<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Verbraucherschutz Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
	<atom:link href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/tag/verbraucherschutz/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link></link>
	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
	<lastBuildDate>Tue, 29 Nov 2022 09:46:23 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.1.7</generator>

<image>
	<url>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2017/08/favicon64-64x64.png</url>
	<title>Verbraucherschutz Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
	<link></link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Verbraucherzentrale NRW warnt: Stromsparboxen und Heizlüfter für Steckdosen ohne Spareffekt</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/verbraucherzentrale-nrw-warnt-stromsparboxen-und-heizluefter-fuer-steckdosen-ohne-spareffekt/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=verbraucherzentrale-nrw-warnt-stromsparboxen-und-heizluefter-fuer-steckdosen-ohne-spareffekt</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 09:46:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG80]]></category>
		<category><![CDATA[Energiesparen]]></category>
		<category><![CDATA[Heizen]]></category>
		<category><![CDATA[Stromverbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=40111</guid>

					<description><![CDATA[<p>Aktuell finden Verbraucher:innen vermehrt Onlinewerbung für kleine Geräte zum Einstecken in die Steckdose, die angeblich eine Senkung der Stromkosten bieten oder als günstige Alternative zur Raumheizung für Wärme sorgen sollen. Energieexperte Sören Demandt von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, was es mit Geräten dieser Art auf sich hat und worauf Verbraucher:innen achten sollten. Womit werben die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/verbraucherzentrale-nrw-warnt-stromsparboxen-und-heizluefter-fuer-steckdosen-ohne-spareffekt/">Verbraucherzentrale NRW warnt: Stromsparboxen und Heizlüfter für Steckdosen ohne Spareffekt</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Aktuell finden Verbraucher:innen vermehrt Onlinewerbung für kleine Geräte zum Einstecken in die Steckdose, die angeblich eine Senkung der Stromkosten bieten oder als günstige Alternative zur Raumheizung für Wärme sorgen sollen. Energieexperte Sören Demandt von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, was es mit Geräten dieser Art auf sich hat und worauf Verbraucher:innen achten sollten.</p>



<h2>Womit werben die Hersteller der Geräte konkret?</h2>



<p>Die Stromsparboxen sollen eine angebliche Stabilisierung des Haushaltsstroms garantieren und bis zu 90 Prozent Energie einsparen. Die Geräte in der Größe eines WiFi-Repeaters würden die sogenannte Blindleistung reduzieren. Sie ist ein Nebenprodukt bei der Stromlieferung und pendelt zwischen Empfänger:innen und Erzeuger:innen. Allerdings wird die Blindleistung für private Haushalte generell nicht berechnet und von den meisten Stromzählern auch nicht erfasst.</p>



<p>Die angebotenen Heizlüfter sollen als mobile Heizung mit dem aufgeheizten Luftstrom für unmittelbare Wärme sorgen, etwa in kleineren Räumen oder direkt am Arbeitsplatz. Die kompakten Heizlüfter werden ebenfalls direkt in die Steckdose gesteckt. Dort würden sie angeblich effizient für Wärme im ganzen Raum sorgen und damit Kosten sparen.</p>



<h2>Was steckt technisch hinter Geräten dieser Art und welches Energieeinsparpotential haben sie?</h2>



<p>Die beworbenen Stromsparboxen sind gänzlich wirkungslos. Das Onlineportal „heise online“ hat etwa herausgefunden, dass in einer untersuchten Stromsparbox ausschließlich ein Überspannungsschutz, eine Leuchtdiode und ein schwarzer Klotz verbaut wurden. Der besagte Klotz hat gar keine technische Funktion. Käufer:innen können nicht einmal die Anschaffungskosten der Box durch Energieeinsparungen hereinholen, da das Gerät durch den Betrieb der Leuchtdiode sogar mehr Strom verbraucht, als es einsparen soll. </p>



<p>Die Steckdosen-Heizlüfter sind technisch in der Kategorie Werbemittel und Gadgets einzuordnen. Die kleinen Geräte sind als Heizungsalternative schlichtweg ungeeignet. Sie haben wenig Heizleistung, verbrauchen im Dauerbetrieb trotzdem sehr viel Strom und ersetzen keine Raumheizung. Dies gilt genaugenommen auch für den Einsatz herkömmlicher Heizlüfter, die nur räumlich und zeitlich begrenzt eingesetzt werden sollten. Geräte dieser Art verbrauchen ebenso massiv Energie und belasten die Stromrechnung. Geld sparen kann man mit ihnen nicht.</p>



<h2>Wie lassen sich wirklich Strom- und Heizkosten sparen?</h2>



<p>Verbraucher:innen, die Energiekosten einsparen wollen, halten sich besser an bewährte Maßnahmen, die sich eigenverantwortlich gut umsetzen lassen. Geräte wie etwa Fernseher oder Spielekonsolen, die dauerhaft im Stand-by-Modus verbleiben, verbrauchen unnötig Strom. Hier ist es ratsam, diese bei Nichtgebrauch vom Netz zu nehmen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Warnung-Stromsparboxen-Verbraucherschutz.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Warnung-Stromsparboxen-Verbraucherschutz.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/verbraucherzentrale-nrw-warnt-stromsparboxen-und-heizluefter-fuer-steckdosen-ohne-spareffekt/">Verbraucherzentrale NRW warnt: Stromsparboxen und Heizlüfter für Steckdosen ohne Spareffekt</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fairer Datenzugang: BMUV zum Data Act und seiner Bedeutung für Verbraucher*innen – Diskussionsveranstaltung zum Download</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/fairer-datenzugang-zia-bestaetigt-analyse-von-docunite-offenbart-erhebliche-luecken-und-risiken-bei-immobilienunternehmen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=fairer-datenzugang-zia-bestaetigt-analyse-von-docunite-offenbart-erhebliche-luecken-und-risiken-bei-immobilienunternehmen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2022 13:44:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[BMUV]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG26]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=40078</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) hat den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für ein EU-Datengesetz &#8211; Data Act &#8211; mit Vertreterinnen der Wissenschaft, Datenschutzpraxis sowie Politik und Wirtschaft diskutiert. Verbraucherinnen sollen Zugang zu Daten aus ihren smarten Alltagsgeräten, wie z.B. Smart-Home-Heizung oder smarte Küchengeräte („Internet of Things“), erhalten und diese Daten an andere Unternehmen übertragen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/fairer-datenzugang-zia-bestaetigt-analyse-von-docunite-offenbart-erhebliche-luecken-und-risiken-bei-immobilienunternehmen/">Fairer Datenzugang: BMUV zum Data Act und seiner Bedeutung für Verbraucher*innen – Diskussionsveranstaltung zum Download</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) hat den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für ein EU-Datengesetz &#8211; Data Act &#8211; mit Vertreterinnen der Wissenschaft, Datenschutzpraxis sowie Politik und Wirtschaft diskutiert. Verbraucherinnen sollen Zugang zu Daten aus ihren smarten Alltagsgeräten, wie z.B. Smart-Home-Heizung oder smarte Küchengeräte („Internet of Things“), erhalten und diese Daten an andere Unternehmen übertragen können. So können Verbraucher*innen ihre Geräte z.B. von jedem Anbieter reparieren lassen oder auf Basis der dann verfügbaren Daten Mehrwertdienste erhalten: beispielsweise Daten aus der smarten Heizung können dann zur Optimierung des Heizverhaltens an ein darauf spezialisiertes Unternehmen gegeben</p>



<p><strong>Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder</strong>: „Verbraucherinnen haben ein gutes Recht darauf, Zugang zu den Daten ihrer vernetzten Alltagsgeräte zu bekommen. Derzeit haben z.B. auf die Daten aus einem vernetzten Auto nur die Hersteller Zugriff. Der Data Act soll den Verbraucherinnen ermöglichen, die Daten auch selbst zu nutzen. Nur, wenn die Verbraucherinnen selbst Zugriff auf diese Daten haben und diese auch anderen Unternehmen zugänglich machen können, haben sie wieder die Wahl, ihr Auto auch bei der Werkstatt um die Ecke reparieren zu lassen und nicht nur bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers. Umgekehrt schafft der Data Act aber auch das Risiko, dass persönliche Daten der Verbraucherinnen noch stärker kommerzialisiert werden. Hier sehe ich noch erheblichen Änderungsbedarf. Der Data Act darf auch den Datenschutz nicht unterlaufen. Das Schutzniveau der Datenschutz-Grundverordnung und der ePrivacy- Richtlinie muss gewahrt bleiben.“</p>



<p><strong>Prof. Dr. Josef Drexl vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb</strong> beleuchtete die verbraucherrechtliche Dimension des Data Acts. Nach seiner Ansicht enthält der derzeitige Entwurf des Data Acts für Verbraucherinnen noch zu wenige schützende und klarstellende Regelungen. Der Data Act stelle beispielsweise die faktische Herrschaft der Hersteller über die Daten der Verbraucherinnen nicht hinreichend in Frage und laufe Gefahr, dass die Kosten des Datenteilens am Ende die Verbraucher*innen tragen könnten. </p>



<p><strong>Anna Buchta vom Europäischen Datenschutzbeauftragten ging auf die datenschutzrechtlichen Fragestellungen ein</strong>. Insbesondere das Verhältnis zwischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Data Act sei in wichtigen Fragen noch unklar: Das Schutzniveau der DSGVO dürfe nicht unterlaufen werden. Der Data Act laufe in seiner jetzigen Fassung Gefahr, eine Entwicklung hin zu einer „Kommodifizierung“ personenbezogener Daten voranzutreiben, bei der personenbezogene Daten als reine Handelsware betrachtet werden&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/EU-Datengesetz-BMUV-Data-Act.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/EU-Datengesetz-BMUV-Data-Act.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/fairer-datenzugang-zia-bestaetigt-analyse-von-docunite-offenbart-erhebliche-luecken-und-risiken-bei-immobilienunternehmen/">Fairer Datenzugang: BMUV zum Data Act und seiner Bedeutung für Verbraucher*innen – Diskussionsveranstaltung zum Download</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>EEG-Umlage entfällt &#8211; Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wann eine Zwischenablesung der Zählerstände ratsam ist.</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/eeg-umlage-entfaellt-die-verbraucherzentrale-nrw-gibt-tipps-wann-eine-zwischenablesung-der-zaehlerstaende-ratsam-ist/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=eeg-umlage-entfaellt-die-verbraucherzentrale-nrw-gibt-tipps-wann-eine-zwischenablesung-der-zaehlerstaende-ratsam-ist</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jul 2022 15:00:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG166]]></category>
		<category><![CDATA[EEG]]></category>
		<category><![CDATA[NRW]]></category>
		<category><![CDATA[Stromzähler]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=39333</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ab dem 01. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien- Gesetz). „Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben“, erklärt Christina Wallraf, Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Konkrete Tipps, was Verbraucher:innen jetzt zu beachten haben, gibt die Verbraucherzentrale NRW. Sinkt [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/eeg-umlage-entfaellt-die-verbraucherzentrale-nrw-gibt-tipps-wann-eine-zwischenablesung-der-zaehlerstaende-ratsam-ist/">EEG-Umlage entfällt &#8211; Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wann eine Zwischenablesung der Zählerstände ratsam ist.</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ab dem 01. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien- Gesetz). „Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben“, erklärt Christina Wallraf, Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Konkrete Tipps, was Verbraucher:innen jetzt zu beachten haben, gibt die Verbraucherzentrale NRW.</p>



<h2>Sinkt der Strompreis sofort?</h2>



<p>Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Für Privathaushalte ändern sich die monatlichen Abschläge zunächst jedoch nicht. Die Preissenkung wird erst mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.</p>



<h2>Ist eine Zwischenablesung von Zählerständen sinnvoll?</h2>



<p>Bei Haushalten mit Haushaltsstrom ist dies nicht erforderlich, denn der Stromverbrauch verteilt sich sehr gleichmäßig über das Jahr. Eine Schätzung des Stromverbrauchs durch den Stromanbieter zur Jahresmitte reicht daher aus. Verbraucher:innen, die mit Strom heizen und eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung haben, sollten hingegen eine Zwischenablesung vornehmen. Deren Stromverbrauch ist über das Jahr durch die Heizperiode ungleichmäßig verteilt, und kann auch von Jahr zu Jahr witterungsbedingt anders gelagert sein. Haushalte sollten daher am 30.6 den Zählerzwischenstand ablesen und den Wert ihrem Stromanbieter mitteilen.</p>



<h2>Welche Informationspflicht haben Energieversorger gegenüber Kund:innen?</h2>



<p>Über den Entfall der EEG-Umlage und die neuen Preise müssen Stromanbieter Haushalte nicht gesondert informieren. Ein Sonderkündigungsrecht, wie es sonst bei Preisänderungen üblich ist, gibt es ebenfalls nicht&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/07/Wowi-ag-166-eeg-umlage-zwischenablesung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/07/Wowi-ag-166-eeg-umlage-zwischenablesung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/eeg-umlage-entfaellt-die-verbraucherzentrale-nrw-gibt-tipps-wann-eine-zwischenablesung-der-zaehlerstaende-ratsam-ist/">EEG-Umlage entfällt &#8211; Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wann eine Zwischenablesung der Zählerstände ratsam ist.</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Dass Lösungen auch einfach, sicher, digital sein können, zeigt KALO</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/dass-loesungen-auch-einfach-sicher-digital-sein-koennen-zeigt-kalo/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=dass-loesungen-auch-einfach-sicher-digital-sein-koennen-zeigt-kalo</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Apr 2022 12:38:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG23]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[KALO]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=38827</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Heizkostenverordnung (HKVO) und damit auch die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) stellt Gebäudeeigentümerinnen, Verwalterinnen bzw. Vermieterinnen vor neue Herausforderungen. KALO bietet zuverlässige technische Lösungen an, die selbstverständlich alle Vorgaben der neuen Heizkostenverordnung erfüllen und sich an den unterschiedlichen Anforderungen der Kundinnen orientieren. Verantwortlich für die Umsetzung der UVI und für die digitalen Lösungen sind Thomas Kode, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/dass-loesungen-auch-einfach-sicher-digital-sein-koennen-zeigt-kalo/">Dass Lösungen auch einfach, sicher, digital sein können, zeigt KALO</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Heizkostenverordnung (HKVO) und damit auch die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) stellt Gebäudeeigentümerinnen, Verwalterinnen bzw. Vermieterinnen vor neue Herausforderungen. KALO bietet zuverlässige technische Lösungen an, die selbstverständlich alle Vorgaben der neuen Heizkostenverordnung erfüllen und sich an den unterschiedlichen Anforderungen der Kundinnen orientieren. Verantwortlich für die Umsetzung der UVI und für die digitalen Lösungen sind Thomas Kode, Abteilungsleiter Digitale Lösungen, und Kristin Gerstenkorn, Produktmanagerin UVI.</p>



<p>Kristin, welche Lösungen hat KALO entwickelt, damit die Gebäudeeigentümer<em>innen, Verwalter</em>innen bzw. Vermieter<em>innen die UVI den Bewohner</em>innen möglichst einfach mitteilen können?</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Wir haben für die unterschiedlichen Anforderungen unserer Kundinnen jeweils passende intelligente Lösungen entwickelt und arbeiten ständig an Erweiterungen und Verbesserungen. Unser Flaggschiff ist die App „KALO Home“. Hier können die Bewohnerinnen ihre Verbräuche direkt in ihrer digitalen Heimat – dem Smartphone – aufrufen. Die App stellt die Verbräuche einfach und intuitiv dar und enthält darüber hinaus Tipps zum Energiesparen. </p><p>Wer klassischer unterwegs ist und seine Verbräuche lieber über ein Portal einsehen möchte, der kann das KALO-Bewohnerportal nutzen. Auch hier werden die Daten einfach und nutzerfreundlich aufbereitet und dargestellt. Außerdem haben wir unser Kundenportal überarbeitet und einen extra UVI-Bereich entwickelt, in dem die Bewohnerdaten und UVI-Zugänge verwaltet werden können. Falls nötig, können die Gebäudeeigentümerinnen, Verwalterinnen bzw. Vermieterinnen hier auch die UVI für einzelne Bewohnerinnen monatlich als PDF-Datei herunterladen.</p><cite>Kristin Gerstenkorn</cite></blockquote>



<p>Klingt einfach. Ist es das auch?</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Wir haben versucht, das Verfahren für alle Beteiligten möglichst einfach zu gestalten. Für die Bewohnerinnen haben wir z.B. im Registrierungsbrief einen QR-Code hinterlegt, der direkt auf die entsprechende Seite führt und den Registrierungsprozess selbst haben wir so kurz wie möglich gestaltet. Aber selbstverständlich sind die digitalen Vorkenntnisse der Bewohnerinnen unterschiedlich. </p><p>Daher haben wir eine Reihe von Informationen und Hilfen zusammengestellt: Unsere Online-Hilfen sowohl für Kundinnen als auch für Bewohnerinnen sind rund um die Uhr erreichbar und unterstützen u.a. mit Schritt-für- Schritt-Anleitungen und Erklärungen. Unseren Kundinnen bieten wir zudem Informationsmaterial (Musterschreiben, Infoblätter) für die Kommunikation mit den Bewohnerinnen.</p><cite>Kristin Gerstenkorn</cite></blockquote>



<p><a href="https://kunden-hilfe.kalo.de/start/">Online-Hilfe für Kundinnen / Online-Hilfe für Bewohnerinnen</a></p>



<p><em>Reicht es denn aus, den Bewohner*innen die Daten auf dem jeweiligen Portal bereitzustellen?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Nein. Es reicht nicht aus, die Daten nur bereitzustellen. Die Gebäudeeigentümerinnen, Verwalterinnen bzw. Vermieterinnen sind verpflichtet, den Bewohnerinnen die UVI monatlich mitzuteilen. Sollte ein digitaler Weg genutzt werden wie beispielsweise die App „KALO Home“ oder das KALOBewohnerportal, müssen die Bewohnerinnen monatlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass es neue Informationen gibt. Wir lösen das so, dass wir allen bei uns registrierten Bewohnerinnen monatlich eine E-Mail senden, mit der wir sie auf die neuen Verbrauchsinformationen hinweisen.</p><cite>Kristin Gerstenkorn</cite></blockquote>



<p><em>Thomas, was ist, wenn die Bewohner*innen sich nicht online registrieren können oder möchten?</em> &#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/HKVO-Heizkostenverordnung-digital-KALO.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/HKVO-Heizkostenverordnung-digital-KALO.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/dass-loesungen-auch-einfach-sicher-digital-sein-koennen-zeigt-kalo/">Dass Lösungen auch einfach, sicher, digital sein können, zeigt KALO</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Noch nicht vom Bundesrat entschieden! Trotzdem: Vorarbeiten für eine monatliche Verbrauchsinfo weiterzuverfolgen, als ob die Verordnung zum 1. Januar 2022 in Kraft träte, rät der GdW.</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/noch-nicht-vom-bundesrat-entschieden-trotzdem-vorarbeiten-fuer-eine-monatliche-verbrauchsinfo-weiterzuverfolgen-als-ob-die-verordnung-zum-1-januar-2022-in-kraft-traete-raet-der-gdw/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=noch-nicht-vom-bundesrat-entschieden-trotzdem-vorarbeiten-fuer-eine-monatliche-verbrauchsinfo-weiterzuverfolgen-als-ob-die-verordnung-zum-1-januar-2022-in-kraft-traete-raet-der-gdw</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Oct 2021 10:57:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG73]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Messen]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Zähler]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=37559</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat am 17. August 2020 die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer. Mit der Änderungsverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Eigentlich hätte dies schon bis zum 25.Oktober 2020 stattfinden müssen. Im Wesentlichen sind diese Änderungen vorgesehen: Fernablesbarkeit [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/noch-nicht-vom-bundesrat-entschieden-trotzdem-vorarbeiten-fuer-eine-monatliche-verbrauchsinfo-weiterzuverfolgen-als-ob-die-verordnung-zum-1-januar-2022-in-kraft-traete-raet-der-gdw/">Noch nicht vom Bundesrat entschieden! Trotzdem: Vorarbeiten für eine monatliche Verbrauchsinfo weiterzuverfolgen, als ob die Verordnung zum 1. Januar 2022 in Kraft träte, rät der GdW.</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Bundeskabinett hat am 17. August 2020 die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer. Mit der Änderungsverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Eigentlich hätte dies schon bis zum 25.Oktober 2020 stattfinden müssen. Im Wesentlichen sind diese Änderungen vorgesehen:</p>



<h2>Fernablesbarkeit von Messgeräten</h2>



<p>Messtechnische Ausstattungen zur Verbrauchserfassung (Zähler, Heizkostenverteiler), die nach dem Inkrafttreten der Änderungen eingebaut werden, müssen fernablesbar sein. Dabei werden Walk-by- und Drive- by-Technologien als fernablesbar definiert. Das Erfordernis der Fernablesbarkeit besteht nicht, wenn nur ein einzelnes Gerät ausgetauscht wird, das Teil eines Gesamtsystems aus im Übrigen nicht fernablesbaren Zählern ist. </p>



<p>Vorhandene Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis Ende 2026 mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn dies im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde.</p>



<h2>Interoperabilität von Geräten zur Verbrauchserfassung</h2>



<p>Neu eingebaute fernablesbare Messgeräte oder entsprechend nachgerüstete Systeme müssen mit den Systemen anderer Anbieter interoperabel sein. Dies bedeutet, dass die verschiedenen Ausstattungen in der Lage sind, Daten beziehungsweise Informationen miteinander auszutauschen. Die Interoperabilität muss bei solchen Geräten gewährleistet sein, die frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle eingebaut werden. </p>



<p>Die Anforderung der Interoperabilität geht unter anderem auf eine Empfehlung des Bundeskartellamts zur Stärkung des Wettbewerbs im Bereich des Submeterings durch Vereinfachung eines Wechsels des Messdienstleisters zurück. Technische Vorgaben, um Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickeln.</p>



<h2>Anbindbarkeit an Smart-Meter-Gateway</h2>



<p>Fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, die ein Jahr nach Inkrafttreten der geänderten Heizkostenverordnung oder später installiert werden, müssen nicht nur interoperabel sein, sondern auch sicher an ein Smart-Meter-Gateway nach dem Messstellenbetriebsgesetz angebunden werden können. Für bis dahin bereits installierte fernablesbare Ausstattungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis Ende 2031.</p>



<h2>Neue Mitteilungs- und Informationspflichten</h2>



<p>Neben Um- beziehungsweise Nachrüstpflichten sieht die Verordnung auch neue Mitteilungs- und Informationspflichten vor. So müssen Gebäudeeigentümer, in deren Objekten fernablesbare Messgeräte installiert sind, den Nutzern bis Ende 2021 regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen mitteilen; ab 2022 wird eine monatliche Mitteilung verpflichtend. Der erste Entwurf hatte noch eine auf die Heizperiode beschränkte Informationspflicht vorgesehen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/10/Heizkostenverordnung-Novelle-Bundesrat.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/10/Heizkostenverordnung-Novelle-Bundesrat.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/noch-nicht-vom-bundesrat-entschieden-trotzdem-vorarbeiten-fuer-eine-monatliche-verbrauchsinfo-weiterzuverfolgen-als-ob-die-verordnung-zum-1-januar-2022-in-kraft-traete-raet-der-gdw/">Noch nicht vom Bundesrat entschieden! Trotzdem: Vorarbeiten für eine monatliche Verbrauchsinfo weiterzuverfolgen, als ob die Verordnung zum 1. Januar 2022 in Kraft träte, rät der GdW.</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Preisanpassung“ einseitig und ohne Einverständnis der Verbraucher – Verbraucherschützer erwägen eine Klage wegen Irreführung der Kunden</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/preisanpassung-einseitig-und-ohne-einverstaendnis-der-verbraucher-verbraucherschu%cc%88tzer-erwaegen-eine-klage-wegen-irrefu%cc%88hrung-der-kunden/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=preisanpassung-einseitig-und-ohne-einverstaendnis-der-verbraucher-verbraucherschu%25cc%2588tzer-erwaegen-eine-klage-wegen-irrefu%25cc%2588hrung-der-kunden</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jul 2018 18:30:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[energie.]]></category>
		<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[energie AG2]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=28626</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein norddeutscher Energielieferant bietet Gutschriften für Kunden, die auf seine umstrittenen Preisanpassungen eingehen. Was das Unternehmen verschweigt: Wenn in einem laufenden Prozess die aktuelle Tarifgestaltung für ungültig erklärt wird, dürften viele seiner Kunden mit wesentlich größeren Entlastungen rechnen. Experten des Marktwächters Energie warnen die Verbraucher davor, dem Angebot der HanseWerk Natur GmbH frühzeitig ohne weitere [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/preisanpassung-einseitig-und-ohne-einverstaendnis-der-verbraucher-verbraucherschu%cc%88tzer-erwaegen-eine-klage-wegen-irrefu%cc%88hrung-der-kunden/">„Preisanpassung“ einseitig und ohne Einverständnis der Verbraucher – Verbraucherschützer erwägen eine Klage wegen Irreführung der Kunden</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein norddeutscher Energielieferant bietet Gutschriften für Kunden, die auf seine umstrittenen Preisanpassungen eingehen. Was das Unternehmen verschweigt: Wenn in einem laufenden Prozess die aktuelle Tarifgestaltung für ungültig erklärt wird, dürften viele seiner Kunden mit wesentlich größeren Entlastungen rechnen. Experten des Marktwächters Energie warnen die Verbraucher davor, dem Angebot der HanseWerk Natur GmbH frühzeitig ohne weitere Prüfung zuzustimmen</p>
<p>Der norddeutsche Energielieferant HanseWerk Natur GmbH, der zum E.ON-Unternehmensverbund gehört, überraschte seine Kunden im Jahr 2015 mit teilweise saftigen Preiserhöhungen. Das Pikante dabei: Der Anbieter nahm die „Preisanpassung“ einseitig und ohne Einverständnis der Verbraucher vor.</p>
<p>Anlass genug damals für die Verbraucherzentrale Hamburg, dieses Vorgehen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die mündliche Verhandlung ist für diesen Herbst angesetzt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte bereits im vergangenen Jahr gegen zwei Fernwärmeversorger Urteile erwirkt, die einseitige Preisanpassungen untersagten. Offenbar in Befürchtung eines für sie ähnlich ungünstigen Urteils schreibt die HanseWerk Natur GmbH nun ihre Kunden an und bittet sie um ausdrückliche Zustimmung zum neuen Tarif. Als Anreiz bietet sie die Gutschrift von 100 kWh, für besonders schnelle Rückmeldungen gar das Doppelte.</p>
<p>„Sollte die einseitige Preisanpassung von den Gerichten für ungültig erklärt werden, dürften die Einsparungen für viele Kunden der Hansewerk Natur GmbH höher sein als die Gutschrift, die der Energielieferant selbst anbietet. Wer auf dieses Angebot eingeht, würde seine Ansprüche allerdings womöglich verlieren“, warnt Svenja Gesemann, Leiterin des Marktwächters Energie beim vzbv. „Wer das nicht riskieren möchte, lässt das Schreiben des Anbieters deswegen am besten unbeantwortet und widerspricht schriftlich der ursprünglichen Preisanpassung.“</p>
<h5>Beispiel in Zahlen</h5>
<p>Für einen typischen Fernwärmekunden, der 10.000 Kilowattstunden pro Jahr abnimmt, bedeutet die Preisänderung von damals eine Erhöhung der Gesamtkosten (Grundkosten + Arbeitskosten) um 236,02 Euro von 987,42 Euro auf 1.223,44 Euro netto.</p>
<p>Bezogen auf den spezifischen Preis nach der Preisänderung in Höhe von 12,2 Ct/kWh (1.223,44 Euro / 10.000 kWh) entspricht ein 100-Kilowattstunden-Bonus dann einem Betrag von 12,20 Euro netto. Bezieht sich der Bonus auf die abgenommene Arbeit, ergibt sich sogar nur ein Betrag von 7,92 Euro netto für 100 Kilowattstunden.</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/07/Verbraucherschutz-Preisanpassung-Energielieferanten.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/preisanpassung-einseitig-und-ohne-einverstaendnis-der-verbraucher-verbraucherschu%cc%88tzer-erwaegen-eine-klage-wegen-irrefu%cc%88hrung-der-kunden/">„Preisanpassung“ einseitig und ohne Einverständnis der Verbraucher – Verbraucherschützer erwägen eine Klage wegen Irreführung der Kunden</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wechselhelfer für Strom und Gas &#8211; Viele Versprechen, wenig Garantien, so eine Studie der Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wechselhelfer-fu%cc%88r-strom-und-gas-viele-versprechen-wenig-garantien-so-eine-studie-der-marktwaechter-energie-der-verbraucherzentrale/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wechselhelfer-fu%25cc%2588r-strom-und-gas-viele-versprechen-wenig-garantien-so-eine-studie-der-marktwaechter-energie-der-verbraucherzentrale</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 May 2018 17:34:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG87]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=28198</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wechselservice: Auch 20 Jahre nach der Liberalisierung des deutschen Energiemarktes sind viele Verbraucher zurückhaltend, wenn es um den Wechsel des Strom- oder Gasanbieters geht. Zu viel Aufwand, zu viel Risiko – so die häufigsten Bedenken. Ein neues Angebot lässt da aufhorchen: Sogenannte Wechselservices oder -helfer versprechen, Kunden bei der Auswahl der Tarife zu unterstützen und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wechselhelfer-fu%cc%88r-strom-und-gas-viele-versprechen-wenig-garantien-so-eine-studie-der-marktwaechter-energie-der-verbraucherzentrale/">Wechselhelfer für Strom und Gas &#8211; Viele Versprechen, wenig Garantien, so eine Studie der Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wechselservice: Auch 20 Jahre nach der Liberalisierung des deutschen Energiemarktes sind viele Verbraucher zurückhaltend, wenn es um den Wechsel des Strom- oder Gasanbieters geht. Zu viel Aufwand, zu viel Risiko – so die häufigsten Bedenken. Ein neues Angebot lässt da aufhorchen: Sogenannte Wechselservices oder -helfer versprechen, Kunden bei der Auswahl der Tarife zu unterstützen und bei Bedarf automatisch einen Anbieterwechsel einzuleiten. Auf diese Weise könne der Nutzer nicht nur Jahr für Jahr sparen, sondern auch sicher sein, stets zu einem seriösen Anbieter zu wechseln. Im Rahmen des Projekts Marktwächter Energie für Niedersachsen hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen die neuen Angebote genauer analysiert. Ergebnis: Ein Mehrwert für Verbraucher ist oftmals nicht zu erkennen.</p>
<p>Die Marktwächter Energie für Niedersachsen, ein Projekt der Verbraucherzentrale hat „Online-Portale die Rundum-sorglos-Paket anbieten getestet. Grafik entnommen aus der Studie „Welchen Nutzen bieten Dienstleister zur Optimierung von Strom- und Gasverträgen?“</p>
<p>Insgesamt hat die Verbraucherzentrale zehn verschiedene Portale untersucht: SwitchUp, cheapenergy24, Wechselfuchs, Wechselpilot, StromAuskunft, eSave, Switchandsave, Switch Clever, HausPilot und Deine-Versorger.de.</p>
<p>„Gemeinsames Merkmal aller Angebote ist, dass sie dem Kunden eine Art Rundum-sorglos-Paket in Aussicht stellen“, sagt Christina Peitz, Energieexpertin im Projekt Marktwächter Energie für Niedersachsen. Dem Nutzer werde versprochen, dass er sich künftig nicht mehr selbst um seine Verträge kümmern müsse, sondern ein professioneller Helfer die Preise beobachte und Wechsel einleite. Zudem werben die Dienstleister damit, dass sie alle Angebote einer genauen Kontrolle unterziehen und dem Nutzer ausschließlich empfehlenswerte Anbieter und Tarife vorschlagen.</p>
<p>„Die zentralen Versprechen lauten also Entlastung und Sicherheit“, sagt Peitz. „Bei beiden Punkten ergeben sich aus unserer Sicht jedoch erhebliche Zweifel.“ So zeigt die Analyse beispielsweise, dass sich die Kunden keineswegs komplett aus der Betreuung ihrer Verträge zurückziehen können: Bei den meisten Portalen gibt es sehr wohl Aufgaben, die der Kunde selbst übernehmen muss, etwa die Überwachung von möglichen Preiserhöhungen. Zudem sind die Geschäftsbedingungen oftmals so intransparent, dass der Kunde bei der Beauftragung gar nicht absehen kann, was genau auf ihn zukommt.</p>
<h5>Qualitätskriterien schwammig, Testangebote unzureichend</h5>
<p>Auch ein genauer Blick auf die empfohlenen Tarife lässt Zweifel an dem versprochenen Rundum-sorglos-Paket aufkommen: So ist bei keinem einzigen der untersuchten Wechselservices durchgehend zu erkennen, welche Kriterien bei der Auswahl der Angebote genutzt werden. Stattdessen finden sich auch hier zumeist nur vage Angaben, beispielsweise der Hinweis auf eine kurze Vertragslaufzeit. „Das allein hilft dem Kunden natürlich wenig“, kritisiert Peitz. „Es müsste klar werden, was genau der Anbieter unter einer kurzen Vertragslaufzeit versteht – ansonsten hat der Kunde keine Garantie, dass er tatsächlich einen geeigneten Vorschlag bekommt.“</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/05/Energie-Wechselhelfer-Strom-Gas.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF lesen</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wechselhelfer-fu%cc%88r-strom-und-gas-viele-versprechen-wenig-garantien-so-eine-studie-der-marktwaechter-energie-der-verbraucherzentrale/">Wechselhelfer für Strom und Gas &#8211; Viele Versprechen, wenig Garantien, so eine Studie der Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bauprodukte: Hohe Standards für Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz sollen bleiben – Berlin klagt gegen EU-Kommission</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/bauprodukte-hohe-standards-fuer-sicherheit-umwelt-und-verbraucherschutz-sollen-bleiben-berlin-klagt-gegen-eu-kommission/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bauprodukte-hohe-standards-fuer-sicherheit-umwelt-und-verbraucherschutz-sollen-bleiben-berlin-klagt-gegen-eu-kommission</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Apr 2017 11:25:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Standart]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG76]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/bauprodukte-hohe-standards-fuer-sicherheit-umwelt-und-verbraucherschutz-sollen-bleiben-berlin-klagt-gegen-eu-kommission/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bestimmte Baunormen der EU sind aus Sicht der Bundesregierung unzureichend oder lückenhaft umgesetzt. Darum hat die Bundesregierung fristgerecht eine Klage gegen die EU-Kommission beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Würden die Normen in der jetzigen Form angewendet, wären die Bauwerkssicherheit sowie der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung gefährdet. zum Artikel als PDF</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/bauprodukte-hohe-standards-fuer-sicherheit-umwelt-und-verbraucherschutz-sollen-bleiben-berlin-klagt-gegen-eu-kommission/">Bauprodukte: Hohe Standards für Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz sollen bleiben – Berlin klagt gegen EU-Kommission</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bestimmte Baunormen der EU sind aus Sicht der Bundesregierung unzureichend oder lückenhaft umgesetzt. Darum hat die Bundesregierung fristgerecht eine Klage gegen die EU-Kommission beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Würden die Normen in der jetzigen Form angewendet, wären die Bauwerkssicherheit sowie der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung gefährdet.  <span id="more-25007"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2017/04/BaBe-Bauprodukte.pdf" alt="BaBe-Bauprodukte.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/bauprodukte-hohe-standards-fuer-sicherheit-umwelt-und-verbraucherschutz-sollen-bleiben-berlin-klagt-gegen-eu-kommission/">Bauprodukte: Hohe Standards für Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz sollen bleiben – Berlin klagt gegen EU-Kommission</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mit Fernwärme heizen: Vor- und Nachteile für Verbraucher &#8211; Energieberatung der Verbraucherzentrale klärt die Fakten</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/mit-fernwaerme-heizen-vor-und-nachteile-fuer-verbraucher-energieberatung-der-verbraucherzentrale-klaert-die-fakten/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=mit-fernwaerme-heizen-vor-und-nachteile-fuer-verbraucher-energieberatung-der-verbraucherzentrale-klaert-die-fakten</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2016 00:57:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Fernwärme]]></category>
		<category><![CDATA[Heizen]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG71]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/mit-fernwaerme-heizen-vor-und-nachteile-fuer-verbraucher-energieberatung-der-verbraucherzentrale-klaert-die-fakten/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Fernwärme soll preisgünstig, unkompliziert und umweltschonend sein – sagt die Werbung der Energieversorger. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Steigende Preise und Anbieter-Monopole machen Fernwärme teuer für Verbraucher. Margrit Hintz, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Schleswig- Holstein, beantwortet die wichtigsten Fragen. zum Artikel als PDF</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/mit-fernwaerme-heizen-vor-und-nachteile-fuer-verbraucher-energieberatung-der-verbraucherzentrale-klaert-die-fakten/">Mit Fernwärme heizen: Vor- und Nachteile für Verbraucher &#8211; Energieberatung der Verbraucherzentrale klärt die Fakten</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Fernwärme soll preisgünstig, unkompliziert und umweltschonend sein – sagt die Werbung der Energieversorger. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Steigende Preise und Anbieter-Monopole machen Fernwärme teuer für Verbraucher. Margrit Hintz, Energieexpertin der <a href="https://www.vzsh.de/home" target="_blank" title="Verbraucherzentrale Schleswig- Holstein">Verbraucherzentrale Schleswig- Holstein</a>, beantwortet die wichtigsten Fragen.  <span id="more-24327"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2016/10/EnBs-fernwaerme-vor-nachteile.pdf" alt="EnBs-fernwaerme-vor-nachteile.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/mit-fernwaerme-heizen-vor-und-nachteile-fuer-verbraucher-energieberatung-der-verbraucherzentrale-klaert-die-fakten/">Mit Fernwärme heizen: Vor- und Nachteile für Verbraucher &#8211; Energieberatung der Verbraucherzentrale klärt die Fakten</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Deutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht: Auch Makler müssen bei Immobilienanzeigen Energieverbrauchsangaben machen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/deutsche-umwelthilfe-siegt-vor-gericht-auch-makler-muessen-bei-immobilienanzeigen-energieverbrauchsangaben-machen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=deutsche-umwelthilfe-siegt-vor-gericht-auch-makler-muessen-bei-immobilienanzeigen-energieverbrauchsangaben-machen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2016 09:13:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[AG90]]></category>
		<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://wordpress.wohnungswirtschaft-heute.de/deutsche-umwelthilfe-siegt-vor-gericht-auch-makler-muessen-bei-immobilienanzeigen-energieverbrauchsangaben-machen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Rechte von Wohnungssuchenden in Deutschland gestärkt und einen bereits 2015 von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstrittenen Rechtsspruch in zweiter Instanz bestätigt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg sind Immobilienmakler dazu verpflichtet, bei der Bewerbung von Wohnimmobilien in kommerziellen Medien, Informationen zur energetischen Qualität der Immobilie nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu nennen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/deutsche-umwelthilfe-siegt-vor-gericht-auch-makler-muessen-bei-immobilienanzeigen-energieverbrauchsangaben-machen/">Deutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht: Auch Makler müssen bei Immobilienanzeigen Energieverbrauchsangaben machen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Rechte von Wohnungssuchenden in Deutschland gestärkt und einen bereits 2015 von der <a href="http://www.duh.de/home.html" target="_blank" title="Deutschen Umwelthilfe (DUH)">Deutschen Umwelthilfe (DUH)</a> erstrittenen Rechtsspruch in zweiter Instanz bestätigt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg sind Immobilienmakler dazu verpflichtet, bei der Bewerbung von Wohnimmobilien in kommerziellen Medien, Informationen zur energetischen Qualität der Immobilie nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu nennen (Az. 3 U 198/15), wenn ein Energieausweis vorliegt.  <span id="more-23466"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2016/03/Fueko-makler-urteil.pdf" alt="Fueko-makler-urteil.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/deutsche-umwelthilfe-siegt-vor-gericht-auch-makler-muessen-bei-immobilienanzeigen-energieverbrauchsangaben-machen/">Deutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht: Auch Makler müssen bei Immobilienanzeigen Energieverbrauchsangaben machen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
