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	<title>Wasserverbrauch Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
	<lastBuildDate>Tue, 19 Jul 2022 19:33:40 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Wasserverbrauch Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>75 Prozent der Mieterinnen und Mieter wünschen sich monatliche Verbrauchsinformationen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Jul 2022 19:33:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Alle zwei Jahre führt Analyse &#38; Konzepte immo.consult den „Servicemonitor Wohnen“ durch, eine deutschlandweite, repräsentative Umfrage unter Mieterhaushalten. Exklusiv für Reos stellte Analyse &#38; Konzepte dabei zusätzlich diese Frage: Welche zusätzlichen Services wünschen sich Mieterinnen und Mieter in Deutschland? 75 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter gaben an, dass sie gern digitale Zähler und monatliche [&#8230;]</p>
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<p>Alle zwei Jahre führt Analyse &amp; Konzepte immo.consult den „Servicemonitor Wohnen“ durch, eine deutschlandweite, repräsentative Umfrage unter Mieterhaushalten. Exklusiv für Reos stellte Analyse &amp; Konzepte dabei zusätzlich diese Frage: <strong>Welche zusätzlichen Services wünschen sich Mieterinnen und Mieter in Deutschland?</strong></p>



<p><strong>75 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter</strong> gaben an, dass sie gern digitale Zähler und monatliche Informationen über das eigene Verbrauchsverhalten hätten. Am stärksten ausgeprägt ist dieser Wunsch bei Alleinerziehenden (89,8 Prozent) sowie Familien (84,3 Prozent). Seit Januar 2022 sind Vermieterinnen und Vermieter ohnehin dazu verpflichtet, monatlich Verbrauchsinformationen in Bezug auf Heizung und Warmwasser zur Verfügung zu stellen, sofern es fernauslesbare Zähler gibt. </p>



<p>„Die Umfrage zeigt, dass dies absolut im Sinne der Mieterinnen und Mieter ist. Die steigenden Energiekosten dürften das Interesse an solchen Informationen noch erhöhen“, kommentiert Kjell Ole Beckmann, Geschäftsführer der Reos GmbH.</p>



<h2>Mieter-App, Videogegensprechanlage und digitale Türöffnung</h2>



<p>Eine Mieter-App ist für 57 Prozent der Befragten spannend. Hierfür interessieren sich insbesondere die unter 30-Jährigen, Alleinerziehende und Familien. Vergleichsweise gering ausgeprägt ist das Interesse bei denjenigen, die bei einer Privatperson ihre Wohnung mieten. Eine Videogegensprechanlage würden 55 Prozent der Mieterinnen und Mieter gern nutzen. </p>



<p>Eine Paketstation für den Versand und Empfang von Paketen wäre für 52 Prozent interessant und 44 Prozent hätten gern eine digitale Tür- und Garagenöffnung&#8230;</p>



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			</item>
		<item>
		<title>LG Hanau: Betriebskostenabrechnung – Erhöhter Wasserverbrauch wegen defekten Toilettenspülkasten geht zulasten des Mieters</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 15:40:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG76]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenabrechnung]]></category>
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		<category><![CDATA[Wasserverbrauch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das LG Hanau hat mit Urteil vom 30. Dezember 2020 (Az. 2 S 123/19) entschieden, dass ein Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auch die Kosten für einen erhöhten Wasserverbrauch wegen eines defekten Toilettenspülkasten tragen muss, da der Mieter einer Wohnung eine regelmäßige übliche Kontrolle der Mietsache schuldet. Grundsätzlich muss ein Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung [&#8230;]</p>
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<p>Das LG Hanau hat mit Urteil vom 30. Dezember 2020 (Az. 2 S 123/19) entschieden, dass ein Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auch die Kosten für einen erhöhten Wasserverbrauch wegen eines defekten Toilettenspülkasten tragen muss, da der Mieter einer Wohnung eine regelmäßige übliche Kontrolle der Mietsache schuldet.</p>



<p>Grundsätzlich muss ein Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung nur die Kosten tragen, die er tatsächlich verbraucht hat. Kommt es zu einem Mehrverbrauch, zum Beispiel, weil der Vermieter im Haus umbaut und damit mehr Allgemeinstrom zu seinen eignen Zwecken nutzt oder nach einem Rohrbruch in der Wohnung des Mieters Trocknungsgeräte aufgestellt werden, so muss der Mieter diese zusätzlichen Kosten nicht übernehmen. </p>



<p>Wie aber ist es zu bewerten, wenn dem Mieter der übermäßige Verbrauch über einen erheblichen Zeitraum nicht auffällt, wenn also über einen langen Zeitraum der Vermieter nicht informiert wird? Denn auf eine solche Anzeige ist der Vermieter, der ja regelmäßig keinen Zugang zu der vermieteten Wohnung hat, angewiesen, um überhaupt etwas unternehmen zu könne. Um einen solchen Fall ging es auch in der Entscheidung des LG Hanau: Streitig waren erhebliche Nebenkostennachzahlungen, da aufgrund eines defekten Spülkastens in der Wohnung ein deutlich erhöhter Wasserverbrauch gemessen und durch den Versorger abgerechnet wurde. Der Vermieter hatte diese Kosten in der Jahresabrechnung auf den Mieter umgelegt.</p>



<p>Diese Abrechnung hatte das Amtsgericht in erster Instanz auch bestätigt, der Mieter legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein und gab an, dass der vermehrte Wasserverbrauch für ihn weder sichtbar noch hörbar gewesen wäre. Somit hätte er den Vermieter gar nicht früher informieren können. <strong>Diesen Ausführungen schloss sich das Landgericht jedoch nicht an, sondern bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung.</strong></p>



<p>Es sei schlicht kaum vorstellbar, dass ein so massiver durch einen defekten Spülkasten verursachter Wasserverlust bei einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit über mehrere Monate hinweg unerkannt bleibt. <strong>Der Mieter schulde vielmehr, so das Gericht, ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit, unabhängig von der Frage, wie oft sich der Mieter tatsächlich in der Wohnung aufhält</strong>. Denn auch der häufig ortabwesende Mieter schuldet eine regelmäßige Kontrolle seiner Wohnung&#8230;</p>



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		<item>
		<title>Mehr Transparenz durch unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) – Die Umsetzung erklären Kristin Gerstenkorn und Thomas Kode</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Apr 2022 12:21:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG163]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) wird mehr Transparenz geschaffen. Diese soll die Bewohner*innen zum bewussteren Umgang mit den Ressourcen Wärme und Warmwasser bewegen. Aktuell wirft die UVI allerdings noch Fragen auf, die Lena Fritschle im Gespräch mit Kristin Gerstenkorn und Thomas Kode klären möchten. Kristin Gerstenkorn ist Produktmanagerin bei KALO und insbesondere für die Umsetzung [&#8230;]</p>
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]]></description>
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<p>Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) wird mehr Transparenz geschaffen. Diese soll die Bewohner*innen zum bewussteren Umgang mit den Ressourcen Wärme und Warmwasser bewegen. Aktuell wirft die UVI allerdings noch Fragen auf, die Lena Fritschle im Gespräch mit Kristin Gerstenkorn und Thomas Kode klären möchten. Kristin Gerstenkorn ist Produktmanagerin bei KALO und insbesondere für die Umsetzung der UVI zuständig. Thomas Kode ist Abteilungsleiter Digitale Lösungen.</p>



<p><em>Kristin, bitte erläutere doch einmal zum Einstieg, was die UVI genau ist und was sie laut der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) an Informationen enthalten muss?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Eigentlich sagt der Name schon sehr viel aus. Die unterjährige Verbrauchsinformation ist die Übersicht über Verbräuche, die unterjährig – seit dem 1. Januar 2022 monatlich – von den Gebäudeeigentümerinnen, Verwalterinnen bzw. Vermieterinnen denjenigen Bewohnerinnen zur Verfügung gestellt werden muss, die in einer Liegenschaft mit fernauslesbarer Messtechnik leben. </p><p>In der UVI enthalten sein müssen die Verbräuche des letzten Monats, des Vormonats, des gleichen Monats im Vorjahr sowie ein Vergleichswert ähnlicher Wohnungen. Die Verbräuche müssen dabei alle in Kilowattstunden (kWh) angegeben werden.</p><cite>Kristin Gerstenkorn</cite></blockquote>



<p><em>Wie sehr verändert die unterjährige Verbrauchsinformation die bisherigen Abläufe?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Mit der UVI ändert sich ein seit Jahrzehnten gewohntes und gelebtes Paradigma. Statt einmal pro Jahr Daten für die Heizkostenabrechnung zu sammeln und diese inklusive des Jahresverbrauchs an die Bewohnerinnen zu senden, ist nun monatlich Bewegung drin. Die Bewohnerinnen müssen jeden Monat ihre Verbräuche mitgeteilt bekommen. Damit die Verbräuche dort tatsächlichen ankommen, müssen die Gebäudeeigentümerinnen, Verwalterinnen bzw. Vermieter*innen die stattgefundenen Nutzerwechsel in der Regel immer „sofort“ an KALO übermitteln. </p><p>Das ist ein komplett anderer Ansatz als bisher, und letztendlich auch nur mit digitalen Lösungen überhaupt sinnvoll umsetzbar. Die UVI beschleunigt damit die Digitalisierung der Branche. Der UVI geht voraus, dass bis spätestens Ende 2026 alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Messtechnik ausgestattet sein müssen.</p><cite>Kristin Gerstenkorn</cite></blockquote>



<p><em>Wie ist deine Einschätzung: Werden die Bewohner*innen dank der neuen Transparenz durch die UVI tatsächlich sparsamer im Verbrauch werden?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Es gibt bereits einige Analysen, die zeigen, dass Bewohnerinnen, die regelmäßig Informationen über ihre Energieverbräuche erhalten, ihr Verhalten anpassen und weniger verbrauchen. Und dass diese Einspareffekte über die Folgejahre auch gehalten werden. </p><p>Darüber hinaus hat die noventic group, zu der auch KALO gehört, im letzten Jahr zusammen mit der TU Darmstadt auch einmal genauer das Selbstverständnis der Mieterinnen beim wohnungswirtschaftlichen Klimaschutz untersucht: Die überwiegende Mehrheit der Mieter*innen ist sich ihrer Verantwortung bewusst und bereit, ihren Anteil zum Klimaschutz im Gebäude beizutragen. Dazu wünschen sie sich u.a. aussagekräftige und zeitnahe Verbrauchsinformationen auf digitalen Informationskanälen.</p><cite>Kristin Gerstenkorn</cite></blockquote>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized"><img decoding="async" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Kalo-serie-mehr-teil-zwei-4.jpg" alt="" class="wp-image-38784" width="563" height="422" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Kalo-serie-mehr-teil-zwei-4.jpg 563w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Kalo-serie-mehr-teil-zwei-4-300x225.jpg 300w" sizes="(max-width: 563px) 100vw, 563px" /><figcaption><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/dokumente/studie_rolle-mieter-im-klimaschutz_210923.pdf">Hier geht es zur noventic- Studie: die Rolle des Mieters im wohnungswirtschaftlichen Klimaschutz.</a></figcaption></figure>



<p><em>In der novellierten Heizkostenverordnung steht, dass die UVI „mitgeteilt“ werden muss. Was bedeutet das genau?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Dazu würde ich gern die Begründung zitieren, die den Begriff „Mitteilen“ in der HKVO definiert. Dort heißt es: „Mitteilen der Informationen bedeutet, dass die Information den Nutzer unmittelbar erreicht, ohne dass er sie suchen muss. Dies kann in Papierform oder auf elektronischem Wege, etwa per E-Mail, geschehen. </p><p>Informationen können auch über das Internet zur Verfügung gestellt werden, jedoch nur, wenn der Nutzer dann in irgendeiner Weise in den angegebenen Intervallen darüber unterrichtet wird, dass sie dort nun zur Verfügung stehen. Andernfalls kann nicht von einem „Mitteilen“ gesprochen werden, sondern nur von einem „Zurverfügungstellen“.“</p><cite>Kristin Gerstenkorn</cite></blockquote>



<p><em>Thomas, gelten Liegenschaften die mit „Walk-by-Technologie“ ausgestattet sind auch als „fernauslesbar“? Besteht hier auch eine UVI-Pflicht? &#8230;</em></p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Kalo-serie-mehr-teil-zwei.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Kalo-serie-mehr-teil-zwei.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Dritte Verordnung verabschiedet: Leichte Entlastung für Verbraucher durch einheitliche Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/dritte-verordnung-verabschiedet-leichte-entlastung-fuer-verbraucher-durch-einheitliche-eichfristen-fuer-warm-und-kaltwasserzaehler/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=dritte-verordnung-verabschiedet-leichte-entlastung-fuer-verbraucher-durch-einheitliche-eichfristen-fuer-warm-und-kaltwasserzaehler</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Oct 2021 22:24:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG73]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserverbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserzähler]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat am 7. Juli 2021 die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung verabschiedet, die die Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler auf einheitlich sechs Jahre festlegt. Durch einheitliche Eichfristen und damit einheitliche Austauschtermine für Warm- und Kaltwasserzähler werden insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet. Mit diesen Änderungen der Mess- und Eichverordnung [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Bundeskabinett hat am 7. Juli 2021 die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung verabschiedet, die die Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler auf einheitlich sechs Jahre festlegt. Durch einheitliche Eichfristen und damit einheitliche Austauschtermine für Warm- und Kaltwasserzähler werden insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet.</p>



<p>Mit diesen Änderungen der Mess- und Eichverordnung werden zum einen Empfehlungen des Deutschen Bundestags umgesetzt sowie Ergebnisse einer Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts aufgegriffen. So hatte zum einen der Bundestag Anfang 2020 eine Anpassung und Vereinheitlichung der Eichfristen empfohlen. Darüber hinaus hatte das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung bei Ablesediensten von Heizund Wasserkosten (Submetering) durchgeführt und auf die Relevanz von Eichfristen für die Laufzeit von Zählermietverträgen hingewiesen. </p>



<p>So bestimmen laut Bundeskartellamt die Eichfristen der verschiedenen Zählerarten in der Regel die Laufzeit der Zählermietverträge mit dem Submetering-Anbieter, welcher üblicherweise Zähler und Ablesedienstleistungen anbietet. Warmwasser- und Wärmezähler hatten bislang eine Eichfrist von fünf Jahren, Kaltwasserzähler von sechs Jahren. Die unterschiedlichen Eichfristen führten dazu, dass die Zählermietverträge oft nicht gleichzeitig enden. </p>



<p>Eine vorzeitige Kündigung löst jedoch Ablösezahlungen für die Restmietlaufzeit aus, was die Kosten eines Anbieterwechsels erhöht. Mit der Vereinheitlichung der Eichfristen wird hier nun eine konkrete Verbesserung erreicht&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/10/Mess-und-Eichverordnung-Wasserzaehler.pdf">zum Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/10/Mess-und-Eichverordnung-Wasserzaehler.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>1100-Liter-Tonne Hausmüll, wöchentlich geleert, kosten in Rostock 919,88 Euro und in Vorpommern-Rügen 3016,29 Euro</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/1100-liter-tonne-hausmuell-woechentlich-geleert-kosten-in-rostock-91988-euro-und-in-vorpommern-ruegen-301629-euro/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=1100-liter-tonne-hausmuell-woechentlich-geleert-kosten-in-rostock-91988-euro-und-in-vorpommern-ruegen-301629-euro</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 14:14:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG71]]></category>
		<category><![CDATA[Müll]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Wasser]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserverbrauch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Mecklenburg-Vorpommern müssen Mieterinnen und Mieter im Osten des Landes deutlich höhere Gebühren für Hausmüll sowie Trink- und Abwasser bezahlen als in den westlichen Landesteilen. Das geht aus einer Untersuchung des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) hervor. Als Vergleichsräume wurden die Landkreise sowie die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin betrachtet „Der Studie zufolge gibt es [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>In Mecklenburg-Vorpommern müssen Mieterinnen und Mieter im Osten des Landes deutlich höhere Gebühren für Hausmüll sowie Trink- und Abwasser bezahlen als in den westlichen Landesteilen. Das geht aus einer Untersuchung des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) hervor. Als Vergleichsräume wurden die Landkreise sowie die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin betrachtet</p>



<p>„Der Studie zufolge gibt es bei allen Gebühren ein deutliches Ost-West-Gefälle“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „In den westlichen Landkreisen werden die Mieterinnen und Mieter erheblich weniger zur Kasse gebeten als im Osten Mecklenburg-Vorpommerns. Das zieht sich wie ein roter Faden durch alle Ergebnisse. Dafür mag es Gründe geben, aber diese müssen offengelegt werden. Zum Kassieren gehört auch volle Transparenz!“ </p>



<p>Beim Hausmüll müssen im Landkreis Ludwigslust/Parchim für eine 1100-Liter-Tonne bei einer wöchentlichen Leerung jährlich 1184,04 Euro bezahlt werden. Im Landkreis Vorpommern-Rügen fallen dagegen 3016,29 Euro an. Den niedrigsten Wert meldet Rostock mit 919,88 Euro. Das könnte aber damit zu tun haben, dass es hier viele Großsiedlungen gibt, die geographisch nah beieinander liegen. Das ermöglicht kürzere Wege und eine effizientere Tourenplanung für Müllfahrzeuge.</p>



<p>Auch beim Gesamtentgelt für Trink- und Abwasser liegen die drei östlichen Landkreise deutlich vor dem Westteil des Landes. Im Landkreis Vorpommern-Rügen liegt der Median bei 5,16 Euro pro Kubikmeter, im Landkreis Nordwestmecklenburg bei 3,94 Euro. </p>



<p>„Die unterschiedliche geographische Lage, die Infrastruktur, die Bevölkerung und die Größe sowie Zusammensetzung der Wohnungsbestände machen einen Vergleich der Landkreise sicher schwierig“, sagt VNWDirektor Andreas Breitner. „Dennoch werfen die teils erheblichen Unterschiede Fragen zum Beispiel zur Kalkulation von Personal- und Sachkosten auf. </p>



<p>Die Wohnungswirtschaft stellt weder die Notwendigkeit noch die Höhe von Gebühren grundsätzlich in Frage. Es fällt aber auf, dass in der öffentlichen Debatte ständig über zu hohe Mieten geklagt wird, die Preisentwicklung bei den Gebühren jedoch kaum eine Rolle spielt. Dabei entwickeln sich die Wohnnebenkosten längst zu einer zweiten Miete&#8230;</p>



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		<title>In Frankreich 18, Spanien rund 23, Deutschland alle 5 bzw. 6 Jahre werden Wasserzähler gewechselt – zu häufig – Verlängerung der Eichfristen würde Haushalte bei Wohnkosten entlasten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Feb 2021 17:43:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Frankreich]]></category>
		<category><![CDATA[GdW]]></category>
		<category><![CDATA[Gedaschko]]></category>
		<category><![CDATA[Spanien]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserverbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserzähler]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Durch unnötig häufige Wasserzählerwechsel werden private und öffentliche Haushalte in Deutschland mit jährlich mehr als 500 Millionen Euro belastet. Um diesen Kostentreiber beim Wohnen zu beseitigen, sollte der Austausch von Wasserzählern in Wohngebäuden künftig in einem deutlich längeren Turnus von mindestens 10 Jahren durchgeführt werden. Dafür muss das Mess- und Eichrecht geändert werden“, sagt Axel [&#8230;]</p>
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<p>„Durch unnötig häufige Wasserzählerwechsel werden private und öffentliche Haushalte in Deutschland mit jährlich <strong>mehr als 500 Millionen Euro belastet</strong>. Um diesen Kostentreiber beim Wohnen zu beseitigen, sollte der Austausch von Wasserzählern in Wohngebäuden künftig in einem deutlich längeren Turnus von mindestens 10 Jahren durchgeführt werden. </p>



<p>Dafür muss das Mess- und Eichrecht geändert werden“, sagt <strong>Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW</strong>, zur derzeit laufenden Änderung der Mess- und Eichverordnung. Außerdem gelte es noch die Frage zu beantworten, warum Zähler, die nicht der Rechnungsstellung dienen, sondern innerhalb des sogenannten Submeterings nur der Verteilung von Wasserkosten, überhaupt eichpflichtig sein müssen.</p>



<p>Bei dem Gesetzesverfahren beginnt im Februar das sogenannte EU-Notifizierungsverfahren, bei dem die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten innerhalb von drei Monaten die geplante Gesetzesänderung prüfen. Wohnungswasserzähler kalt und warm werden hierzulande nach sechs bzw. fünf Jahren ausgetauscht, obwohl sie in aller Regel den Verbrauch noch zuverlässig messen. <strong>Das liegt daran, dass die eichrechtlichen Anforderungen in Deutschland extrem streng sind. </strong></p>



<p>Wären die deutschen Eichfristen denen in anderen <strong>Industrienationen vergleichbar</strong>, dann könnten private und öffentliche Haushalte <strong>jährlich mehr als eine halbe Milliarde Euro</strong> sparen. Das hat eine umfassende Studie des Hamburg Instituts eindrücklich bereits 2017 gezeigt. In den USA und Kanada beträgt die Eichfrist 17, in Frankreich 18 und in Spanien rund 23 Jahre. „Es ist Zeit, dass sich hier schnell etwas ändert. Denn bezahlbares Wohnen schaffen wir nur, wenn die großen Kostentreiber begrenzt oder beseitigt werden“, sagt der GdW-Präsident.</p>



<h2>Austausch: Kaltwasserzähler nach sechs, Warmwasserzähler nach fünf Jahren</h2>



<p>Derzeit schreibt das deutsche Mess- und Eichgesetz vor, dass Kaltwasserzähler nach sechs und Warmwasserzähler nach fünf Jahren ausgetauscht werden müssen. In der Praxis werden Wohnungswasserzähler kalt und warm oft gemeinsam nach bereits fünf Jahren getauscht. Das Bundeswirtschaftsministerium will diese Frist nun auf einheitlich 6 Jahre verlängern. Dann werden die ausgebauten Zähler entsorgt&#8230;</p>



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		<title>Corona-Zeiten – Wir alle waschen unsere Hände und singen das Hände-Wasch-Lied – Und der Wasserverbrauch steigt messbar</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/corona-zeiten-wir-alle-waschen-unsere-haende-und-singen-das-haende-wasch-lied-und-der-wasserverbrauch-steigt-messbar/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=corona-zeiten-wir-alle-waschen-unsere-haende-und-singen-das-haende-wasch-lied-und-der-wasserverbrauch-steigt-messbar</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 May 2020 19:41:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG65]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Wasser]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserverbrauch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Kaltwasserverbrauch ist im März und April im Vergleich zum Vorjahr um rund 10 Prozent, der Verbrauch an Warmwasser sogar um 11 Prozent gestiegen. Viele Stadtwerke vermelden zudem, dass sich der Verbrauch auch zeitlich verschoben hat. Während im „normalen“ Alltag der Wasserverbrauch vor allem in den frühen Morgenstunden hoch war, verteilt er sich nun über [&#8230;]</p>
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<p>Der Kaltwasserverbrauch ist im März und April im Vergleich zum Vorjahr um rund 10 Prozent, der Verbrauch an Warmwasser sogar um 11 Prozent gestiegen. Viele Stadtwerke vermelden zudem, dass sich der Verbrauch auch zeitlich verschoben hat. </p>



<p>Während im „normalen“ Alltag der Wasserverbrauch vor allem in den frühen Morgenstunden hoch war, verteilt er sich nun über den gesamten Vormittag mit Spitzenverbräuchen gegen 10 Uhr.</p>



<p>Das legen jüngste Auswertungen des Energiedienstleisters Techem zum Wasserverbrauch nahe, in die anonymisiert mehr als 50.000 Haushalte in Mehrfamilienhäusern eingeflossen sind&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/05/Wasserverbrauch-steigt-Corona.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/05/Wasserverbrauch-steigt-Corona.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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