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	<title>Telekommunikationsgesetzes Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Telekommunikationsgesetzes Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Telekommunikationsgesetz: Mieterbund und Wohnungswirtschaft gemeinsam für Opt-out-Recht des Mieters bei Erhalt der Betriebskostenumlage</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 15:26:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Deutsche Mieterbund und der GdW, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft, sprechen sich bei der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes gemeinsam dafür aus, die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu erhalten. Gleichzeitig unterstützen beide Spitzenverbände, ein Opt-out-Recht des Mieters einzuführen – also ein Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des [&#8230;]</p>
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<p>Der <strong>Deutsche Mieterbund</strong> und der <strong>GdW</strong>, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft, sprechen sich bei der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes gemeinsam dafür aus, die <strong>Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu erhalten. </strong></p>



<p><strong>Gleichzeitig unterstützen beide </strong>Spitzenverbände, ein <strong>Opt-out-Recht des Mieters einzuführen – also ein Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses.</strong></p>



<p>Deutscher Mieterbund und Wohnungswirtschaft befürworten mehr Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten für Mieterinnen und Mieter. </p>



<p>Allerdings bilden <strong>Mieterinnen und Mieter</strong> bei der TV- und Internetversorgung in <strong>Mehrfamilienhäusern keine homogene Gruppe.</strong> Viele Mieter sind mit der <strong>Kabelversorgung durch ihren Vermieter zufrieden</strong>. Diese Möglichkeit würde ihnen gewissermaßen <strong>ohne Not genommen</strong>, wenn die Möglichkeit der Betriebskostenumlage gestrichen wird. </p>



<p>Daneben gibt es Mieter, die mit der <strong>Kabelversorgung durch den Vermieter nicht zufrieden sind</strong>. Sie können zwar ihren Anbieter wechseln, müssen derzeit aber die Betriebskostenumlage an den Vermieter weiterzahlen, auch wenn sie den Kabelanschluss des Vermieters nicht nutzen. Ihre Wahlfreiheit ist nicht gänzlich ausgeschlossen, aber durch die Tatsache, dass auch bei einem Wechsel weiterhin Kosten an den Vermieter zu zahlen sind, eingeschränkt.</p>



<p>„Wir wollen beim neuen Telekommunikationsgesetz gemeinsam eine <strong>Win-Win-Situation für alle Beteiligten schaffen: ein gestärktes Auswahlrecht des Mieters</strong>, ein <strong>bezahlbarer Breitbandausbau</strong> und <strong>der Erhalt mittelständischer Anbieterstrukturen</strong>. Ein Wegfall der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses dagegen würde für Mieter, darunter <strong>viele mit geringen Einkommen</strong>, eine deutlich <strong>höhere finanzielle Belastung von 100 bis 200 Euro pro Jahr bedeuten</strong>“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. </p>



<p>„<strong>Mittels eines Opt-Out Rechts</strong> hätten <strong>alle Mieterinnen und Mieter wirklich die Wahl</strong>, vom wem sie <strong>TV und Internet beziehen</strong> wollen. <strong>Bei Strom und Gas</strong> wie auch sonst im Telekommunikationsgesetz besteht <strong>der Weg zu mehr Wettbewerb</strong> darin, die <strong>Mindestlaufzeit von Verträgen</strong> zwischen dem Versorger und dem Kunden und damit die Bindung des Kunden <strong>an den Versorger zu limitieren</strong>. Der <strong>Kunde </strong>hat so nach Ablauf einer gewissen Mindestvertragszeit die Möglichkeit zu entscheiden, ob er weiterhin bei dem Versorger bleibt oder den Anbieter, <strong>dann kostenfrei, wechselt“</strong>, sagt Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.</p>



<h2>Ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Verträge mit Telekommunikationsunternehmen</h2>



<p>Um neue, für die Mieter ebenfalls günstige Lösungen zu ermöglichen und die Opt-out-Option insgesamt wirtschaftlich schultern zu können, fordern die <strong>sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Verträge mit Telekommunikationsunternehmen</strong>, die auf <strong>Abrechnungsbasis der Betriebskostenverordnung abgeschlossen wurden</strong>&#8230;</p>



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		<title>Gesetzentwurf fatal und unsozial. Mieter, besonders Mieter mit geringem Einkommen würden deutlich höher belastet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2020 23:23:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG68]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikationsgesetzes]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur haben einen neuen Referentenentwurf für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG – Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) vorgelegt. Dies ist bereits der dritte Entwurf, der aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommt. Grundlage für das Bundeswirtschaftsministerium ist eine EURichtlinie aus dem Jahre 2018. Nun sollten die Verbände innerhalb von nur zwei [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur haben einen neuen Referentenentwurf für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG – Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) vorgelegt. </p>



<p>Dies ist bereits der dritte Entwurf, der aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommt. Grundlage für das Bundeswirtschaftsministerium ist eine EURichtlinie aus dem Jahre 2018. <strong>Nun sollten die Verbände innerhalb von nur zwei Tagen bis letzten Freitag eine Stellungnahme abgeben.</strong></p>



<p>„Wir kritisieren ausdrücklich die völlig unzureichende Frist von zwei Tagen, die für einen umfangreichen Gesetzentwurf ein geordnetes Anhörungsverfahren praktisch unmöglich macht“, <strong>sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW</strong>. Aber nicht nur das, auch inhaltlich steht der Entwurf massiv in der Kritik. </p>



<p>Der GdW ist überzeugt, dass weder für eine Abschaffung der <strong>Betriebskostenverordnung (Art. 14 TKMoG RefE) </strong>noch für eine darauf zielende <strong>Opt-Regelung (§ 69 Abs. 2 TKMoG RefE) </strong>eine europa- oder telekommunikationsrechtliche Grundlage vorhanden ist, die einen derartigen Eingriff in das Mietrecht rechtfertigt.</p>



<h2>Mehrkosten für den Mieter um 100 bis 200 EUR pro Jahr</h2>



<p><strong>„Die Folgen dieses Gesetzentwurfs wären fatal und unsozial.</strong> Mieter und besonders Mieter mit geringem Einkommen würden deutlich höher belastet“, sagt Axel Gedaschko. Eine aktuelle Umfrage allein bei den GdW-Mitgliedern hat ergeben, dass bei Betrachtung künftig vermehrter Glasfaserinvestitionen die Höhe der umzulegenden Entgelte weiterhin günstig bleibt. </p>



<p>So geben 75 % der Unternehmen eine Umlage von maximal 8 EUR pro Monat, 50 % sogar nur von 5 EUR pro Monat an. Bei Wegfall der Umlagefähigkeit würden solche Kosten für den Mieter um 100 bis 200 EUR pro Jahr und Haushalt höher liegen. <strong>Und Haushalte mit geringem Einkommen, deren Kosten der Unterkunft (Miete plus Betriebskosten) vom Sozialhilfeträger übernommen werden, müssten diese Kosten dann künftig aus der eigenen Tasche bezahlen.</strong></p>



<p>Die künftigen Glasfaser- und Breitbandinvestitionen von Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern brechen aufgrund wegfallender Kalkulationsgrundlagen ein. <strong>Allein die GdW-Wohnungsunternehmen planen bis Ende 2025, 2 Millionen Wohnungen an Glasfasernetze anzubinden..</strong></p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/12/Telekommunikationsgesetz-entwurf-unsozial-GDW.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/12/Telekommunikationsgesetz-entwurf-unsozial-GDW.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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