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	<title>Vermieter Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Vermieter Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Welche Einsparmöglichkeiten gibt es rund ums Gebäude?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Sep 2022 16:04:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Beitrag zur Versachlichung von Dr. Franz Schröder und Simon Möller &#8211; der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hatte unlängst vorgeschlagen, Vermieter von der Pflicht zu befreien, in ihren Wohnungen eine Mindesttemperatur von 20 Grad zu ermöglichen. Mit dieser Maßnahme sollte der drohenden Gasknappheit entgegengewirkt werden. In der darauffolgenden Diskussion erhitzten sich die Gemüter schneller [&#8230;]</p>
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<p><em>Ein Beitrag zur Versachlichung von Dr. Franz Schröder und Simon Möller</em> &#8211; der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hatte unlängst vorgeschlagen, Vermieter von der Pflicht zu befreien, in ihren Wohnungen eine Mindesttemperatur von 20 Grad zu ermöglichen. Mit dieser Maßnahme sollte der drohenden Gasknappheit entgegengewirkt werden. In der darauffolgenden Diskussion erhitzten sich die Gemüter schneller als eine Gasheizung im Hochwinter. Deshalb sollen hier vorhandene Daten rund um das Heizverhalten der Bürgerinnen und Bürger differenzierter interpretiert werden, um die Debatte zu versachlichen.</p>



<p>Bereits im Jahr 2014 hatte der Messdienstleister BRUNATA-METRONA erstmals in einer Statistik 1 die Temperaturdaten von hunderttausenden Wohnungen aus dem ganzen Bundesgebiet ausgewertet. Diese – wie auch zwei Folgestatistiken 2, 3 aus dem Jahr 2018 – verdeutlichen, dass es kein gangbarer Weg ist, unterschiedslos jedem Wohnungsnutzer nahezulegen, seine Heizung sukzessive weiter zu drosseln. Das individuelle Heizverhalten hängt nämlich von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.</p>



<h2>In der Mehrzahl der Mietwohnungen liegt die mittlere Raumtemperatur unter 20°C</h2>



<p>Zunächst einmal ist es ein Irrglaube, dass in deutschen Mietwohnungen typische Raumtemperaturen über 20°C herrschen. In der Mehrzahl von etwa 20 Millionen Haushalten in Mehrfamiliengebäuden herrschen mittlere Raumtemperaturen von unter 20°C vor. <strong>Die Mehrheit der Mietenden geht bereits – teilweise auch notgedrungen finanziell – mit Heizenergie durchaus sparsam und vorbildlich um</strong>. Dies kann sicherlich als Erfolg der in Deutschland mittlerweile fest etablierten verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung verbucht werden.</p>



<p>Über die Gesamtheit des Gebäudebestandes hinweg lässt sich sagen: je neuer das Gebäude, desto wärmer die durchschnittliche Raumtemperatur. Während in Altbauten mit einem Heizenergieeinsatz über 100 kWh/m2a oft sehr bewusst geheizt wird, scheinen Bewohnerinnen und Bewohner von Neubauten auf den ersten Blick ein weniger ausgeprägtes Energiebewusstsein zu haben. Dort stagniert der Heizenergieeinsatz fast immer über 50 kWh/m2a – auch wenn der Baustandard niedrigere Werte erwarten ließe.</p>



<h2>Temperaturveränderungen passieren sehr langsam oder gar nicht</h2>



<p><strong>Bei näherer Betrachtung zeigt sich</strong>: Der Hauptgrund für die ganzjährig höheren Temperaturen liegt im Gebäude selber. „<strong>Moderne Wohnungen speichern aufgrund der guten Isolation der Außenhülle viel Energie, das sorgt für ein sehr gleichmäßiges Temperaturniveau</strong>“, erklärt der Studienverantwortliche Dr. Franz Schröder, Data Scientist bei METRONA Union. </p>



<p>„<strong>Echte Kälte- oder Kontrastwärmeerlebnisse kommen praktisch nicht mehr vor</strong>, Temperaturveränderungen passieren sehr langsam oder gar nicht. Um eine spürbare Abkühlung zu erreichen, muss sehr viel thermische Energie, die in Wänden und innerer Bausubstanz gespeichert ist, abgelüftet werden.“ Das führt dazu, dass die Bewohnenden gerne die Fenster gekippt lassen, um durch den Luftzug ein Gefühl von Frische zu bekommen. Dadurch wird unmerklich viel Energie zum Fenster hinaus entlassen. </p>



<p>Dabei handelt es sich um den sogenannten Rebound-Effekt. Im Bewusstsein, in einem energieeffizienten Gebäude zu leben, „gönnen“ sich die Bewohnenden längere Lüftungsphasen und verhindern so die möglichen Einsparungen mindestens teilweise. <strong>Für moderne Gebäudeklassen konnte die Studie – auch im Hochwinter – dauerhafte Fensteröffnungsraten von über 10% nachweisen.</strong></p>



<h2>Umgang mit Temperaturen auch Gewöhnungssache</h2>



<p>In modernen Gebäuden steckt also das Potenzial, nicht die Garantie, für substanzielle Einsparungen. Schröder verweist darauf, dass es in Niedrigenergiegebäuden bei einem Komplettausfall der Heizungsanlage mehrere Tage dauert, bis die <strong>mittlere Gebäudetemperatur tatsächlich unter 20°C sinkt</strong>. Und noch ein weiterer Aspekt ist in diesem Zusammenhang wichtig, wie Simon Möller anmerkt. Der Soziologe der Ludwig-Maximilians- Universität in München untersucht, welche Faktoren das menschliche Heizverhalten beeinflussen. </p>



<p>Er betont: „Zu einem gewissen Grad ist der Umgang mit Temperaturen auch Gewöhnungssache. <strong>Die Temperaturpräferenzen sind zum Teil ‚gelernt‘</strong>. Das gilt zum Beispiel für den Wunsch, <strong>im Winter bei kalten Raumtemperaturen schlafen zu wollen</strong> und dafür Wärme aus einem gut gedämmten Gebäude hinauszulüften – eine energieintensive Routine, die aber für die Schlafqualität nicht unbedingt notwendig ist.“</p>



<h2>Einer ist schon bei 18 Grad Wohnungstemperatur glücklich</h2>



<p>Möller gibt zusätzlich zu bedenken: „In Mehrfamilienhäusern hat die Wirksamkeit eines Sparappells Grenzen, denn teilweise arbeiten die Mieter – unabsichtlich – sogar gegeneinander. Einer ist schon bei 18 Grad Wohnungstemperatur glücklich und muss unter Umständen gar nicht heizen, da seine Wohnung von der Nachbarin mitgewärmt wird&#8230;</p>



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		<title>1,7 Milliarden € CO2-Steuerabgaben: Wo Vermieter 2023 mit den höchsten Abgaben rechnen müssen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 18:14:26 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich des Bundesbeschluss zur CO2-Steuerabgabe für energetisch ineffiziente Wohnimmobilien ab 2023 hat der digitale Immobilienmanager objego ausgerechnet, welche Abgaben auf Hausbesitzer und Mieter von Wohngebäuden der aktuell niedrigsten Energieklasse G und H zukommen und wo mit den höchsten Steuereinnahmen zu rechnen ist. Höchste Steuereinnahmen in Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen weist mehr als jedes dritte Wohngebäude (34,8 [&#8230;]</p>
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<p>Anlässlich des Bundesbeschluss zur CO2-Steuerabgabe für energetisch ineffiziente Wohnimmobilien ab 2023 hat der digitale Immobilienmanager objego ausgerechnet, welche Abgaben auf Hausbesitzer und Mieter von Wohngebäuden der aktuell niedrigsten Energieklasse G und H zukommen und wo mit den höchsten Steuereinnahmen zu rechnen ist.</p>



<h2>Höchste Steuereinnahmen in Nordrhein-Westfalen</h2>



<p>In Nordrhein-Westfalen weist mehr als jedes dritte Wohngebäude (34,8 Prozent) die schlechteste Energieeffizienzklasse G oder H auf. Ab 2023 kostet dieser Zustand Hausbesitzern wie Mietern insgesamt etwa 419 Millionen Euro. Für eine durchschnittliche deutsche Wohneinheit von 92 qm mit Ölheizung macht das eine CO2-Abgabe von bis 270 Euro, von denen 27 Euro (10 Prozent) auf den Mieter fallen. </p>



<p>Zwar weist Mecklenburg-Vorpommern mit 41,8 Prozent den höchsten Anteil energetisch ineffizienten Wohngebäude vor, doch gibt es lediglich eine halbe Millionen Mietimmobilien. In dem Bundesland werden somit allein durch die energetisch unsanierten Mietobjekte CO2-Steuern in Höhe von 53 Mio. Euro fällig. </p>



<p>Hohe Anteile von energetisch ineffizienten Wohngebäuden weisen auch die Bundesländer Berlin, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen auf. Mehr als jedes dritte Wohngebäude in diesen Ländern entfällt auf die schlechten Energieeffizienzklassen G und H, für die ab kommenden Jahr kräftige Klimaabgaben fällig werden. Die bundesweit erwarteten Steuereinnahmen aus Energieschlucker-Häusern betragen 1,7 Milliarden Euro.</p>



<p>Am energieeffizientesten wohnt das Land Hamburg im Bundesländervergleich. Lediglich 13 Prozent der vermieteten Wohnimmobilien tragen die Effizienzklassen G oder H. Die zu erwartenden Steuereinnahmen aus Hamburg betragen etwa 22,2 Millionen Euro, von denen 2,2 Millionen Euro auf die Mieter fallen.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="602" height="646" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/05/Wowi-ag-164-co2-abgabe-2.jpg" alt="" class="wp-image-38985" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/05/Wowi-ag-164-co2-abgabe-2.jpg 602w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/05/Wowi-ag-164-co2-abgabe-2-280x300.jpg 280w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/05/Wowi-ag-164-co2-abgabe-2-419x450.jpg 419w" sizes="(max-width: 602px) 100vw, 602px" /><figcaption>Tabelle: Zu erwartende CO2-Steuerabgaben aufgrund energetisch unsanierter Mietimmobilien.</figcaption></figure>



<h2>Anreiz zur energetischen Sanierung</h2>



<p>Um das Klimaziel 2045 zu erreichen, hat der Bund bereits letztes Jahr eine CO2-Besteuerung für Wohngebäude eingeführt. Diese ist derzeit noch von den Mietern zu tragen. Im April 2022 hat sich nun die Bundesregierung zur Kostenaufteilung der CO2-Steuer für Wohngebäude geeinigt. Der Grund für die Überarbeitung war, dass Mieter nur bedingt Einfluss darauf haben, wie viel CO2 durch ihren Energieverbrauch erzeugt wird, da Heizanlage und Wärmedämmung Vermietersache sind.</p>



<p>Die Neuregelung soll für Vermieter ein Anreiz zur energetischen Sanierung ihrer Wohnobjekte sein. Denn je niedriger der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist, desto geringer ist auch der Anteil, den der Vermieter mit zu tragen hat&#8230;</p>



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		<title>Videoüberwachung im Spannungsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter – Der Überblick, kommentiert von Dr. Peter Hitpaß</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Jul 2021 19:24:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Videoüberwachung liegt vor, wenn mit Hilfe optisch-elektronischer Einrichtungen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Von diesem Begriff werden nicht nur handelsübliche Überwachungskameras erfasst, sondern jegliche Geräte, die zur längerfristigen Beobachtung und somit für einen Überwachungszweck eingesetzt werden. Eine Videoüberwachung kann daher vorliegen, wenn zB mit Webcams, Smartphones, Drohnen sowie Tür- und Klingelkameras gefilmt wird. Auch wenn [&#8230;]</p>
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<p>Eine Videoüberwachung liegt vor, wenn mit Hilfe optisch-elektronischer Einrichtungen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Von diesem Begriff werden nicht nur handelsübliche Überwachungskameras erfasst, sondern jegliche Geräte, die zur längerfristigen Beobachtung und somit für einen Überwachungszweck eingesetzt werden. </p>



<p>Eine Videoüberwachung kann daher vorliegen, wenn zB mit Webcams, Smartphones, Drohnen sowie Tür- und Klingelkameras gefilmt wird. Auch wenn beim Einsatz dieser Geräte keine „Videoüberwachung“ im oben definierten Sinne stattfindet und zunächst kein Überwachungszweck verfolgt wird, richtet sich die Zulässigkeit der Datenverarbeitung nach den Vorschriften der DS-GVO (VO (EU) 2016/679 v. 27.4.2016, ABl. 2016 L 119, 1).</p>



<p>Dies gilt nicht, wenn es sich um eine Datenverarbeitung zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken handelt oder wenn gar keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Es kommt hierbei immer auf den Einzelfall an. Unerheblich ist, ob eine Kamera fest montiert oder frei beweglich ist. Der Begriff der Videoüberwachung umfasst sowohl die Videobeobachtung, bei der eine Live-Übertragung der Bilder auf einen Monitor erfolgt, als auch die Videoaufzeichnung, bei der Aufnahmen gespeichert und später ausgelesen werden können. </p>



<p>Personenbezogene Daten werden mit Kameras verarbeitet, wenn einzelne Personen auf den Bildern eindeutig zu erkennen sind oder die Aufnahmen Rückschlüsse auf die Identität des Gefilmten ermöglichen. Personen können regelmäßig identifiziert werden, wenn Gesichtszüge erkennbar abgebildet sind.</p>



<p>Bereits die Aufnahme einer Person greift in deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Ab diesem Zeitpunkt kann der Betroffene nicht mehr kontrollieren, was im weiteren Verlauf mit seinen personenbezogenen Daten geschieht. Entsprechend liegt eine personenbezogene Aufnahme auch dann vor, wenn bereits bei der Aufnahme mit technischen Mitteln einzelne Personen oder Bereiche unkenntlich gemacht werden (Schwärzen, Verpixeln, etc), dies im Nachhinein aber wieder aufgehoben werden kann. </p>



<p>Die Sicherheit im Wohnbereich hat für Vermieter und Mieter gleichermaßen an Bedeutung gewonnen. Vandalismus und steigende Kriminalitätsraten bewirken ein verstärktes Interesse am Schutz der Wohnung. Vermieter haben seit Beginn der 1990er Jahre insbesondere in Hauseingangsbereich, Hausfluren, Fahrstühlen und Tiefgaragen Videoüberwachungsanlagen installiert, um ihren Mietern und deren Besuchern ein besseres Sicherheitsgefühl zu geben.</p>



<h2>Rechtsgrundlagen</h2>



<p>Die Videoüberwachung berührt unmittelbar das allgemeine Persönlichkeitsbild jedes Menschen, der sich im Überwachungsbereich der Videokameras begibt. Dies gilt besonders für Mieter und deren Besucher. Einschlägig sind hier die §§ 4, 22 ff. BDSG, § 22 KunstUrhG, Art. 2 und 5 GG sowie die §§ 61 ff. SGB VIII. Für den Vermieter steht der Schutz des Eigentums aus Art. 14 GG im Vordergrund der Betrachtung&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/07/Recht-Videoueberwachung-Peter-Hitpass.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/07/Recht-Videoueberwachung-Peter-Hitpass.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>„Der gesamte Workflow – von der Handwerkerbeauftragung bis zur Rechnungslegung – ist für uns viel einfacher geworden“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 13:35:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als Immobilienunternehmen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz verwaltet die Hilfswerk-Siedlung (HWS) rund 10.000 Mieteinheiten aus eigenem und fremden Bestand. Dazu gehören Wohnungen, Erbbaurechte und Liegenschaften und seit 2009 auch ein eigener Forst. Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung. Immer mit dem Fokus, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliches Handeln zu verbinden. Bis heute sieht es die HWS als ihre Kernaufgabe an, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Als Immobilienunternehmen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz verwaltet die Hilfswerk-Siedlung (HWS) rund 10.000 Mieteinheiten aus eigenem und fremden Bestand. Dazu gehören Wohnungen, Erbbaurechte und Liegenschaften und seit 2009 auch ein eigener Forst.</p>



<p>Immobilienverwaltung und -bewirtschaftung. Immer mit dem Fokus, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliches Handeln zu verbinden. Bis heute sieht es die HWS als ihre Kernaufgabe an, ein breit gefächertes Wohnungsangebot zu fairen Mietpreisen anzubieten. Diesem Anspruch gerecht zu werden, ist eine große Herausforderung. Er fordert unter anderem effiziente Prozesse und schlanke Kostenstrukturen. Die HWS hat darum zukunftsorientierte Strategien entwickelt. Ein Teilbaustein ist die Digitalisierung des Sanierungsprozesses leerstehender Wohnungen mit Doozer. Damit spart die HWS Zeit und Geld.</p>



<h2>Aufwändige Sanierungsprozesse sind Vergangenheit</h2>



<p>Bevor die HWS ihre Sanierungsaufträge digital bearbeiten konnte, gestaltete sich die Wiederaufbereitung leerstehender Wohnungen sehr zeitaufwändig. „Alle Handwerkeraufträge wurden einzeln vergeben“, erinnert sich Philipp Knauer, Abteilungsleiter Hausbewirtschaftung bei der Hilfswerk-Siedlung GmbH. „Natürlich hatten wir unsere festen Partner mit vereinbarten Fixpreisen, beispielsweise Maler, Fliesenleger oder Elektrofirmen. </p>



<p>Dennoch mussten wir jeden Dienstleister einzeln beauftragen und die entsprechenden Aufträge jeweils gesondert verwalten. Das kostete viel Zeit.“ Besonders aufwändig war dabei unter anderem auch die Abstimmung zwischen den einzelnen Gewerken. Hier mussten Philipp Knauer und sein Team regelmäßig moderierend und ordnend eingreifen, damit die Sanierungsarbeiten weitergehen konnten.</p>



<p>Der Sanierungsprozess lief dabei seinerzeit schon nach einem einheitlichen Prozedere ab: Ging die Kündigung eines Mieters ein, übernahm der Hauswart Vor- und Endabnahme und meldete seine Einschätzung über den Zustand der Wohnung an die Abteilung Hausbewirtschaftung. „Unser Team legte fest, welche Sanierungsarbeiten erforderlich waren, um die Wohnung schnell wieder neu zu vermieten“, erläutert Philipp Knauer das damalige Vorgehen. </p>



<p>„Wurden unsere Vorschläge freigegeben, beauftragten wir die Handwerker. Im Bedarfsfall hatten leider nicht alle gewünschten Gewerke Zeit. Dann fragten wir solange weiter, bis wir einen Partner für das jeweilige Projekt gefunden hatten.“</p>



<p>Von der Handwerkersuche über die Baubegleitung, -überwachung bis hin zu Schlüsselübergaben: All das kostete wertvolle Arbeitszeit. Auch die Kapazitäten den Handwerker wurden deutlich knapper, was letztlich dazu führte, dass getroffene Einheitspreisabkommen in Frage gestellt wurden. Darum mussten Leistungen teurer als gedacht eingekauft werden. „Um weiterhin sozialverträglich Wohnraum anbieten zu können, müssen wir sehr effizient und kostengünstig arbeiten. Dafür braurhen wir optimierte Prozesse und gute Preise“, sagt der Abteilungsleiter. „Folglich waren wir sehr daran interessiert, im Sanierungsmanagement neue Wege zu gehen.“</p>



<h2>Schnell und kostengünstig saniert</h2>



<p>In 2018 fiel die Entscheidung mit Doozer zu arbeiten. Der Entschluss ist insbesondere zwei Ereignissen zu verdanken: Zum einen erhielt Philipp Knauer von einem anderen Wohnungsunternehmen die Empfehlung für die Plattform. Ziemlich zeitgleich besuchte die stellvertretende Geschäftsführerin und Leiterin des Ressorts Immobilien der Hilfswerk-Siedlung GmbH Dorit Brauns eine Fachveranstaltung für Wohnungsunternehmen…</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/hws-digitalisierung-berlin-brandenburg-workflow.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/hws-digitalisierung-berlin-brandenburg-workflow.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/der-gesamte-workflow-von-der-handwerkerbeauftragung-bis-zur-rechnungslegung-ist-fuer-uns-viel-einfacher-geworden/">„Der gesamte Workflow – von der Handwerkerbeauftragung bis zur Rechnungslegung – ist für uns viel einfacher geworden“</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mieter und Vermieter wollen beim Energieverbrauch sparen – Sie müssen allerdings wissen, was sie gerade verbrauchen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/mieter-und-vermieter-wollen-beim-energieverbrauch-sparen-sie-muessen-allerdings-wissen-was-sie-gerade-verbrauchen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=mieter-und-vermieter-wollen-beim-energieverbrauch-sparen-sie-muessen-allerdings-wissen-was-sie-gerade-verbrauchen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 May 2021 14:42:35 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zeitintensiv, unverständlich oder gar fehlerhaft – eine aktuelle Techem Studie zeigt, wie Mieter und Vermieter auf die jährliche Heizkostenabrechnung blicken und welche Möglichkeiten sie zur Optimierung des Energieverbrauchs in Gebäuden sehen. Rund ein Drittel der Mieter (31 Prozent) sowie 45 Prozent der Vermieter haben schon einmal schlechte Erfahrungen mit der jährlichen Heizkostenabrechnung gemacht &#8211; das [&#8230;]</p>
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<p>Zeitintensiv, unverständlich oder gar fehlerhaft – eine aktuelle Techem Studie zeigt, wie Mieter und Vermieter auf die jährliche Heizkostenabrechnung blicken und welche Möglichkeiten sie zur Optimierung des Energieverbrauchs in Gebäuden sehen.</p>



<p>Rund ein Drittel der Mieter (31 Prozent) sowie 45 Prozent der Vermieter haben schon einmal schlechte Erfahrungen mit der jährlichen Heizkostenabrechnung gemacht &#8211; das ist das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Umfrage von Techem, einem führenden Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude. </p>



<p>Mieter ärgern sich vor allem über unerwartete Nachzahlungsaufforderungen (46 Prozent), die schlecht nachvollziehbare Aufschlüsselung der Heizkosten (44 Prozent) oder fehlerhafte Abrechnungen (41 Prozent). </p>



<p>Vermieter klagen ebenfalls über fehlerhafte Abrechnungen (57 Prozent), den unverhältnismäßigen Zeitaufwand bei der Erstellung von Abrechnungen (46 Prozent) sowie Beschwerden der Mieter bei unerwarteten Nachzahlungsaufforderungen (41 Prozent). Vor allem wenn Heizkosten händisch abgerechnet werden, kann es schnell zu Zahlendrehern kommen. Steigende Mieteranforderungen und neue rechtliche Vorgaben machen die Abrechnung zudem komplexer. Doch welche Möglichkeiten gibt es, den Abrechnungsaufwand zu reduzieren, die Zufriedenheit auf beiden Seiten zu erhöhen und unerwünschte Nachzahlungen zu vermeiden?</p>



<h2>Wunsch nach regelmäßigeren Verbrauchsinformationen</h2>



<p>Mieter wünschen sich mehr Transparenz in Sachen Wärmeverbrauch, um ihr Verhalten anpassen zu können: 73 Prozent würden einem zu hohen Energieverbrauch auf Basis regelmäßiger Informationen gegensteuern. Gleichzeitig erachten 74 Prozent der Vermieter regelmäßigere Verbrauchsinformationen als hilfreich für Mieter, um effizienter heizen zu können. </p>



<p>Nach der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht muss Mietern eine vierteljährliche und ab 2022 eine monatliche Auskunft über ihren Verbrauch zur Verfügung gestellt werden. Um ihren Energieverbrauch zu senken, würde die Mehrheit der Mieter auf Basis dieser Informationen auf klassische Maßnahmen setzen: weniger Heizen (65 Prozent), sich über energieeffizientes Heizen informieren (63 Prozent) oder den Warmwasserverbrauch reduzieren (58 Prozent). Darüber hinaus wünscht sich die Hälfte der Mieter mehr Unterstützung beim energieeffizienten Heizen durch ihren Vermieter (50 Prozent). </p>



<p>„Die Studienergebnisse zeigen, dass Mieter und Vermieter gewillt sind, einem hohen Energieverbrauch entgegenzuwirken. Um das zu ermöglichen, braucht es eine detaillierte und korrekte Aufschlüsselung der Verbrauchsdaten sowie regelmäßigere Verbrauchsinformationen, wie sie nach der EED (Energie Effizienz Richtlinie) vorgesehen sind“, so Nicolai Kuß aus der Geschäftsführung von Techem. „Die Lösung hierfür gibt es schon längst: Verbrauchswerte können per Funk übermittelt und Abrechnungen automatisiert erstellt werden, etwa mit digitalen Services wie Abrechnung Online oder der EED Verbrauchsinfo.“ </p>



<p>Wenngleich der Einsatz digitaler Anwendungen den Energieverbrauch deutlich reduzieren kann, steht dieser in der Liste der Maßnahmen für effizienteres Heizen bei den Mietern noch hinter den klassischen Einsparmaßnahmen an&#8230;</p>



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		<title>Neue Zahlen zeigen: Mietangebote der GdW-Unternehmen liegen mit im Schnitt 5,86 Euro deutlich unter den Werten von Online-Vermietungsportalen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/neue-zahlen-zeigen-mietangebote-der-gdw-unternehmen-liegen-mit-im-schnitt-586-euro-deutlich-unter-den-werten-von-online-vermietungsportalen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=neue-zahlen-zeigen-mietangebote-der-gdw-unternehmen-liegen-mit-im-schnitt-586-euro-deutlich-unter-den-werten-von-online-vermietungsportalen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 May 2021 14:14:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG152]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[GdW]]></category>
		<category><![CDATA[Mietpreise]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die sozial orientierten Vermieter der Wohnungswirtschaft dämpfen mit ihren günstigen Mieten die Preisentwicklung auf den Wohnungsmärkten in ganz Deutschland. Die Nettokaltmieten in den vermieteten Wohnungen der Wohnungswirtschaft lagen im ersten Quartal 2021 deutschlandweit bei durchschnittlich 5,86 Euro pro Quadratmeter und Monat. Dieses günstige Preisniveau zeigt sich auch bei den Mietangeboten der Wohnungsunternehmen. Das veranschaulicht eine [&#8230;]</p>
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<p>Die sozial orientierten Vermieter der Wohnungswirtschaft dämpfen mit ihren günstigen Mieten die Preisentwicklung auf den Wohnungsmärkten in ganz Deutschland. Die Nettokaltmieten in den vermieteten Wohnungen der Wohnungswirtschaft lagen im ersten Quartal 2021 deutschlandweit bei durchschnittlich 5,86 Euro pro Quadratmeter und Monat.</p>



<h2>Dieses günstige Preisniveau zeigt sich auch bei den Mietangeboten der Wohnungsunternehmen.</h2>



<p>Das veranschaulicht eine aktuelle Umfrage unter den rund 3.000 Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland, die etwa ein Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften: Die Nettokaltmieten für Bestandswohnungen, die zur Wiedervermietung angeboten werden, lagen bei den Wohnungsunternehmen im ersten Quartal 2021 bei durchschnittlich 6,37 Euro pro Quadratmeter und Monat – und sind damit 0,81 Euro oder 11,3 Prozent günstiger als die von Online-Vermietungsportalen veröffentlichten Durchschnittswerte. </p>



<p>Bei Neubauwohnungen, die erstmals vermietet werden, lagen die Angebotspreise der Wohnungsunternehmen bei 8,31 Euro pro Quadratmeter und Monat – und damit 1,27 Euro oder 13,3 Prozent unter den durchschnittlichen Neubaumieten von Online-Plattformen.</p>



<h2>Wohnungswirtschaft dämpft Mietpreisentwicklung</h2>



<p>„<strong>Die Wohnungsunternehmen in Deutschland sind die sozialen Vermieter und die gelebte Mietpreisbremse</strong>“, sagt <strong>Axel Gedaschko</strong>, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Wer in den deutschen Großstädten eine Wohnung sucht, findet bei der Wohnungswirtschaft <strong>selbst in den beliebtesten und nachgefragtesten Städten ein attraktives Zuhause und günstige Mietpreise von durchschnittlich unter sieben Euro pro Quadratmeter und Monat</strong>. </p>



<p>Und selbst in Neubauwohnungen der Wohnungsunternehmen sind die Mieten mit monatlichen Quadratmeterpreisen von unter 10 Euro beispielsweise in Hamburg oder Köln und etwas über 10 Euro in Städten wie München oder Frankfurt unschlagbar günstig&#8230;</p>



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		<title>Die Rechte und Pflichten eines Vermieters im Überblick &#8211; Eine Wohnungswirtschaft-heute-Serie mit immocloud-Chef Andreas Schneider</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/die-rechte-und-pflichten-eines-vermieters-im-ueberblick-eine-wohnungswirtschaft-heute-serie-mit-immocloud-chef-andreas-schneider/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=die-rechte-und-pflichten-eines-vermieters-im-ueberblick-eine-wohnungswirtschaft-heute-serie-mit-immocloud-chef-andreas-schneider</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2021 18:25:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Schneider]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG17]]></category>
		<category><![CDATA[immocloud]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Mietrecht rund um die Verwaltung von Immobilien ist ein komplexes, juristisches Gebilde und kann bei Vermietern leicht zu Verunsicherung führen. Es gibt eine Vielzahl an Rechten und Pflichten, die einem Vermieter zustehen und auch dringend berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen unserer Artikelreihe, in der wir hilfreiche Informationen für Privatvermieter zusammenstellen, geben wir Ihnen hierüber [&#8230;]</p>
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<p>Das Mietrecht rund um die Verwaltung von Immobilien ist ein komplexes, juristisches Gebilde und kann bei Vermietern leicht zu Verunsicherung führen. Es gibt eine Vielzahl an Rechten und Pflichten, die einem Vermieter zustehen und auch dringend berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen unserer Artikelreihe, in der wir hilfreiche Informationen für Privatvermieter zusammenstellen, geben wir Ihnen hierüber einen nützlichen Überblick.</p>



<p>Vorab möchten wir betonen, dass wir aufgrund des Umfangs nur einen Einblick in das Mietrecht geben können. Im Detail ist das deutsche Mietrecht ausführlich in den §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.</p>



<h2>Die wichtigsten Rechte des Vermieters</h2>



<ul><li>Umsetzung einer Mieterhöhung: Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben haben Sie als Vermieter das Recht unter genauer Angabe von Gründen, die Miete zu erhöhen. Ein möglicher Grund könnte die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen sein. Geplante Mieterhöhungen können Sie alternativ im Rahmen einer Staffelmiete im Mietvertrag verankern. Sichern Sie sich jedoch vorher ab und prüfen Sie die rechtlichen Gegebenheiten in Ihrer Region, zum Beispiel, ob eine Mietpreisbremse gilt. <br><br>In einem solchen Fall darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Dies betrifft beispielsweise Regionen, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht.</li><li>Umlage der Betriebskosten: Sofern der Mietvertrag eine Regelung zu den Betriebskosten enthält, müssen Sie eine jährliche Betriebskostenabrechnung erstellen, in der alle Kosten für den Betrieb des Hauses gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf die Mieter umgelegt werden.</li><li>Zutritt zur Wohnung: In bestimmten Fällen (zum Beispiel zur Beseitigung von Mängeln oder bei der Wohnungsbesichtigung durch einen Nachmieter) steht Ihnen das Recht zu, sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. </li><li>Kündigung des Mietverhältnisses: Es gilt, dass der Mietvertrag stets von beiden Parteien beendet werden kann. Falls Sie als Vermieter den Mietvertrag ordentlich beenden möchten, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.</li></ul>



<h2>Diese Pflichten gehören dazu</h2>



<ul><li>Instandhaltung und Reparatur: Sie sind für die Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands der Immobilie während der Mietzeit zuständig. Demnach sind Sie verpflichtet, Schäden zu beseitigen und, soweit die Beeinträchtigung nicht auf ein Verschulden Ihres Mieters zurückgeht, eine Instandsetzung vorzunehmen&#8230;</li></ul>



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		<title>Digital Vermieten mit Immomio – Immomio-Chef Nicolas Jacobi erklärt wie das funktioniert</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/digital-vermieten-mit-immomio-immomio-chef-nicolas-jacobi-erklaert-wie-das-funktioniert/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=digital-vermieten-mit-immomio-immomio-chef-nicolas-jacobi-erklaert-wie-das-funktioniert</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2021 14:47:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG17]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Immomio]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Nicolas Jacobi]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Von der Vermarktung über das Interessenten-Management bis hin zum rechtssicheren, digitalen Mietvertrag – mit Immomio können Wohnungsunternehmen den gesamten Prozess spielend digitalisieren. Immomio in zwei Minuten erklärt &#38; Interview mit Michael Back der GWH &#8211; YouTube Die Vorteile: Durch Automatisierungen wird der Vermietungsprozess beschleunigt. Status-Updates, Chatfunktion, digitale Selbstauskünfte und Terminplaner sorgen zudem für Transparenz und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Von der Vermarktung über das Interessenten-Management bis hin zum rechtssicheren, digitalen Mietvertrag – mit Immomio können Wohnungsunternehmen den gesamten Prozess spielend digitalisieren.</p>



<p><a href="https://www.youtube.com/watch?v=cUsAc0YoLpg">Immomio in zwei Minuten erklärt &amp; Interview mit Michael Back der GWH &#8211; YouTube</a></p>



<p>Die Vorteile: Durch Automatisierungen wird der Vermietungsprozess beschleunigt. Status-Updates, Chatfunktion, digitale Selbstauskünfte und Terminplaner sorgen zudem für Transparenz und glücklichere Interessenten&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/immomio-Nicolas-Jacobi-Video-digital-vermieten.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/immomio-Nicolas-Jacobi-Video-digital-vermieten.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Energieausweis: Diese Neuerungen gelten ab 1. Mai 2021 &#8211; Worauf Eigentümer, Vermieter und Verwalter laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) jetzt achten müssen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/energieausweis-diese-neuerungen-gelten-ab-1-mai-2021-worauf-eigentuemer-vermieter-und-verwalter-laut-gebaeudeenergiegesetz-geg-jetzt-achten-muessen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=energieausweis-diese-neuerungen-gelten-ab-1-mai-2021-worauf-eigentuemer-vermieter-und-verwalter-laut-gebaeudeenergiegesetz-geg-jetzt-achten-muessen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2021 12:03:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Energieausweis]]></category>
		<category><![CDATA[GEG]]></category>
		<category><![CDATA[Modernisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Sanierung]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG114]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Verwalter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll den Klimaschutz im Immobilienbereich vorantreiben und die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht umsetzen. Die Vorgaben des GEG haben damit auch Auswirkungen auf den Gebäudeenergieausweis. Denn dieser macht die Energieeffizienz eines Gebäudes transparent und Immobilien damit vergleichbar. Das Gesetz passt unter anderem die Berechnungen und Angaben zu den [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll den Klimaschutz im Immobilienbereich vorantreiben und die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht umsetzen. Die Vorgaben des GEG haben damit auch Auswirkungen auf den Gebäudeenergieausweis. Denn dieser macht die Energieeffizienz eines Gebäudes transparent und Immobilien damit vergleichbar. Das Gesetz passt unter anderem die Berechnungen und Angaben zu den CO2-Emissionen eines Gebäudes an, um Energieausweisen zukünftig noch größeren Informationsgehalt zukommen zu lassen.</p>



<p>Außerdem werden neben Verkäufern und Vermietern nun auch Makler dazu verpflichtet, bei der Immobilienvermarktung einen Energieausweis vorzulegen. Für die Umstellung räumt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2021 ein.</p>



<h2>GEG fordert Gebäudebegehung und genaue Dokumentation</h2>



<p>Als <strong>Gebäudesteckbrief </strong>gibt der Energieausweis Auskunft über den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er bewertet, wie gut ein Gebäude geeignet ist, Wärmeverluste und damit Energiekosten gering zu halten. Um das zu ermitteln, muss <strong>ab Mai 2021 eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller des Energieausweises erfolgen.</strong> </p>



<p>Alternativ erlaubt der Gesetzgeber das <strong>Einsenden von Bildaufnahmen, die es dem Energieberater ermöglichen, die energetischen Eigenschaften des Gebäudes zu beurteilen. Neben Informationen zu Dämmung, Fenstern, Dach und der Heizungsanlage</strong> sind dabei auch <strong>inspektionspflichtige Klimaanlagen</strong> sowie durchgeführte <strong>Sanierungen und Modernisierungen</strong> genau anzugeben. </p>



<p><strong>Die Gültigkeit der Energieausweise von zehn Jahren wird im überarbeiteten GEG beibehalten</strong>. Zudem wird es auch zukünftig zwei Arten von Energieausweisen geben: Den verbrauchsorientierten Energieausweis auf Basis des erfassten und klimabereinigten Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre und das bedarfsorientierte Pendant, welches den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes angibt. Beide Arten des Energieausweises müssen von Fachleuten erstellt werden.</p>



<h2>Präzisere Modernisierungsempfehlungen und mehr Informationen</h2>



<p>Der Mehraufwand bei der Erstellung von Energieausweisen, der durch die detailliertere Abfrage der Daten entsteht, zahlt sich für Vermieter und Verwalter durch deutlich mehr Informationen aus. So erhalten sie künftig, vor allem im geringinvestiven Bereich, präzisere Modernisierungsempfehlungen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/Energie-der-neue-Gebaeudeenergieausweis-kommt.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/02/Energie-der-neue-Gebaeudeenergieausweis-kommt.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>OLG Hamm: Kein gesondertes Kündigungsrecht für vom Vermieter zur Verfügung gestellten Breitbandkabelanschluss</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/olg-hamm-kein-gesondertes-kuendigungsrecht-fuer-vom-vermieter-zur-verfuegung-gestellten-breitbandkabelanschluss/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=olg-hamm-kein-gesondertes-kuendigungsrecht-fuer-vom-vermieter-zur-verfuegung-gestellten-breitbandkabelanschluss</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2020 19:54:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG67]]></category>
		<category><![CDATA[Breitband]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 28. Mai 2020 (Az.:4 U 82/19) entschieden, dass ein Vermieter, der nach der Betriebskostenverordnung die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, einem Mieter kein gesondertes Kündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in Bezug auf diesen Kabelanschluss einräumen muss. Der Kläger ist ein Verein zur Durchsetzung [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/olg-hamm-kein-gesondertes-kuendigungsrecht-fuer-vom-vermieter-zur-verfuegung-gestellten-breitbandkabelanschluss/">OLG Hamm: Kein gesondertes Kündigungsrecht für vom Vermieter zur Verfügung gestellten Breitbandkabelanschluss</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 28. Mai 2020 (Az.:4 U 82/19) entschieden, dass ein Vermieter, der nach der Betriebskostenverordnung die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, einem Mieter kein gesondertes Kündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in Bezug auf diesen Kabelanschluss einräumen muss.</p>



<p>Der Kläger ist ein Verein zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Beklagte mit Sitz in Essen gehört nach ihren eigenen Angaben zu den führenden Wohnungsanbietern in Nordrhein- Westfalen. Sie bewirtschaftet mehr als 120.000 Mietwohnungen in rund 100 Städten und Gemeinden. Ein großer Teil der Wohnungen der Beklagten hat eine Anbindung an ein Kabelfernsehnetz, über das Fernseh- und Hörfunkprogramme übertragen werden können.</p>



<p>In technischer Hinsicht ist es darüber hinaus auch für andere Dienste – wie Telefonate und Internet – geeignet. Zum Zweck der Versorgung dieser Wohnungen mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen über dieses Kabelnetz besteht ein Vertragsverhältnis zwischen der Beklagten und einem Unternehmen. </p>



<p>Verantwortlich ist dieses auch für die grundstücks- und gebäudeinterne Netzinstallation zwischen den auf den jeweils versorgten Grundstücken gelegenen „Hausübergabepunkten“ und den Kabelanschlussdosen in den einzelnen Wohnungen.</p>



<p>Die Vergütung für dieses Unternehmen legt die Beklagte als Betriebskosten <strong>unter der Bezeichnung „Fernsehversorgung“ </strong>auf ihre Mieter um. Die Mieter der Beklagten können sich während der Dauer des Mietverhältnisses von der auf die vorbeschriebene Art und Weise erfolgenden Versorgung ihrer Wohnungen mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen nicht lösen.</p>



<h2>Vermieter wurde abgemahnt</h2>



<p>Der Kläger hat die Beklagte im September 2018 mit einem Schreiben abgemahnt und verlangt von ihr unter anderem, es zu unterlassen, Wohnraummietverträge mit Verbrauchern abzuschließen, die die kostenpflichtige Bereitstellung eines Kabel-TV-Anschlusses beinhalten, wenn diese für den Verbraucher nicht wenigstens zum Ablauf von 24 Monaten Laufzeit kündbar sind. </p>



<p>Er ist der Auffassung, die Beklagte handele unlauter. Sie sei, soweit sie die von ihr vermieteten Wohnungen mit einem Kabelanschluss versorge, als „Anbieterin von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten“ i.S.d. § 43b TKG anzusehen. Da eine (isolierte) Kündigung dieser Versorgung nicht möglich sei, seien die Mieter für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an den Kabel- TV-Anschluss gebunden. </p>



<p>Hierin liege ein Verstoß gegen § 43b TKG, wonach unter anderem die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten 24 Monate nicht überschreiten dürfe&#8230;</p>



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