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	<title>Netzausbau Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Netzausbau Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Wie der Ausbau der Netzebene 4 mit Glasfaser beschleunigt werden soll und warum dies so nicht funktioniert, erklärt Dietmar Schickel</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Aug 2021 15:51:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG72]]></category>
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		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 1. Dezember 2021 soll es in Kraft treten: das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG). Lediglich die fehlende Unterschrift des Bundespräsidenten kann noch eine Einführung dieses Gesetzes verhindern. Vermieter dürfen dann Sammelverträge für den Kabelanschluss oder Satellitenfernsehen nur noch zeitlich begrenzt auf Mieter umlegen. Die bisherige Regelung der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 15a, b BetrKV) entfällt ab 1. [&#8230;]</p>
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<p>Am 1. Dezember 2021 soll es in Kraft treten: das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG). Lediglich die fehlende Unterschrift des Bundespräsidenten kann noch eine Einführung dieses Gesetzes verhindern. Vermieter dürfen dann Sammelverträge für den Kabelanschluss oder Satellitenfernsehen nur noch zeitlich begrenzt auf Mieter umlegen. Die bisherige Regelung der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 15a, b BetrKV) entfällt ab 1. Juli 2024.</p>



<h2>Ungeeignete Anreize</h2>



<p>Die Idee hinter dem Gesetz: Man möchte so den Glasfaserausbau beschleunigen und über die Betriebskosten oder eine Modernisierungsumlage eine Refinanzierung von neuen Hausverteilanlagen (FTTH) aus Glasfaser ermöglichen, ohne dass die bisher langjährigen Verträge mit Kabelnetzbetreibern, häufig im Sammelinkasso, dies behindern.</p>



<p>Diese Anreize für eine Ausstattung der Netzebene 4 mit Glasfaser dürften allerdings ungeeignet sein, den Ausbau der Hausverteilnetze durch Wohnungsunternehmen massiv zu beschleunigen. Das geplante Glasfaserbereitstellungsentgelt (§72 TKG-E) soll zwischen Eigentümer und Netzbetreiber eine Refinanzierung der zu tätigenden Investitionen ermöglichen. </p>



<p>Mit einer zeitlich befristeten Umlage von fünf Euro monatlicher Zahlung durch alle Haushalte für eine passive Infrastruktur, kann sicherlich eine neue Netzinfrastruktur in einem Zeitraum von fünf Jahren im Regelfall (300 Euro brutto) und in Ausnahmefällen zum Beispiel bei erforderlichen Maßnahmen für Brandschutz oder Denkmalschutz über neun Jahre (540 Euro brutto) teilfinanziert werden, aber die erforderlichen Voraussetzungen und anschließenden Aufgaben für Wohnungsunternehmen und Anbieter erschweren eine Umsetzung für die beteiligten Unternehmen enorm.</p>



<h2>Befristung und Mehrwert für Mieter</h2>



<p>Die Forderung der erstmaligen Ausstattung des Gebäudes mit einer vollständig aus Glasfaserkomponenten bestehenden Netzinfrastruktur (bis zum Wohnungsübergabepunkt) ist sicherlich nachvollziehbar und der Anschluss des neuen Inhouse-Glasfasernetzes an ein öffentliches Netz mit sehr hoher Kapazität ebenfalls, aber die Befristung bis zum 31. Dezember 2027 zur Umsetzung dieser Maßnahme stellt eine erste Herausforderung dar. </p>



<p>Es wird außerdem nicht berücksichtigt, wie sich die aktuelle Versorgungssituation in einem Haus darstellt. Wem gehört die bisherige Netzebene 4 als koaxiale Infrastruktur: dem Wohnungsunternehmen oder einem Kabelnetzbetreiber? Welche Qualität hat diese Infrastruktur? Welcher tatsächliche Mehrwert wird für die Mieter erzielt, wenn statt einer koaxialen Infrastruktur ein Glasfasernetz installiert wird? Welche Bandbreiten, zu welchen Konditionen werden angeboten? Wie gestaltet sich die weitere TV-Versorgung?</p>



<h2>Aus Sammel- wird Einzelinkasso</h2>



<p>Die Umlagefähigkeit für den Sammelvertrag wird nach einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 abgeschafft und die neue Umlage (§ 2 Nr. 15c BetrKV) in Höhe von fünf Euro je Wohneinheit wird nach der Betriebskostenverordnung abgerechnet, zwar auf einen festen Zeitraum limitiert, aber wie bereits beschrieben lediglich für eine passive Infrastruktur, inklusive einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals. </p>



<p>Also nicht für aktive Komponenten, keine Kostenbeteiligung für den Gebäudeanschluss oder eine Subvention von Diensten. Die Mieter zahlen grundsätzlich einen Zuschlag zur bisherigen Versorgung und erhalten dann gegebenenfalls die gleichen oder verbesserten Leistungen. Abgerechnet wird dies zusätzlich für alles (TV, Internet und Telefon) im Einzelinkasso.</p>



<h2>Abrechnung schwer darstellbar</h2>



<p>Dies dürfte für Wohnungsunternehmen nicht leicht zu vermitteln sein! Auch die alternative Möglichkeit über eine Modernisierungsumlage (§555 b Nr. 4a BGB-E) mit einem Zuschlag von jährlich acht Prozent der getätigten Investitionen auf die Kaltmiete, hat diverse Fallstricke: sei es die teilweise von Städten reduzierte Prozentzahl bei der Modernisierungsumlage oder limitierte Euro-Beträge, die maximal pro Quadratmeter weiterbelastet werden dürfen&#8230;</p>



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		<title>Glasfaserausbau/ Breitband in Deutschland &#8211; Diese fünf Trends bestimmen 2020 den Markt, sagt Lothar Schwemm, CEO bei KEYMILE</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/glasfaserausbau-breitband-in-deutschland-diese-fuenf-trends-bestimmen-2020-den-markt-sagt-lothar-schwemm-ceo-bei-keymile/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=glasfaserausbau-breitband-in-deutschland-diese-fuenf-trends-bestimmen-2020-den-markt-sagt-lothar-schwemm-ceo-bei-keymile</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 20:22:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Breitband]]></category>
		<category><![CDATA[Glasfaser]]></category>
		<category><![CDATA[Netzausbau]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG104]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bedarf an hohen und symmetrischen Bandbreiten in Deutschland steigt weiter – und das aus verschiedenen Gründen und in unterschiedlichen Bereichen. Der großflächige Glasfaserausbau ist deshalb drängender denn je. Die geeigneten Technologien dafür stehen bereit und werden zunehmend im Rahmen von Kooperationen eingesetzt. Lothar Schwemm, CEO bei KEYMILE zeigt auf, welche Trends 2020 den Breitbandmarkt [&#8230;]</p>
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<p>Der Bedarf an hohen und symmetrischen Bandbreiten in Deutschland steigt weiter – und das aus verschiedenen Gründen und in unterschiedlichen Bereichen. Der großflächige Glasfaserausbau ist deshalb drängender denn je. Die geeigneten Technologien dafür stehen bereit und werden zunehmend im Rahmen von Kooperationen eingesetzt. Lothar Schwemm, CEO bei KEYMILE zeigt auf, welche Trends 2020 den Breitbandmarkt in Deutschland beeinflussen.</p>



<h2>1. Zunehmendes Videostreaming erhöht den Bandbreitenbedarf massiv.</h2>



<p>Vor allem das Videostreaming hat in den letzten Jahren zu einem weiter steigenden Bandbreitenbedarf in Privathaushalten geführt; diese Entwicklung wird sich 2020 weiter verstärken. Immer mehr Personen nutzen die Video-On- Demand-Angebote von YouTube, der Fernsehsender- Mediatheken und von Streamingdiensten wie Netflix oder Amazon Prime. </p>



<p>Die aktuellen hochauflösenden 4K-Angebote erweisen sich dabei als wahre Bandbreitenfresser. Neben der wachsenden Anzahl an internetfähigen Smart-TV-Geräten nutzen zudem auch immer mehr Privatpersonen mobile Endgeräte für das Videostreaming.</p>



<h2>2. Cloud-Computing steigert Nachfrage nach symmetrischen Bandbreiten.</h2>



<p>Neben hohen Bandbreiten benötigen Unternehmen, aber auch Privathaushalte, verstärkt symmetrische Breitbandverbindungen mit identischen Down- und Upstream-Geschwindigkeiten. Der Grund dafür ist, dass sie zunehmend Cloud-Dienste über ihren Internetanschluss nutzen. </p>



<p>Hiervon betroffene Cloud-Dienste sind unter anderem Cloud-Speicherlösungen und Cloud-Collaboration-Tools. Dadurch wird der Bedarf auch an hohen Upload-Geschwindigkeiten kurz- bis mittelfristig erkennbar steigen.</p>



<h2>3. IoT- und Smart-X-Anwendungen erhöhen Druck auf Breitbandmarkt weiter.</h2>



<p>Sowohl im Privatbereich als auch in der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung treibt darüber hinaus das Internet of Things (IoT), das in aller Regel in Verbindung mit Cloud-Diensten genutzt wird, durch die hohe Endgerätezahl den Bandbreitenbedarf weiter nach oben. Eine immer wichtigere Rolle werden dabei künftig Smart-X-Umgebungen spielen. </p>



<p>Die zunehmende Anzahl an Projekten in den Bereichen Smart Home, Smart Metering, Smart Industry und Smart Cities werden den Druck auf den Breitbandmarkt weiter deutlich erhöhen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/Digital-breitband.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/02/Digital-breitband.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Erneuerbare Energien decken 35 % des Strombedarfs &#8211; Netzausbau und Erneuerbaren-Ausbau deutlich stärker miteinander verzahnt</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/erneuerbare-energien-decken-35-des-strombedarfs-netzausbau-und-erneuerbaren-ausbau-deutlich-staerker-miteinander-verzahnt/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=erneuerbare-energien-decken-35-des-strombedarfs-netzausbau-und-erneuerbaren-ausbau-deutlich-staerker-miteinander-verzahnt</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Aug 2017 22:30:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie/Umwelt]]></category>
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		<category><![CDATA[AG107]]></category>
		<category><![CDATA[Energie]]></category>
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		<category><![CDATA[Netzausbau]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im ersten Halbjahr 2017 lag der Anteil von Sonne, Wind und anderen regenerativen Quellen an der Deckung des Strombedarfs in Deutschland erstmals bei 35 Prozent. Dies haben vorläufige Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ergeben. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum legte der Erneuerbaren-Anteil um zwei [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im ersten Halbjahr 2017 lag der Anteil von Sonne, Wind und anderen regenerativen Quellen an der Deckung des Strombedarfs in Deutschland erstmals bei 35 Prozent. Dies haben vorläufige Berechnungen des <a href="https://www.zsw-bw.de" target="_blank" title="Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) ">Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) </a>und des <a href="https://www.bdew.de" target="_blank" title="Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)">Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)</a> ergeben. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum legte der Erneuerbaren-Anteil um zwei Prozentpunkte zu.  <span id="more-25502"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2017/08/Enum-Anteil-erneuerbaren-Energien-Strombedarf.pdf" alt="Enum-Anteil-erneuerbaren-Energien-Strombedarf.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/erneuerbare-energien-decken-35-des-strombedarfs-netzausbau-und-erneuerbaren-ausbau-deutlich-staerker-miteinander-verzahnt/">Erneuerbare Energien decken 35 % des Strombedarfs &#8211; Netzausbau und Erneuerbaren-Ausbau deutlich stärker miteinander verzahnt</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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