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	<title>Winter Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Winter Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Frostsichere Außenarmatur hat einen Riss – Der „Täter“ war der Gartenschlauch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Mar 2021 19:08:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Forum Leitungswasser]]></category>
		<category><![CDATA[Forum Leitungswasser AG4]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Winter ist längst passé, und niemand denkt noch an Frost. Doch mancher Wasserschaden, der jetzt entdeckt wird, wurde bereits im Winter initiiert. So auch im hier beschriebenen Fall, bei dem Wasser aus einer frostsicheren Außenarmatur in den mehrschichtigen Wandaufbau eines Holzhauses gelaufen war. Als der Hauseigentümer den Wasserhahn im Frühling mehrfach auf- und zugedreht [&#8230;]</p>
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<p>Der Winter ist längst passé, und niemand denkt noch an Frost. Doch mancher Wasserschaden, der jetzt entdeckt wird, wurde bereits im Winter initiiert. So auch im hier beschriebenen Fall, bei dem Wasser aus einer frostsicheren Außenarmatur in den mehrschichtigen Wandaufbau eines Holzhauses gelaufen war. Als der Hauseigentümer den Wasserhahn im Frühling mehrfach auf- und zugedreht hatte, um ihn nach dem Winter wieder gangbar zu machen, war ihm noch nichts Ungewöhnliches aufgefallen. Entdeckt wurden die Durchfeuchtung und die Leckage schließlich im frühen Sommer.</p>



<h2>Rissbereich stark nach außen gewölbt</h2>



<p>Zur Ermittlung der Schadenursache wurde der Wasserhahn ins IFS geschickt. Zudem erhielt die zuständige Gutachterin das oben gezeigte Bild von der Einbausituation. Am hinteren Ende der Messing-Armatur klaffte ein Riss. Diese Stelle hatte sich im eingebauten Zustand im Wandaufbau befunden. Im Rissbereich war das Material der Armatur stark nach außen gewölbt, wie Bild 3 zeigt. Dieses Schadenbild kann nur durch eine Krafteinwirkung von innen entstehen, und der dafür nötige Druckanstieg ist wiederum ausschließlich durch Frost zu erklären. In der Leitung muss sich im zurückliegenden Winter ein Eispfropf gebildet haben.</p>



<h2>Die Bruchflächen waren bereits gealtert</h2>



<p>Die elektronenmikroskopische Untersuchung des Risses untermauerte diesen Schluss: Die Bruchflächen waren bereits gealtert und zeigten die typischen Strukturen eines Gewaltbruchs&#8230;</p>



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		<title>Schnee zum Nachbarn, Schimmel in der Wohnung, Grunderwerbsteuer zurück? Parkplätze &#8211; Vier Urteile rund um die Immobilie</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2021 13:46:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG149]]></category>
		<category><![CDATA[Nachbarschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vier Urteile rund um die Immobilie hat der Infodienstes Recht und Steuern der LBS zusammengestellt. Es geht um „Schneeräume zum Grundstückstück des Nachbarn“, „Schimmel in der Wohnung, Behörde zwing Verwalter und Eigentümer zur Mängelbeseitigung“, „Kaufpreis nach Kauf gemindert, und was ist mit der Grunderwerbsteuer?“ und „Wann sind Parkplätze zumutbar“. Harmlose Schaufel Schnee Ein Ablegen geringster [&#8230;]</p>
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<p>Vier Urteile rund um die Immobilie hat der Infodienstes Recht und Steuern der LBS zusammengestellt. Es geht um „Schneeräume zum Grundstückstück des Nachbarn“, „Schimmel in der Wohnung, Behörde zwing Verwalter und Eigentümer zur Mängelbeseitigung“, „Kaufpreis nach Kauf gemindert, und was ist mit der Grunderwerbsteuer?“ und „Wann sind Parkplätze zumutbar“.</p>



<h2>Harmlose Schaufel Schnee Ein Ablegen geringster Mengen beim Nachbarn ist hinzunehmen</h2>



<p>Es ist nicht erlaubt, im Rahmen des Winterdienstes den Schnee von seinem eigenen Grundstück ohne Rücksprache auf das Nachbarsanwesen zu schippen. Doch wenn es sich nur um eine Menge von ein oder zwei Schaufeln Schnee handelt, dann stellt das nach Auskunft&#8220; des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keine nennenswerte Belästigung dar.</p>



<h2><strong>Das Urteil im Detail</strong></h2>



<p><strong>Der Fall</strong>: Ein Grundstückbesitzer ließ über den Rechtsanwalt seinen Nachbarn abmahnen, weil dieser immer wieder Schnee auf sein Anwesen geschaufelt habe. Er solle nun eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er dies in Zukunft nicht mehr tun werde. Doch tatsächlich nachweisen konnte der Kläger über einen Zeitraum von mehreren Wintern nur das Ablegen von jeweils ein bis zwei Schaufeln. Mit diesen winzigen Mengen wollte sich das Gericht nicht auseinandersetzen.</p>



<p><strong>Das Urteil</strong>: Das Verbringen von lediglich ein bis zwei Schaufeln Schnee auf das Grundstück des Klägers“ könne zwar geeignet sein, den Betroffenen zu provozieren, stellte das Amtsgericht fest. Aber diese Menge habe „keinerlei spürbare Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Klägers“. Es handle sich ja letztlich nur um einige Liter Wasser. Die Klage wurde abgewiesen</p>



<h2>Anordnung an Verwalter Behörde forderte von ihm Instandsetzung wegen Schimmels</h2>



<p>Wenn ein Verwalter mit der umfassenden Verwaltung von Wohneigentum beauftragt ist, dann hat das auch entsprechende rechtliche Konsequenzen. So kann gegen ihn eine behördliche Instandsetzungsanordnung wegen Schimmelbefalls ergehen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS steht der Verwalter in dieser Hinsicht dem Eigentümer gleich.</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="2560" height="1364" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/recht-21_02_Verwalteranordnung-scaled.jpg" alt="" class="wp-image-35724" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/recht-21_02_Verwalteranordnung-scaled.jpg 2560w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/recht-21_02_Verwalteranordnung-300x160.jpg 300w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/recht-21_02_Verwalteranordnung-1024x545.jpg 1024w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/recht-21_02_Verwalteranordnung-845x450.jpg 845w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/recht-21_02_Verwalteranordnung-768x409.jpg 768w" sizes="(max-width: 2560px) 100vw, 2560px" /></figure>



<p><strong>(Verwaltungsgericht Köln, Aktenzeichen 16 K 7977/16)</strong></p>



<h2>Das Urteil im Detail</h2>



<p><strong>Der Fall</strong>: Die Behörden stellten bei einer Ortsbesichtigung fest, dass eine Wohnung erheblichen Schimmelbefall aufwies. In einem ersten Schritt forderte das Amt unter Fristsetzung Verwalter und Eigentümer zur Mängelbeseitigung auf. Als dies nicht geschah, folgte eine Instandsetzungsanordnung, die sich erneut an Verwalter und Eigentümer richtete. Doch der Verwalter erklärte sich für nicht zuständig, denn ohne Zustimmung des Eigentümers könne er gar nicht tätig werden.</p>



<p><strong>Das Urteil</strong>: Die Verwaltungsrichter entschieden auf Grund einer Klage des Verwalters, dass dieser sehr wohl der geeignete Adressat für die erfolgte Instandsetzungsanordnung gewesen sei&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/Recht-schnee-nachbarn-schimmel-Grunderwerbsteuer.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/Recht-schnee-nachbarn-schimmel-Grunderwerbsteuer.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Hauptproblem auf Winterbaustellen ist die Feuchtigkeit – Die Feuchte muss raus, rät der VPB und beschreibt, wie es geht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 14:44:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>„Das Hauptproblem auf Winterbaustellen ist die Feuchtigkeit. Sie entsteht, wenn Estrich aufgebracht oder die Innenwände verputzt werden. Diese Feuchtigkeit muss raus“, konstatiert Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger, Sachverständiger im Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden. „Das funktioniert nur durch konsequentes Heizen und Lüften. Beides ist unentbehrlich, um Schäden am Neubau zu verhindern.“ Ein [&#8230;]</p>
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<p>„Das Hauptproblem auf Winterbaustellen ist die Feuchtigkeit. Sie entsteht, wenn Estrich aufgebracht oder die Innenwände verputzt werden. Diese Feuchtigkeit muss raus“, konstatiert Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger, Sachverständiger im Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden. „Das funktioniert nur durch konsequentes Heizen und Lüften. Beides ist unentbehrlich, um Schäden am Neubau zu verhindern.“</p>



<h2>Ein bis zwei Heizlüfter pro Etage sind nötig</h2>



<p>Funktioniert die Heizung im Haus noch nicht, sollten Bauherren Trocknungsgeräte einsetzen. VPB-Bauherrenberater Ellinger empfiehlt dazu Elektroheizer, keine Gasheizer. „Wichtig ist das gleichmäßige Heizen in allen Stockwerken, auch im Dachgeschoss. Ein bis zwei Heizlüfter pro Etage sind nötig. Geheizt werden muss rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Dabei sollte die Innenraumtemperatur bei mindestens 10 Grad Celsius liegen. </p>



<p>Im Idealfall sorgen Ventilatoren neben den Heizern für die gleichmäßige Verteilung der Wärme auf der Etage.“ Damit die nasse Luft auch aus dem Bau entweichen kann, muss regelmäßig gelüftet werden. Marc Ellinger empfiehlt: „Stoßlüften als Querlüften je nach Außentemperatur fünf bis 15 Minuten und das zwei- bis dreimal am Tag.“ Je kälter es ist, umso schneller funktioniert der Luftaustausch.</p>



<h2>Wer bezahlt das Trocknen der Baustelle?</h2>



<p>Die Frage, wer das Trocknen der Baustelle bezahlt, führt erfahrungsgemäß immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Baufirma und Bauherren. <strong>Da sich die Baufirma vertraglich verpflichtet hat, einen mängelfreien Bau zu übergeben, sollte es in ihrem Interesse liegen, Feuchteschäden zu verhindern und entsprechend Heizgeräte aufzustellen.</strong> </p>



<p>Allerdings sehen das nicht alle Firmen so. „Rechtlich gesehen kann mangelnde Trocknung, die zu Schäden an Nachgewerken und anderen Nachteilen bis hin zur Unbenutzbarkeit des Hauses zum vertraglichen Zweck führt, zu <strong>Verzugsschadensersatzansprüchen, Abnahmeverweigerungen oder Abnahme mit Vorbehalt vieler Mängelrechte</strong> und entsprechender Zahlungseinbehalte führen“, erläutert <strong>VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag</strong>. </p>



<p>Damit die Situation nicht ausgerechnet in der Phase eskaliert, in der die Bauherren mitten in den Umzugsvorbereitungen stecken, rät der Jurist, ein eventuell nötiges Trocknungsmanagement und die Zahlung der entsprechenden Kosten stets <strong>vorab im Bauvertrag ausdrücklich zu regeln</strong>. „Dabei sollte auch die Dauer der Trocknungsphase realistisch in die Bauzeit eingeplant werden.“ </p>



<p>„Bauherren, die das Thema nicht im Bauvertrag geregelt haben, müssen unter Umständen selbst aktiv werden und entsprechende Geräte mieten“, empfiehlt Marc Ellinger. „Aber allein mit dem Aufstellen von Heizgeräten ist es noch nicht getan, die Geräte müssen von Experten eingerichtet, überwacht und die Heizleistung gegebenenfalls angepasst werden, sonst drohen Trocknungsschäden. Das sind zum Beispiel Risse oder Verformungen, die entstehen, wenn die Oberfläche zu schnell austrocknet.“ Wichtig ist immer auch die Klärung der Frage, wer sich am Wochenende um das Lüftungsmanagement auf der Baustelle kümmert, wenn sie nicht besetzt ist.</p>



<h2>Die offene Luke zum Dachboden – ein Klassiker, der den Schimmel einlädt</h2>



<p>„Ein Klassiker, der immer wieder falsch gemacht wird und oft zu massiven Schimmelschäden führt, ist die offene Luke zum Dachboden hin“, erinnert Marc Ellinger. Immer wieder stoßen VPB-Berater auf das Problem: Im Winter wird im Erdgeschoss und im ersten Stock verputzt und geheizt, während die Luke zum noch nicht ausgebauten und ungedämmten Dachgeschoss weit offen steht&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Bauen–VPB-Winterbaustellen-trocknen-lueften.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Bauen–VPB-Winterbaustellen-trocknen-lueften.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern – So lüften Sie richtig und vermeiden Schimmel in Wohnräumen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Jan 2021 13:38:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[energie.]]></category>
		<category><![CDATA[energie AG12]]></category>
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		<category><![CDATA[Schadensprävention]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn sich an Wänden und rund um die Fenster schwarze Schimmelspuren bilden, ist das Raumklima zu feucht. Die Ursache kann in baulichen Mängeln liegen, und dann können auch nur bauliche Veränderungen das Problem nachhaltig beseitigen. Häufig werden jedoch insbesondere im Winter durch falsches oder ungenügendes Lüften und Heizen die Bedingungen für das Schimmelpilzwachstum geschaffen, weil [&#8230;]</p>
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<p>Wenn sich an Wänden und rund um die Fenster schwarze Schimmelspuren bilden, ist das Raumklima zu feucht. Die Ursache kann in baulichen Mängeln liegen, und dann können auch nur bauliche Veränderungen das Problem nachhaltig beseitigen. Häufig werden jedoch insbesondere im Winter durch falsches oder ungenügendes Lüften und Heizen die Bedingungen für das Schimmelpilzwachstum geschaffen, weil sich dadurch an kalten Oberflächen Kondenswasser niederschlagen kann.</p>



<h2>Relative Luftfeuchtigkeit im Winter bei angenehmen Wohntemperaturen zwischen 50 und 60 Prozent</h2>



<p>Um das zu vermeiden, sollte man die relative Luftfeuchtigkeit im Auge behalten. „Am besten wäre es, in jedem Raum ein Hygrometer zu haben“, empfiehlt Dr. Hans-Hermann Drews vom Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS). Die relative Luftfeuchtigkeit gibt an, zu welchem Anteil die Luft mit Wasser gesättigt ist. </p>



<p>Sie wird aus der absoluten Feuchtigkeitsmenge pro Kubikmeter und der Temperatur berechnet. Denn wieviel Wasser die Luft aufnehmen kann ohne Nebeltröpfchen zu bilden, hängt stark davon ab, wie warm sie ist. „Als Richtwert sollte man darauf achten, dass die relative Luftfeuchtigkeit im Winter bei angenehmen Wohntemperaturen zwischen 50 und 60 Prozent liegt“, erklärt der IFS-Geschäftsführer. Der Wert sollte auf jeden Fall immer deutlich unter 70 Prozent bleiben.</p>



<p>Wenn die relative Luftfeuchtigkeit zu hoch ist, kann an kalten Oberflächen wie Außenwänden oder Fenstern der Taupunkt erreicht werden. Das ist die Temperatur, bei der die Luft zu 100 Prozent gesättigt ist und die Feuchtigkeit kondensiert. Um den Wert zu regulieren, gibt es zwei Stellschrauben, an denen man drehen kann: die Wassermenge und die Temperatur.</p>



<h2>Kalte Luft kann viel weniger Wasser aufnehmen</h2>



<p>Beim Lüften strömt feuchte Raumluft raus und trockenere Außenluft ins Zimmer. Das gelingt am besten mit Entschlossenheit: „Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern ist wesentlich effektiver, als die Fenster dauerhaft zu kippen“, weiß Drews. Übrigens enthält die kalte Winterluft selbst an verregneten Tagen mit hoher relativer Luftfeuchtigkeit weniger Feuchtigkeit als die warme Raumluft, weil die kalte Luft viel weniger Wasser aufnehmen kann. </p>



<p>Werden die Fenster wieder geschlossen, erwärmt sich die Luft, kann mehr Wasser aufnehmen, und die relative Luftfeuchtigkeit sinkt weiter ab. „Um diesen Effekt zu unterstützen, ist es allerdings wichtig, die Räume nicht nur zu lüften, sondern anschließend auch ausreichend zu beheizen“, sagt der Chemiker.</p>



<h2>Bei einem Drei-Personen-Haushalt addiert sich all das durchschnittlich auf zwölf Liter pro Tag</h2>



<p>Feuchtigkeitseintrag von vornherein zu vermeiden, ist keine Alternative. Schon durch unser normales Wohnverhalten treiben wir die Luftfeuchtigkeit in die Höhe. Zum Beispiel beim Duschen, Kochen, Wäschewaschen und -trockner gelangt Wasser in die Raumluft. Dafür genügt sogar unsere bloße Anwesenheit: Ein schlafender Mensch gibt über den Atem und die Körperoberfläche etwa 30 Gramm Wasser pro Stunde an die Umgebung ab. Wenn er sich bewegt, steigt die Menge. </p>



<p>Je mehr Menschen sich in einem Raum aufhalten, desto mehr Wasser in Form von Wasserdampf gelangt in die Raumluft. Bei einem Drei-Personen-Haushalt addiert sich all das durchschnittlich auf zwölf Liter pro Tag&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/richtig-lueften-im-Winter-Schimmel-verhindern.pdf">zur vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/richtig-lueften-im-Winter-Schimmel-verhindern.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Urteile zum Winterbeginn: Laubfall, umknickende Bäume, Stürme und anderes</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/urteile-zum-winterbeginn-laubfall-umknickende-baeume-stuerme-und-anderes/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=urteile-zum-winterbeginn-laubfall-umknickende-baeume-stuerme-und-anderes</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2020 20:29:07 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Winter]]></category>
		<category><![CDATA[Winterdienst]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die kältere Jahreszeit bringt für Immobilienbesitzer manche Probleme mit sich: Das Wetter wird unsicherer, es regnet und stürmt mehr, die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht werden höher. Auf manche Dinge kann und muss man sich im Vorfeld einstellen – zum Beispiel durch die Kontrolle der Bäume, die von Herbst- und Winterstürmen gefährdet sein könnten. Der Infodienst [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/urteile-zum-winterbeginn-laubfall-umknickende-baeume-stuerme-und-anderes/">Urteile zum Winterbeginn: Laubfall, umknickende Bäume, Stürme und anderes</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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<p>Die kältere Jahreszeit bringt für Immobilienbesitzer manche Probleme mit sich: Das Wetter wird unsicherer, es regnet und stürmt mehr, die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht werden höher. </p>



<p>Auf manche Dinge kann und muss man sich im Vorfeld einstellen – zum Beispiel durch die Kontrolle der Bäume, die von Herbst- und Winterstürmen gefährdet sein könnten. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet in seiner Extra-Ausgabe über einige Fälle, die von Gerichten entschieden werden mussten.</p>



<h2>Streit wegen Blätter</h2>



<p>Zu ständigen Streitereien unter Nachbarn kommt es wegen Blättern und Tannenzapfen, die auf ein fremdes Grundstück herabfallen. Kaum jemand sammelt gerne Laub auf, das gar nicht von seinen eigenen Bäumen stammt. </p>



<p>Doch wenn die Äste nicht über die Grenze hinausgewachsen sind und von dort Laub auf das Grundstück fällt, kann der Nachbar verlangen, dass die Äste zurückgeschnitten werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen V ZR 102/18) widerspricht es den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung, Äste über die Grundstücksgrenze hinaus wachsen zu lassen.</p>



<h2>Kümmerlicher Rasen im Winter – Mietminderung?</h2>



<p>Im Herbst und im Winter sieht der Rasen in der Regel nicht mehr so attraktiv aus wie in der wärmeren Jahreszeit. Das störte die Mieter eines Grundstücks, die vom Eigentümer deswegen eine Mietminderung forderten. Doch das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 422/10) wies die entsprechende Klage ab. Dieses eher kümmerliche Erscheinungsbild des Rasens sei jahreszeitlich bedingt und nicht vom Vermieter zu verantworten.</p>



<h2><strong>Mieter vom Vermieter wg. Schlechter Rasenpflege verklagt</strong></h2>



<p>Umgekehrt sind aber auch immer wieder Eigentümer nicht damit zufrieden, wie Mieter den Rasen auf ihrem Grundstück pflegen. In einem Fall wurde deswegen im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt, die Grünflächen seien von den Mietern „in Ordnung“ zu halten&#8230;</p>



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		<title>Milder Winter entlastet Verbraucher bei den Heizkosten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 May 2020 19:24:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG65]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Winter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In manchen Regionen Deutschlands gab es in diesem Winter keinen einzigen Frosttag mit 24 Stunden unter Null und keinen Schnee. Das macht sich bei den Heizkosten bemerkbar. Vor allem wer mit Öl heizt, musste weniger Geld ausgeben. Die Heizkosten für diesen Winter werden für viele Haushalte in Deutschland niedriger ausfallen als im Vorjahr oder zumindest [&#8230;]</p>
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<p>In manchen Regionen Deutschlands gab es in diesem Winter keinen einzigen Frosttag mit 24 Stunden unter Null und keinen Schnee. Das macht sich bei den Heizkosten bemerkbar. Vor allem wer mit Öl heizt, musste weniger Geld ausgeben.</p>



<p>Die Heizkosten für diesen Winter werden für viele Haushalte in Deutschland niedriger ausfallen als im Vorjahr oder zumindest nicht steigen. </p>



<p>Wegen der erneut milden Witterung ging der Energieaufwand für die Heizung um ein Prozent zurück, teilten die Internet-Portale Verivox und Check24 unter Berufung auf die Gradtagszahlen des Deutschen Wetterdienstes mit. </p>



<p>Bereits im vergangenen Winter war das Wetter in Deutschland im Durchschnitt recht warm ausgefallen und hatte so zu einer Kostenentlastung der meisten Haushalte beigetragen. In diesem Jahr waren die heizintensiven Monate Januar und Februar besonders mild.</p>



<h2>Das begünstigte vor allem Mieter und Hausbesitzer, die mit Öl heizen.</h2>



<p>Seit dem Beginn des Jahres sind die Ölpreise auf dem Rückzug und die Corona-Krise hat diese Entwicklung noch beschleunigt, zum Teil unter hektischen Schwankungen. </p>



<p>Bei den Kunden in Deutschland ist der Preisrutsch auf den Rohölmärkten nur zum Teil angekommen, weil die Nachfrage nach Heizöl enorm angestiegen ist und die Lieferfristen der Heizölhändler in einigen Regionen bis in den Juni reichen. </p>



<p>Zudem ist Heizöl im Süden Deutschlands gegenwärtig zum Teil deutlich teurer als im Norden, was mit regionalen Marktbedingungen zu erklären ist.</p>



<p>Im Durchschnitt der Monate und Regionen können Heizölkunden für den Zeitraum von September bis März mit Heizkosten rechnen, die um elf Prozent (Check24) bis 14 Prozent (Verivox) unter der vorigen Heizperiode liegen&#8230;</p>



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