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	<title>Politik Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
	<lastBuildDate>Tue, 10 Jan 2023 16:59:41 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Politik Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Silvester-Krawalle – Populistische Forderungen aus der Politik lösen die Probleme nicht – Soziale Vermieter werden in den Quartieren zu oft allein gelassen.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gerd Warda]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2023 11:45:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[heute. Titelstory]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Breitner]]></category>
		<category><![CDATA[heute. Ausgabe 172]]></category>
		<category><![CDATA[Integration]]></category>
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		<category><![CDATA[vnw]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die am Gemeinwohl orientierten Vermieter Norddeutschlands sehen in den Ausschreitungen an Silvester in deutschen Städten die Spitze des Eisbergs und sorgen sich um den sozialen Frieden in den norddeutschen Wohnquartieren. „Die Krawalle an Silvester sind lediglich die Spitze des Eisbergs“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Die sozialen Vermieter haben in Teilen [&#8230;]</p>
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<p>Die am Gemeinwohl orientierten Vermieter Norddeutschlands sehen in den Ausschreitungen an Silvester in deutschen Städten die Spitze des Eisbergs und sorgen sich um den sozialen Frieden in den norddeutschen Wohnquartieren.</p>



<p>„Die Krawalle an Silvester sind lediglich die Spitze des Eisbergs“, sagt <strong>Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)</strong>. „Die sozialen Vermieter haben in Teilen ihrer Quartiere mit Armut, Ausgrenzung und sozialer Perspektivlosigkeit zu tun. Es bilden sich Parallelgesellschaften mit eigenen Treffpunkten, Supermärkten und Sportvereinen. Zudem treffen in unseren Wohnvierteln oftmals unterschiedliche Kulturen aufeinander, was zu mehr Konflikten führt. In unseren Quartieren sollen reich und arm, jung und alt, krank und gesund, deutsch und nicht deutsch friedlich zusammen leben. Das wird immer schwieriger. Leider werden soziale Vermieter zu oft mit diesen Problemen allein gelassen.“</p>



<p>VNW-Unternehmen steckten Jahr für Jahr vielen Millionen Euro in die Entwicklung ihrer Wohnquartiere und die Sozialarbeit vor Ort, so Andreas Breitner weiter. „Dennoch müssen sie erleben, dass ein kleiner Teil der Bewohner für Unfrieden sorgt. Darüber nicht sprechen zu wollen, erinnert mich an ein kleines Kind, das die Hände vor die Augen hält und glaubt, es wird nicht mehr gesehen.“</p>



<p>Die Forderung nach einem Böllerverbot oder Hetze gegen Ausländer würden die Probleme nicht lösen, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner weiter. „Es fliegen nicht nur Böller, sondern auch Steine. Es knallt, aber es brennt auch. Ja, die Gewaltexzessen sind Ausdruck fehlender Integration der Gewalttäter. Und ja: Wir erreichen einen Teil von ihnen nicht (mehr). Jetzt reflexartig zu fordern, dass der Staat mehr ‚harte Kante‘ zeigen müsse, ist die immer gleich Reaktion auf die immer gleichen Aktionen.“</p>



<h2>Pauschale Verdächtigungen haben die differenzierte Analyse abgelöst</h2>



<p>Besonders ärgerlich sei, dass populistische Politikerinnen und Politiker so tun, als hätte das alles kaum etwas mit ihnen zu tun, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Längst haben pauschale Verdächtigungen und Behauptungen die differenzierte Analyse der gesellschaftlichen Probleme abgelöst. Polizistinnen und Polizisten wird eine rechte Gesinnung unterstellt, die Gewalt fördere. Migrantinnen und Migranten wiederum werden pauschal als kriminell eingeordnet. Beides entspricht nicht der Lebenswirklichkeit. Das sind Verunglimpfungen, die Vermieter kennen, wenn sie als ‚gierig‘ beschimpft werden.“</p>



<blockquote class="wp-block-quote">
<p>„Besser wäre es, sie würden die bisherigen Integrationskonzepte auf den Prüfstand stellen. Was läuft schief? Warum läuft es schief? In welchen Ländern läuft es warum besser? Das sind jetzt die Fragen, die Politik sich stellen muss.“</p>
<cite>VNW-Direktor Andreas Breitner</cite></blockquote>



<p>Wer so etwas tue, der müsse sich nicht wundern, dass vor allem junge Menschen – und zwar unabhängig von ihrer Herkunft – sich von Staat und Politik abwendeten und sich unter ihnen die Überzeugung breit mache: „Hilf‘ die selbst, denn dich hört niemand.“ Die eigene Familie oder die soziale Bezugsgruppe werde so zur „entscheidenden Instanz“ bei der Bewertung von Verhalten – und dabei stehe die demonstrative Ablehnung von Staat und Gesellschaft in der Bewertungshierarchie ganz oben.</p>



<h2>Integrationskonzepte müssen auf den Prüfstand</h2>



<p>Nicht selten würden die Gewaltexzesse jetzt von Politikerinnen und Politiker beklagt, die seit vielen Jahren politische Verantwortung tragen würden, sagt Mehr von dem Alten bedeutet lediglich einen hohen gesellschaftlichen Preis zu zahlen.“</p>



<p>Zu dieser Analyse gehört nach den Worten von Andreas Breitner auch, sich von populistischen Forderungen im Bereich der Wohnungspolitik zu verabschieden. Eine schwammige neue Gemeinnützigkeit oder Enteignungsphantasien schafften nicht eine neue Wohnung und änderten nichts an den schwierigen Verhältnissen in Problemquartieren. „Wir brauchen keinen wohnungspolitischen Aktionismus, sondern wollen bezahlbare Mieten garantieren und uns um den sozialen Frieden in den Quartieren kümmern.“</p>



<p>„Wir brauchen keine Debatte über die Herkunft der Täter in der Berliner Silvesternacht. Die steht fest“, so Breitner weiter. „Wir brauchen eine ideologiefreie Debatte über eine friedliche Kultur der Verschiedenheit. Die bei uns lebenden Menschen werden in einer offenen Gesellschaft immer verschieden sein. Nur wie gelingt es, ein friedliches Miteinander zu gewähren? Dazu brauchen wir Antworten &#8211; und hier liefern die politisch Verantwortlichen viel zu wenig.“</p>



<p>„Wer sich mit diesem Thema überfordert fühlt, sollte es nicht als überflüssig von sich weisen“, sagt der VNW-Direktor. „Die norddeutschen Vermieter stellen sich der Debatte und stehen in ihren Quartieren für die Umsetzung bereit. Der Dialog darüber muss aber politisch gewollt sein.“</p>



<p><strong>Oliver Schirg</strong></p>



<p><a href="http://www.vnw.de">www.vnw.de</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ratseinigung zur EPBD &#8211; Emissionsfrei bis: Alle öffentlichen Gebäude bis 2028, alle neuen Gebäude bis 2030 und alle bestehenden Gebäude bis 2050</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/ratseinigung-zur-epbd-emissionsfrei-bis-alle-oeffentlichen-gebaeude-bis-2028-alle-neuen-gebaeude-bis-2030-und-alle-bestehenden-gebaeude-bis-2050/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ratseinigung-zur-epbd-emissionsfrei-bis-alle-oeffentlichen-gebaeude-bis-2028-alle-neuen-gebaeude-bis-2030-und-alle-bestehenden-gebaeude-bis-2050</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 10:53:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
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		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG80]]></category>
		<category><![CDATA[CO2]]></category>
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		<category><![CDATA[Klimaschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der EU-Rat erzielte am 25. Oktober 2022 eine Einigung über den Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Diese legt Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer und bestehender Gebäude fest, die saniert werden. Ziel der Überarbeitung ist es, dass alle öffentlichen Gebäude bis 2028, alle neuen Gebäude bis 2030 und alle bestehenden [&#8230;]</p>
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<p>Der EU-Rat erzielte am 25. Oktober 2022 eine Einigung über den Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Diese legt Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer und bestehender Gebäude fest, die saniert werden. Ziel der Überarbeitung ist es, dass alle öffentlichen Gebäude bis 2028, alle neuen Gebäude bis 2030 und alle bestehenden Gebäude bis 2050 emissionsfrei sind.</p>



<p>Was macht eigentlich der Europäische Rat? Was entscheidet er, wer sind die Mitglieder, und was ist der Unterschied zum „Rat der Europäischen Union“? Antworten finden Sie hier unter diesem Link: <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/wie-funktioniert-europa/der-europaeische-rat">https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/wie-funktioniert-europa/der-europaeische-rat</a></p>



<p>Für bestehende Wohngebäude wurden Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz festgelegt, die auf einem nationalen Zielpfad zur Dekarbonisierung bis 2050 basieren. Der nationale Zielpfad entspräche dem Rückgang des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs des gesamten Wohngebäudebestands im Zeitraum von 2025 bis 2050 mit zwei Kontrollpunkten:</p>



<ul><li>bis 2033 das Niveau der Energieeffizienzklasse D für den Durchschnitt des nationalen Gebäudebestands, </li><li>bis 2040, ein national festgelegter Wert, der sich aus einer schrittweisen Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 ergibt.</li></ul>



<p>Der Rat bestätigt in dem Vorschlag die Energiezertifizierung von Gebäuden, bei der Gebäude auf einer Skala von A bis G nach ihrer Energieeffizienz eingestuft werden. Neu allerdings ist, dass darüber hinaus eine neue Kategorie ‚A0‘ für Energieausweise eingeführt werden, die Null-Emissions-Gebäuden entspricht, sowie eine neue Kategorie ‚A+‘ für Gebäude, die nicht nur Null-Emissions-Gebäude sind, sondern auch vor Ort erneuerbare Energie in das Energienetz einspeisen. Jedoch sollen die nationalen Energieausweise beibehalten werden.</p>



<p>Mit Blick auf erneuerbare Energien wird folgender Fahrplan für die Installation von Solaranlagen festgelegt:</p>



<ul><li>bis zum 31. Dezember 2026 für alle neuen öffentlichen Gebäude und Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m2;</li><li>bis zum 31. Dezember 2027 für alle bestehenden öffentlichen Gebäude und Nichtwohngebäude, die einer größeren oder umfassenden Renovierung unterzogen werden, mit einer Nutzfläche von über 400 m2;</li><li>bis zum 31. Dezember 2029 für alle neuen Wohngebäude.</li></ul>



<p>Bei den Intelligenzfähigkeitsindikatoren (Smart Readiness Indicators-SRI) schlägt der Rat vor, diese bis 2026 durch die EU-Kommission zu testen und im Erfolgsfall bei Nichtwohngebäuden einzuführen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Europaeischer-rat-Gebaeude-emissionsfrei.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Europaeischer-rat-Gebaeude-emissionsfrei.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Fairer Datenzugang: BMUV zum Data Act und seiner Bedeutung für Verbraucher*innen – Diskussionsveranstaltung zum Download</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/fairer-datenzugang-zia-bestaetigt-analyse-von-docunite-offenbart-erhebliche-luecken-und-risiken-bei-immobilienunternehmen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=fairer-datenzugang-zia-bestaetigt-analyse-von-docunite-offenbart-erhebliche-luecken-und-risiken-bei-immobilienunternehmen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2022 13:44:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[BMUV]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG26]]></category>
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		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) hat den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für ein EU-Datengesetz &#8211; Data Act &#8211; mit Vertreterinnen der Wissenschaft, Datenschutzpraxis sowie Politik und Wirtschaft diskutiert. Verbraucherinnen sollen Zugang zu Daten aus ihren smarten Alltagsgeräten, wie z.B. Smart-Home-Heizung oder smarte Küchengeräte („Internet of Things“), erhalten und diese Daten an andere Unternehmen übertragen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) hat den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für ein EU-Datengesetz &#8211; Data Act &#8211; mit Vertreterinnen der Wissenschaft, Datenschutzpraxis sowie Politik und Wirtschaft diskutiert. Verbraucherinnen sollen Zugang zu Daten aus ihren smarten Alltagsgeräten, wie z.B. Smart-Home-Heizung oder smarte Küchengeräte („Internet of Things“), erhalten und diese Daten an andere Unternehmen übertragen können. So können Verbraucher*innen ihre Geräte z.B. von jedem Anbieter reparieren lassen oder auf Basis der dann verfügbaren Daten Mehrwertdienste erhalten: beispielsweise Daten aus der smarten Heizung können dann zur Optimierung des Heizverhaltens an ein darauf spezialisiertes Unternehmen gegeben</p>



<p><strong>Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder</strong>: „Verbraucherinnen haben ein gutes Recht darauf, Zugang zu den Daten ihrer vernetzten Alltagsgeräte zu bekommen. Derzeit haben z.B. auf die Daten aus einem vernetzten Auto nur die Hersteller Zugriff. Der Data Act soll den Verbraucherinnen ermöglichen, die Daten auch selbst zu nutzen. Nur, wenn die Verbraucherinnen selbst Zugriff auf diese Daten haben und diese auch anderen Unternehmen zugänglich machen können, haben sie wieder die Wahl, ihr Auto auch bei der Werkstatt um die Ecke reparieren zu lassen und nicht nur bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers. Umgekehrt schafft der Data Act aber auch das Risiko, dass persönliche Daten der Verbraucherinnen noch stärker kommerzialisiert werden. Hier sehe ich noch erheblichen Änderungsbedarf. Der Data Act darf auch den Datenschutz nicht unterlaufen. Das Schutzniveau der Datenschutz-Grundverordnung und der ePrivacy- Richtlinie muss gewahrt bleiben.“</p>



<p><strong>Prof. Dr. Josef Drexl vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb</strong> beleuchtete die verbraucherrechtliche Dimension des Data Acts. Nach seiner Ansicht enthält der derzeitige Entwurf des Data Acts für Verbraucherinnen noch zu wenige schützende und klarstellende Regelungen. Der Data Act stelle beispielsweise die faktische Herrschaft der Hersteller über die Daten der Verbraucherinnen nicht hinreichend in Frage und laufe Gefahr, dass die Kosten des Datenteilens am Ende die Verbraucher*innen tragen könnten. </p>



<p><strong>Anna Buchta vom Europäischen Datenschutzbeauftragten ging auf die datenschutzrechtlichen Fragestellungen ein</strong>. Insbesondere das Verhältnis zwischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Data Act sei in wichtigen Fragen noch unklar: Das Schutzniveau der DSGVO dürfe nicht unterlaufen werden. Der Data Act laufe in seiner jetzigen Fassung Gefahr, eine Entwicklung hin zu einer „Kommodifizierung“ personenbezogener Daten voranzutreiben, bei der personenbezogene Daten als reine Handelsware betrachtet werden&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/EU-Datengesetz-BMUV-Data-Act.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/EU-Datengesetz-BMUV-Data-Act.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme – Der Bericht enthält klare Forderungen und Maßnahmen – jetzt ist die Regierung am Zug</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2022 17:45:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG170]]></category>
		<category><![CDATA[Gas]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Wärme]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat am 31. November nach intensiver Arbeit und unter hohem Zeitdruck ihre Ergebnisse vorgelegt. „Der Kommissionsbericht enthält klare Forderungen und Maßnahmen, um das bisher bestehende Dilemma der Nichtbezahlbarkeit explodierender Energiekosten aufzuheben. Dabei sind zahlreiche Verbesserungsvorschläge enthalten, um den Kostenanstieg durch staatliche Zuschüsse zu begrenzen und das Vermieter- Mieter-Dilemma in Bezug [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat am 31. November nach intensiver Arbeit und unter hohem Zeitdruck ihre Ergebnisse vorgelegt. „Der Kommissionsbericht enthält klare Forderungen und Maßnahmen, um das bisher bestehende Dilemma der Nichtbezahlbarkeit explodierender Energiekosten aufzuheben. </p>



<p>Dabei sind zahlreiche Verbesserungsvorschläge enthalten, um den Kostenanstieg durch staatliche Zuschüsse zu begrenzen und das Vermieter- Mieter-Dilemma in Bezug auf die Wohnnebenkosten zu überwinden. Die Regierung ist jetzt am Zug, die vorgeschlagenen Maßnahmen schnellstmöglich zum Wohle von Haushalten und Unternehmen umzusetzen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, der als Mitglied der Gaskommission die Empfehlungen mit erarbeitet hat.</p>



<p>Mieterhaushalte, die mit Gas oder gasbasierter Fernwärme versorgt werden, sollen nach Empfehlung der Kommission zunächst zügig im Dezember finanziell entlastet werden, indem die dann fällige monatliche Abschlagszahlung an den Energieversorger auf Basis des Septemberbetrags vom Staat übernommen wird. Ab 1. März bis mindestens 30. April 2024 soll dann die Gaspreisbremse greifen, mit der <strong>80 Prozent der monatlichen Gaskosten der Haushalte bei einem Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.</strong> </p>



<p>Auch für Mieter und Vermieter beziehungsweise Wohnungsunternehmen mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen soll die Gaspreisbremse gelten. Für Wohnungsunternehmen, die für ihre Mieter die stark gestiegenen Energiekosten derzeit aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten übernehmen, ist in den Kommissionsempfehlungen ein Härtefallfonds mit zinslosen Krediten vorgesehen.</p>



<h2>Vorgesehener Härtefallfonds für Mieter und Vermieter ist ein zentral wichtiger Baustein zur Abfederung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 zugunsten von stark belasteten Hauhalten, die ansonsten nicht ausreichend entlastet worden wären…</h2>



<p><strong>Aufgrund des enormen Zeitdrucks</strong>, unter dem die Kommission arbeiten musste, bietet die staatliche Übernahme des Dezemberabschlags eine schnell wirksame finanzielle Entlastung. Hier hat die Regierung in den vergangenen sechs Monaten viel Zeit verstreichen lassen. Darüber hinaus bietet bei Inkrafttreten der Gaspreisbremse im März 2023 der Anteil von 20 Prozent der Gaskosten, der zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis zu zahlen ist, einen deutlichen Anreiz zum Energiesparen, was in der aktuellen Lage dringend geboten ist. </p>



<p>Der vorgesehene Härtefallfonds für Mieter und Vermieter ist ein zentral wichtiger Baustein zur Abfederung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 zugunsten von stark belasteten Hauhalten, die ansonsten nicht ausreichend entlastet worden wären. Der Härtefallfonds kann auch individuell von denjenigen Haushalten in Anspruch genommen werden, die andere Energieträger nutzen. „Damit die sozial orientierten Wohnungsunternehmen ihren Mietern im Falle einer notwendigen Übernahme der Energiekosten aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten auch weiterhin unter die Arme greifen können, muss die Regierung den hierfür vorgesehenen Härtefallfonds so ausgestalten, dass er beihilferechtlich funktioniert“, sagt Gedaschko.</p>



<p><strong>Zudem müssen für das in den Kommissionsempfehlungen vorgesehene Kündigungsmoratorium zugunsten von Haushalten, die glaubhaft belegen ihre Energiekosten nicht fristgerecht zahlen zu können, für die betroffenen Wohnungsunternehmen ebenfalls Mittel aus dem Härtefallfonds abgerufen werden können</strong>. Ansonsten können viele sozial orientierten Wohnungsunternehmen solche finanziellen Ausfälle nicht stemmen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Wowi-ag-170-experten-kommission-gas-waerme.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Wowi-ag-170-experten-kommission-gas-waerme.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>BIM-Portal des Bundes: Schneller, transparenter und kostengünstiger – Ab 2025 soll BIM bundesweit Standard sein – auch beim Bauen der öffentlichen Hand</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/bim-portal-des-bundes-schneller-transparenter-und-kostenguenstiger-ab-2025-soll-bim-bundesweit-standard-sein-auch-beim-bauen-der-oeffentlichen-hand/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bim-portal-des-bundes-schneller-transparenter-und-kostenguenstiger-ab-2025-soll-bim-bundesweit-standard-sein-auch-beim-bauen-der-oeffentlichen-hand</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Nov 2022 19:13:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[architektur]]></category>
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		<category><![CDATA[Ressourceneffizienz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, Planungsprozesse – etwa für den Bau von Wohnungen, Schienenstrecken, Straßen oder Wasserstraßen &#8211; zu digitalisieren und deutlich zu beschleunigen. Mit der Methode Building Information Modeling (BIM) werden Bauvorhaben schneller, transparenter und kostengünstiger umgesetzt. Bundesminister Klara Geywitz und Bundesminister Dr. Volker Wissing haben das „BIM-Portal“ des Bundes freigeschaltet, das Unternehmen und [&#8230;]</p>
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<p>Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, Planungsprozesse – etwa für den Bau von Wohnungen, Schienenstrecken, Straßen oder Wasserstraßen &#8211; zu digitalisieren und deutlich zu beschleunigen. Mit der Methode Building Information Modeling (BIM) werden Bauvorhaben schneller, transparenter und kostengünstiger umgesetzt. Bundesminister Klara Geywitz und Bundesminister Dr. Volker Wissing haben das „BIM-Portal“ des Bundes freigeschaltet, das Unternehmen und öffentliche Hand bei der Digitalisierung ihrer Bauvorhaben helfen soll.</p>



<p>BIM erfordert einen abgestimmten Datenaustausch zwischen allen Akteuren in der Planung, dem Bau und dem Betrieb. Mit dem BIM-Portal schafft der Bund nun eine Plattform, die dies ermöglicht – zentral verfügbar und kostenlos. Das Portal unterstützt bei der Erstellung von Projekt- und Produktdaten, die über offene Datenformate unter den Akteuren ausgetauscht werden können.</p>



<h2>Ressourceneinsatz optimieren </h2>



<p>Bundesbauministerin <strong>Klara Geywitz</strong>: „Die Digitalisierung macht das Bauen und Betreiben günstiger und umweltfreundlicher. Mit BIM Deutschland und seinem BIM-Portal legen wir den Grundstein für die breite Anwendung von BIM. Mit dem BIM-Portal bietet sich die Möglichkeit, in einem Schritt die Prozesse effizienter zu gestalten und gleichzeitig den Ressourceneinsatz zu optimieren. </p>



<p>Es hilft uns bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, dem Schutz des Klimas und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. Ich freue mich gemeinsam mit der Wertschöpfungskette Bau und den weiteren Beteiligten das BIM-Portal mit Leben zu erfüllen und den digitalen Transformationsprozess zu beschleunigen.“</p>



<p>Bundesdigitalminister <strong>Dr. Volker Wissing</strong>: „Digitalisierung ist die Voraussetzung für schnelleres Planen und Bauen. Dank BIM bauen wir effizienter, kostengünstiger und transparenter. Bei der Verkehrsinfrastruktur setzen wir die digitale Bauweise deshalb bereits zunehmend ein. Ab 2025 soll BIM bundesweit Standard sein. Das neue Portal wird dabei helfen, die Implementierung wesentlich zu beschleunigen. </p>



<p>Es wird uns und die Branche bei diesem Entwicklungs- und Veränderungsprozess unterstützen. Von dem Portal erhoffe ich mir einen Anstoß für einen echten Kulturwandel beim Bauen und die konsequente Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Bis 2025 wird es bei öffentlichen Bauvorhaben bundesweit heißen: Digital ist besser.“</p>



<h2>BIM-Portal des Bundes</h2>



<p>Bei BIM geht es darum, alle planungs-, bau- und betriebsrelevanten Informationen über ein Projekt von Beginn an digital bereitzustellen, so dass diese effizienter und schneller verarbeitet werden können. Auch im Falle späterer Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen sind diese Informationen dann schnell verfügbar.</p>



<p><strong>BIM trägt zu mehr Nachhaltigkeit beim Bauen und Betreiben bei.</strong> Durch die Verknüpfung von Planungs- und Betriebsdaten bereits im frühen Stadium sind Aussagen zur Ökobilanz und dem CO2- Fußabdruck eines Bauwerks möglich. Auch kann dank BIM gleich von Beginn an eines Projekts bewertet werden, ob und wie Baustoffe nach einem späteren Rückbau wiederverwertet werden können. Das reduziert den Ressourcenverbrauch&#8230;</p>



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		<title>Eingriffe in die Vertrags- und Berufsfreiheit – Im TKModG wurde eine Entschädigung aber komplett ausgeblendet.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jun 2022 22:21:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG77]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikationsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bereits in seiner Entstehung sorgte das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) für viel Kritik, die auch nach seinem Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 nicht abreißt. Bernd Thielk, Geschäftsführer der willy.tel GmbH, und Uwe Rehnig, Geschäftsführer der Rehnig BAK Breitbandnetze &#38; Kabelfernsehen GmbH, bringen als Vertreter mittelständischer Netzbetreiber unserem Gespräch die Kritik auf den Punkt. Sie sprechen von Eingriffen [&#8230;]</p>
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<p>Bereits in seiner Entstehung sorgte das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) für viel Kritik, die auch nach seinem Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 nicht abreißt. Bernd Thielk, Geschäftsführer der willy.tel GmbH, und Uwe Rehnig, Geschäftsführer der Rehnig BAK Breitbandnetze &amp; Kabelfernsehen GmbH, bringen als Vertreter mittelständischer Netzbetreiber unserem Gespräch die Kritik auf den Punkt. Sie sprechen von Eingriffen in die Vertrags- und Berufsfreiheit.</p>



<p><em>Durch das TKModG fällt ab dem 1. Juli 2024 die Umlagefähigkeit weg. Welche Kosten sind noch bis zum und welche nach dem 1. Juli 2024 umlagefähig? </em></p>



<p><strong>Uwe Rehnig: </strong>Zunächst müssen wir zwischen Neubezügen ab dem 1. Dezember 2021 und dem Bestand unterscheiden. Bei Bestandswohnungen greift die Frist bis zum 30. Juni 2024. Ab dann dürfen weder Infrastrukturkosten noch TV-, Wartungs- oder Urheberrechtsentgelte über die Betriebsnebenkosten abgerechnet werden. Für Neubauten gelten die Regelungen bereits heute. </p>



<p><strong>Bernd Thielk:</strong> Eigentlich dürfen dann nur noch die Stromkosten umgelegt werden. </p>



<p><strong>Uwe Rehnig:</strong> Richtig, aber das ist ein sehr kleiner Kostenanteil. Die wirklich relevanten Entgelte sind durch das neue Gesetz von der Umlage über die Betriebsnebenkosten ausgeschlossen. </p>



<p><strong>Bernd Thielk:</strong> Das bedeutet auch, dass Bestandsverträge nur noch bis zum 30. Juni 2024 über die Betriebskostenabrechnung laufen dürfen. Das heißt, die Refinanzierung der Netze, die in den Gestattungsverträgen üblicherweise über eine Laufzeit von 10 bis 15 Jahren angelegt ist, wurde durch das TKModG zunichte gemacht.</p>



<p><em>Welche Auswirkungen hat das auf Antennen- und Kabelnetzbetreiber, die bislang ihre Betriebskosten auf Mieter umgelegt haben? </em></p>



<p><strong>Bernd Thielk: </strong>Die Betreiber müssen sich vom Sammelinkasso verabschieden und auf Einzelinkasso umstellen. Sie müssen also Direktverträge mit den Mietern abschließen. Diese Verträge dürfen qua Gesetz nur noch eine maximale Laufzeit von 24 Monaten haben und sind danach monatlich kündbar. Das torpediert das bisherige Geschäftsmodell, in dem die Refinanzierung wie beschrieben auf 10 bzw. 15 Jahre ausgelegt war. Angesichts von Basel III und den strengeren Anforderungen von Basel IV (Risikoposition/Eigenkapital Banken) stellt sich auch die Frage, ob die Banken, bei denen sich mittelständische Netzbetreiber das Kapital leihen, angesichts stark reduzierter bzw. fehlender Sicherheiten überhaupt noch Kredite ausstellen werden&#8230;</p>



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		<title>Startschuss der Wohnungswirtschaft in die digitale Welt von morgen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jun 2022 21:46:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG77]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikationsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Mai letzten Jahres hat der Bundesrat die Novelle des überarbeiteten Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Die überwiegenden Reaktionen aus der Wohnungswirtschaft waren eher skeptischer Natur. Durchaus sehr verständlich, denn es entfällt auch das bislang geltende sogenannte Nebenkostenprivileg für Vermieter. Doch ein genauerer Blick in das am 1. Dezember 2021 endgültig in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, wie es [&#8230;]</p>
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<p>Im Mai letzten Jahres hat der Bundesrat die Novelle des überarbeiteten Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Die überwiegenden Reaktionen aus der Wohnungswirtschaft waren eher skeptischer Natur. Durchaus sehr verständlich, denn es entfällt auch das bislang geltende sogenannte Nebenkostenprivileg für Vermieter. </p>



<p>Doch ein genauerer Blick in das am 1. Dezember 2021 endgültig in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, wie es im Volltext ein wenig sperrig klingt, offenbart viele neue Chancen. Es setzt wichtige Impulse für einen schnelleren und konsequenteren Ausbau von Gigabitnetzen – der Grundinfrastruktur für Digitalisierung – auch in der Wohnungswirtschaft.</p>



<p>Da neue Chancen immer auch Risiken beinhalten, ist es zunächst wichtig, wesentliche Inhalte und Absichten des Gesetzes sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu verstehen. Nur so ist es möglich, die Änderungen vorteilhaft zu nutzen und künftige Fehler zu vermeiden. Dazu in der Folge einige Einblicke:</p>



<h2>Was ändert sich konkret?</h2>



<p>Vermieter können bisher sowohl die Betriebskosten für die gebäudeinterne Breitband-Infrastruktur als auch die Kosten für die TV-Versorgung auf die Mieter – das sogenannte Nebenkostenprivileg – umlegen. Das neue TKG regelt diese Umlagefähigkeit neu – mit einer Übergangsfrist für alte, bestehende Infrastrukturen bis zum 30. Juni 2024. Danach gilt ein völlig neues Verfahren, das sogenannte Glasfaserbereitstellungsentgeld. Im Übrigen gilt für neu errichtete gebäudeinterne Netzinfrastruktur bereits seit dem 1. Dezember 2021 ausschließlich das neue Verfahren zur Umlage und Refinanzierung.</p>



<h2>Konsequenz:</h2>



<p>Vermieter, die Bestandsverträge zur Breitbandversorgung ihrer Gebäude, mit Laufzeiten über den 30. Juni 2024 hinaus, mit Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen haben, können das hierfür zu zahlende Entgelt im Rahmen der Mietnebenkosten ab dem Ende der Übergangsfrist nicht mehr auf die Mieter umlegen. Damit die Vermieter – falls dies nicht bereits in entsprechenden Vertragsklauseln berücksichtigt wurde – nicht einseitig auf diesen Kosten sitzen bleiben, ist im TKG-neu ein Kündigungsrecht mit Wirkung ab dem 1. Juli 2024 vorgesehen – welches den anderen Vertragsteil nicht zum Schadensersatz berechtigt&#8230;</p>



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		<title>BDW und BEE appellieren &#8211; Wasserkraft braucht Unterstützung statt Abschaffung &#8211; 90 Prozent der Anlagen im EEG 2023 gefährdet</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/bdw-und-bee-appellieren-wasserkraft-braucht-unterstuetzung-statt-abschaffung-90-prozent-der-anlagen-im-eeg-2023-gefaehrdet/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bdw-und-bee-appellieren-wasserkraft-braucht-unterstuetzung-statt-abschaffung-90-prozent-der-anlagen-im-eeg-2023-gefaehrdet</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jun 2022 17:23:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[energie.]]></category>
		<category><![CDATA[EEG]]></category>
		<category><![CDATA[energie AG19]]></category>
		<category><![CDATA[Energiewende]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Robert Habeck]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserkraft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In einem offenen Brief haben der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) an Bundesminister Robert Habeck appelliert, die Änderungsvorschläge für Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 rückgängig zu machen. Bei Umsetzung des Gesetzentwurfs droht ein existenzvernichtender Rückbau von rund 90 Prozent der etwa 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland. Um [&#8230;]</p>
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<p>In einem offenen Brief haben der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) an Bundesminister Robert Habeck appelliert, die Änderungsvorschläge für Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 rückgängig zu machen. Bei Umsetzung des Gesetzentwurfs droht ein existenzvernichtender Rückbau von rund 90 Prozent der etwa 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland. Um das durch Studien belegte Potenzial der Wasserkraft für die Energiewende und den Klimaschutz auszuschöpfen, sollten vielmehr die Rahmenbedingungen für die Anlagen verbessert werden.</p>



<p>Die sogenannte „kleine“ Wasserkraft ist eine wesentliche und stabilisierende Komponente im deutschen Energieversorgungssystem. Sie steht für die verlässliche, flexibel regelbare und versorgungssichere Erzeugung von rund 3 TWh Strom pro Jahr, mit denen ca. 1 Mio. Haushalte mit klimafreundlicher Energie versorgt werden. Diese Anlagen vermeiden gleichzeitig jährlich rund 3 Mio. t Treibhausgasemissionen sowie Umweltkosten von mehr als 580 Mio. Euro. „Das ist angesichts der Kostenkrise fossiler Energieträger und der Klimakrise ein signifikanter Beitrag, auf den wir nicht verzichten können“, betont BDW-Präsident Hans- Peter Lang.</p>



<h2>Die wertvollen netzdienlichen Eigenschaften der Wasserkraft vermeiden</h2>



<p>Netzausbaukosten von rund einer Milliarde Euro. Sie werden als Basis für die Integration des Ausbaus der fluktuierenden Wind- und Solarenergie in ein künftig auf 100 Prozent Erneuerbaren basierendes Energiesystem dringend benötigt. Das hat der BEE jüngst in seiner Studie „Klimaneutrales Stromsystem“ zusammen mit zwei Fraunhofer Instituten belegt. „Ein dezentrales Backup aus heimischen Erneuerbaren-Anlagen kommt uns betriebs- und volkswirtschaftlich günstiger zu stehen, ist klimafreundlich und versorgungssicher. Das wollen wir in der Plattform ‚Klimaneutrales Stromsystem‘ zeigen“, sagt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.</p>



<p>Dass die Anlagen gewässerökologisch verträglich sind, wird durch die strengen Anforderungen der EUWasserrahmenrichtlinie (WRRL) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sichergestellt. Technologien für einen funktionierenden Fischschutz, Fischauf- und -abstieg werden seit vielen Jahren mit Erfolg in der Praxis eingesetzt. Dass die Wasserkraft nicht für den häufig schlechten ökologischen Zustand der Fließgewässer verantwortlich sein kann, belegt schon allein die Tatsache, dass nur an rund fünf Prozent der mehr als 200.000 Querbauwerke in Deutschland Wasserkraftanlagen betrieben werden&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/Offener-Brief-Wasserkraft.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/Offener-Brief-Wasserkraft.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>GEG-Instrumente auf Lebenszyklus von Gebäuden ausrichten &#8211; geplante Verschärfung von Baustandards verhindert bezahlbaren Neubau</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/geg-instrumente-auf-lebenszyklus-von-gebaeuden-ausrichten-geplante-verschaerfung-von-baustandards-verhindert-bezahlbaren-neubau/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=geg-instrumente-auf-lebenszyklus-von-gebaeuden-ausrichten-geplante-verschaerfung-von-baustandards-verhindert-bezahlbaren-neubau</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2022 17:59:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG165]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[GEG]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Gebäudeenergiegesetz wird in einer Zeit reformiert, die von einem Dilemma am Wohnungsmarkt geprägt ist: Auf der einen Seite herrscht massiver Wohnungsbedarf. Auf der anderen Seite verhindert eine toxische Mischung von Lieferengpässen, Fachkräftemangel, rasanter Inflation und steigenden Bauzinsen den Wohnungsbau. Das Regierungsziel von 400.000 neuen Wohnungen jährlich ist schon jetzt illusorisch. Förderung von Wohnraum für [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Gebäudeenergiegesetz wird in einer Zeit reformiert, die von einem Dilemma am Wohnungsmarkt geprägt ist: Auf der einen Seite herrscht massiver Wohnungsbedarf. Auf der anderen Seite verhindert eine toxische Mischung von Lieferengpässen, Fachkräftemangel, rasanter Inflation und steigenden Bauzinsen den Wohnungsbau. Das Regierungsziel von 400.000 neuen Wohnungen jährlich ist schon jetzt illusorisch.</p>



<h2>Förderung von Wohnraum für die Mitte der Gesellschaft dringend notwendig</h2>



<p>„Es muss alles versucht werden, um wenigstens die vorgesehenen 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr zu schaffen. Das neue Gebäudeenergiegesetz mit dem EH55-Standard als geplante gesetzliche Untergrenze zementiert jedoch den bereits eingetretenen Neubaustopp, insbesondere in Kombination mit der aktuell dramatischen Marktlage. Wenn überhaupt noch bezahlbarer Wohnraum für die Mitte der Bevölkerung entstehen soll, ist eine wirksame Förderung deshalb dringender denn je. </p>



<p>Zudem darf das neue GEG innovative Klimaschutzansätze nicht verhindern“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der heutigen Expertenanhörung zur GEG-Novelle im Deutschen Bundestag.</p>



<p>Über 70 Prozent der sozial orientierten Wohnungsunternehmen mussten ihre Neubauprojekte angesichts der extrem schlechten Baubedingungen bereits zurückstellen oder ganz aufgeben. „Um den bezahlbaren Wohnungsbau im Bereich von 8 bis 10 Euro pro Quadratmeter Miete zu retten, muss dieser dringend von Auflagen befreit und gefördert werden. Das neue GEG behindert jedoch neuen bezahlbaren Wohnraum für die große Mehrheit der Bevölkerung, die ihre Miete aus eigener Kraft erwirtschaftet und nicht in Sozialwohnungen lebt“, sagt Gedaschko.</p>



<h2>Marktmiete zwischen 12 und 14 Euro pro Quadratmeter</h2>



<p>Die aktuellen energetischen Anfo</p>



<p>rderungen an Wohnungsneubau führen zu einer Marktmiete zwischen 12 und 14 Euro pro Quadratmeter. Darin sind die jüngsten Preissprünge noch nicht einmal abgebildet. Die im GEG geplante Verschärfung der Standards zementiert diese Preise am oberen Ende der Spanne. Die Kombination aus verschärften Standards, nicht gegebener Förderung und der Mangellage an Markt führt zu Mietsteigerungen bis zu 1,53 Euro pro Quadratmeter.</p>



<p>Im GEG-Entwurf stellt die Regierung selbst fest, <strong>dass durch den Stopp der EH55-Förderung der Bau erschwert wird</strong>. Gleichzeitig kommt sie jedoch zur Schlussfolgerung, dass der Standard gesetzlich erzwungen werden müsse. „Das ist in der derzeitigen Situation nicht nur zynisch, sondern belegt auch, dass es sich bei EH55 in der Realität nicht um einen marktgerechten und daher bezahlbaren Standard handelt, wie von der Politik oft behauptet wird“, sagt Gedaschko&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/wowi-ag-165-geg-novelle-gdw.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/06/wowi-ag-165-geg-novelle-gdw.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Berliner Mietspiegel ist ungültig – Prof. Dr. Steffen Sebastian, Vorsitzender der gif-Mietspiegelkommission, erklärt die Folgen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/berliner-mietspiegel-ist-ungueltig-prof-dr-steffen-sebastian-vorsitzender-der-gif-mietspiegelkommission-erklaert-die-folgen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=berliner-mietspiegel-ist-ungueltig-prof-dr-steffen-sebastian-vorsitzender-der-gif-mietspiegelkommission-erklaert-die-folgen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 15:54:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG76]]></category>
		<category><![CDATA[gif]]></category>
		<category><![CDATA[Mietpreisbremse]]></category>
		<category><![CDATA[Mietpreise]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Berliner Mietspiegel 2021 ist ungültig: Das entsprechende Urteil (AZ 6 C395/21) des Amtsgerichts Spandau wurde 6. April 2022 veröffentlicht. Konkret heißt es in dem Urteil: „Der Berliner Mietspiegel 2021 ist kein qualifizierter Mietspiegel. […] Der Berliner Mietspiegel ist auch kein einfacher Mietspiegel.“ Folglich hat das Gericht das dem Gerichtsverfahren zugrundeliegende Mieterhöhungsverlangen, in dem auf [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Berliner Mietspiegel 2021 ist ungültig: Das entsprechende Urteil (AZ 6 C395/21) des Amtsgerichts Spandau wurde 6. April 2022 veröffentlicht. Konkret heißt es in dem Urteil: „Der Berliner Mietspiegel 2021 ist kein qualifizierter Mietspiegel. […] Der Berliner Mietspiegel ist auch kein einfacher Mietspiegel.“ Folglich hat das Gericht das dem Gerichtsverfahren zugrundeliegende Mieterhöhungsverlangen, in dem auf diesen Mietspiegel verwiesen wurde, als unbegründet zurückgewiesen. Berlin hat damit erstmals seit 1987 keinen gültigen Mietspiegel mehr.</p>



<p><strong>Die Ungültigkeit des Berliner Mietspiegels hat weitreichende Folgen für Mieter und Vermieter.</strong> Prof. Dr. Steffen Sebastian, Professor am IREBS Institut für Immobilienwirtschaft an der Universität Regensburg und Vorsitzender der Mietspiegelkommission der gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung erläutert: „Gut organisierte Großvermieter, die drei passende Vergleichsmieten finden können, dürfen mit diesen Mieten nunmehr auch Mieterhöhungen weit über dem Niveau des Mietspiegels begründen. Private Kleinvermieter können hingegen weder den Mietspiegel 2019 noch 2021 anwenden, da eine Mieterhöhung dann formal unbegründet wäre. Ein Mieter müsste dann nicht zustimmen. Mieter und private Kleinvermieter verlieren gleichermaßen.“</p>



<p>Auch bei Neuvermietungen könnte es zu deutlichen Preissprüngen kommen: Denn wahrscheinlich sind die Berliner Mieter auch nicht mehr durch die Mietspreisbremse geschützt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2019 und der einschlägigen Kommentarliteratur ist Voraussetzung, dass Mieter und Vermieter in zumutbarer Weise die gesetzlich zulässige Miete ermitteln können. Gibt es keinen Mietspiegel, so ist es zweifelhaft, ob die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist. Sebastian hierzu: „Ohne gültigen Mietspiegel läuft die Mietpreisbremse bereits de facto ins Leere. Dazu ist auch noch fraglich, ob die Mietpreisbremse ohne Mietspiegel überhaupt verfassungsgemäß ist. Der Mieterschutz ist in Berlin stark eingeschränkt. Das wäre vermeidbar gewesen.“ </p>



<p>Am 6. Mai 2021 hatte der Berliner Senat einen neuen Mietspiegel veröffentlicht, den er als sogenannten qualifizierten Mietspiegel ansieht. Tatsächlich ist aber dieser eine zweite Fortschreibung des Mietspiegels 2017. Nach geltendem Bundesrecht ist aber nur eine einmalige Fortschreibung erlaubt. Der Berliner Mietspiegel 2021 ist auch kein einfacher Mietspiegel, da er sich noch aus Mieten eines Vier-Jahres-Zeitraums berechnet. Seit dem 1.1.2020 ist aber auch für einfache Mietspiegel ein Zeitraum von sechs Jahren vorgeschrieben.</p>



<h2>Gravierende statistische Fehler</h2>



<p>Der Berliner Mietspiegel 2021 fügt sich damit in die Vielzahl der Berliner Mietspiegel ein, die erfolgreich vor Gericht angegriffen wurden. Professor Sebastian erläutert: „Kein anderer qualifizierter Mietspiegel wurde vor Gericht so häufig zum ‚einfachen‘ Mietspiegel degradiert wie der Berliner. In den letzten 20 Jahren wurden in fast jedem Berliner Mietspiegel gravierende statistische Fehler festgestellt. Das hat eine Serie von gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten verursacht. Das Vertrauen in den Berliner Mietspiegel ist zerstört.“</p>



<p>Aus Sicht des Wissenschaftlers sollte sich der zuständige Senator für Stadtentwicklung, Andreas Geisel, der völlig verfahrenen Sache persönlich annehmen und aus der Serie von Problemen die Konsequenzen ziehen&#8230;</p>



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