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	<title>Technik AG84 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Technik AG84 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Wohnungsbaugenossenschaft eG Wohnen 1902: Pauschal 10,50 Euro fürs Wohnen, Wärme und Strom – im Sommer wird eingezogen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Feb 2018 16:50:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Cottbus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Sommer 2018 beziehen 14 Mietparteien neue Wohnungen im Cottbuser Stadtteil Sandow. Das Besondere des Projekts der Wohnungsbaugenossenschaft eG Wohnen 1902: Beide Mehrfamilienhäuser in Ziegelmassivbauweise basieren auf dem sogenannten Sonnenhaus-Konzept. Die solare Eigenproduktion soll bis zu 70 Prozent des Verbrauchs an Wärme und Strom abdecken. Die Genossenschaft bietet den Mitgliedern eine Pauschalmiete von 10,50 Euro [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Sommer 2018 beziehen 14 Mietparteien neue Wohnungen im Cottbuser Stadtteil Sandow. Das Besondere des Projekts der Wohnungsbaugenossenschaft eG Wohnen 1902: Beide Mehrfamilienhäuser in Ziegelmassivbauweise basieren auf dem sogenannten Sonnenhaus-Konzept. Die solare Eigenproduktion soll bis zu 70 Prozent des Verbrauchs an Wärme und Strom abdecken. Die Genossenschaft bietet den Mitgliedern eine Pauschalmiete von 10,50 Euro pro Quadratmeter und eine Energie-Flatrate über zehn Jahre an.</p>
<p>Uwe Emmerling, Vorstandsvorsitzender der Cottbuser Wohnungsbaugenossenschaft: „Wir garantieren für die ersten 5 Jahre diese Flatmiete. Nach Ablauf der ersten 5 Jahre wird eine Evaluierung der Kosten vorgenommen und ggf. die Flatmiete angepasst. Diese Anpassung kann in beide Richtungen vorgenommen werden.“ Die Genossenschaftsmitglieder zahlen eine Pauschalmiete und versorgen sich über eine Flatrate mit Strom und Wärme. „Diesen Vorzug können wir bieten, weil die Bewohner Miteigentümer sind“, so Emmerling. Die Zahl von 50 Bewerbern zeigt, dass dieses Vorhaben öffentlichkeitswirksam angekommen ist. Die Genossenschaft plant Mieterworkshops, um Konzept und Umsetzung aus erster Hand zu erläutern. Zudem werden sich Interessenten aus der Wohnungswirtschaft in den kommenden Wochen in Cottbus die<br />
Klinke in die Hand geben.</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/02/BaBe-Wohnungsbaugenossenschaft-eG-Wohnen-1902-Pauschal-10-5-Euro-Wohnen-Waerme-Strom-Sommer.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF lesen</a></p>
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		<title>Liebe Leserin, lieber Leser, Politik will Rückschritt &#8211; Wohnungswirtschaft baut schon Zukunft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Feb 2018 16:47:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Editorial]]></category>
		<category><![CDATA[Gerd Warda]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG84]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Cottbus baut Uwe Emmerling, Vorstandsvorsitzender der eG Wohnen 1902, nach dem Sonnenhaus-Konzept. Ziegelbauweise, energetisch hocheffizient, mit Solarwärmekollektoren, mit Photovoltaik für Mieterstrom und für Nachbarhäuser. Ein Haus der Zukunft. Im Sommer ziehen Mitglieder ein. Aber dies war Uwe Emmerling nicht genug. Jeder der einzieht zahlt 10,50 Euro pauschal pro qm. Zu viel? Nein. In den [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/liebe-leserin-lieber-leser-politik-will-rueckschritt-wohnungswirtschaft-baut-schon-zukunft/">Liebe Leserin, lieber Leser, Politik will Rückschritt &#8211; Wohnungswirtschaft baut schon Zukunft</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In Cottbus baut Uwe Emmerling, Vorstandsvorsitzender der eG Wohnen 1902, nach dem Sonnenhaus-Konzept. Ziegelbauweise, energetisch hocheffizient, mit Solarwärmekollektoren, mit Photovoltaik für Mieterstrom und für Nachbarhäuser. Ein Haus der Zukunft. Im Sommer ziehen Mitglieder ein. Aber dies war Uwe Emmerling nicht genug. Jeder der einzieht zahlt 10,50 Euro pauschal pro qm. Zu viel? Nein. In den 10,50 Euro stecken Kaltmiete, Miete für einen Auto-Stellplatz, Heizkosten und die privaten Stromkosten. So wohnen wir in Zukunft. Seite 6</p>
<p>In Bayreuth wird die Zukunft gebaut. Hier freut sich Klaus Freiberg, Mitglied des Vorstandes Vonovia, über die Schlüssel für den ersten Neubauten in Stahlbeton-Modul-Bauweise. Er brach eine Lanze für das standardisierte Bauen: „Es hilft uns, bezahlbaren, neuen Wohnraum in begehrten Lagen zu schaffen. Denn in einem sind wir uns sicher einig:<br />
Große Trabentensiedlungen außerhalb der Städte sind keine nachhaltige Lösung. Wir sollten dort bauen, wo die Menschen leben wollen.“</p>
<p>Weitere Vorteile sich schneller und kostengünstigeres Bauen: Vier Monate statt wie gewöhnlich ein Jahr und für rund 1.800 Euro pro qm statt 2.500 Euro. Und was wird geliefert: Höchste energetische Standards, barrierearm, zwei Wohnungen sind sogar rollstuhlgerecht ausgebaut. Alle Wohnungen haben Balkon oder Terrasse. Seite 31</p>
<p>In NRW plant die dortige CDU/FDP-Regierungskoalition die Vergangenheit. Sie schaut ins Jahr 2016. CDU/FDP haben die Energieeinsparverordnung (EnEV) als Kostentreiber für den Wohnungsbau ausgemacht. Sie will die EnEV 2016 für drei Jahre einfrieren. Das Thema war gestern. Es geht an der Sache vorbei, hätte man 2015 machen sollen. (Hierzu auch das aktuelle Gutachten des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (iTG Dresden) Seite 4</p>
<p>Dämmwahn und EnEV wurde schon längst von Wohnungswirtschaft und kreativen Ingenieuren überholt, wie uns die Beispiele oben zeigen. Politik sollte nicht wertvolle Arbeitszeit unsere Beamten vergeuden und Vorgaben der Vergangenheit ausgraben. Dies gilt besonders für die FDP, hier sollte sie sinnvoll ihre Chance nutzen, wenn sie schon regieren darf. Sie könnte endlich liefern, was sie gebetsmühlenartig seit 10 Jahren verspricht: Wir entrümpeln die Amtsstuben, machen Entscheidungswege schneller und effizienter. Also an die ARBEIT. Denn nur wer die echten Kostentreiber, wie zu lange Entscheidungsprozesse in der Bauverwaltung, die heimlichen und unheimlichen Gebühren– und Steueranhebungen etc. auf den Prüfstand stellt, der kann Lorbeeren ernten.</p>
<p><strong>Februar 2018. Eine neue Technik-Ausgabe, mit neuen Inhalten.<br />
Klicken Sie mal rein.<br />
Ihr Gerd Warda</strong></p>
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		<title>Kostentreiber für bezahlbaren Wohnungsbau: Teures Bauland, zu lange Genehmigungszeiten, Preisanstieg, aber nicht die Energieeffizienz</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/kostentreiber-fuer-bezahlbaren-wohnungsbau-teures-bauland-zu-lange-genehmigungszeiten-preisanstieg-nicht-die-energieeffizienz/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=kostentreiber-fuer-bezahlbaren-wohnungsbau-teures-bauland-zu-lange-genehmigungszeiten-preisanstieg-nicht-die-energieeffizienz</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Feb 2018 16:42:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
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		<category><![CDATA[Energie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Anteil der Energieeffizienz an Kostensteigerungen im Wohnungsbau ist gering. Das belegt ein aktuelles Gutachten des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (iTG Dresden) im Auftrag des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). „Es gibt keinen Grund, dass der Koalitionsvertrag die energetischen Anforderungen an das Bauen in Deutschland mit dem Verweis auf steigende Mieten einfriert. Im Gegenteil: Das Gutachten [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Anteil der Energieeffizienz an Kostensteigerungen im Wohnungsbau ist gering. Das belegt ein aktuelles Gutachten des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (iTG Dresden) im Auftrag des <a href="https://www.bee-ev.de/home/">Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE)</a>. „Es gibt keinen Grund, dass der Koalitionsvertrag die energetischen Anforderungen an das Bauen in Deutschland mit dem Verweis auf steigende Mieten einfriert. Im Gegenteil: Das Gutachten zeigt, dass sich hohe rechtliche Anforderungen, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz nicht ausschließen müssen“, kommentiert Dr. Peter Röttgen, Geschäftsführer des BEE.</p>
<p>Das Gutachten des iTG Dresden verdeutlicht, dass klimafreundliches Bauen keine Frage der Kosten sein muss. So war das Gebäudeenergierecht in den Jahren 2000 bis 2014 lediglich für sechs der insgesamt 36 prozentigen Baukostensteigerungen verantwortlich. Der überwiegende Teil von 30 Prozent der Kosten stammte durch andere Anforderungen an Gebäude. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 stiegen die Investitionen in energiebedingte<br />
Bauteile maximal noch einmal um rund drei Prozent. Dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung nach ist der entscheidende Engpassfaktor für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau in vielen Regionen und Städten nicht das Energierecht, sondern der Mangel an geeigneten Flächen und mangelnde Bebauung vorhandener Grundstücke. Zudem hat die ARGE Kiel weitere 41 nicht energiebedingte Faktoren identifiziert, die zum Preisanstieg der vergangenen Jahre beigetragen haben. „Höhere energetische Standards können sogar günstiger erreicht werden, wenn man Heizungstechnik<br />
und Gebäudegestaltung intelligent kombiniert und Fördermittel in Anspruch nimmt“, betont Röttgen. Die Baupraxis beweise, dass über die EnEV 2016 hinausgehende energetische Standards unkompliziert und mit marktüblichen Technologien problemlos erreichbar seien.</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/02/BaBe-Kostentreiber-Wohnungsbau-Teures-Bauland-Genehmigungszeiten-Preisanstieg-Energieeffizienz.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF lesen</a></p>
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		<item>
		<title>Strom- und Wasserleitungen (Haustechnik) und falsches Materialverhalten im Fundament sind oft Fehlerkostenquellen Nr. 1</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/strom-und-wasserleitungen-haustechnik-und-falsches-materialverhalten-im-fundament-sind-oft-fehlerkostenquellen-nr-1/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=strom-und-wasserleitungen-haustechnik-und-falsches-materialverhalten-im-fundament-sind-oft-fehlerkostenquellen-nr-1</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Feb 2018 16:27:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Stromleitungen]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG84]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn ärgerlicherweise Fehlerkosten am Bau auftreten, sind natürlich nicht alle Gebäudeteile gleich häufig von Mängeln betroffen. Da darüber hinaus die Mehrheit aller Bauschäden nicht zwangsläufig vor Gericht landet, lohnt sich ein Blick darauf, an welchen Gebäudeteilen in der Praxis nun besonders oft Probleme auftreten, die dann im Nachgang Fehlerkosten verursachen. Der Erfahrung von Architekten und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/strom-und-wasserleitungen-haustechnik-und-falsches-materialverhalten-im-fundament-sind-oft-fehlerkostenquellen-nr-1/">Strom- und Wasserleitungen (Haustechnik) und falsches Materialverhalten im Fundament sind oft Fehlerkostenquellen Nr. 1</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ärgerlicherweise Fehlerkosten am Bau auftreten, sind natürlich nicht alle Gebäudeteile gleich häufig von Mängeln betroffen. Da darüber hinaus die Mehrheit aller Bauschäden nicht zwangsläufig vor Gericht landet, lohnt sich ein Blick darauf, an welchen Gebäudeteilen in der Praxis nun besonders oft Probleme auftreten, die dann im Nachgang Fehlerkosten verursachen. Der Erfahrung von Architekten und Bauunternehmern nach sind insbesondere zwei Gebäudekomponenten häufig von Baumängeln betroffen: die haustechnischen Anlagen und das Fundament bzw. der Keller. Doch damit leider nicht genug, denn Ergebnisse aus der aktuellen Branchenstudie zeigen, dass auch noch weitere<br />
Gebäudeteile relativ häufig vom Fehlerteufel heimgesucht werden.</p>
<p>Bei Fehlerkostenmagneten wie dem Berliner Pannenflughafen kann man sich nur schwer dem Eindruck entziehen, dass gefühlt in jedem Quadratmeter Bauwerk ein Mangel steckt. Auch im normalen Baualltag schleichen sich leider immer noch viel zu oft Fehlerkosten ein – wobei nicht jedes Gebäudeteil von Baumängeln betroffen sein muss. Doch an welchen Gebäudeteilen tauchen nun im Baualltag am häufigsten Fehlerkosten auf? BauInfoConsult ist dieser Frage nachgegangen und hat die Bauakteure um Ihre Erfahrungen zu diesem Thema gebeten.</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/02/BaBe-baufehler-studie.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF lesen</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/strom-und-wasserleitungen-haustechnik-und-falsches-materialverhalten-im-fundament-sind-oft-fehlerkostenquellen-nr-1/">Strom- und Wasserleitungen (Haustechnik) und falsches Materialverhalten im Fundament sind oft Fehlerkostenquellen Nr. 1</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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		<item>
		<title>5 Tipps: Trinkwasseranlagen richtig installieren</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/5-tipps-trinkwasseranlagen-richtig-installieren/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=5-tipps-trinkwasseranlagen-richtig-installieren</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Feb 2018 16:18:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensprävention]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG84]]></category>
		<category><![CDATA[Trinkwasser]]></category>
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		<category><![CDATA[Wasserschaden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mehr als 50% des gesamten Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung wird durch Leitungswasserschäden verursacht. Wer von Anfang an richtig vorsorgt, kann Schäden präventiv vermeiden. Stefan Schenzel von der AVW Schadenberatung fasst die 5 wichtigsten Tipps zur korrekten Installation von Trinkwasseranlagen aus dem „Technischen Leitfaden Leitungswasserschäden“ vom GDV für Sie zusammen, die im FORUM LEITUNGSWASSER diskutiert werden. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/5-tipps-trinkwasseranlagen-richtig-installieren/">5 Tipps: Trinkwasseranlagen richtig installieren</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als 50% des gesamten Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung wird durch Leitungswasserschäden verursacht. Wer von Anfang an richtig vorsorgt, kann Schäden präventiv vermeiden. Stefan Schenzel von der AVW Schadenberatung fasst die 5 wichtigsten Tipps zur korrekten Installation von Trinkwasseranlagen aus dem „Technischen Leitfaden Leitungswasserschäden“ vom <a href="https://www.gdv.de/de">GDV</a> für Sie zusammen, die im FORUM LEITUNGSWASSER diskutiert werden.</p>
<h5>1. Lassen Sie nur die Besten ran!</h5>
<p>Installationsarbeiten sollten nur durch einen Fachbetrieb vorgenommen werden – das schreibt auch die Trinkwasserverordnung vor. Allerdings lassen sich selbst beim Profi Schäden nicht hundertprozentig ausschließen. Die Qualifikation der Planer und Handwerker ist deshalb von größter Bedeutung. Prüfen Sie auch einige Maßnahmen auf der Baustelle einfach selbst nach, zum Beispiel: Werden die Rohrleitungen an geeigneten Plätzen gelagert? (Eine Boden-Lagerung ist aus hygienischen und korrosionstechnischen Gründen unzureichend.) Sind die Rohrenden mit Schutzkappen verschlossen? Werden Kunststoff-Leitungen vor der Sonne geschützt, da sie nicht UV-beständig sind?</p>
<h5>2. Alles dicht?</h5>
<p>Bevor Wasserversorgungssysteme in Betrieb genommen werden können, muss die Dichtheit überprüft werden. Aus hygienischen&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/02/BaBe-5-Tipps-Trinkwasseranlagen-richtig-installieren.pdf">BaBe-5-Tipps-Trinkwasseranlagen-richtig-installieren</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>„Wer nach anerkannten Regeln der Technik plant und baut, erhält auch ein betriebstaugliches Gebäude.“ VDI widerspricht BER-Chef Daldrup</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wer-nach-anerkannten-regeln-der-technik-plant-und-baut-erhaelt-auch-ein-betriebstaugliches-gebaeude-vdi-widerspricht-ber-chef-daldrup/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wer-nach-anerkannten-regeln-der-technik-plant-und-baut-erhaelt-auch-ein-betriebstaugliches-gebaeude-vdi-widerspricht-ber-chef-daldrup</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Feb 2018 16:13:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG84]]></category>
		<category><![CDATA[VDI]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der BER-Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup behauptete in der Berliner Zeitung am 12. Februar, dass die Baustelle BER auch aufgrund von Normen und Richtlinien fast nicht beherrschbar sei. Der VDI fordert eine völlig andere Sichtweise auf die Situation und weist Kritik von BER-Chef Daldrup zurück „Wer nach anerkannten Regeln der Technik plant und baut, erhält am [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der BER-Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup behauptete in der Berliner Zeitung am 12. Februar, dass die Baustelle BER auch aufgrund von Normen und Richtlinien fast nicht beherrschbar sei. Der <a href="https://www.vdi.de/">VDI</a> fordert eine völlig andere Sichtweise auf die Situation und weist Kritik von BER-Chef Daldrup zurück</p>
<p>„Wer nach anerkannten Regeln der Technik plant und baut, erhält am Ende auch eine genehmigungsfähige Planung bzw. ein abnahme- und betriebstaugliches Gebäude“, so Thomas Terhorst, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. „Der Vorteil bei der Anwendung von Normen und Richtlinien ist, dass sie eine Transparenz für alle Baubeteiligten schaffen und im Vorfeld von Fachleuten aus genau den Kreisen erstellt wurden, die später mit der Planung, Errichtung und Abnahme der Gebäude beauftragt werden.“</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/02/BaBe-wir-brauchen-regeln-beim-bauen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF lesen</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wer-nach-anerkannten-regeln-der-technik-plant-und-baut-erhaelt-auch-ein-betriebstaugliches-gebaeude-vdi-widerspricht-ber-chef-daldrup/">„Wer nach anerkannten Regeln der Technik plant und baut, erhält auch ein betriebstaugliches Gebäude.“ VDI widerspricht BER-Chef Daldrup</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>WohnenPlus &#8211; Im Westen viel Neues – Modulbau und vieles mehr, was wir im Vorarlberg lernen können. Wojchiech Czaja berichtet</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wohnenplus-im-westen-viel-neues-modulbau-und-vieles-mehr-was-wir-im-vorarlberg-lernen-koennen-wojchiech-czaja-berichtet/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wohnenplus-im-westen-viel-neues-modulbau-und-vieles-mehr-was-wir-im-vorarlberg-lernen-koennen-wojchiech-czaja-berichtet</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Feb 2018 16:05:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Modulares Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG84]]></category>
		<category><![CDATA[WohnenPLUS]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Warum wir mit dem Modulbau der Vorarlberger liebäugeln? Weil wir von den WohnbauExperimenten im Ländle noch viel lernen können. Ein Lokalaugenschein vom WohnenPlusPraxis-Check, dem sich rund 30 Fachleute aus dem deutschsprachigen Raum angeschlossen haben. Vorarlberg hat in der Wohnungswirtschaft eine Sonderrolle. Aufgrund der geografischen Barrieren zu „Innerösterreich“ – wie die „Gsiberger“ die anderen acht Bundesländer [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Warum wir mit dem Modulbau der Vorarlberger liebäugeln? Weil wir von den WohnbauExperimenten im Ländle noch viel lernen können. Ein Lokalaugenschein vom WohnenPlusPraxis-Check, dem sich rund 30 Fachleute aus dem deutschsprachigen Raum angeschlossen haben. </p>
<p>Vorarlberg hat in der Wohnungswirtschaft eine Sonderrolle. Aufgrund der geografischen Barrieren zu „Innerösterreich“ – wie die „Gsiberger“ die anderen acht Bundesländer jenseits des Arlbergs nennen – und der umgebenden Grenzen zu Deutschland, Liechtenstein und Schweiz ist die westlichste Region Österreichs in der Vergabe und Produktion ganz auf sich alleine gestellt. „Wir schreiben unsere Projekte gemäß Bundesvergabegesetz aus, aber Tatsache ist, dass bei den meisten Bauvorhaben immer nur Vorarlberger Baufirmen und Handwerker anbieten“, erklärt Hans-Peter Lorenz, Geschäftsführer der <a href="http://www.vogewosi.at/home/">Vogewosi</a> und Obmann der GBV-Landesgruppe Vorarlberg. „Für andere Unternehmen ist Vorarlberg aufgrund der weiten Wege und der politischen Grenzen schlichtweg unattraktiv.“</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2017/12/WP417-s12-14.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF lesen</a></p>
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		<title>Neues Bauvertragsrecht! Dr. Birgit Franz, Baurechtsexpertin, erläutert „10-Punkte-Plan zum‚ perfekten‘ Bauvertrag“ der ARGE</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Feb 2018 16:03:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[ARGE]]></category>
		<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG84]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 1. Januar gilt das neue Bauvertragsrecht, das erstmals auf die Besonderheiten des Bauens eingeht. Vor diesem Hintergrund aktualisiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein ihren 10-Punkte-Plan zum „perfekten“ Bauvertrag. Ziel des Leitfadens ist es, die typischen bauvertraglichen Risiken zu minimieren und allen Baubeteiligten einen möglichst störungsfreien Bauablauf zu ermöglichen. „Den [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 1. Januar gilt das neue Bauvertragsrecht, das erstmals auf die Besonderheiten des Bauens eingeht. Vor diesem Hintergrund aktualisiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein ihren 10-Punkte-Plan zum „perfekten“ Bauvertrag. Ziel des Leitfadens ist es, die typischen bauvertraglichen Risiken zu minimieren und allen Baubeteiligten einen möglichst störungsfreien Bauablauf zu ermöglichen. „Den perfekten Bauvertrag gibt es zwar nicht wirklich, denn dafür sind Bauprojekte einfach zu komplex“, sagt Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz, „aber mit unseren 10 Punkten können die Parteien dem Ideal schon recht nahe kommen“. Die stellvertretende Vorsitzende der ARGE Baurecht macht vor allem bei den Punkten „Leistungsbeschreibung“ und „Vertragspartner“ entscheidende Unterschiede im Vergleich zum vorher geltenden Bauvertragsrecht aus.</p>
<h5>Präzise Leistungsbeschreibung bleibt wichtig</h5>
<p>„Die Beschreibung der zu erbringenden Bauleistungen ist und bleibt das Kernstück des Bauvertrags“, unterstreicht Franz. Sie kann detailliert oder funktional erfolgen. Bei einer detaillierten Beschreibung sind alle beschriebenen Leistungen vom Unternehmer zu erfüllen – allerdings nur diese. Alle nicht genannten, jedoch zur Fertigstellung notwendigen Leistungen werden gesondert ausgeführt und abgerechnet. Auch Baunebenleistungen wie etwa die Absicherung der Baustelle oder der Anschluss an die Wasserversorgung gehören dazu. „Was die detaillierte Leistungsbeschreibung nicht beinhaltet, kostet im Nachhinein extra“, betont Franz. „Oftmals müssen im Bauablauf Leistungen erbracht werden, die weder beschrieben noch kalkuliert waren. Diese so genannten Nachtragsleistungen treiben Bauzeit und Kosten in die Höhe.“ Eine Besonderheit gilt für den Verbraucherbauvertrag. Dort ist der Unternehmer gesetzlich verpflichtet, dem Verbraucher vorvertraglich eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen. Zweifel bei der Auslegung des Vertrags bezüglich des vom Unternehmer geschuldeten Leistungsinhalts gehen hier grundsätzlich zu Lasten des Unternehmens. „Ein klarer Vorteil für Verbraucher“, hebt Franz hervor.</p>
<h5>Novum Anordnungsrecht</h5>
<p>Ein absolutes Novum im neuen Bauvertragsrecht ist das einseitige Anordnungsrecht des Bestellers. Bauherren können während der Bauphase Änderungswünsche äußern, etwa ein geändertes Fundament, die Entsorgung belasteten Bodenaushubs oder auch ein weiteres Fenster. „Finden die Parteien innerhalb von 30 Tagen keine Einigung, kann der Auftraggeber die Änderungen anordnen,“ erläutert die Fachanwältin. Davon ausgenommen sind nur Leistungen, die zur Erreichung des Werkerfolgs nicht notwendig und darüber hinaus dem Bauunternehmer nicht zumutbar sind. „Mit einer qualifizierten, abgeschlossenen Planung und einem auf dieser Grundlage erstellten vollständigen und präzisen Leistungsverzeichnis, lässt sich“, so Franz, „das Risiko der Leistungsänderungen minimieren“.</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/02/BaBe-Arge-Baurecht.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF lesen</a></p>
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		<title>Novellierte Trinkwasserverordnung 2018: Legionellenbefall direkt das Gesundheitsamt melden. Erstprüffrist für Neubauten innerhalb eines Jahres</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/novellierte-trinkwasserverordnung-2018-legionellenbefall-direkt-das-gesundheitsamt-melden-erstpru%cc%88ffrist-fu%cc%88r-neubauten-innerhalb-eines-jahres/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=novellierte-trinkwasserverordnung-2018-legionellenbefall-direkt-das-gesundheitsamt-melden-erstpru%25cc%2588ffrist-fu%25cc%2588r-neubauten-innerhalb-eines-jahres</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Feb 2018 15:53:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Legionellen]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG84]]></category>
		<category><![CDATA[Trinkwasser]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit 9. Januar 2018 gilt eine überarbeitete Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Auch einige Vorgaben für die Untersuchung des Trinkwassers in Mehrfamilienhäusern auf Legionellen haben sich verändert. Ein für die Wohnungswirtschaft wesentlicher Punkt bleibt jedoch gleich: Gebäudeeigentümer und Verwalter dürfen nach wie vor Dienstleister mit der Abwicklung der Legionellenprüfung beauftragen. Ein Dienstleister entnimmt die Trinkwasserproben nach den einschlägigen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 9. Januar 2018 gilt eine überarbeitete Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Auch einige Vorgaben für die Untersuchung des Trinkwassers in Mehrfamilienhäusern auf Legionellen haben sich verändert. Ein für die Wohnungswirtschaft wesentlicher Punkt bleibt jedoch gleich: Gebäudeeigentümer und Verwalter dürfen nach wie vor Dienstleister mit der Abwicklung der Legionellenprüfung beauftragen. Ein Dienstleister entnimmt die Trinkwasserproben nach den einschlägigen Regeln der Technik und den Vorgaben der TrinkwV, lässt sie in einem akkreditierten Labor untersuchen, dokumentiert die Ergebnisse und begleitet den Eigentümer im Falle eines positiven Prüfergebnisses bei den weiteren Schritten. Häufig schafft der Dienstleister auch die baulichen Rahmenbedingungen für die Entnahme der Proben.</p>
<p>„Für die Verwalter ist das sehr entlastend. Sie können das gesamte Aufgabenpaket an Fachleute geben, sparen Zeit und sind rechtlich abgesichert“, sagt Matthias Bär, Experte für Legionellenprüfungen bei Minol. Im Vorfeld der neuen Verordnung war noch unsicher, ob dieser bewährte Ablauf auch künftig so bleibt: Laut §15 Abs. 4 des Referentenentwurfs vom Juni 2017 hätte der Unternehmer oder sonstige Inhaber (USI) der Trinkwasseranlage das Labor künftig nur direkt, ohne den Dienstleister als Dritten, beauftragen dürfen. „Diese Diskussion ist jetzt vom Tisch. Minol darf weiterhin die Proben nehmen“, erklärt Bär. Folgende Neuerungen rund um die Legionellenprüfung sind für Eigentümer und Verwalter relevant:</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/02/BaBe-Novellierte-Trinkwasserverordnung-2018.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF lesen</a></p>
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		<title>Transparent, begründet, konstruktiv und verlässlich – Berliner landeseigene Wohnungsbaugesellschaften präsentieren Leitlinien für Partizipation</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/transparent-begru%cc%88ndet-konstruktiv-und-verlaesslich-berliner-landeseigene-wohnungsbaugesellschaften-praesentieren-leitlinien-fu%cc%88r-partizipation/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=transparent-begru%25cc%2588ndet-konstruktiv-und-verlaesslich-berliner-landeseigene-wohnungsbaugesellschaften-praesentieren-leitlinien-fu%25cc%2588r-partizipation</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Feb 2018 15:28:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[degewo]]></category>
		<category><![CDATA[GESOBAU]]></category>
		<category><![CDATA[HOWOGE]]></category>
		<category><![CDATA[STADT UND LAND]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtentwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG84]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsbau]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Transparent, begründet, konstruktiv und verlässlich: Dafür stehen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, STADT UND LAND und WBM beim Thema Partizipation beim Wohnungsneubau. Zur Entwicklung verbindlicher Leitlinien haben sie im vergangenen Jahr gemeinsam mit der HUMBOLDT-VIADRINA-Governance Platform die Trialogreihe „Partizipation im Wohnungsbau“ durchgeführt. Jetzt haben die Landeseigenen die Leitlinien gemeinsam mit Prof. Dr. Gesine [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Transparent, begründet, konstruktiv und verlässlich: Dafür stehen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften <a href="https://www.degewo.de/">degewo</a>, <a href="https://www.gesobau.de/">GESOBAU</a>, <a href="https://www.gewobag.de/">Gewobag</a>, <a href="https://www.howoge.de/">HOWOGE</a>, <a href="https://www.stadtundland.de/">STADT UND LAND</a> und <a href="https://www.wbm.de/de/">WBM</a> beim Thema Partizipation beim Wohnungsneubau. Zur Entwicklung verbindlicher Leitlinien haben sie im vergangenen Jahr gemeinsam mit der HUMBOLDT-VIADRINA-Governance Platform die Trialogreihe „Partizipation im Wohnungsbau“ durchgeführt. Jetzt haben die Landeseigenen die Leitlinien gemeinsam mit Prof. Dr. Gesine Schwan, Präsidentin der <a href="http://www.governance-platform.org/">HUMBOLDT-VIADRINA-Governance Platform</a> und Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, vorgestellt.</p>
<p>Der Auftrag des Berliner Senats an die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist anspruchsvoll und klar definiert. 30.000 neue Wohnungen sollen die Unternehmen allein bis zum Jahr 2021 bauen und dabei die Bürgerinnen und Bürger umfassend an der Planung beteiligen. Das Neubauprogramm ist längst gestartet und bei zahlreichen Projekten haben die Unternehmen bereits Partizipationsverfahren durchgeführt. Mit der Erarbeitung gemeinsamer Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau wurden jetzt für alle Beteiligten verlässliche Strukturen und Grundlagen geschaffen. Die Leitlinien werden von den Landeseigenen als verbindlich anerkannt, zunächst für ein Jahr erprobt, evaluiert und ggf. nachgebessert.</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/02/BaBe-Landeseigene-Wohnungsbaugesellschaften-praesentieren-Leitlinien-Partizipation.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF lesen</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/transparent-begru%cc%88ndet-konstruktiv-und-verlaesslich-berliner-landeseigene-wohnungsbaugesellschaften-praesentieren-leitlinien-fu%cc%88r-partizipation/">Transparent, begründet, konstruktiv und verlässlich – Berliner landeseigene Wohnungsbaugesellschaften präsentieren Leitlinien für Partizipation</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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