders wichtig sind etwa Heizungsart und Energieträger.</p>



<p>Bei den Wohnungen werden neben Art der Nutzung, Fläche, Miete und Zahl der Räume auch die Dauer und Gründe für Leerstand abgefragt. Außerdem müssen die Namen von bis zu zwei Personen, die die Wohnungen nutzen, angegeben werden.</p>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized"><img decoding="async" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/aufmacher-zensus-Haufe_Foto_Ilona-Kasipovic_20211028_frei-1-1024x668.jpg" alt="" class="wp-image-37809" width="600" height="391" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/aufmacher-zensus-Haufe_Foto_Ilona-Kasipovic_20211028_frei-1-1024x668.jpg 1024w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/aufmacher-zensus-Haufe_Foto_Ilona-Kasipovic_20211028_frei-1-300x196.jpg 300w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/aufmacher-zensus-Haufe_Foto_Ilona-Kasipovic_20211028_frei-1-690x450.jpg 690w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/aufmacher-zensus-Haufe_Foto_Ilona-Kasipovic_20211028_frei-1-768x501.jpg 768w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /><figcaption>Ilona Kasipovic, Requirements Engineerin,<br>Expertin für das Thema Zensus sagt: „Anders<br>als früher können Wohnungsunternehmen und<br>Immobilienverwaltungen ihre Bestandsdaten<br>beim Zensus 2022 einfach und schnell online<br>übermitteln. Wichtig ist, dass sie prüfen, ob<br>die bestehenden DSGVO-Vereinbarungen<br>die Weitergabe an die Statistischen Ämter<br>umfassen.“Foto: Haufe</figcaption></figure>



<h2>Datenübertragung erfolgt online</h2>



<p>Für die elektronische Übermittlung stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ein webbasiertes Standardverfahren (eSTATISTIK.core) zur Verfügung. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt. Veröffentlicht werden ausschließlich zusammengefasste und anonymisierte Ergebnisse. Rückschlüsse auf Unternehmen oder Personen sind nicht möglich.</p>



<p>Nach der Datenschutz-Grundverordnung müssen Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen ihre Mieterinnen und Mieter informieren, dass sie ihre Daten an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder weitergeben. In vielen DSGVO-Vereinbarungen von Mietverträgen ist dies nicht vorgesehen. Eine Prüfung, ob Mieterinnen und Mieter bereits zugestimmt haben, zum Beispiel durch eine Generalklausel, lohnt sich auf jeden Fall. </p>



<p>Die Fragen zu Gebäuden und Wohnungen, der Datenschutz sowie der Umfang der Haushaltsstichprobe sind im Zensusgesetz von 2019 geregelt. Eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2008 verpflichtet die Mitgliedsstaaten alle zehn Jahre Bevölkerungsdaten zu erfassen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/Fueko-zensus-2021.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/Fueko-zensus-2021.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Zensus 2021 kommt – auch WEG-Verwalter müssen antworten. Der DDIV zeigt fünf praktische Probleme auf, die es schwer machen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Nov 2018 17:25:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Zensus 2021 kommt. Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag hat den Weg für die geplante Novellierung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 jetzt frei gemacht. Die Volkszählung soll, wie bereits 2011, auch eine Gebäude- und Wohnungszählung umfassen. Dabei werden verschiedene Merkmale abgefragt wie Art des Gebäudes und Wohnfläche. Auskunftspflichtig sind neben Eigentümern auch WEG-Verwalter. Der Zensus 2021 geht [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Zensus 2021 kommt. Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag hat den Weg für die geplante Novellierung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 jetzt frei gemacht. Die Volkszählung soll, wie bereits 2011, auch eine Gebäude- und Wohnungszählung umfassen. Dabei werden verschiedene Merkmale abgefragt wie Art des Gebäudes und Wohnfläche. Auskunftspflichtig sind neben Eigentümern auch WEG-Verwalter. Der Zensus 2021 geht auf eine EU-Vorgabe zurück, nach der die Mitgliedsstaaten regelmäßig statistische Daten über die Bevölkerungs- und Wohnungsentwicklung übermitteln müssen. Für einen unbürokratischen und erfolgreichen Zensus sind allerdings noch verschiedene praktische Probleme zu beseitigen, die der DDIV dem Statistischen Bundesamt bereits aufzeigte.</p>
<h5>Verwaltungen können energetischen Zustand nicht abbilden</h5>
<p>Immobilienverwaltungen erheben die Daten der rund neun Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland, bereiten sie auf und übermitteln sie an die Statistischen Landesämter. So leisten sie einen wesentlichen Beitrag für die Datenvalidität der Zählung. Ein Vorschlag der Umweltministerkonferenz zielt nun darauf ab, die Erhebungsmerkmale des Zensus 2021 auf den energetischen Zustand des Gebäudes auszudehnen. Zwar ist es begrüßenswert, eine breite Datenbasis zum energetischen Standard des Gebäudebestandes erhalten zu wollen. Doch Verwaltungen können diese Daten nicht bereitstellen. </p>
<p>Energieausweise haben nur eine begrenzte Aussagekraft, eine Erhebung durch die Auswertung von Verbrauchszahlen wäre mit erheblichem administrativem und finanziellem Aufwand verbunden. Gutachten zum energetischen Zustand des Gebäudes sind wiederum für Eigentümer äußerst kosten- und zeitintensiv und daher schon unter logistischen Gesichtspunkten kaum zu realisieren. Hier gilt es nun gemeinsam an einer tragfähigen Lösung zu feilen.</p>
<h5>Zeitlichen Vorlauf beachten</h5>
<p>Der Zensusstichtag wird laut Statistischem Bundesamt voraussichtlich im Mai 2021 liegen. Immobilienverwaltungen aber erstellen in der ersten Jahreshälfte stets die Abrechnungen für das vergangene Jahr, halten Eigentümerversammlungen ab und bereiten Beschlüsse und deren Umsetzung vor. Wegen dieses enormen Arbeitsaufwands in der ersten Jahreshälfte ist ein zeitlicher Vorlauf von mindestens zwei Jahren für das fristgerechte Bereitstellen der Daten notwendig.</p>
<h5>Direkte Ansprache frühzeitig planen</h5>
<p>Verwaltungen können aus ihren Stammdaten meist keine Angaben zu den einzelnen Wohnungen treffen, die sich im Sondereigentum befinden. Dazu gehören beispielsweise Namen und Anzahl der Bewohner und Fläche der Wohnung. Solche Angaben können nur von den Bewohnern selbst gemacht werden. Die Möglichkeit, zur direkten Ansprache der Eigentümer und Bewohner separate „objektbezogene Eigentümerlisten” zu erstellen und dem jeweiligen Statistischen Landesamt zuzuleiten, sollte frühzeitig und direkt&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/11/Fueko-zensus-2021.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/zensus-2021-kommt-auch-weg-verwalter-muessen-antworten-der-ddiv-zeigt-fuenf-praktische-probleme-auf-die-es-schwer-machen/">Zensus 2021 kommt – auch WEG-Verwalter müssen antworten. Der DDIV zeigt fünf praktische Probleme auf, die es schwer machen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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