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	<title>Telekommunikation Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Telekommunikation Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Eingriffe in die Vertrags- und Berufsfreiheit – Im TKModG wurde eine Entschädigung aber komplett ausgeblendet.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jun 2022 22:21:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG77]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bereits in seiner Entstehung sorgte das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) für viel Kritik, die auch nach seinem Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 nicht abreißt. Bernd Thielk, Geschäftsführer der willy.tel GmbH, und Uwe Rehnig, Geschäftsführer der Rehnig BAK Breitbandnetze &#38; Kabelfernsehen GmbH, bringen als Vertreter mittelständischer Netzbetreiber unserem Gespräch die Kritik auf den Punkt. Sie sprechen von Eingriffen [&#8230;]</p>
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<p>Bereits in seiner Entstehung sorgte das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) für viel Kritik, die auch nach seinem Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 nicht abreißt. Bernd Thielk, Geschäftsführer der willy.tel GmbH, und Uwe Rehnig, Geschäftsführer der Rehnig BAK Breitbandnetze &amp; Kabelfernsehen GmbH, bringen als Vertreter mittelständischer Netzbetreiber unserem Gespräch die Kritik auf den Punkt. Sie sprechen von Eingriffen in die Vertrags- und Berufsfreiheit.</p>



<p><em>Durch das TKModG fällt ab dem 1. Juli 2024 die Umlagefähigkeit weg. Welche Kosten sind noch bis zum und welche nach dem 1. Juli 2024 umlagefähig? </em></p>



<p><strong>Uwe Rehnig: </strong>Zunächst müssen wir zwischen Neubezügen ab dem 1. Dezember 2021 und dem Bestand unterscheiden. Bei Bestandswohnungen greift die Frist bis zum 30. Juni 2024. Ab dann dürfen weder Infrastrukturkosten noch TV-, Wartungs- oder Urheberrechtsentgelte über die Betriebsnebenkosten abgerechnet werden. Für Neubauten gelten die Regelungen bereits heute. </p>



<p><strong>Bernd Thielk:</strong> Eigentlich dürfen dann nur noch die Stromkosten umgelegt werden. </p>



<p><strong>Uwe Rehnig:</strong> Richtig, aber das ist ein sehr kleiner Kostenanteil. Die wirklich relevanten Entgelte sind durch das neue Gesetz von der Umlage über die Betriebsnebenkosten ausgeschlossen. </p>



<p><strong>Bernd Thielk:</strong> Das bedeutet auch, dass Bestandsverträge nur noch bis zum 30. Juni 2024 über die Betriebskostenabrechnung laufen dürfen. Das heißt, die Refinanzierung der Netze, die in den Gestattungsverträgen üblicherweise über eine Laufzeit von 10 bis 15 Jahren angelegt ist, wurde durch das TKModG zunichte gemacht.</p>



<p><em>Welche Auswirkungen hat das auf Antennen- und Kabelnetzbetreiber, die bislang ihre Betriebskosten auf Mieter umgelegt haben? </em></p>



<p><strong>Bernd Thielk: </strong>Die Betreiber müssen sich vom Sammelinkasso verabschieden und auf Einzelinkasso umstellen. Sie müssen also Direktverträge mit den Mietern abschließen. Diese Verträge dürfen qua Gesetz nur noch eine maximale Laufzeit von 24 Monaten haben und sind danach monatlich kündbar. Das torpediert das bisherige Geschäftsmodell, in dem die Refinanzierung wie beschrieben auf 10 bzw. 15 Jahre ausgelegt war. Angesichts von Basel III und den strengeren Anforderungen von Basel IV (Risikoposition/Eigenkapital Banken) stellt sich auch die Frage, ob die Banken, bei denen sich mittelständische Netzbetreiber das Kapital leihen, angesichts stark reduzierter bzw. fehlender Sicherheiten überhaupt noch Kredite ausstellen werden&#8230;</p>



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		<title>Startschuss der Wohnungswirtschaft in die digitale Welt von morgen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jun 2022 21:46:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG77]]></category>
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		<category><![CDATA[Telekommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikationsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Mai letzten Jahres hat der Bundesrat die Novelle des überarbeiteten Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Die überwiegenden Reaktionen aus der Wohnungswirtschaft waren eher skeptischer Natur. Durchaus sehr verständlich, denn es entfällt auch das bislang geltende sogenannte Nebenkostenprivileg für Vermieter. Doch ein genauerer Blick in das am 1. Dezember 2021 endgültig in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, wie es [&#8230;]</p>
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<p>Im Mai letzten Jahres hat der Bundesrat die Novelle des überarbeiteten Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Die überwiegenden Reaktionen aus der Wohnungswirtschaft waren eher skeptischer Natur. Durchaus sehr verständlich, denn es entfällt auch das bislang geltende sogenannte Nebenkostenprivileg für Vermieter. </p>



<p>Doch ein genauerer Blick in das am 1. Dezember 2021 endgültig in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, wie es im Volltext ein wenig sperrig klingt, offenbart viele neue Chancen. Es setzt wichtige Impulse für einen schnelleren und konsequenteren Ausbau von Gigabitnetzen – der Grundinfrastruktur für Digitalisierung – auch in der Wohnungswirtschaft.</p>



<p>Da neue Chancen immer auch Risiken beinhalten, ist es zunächst wichtig, wesentliche Inhalte und Absichten des Gesetzes sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu verstehen. Nur so ist es möglich, die Änderungen vorteilhaft zu nutzen und künftige Fehler zu vermeiden. Dazu in der Folge einige Einblicke:</p>



<h2>Was ändert sich konkret?</h2>



<p>Vermieter können bisher sowohl die Betriebskosten für die gebäudeinterne Breitband-Infrastruktur als auch die Kosten für die TV-Versorgung auf die Mieter – das sogenannte Nebenkostenprivileg – umlegen. Das neue TKG regelt diese Umlagefähigkeit neu – mit einer Übergangsfrist für alte, bestehende Infrastrukturen bis zum 30. Juni 2024. Danach gilt ein völlig neues Verfahren, das sogenannte Glasfaserbereitstellungsentgeld. Im Übrigen gilt für neu errichtete gebäudeinterne Netzinfrastruktur bereits seit dem 1. Dezember 2021 ausschließlich das neue Verfahren zur Umlage und Refinanzierung.</p>



<h2>Konsequenz:</h2>



<p>Vermieter, die Bestandsverträge zur Breitbandversorgung ihrer Gebäude, mit Laufzeiten über den 30. Juni 2024 hinaus, mit Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen haben, können das hierfür zu zahlende Entgelt im Rahmen der Mietnebenkosten ab dem Ende der Übergangsfrist nicht mehr auf die Mieter umlegen. Damit die Vermieter – falls dies nicht bereits in entsprechenden Vertragsklauseln berücksichtigt wurde – nicht einseitig auf diesen Kosten sitzen bleiben, ist im TKG-neu ein Kündigungsrecht mit Wirkung ab dem 1. Juli 2024 vorgesehen – welches den anderen Vertragsteil nicht zum Schadensersatz berechtigt&#8230;</p>



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		<title>Deutsche Behörden hinken 40 Jahre hinterher – IP-basierte Telekommunikation oder digitale Arbeitsplätze bleiben weiter Wunschdenken</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Sep 2021 13:43:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitswelt]]></category>
		<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungswirtschaft digital. Ausgabe 19]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Deutsche Behörden gelten weltweit als analoge Schreibstuben: Deutschland ist noch meilenweit von einer funktionierenden digitalen Verwaltung entfernt“, sagt Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Dabei ist eine digitalisierte Verwaltung nicht nur für den Dienst am Bürger wichtig, sondern beschleunigt auch alle behördlichen Vorgänge für Unternehmen. „Trotz des Plans der Bundesregierung, [&#8230;]</p>
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<p>Deutsche Behörden gelten weltweit als analoge Schreibstuben: Deutschland ist noch meilenweit von einer funktionierenden digitalen Verwaltung entfernt“, sagt Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Dabei ist eine digitalisierte Verwaltung nicht nur für den Dienst am Bürger wichtig, sondern beschleunigt auch alle behördlichen Vorgänge für Unternehmen.</p>



<p>„Trotz des Plans der Bundesregierung, bis Ende 2022 mehr als 500 Verwaltungsleistungen digitalisieren zu wollen, hinkt Deutschland hinterher. Erst 71 Leistungen, darunter 14 Bundesangebote, sind bereits digitalisiert. Das Dilemma beginnt bereits bei der Erreichbarkeit: zeitgemäße IP-Telefonie wird in Behörden nur unzureichend genutzt, ebenso wie moderne Wege der Datenverarbeitung und Collaboration“, sagt Jens Weller, Geschäftsführer von toplink. </p>



<p>Das Telekommunikationsunternehmen betreibt eines der größten IP-Telefonnetze weltweit und bietet zudem einen digitalen Arbeitsplatz, der mit zahlreichen Endgeräten zu nutzen ist. Was in der Wirtschaft dankbar angenommen wird, ist jedoch in Behörden kaum zu finden.</p>



<h2>Corona-Umsturz nur in der Wirtschaft</h2>



<p>Während die Corona-Pandemie in der Wirtschaft einen massiven Wechsel zu digitalen Arbeitsplätzen und somit der Abkehr vom üblichen Bürostuhl bewirkt hat, hinken Behörden hinterher: Bis zu 40 Jahre, schätzen Digitalisierungsexperten. Das geht auch massiv auf Kosten der Sicherheit. Ein Faxgerät – in Behörden noch absolut üblich – gilt seit Langem als äußerst unsichere Kommunikationsform für sensible Daten. </p>



<p>„Im internationalen Vergleich ist Deutschland zwar technologisch führend – bei Amtsgeschäften ist davon jedoch nichts zu spüren. Es fehlt ein echter Masterplan, der den Ausbau digitaler Netze und die Nutzung für Behörden festschreibt. Bis dahin bleibt das private Smartphone der Mitarbeiter das modernste Device in den Amtsstuben“, sagt Jens Weller von toplink. Erst vor wenigen Wochen kritisierte das amerikanische Unternehmen Tesla den lahmenden Amtsschimmel beim Bau der deutschen Fabrik in Grünheide. Nach 16 Monaten lag damals noch immer keine finale Genehmigung für die Fabrik vor. „Analoge Verwaltungsverfahren schwächen die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen schon heute massiv“, erklärt Iris Plöger vom BDI.</p>



<h2>E-Akte: Fehlanzeige</h2>



<p>Elektronische Aktenführung wäre ein Ansatz, um Vorgänge zu erleichtern und vor allem von einem Aktenordner unabhängig zu machen. Das ist aber nur ein Traum, ergab eine aktuelle Umfrage der Hertie School of Governance und des Beratungsunternehmens Wegweiser Research&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/09/Behoerden-Digitalisierung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/09/Behoerden-Digitalisierung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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