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	<title>Wasserzähler Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Wasserzähler Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Dritte Verordnung verabschiedet: Leichte Entlastung für Verbraucher durch einheitliche Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Oct 2021 22:24:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG73]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
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		<category><![CDATA[Wasserzähler]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat am 7. Juli 2021 die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung verabschiedet, die die Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler auf einheitlich sechs Jahre festlegt. Durch einheitliche Eichfristen und damit einheitliche Austauschtermine für Warm- und Kaltwasserzähler werden insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet. Mit diesen Änderungen der Mess- und Eichverordnung [&#8230;]</p>
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<p>Das Bundeskabinett hat am 7. Juli 2021 die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung verabschiedet, die die Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler auf einheitlich sechs Jahre festlegt. Durch einheitliche Eichfristen und damit einheitliche Austauschtermine für Warm- und Kaltwasserzähler werden insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet.</p>



<p>Mit diesen Änderungen der Mess- und Eichverordnung werden zum einen Empfehlungen des Deutschen Bundestags umgesetzt sowie Ergebnisse einer Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts aufgegriffen. So hatte zum einen der Bundestag Anfang 2020 eine Anpassung und Vereinheitlichung der Eichfristen empfohlen. Darüber hinaus hatte das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung bei Ablesediensten von Heizund Wasserkosten (Submetering) durchgeführt und auf die Relevanz von Eichfristen für die Laufzeit von Zählermietverträgen hingewiesen. </p>



<p>So bestimmen laut Bundeskartellamt die Eichfristen der verschiedenen Zählerarten in der Regel die Laufzeit der Zählermietverträge mit dem Submetering-Anbieter, welcher üblicherweise Zähler und Ablesedienstleistungen anbietet. Warmwasser- und Wärmezähler hatten bislang eine Eichfrist von fünf Jahren, Kaltwasserzähler von sechs Jahren. Die unterschiedlichen Eichfristen führten dazu, dass die Zählermietverträge oft nicht gleichzeitig enden. </p>



<p>Eine vorzeitige Kündigung löst jedoch Ablösezahlungen für die Restmietlaufzeit aus, was die Kosten eines Anbieterwechsels erhöht. Mit der Vereinheitlichung der Eichfristen wird hier nun eine konkrete Verbesserung erreicht&#8230;</p>



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		<title>In Frankreich 18, Spanien rund 23, Deutschland alle 5 bzw. 6 Jahre werden Wasserzähler gewechselt – zu häufig – Verlängerung der Eichfristen würde Haushalte bei Wohnkosten entlasten</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/in-frankreich-18-spanien-rund-23-deutschland-alle-5-bzw-6-jahre-werden-wasserzaehler-gewechselt-zu-haeufig-verlaengerung-der-eichfristen-wuerde-haushalte-bei-wohnkosten-entlaste/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=in-frankreich-18-spanien-rund-23-deutschland-alle-5-bzw-6-jahre-werden-wasserzaehler-gewechselt-zu-haeufig-verlaengerung-der-eichfristen-wuerde-haushalte-bei-wohnkosten-entlaste</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Feb 2021 17:43:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Frankreich]]></category>
		<category><![CDATA[GdW]]></category>
		<category><![CDATA[Gedaschko]]></category>
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		<category><![CDATA[Wasserverbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserzähler]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Durch unnötig häufige Wasserzählerwechsel werden private und öffentliche Haushalte in Deutschland mit jährlich mehr als 500 Millionen Euro belastet. Um diesen Kostentreiber beim Wohnen zu beseitigen, sollte der Austausch von Wasserzählern in Wohngebäuden künftig in einem deutlich längeren Turnus von mindestens 10 Jahren durchgeführt werden. Dafür muss das Mess- und Eichrecht geändert werden“, sagt Axel [&#8230;]</p>
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<p>„Durch unnötig häufige Wasserzählerwechsel werden private und öffentliche Haushalte in Deutschland mit jährlich <strong>mehr als 500 Millionen Euro belastet</strong>. Um diesen Kostentreiber beim Wohnen zu beseitigen, sollte der Austausch von Wasserzählern in Wohngebäuden künftig in einem deutlich längeren Turnus von mindestens 10 Jahren durchgeführt werden. </p>



<p>Dafür muss das Mess- und Eichrecht geändert werden“, sagt <strong>Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW</strong>, zur derzeit laufenden Änderung der Mess- und Eichverordnung. Außerdem gelte es noch die Frage zu beantworten, warum Zähler, die nicht der Rechnungsstellung dienen, sondern innerhalb des sogenannten Submeterings nur der Verteilung von Wasserkosten, überhaupt eichpflichtig sein müssen.</p>



<p>Bei dem Gesetzesverfahren beginnt im Februar das sogenannte EU-Notifizierungsverfahren, bei dem die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten innerhalb von drei Monaten die geplante Gesetzesänderung prüfen. Wohnungswasserzähler kalt und warm werden hierzulande nach sechs bzw. fünf Jahren ausgetauscht, obwohl sie in aller Regel den Verbrauch noch zuverlässig messen. <strong>Das liegt daran, dass die eichrechtlichen Anforderungen in Deutschland extrem streng sind. </strong></p>



<p>Wären die deutschen Eichfristen denen in anderen <strong>Industrienationen vergleichbar</strong>, dann könnten private und öffentliche Haushalte <strong>jährlich mehr als eine halbe Milliarde Euro</strong> sparen. Das hat eine umfassende Studie des Hamburg Instituts eindrücklich bereits 2017 gezeigt. In den USA und Kanada beträgt die Eichfrist 17, in Frankreich 18 und in Spanien rund 23 Jahre. „Es ist Zeit, dass sich hier schnell etwas ändert. Denn bezahlbares Wohnen schaffen wir nur, wenn die großen Kostentreiber begrenzt oder beseitigt werden“, sagt der GdW-Präsident.</p>



<h2>Austausch: Kaltwasserzähler nach sechs, Warmwasserzähler nach fünf Jahren</h2>



<p>Derzeit schreibt das deutsche Mess- und Eichgesetz vor, dass Kaltwasserzähler nach sechs und Warmwasserzähler nach fünf Jahren ausgetauscht werden müssen. In der Praxis werden Wohnungswasserzähler kalt und warm oft gemeinsam nach bereits fünf Jahren getauscht. Das Bundeswirtschaftsministerium will diese Frist nun auf einheitlich 6 Jahre verlängern. Dann werden die ausgebauten Zähler entsorgt&#8230;</p>



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