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	<title>Versicherung Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Versicherung Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen: Was Sie über die Versicherung der ökologischen Stromerzeugungs- und Heizungsanlagen wissen sollten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2022 09:19:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[energie.]]></category>
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		<category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Nachfrage nach erneuerbarer Energieerzeugung &#8211; insbesondere Photovoltaik – steigt sprunghaft. Die Installation einer Photovoltaikanlage zur nachhaltigen und ökologischen Stromerzeugung erfordert hohe Investitionen. Vor diesem Hintergrund ist auch eine gute Absicherung der Anlage gegen Schäden zu empfehlen, die nicht nur die Anlage mit den zugehörigen Komponenten, sondern auch den Ertragsausfall abdeckt. Alexander Haag von der [&#8230;]</p>
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<p>Die Nachfrage nach erneuerbarer Energieerzeugung &#8211; insbesondere Photovoltaik – steigt sprunghaft. Die Installation einer Photovoltaikanlage zur nachhaltigen und ökologischen Stromerzeugung erfordert hohe Investitionen. Vor diesem Hintergrund ist auch eine gute Absicherung der Anlage gegen Schäden zu empfehlen, die nicht nur die Anlage mit den zugehörigen Komponenten, sondern auch den Ertragsausfall abdeckt. Alexander Haag von der AVW-Gruppe (Fachbereich Sachversicherung) zeigt dazu Möglichkeiten auf.</p>



<p><em>Herr Haag, die Installation einer Photovoltaikanlage ist für immer mehr Wohnungsunternehmen interessant. Wie versichert man denn am besten so eine Anlage?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes einer Photovoltaikanlage im Detail hängt natürlich von den individuellen Wünschen und dem Bedarf des Eigentümers der Anlage ab. Neben der Absicherung der Photovoltaikanlage selbst stellen sich regelmäßig auch die Fragen des Versicherungsschutzes für die Energie-Management-Software oder die eventuell vorhandenen Batteriespeicher. </p><p>Während die Photovoltaikanlage, die Wechselrichter, die Einspeisezähler, die Verkabelung oder die Batteriespeicher in der Regel zum Gebäude gehören, ist die Energie-Management-Software auf einem Endgerät dem Inhalt zuzuordnen.</p><cite>Alexander Haag</cite></blockquote>



<p><em>Was heißt das konkret? Was kann ich zum Beispiel bereits über meine Wohngebäudeversicherung abdecken?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Der Schutz für Solar- und Photovoltaikanlagen als Gebäudebestandteile oder -zubehör ist in vielen modernen Gebäude-Versicherungskonzepten enthalten. Dieser Versicherungsschutz ist jedoch auf die vereinbarten benannten Gefahren – im Regelfall Feuer, Leitungswasser und Sturm und Elementar – begrenzt. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage sieht sich jedoch mit vielen weiteren Gefahren konfrontiert, wie z.B. Marderbiss oder Diebstahl. Diese Risiken sollten nicht unterschätzt werden.</p><cite>Alexander Haag</cite></blockquote>



<p>Das heißt, die Wohngebäudeversicherung allein reicht nicht aus? Wie kann ich weitere Risiken absichern?</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Ein umfangreicher Deckungsschutz für Photovoltaikanlagen kann wie beschrieben einerseits über eine Gebäudeversicherung mit den zusätzlichen Deckungsbausteinen „Haustechnik“ und „Ertragsausfall“ erreicht und auch auf andere Anlagen der Energieerzeugung erweitert werden. </p><p>Andererseits kann der Versicherungsschutz aber auch über eine separate Photovoltaikversicherung als Elektronikversicherung abgeschlossen werden. Diese Variante bietet einen weitreichenderen Deckungsumfang und ermöglicht auch die Versicherung des Ertragsausfalls und der Daten.</p><cite>Alexander Haag</cite></blockquote>



<p>Eine spezielle Photovoltaikversicherung bietet also den passenden Schutz. Was konkret ist durch die Photovoltaikversicherung als Elektronikversicherung abgedeckt?</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Es handelt sich hierbei um eine sog. Allgefahrenversicherung. Die Entschädigung wird also in der Regel geleistet für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.</p><cite>Alexander Haag</cite></blockquote>



<p><em>Gibt es weitere Risiken, an die ich bei der Absicherung meiner Anlage denken sollte?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Zu einer individuellen und ganzheitlichen Lösung im Bereich der Photovoltaikversicherung gehören unter anderem auch die Fragen der Vorsorgeversicherung, der Mitversicherung mobiler oder fest installierter Peripherie- und Überwachungsgeräte, des Versicherungsschutzes vor Betriebsfertigkeit oder der Deckung für innere Betriebsschäden sowie für Bruch der transparenten Moduloberflächen. Dies erfordert spezielle Lösungen und kann durch entsprechende Bausteine abgesichert werden. </p><p>Außerdem sollte man daran denken, dass im Schadenfall über die Wiederherstellungskosten hinaus weitere Kosten entstehen können. Hierbei handelt es sich um die in der Regel über eine Photovoltaikversicherung mitversicherten Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten sowie weitere mögliche Kostenpositionen, wie z.B. die Kosten für schadenbedingte Reparaturarbeiten an Dächern und Fassaden, die Feuerlöschkosten, Installations- und Montagekosten, die Rückbaukosten sowie die Mehrkosten für Preissteigerungen und Technologiefortschritt könnten in einem Schadenfall relevant werden. Auch hierbei wird sich die Qualität des vereinbarten Versicherungsschutzes zeigen.</p><cite>Alexander Haag</cite></blockquote>



<p><em>Gibt es weitere Bausteine, die in eine Photovoltaikversicherung eingeschlossen werden sollten?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Weiterhin dürfte in der Entwicklung der Versicherungslösung für die Photovoltaikanlagen auch die adäquate Absicherung des Ertragsausfalls nicht fehlen. Bei einem versicherten Schaden einer Photovoltaikanlage wird hierbei der entstandene Ertragsausfall bis zur Dauer des vereinbarten Haftungszeitraums (z. B. 6 Monate) ersetzt. Dies gilt für die gesamte Einspeisevergütung, die bis zur abgeschlossenen Reparatur oder zur Neuinstallation ausgefallen ist.</p><cite>Alexander Haag</cite></blockquote>



<p><em>Das heißt, mit einer Photovoltaikversicherung kann ich die Risiken gut absichern. Aber wie ist das, wenn Dritte durch meine Anlage zu Schaden kommen? Wenn z.B. ein Teil der Anlage herunterfällt?</em> &#8230;</p>



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		<title>Verhütung von Leitungswasserschäden: Eine Herausforderung, die nur gemeinsam geleistet werden kann</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Sep 2022 18:15:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Forum Leitungswasser]]></category>
		<category><![CDATA[Forum Leitungswasser Titelstory]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rund 1.1 Millionen Leitungswasserschäden zählt die Versicherungswirtschaft jährlich seit 2011 bis heute. Schauen wir auf die Kosten pro Schaden pro Jahr, sehen wir einen stetigen Anstieg von im Schnitt 1.740 Euro in 2011 bis 3.003 Euro in 2020. Nehmen wir die Teuerung in 2021 und 2022, könnten die Kosten pro Schaden noch um 20 bis [&#8230;]</p>
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<p>Rund 1.1 Millionen Leitungswasserschäden zählt die Versicherungswirtschaft jährlich seit 2011 bis heute. Schauen wir auf die Kosten pro Schaden pro Jahr, sehen wir einen stetigen Anstieg von im Schnitt 1.740 Euro in 2011 bis 3.003 Euro in 2020. Nehmen wir die Teuerung in 2021 und 2022, könnten die Kosten pro Schaden noch um 20 bis 30 Prozent in 2023 steigen. Wie ein Damoklesschwert schwebten diese Zahlen über der VdS-Fachveranstaltung „Verhütung von Leitungswasserschäden“ am 5. September in Köln und Online in den Unternehmen.</p>



<p>Ziel der Veranstaltung war es, mit Experten-Vorträgen Gründe für die Schäden und präventive Maßnahmen aufzuzeigen, also Wissen, das dann in die Gebäudebewirtschaftung der Unternehmen einfließen kann. Dr. Georg Scholzen von der Provinzial Versicherung AG in Münster und Experte im FORUM LEITUNGSWASSER der AVW Unternehmensgruppe, hat das Programm zusammengestellt und auch die Moderation übernommen.</p>



<h2>Bei den Kosten ist der Trend steigend</h2>



<p>Zur Einstimmung gab Mark Grusdas vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen aktuellen Überblick über die Leitungswasserschäden. So fiel seit 2002 in der Wohnungsgebäudeversicherung ein Schadenaufwand von 94 Milliarden Euro an. Abgedeckt sind hier Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel, Elementar und Leitungswasser. Allein 45 Milliarden Euro, fast die Hälfte, gingen auf das Konto Leitungswasserschäden. </p>



<p>„Die Anzahl der Schäden ist bei rund 1,1 Millionen pro Jahr stabil, nur bei den Kosten ist der Trend steigend,“ erklärte Mark Grusdas. Dies sei den steigenden Materialkosten und Löhnen geschuldet. Eine besondere Herausforderung zeige sich in diesem Jahr und 2023 was Materialkosten und Löhne angehen wird.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" src="blob:https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/97aa92a0-047b-42df-8da5-8d21021c31a2" alt=""/></figure>



<h2>Schäden haben viele „Väter“</h2>



<p>Wenn es um Versicherungsschäden geht, ist das IfS, Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung, die erste Adresse. Die Experten des IfS begutachten Versicherungsschäden, allein im Jahr 2021 waren es über 4500 Schäden, über 35.000 Schadenfälle liegen gut dokumentiert in der IfS-Schadendatenbank. Die Themen sind Brandursachen und Brandfolgeschäden, Ursachen von Leitungswasserschäden und Schimmel- und Feuchteschäden, stellt Dr. Sven Bornholdt das IfS vor. </p>



<p>Gerade durch das Wissen aus der Datenbank lassen sich deutliche Rückschlüsse auf schadenursächliche Bauteile einer Leitungswasserinstallation schließen. Der IfS sei bestrebt, dieses Wissen der interessierten Öffentlichkeit und Fachkreisen zur Verfügung zu stellen. Ziel sei es, zukünftige Schäden zu verhindern. </p>



<p>Schäden haben viele Gründe oder Väter. Meist sind es nur Kleinigkeiten, die einen Schaden auslösen und erhebliche Kosten nach sich ziehen. Ein schadloser Betrieb hänge von vielen Faktoren ab. Korrekte Planung, geeignete Materialen, fachgerechte Installation und ordnungsgemäßer Betrieb, so Dr. Sven Bornholdt.</p>



<h2>Was können wir aus Schäden lernen?</h2>



<p>Es bietet sich an, das Thema Schadenprävention von Leitungswasserschäden ganzheitlich im Wohnungsunternehmen anzugehen und neben den technischen Aspekten auch die Organisation und die Abläufe zu systematisieren und zentral zu steuern. Das schlug Stefan Schenzel, Leitungswasser-Experte bei AVW, in seinem Beitrag vor. So seien die Bestandsdaten und die Schadendaten vorhanden, man müsse sie nur „ordnen“ und analysieren, damit sie schadenpräventiv verwendet werden könnten.</p>



<p>Hierfür hat AVW ein Managementsystem für Leitungswasserschäden neu entwickelt und bietet ergänzend auch den organisatorischen Rahmen, um das Thema strukturiert im Wohnungsunternehmen anzugehen. Und was kann aus den Daten „gelesen“ werden? Experte Schenzel: Aus den eingepflegten Bestandsdaten und den angefallenen Daten der Versicherungsschäden können Schadensgründe abgeleitet werden. Zum Beispiel bei Feuchte und Schimmel unter der Badewanne&#8230;</p>



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		<item>
		<title>Mit Mieterkommunikation Leitungswasserschäden vorbeugen – Auf allen Kanälen die Nutzer erreichen – Teil 1</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2022 17:45:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Forum Leitungswasser]]></category>
		<category><![CDATA[Forum Leitungswasser Titelstory]]></category>
		<category><![CDATA[AVW]]></category>
		<category><![CDATA[Forum Leitungswasser AG12]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schadenprävention ist das Gebot der Stunde, bei der Planung, bei der Materialauswahl und beim Betrieb der Installationen. Versicherungen helfen im Schadenfall, sind aber nicht unendlich belastbar! Das Leitungswasserschaden-Management der AVW und der Erfahrungsaustausch im Forum Leitungswasser leisten eine wirksame Unterstützung. Was sagt die Statistik zu Anzahl und Kosten der Schäden? Jährlich über eine Million Leitungswasserschäden [&#8230;]</p>
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<p>Schadenprävention ist das Gebot der Stunde, bei der Planung, bei der Materialauswahl und beim Betrieb der Installationen. Versicherungen helfen im Schadenfall, sind aber nicht unendlich belastbar! Das Leitungswasserschaden-Management der AVW und der Erfahrungsaustausch im Forum Leitungswasser leisten eine wirksame Unterstützung.</p>



<h2>Was sagt die Statistik zu Anzahl und Kosten der Schäden?</h2>



<p>Jährlich über eine Million Leitungswasserschäden in Gebäuden. Das ist im Schnitt alle 30 Sekunden ein Leck. Die Anzahl der Schäden in den letzten 20 Jahren ist in etwa gleich geblieben: die Kosten von jährlich rund 1,1 Millionen Schäden mussten die Versicherer jedes Jahr regulieren. Aber die Schadenskosten steigen stetig, von 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2001 auf über 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2020.</p>



<p>Bei den Schäden an Abwasserleitungen sind Rohrverstopfungen zu über 40 Prozent die Ursache. Allein bei den Mitgliedern und Kunden der AVW, von denen rund 500.000 Wohnungen im Schadenmanagementportal (SMP) ausgewertet wurden, berichtete Stefan Schenzel im Mai 2022 im Forum Leitungswasser Ausgabe 11: </p>



<p>„Von größerer Bedeutung sind für viele Wohnungsunternehmen Schäden durch Rohrverstopfungen. Wir konnten im ausgewerteten Bestand von knapp einer halben Million Wohnungen insgesamt 75.000 Schäden in einem Jahr feststellen. Davon waren rund ein Drittel (27.500 Schäden) durch Rohrverstopfungen verursacht.“</p>



<p><strong>Aber er berichtete auch: <br></strong>„Über den Dialog mit den Nutzern und entsprechenden Mieterinformationen konnten. Rohrverstopfungen in vielen WUs nachhaltig reduziert werden. Sehr hilfreich sind die zur Verfügung gestellten Informationen für Nutzer/Mieter in deutsch und mehreren anderen Sprachen.“</p>



<h2>Abwasser- und Wohnungswirtschaft mit gleichen Zielen: Präventionskonzepte realisieren!</h2>



<p>Das Forum Leitungswasser empfiehlt zur Prävention mehr als nur technische Maßnahmen am Gebäude und der Haustechnik. </p>



<p>Insbesondere zur Vermeidung von Rohrverstopfungen müssen die Nutzer (Mieter) mit „im Boot sein“, damit sie keine Fremdstoffe (Müll) im Toilettenabwasser entsorgen. Das vermindert einerseits die Schäden im Haus, die durch Rohrverstopfungen entstehen, es mindert ggf. auch die Versicherungsprämien. Das „Wirkungsprinzip“ sollten sich alle Verursacher klar machen: </p>



<p>Je weniger „Fremdstoffe“ von den Haushalten in das Klo gekippt werden, umso reibungsloser funktioniert die Abwasserentsorgung; die Rohrleitungen bleiben frei und die Pumpwerke funktionsfähig, die Klärwerke können den mehrstufigen Reinigungsprozess sicherstellen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/07/Mieterkommunikation-WC-kein-Muelleimer.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/07/Mieterkommunikation-WC-kein-Muelleimer.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Haftung von Managern und die D&#038;O-Versicherung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jul 2022 15:12:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG166]]></category>
		<category><![CDATA[Cyber-Kriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Manager]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat weiterhin Auswirkungen auf die Versicherungsbranche. Vertieft diskutiert wird zum Beispiel die Frage, ob bei Angriffen russischer Hacker auf Unternehmen die sogenannte Kriegsausschlussklausel in der Cyber-Versicherung zur Anwendung kommt (vgl. Artikel Wohnungswirtschaft heute (wohnungswirtschaft-heute.de). Auch in weiteren Sparten sind erhebliche Auswirkungen zu erwarten. Im Fokus steht hierbei ebenfalls die [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat weiterhin Auswirkungen auf die Versicherungsbranche. Vertieft diskutiert wird zum Beispiel die Frage, ob bei Angriffen russischer Hacker auf Unternehmen die sogenannte Kriegsausschlussklausel in der Cyber-Versicherung zur Anwendung kommt (vgl. Artikel Wohnungswirtschaft heute (wohnungswirtschaft-heute.de). Auch in weiteren Sparten sind erhebliche Auswirkungen zu erwarten. Im Fokus steht hierbei ebenfalls die D&amp;O-Versicherung und viele Unternehmen – insbesondere solche mit Russland-Bezug – fragen sich, welchen speziellen Haftungsrisiken sie nun ausgesetzt sind und ob die versicherten Organe weiterhin Versicherungsschutz unter der D&amp;O-Police erwarten können.</p>



<h2>Große Herausforderungen für Unternehmen</h2>



<p>Die aktuellen Ereignisse stellen viele Unternehmen vor essenzielle Fragen. Hohe Energiepreise, fehlende Rohstoffe, Lieferengpässe, Produktionsausfälle, verteuerte Einkaufspreise, Inflation, Cyberangriffe oder Sanktionen. Die Liste der zu bewältigenden Probleme ist lang und die Folgen der Krise treffen viele Unternehmen hart. Die Geschäftsführer und Vorstände der Unternehmen stehen daher vor enormen Herausforderungen und es gilt zuvorderst, das Unternehmen durch die herausfordernden Zeiten zu führen und den möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.</p>



<h2>Erhöhte Haftungsrisiken für Manager</h2>



<p>Aufgrund der Ausnahmesituation und der sich stetig ändernden Gegebenheiten sind Vorstände und Geschäftsführer einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Die möglichen Haftungsrisiken sind ebenso vielfältig wie die sich aus der Krise ergebenden Herausforderungen. Unternehmensleiter sind bereits außerhalb von Krisenzeiten Haftungsrisiken ausgesetzt. Begeht ein Manager einen Fehler, haftet er mit seinem Privatvermögen, wenn er bei seiner Entscheidung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet hat. </p>



<p>Dr. Marcel Straub, Head of Legal und Leiter der Schadenabteilung bei Finlex: „Während einer Krise sind die Anforderungen an Manager besonders hoch. Neben dem normalen Geschäftsbetrieb müssen Unternehmenslenker die aktuelle Unternehmenssituation noch intensiver überwachen als bisher, um mögliche Risiken zu identifizieren und zu bewältigen. Aktuell kann das z.B. bedeuten, dass Lieferketten oder Produktionsabläufe angepasst, Kredite rechtzeitig beantragt, mögliche Fördermittel zu prüfen sind, die Cybersicherheit hochgefahren oder etwa, dass ein externer Krisenberater beauftragt werden muss, der das Unternehmen fachlich oder juristisch unterstützt. </p>



<p>Zudem ist bei jeglichen Geschäften zu prüfen, ob ein Russland-Bezug besteht und das Geschäft somit ggf. sanktions- oder embargobewehrt ist. Anderenfalls drohen den Unternehmen erhebliche Bußgelder, für die der Unternehmensleiter von seinem Unternehmen persönlich in Regress genommen werden könnte.“</p>



<h2>Bewältigung der Haftungsrisiken</h2>



<p>Es ist zwar davon auszugehen, dass die von den Managern getroffenen Entscheidungen momentan noch nicht kritisch hinterfragt werden. Insbesondere wenn ein Unternehmen durch falsche Entscheidungen des Managers in finanzielle Schieflage gerät, wird sich diese Sicht jedoch ändern und Manager von den Unternehmen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Unternehmensleitern ist daher zu raten, ihre Entscheidungen auch in Krisenzeiten auf der Grundlage angemessener Informationen zu treffen sowie eine erhöhte Sorgfalt an den Tag zu legen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/07/Wowi-ag-166-d-o-versicherung-ukraine.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/07/Wowi-ag-166-d-o-versicherung-ukraine.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Versicherte Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/versicherte-schaeden-in-hoehe-von-14-milliarden-euro/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=versicherte-schaeden-in-hoehe-von-14-milliarden-euro</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 15:31:44 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG76]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitte Februar waren die drei Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ über Deutschland hinweggezogen und verursachten laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen Schaden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro. Die Kosten könnten sogar noch höher sein. Die Versicherungsbranche rechnet infolge der jüngsten Winterstürme mit Schäden in Milliardenhöhe. Es wird im Moment (Stand März [&#8230;]</p>
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<p>Mitte Februar waren die drei Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ über Deutschland hinweggezogen und verursachten laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen Schaden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro. Die Kosten könnten sogar noch höher sein.</p>



<p>Die Versicherungsbranche rechnet infolge der jüngsten Winterstürme mit Schäden in Milliardenhöhe. Es wird im Moment (Stand März 2022) von 970.000 versicherten Schäden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro ausgegangen. </p>



<p>Laut GDV zahlen die Sachversicherer von der aktuellen Schadensumme 1,25 Milliarden für beschädigte Häuser, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe. Mit rund 65.000 Schäden in Höhe von 125 Millionen Euro sind die Kfz-Versicherer vergleichsweise wenig betroffen.</p>



<h2>Platz 3 in der Reihe der schwersten Winterstürme</h2>



<p>Die drei Stürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“, die der GDV zusammenfasst und als ein Ereignis wertet, waren vom 16. bis 21. Februar 2022 mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 160 Kilometern pro Stunde über Teile Deutschlands hinweggezogen und hatten schwere Schäden verursacht&#8230;</p>



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		<title>Kriegsausschluss in der Cyber-Versicherung – Sind Cyberattacken z.B. russischer Hacker versichert?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Apr 2022 14:50:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG163]]></category>
		<category><![CDATA[Cyber-Kriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Senk]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat – neben der humanitären Katastrophe – auch Auswirkungen auf die Versicherungsbranche. Dr. Marcel Straub und Dennis Wrana vom langjährige AVWKooperationspartner für die Financial Lines Sparten Finlex gehen dem Thema auf den Grund und haben folgendes zu berichten: „Die Kämpfe finden nicht nur in den Städten der Ukraine statt, [&#8230;]</p>
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<p>Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat – neben der humanitären Katastrophe – auch Auswirkungen auf die Versicherungsbranche. Dr. Marcel Straub und Dennis Wrana vom langjährige AVWKooperationspartner für die Financial Lines Sparten Finlex gehen dem Thema auf den Grund und haben folgendes zu berichten:</p>



<p>„Die Kämpfe finden nicht nur in den Städten der Ukraine statt, sondern Russland führt gleichzeitig einen Cyberkrieg, in welchem Hacker kritische Infrastruktur, Informationstechnologien, Regierungsinstitutionen oder Ministeriumswebseiten der Ukraine gezielt angreifen und lahmlegen wollen. Auch westliche Einrichtungen und Unternehmen wurden im Rahmen des Konflikts bereits Opfer von russischen Cyberangriffen. </p>



<p>Konnten sich die angegriffenen Unternehmen in der Vergangenheit bei der Bewältigung des Schadens durch den Cyberangriff noch auf ihre Cyber-Versicherung verlassen, ist zukünftig damit zu rechnen, dass sich Cyberversicherer auf den sog. Kriegsausschluss berufen werden und eine Leistungspflicht verneinen. Dies mag auf den ersten Blick zwar nachvollziehbar sein, kann auf den zweiten Blick aber nicht überzeugen.</p>



<h2>Kriegsausschlussklausel</h2>



<p>Üblicherweise finden sich in den Bedingungen von Cyber-Versicherungen sog. Kriegsausschlussklauseln, wonach Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse nicht versichert sind. Bereits vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine versuchten Versicherer Cyberangriffe als Ereignisse einzustufen, die unter die Ausschlussklausel fallen und führten an, es handele sich um einen Cyberkrieg. Dr. Marcel Straub, Head of Legal und Schadenexperte bei Finlex sieht dies anders: „Verfangen hat diese Argumentation nicht, denn regelmäßig fehlte es bei den Angriffen an der zielgerichteten Handlung eines angreifenden Staates. Zudem ist herrschende Meinung, dass sich der Kriegsausschluss vornehmlich auf physische Kriegsakte bezieht.“</p>



<h2>Ukrainekrieg</h2>



<p>Im Ukrainekrieg ist die Ausgangslage jedoch eine andere und es ist zu erwarten, dass sich Cyberversicherer vermehrt auf eine Leistungsfreiheit aufgrund des Kriegsausschlusses berufen werden. Es handelt sich vorliegend um einen hybriden Krieg, in dem der Cyberkrieg den physischen Kriegshandlungen beigemischt wird. „Vereinzelte Versicherer haben bereits angekündigt, dass sie die Kriegsausschlussklausel im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg grundsätzlich für anwendbar halten. Ein Angriff russischer Hacker auf deutsche Unternehmen wäre bei einer solchen Auslegung nicht versichert“, so Dennis Wrana, Product Manager Cyber bei Finlex.</p>



<h2>Versicherungsvertragliche Einschätzung</h2>



<p>Die Ansicht der Versicherer kann jedoch nicht überzeugen. Zum einen fehlt es bei den Angriffen an dem Merkmal der Zwischenstaatlichkeit, welches für die Bejahung eines Kriegs im Sinne der Kriegsausschlussklausel grundsätzlich notwendig ist. Insbesondere wenn der Cyberangriff von nicht-staatlichen Hackergruppen ausgeht, liegt keine zielgerichtete Handlung eines angreifenden Staates vor, und somit kein Krieg im Sinne der Definition. </p>



<p>Zum anderen befindet sich Russland „lediglich“ mit der Ukraine im Krieg und nicht mit anderen Ländern. Selbst wenn ein Cyberangriff auf ein deutsches Unternehmen staatlich gelenkt sein sollte, so fehlt es weiterhin an einer offiziellen Kriegshandlung.</p>



<p>Dr. Marcel Straub kommt daher zu dem Schluss: „Solange sich Deutschland nicht im Krieg mit Russland befindet, ist die klassische Kriegsausschlussklausel daher nicht einschlägig. Darüber hinaus muss der Versicherer den Nachweis führen, dass es sich bei dem Cyberangriff um einen staatlich gelenkten Angriff handelt, wenn er sich auf den Leistungsausschluss berufen möchte. </p>



<p>Der Nachweis wird dem Versicherer aber nur schwerlich gelingen, denn Hacker geben in der Regel nicht Preis, dass sie für eine Regierung handeln.“ „Darüber hinaus ist es zumeist unmöglich, den tatsächlichen Ursprung des Angriffs zu lokalisieren. Die Möglichkeiten der technischen Verschleierung der Hacker wurden perfektioniert und in der Regel laufen diesbezügliche forensischen Untersuchungen ins Leere“, ergänzt Dennis Wrana.</p>



<h2>Lösegeldzahlungen bei Ransomware-Angriffen</h2>



<p>Auswirkung auf die Cyber-Versicherung könnte der Ukrainekrieg jedoch auf die Zahlung von Lösegeld in Ransomware-Fällen haben. Hierbei greifen Hacker-Gruppen gezielt Unternehmen an und verschlüsseln deren Daten oder Systeme. Dennis Wrana: „Durch den Stillstand der Systeme droht den Unternehmen ein erheblicher finanzieller Schaden und ein eklatanter Reputationsverlust. Dies machen sich die Hacker zunutze und fordern von den angegriffenen Unternehmen Lösegelder in Millionenhöhe. Die Lösegeldzahlung ist grundsätzlich versicherbar und Policen, die einen solchen Baustein zur Zahlung von Lösegeldern enthalten, sind am Markt weit verbreitet und durchaus üblich.“</p>



<p>Handelt es sich bei den Erpressern um russische Hackergruppen ist jedoch zu erwarten, dass Versicherer keine Zahlungen leisten werden. Vor der Zahlung eines Lösegeldes führen die Versicherer einen Sanktionsund Compliance-Check durch&#8230;</p>



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		<title>BGH Urteil zu Wasserschaden durch undichte Silikonfuge: Zahlt der Versicherer? Wolf-Rüdiger Senk erklärt, was zu beachten ist</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/bgh-urteil-zu-wasserschaden-durch-undichte-silikonfuge-zahlt-der-versicherer-wolf-ruediger-senk-erklaert-was-zu-beachten-ist/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bgh-urteil-zu-wasserschaden-durch-undichte-silikonfuge-zahlt-der-versicherer-wolf-ruediger-senk-erklaert-was-zu-beachten-ist</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Feb 2022 19:47:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG161]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserschaden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine häufige Ursache für Durchfeuchtungsschäden sind ausgehärtete oder sonst defekte Silikonverfugungen an Dusch- oder Badewannen. Diese wurden in der Vergangenheit gern als „dauerelastische Verfugungen“ deklariert, ein Sprachgebrauch, der in den letzten Jahren zugunsten der „Wartungsfuge“ aufgegeben wurde und das nicht ohne guten Grund. Erstaunlicherweise hat das Thema des Einschlusses derartiger Schadenszenarien in die Leitungswasserversicherung erst [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Eine häufige Ursache für Durchfeuchtungsschäden sind ausgehärtete oder sonst defekte Silikonverfugungen an Dusch- oder Badewannen. Diese wurden in der Vergangenheit gern als „dauerelastische Verfugungen“ deklariert, ein Sprachgebrauch, der in den letzten Jahren zugunsten der „Wartungsfuge“ aufgegeben wurde und das nicht ohne guten Grund. Erstaunlicherweise hat das Thema des Einschlusses derartiger Schadenszenarien in die Leitungswasserversicherung erst jetzt den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) nach Karlsruhe gefunden, leider mit einem Ergebnis, welches einem großen Teil der Versicherungsnehmer keine Freude bereiten dürfte (BGH Urteil vom 20. Oktober 2021, Az.: IV ZR 236/20).</p>



<p>Der Kläger dieses Rechtsstreites hatte aufgrund einer undichten Fuge der Duschtasse seiner Immobilie einen Schaden in Höhe von annähernd 18 TEUR erlitten, dessen Regulierung der beklagte Gebäudeversicherer verweigerte. Daraufhin klagte der Versicherungsnehmer gegen seinen Versicherer und unterlag vor dem Landgericht Aschaffenburg in voller Höhe. Dagegen legte er Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg ein, und begehrte Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 9.763,58 EUR. Die Berufung hatte Erfolg in Höhe von 4.635,60 EUR. Mit der Revision begehrte die Beklagte die Wiederherstellung des klagabweisenden Urteils des LG, während der Kläger mit seiner Anschlussrevision die Berufungsanträge weiter verfolgte. </p>



<p>Der BGH hat in seiner Entscheidung der Revision des beklagten Versicherers stattgegeben und seine Entscheidung mit der Auslegung der der Gebäudeversicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, hier Teil A § 3 Nr. 3 Satz 2 VGB 2008, begründet.</p>



<h2>Versichertes Ereignis?</h2>



<p>Das OLG hatte die Auffassung vertreten, der Wasseraustritt durch die defekte Silikonfuge der Dusche sei ein versichertes Ereignis, da der bestimmungswidrige Wasseraustritt aus dem gesamten stationären Wasserkreislauf im versicherten Gebäude vom Versicherungsschutz umfasst sei. Dies folge daraus, dass der in den Bedingungen gewählte Begriff der „sonstigen Einrichtung“ (s.o. VGB) abstrakt und weit gefasst sei und so sich auf den bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus allen wasserführenden und mit dem Rohrsystem (fest) verbundenen Gegenstände erstrecke. Dazu würde auch die Duschtasse und deren Anstoß an das Gebäude zählen (Vgl. BGH a.a.O.; Rdnr. 7).</p>



<h2>Vorliegendes Schadenereignis nicht im Versicherungsschutz inbegriffen</h2>



<p>Dem gegenüber vertrat der BGH die Auffassung, ein verständiger Versicherungsnehmer würde nicht auf den Gedanken kommen, dass im Fall einer undichten Fuge zwischen Wanne und angrenzender Wand austretendes Wasser aus den „mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen“ ausgetreten sei (vgl. BGH a.a.O. Rdnr. 13). Anhaltspunkte dafür, dass Duschwanne, Verfugungen und sonstige Bauteile einer Dusche als einheitliche Einrichtung anzusehen seien, die über Zu- und Ablauf mit dem Rohrleitungssystem verbunden sei, könne er dem Klauseltext nicht entnehmen, so dass das vorliegende Schadenereignis nicht vom Versicherungsschutz umfasst sei. </p>



<p>Diese Argumentation lässt sich zwar vertreten, ist jedoch mitnichten so zwingend, wie der BGH es in seiner Urteilsbegründung darstellt&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/02/Fueko-recht-senk-BGH-silikonfuge.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/02/Fueko-recht-senk-BGH-silikonfuge.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Informierte Nutzer vermeiden Schäden – Informationen zu Schadenvermeidung und Kostendämpfung</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/informierte-nutzer-vermeiden-schaeden-informationen-zu-schadenvermeidung-und-kostendaempfung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=informierte-nutzer-vermeiden-schaeden-informationen-zu-schadenvermeidung-und-kostendaempfung</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Nov 2021 14:53:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Forum Leitungswasser]]></category>
		<category><![CDATA[AVW]]></category>
		<category><![CDATA[Forum Leitungswasser AG8]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensprävention]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Erfahrungsaustausch in den Workshops des FORUM LEITUNGSWASSER der AVW Unternehmensgruppe machte deutlich, dass es hier insbesondere um die Verbesserung der Information der Akteure in den Wohnungsunternehmen aber auch den Nutzern, also den Mietern geht. Sind es doch gerade sie, die von Leitungswasserschäden unmittelbar betroffen sind, aber auch zu einem Teil der Schäden beitragen. Die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Erfahrungsaustausch in den Workshops des FORUM LEITUNGSWASSER der AVW Unternehmensgruppe machte deutlich, dass es hier insbesondere um die Verbesserung der Information der Akteure in den Wohnungsunternehmen aber auch den Nutzern, also den Mietern geht. Sind es doch gerade sie, die von Leitungswasserschäden unmittelbar betroffen sind, aber auch zu einem Teil der Schäden beitragen.</p>



<p>Die bisher meist fehlenden differenzierten Kenntnisse zu den auftretenden Schadenursachen können durch das Schadenmanagementportal der AVW-Gruppe (SMP) geliefert werden:</p>



<ul><li>Rohrbrüche durch Verschleiß und Rohrverstopfung, insbesondere auch spät erkannte Schäden an innenliegenden Fallrohren,</li><li>Schäden bei Neubauten im Gewährleistungszeitraum,</li><li>Vermehrte Leitungswasserschäden bei nachträglichen Dachgeschoss-ausbauten.</li></ul>



<p>Mit zunehmendem Alter der Leitungswasserinstallationen nehmen Schäden zu. Altersbedingten Schäden kann vor einer Erneuerung der Leitungen durch regelmäßige Wartung und Zustandskontrollen entgegengetreten werden, um dann aber bei deutlicher Zunahme der Schadenereignisse die Erneuerung einzuleiten. </p>



<p>Hier ist auch der Nutzer gefragt durch Sicherstellung des vertragsgemäßen Betriebs; z.B. der regelmäßigen Entnahme von Trinkwasser aus allen Endverbrauchsstellen, der Gangbarhaltung von Absperrventilen, der Vermeidung von Rohrverstopfungen, dem angemessenen Umgang mit Silikonfugen und Flex-Rohren / Panzerschläuchen. Es ist zweckmäßig, diese Informationen nicht nur den Mietverträgen beizufügen, sondern sie auch kontinuierlich ins Gedächtnis zu rufen.</p>



<h2>Vermeidung von Rohrverstopfungen</h2>



<p>Viele Abwasserentsorger, wie z.B. die Berliner Wasserbetriebe, versuchen mit Informationskampagnen gegen die Müllentsorgung über die Toilette entgegenzuwirken, da dadurch die Kläranlagen heftig belastet werden (siehe Abbildung 1). </p>



<p>Aus der Vielzahl der Schäden ragen solche besonders hervor, bei denen Rohrverstopfungen in den unteren Geschosswohnungen zu einem Überlaufen von WCs oder Duschen führen. Die fäkalen Abwässer führen dann nicht nur zur Überschwemmung, sondern stellen durch die bakterielle Belastung auch eine Gesundheitsgefährdung dar&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/Praevention-Schadenvermeidung-Leitungswasser-Kostendaempfung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/11/Praevention-Schadenvermeidung-Leitungswasser-Kostendaempfung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Wasser aus einem Drainagerohr und die Leitungswasserversicherung, zahlt die Versicherung beim Schaden, Herr Senk?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wasser-aus-einem-drainagerohr-und-die-leitungswasserversicherung-zahlt-die-versicherung-beim-schaden-herr-senk/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wasser-aus-einem-drainagerohr-und-die-leitungswasserversicherung-zahlt-die-versicherung-beim-schaden-herr-senk</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Oct 2021 19:37:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Leitungswasser]]></category>
		<category><![CDATA[Senk]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG119]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserschaden]]></category>
		<category><![CDATA[WolfRüdiger Senk]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immer wieder kommt es zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu Differenzen über den Deckungsumfang der Leitungswasserversicherung, was nicht verwunderlich ist im Hinblick darauf, dass die Leitungswasserschäden mit mehr als 60 % den Löwenanteil der Schadenfälle in der Gebäudeversicherungssparte stellen. So wurde auch in einem kürzlich vom OLG Nürnberg entschiedenen Rechtsstreit darüber gestritten, ob bestimmungswidrig aus einer [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Immer wieder kommt es zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu Differenzen über den Deckungsumfang der Leitungswasserversicherung, was nicht verwunderlich ist im Hinblick darauf, dass die Leitungswasserschäden mit mehr als 60 % den Löwenanteil der Schadenfälle in der Gebäudeversicherungssparte stellen.</p>



<p>So wurde auch in einem kürzlich vom OLG Nürnberg entschiedenen Rechtsstreit darüber gestritten, ob bestimmungswidrig aus einer außen um ein Gebäude herum verlegten Drainageleitung, welche bestimmungsgemäß Niederschlags- und Sickerwasser ableiten sollte, austretendes Wasser als versicherter Leitungswasserschaden einzustufen sei (OLG Nürnberg, Beschluss vom 03. Februar 2021, Az.: 8 U 3271/20). </p>



<p>Hintergrund war ein Schadenfall aus dem Jahr 2016, bei dem ein Abwasserrohr außerhalb der versicherten Immobilie gebrochen und deshalb verstopft war. Dadurch kam es zu einem Rückstau, aufgrund dessen auch das Wasser der an dieses Abwasserrohr angeschlossenen Drainageleitung nicht ablaufen konnte, so dass dieses Wasser in den Keller eindrang und dort Schäden verursachte. Die Gebäudeversicherung lehnte eine Regulierung des Schadens jedoch ab.</p>



<h2>Ein versicherter Leitungswasserschaden?</h2>



<p>Darauf klagte der Gebäudeeigentümer vor dem Landgericht auf Zahlung von 48.556,38 EUR, drang mit seiner Forderung jedoch nur in Höhe von 2.238,38 EUR nebst Zinsen durch. Die Kammer war der Auffassung, dass ein versicherter Leitungswasserschaden nicht vorgelegen habe, da das Wasser nicht aus einem der Wasserversorgung des Gebäudes dienenden Zu- oder Ableitungsrohr ausgetreten sei. Versichert sei nur der Rohrbruchschaden an der Abwasserleitung, dessen Reparaturkosten sich nach Abzug des Selbstbehaltes auf 2.238,38 EUR beliefen. </p>



<p>Gegen diese Entscheidung wandte sich der Kläger mit seiner Berufung an das Oberlandesgericht, wo er jedoch mit seiner Rechtsauffassung gleichfalls Schiffbruch erlitt. Das OLG verwies darauf, dass über die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden VGB 2008 gemäß Ziff. 4.2 sowohl die Gefahren „Leitungswasser“ als auch „Bruchschäden an Rohren“ als selbständige, an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpfte und mit unterschiedlichen Entschädigungsregeln einhergehende Versicherungsfälle geregelt seien (vgl. OLG Nürnberg a.a.O, Rdnr. 11 m.w.N.).</p>



<h2>Keine „sonstige mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundene Einrichtung“</h2>



<p>Da in dem vorliegenden Fall das Wasser bestimmungswidrig aus der Drainage ausgetreten sei, die nicht der Ver- oder Entsorgung des Gebäudes mit Wasser sondern ausschließlich der Entwässerung des Grund und Bodens ohne vorherige Aufnahme von häuslichen Abwässern zu dienen bestimmt sei, handele es sich um keine „sonstige mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundene Einrichtung“&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/10/Bauen-Senk-recht-wasserrohr.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/10/Bauen-Senk-recht-wasserrohr.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Jobcenter muss private Haftpflicht bezahlen, wenn im Mietvertrag eine Haftpflichtversicherung verlangt wird. Wolf-Rüdiger Senk erklärt warum</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/jobcenter-muss-private-haftpflicht-bezahlen-wenn-im-mietvertrag-eine-haftpflichtversicherung-verlangt-wird-wolf-ruediger-senk-erklaert-warum/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=jobcenter-muss-private-haftpflicht-bezahlen-wenn-im-mietvertrag-eine-haftpflichtversicherung-verlangt-wird-wolf-ruediger-senk-erklaert-warum</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Oct 2021 17:03:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG157]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[WolfRüdiger Senk]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wird im Mietvertrag eine Haftpflichtversicherung verlangt, muss das Jobcenter Hartz-IV-Empfängern die Kosten dafür erstatten. So urteilte jetzt das Bundessozialgericht in Kassel. Eine Haftpflichtversicherung ist wichtig, doch nicht jeder kann sie sich leisten. Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts in Kassel (AZ: B 4 AS 76/20 R) ist das Jobcenter gegenüber Hartz-IVEmpfängern zur Zahlung der Haftpflichtversicherung verpflichtet, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wird im Mietvertrag eine Haftpflichtversicherung verlangt, muss das Jobcenter Hartz-IV-Empfängern die Kosten dafür erstatten. So urteilte jetzt das Bundessozialgericht in Kassel.</p>



<p>Eine Haftpflichtversicherung ist wichtig, doch nicht jeder kann sie sich leisten. Laut eines Urteils des Bun<strong>dessozialgerichts in Kassel (AZ: B 4 AS 76/20 R)</strong> ist das Jobcenter gegenüber Hartz-IVEmpfängern zur Zahlung der Haftpflichtversicherung verpflichtet, wenn diese im Mietvertrag verbindlich vorgeschrieben ist. Es handele sich um zu übernehmende Unterkunftskosten, sofern Schäden versichert sind, die direkt das Wohnen betreffen. </p>



<p>Vorausgegangen war eine Klage eines Kasseler Mieters. Der Hartz-IV-Empfänger hatte die Beiträge für eine Haftpflichtversicherung, die sein neuer Vermieter per Mietvertrag verlangte, beim Jobcenter Kassel als Unterkunftskosten geltend gemacht. Doch die Behörde verweigerte die Zahlung. Die Begründung: Die private Haftpflichtversicherung komme auch für Schäden auf, die nichts mit der Wohnung zu tun haben – sie hänge also nicht unmittelbar mit der Nutzung der Unterkunft zusammen.</p>



<h2>Direkter Zusammenhang zur Wohnung</h2>



<p>Das Bundessozialgericht sah das anders. Da die Haftpflichtversicherung verbindlich im Mietvertrag vorgeschrieben war, &#8230;</p>



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