<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Stromzähler Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
	<atom:link href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/tag/stromzaehler/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link></link>
	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
	<lastBuildDate>Tue, 12 Jul 2022 15:00:36 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.1.7</generator>

<image>
	<url>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2017/08/favicon64-64x64.png</url>
	<title>Stromzähler Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
	<link></link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>EEG-Umlage entfällt &#8211; Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wann eine Zwischenablesung der Zählerstände ratsam ist.</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/eeg-umlage-entfaellt-die-verbraucherzentrale-nrw-gibt-tipps-wann-eine-zwischenablesung-der-zaehlerstaende-ratsam-ist/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=eeg-umlage-entfaellt-die-verbraucherzentrale-nrw-gibt-tipps-wann-eine-zwischenablesung-der-zaehlerstaende-ratsam-ist</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Jul 2022 15:00:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG166]]></category>
		<category><![CDATA[EEG]]></category>
		<category><![CDATA[NRW]]></category>
		<category><![CDATA[Stromzähler]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=39333</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ab dem 01. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien- Gesetz). „Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben“, erklärt Christina Wallraf, Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Konkrete Tipps, was Verbraucher:innen jetzt zu beachten haben, gibt die Verbraucherzentrale NRW. Sinkt [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/eeg-umlage-entfaellt-die-verbraucherzentrale-nrw-gibt-tipps-wann-eine-zwischenablesung-der-zaehlerstaende-ratsam-ist/">EEG-Umlage entfällt &#8211; Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wann eine Zwischenablesung der Zählerstände ratsam ist.</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ab dem 01. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien- Gesetz). „Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben“, erklärt Christina Wallraf, Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Konkrete Tipps, was Verbraucher:innen jetzt zu beachten haben, gibt die Verbraucherzentrale NRW.</p>



<h2>Sinkt der Strompreis sofort?</h2>



<p>Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Für Privathaushalte ändern sich die monatlichen Abschläge zunächst jedoch nicht. Die Preissenkung wird erst mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.</p>



<h2>Ist eine Zwischenablesung von Zählerständen sinnvoll?</h2>



<p>Bei Haushalten mit Haushaltsstrom ist dies nicht erforderlich, denn der Stromverbrauch verteilt sich sehr gleichmäßig über das Jahr. Eine Schätzung des Stromverbrauchs durch den Stromanbieter zur Jahresmitte reicht daher aus. Verbraucher:innen, die mit Strom heizen und eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung haben, sollten hingegen eine Zwischenablesung vornehmen. Deren Stromverbrauch ist über das Jahr durch die Heizperiode ungleichmäßig verteilt, und kann auch von Jahr zu Jahr witterungsbedingt anders gelagert sein. Haushalte sollten daher am 30.6 den Zählerzwischenstand ablesen und den Wert ihrem Stromanbieter mitteilen.</p>



<h2>Welche Informationspflicht haben Energieversorger gegenüber Kund:innen?</h2>



<p>Über den Entfall der EEG-Umlage und die neuen Preise müssen Stromanbieter Haushalte nicht gesondert informieren. Ein Sonderkündigungsrecht, wie es sonst bei Preisänderungen üblich ist, gibt es ebenfalls nicht&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/07/Wowi-ag-166-eeg-umlage-zwischenablesung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/07/Wowi-ag-166-eeg-umlage-zwischenablesung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/eeg-umlage-entfaellt-die-verbraucherzentrale-nrw-gibt-tipps-wann-eine-zwischenablesung-der-zaehlerstaende-ratsam-ist/">EEG-Umlage entfällt &#8211; Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wann eine Zwischenablesung der Zählerstände ratsam ist.</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>GWG-Gruppe: Bundesweiter Bestand wird von Kalo mit digitalen Stromzählern und Smart-Meter-Gateways ausgestattet</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/gwg-gruppe-bundesweiter-bestand-wird-von-kalo-mit-digitalen-stromzaehlern-und-smart-meter-gateways-ausgestattet/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=gwg-gruppe-bundesweiter-bestand-wird-von-kalo-mit-digitalen-stromzaehlern-und-smart-meter-gateways-ausgestattet</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Oct 2021 15:18:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[energie.]]></category>
		<category><![CDATA[energie AG16]]></category>
		<category><![CDATA[GWG]]></category>
		<category><![CDATA[KALO]]></category>
		<category><![CDATA[Smart Meter]]></category>
		<category><![CDATA[Stromzähler]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=37643</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Hamburger KALORIMETA GmbH (KALO), Full Service Dienstleister für die Wohnungswirtschaft, geht gemeinsam mit der Stuttgarter GWG-Gruppe, eine Tochtergesellschaft der R+V Versicherungsgruppe, einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der Energiewende und des Gebäudesektors. Seit Anfang des Jahres 2021 stattet KALO den bundesweiten, rund 1.000 Gebäude zählenden, Bestand der GWG-Gruppe mit digitalen Stromzählern und Smart-Meter-Gateways (SMGW) [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/gwg-gruppe-bundesweiter-bestand-wird-von-kalo-mit-digitalen-stromzaehlern-und-smart-meter-gateways-ausgestattet/">GWG-Gruppe: Bundesweiter Bestand wird von Kalo mit digitalen Stromzählern und Smart-Meter-Gateways ausgestattet</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Hamburger KALORIMETA GmbH (KALO), Full Service Dienstleister für die Wohnungswirtschaft, geht gemeinsam mit der Stuttgarter GWG-Gruppe, eine Tochtergesellschaft der R+V Versicherungsgruppe, einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der Energiewende und des Gebäudesektors. Seit Anfang des Jahres 2021 stattet KALO den bundesweiten, rund 1.000 Gebäude zählenden, Bestand der GWG-Gruppe mit digitalen Stromzählern und Smart-Meter-Gateways (SMGW) aus.</p>



<h2>Ein Drittel aller Gebäude schon ausgerüstet</h2>



<p>Seit Januar 2021 sind zahlreiche Fachkräfte dabei, den größten optionalen Smart Meter-Rollout in Deutschland umzusetzen. Bundesweit haben sie bereits rund ein Drittel des GWG-Bestands mit Smart Metern ausgerüstet. Erst in Verbindung mit dem smarten Kommunikationsmodul, dem SMGW, werden die digitalen Zähler zu sogenannten „intelligenten Messsystemen“ und können Verbrauchsdaten hochsicher nach außen kommunizieren. Ziel ist es, bis Frühjahr 2022 sämtliche Gebäude der GWG-Gruppe mit der hochsicheren Kommunikationsinfrastruktur auszustatten.</p>



<p><strong>Cornelia Schütz</strong>, Leitung Bewirtschaftungs service Wohnen GWG-Gruppe Stuttgart, leitet und begleitet das Projekt seit Beginn: „Der Erfolg eines so großen Projekts ist abhängig von der Qualität der Zusammenarbeit. Vertrauen, Verlässlichkeit und Transparenz sind entscheidend. Mit KALO haben wir einen exzellenten Partner an unserer Seite. Der stetige Austausch und die Fachexpertise führen nicht nur das aktuelle Projekt zum Erfolg, sondern helfen uns auch bei der Entscheidung über zukünftige Anwendungen.“</p>



<p>Der Schwerpunkt der vergangenen Monate lag auf der Ausstattung des Gebäudebestandes mit intelligenten Messsystemen für den Bereich Strom. Ab Oktober werden in einem ersten Pilotprojekt funkauslesbare Submetering- Geräte wie Warmwasser- bzw. Wärmemengenzähler inklusive AMR-Funkinfrastruktur (Automatic- Meter-Reading) verbaut. Unter Einsatz von Datensammlern (Knoten) und eines CLS-Devices (Controllable- Local-System) werden die Verbrauchsdaten automatisch an das SMGW weitergeleitet. So kann die GWG-Gruppe zukünftig auch von den Mehrwehrten der Bündelung unterschiedlicher Sparten profitieren.</p>



<p><strong>Andreas Engelhardt</strong>, Vorstandsvorsitzender der GWG-Gruppe, ist zufrieden mit dem Projektfortschritt: „Als innovatives und vorausschauendes Wohnungsunternehmen sind wir insbesondere im Bereich Digitalisierung frühzeitig aktiv geworden. Durch die Kooperation mit KALO werden wir für unsere Bewohner bereits im kommenden Jahr in der Lage sein, Mehrwerte zu generieren und gehen zudem einen wesentlichen Schritt zur energetischen Optimierung unseres Immobilienbestands.“</p>



<p>Bei der Umsetzung des Rollouts setzt KALO auf Technik aus der Unternehmensgruppe der noventic: Die SMGW Hardware liefert die Power Plus Communication AG, die als erster Hersteller die BSI Zertifizierung für ihr SMGW erhielt, die Submetering-Bausteine kommen von Qundis, dem europaweit führenden Hersteller für Messtechnik in Gebäuden&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/10/GWG-Gruppe-Smart-Meter-Rollout-Kalo.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/10/GWG-Gruppe-Smart-Meter-Rollout-Kalo.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/gwg-gruppe-bundesweiter-bestand-wird-von-kalo-mit-digitalen-stromzaehlern-und-smart-meter-gateways-ausgestattet/">GWG-Gruppe: Bundesweiter Bestand wird von Kalo mit digitalen Stromzählern und Smart-Meter-Gateways ausgestattet</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Versteckte Preiserhöhung: Energieversorger übernimmt Kosten für Messstellenbetrieb nicht mehr</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/versteckte-preiserhoehung-energieversorger-uebernimmt-kosten-fuer-messstellenbetrieb-nicht-mehr/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=versteckte-preiserhoehung-energieversorger-uebernimmt-kosten-fuer-messstellenbetrieb-nicht-mehr</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2021 18:42:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG17]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Messen]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
		<category><![CDATA[Strompreis]]></category>
		<category><![CDATA[Stromverbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Stromzähler]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=36318</guid>

					<description><![CDATA[<p>Immer mehr Haushalte erhalten neue digitale Stromzähler. Mit der modernen Messtechnik kommen weitere Kosten auf Kundinnen und Kunden zu – was Anbieter mitunter für eine versteckte Preiserhöhung nutzen. Im Fall des Monats erhält eine Verbraucherin aus Niedersachsen eine Rechnung des Netzbetreibers Westnetz, obwohl die Kosten für den Messstellenbetrieb in ihrem Stromvertrag der immergrün-Energie GmbH enthalten [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/versteckte-preiserhoehung-energieversorger-uebernimmt-kosten-fuer-messstellenbetrieb-nicht-mehr/">Versteckte Preiserhöhung: Energieversorger übernimmt Kosten für Messstellenbetrieb nicht mehr</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Immer mehr Haushalte erhalten neue digitale Stromzähler. Mit der modernen Messtechnik kommen weitere Kosten auf Kundinnen und Kunden zu – was Anbieter mitunter für eine versteckte Preiserhöhung nutzen. Im Fall des Monats erhält eine Verbraucherin aus Niedersachsen <strong>eine Rechnung des Netzbetreibers Westnetz, obwohl die Kosten für den Messstellenbetrieb in ihrem Stromvertrag der immergrün-Energie GmbH enthalten sind</strong>.</p>



<h2>Was ist passiert?</h2>



<p>Eine Verbraucherin aus Niedersachsen hat einen Vertrag mit der immergrün-Energie GmbH. Die Jahresabrechnung vom September 2019 führt für den Messstellenbetrieb Kosten in Höhe von 12,46 Euro auf. Im Folgejahr werden keine Entgelte für den Messstellenbetrieb ausgewiesen, alle weiteren Kosten bleiben unverändert. Im Februar 2021 erhält die Kundin dann eine Rechnung vom Netzbetreiber Westnetz: Knapp 40 Euro soll sie für den Messstellenbetrieb für die Jahre 2020 und 2021 zahlen. Die Betroffene erhebt schriftlich Einspruch, da sie meint, keinen Vertrag mit Westnetz zu haben.</p>



<h2>Rechtliche Einordnung</h2>



<p>„Tatsächlich schließen Kunden mit dem Energievertrag automatisch auch einen Vertrag mit dem Netzbetreiber ab“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Meist bieten Energieversorger aber einen „All-inclusive-Vertrag“ an, der auch die Entgelte für den Messstellenbetrieb umfasst. </p>



<p>So auch im vorliegenden Fall: Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der immergrün- Energie GmbH sind die Kosten für den Messstellenbetrieb im Strompreis enthalten. Ohne die Kundin zu informieren, hatte immergrün! dem Netzbetreiber Westnetz jedoch mitgeteilt, die Kosten ab dem 01.02.2020 nicht mehr zu übernehmen. </p>



<p>„Damit hat der Energieversorger gegen die vertragliche Vereinbarung verstoßen“, so Preuschoff. Er hätte die Kundin über die Änderung der AGB informieren müssen. Auch hätten die Entgelte, die nun direkt vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden, aus dem Strompreis herausgerechnet werden müssen. „Da dies nicht geschehen ist, handelt es sich letztlich um eine versteckte Preiserhöhung.“ </p>



<p>Hier sieht die Rechtsexpertin das nächste Versäumnis: „Wäre die Verbraucherin über die geänderte Vorgehensweise informiert worden, hätte sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gehabt. Das gilt bei einseitigen Vertragsänderungen immer – egal, ob sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Preise betreffen.“</p>



<h2>Ergebnis der Beratung und Tipps der Verbraucherzentrale</h2>



<p>Nach einer Beratung bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen verlangt die Kundin jetzt einen Teil ihres Geldes zurück. Sollte immergrün! der Forderung nicht nachkommen, kann sie auch die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Das Schlichtungsverfahren ist für sie kostenlos.</p>



<h2>Jahresabrechnung immer genau zu prüfen.</h2>



<p>Welche Entgelte für den Messstellenbetrieb angesetzt werden, können Kundinnen und Kunden anhand der Jahresrechnung überprüfen: Sie müssen separat aufgeführt werden. Erfolgt eine Umstellung auf moderne Messtechnik, werden diese Kosten oft herausgelöst und direkt vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Preiserhoehung-Energieversorger-Immergruen-Neidersachsen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Preiserhoehung-Energieversorger-Immergruen-Neidersachsen.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/versteckte-preiserhoehung-energieversorger-uebernimmt-kosten-fuer-messstellenbetrieb-nicht-mehr/">Versteckte Preiserhöhung: Energieversorger übernimmt Kosten für Messstellenbetrieb nicht mehr</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
