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	<title>Richtlinie Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
	<lastBuildDate>Tue, 27 Sep 2022 18:08:09 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Richtlinie Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Trocknung nach Leckagen: Ist die Trocknung von Leitungswasserschäden notwendig oder nur ein Kostentreiber?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Sep 2022 18:08:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Forum Leitungswasser]]></category>
		<category><![CDATA[GDV]]></category>
		<category><![CDATA[Leitfaden]]></category>
		<category><![CDATA[Leitungswasser AG13]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie]]></category>
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		<category><![CDATA[Wasserschaden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was tun, wenn eine Leckage in einer wasserführenden Leitung eingetreten ist? Ist die Trocknung von Leitungswasserschäden notwendig oder nur ein Kostentreiber bei einem durchschnittlichen Leitungswasserschaden? Für die Beantwortung der 1. Frage hat der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) eine Richtlinie zur Leitungswasserschaden-Sanierung, die VdS 3150, herausgegeben. Darin werden die einzelnen Schritte beschrieben, wie bei einem Leitungswasserschaden [&#8230;]</p>
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<p>Was tun, wenn eine Leckage in einer wasserführenden Leitung eingetreten ist? Ist die Trocknung von Leitungswasserschäden notwendig oder nur ein Kostentreiber bei einem durchschnittlichen Leitungswasserschaden? Für die Beantwortung der 1. Frage hat der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) eine Richtlinie zur Leitungswasserschaden-Sanierung, die VdS 3150, herausgegeben. Darin werden die einzelnen Schritte beschrieben, wie bei einem Leitungswasserschaden umzugehen ist. Die Richtlinie ist beim VdS herunterzuladen: <a href="https://shop.vds.de/publikation/vds-3150"><a href="https://shop.vds.de/publikation/vds-3150">VdS Webshop &#8211; Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung</a></a></p>



<h2>Trocknung nach Leckagen – Schadenminderung oder Aufwandstreiber?</h2>



<p>Die Beantwortung der 2. Frage ist für die schnelle Behebung des Leitungswasserschaden und die Gesamtkosten besonders interessant. Neben der Frage der Häufigkeit von Leitungswasserschäden (LW) geht es auch darum, wenn getrocknet werden soll, welche Materialien können überhaupt getrocknet werden und wann ist ein Rückbau gegenüber einer Trocknung angezeigt. Diese Fragen werden in Anlehnung an die VdSRichtlinien 3150 hier erörtert. </p>



<p>Die Fragen der Trocknung und der Trocknungszeiten sind auch von wirtschaftlichem Interesse, nicht zuletzt durch die stark gestiegenen Energiekosten. </p>



<p>Als Anhaltspunkt kann der Schadendurchschnitt für die Trocknung im Jahr 2019 zwischen 600 bis 1.000 € angenommen werden. D.h. bei einem Durchschnittschaden von ca. 3.000 € (LW-Schaden in der Verbundende Wohngebäudeversicherung, GDV 2019) werden ca. 1/3 der Kosten für die Trocknung aufgewandt. Und nun ist es natürlich nicht uninteressant, wie häufig bei einem durchschnittlichen Leitungswasserschaden getrocknet werden muss. Und ist die Trocknung bei jedem durchnässten Baumaterial auch sinnvoll? </p>



<p>Grundsätzlich gilt im Schadenfall in einem VGV-Vertrag selbstverständlich die Wiederherstellung des Zustands wie unmittelbar vor Schadeneintritt. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig und zu prüfen. </p>



<p>Welche Daten liegen der Versicherungswirtschaft vor, wie häufig nach LW-Schäden getrocknet werden muss? Hierzu gibt es mehrere Untersuchungen sowohl innerhalb des GDV, z.B. in dem Abschlussbericht der ad hoc Arbeitsgruppe Leitungswasser im GDV von 2006 aber auch aktuellere Daten aus einzelnen Versicherungsunternehmens.</p>



<h2>Auswertung des Trocknungsanteils von Leitungswasserschäden</h2>



<p>Es wurden im Zeitraum vom Januar 2010 bis Dezember 2016 bei Leitungswasserschäden von Verträgen in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung in einem Kreis in NRW über 2.500 Leitungswasserschäden durch Fachunternehmer, die als erstes den Schaden besichtigt haben, erfasst. Im Schnitt waren das pro Monat ca. 30 LW-Schäden über sieben Jahre lang.</p>



<p>Der Anteil der Trocknung, der durch die Fachunternehmen aufgrund von Feuchtigkeitsmessungen festgestellt wurden, betrug in jedem Monat von den gemeldeten Leitungswasserschäden zwischen 20-25 % (siehe Abbildung 2). Es gab keinen einzigen Ausreißer in den Monatswerten, was ein Hinweis auf eine gute Plausibilität der Untersuchung bedeutet.</p>



<p>Neben dem Trocknungsanteil wurde auch die Installation, die für die Ursache des Leitungswasserschadens verantwortlich war, bestimmt.</p>



<p>Des Weiteren wurde in einer nachfolgenden Untersuchung von LW-Schäden bei dem Versicherungsunternehmen im Zeitraum von 2017-2019 festgestellt, dass die Trocknungsquote von ca. 25 % auf 50 % innerhalb von 3 Jahren anstieg. Interessanterweise war die Trocknungsquote bei den Schäden, bei denen Empfehlungsfirmen zur Leckageortung beteiligt sind, wesentlich geringer. Hier betrug die Trocknungsquote weiterhin ca. 25 %. Daher ist die Qualitätssicherung notwendig, um zu prüfen, ob überhaupt getrocknet werden muss. </p>



<p>Bei Schäden durch Abwasseranlagen steht die Frage nach mikrobiellem Befall stärker im Vordergrund, als wenn nur sauberes Trinkwasser bestimmungswidrig ausgetreten ist. Dies ist dann in der Sanierung zu berücksichtigen. Der Anteil von abwasserverursachten LW-Schäden betrug 27 % (siehe Abbildung 3).</p>



<h2>Was kann getrocknet werden?</h2>



<p>Im privaten Baubereich sind Fertighäuser mit Wand- und Deckenkonstruktionen in Leicht-bauweise (Holz, Faserplatten, Gipskarton usw.) sehr stark verbreitet und lösen zusehend altbekannte Bauweisen ab. Konnten die klassischen Baumaterialien wie Beton und Mauer-werk im Schadenfall mit Trocknungsverfahren in ihrer Substanz noch gerettet werden, besteht für durchfeuchtete Leichtbaukonstruktionen meist nur noch die Möglichkeit der Komplettsanierung, also der Neuaufbau. Eine durch Feuchtigkeitseinwirkung aufgequollene Leichtbau-Wandkonstruktion ist oftmals nicht mehr zu retten. Die anstehende großflächige Totalsanierung erhöht die Schadenaufwendungen nachhaltig.</p>



<p>Dementsprechend ist bei einem Leitungswasserschaden zu entscheiden, ob ein Rückbau notwendig oder eine Trocknung sinnvoll ist&#8230;</p>



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		<title>Neue Richtlinie VDI 4655 bietet Instrumentarium für die Auslegung und Wirtschaftlichkeitsberechnung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Sep 2021 10:29:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[energie.]]></category>
		<category><![CDATA[energie AG15]]></category>
		<category><![CDATA[Energiespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie]]></category>
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		<category><![CDATA[VDI]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit der Richtlinie lassen sich u.a. Prüfbedingungen für die Ermittlung des Nutzungsgrads, Auslegungskriterien und Verfahren zum Testen ableiten. Ebenso kann sie für Simulationen und Auslegungsberechnungen, beispielsweise für Wärme- und Stromspeicher, herangezogen werden. Betriebszeiten und Betriebszyklen lassen sich zur Bestimmung von Lebensdauer und Wartungsintervallen nutzen. Der Geltungsbereich der VDI 4655 erstreckt sich bei Einfamilienhäusern auf eine [&#8230;]</p>
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<p>Mit der Richtlinie lassen sich u.a. Prüfbedingungen für die Ermittlung des Nutzungsgrads, Auslegungskriterien und Verfahren zum Testen ableiten. Ebenso kann sie für Simulationen und Auslegungsberechnungen, beispielsweise für Wärme- und Stromspeicher, herangezogen werden. Betriebszeiten und Betriebszyklen lassen sich zur Bestimmung von Lebensdauer und Wartungsintervallen nutzen.</p>



<p>Der Geltungsbereich der VDI 4655 erstreckt sich bei Einfamilienhäusern auf eine maximale Personenzahl von sechs und bei Mehrfamilienhäusern auf bis zu 25 Wohneinheiten. Der Richtlinie enthält u.a. die Zeitreihe der Klimadaten für alle 15 Klimazonen, die Typtagverteilung auf der Basis Testreferenzjahre 2017 und die Referenzlastprofile für Einfamilienhäuser (Neubau und Bestand) für die Zeitabschnitte 2 Sekunden, 1 Minute und 15 Minuten und Mehrfamilienhäuser (Bestand) für die Zeitabschnitte 15 Minuten. </p>



<p>Fotovoltaik- Erzeugungsprofile für alle Typtagkategorien sind ebenfalls vorhanden. Die Richtlinie wendet sich an Gebäudeplaner<em>innen und Energieberater</em>innen, sowie an Hersteller<em>innen und Betreiber</em>innen der Anlagen und deren Komponenten&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/09/VDI-Richtlinie-Waerme-Stromspeicher.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/09/VDI-Richtlinie-Waerme-Stromspeicher.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Aufzüge mit einen Zwei-Wege-Kommunikationssystem nachrüsten, sonst droht Bußgeld, warnt der TÜV SÜD</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/aufzuege-mit-einen-zwei-wege-kommunikationssystem-nachruesten-sonst-droht-bussgeld-warnt-der-tuev-sued/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=aufzuege-mit-einen-zwei-wege-kommunikationssystem-nachruesten-sonst-droht-bussgeld-warnt-der-tuev-sued</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jan 2020 00:08:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Aufzug]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG103]]></category>
		<category><![CDATA[TÜV]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ab 1. Januar 2021 muss in allen Aufzügen ein Notrufsystem oder ein sogenanntes Zwei-Wege-Kommunikationssystem vorhanden sein. TÜV SÜD weist darauf hin, dass sich Betreiber rechtzeitig um die Nachrüstung von Bestandsanlagen kümmern sollten. Dafür stehen einfache und günstige technische Lösungen zur Verfügung. Ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem (Foto: TÜV SÜD) stellt sicher, dass in einem Aufzug eingeschlossene Personen direkt [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ab 1. Januar 2021 muss in allen Aufzügen ein Notrufsystem oder ein sogenanntes Zwei-Wege-Kommunikationssystem vorhanden sein. TÜV SÜD weist darauf hin, dass sich Betreiber rechtzeitig um die Nachrüstung von Bestandsanlagen kümmern sollten. Dafür stehen einfache und günstige technische Lösungen zur Verfügung.</p>



<p>Ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem (Foto: TÜV SÜD) stellt sicher, dass in einem Aufzug eingeschlossene Personen direkt Kontakt mit einem Notdienst aufnehmen können. Viele ältere Anlagen verfügen nur über einen Alarmknopf, der in der Regel ein Notsignal in unmittelbarer Nähe des Aufzugs auslöst. Bis Ende 2020 müssen alle Anlagen mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. </p>



<p>„Die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind eindeutig“, sagt Dieter Roas, Leiter Fördertechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Wenn bei der vorgeschriebenen jährlichen Prüfung kein geeignetes Kommunikationssystem vorhanden ist, muss dies beanstandet werden.“ Die zuständige Behörde ist zudem ermächtigt, ein Bußgeld zu verhängen, wenn der Betreiber der Anlage bzw. der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sein sollte.</p>



<h2>Nachrüstungsstau bei Bestandsanlagen</h2>



<p>Obwohl die gesetzlichen Vorgaben und die Frist seit über vier Jahren bekannt sind, wurde bisher erst ein geringer Teil der Bestandsanlagen nachgerüstet. „Bei unseren Prüfungen können wir feststellten, dass rund 30 Prozent der Bestandsanlagen immer noch über kein Zwei-Wege-Kommunikationssystem oder ein Notrufleitsystem verfügen“, erklärt Dieter Roas. </p>



<p>Dabei lassen sich die gesetzlichen Vorgaben bei Bestandsanlagen nach Aussage des TÜV SÜD-Experten schon durch einfache technische Lösungen wie günstige Gegensprechanlagen oder fest angebrachte Telefone erfüllen. Ein umfangreiches Notrufsystem wie bei neuen Aufzügen ist für Bestandsanlagen nicht zwingend vorgeschrieben. </p>



<p>Die Anforderung für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem betrifft alle überwachungsbedürftigen Aufzüge. Darunter fallen Anlagen zur Personenbeförderung sowie Plattformlifte oder Befahranlagen mit einer Förderhöhe von über drei Metern, wenn darin Personen eingeschlossen werden können&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/01/Bauen-Aufzuege-Zwei-Wege-Kommunikationssystem.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/01/Bauen-Aufzuege-Zwei-Wege-Kommunikationssystem.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Neue Richtlinie VDI 6036: Heizkörper sicher befestigen &#8211; Anleitung zur Auswahl / Bemessung von Heizkörperkonsolen/Befestigungssystemen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/neue-richtlinie-vdi-6036-heizkoerper-sicher-befestigen-anleitung-zur-auswahl-bemessung-von-heizkoerperkonsolen-befestigungssystemen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=neue-richtlinie-vdi-6036-heizkoerper-sicher-befestigen-anleitung-zur-auswahl-bemessung-von-heizkoerperkonsolen-befestigungssystemen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jan 2020 21:45:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Heizen]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkörper]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG103]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die neue Richtlinie VDI 6036 gibt Unternehmen und Personen, die mit der Planung und Ausführung von Heizungsanlagen betraut sind, eine Anleitung zur Auswahl und Bemessung von Heizkörperkonsolen bzw. Befestigungssystemen unter Beachtung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Berücksichtigt werden dabei die sich aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch und vorhersehbarer Fehlnutzung ergebenden Lasten. Mit den errechneten Werten können Mindestanforderungen an [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die neue Richtlinie VDI 6036 gibt Unternehmen und Personen, die mit der Planung und Ausführung von Heizungsanlagen betraut sind, eine Anleitung zur Auswahl und Bemessung von Heizkörperkonsolen bzw. Befestigungssystemen unter Beachtung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). </p>



<p>Berücksichtigt werden dabei die sich aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch und vorhersehbarer Fehlnutzung ergebenden Lasten. Mit den errechneten Werten können Mindestanforderungen an Befestigungsvorrichtungen für den jeweiligen Einsatzfall festgelegt werden, um ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.</p>



<p>Heizkörper im Sinn der Richtlinie VDI 6036 sind beispielsweise Flachheizkörper, Heizwände, Konvektoren, Designheizkörper (wie Handtuchtrockner, Garderobenheizkörper) und Röhrenradiatoren – unabhängig davon, ob sie an Zentralheizungsnetze angeschlossen sind oder autark betrieben werden. </p>



<p>Belastungen auf Heizkörperbefestigungen im Privathaushalt sind nicht mit denen im öffentlichen Bereich gleichzusetzen. Aus diesem Grund sind in der Richtlinie drei Anforderungsklassen definiert, vom Privathaushalt mit dem dort üblichen hohen Maß an Umsicht bis hin zu Sportstätten oder Schulen, in denen es vorhersehbar etwas rauer zugeht. Für Sonderfälle wurde noch eine „nach oben offene Klasse“ angefügt. Für die Industrie bedeutet dies, dass für die diversen Heizkörper und Anforderungsklassen, unter Berücksichtigung der verwendeten Dübel und Wandbaustoffe, Heizkörperkonsolen benötigt werden.</p>



<p> Aus diesem Grund sind in der Richtlinie drei Anforderungsklassen definiert, vom Privathaushalt mit dem dort üblichen hohen Maß an Umsicht bis hin zu Sportstätten oder Schulen, in denen es vorhersehbar etwas rauer zugeht. Für Sonderfälle wurde noch eine „nach oben offene Klasse“ angefügt. Für die Industrie bedeutet dies, dass für die diversen Heizkörper und Anforderungsklassen, unter Berücksichtigung der verwendeten Dübel und Wandbaustoffe, Heizkörperkonsolen benötigt werden.</p>



<p>Die Montage von Heizkörpern und ihren Befestigungssystemen ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Bei der Bemessung von Heizkörperbefestigungen wird davon ausgegangen, dass diese ordnungsgemäß und fachgerecht montiert werden und dieser Zustand über die gesamte Lebensdauer sichergestellt wird&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/01/Normen-Heizkoerper-sicher-befestigen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/01/Normen-Heizkoerper-sicher-befestigen.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Neue Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 schlägt Standard vor, der die Gestaltung von Brandschutzplänen vereinheitlicht</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/neue-richtlinie-vdi-3819-blatt-4-schlaegt-standard-vor-der-die-gestaltung-von-brandschutzplaenen-vereinheitlicht/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=neue-richtlinie-vdi-3819-blatt-4-schlaegt-standard-vor-der-die-gestaltung-von-brandschutzplaenen-vereinheitlicht</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Nov 2019 20:34:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG102]]></category>
		<category><![CDATA[VDI]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Richtlinie kann auch zur Erstellung von Brandschutzplänen für Gebäude ohne Brandschutzkonzept angewendet werden. Die Empfehlungen der VDI 3819 Blatt 4 sind unabhängig von der Methode der Planerstellung und können sowohl bei der Handzeichnung, bei EDV-Zeichentools als auch bei der Ausgabe von Zeichnungen aus einem BIM-Werkzeug umgesetzt werden. Neue Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 schlägt [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Richtlinie kann auch zur Erstellung von Brandschutzplänen für Gebäude ohne Brandschutzkonzept angewendet werden. Die Empfehlungen der VDI 3819 Blatt 4 sind unabhängig von der Methode der Planerstellung und können sowohl bei der Handzeichnung, bei EDV-Zeichentools als auch bei der Ausgabe von Zeichnungen aus einem BIM-Werkzeug umgesetzt werden.</p>



<p>Neue Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 schlägt Standard vor, der die Gestaltung von Brandschutzplänen vereinheitlicht (Bild: Rouven Selge). </p>



<p>Die beschriebenen Anforderungen beziehen sich dabei auf einen fertigen Plan. Hierfür werden Mindestinhalte und -qualitäten in Leistungsphasen beschrieben, Gestaltungsempfehlungen gegeben und Grundlagen für ordnungsgemäße Planung, Errichtung und sicheren Gebäudebetrieb festgelegt. </p>



<p>Die Richtlinie bietet durch die Angaben von RGB-Werten zu den unterschiedlichen Schraffierungen die Möglichkeit einer systemunabhängigen Reproduzierbarkeit. Darüber hinaus gibt die VDI 3819 Blatt 4 anhand eines Musterhaus- Beispiels einen Brandschutzvisualisierungsplan.</p>



<p>Herausgeber der Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 „Brandschutz für Gebäude – Anforderungen an Brandschutzpläne“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Dezember 2019 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 101,80 beim Beuth Verlag (+49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. </p>



<p>Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/3819 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de)&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/11/Normen-brandschutzplaene.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/11/Normen-brandschutzplaene.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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