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	<title>Verbrauch Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Verbrauch Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Im Mai 2022 wurde ein Drittel weniger Gas als im Mai 2021 verbraucht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Aug 2022 19:28:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG78]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den ersten fünf Monaten dieses Jahres lag der Gasverbrauch in Deutschland mit 460 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) 14,3 Prozent niedriger als im Vorjahreszeitraum (Jan.-Mai 2021: 537 Mrd. kWh). Das zeigen aktuelle Zahlen des BDEW. Ein maßgeblicher Grund für den Rückgang ist die in diesem Jahr deutlich mildere Witterung als im Frühjahr 2021, da Gas [&#8230;]</p>
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<p>In den ersten fünf Monaten dieses Jahres lag der Gasverbrauch in Deutschland mit 460 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) 14,3 Prozent niedriger als im Vorjahreszeitraum (Jan.-Mai 2021: 537 Mrd. kWh).</p>



<p>Das zeigen aktuelle Zahlen des BDEW. Ein maßgeblicher Grund für den Rückgang ist die in diesem Jahr deutlich mildere Witterung als im Frühjahr 2021, da Gas vorwiegend zum Heizen eingesetzt wird. Doch auch bereinigt um Temperatureffekte lag der Gasverbrauch im laufenden Jahr 6,4 Prozent unter dem Wert des Vorjahreszeitraums. Besonders deutlich war der Rückgang im Monat Mai: Hier lag der Verbrauch um mehr als ein Drittel niedriger als im Mai 2021 (-34,7 Prozent). Bereinigt um Temperatureffekte beträgt das Minus noch 10,8 Prozent.</p>



<p>Deutlich rückläufig ist auch die Stromerzeugung aus Erdgas: So lag die Gasverstromung in den ersten fünf Monaten dieses Jahres mit 37 Mrd. kWh ebenfalls um bislang 14,3 Prozent niedriger als im Vorjahreszeitraum. Nur im Mai 2022 erzeugten Gaskraftwerke trotz der aktuell hohen Gaspreise geringfügig mehr Strom als im Mai 2021, dies allerdings vor dem Hintergrund geringerer Einspeisungen aus erneuerbaren Energien sowie dem Umstand, dass in den vergangenen 12 Monaten infolge des Kernenergie- und Kohleausstiegs über 12 GW installierte Leistung stillgelegt wurden&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/sinkender-Gasverbrauch.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/sinkender-Gasverbrauch.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>75 Prozent der Mieterinnen und Mieter wünschen sich monatliche Verbrauchsinformationen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Jul 2022 19:33:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Kundenservice]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Alle zwei Jahre führt Analyse &#38; Konzepte immo.consult den „Servicemonitor Wohnen“ durch, eine deutschlandweite, repräsentative Umfrage unter Mieterhaushalten. Exklusiv für Reos stellte Analyse &#38; Konzepte dabei zusätzlich diese Frage: Welche zusätzlichen Services wünschen sich Mieterinnen und Mieter in Deutschland? 75 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter gaben an, dass sie gern digitale Zähler und monatliche [&#8230;]</p>
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<p>Alle zwei Jahre führt Analyse &amp; Konzepte immo.consult den „Servicemonitor Wohnen“ durch, eine deutschlandweite, repräsentative Umfrage unter Mieterhaushalten. Exklusiv für Reos stellte Analyse &amp; Konzepte dabei zusätzlich diese Frage: <strong>Welche zusätzlichen Services wünschen sich Mieterinnen und Mieter in Deutschland?</strong></p>



<p><strong>75 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter</strong> gaben an, dass sie gern digitale Zähler und monatliche Informationen über das eigene Verbrauchsverhalten hätten. Am stärksten ausgeprägt ist dieser Wunsch bei Alleinerziehenden (89,8 Prozent) sowie Familien (84,3 Prozent). Seit Januar 2022 sind Vermieterinnen und Vermieter ohnehin dazu verpflichtet, monatlich Verbrauchsinformationen in Bezug auf Heizung und Warmwasser zur Verfügung zu stellen, sofern es fernauslesbare Zähler gibt. </p>



<p>„Die Umfrage zeigt, dass dies absolut im Sinne der Mieterinnen und Mieter ist. Die steigenden Energiekosten dürften das Interesse an solchen Informationen noch erhöhen“, kommentiert Kjell Ole Beckmann, Geschäftsführer der Reos GmbH.</p>



<h2>Mieter-App, Videogegensprechanlage und digitale Türöffnung</h2>



<p>Eine Mieter-App ist für 57 Prozent der Befragten spannend. Hierfür interessieren sich insbesondere die unter 30-Jährigen, Alleinerziehende und Familien. Vergleichsweise gering ausgeprägt ist das Interesse bei denjenigen, die bei einer Privatperson ihre Wohnung mieten. Eine Videogegensprechanlage würden 55 Prozent der Mieterinnen und Mieter gern nutzen. </p>



<p>Eine Paketstation für den Versand und Empfang von Paketen wäre für 52 Prozent interessant und 44 Prozent hätten gern eine digitale Tür- und Garagenöffnung&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/07/Wowi-technik-ag-122-Mieter-wuenschen-monatliche-Verbrauchsinformationen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/07/Wowi-technik-ag-122-Mieter-wuenschen-monatliche-Verbrauchsinformationen.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Mehr Transparenz durch unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) – Die Umsetzung erklären Kristin Gerstenkorn und Thomas Kode</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Apr 2022 12:21:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG163]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) wird mehr Transparenz geschaffen. Diese soll die Bewohner*innen zum bewussteren Umgang mit den Ressourcen Wärme und Warmwasser bewegen. Aktuell wirft die UVI allerdings noch Fragen auf, die Lena Fritschle im Gespräch mit Kristin Gerstenkorn und Thomas Kode klären möchten. Kristin Gerstenkorn ist Produktmanagerin bei KALO und insbesondere für die Umsetzung [&#8230;]</p>
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<p>Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) wird mehr Transparenz geschaffen. Diese soll die Bewohner*innen zum bewussteren Umgang mit den Ressourcen Wärme und Warmwasser bewegen. Aktuell wirft die UVI allerdings noch Fragen auf, die Lena Fritschle im Gespräch mit Kristin Gerstenkorn und Thomas Kode klären möchten. Kristin Gerstenkorn ist Produktmanagerin bei KALO und insbesondere für die Umsetzung der UVI zuständig. Thomas Kode ist Abteilungsleiter Digitale Lösungen.</p>



<p><em>Kristin, bitte erläutere doch einmal zum Einstieg, was die UVI genau ist und was sie laut der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) an Informationen enthalten muss?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Eigentlich sagt der Name schon sehr viel aus. Die unterjährige Verbrauchsinformation ist die Übersicht über Verbräuche, die unterjährig – seit dem 1. Januar 2022 monatlich – von den Gebäudeeigentümerinnen, Verwalterinnen bzw. Vermieterinnen denjenigen Bewohnerinnen zur Verfügung gestellt werden muss, die in einer Liegenschaft mit fernauslesbarer Messtechnik leben. </p><p>In der UVI enthalten sein müssen die Verbräuche des letzten Monats, des Vormonats, des gleichen Monats im Vorjahr sowie ein Vergleichswert ähnlicher Wohnungen. Die Verbräuche müssen dabei alle in Kilowattstunden (kWh) angegeben werden.</p><cite>Kristin Gerstenkorn</cite></blockquote>



<p><em>Wie sehr verändert die unterjährige Verbrauchsinformation die bisherigen Abläufe?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Mit der UVI ändert sich ein seit Jahrzehnten gewohntes und gelebtes Paradigma. Statt einmal pro Jahr Daten für die Heizkostenabrechnung zu sammeln und diese inklusive des Jahresverbrauchs an die Bewohnerinnen zu senden, ist nun monatlich Bewegung drin. Die Bewohnerinnen müssen jeden Monat ihre Verbräuche mitgeteilt bekommen. Damit die Verbräuche dort tatsächlichen ankommen, müssen die Gebäudeeigentümerinnen, Verwalterinnen bzw. Vermieter*innen die stattgefundenen Nutzerwechsel in der Regel immer „sofort“ an KALO übermitteln. </p><p>Das ist ein komplett anderer Ansatz als bisher, und letztendlich auch nur mit digitalen Lösungen überhaupt sinnvoll umsetzbar. Die UVI beschleunigt damit die Digitalisierung der Branche. Der UVI geht voraus, dass bis spätestens Ende 2026 alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Messtechnik ausgestattet sein müssen.</p><cite>Kristin Gerstenkorn</cite></blockquote>



<p><em>Wie ist deine Einschätzung: Werden die Bewohner*innen dank der neuen Transparenz durch die UVI tatsächlich sparsamer im Verbrauch werden?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Es gibt bereits einige Analysen, die zeigen, dass Bewohnerinnen, die regelmäßig Informationen über ihre Energieverbräuche erhalten, ihr Verhalten anpassen und weniger verbrauchen. Und dass diese Einspareffekte über die Folgejahre auch gehalten werden. </p><p>Darüber hinaus hat die noventic group, zu der auch KALO gehört, im letzten Jahr zusammen mit der TU Darmstadt auch einmal genauer das Selbstverständnis der Mieterinnen beim wohnungswirtschaftlichen Klimaschutz untersucht: Die überwiegende Mehrheit der Mieter*innen ist sich ihrer Verantwortung bewusst und bereit, ihren Anteil zum Klimaschutz im Gebäude beizutragen. Dazu wünschen sie sich u.a. aussagekräftige und zeitnahe Verbrauchsinformationen auf digitalen Informationskanälen.</p><cite>Kristin Gerstenkorn</cite></blockquote>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized"><img decoding="async" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Kalo-serie-mehr-teil-zwei-4.jpg" alt="" class="wp-image-38784" width="563" height="422" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Kalo-serie-mehr-teil-zwei-4.jpg 563w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Kalo-serie-mehr-teil-zwei-4-300x225.jpg 300w" sizes="(max-width: 563px) 100vw, 563px" /><figcaption><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/dokumente/studie_rolle-mieter-im-klimaschutz_210923.pdf">Hier geht es zur noventic- Studie: die Rolle des Mieters im wohnungswirtschaftlichen Klimaschutz.</a></figcaption></figure>



<p><em>In der novellierten Heizkostenverordnung steht, dass die UVI „mitgeteilt“ werden muss. Was bedeutet das genau?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Dazu würde ich gern die Begründung zitieren, die den Begriff „Mitteilen“ in der HKVO definiert. Dort heißt es: „Mitteilen der Informationen bedeutet, dass die Information den Nutzer unmittelbar erreicht, ohne dass er sie suchen muss. Dies kann in Papierform oder auf elektronischem Wege, etwa per E-Mail, geschehen. </p><p>Informationen können auch über das Internet zur Verfügung gestellt werden, jedoch nur, wenn der Nutzer dann in irgendeiner Weise in den angegebenen Intervallen darüber unterrichtet wird, dass sie dort nun zur Verfügung stehen. Andernfalls kann nicht von einem „Mitteilen“ gesprochen werden, sondern nur von einem „Zurverfügungstellen“.“</p><cite>Kristin Gerstenkorn</cite></blockquote>



<p><em>Thomas, gelten Liegenschaften die mit „Walk-by-Technologie“ ausgestattet sind auch als „fernauslesbar“? Besteht hier auch eine UVI-Pflicht? &#8230;</em></p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Kalo-serie-mehr-teil-zwei.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/04/Kalo-serie-mehr-teil-zwei.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Mehr Dämmung führt zu erhöhten CO2-Emissionen, CO2-einsparend wirken würde die Digitalisierung der Verbrauchserfassung für Wärme und Strom und deren Transparenz für Eigentümer und Nutzer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Dec 2021 19:41:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Aus der neuesten Studie der Univ.-Prof. Dr. Manfred Norbert Fisch (Steinbeis-Innovationszentrum siz energieplus) und Univ.-Prof. Dr. Kunibert Lennerts (Karlsruher Institut für Technologie, KIT) im Auftrag des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, geht hervor: Noch mehr Dämmung, als das geltende Gebäudeenergiegesetz fordert, führt nur noch zu geringen und rein theoretischen Einsparungen des Heizwärmebedarfs und [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Aus der neuesten Studie der Univ.-Prof. Dr. Manfred Norbert Fisch (Steinbeis-Innovationszentrum siz energieplus) und Univ.-Prof. Dr. Kunibert Lennerts (Karlsruher Institut für Technologie, KIT) im Auftrag des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, geht hervor: Noch mehr Dämmung, als das geltende Gebäudeenergiegesetz fordert, führt nur noch zu geringen und rein theoretischen Einsparungen des Heizwärmebedarfs und aufgrund des Ressourcenaufwands gleichzeitig zu erhöhten CO2-Emissionen. Es sollte daher keine weiteren Verschärfungen der Anforderungen an die Gebäudehülle für den Neubau geben.</p>



<h2>Betriebsoptimierung und Solarisierung sind geeignete Maßnahmen</h2>



<p>Um eine Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 zu erreichen, muss sich die künftige Bundesregierung auf schnell wirksame und umsetzbare Maßnahmen konzentrieren. Dazu zählen laut der Studie insbesondere die Betriebsoptimierung, die Solarisierung der Dachflächen zur Stromproduktion, der Ausbau von und der Anschluss an Fernwärmenetze sowie der Umstieg auf Wärmepumpen.</p>



<p>Allein mit der Betriebsoptimierung und der Solarisierung von Dachflächen ließen sich erhebliche Potenziale zur CO2-Reduktion erschließen. Bei Wirtschaftsimmobilien seien durch Betriebsoptimierungen im Mittel bis zu 30 Prozent an Einsparung der Endenergie oder insgesamt eine Vermeidung von jährlich etwa zehn Millionen Tonnen CO2-Emissionen möglich.</p>



<p>Für den Bereich der Wohnimmobilien seien CO2-Einsparungen von acht bis zehn Prozent realistisch. Aufgrund dieser Relevanz, einem in der Regel günstigen Kosten-Nutzenverhältnis, der niedrigen CO2-Vermeidungskosten und der zeitnahen Umsetzungsmöglichkeiten, solle der aktuelle Fördersatz für Effizienzmaßnahmen an der Anlagentechnik in der BEG-Förderung von derzeit 20 Prozent deutlich erhöht werden.</p>



<h2>Transparenz durch Digitalisierung der Betriebsdaten &#8211; Smart Readiness Indicator (SRI)</h2>



<p>Ferner fordern die Autoren der Studie eine Transparenz durch Digitalisierung der Betriebsdaten &#8211; Smart Readiness Indicator. Grundlage für die zielgerichtete Umsetzung effizienter Maßnahmen ist eine Digitalisierung der Verbrauchserfassung für Wärme und Strom. Ziel muss es sein, alle Gebäude bis 2025 mit digitaler und fernauslesbarer Mess- und Datentechnik auszustatten, um die jederzeitige Bewertung der THG-Emissionen der Gebäude zu ermöglichen. </p>



<p>Die Daten müssen online für den Eigentümer und Nutzer zur Optimierung des Betriebs verfügbar gemacht und automatisiert mit Benchmarks zur Plausibilisierung versehen werden. Der in der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) optional geforderte Smart Readiness Indicator zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden wird einen wesentlichen Beitrag zur beschleunigten Digitalisierung des Gebäudebestands leisten.</p>



<h2>Live-Darstellung von Verbräuchen und THG-Emissionen</h2>



<p>Fehlende Auskunftspflichten sowie Datenschutzregelungen verhindern derzeit, dass Eigentümer Mieterverbräuche erfassen und für die Erarbeitung von Klimakonzepten verwenden können. Dieses Hemmnis ist spätestens mit der Einführung der fernauslesbaren Messtechnik durch den Gesetzgeber zu beseitigen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/12/ZIA-Klimastudie-Daemmung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/12/ZIA-Klimastudie-Daemmung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Mülheimer Wohnungsbau eG fit für EED – Verbrauchskostenabrechnung von Wärme und Wasser jetzt digitalisierte – komplett in eigener Hand</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/muelheimer-wohnungsbau-eg-fit-fuer-eed-verbrauchskostenabrechnung-von-waerme-und-wasser-jetzt-digitalisierte-komplett-in-eigener-hand/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=muelheimer-wohnungsbau-eg-fit-fuer-eed-verbrauchskostenabrechnung-von-waerme-und-wasser-jetzt-digitalisierte-komplett-in-eigener-hand</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Oct 2021 19:50:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[EED]]></category>
		<category><![CDATA[Mülheim]]></category>
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		<category><![CDATA[Technik AG119]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Mülheimer Wohnungsbau eG (MWB) ist eine Genossenschaft mit rund 8.600 Mitgliedern und mehr als 5.000 Wohnungen in Mülheim an der Ruhr, Düsseldorf und Wuppertal. 2017 hat sich die Wohnungsbaugenossenschaft dazu entschlossen, die Verbrauchskostenabrechnung von Wärme und Wasser selbst zu managen. Ein Grund: Immer wieder gab es Fehler in den Abrechnungen externer Dienstleister. Zum anderen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/muelheimer-wohnungsbau-eg-fit-fuer-eed-verbrauchskostenabrechnung-von-waerme-und-wasser-jetzt-digitalisierte-komplett-in-eigener-hand/">Mülheimer Wohnungsbau eG fit für EED – Verbrauchskostenabrechnung von Wärme und Wasser jetzt digitalisierte – komplett in eigener Hand</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Mülheimer Wohnungsbau eG (MWB) ist eine Genossenschaft mit rund 8.600 Mitgliedern und mehr als 5.000 Wohnungen in Mülheim an der Ruhr, Düsseldorf und Wuppertal. 2017 hat sich die Wohnungsbaugenossenschaft dazu entschlossen, die Verbrauchskostenabrechnung von Wärme und Wasser selbst zu managen. Ein Grund: Immer wieder gab es Fehler in den Abrechnungen externer Dienstleister. Zum anderen wollte die Mühlheimer Wohnungsbau eG den Service für die Mieterinnen und Mieter verbessern und mehr Komfort, Sicherheit und Energieeffizienz bieten.</p>



<h2>Kompetente Beratung von smarvis – Unterstützung von Anfang an</h2>



<p>Für die Umstellung setzte die Wohnungsbaugenossenschaft auf die Expertise von smarvis, dem Pionier und Marktführer im Bereich der Selbstabrechnung. Seit mittlerweile 10 Jahren ist das Unternehmen erfolgreich am Markt und deutschlandweit vertrauen mehr als 200 Unternehmen auf die Leistungen und Lösungen von smarvis. Dabei geht es auch um die Digitalisierung bestehender Prozesse, um Verbräuche der Mieter schnell über Fernauslesung zu erfassen.</p>



<p>smarvis begleitete die Wohnungsbaugenossenschaft von Anfang an bei der sukzessiven Umrüstung des gesamten Wohnungsbestands auf die neue Messtechnik. Darüber hinaus erhielten die Fachkräfte der MWB und deren Montagedienstleister umfassende Schulungen von smarvis, um das nötige Fachwissen zu erhalten – sowohl für die technischen Komponenten als auch für die Software.</p>



<h2>Smarte Systemlösungen von QUNDIS für eine komplett digitalisierte Selbstabrechnung</h2>



<p>Um nicht nur die Abrechnungen selbst zu managen, sondern den gesamten Prozess komplett zu digitalisieren, setzte die Mülheimer Wohnungsbau eG auf die System- und Messtechnik des Marktführers QUNDIS&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/10/Digital-technik-selbstablesen-MWB.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/10/Digital-technik-selbstablesen-MWB.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Noch nicht vom Bundesrat entschieden! Trotzdem: Vorarbeiten für eine monatliche Verbrauchsinfo weiterzuverfolgen, als ob die Verordnung zum 1. Januar 2022 in Kraft träte, rät der GdW.</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/noch-nicht-vom-bundesrat-entschieden-trotzdem-vorarbeiten-fuer-eine-monatliche-verbrauchsinfo-weiterzuverfolgen-als-ob-die-verordnung-zum-1-januar-2022-in-kraft-traete-raet-der-gdw/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=noch-nicht-vom-bundesrat-entschieden-trotzdem-vorarbeiten-fuer-eine-monatliche-verbrauchsinfo-weiterzuverfolgen-als-ob-die-verordnung-zum-1-januar-2022-in-kraft-traete-raet-der-gdw</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Oct 2021 10:57:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG73]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Messen]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Zähler]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat am 17. August 2020 die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer. Mit der Änderungsverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Eigentlich hätte dies schon bis zum 25.Oktober 2020 stattfinden müssen. Im Wesentlichen sind diese Änderungen vorgesehen: Fernablesbarkeit [&#8230;]</p>
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<p>Das Bundeskabinett hat am 17. August 2020 die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer. Mit der Änderungsverordnung werden Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Eigentlich hätte dies schon bis zum 25.Oktober 2020 stattfinden müssen. Im Wesentlichen sind diese Änderungen vorgesehen:</p>



<h2>Fernablesbarkeit von Messgeräten</h2>



<p>Messtechnische Ausstattungen zur Verbrauchserfassung (Zähler, Heizkostenverteiler), die nach dem Inkrafttreten der Änderungen eingebaut werden, müssen fernablesbar sein. Dabei werden Walk-by- und Drive- by-Technologien als fernablesbar definiert. Das Erfordernis der Fernablesbarkeit besteht nicht, wenn nur ein einzelnes Gerät ausgetauscht wird, das Teil eines Gesamtsystems aus im Übrigen nicht fernablesbaren Zählern ist. </p>



<p>Vorhandene Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis Ende 2026 mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn dies im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde.</p>



<h2>Interoperabilität von Geräten zur Verbrauchserfassung</h2>



<p>Neu eingebaute fernablesbare Messgeräte oder entsprechend nachgerüstete Systeme müssen mit den Systemen anderer Anbieter interoperabel sein. Dies bedeutet, dass die verschiedenen Ausstattungen in der Lage sind, Daten beziehungsweise Informationen miteinander auszutauschen. Die Interoperabilität muss bei solchen Geräten gewährleistet sein, die frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Novelle eingebaut werden. </p>



<p>Die Anforderung der Interoperabilität geht unter anderem auf eine Empfehlung des Bundeskartellamts zur Stärkung des Wettbewerbs im Bereich des Submeterings durch Vereinfachung eines Wechsels des Messdienstleisters zurück. Technische Vorgaben, um Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickeln.</p>



<h2>Anbindbarkeit an Smart-Meter-Gateway</h2>



<p>Fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, die ein Jahr nach Inkrafttreten der geänderten Heizkostenverordnung oder später installiert werden, müssen nicht nur interoperabel sein, sondern auch sicher an ein Smart-Meter-Gateway nach dem Messstellenbetriebsgesetz angebunden werden können. Für bis dahin bereits installierte fernablesbare Ausstattungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis Ende 2031.</p>



<h2>Neue Mitteilungs- und Informationspflichten</h2>



<p>Neben Um- beziehungsweise Nachrüstpflichten sieht die Verordnung auch neue Mitteilungs- und Informationspflichten vor. So müssen Gebäudeeigentümer, in deren Objekten fernablesbare Messgeräte installiert sind, den Nutzern bis Ende 2021 regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen mitteilen; ab 2022 wird eine monatliche Mitteilung verpflichtend. Der erste Entwurf hatte noch eine auf die Heizperiode beschränkte Informationspflicht vorgesehen&#8230;</p>



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		<title>Auf rund 700 Milliarden Kilowattstunden wird der Strombedarf in Deutschland bis zum Jahr 2030 steigen, hat der BDEW berechnet.</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/auf-rund-700-milliarden-kilowattstunden-wird-der-strombedarf-in-deutschland-bis-zum-jahr-2030-steigen-hat-der-bdew-berechnet/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=auf-rund-700-milliarden-kilowattstunden-wird-der-strombedarf-in-deutschland-bis-zum-jahr-2030-steigen-hat-der-bdew-berechnet</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Oct 2021 10:37:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG73]]></category>
		<category><![CDATA[Stromverbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mehr Elektroautos, mehr Wärmepumpen, mehr Wasserstoff – um die Klimaschutzziele für Deutschland 2030 zu erreichen, wird der Strombedarf bis 2030 nach neuen BDEW-Berechnungen auf rund 700 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) jährlich ansteigen. Zum Vergleich: Im Vor-Corona-Jahr 2019 betrug der Stromverbrauch 567,6 Mrd. kWh, im Jahr 2020 545,3 Mrd. kWh. Um das Ziel der Klimaneutralität bis [&#8230;]</p>
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<p>Mehr Elektroautos, mehr Wärmepumpen, mehr Wasserstoff – um die Klimaschutzziele für Deutschland 2030 zu erreichen, wird der Strombedarf bis 2030 nach neuen BDEW-Berechnungen auf rund 700 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) jährlich ansteigen. Zum Vergleich: Im Vor-Corona-Jahr 2019 betrug der Stromverbrauch 567,6 Mrd. kWh, im Jahr 2020 545,3 Mrd. kWh. </p>



<p>Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen sind laut den -Berechnungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin, bis 2030 bereits rund 14 Millionen Elektro-Pkw, fünf bis sechs Millionen Wärmepumpen und 15 Gigawatt Elektrolysekapazität zur Produktion von Wasserstoff in Deutschland notwendig.</p>



<p>„Trotz der stetig steigenden Effizienz elektrischer Geräte ist zu erwarten, dass der Stromverbrauch deutlich ansteigen wird. Um fossile Energieträger zu ersetzen, wird künftig auch in den Bereichen Verkehr, Wärme und Industrie deutlich mehr grüner Strom nachgefragt. Die zunehmende Digitalisierung wird den Stromverbrauch zusätzlich erhöhen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung&#8230;</p>



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		<title>Dritte Verordnung verabschiedet: Leichte Entlastung für Verbraucher durch einheitliche Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/dritte-verordnung-verabschiedet-leichte-entlastung-fuer-verbraucher-durch-einheitliche-eichfristen-fuer-warm-und-kaltwasserzaehler/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=dritte-verordnung-verabschiedet-leichte-entlastung-fuer-verbraucher-durch-einheitliche-eichfristen-fuer-warm-und-kaltwasserzaehler</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Oct 2021 22:24:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG73]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserverbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserzähler]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat am 7. Juli 2021 die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung verabschiedet, die die Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler auf einheitlich sechs Jahre festlegt. Durch einheitliche Eichfristen und damit einheitliche Austauschtermine für Warm- und Kaltwasserzähler werden insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet. Mit diesen Änderungen der Mess- und Eichverordnung [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Bundeskabinett hat am 7. Juli 2021 die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung verabschiedet, die die Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler auf einheitlich sechs Jahre festlegt. Durch einheitliche Eichfristen und damit einheitliche Austauschtermine für Warm- und Kaltwasserzähler werden insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet.</p>



<p>Mit diesen Änderungen der Mess- und Eichverordnung werden zum einen Empfehlungen des Deutschen Bundestags umgesetzt sowie Ergebnisse einer Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts aufgegriffen. So hatte zum einen der Bundestag Anfang 2020 eine Anpassung und Vereinheitlichung der Eichfristen empfohlen. Darüber hinaus hatte das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung bei Ablesediensten von Heizund Wasserkosten (Submetering) durchgeführt und auf die Relevanz von Eichfristen für die Laufzeit von Zählermietverträgen hingewiesen. </p>



<p>So bestimmen laut Bundeskartellamt die Eichfristen der verschiedenen Zählerarten in der Regel die Laufzeit der Zählermietverträge mit dem Submetering-Anbieter, welcher üblicherweise Zähler und Ablesedienstleistungen anbietet. Warmwasser- und Wärmezähler hatten bislang eine Eichfrist von fünf Jahren, Kaltwasserzähler von sechs Jahren. Die unterschiedlichen Eichfristen führten dazu, dass die Zählermietverträge oft nicht gleichzeitig enden. </p>



<p>Eine vorzeitige Kündigung löst jedoch Ablösezahlungen für die Restmietlaufzeit aus, was die Kosten eines Anbieterwechsels erhöht. Mit der Vereinheitlichung der Eichfristen wird hier nun eine konkrete Verbesserung erreicht&#8230;</p>



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		<title>Mieter und Vermieter wollen beim Energieverbrauch sparen – Sie müssen allerdings wissen, was sie gerade verbrauchen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/mieter-und-vermieter-wollen-beim-energieverbrauch-sparen-sie-muessen-allerdings-wissen-was-sie-gerade-verbrauchen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=mieter-und-vermieter-wollen-beim-energieverbrauch-sparen-sie-muessen-allerdings-wissen-was-sie-gerade-verbrauchen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 May 2021 14:42:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[energie.]]></category>
		<category><![CDATA[energie AG14]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
		<category><![CDATA[Stromverbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zeitintensiv, unverständlich oder gar fehlerhaft – eine aktuelle Techem Studie zeigt, wie Mieter und Vermieter auf die jährliche Heizkostenabrechnung blicken und welche Möglichkeiten sie zur Optimierung des Energieverbrauchs in Gebäuden sehen. Rund ein Drittel der Mieter (31 Prozent) sowie 45 Prozent der Vermieter haben schon einmal schlechte Erfahrungen mit der jährlichen Heizkostenabrechnung gemacht &#8211; das [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Zeitintensiv, unverständlich oder gar fehlerhaft – eine aktuelle Techem Studie zeigt, wie Mieter und Vermieter auf die jährliche Heizkostenabrechnung blicken und welche Möglichkeiten sie zur Optimierung des Energieverbrauchs in Gebäuden sehen.</p>



<p>Rund ein Drittel der Mieter (31 Prozent) sowie 45 Prozent der Vermieter haben schon einmal schlechte Erfahrungen mit der jährlichen Heizkostenabrechnung gemacht &#8211; das ist das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Umfrage von Techem, einem führenden Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude. </p>



<p>Mieter ärgern sich vor allem über unerwartete Nachzahlungsaufforderungen (46 Prozent), die schlecht nachvollziehbare Aufschlüsselung der Heizkosten (44 Prozent) oder fehlerhafte Abrechnungen (41 Prozent). </p>



<p>Vermieter klagen ebenfalls über fehlerhafte Abrechnungen (57 Prozent), den unverhältnismäßigen Zeitaufwand bei der Erstellung von Abrechnungen (46 Prozent) sowie Beschwerden der Mieter bei unerwarteten Nachzahlungsaufforderungen (41 Prozent). Vor allem wenn Heizkosten händisch abgerechnet werden, kann es schnell zu Zahlendrehern kommen. Steigende Mieteranforderungen und neue rechtliche Vorgaben machen die Abrechnung zudem komplexer. Doch welche Möglichkeiten gibt es, den Abrechnungsaufwand zu reduzieren, die Zufriedenheit auf beiden Seiten zu erhöhen und unerwünschte Nachzahlungen zu vermeiden?</p>



<h2>Wunsch nach regelmäßigeren Verbrauchsinformationen</h2>



<p>Mieter wünschen sich mehr Transparenz in Sachen Wärmeverbrauch, um ihr Verhalten anpassen zu können: 73 Prozent würden einem zu hohen Energieverbrauch auf Basis regelmäßiger Informationen gegensteuern. Gleichzeitig erachten 74 Prozent der Vermieter regelmäßigere Verbrauchsinformationen als hilfreich für Mieter, um effizienter heizen zu können. </p>



<p>Nach der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht muss Mietern eine vierteljährliche und ab 2022 eine monatliche Auskunft über ihren Verbrauch zur Verfügung gestellt werden. Um ihren Energieverbrauch zu senken, würde die Mehrheit der Mieter auf Basis dieser Informationen auf klassische Maßnahmen setzen: weniger Heizen (65 Prozent), sich über energieeffizientes Heizen informieren (63 Prozent) oder den Warmwasserverbrauch reduzieren (58 Prozent). Darüber hinaus wünscht sich die Hälfte der Mieter mehr Unterstützung beim energieeffizienten Heizen durch ihren Vermieter (50 Prozent). </p>



<p>„Die Studienergebnisse zeigen, dass Mieter und Vermieter gewillt sind, einem hohen Energieverbrauch entgegenzuwirken. Um das zu ermöglichen, braucht es eine detaillierte und korrekte Aufschlüsselung der Verbrauchsdaten sowie regelmäßigere Verbrauchsinformationen, wie sie nach der EED (Energie Effizienz Richtlinie) vorgesehen sind“, so Nicolai Kuß aus der Geschäftsführung von Techem. „Die Lösung hierfür gibt es schon längst: Verbrauchswerte können per Funk übermittelt und Abrechnungen automatisiert erstellt werden, etwa mit digitalen Services wie Abrechnung Online oder der EED Verbrauchsinfo.“ </p>



<p>Wenngleich der Einsatz digitaler Anwendungen den Energieverbrauch deutlich reduzieren kann, steht dieser in der Liste der Maßnahmen für effizienteres Heizen bei den Mietern noch hinter den klassischen Einsparmaßnahmen an&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/05/techem-studie-energieverbrauch.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/05/techem-studie-energieverbrauch.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>In zwölf Schritten zur effizienten Wärmeplanung in Kommunen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/in-zwoelf-schritten-zur-effizienten-waermeplanung-in-kommunen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=in-zwoelf-schritten-zur-effizienten-waermeplanung-in-kommunen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Jan 2021 13:42:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[energie.]]></category>
		<category><![CDATA[energie AG12]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunen]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Wärme]]></category>
		<category><![CDATA[Wärmewende]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mehr als 80 Prozent des Energieverbrauchs in hessischen privaten Haushalten fallen in den Bereich der Wärme und hier vor allem aufs Heizen. Schlechte Dämmung, alte Fenster oder wenig effiziente Heizungsanlagen sind einige der Gründe. Um dies zu ändern, soll bis 2025 die Sanierungsquote bei Gebäuden von einem auf zwei Prozent pro Jahr verdoppelt werden. Mit [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/in-zwoelf-schritten-zur-effizienten-waermeplanung-in-kommunen/">In zwölf Schritten zur effizienten Wärmeplanung in Kommunen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Mehr als 80 Prozent des Energieverbrauchs in hessischen privaten Haushalten fallen in den Bereich der Wärme und hier vor allem aufs Heizen. Schlechte Dämmung, alte Fenster oder wenig effiziente Heizungsanlagen sind einige der Gründe. Um dies zu ändern, soll bis 2025 die Sanierungsquote bei Gebäuden von einem auf zwei Prozent pro Jahr verdoppelt werden. Mit dem hessischen Wärmeeffizienzpaket unterstützt das Wirtschafts- und Energieministerium aber nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Kommunen und Unternehmen bei Maßnahmen der Energieeffizienz.</p>



<p>„Es sind erhebliche Effizienzsteigerungen im Wärmesektor notwendig. Denn Energie, die wir nicht verbrauchen, muss gar nicht erst produziert werden und schont die Ressourcen“, sagte Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir. Darum hat die Landesenergieagentur (LEA) Hessen gemeinsam mit dem hessischen Wirtschaftsministerium einen sogenannten Wärmeleitfaden für Kommunen veröffentlicht. Dies teilte Minister Al-Wazir heute mit.</p>



<p>„Wir stellen im Jahr 24 Mio. Euro zur Verfügung, um Hessens Gebäude energieeffizienter zu machen. Dazu zählen nicht nur private Häuser und Wohngebäude, sondern auch Rathäuser, Gemeindehallen, Schulen und Kindergärten. Mit dem neuen Wärmeleitfaden geben wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in Hessen eine umfangreiche Hilfestellung an die Hand, die Wärmewende Schritt für Schritt umzusetzen. Falls dann noch Fragen offen sind, ist die LEA die richtige Ansprechpartnerin“, sagte der Minister.</p>



<h2>Investitionen in Wärmeeffizienz schützen das Klima</h2>



<p>Das Angebot an die Kommunen ergänzt die neue aufsuchende Energieberatung im Quartier für Bürgerinnen und Bürger sowie das neue „Sonderprogramm für Eigenheime – sanieren, sparen, Klima schonen“ ebenfalls für Bürgerinnen und Bürger, mit dem umfangreiche energetische Sanierungen von Wohngebäuden in Kombination mit den Angeboten der KfW bis zur Hälfte bezuschusst werden. Allein für das Sonderprogramm stehen in den kommenden Jahren weitere 25 Mio. Euro zur Verfügung.</p>



<p>„Mit dem Wärmeleitfaden unterstützen wir Städte und Gemeinden bei der Wärmeplanung. Das ist wichtig: Denn mit Investitionen in Wärmeeffizienz wird nicht nur Energie gespart, sondern auch das Klima geschützt“, sagte Al-Wazir. Der Wärmeleitfaden fasst in zwölf übersichtlichen Schritten zusammen, wie eine Stadt oder Gemeinde die Wärmewende vor Ort strategisch angehen kann. Konkrete Beispiele vermitteln einen Eindruck, wie Wärmeeffizienzprojekte in der Kommune erfolgreich umgesetzt werden können.</p>



<h2>Energie sparen heißt kommunale Kassen schonen</h2>



<p>Zuerst werden Tipps gegeben, wie die gegenwärtige und zukünftige individuelle Situation einer Kommune erfasst und analysiert sowie die vorhandenen Potenziale untersucht werden können. Anschließend wird dargestellt, wie ein Konzept entwickelt werden kann, das verschiedene Szenarien zur Wärmeversorgung aufzeigt&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Leitfaden-Waermewende-Hessen-Waermeplanung-Kommunen.pdf">zur vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Leitfaden-Waermewende-Hessen-Waermeplanung-Kommunen.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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