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	<title>Nebenkosten Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
	<lastBuildDate>Tue, 10 Jan 2023 14:41:28 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Nebenkosten Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Hohe Energiepreise Manche Wohnungen blieben schon vor der Krise kalt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 13:54:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG80]]></category>
		<category><![CDATA[Energiesparen]]></category>
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		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die anhaltend hohen Energiepreise treiben zu Beginn der kalten Jahreszeit die Heizkosten in die Höhe. Doch bereits vor Beginn der Energiekrise in Folge des Krieges in der Ukraine war eine ausreichend beheizte Wohnung nicht für alle selbstverständlich. 3,2 % der Bevölkerung in Deutschland lebten nach eigener Einschätzung im Jahr 2021 in Haushalten, die ihr Haus [&#8230;]</p>
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<p>Die anhaltend hohen Energiepreise treiben zu Beginn der kalten Jahreszeit die Heizkosten in die Höhe. Doch bereits vor Beginn der Energiekrise in Folge des Krieges in der Ukraine war eine ausreichend beheizte Wohnung nicht für alle selbstverständlich.</p>



<p>3,2 % der Bevölkerung in Deutschland lebten nach eigener Einschätzung im Jahr 2021 in Haushalten, die ihr Haus oder ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten konnten. Das entspricht insgesamt 2,6 Millionen Menschen in Deutschland. Überdurchschnittlich häufig waren Alleinlebende und Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten betroffen. </p>



<p>Rund 4,3 % der Alleinlebenden sowie 4,7 % der Personen in Alleinerziehenden-Haushalten konnten ihre Wohnung aus Geldmangel nicht angemessen heizen. Ein Blick über die Landesgrenzen hinweg zeigt, dass Deutschland mit einem Bevölkerungsanteil von 3,2 % deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegt. In der Europäischen Union (EU) waren im vergangenen Jahr rund 6,9 % der Bevölkerung finanziell nicht in der Lage, ihre Wohnung angemessen warmzuhalten. </p>



<p>Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2021 sowie viele Informationen, Daten, Grafiken und Publikationen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite Lebensbedingungen und Armutsgefährdung veröffentlicht. Darüber hinaus finden Sie Informationen zum Thema »Wohnen« auf der Themenseite Wohnen.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="602" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/bk-ag-80-Energiepreisentwicklung-1024x602.jpeg" alt="" class="wp-image-40130" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/bk-ag-80-Energiepreisentwicklung-1024x602.jpeg 1024w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/bk-ag-80-Energiepreisentwicklung-300x176.jpeg 300w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/bk-ag-80-Energiepreisentwicklung-766x450.jpeg 766w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/bk-ag-80-Energiepreisentwicklung-768x451.jpeg 768w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/bk-ag-80-Energiepreisentwicklung.jpeg 1600w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Der Erdgaspreis für Verbraucherinnen und Verbraucher stieg im Oktober 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat um 109,8 % an. Die Erzeugerpreise für Erdgas (bei Abgabe an die Industrie) verzeichneten im Oktober 2022 gegenüber Oktober 2021 einen deutlichen Anstieg um 151,2 %&#8230;</p>



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		<title>Effizientes Heizen in Mehrparteienhäusern: Digitale Produkte ermöglichen, Mieter/Nutzer aktiv beim Energiesparen zu unterstützen – minimal-investiv und schnell umsetzbar</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2022 15:15:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital Titelstory]]></category>
		<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
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		<category><![CDATA[Klimaschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungswirtschaft digital. Ausgabe 25]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Energieversorgung und die sich vervielfachenden Versorgungskosten stehen derzeit im Mittelpunkt vieler Diskussionen. Fest steht: es gilt, jetzt Energie und CO2 einzusparen. Der alleinige Fokus auf Gebäudehülle und Energietechnik hat sich hierfür nicht bewährt – deshalb ist es Zeit, die Verbraucher einzubeziehen. Denn ihr individuelles Heizverhalten hat großen Einfluss auf die Energiebilanz von Gebäuden. Digitale [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Energieversorgung und die sich vervielfachenden Versorgungskosten stehen derzeit im Mittelpunkt vieler Diskussionen. Fest steht: es gilt, jetzt Energie und CO2 einzusparen. Der alleinige Fokus auf Gebäudehülle und Energietechnik hat sich hierfür nicht bewährt – deshalb ist es Zeit, die Verbraucher einzubeziehen. Denn ihr individuelles Heizverhalten hat großen Einfluss auf die Energiebilanz von Gebäuden. Digitale Produkte ermöglichen, die Nutzer aktiv beim Energiesparen zu unterstützen – minimal-investiv und schnell umsetzbar.</p>



<p>Schon lange ist klar, dass die Klimaschutzziele die Energieversorgung im Gebäudesektor teurer und komplizierter werden wird. Die aktuelle Energieknappheit am Markt führte in den letzten Monaten zu weiteren Gesetzen und Verordnungen sowie verschärfenden Novellierungen zur Energieeffizienzsteigerung. Die Klimaschutzziele und die steigenden Energiepreise – in Kombination mit der Forderung nach bezahlbarem Wohnraum führen zu hohem Druck im wohnungswirtschaftlichen Kessel, alle Akteure im Wohnbereich müssen jetzt handeln und brauchen schnell wirkende Lösungen.</p>



<h2>Anspruch und Wirklichkeit</h2>



<p>Für die Wohnungsunternehmen sowie Bewohnerinnen und Bewohner, die diese Einsparnotwendigkeiten umsetzen sollen, müssen daher jetzt dringend realistische Perspektiven geschaffen werden. Eine Studie von Prof. Pfnür der TU Darmstadt, in der 1.000 Mieterhaushalte befragt wurden, zeigte im letzten Jahr, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ihren Teil beitragen wollen – und nur eine Erfolgschance in einer Beutegemeinschaft von Bewohnerinnen und Bewohnern mit den Wohnungsunternehmen sehen. </p>



<p>Noch sind allerdings Anspruch und Wirklichkeit beim Thema Klimaschutz weit voneinander entfernt. Das zeigt eine aktuelle Studie der DZ Bank. Die direkten Treibhausgasemissionen des Gebäudebestands stagnieren seit 2014 bei rund 120 Millionen Tonnen im Jahr. So stellt Dr. Dirk Then, Geschäftsführer der noventic group, fest: „Unsere Klimaschutzziele für den Gebäudesektor können nur erreicht werden, wenn wir qualitativ die Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft ändern. Wir müssen neben der Gebäudehülle und der Energietechnik auch den alltäglichen Verbrauch, die Bewohnerinnen und Bewohner, mit einbeziehen.“</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="1024" height="1024" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/wowi-digital-ag-26-Noventic_01_App-2-1024x1024.jpg" alt="" class="wp-image-40091" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/wowi-digital-ag-26-Noventic_01_App-2-1024x1024.jpg 1024w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/wowi-digital-ag-26-Noventic_01_App-2-300x300.jpg 300w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/wowi-digital-ag-26-Noventic_01_App-2-150x150.jpg 150w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/wowi-digital-ag-26-Noventic_01_App-2-350x350.jpg 350w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/wowi-digital-ag-26-Noventic_01_App-2-600x600.jpg 600w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/wowi-digital-ag-26-Noventic_01_App-2-450x450.jpg 450w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/wowi-digital-ag-26-Noventic_01_App-2-768x768.jpg 768w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Die Hamburger Unternehmensgruppe noventic entwickelt mit seinen Spezialisten, dem Sensorikhersteller QUNDIS, dem Messdienstleister KALO, dem Plattform- und Software-Entwickler beyonnex.io sowie dem Proptech tado° eine smarte, ganzheitliche Lösung zur optimierten Steuerung der Zentralheizung. Quelle: noventic group</figcaption></figure>



<h2>Smarte Heizungssteuerung</h2>



<p>Die aktive Einbindung der Bewohnerinnen und Bewohner erfordert neue Lösungen. Die Hamburger Unternehmensgruppe noventic entwickelt mit seinen Spezialisten, dem Sensorikhersteller Qundis, dem Messdienstleister Kalo, dem Plattform- und Software-Entwickler beyonnex.io sowie dem Proptech tado° eine neue wohnungswirtschaftliche Lösung zur optimierten Steuerung von Zentralheizungssystemen in Mehrparteienhäusern. Sie will damit die durchschnittlich 22 Prozent Energieeinsparungen auch im Bereich des Geschosswohnungsbaus schaffen.</p>



<p>Dafür rüsten die Entwicklerinnen und Entwickler die in Europa führende Smart-Home-Lösung der tado° für die Anforderungen wohnungswirtschaftlicher Unternehmen: Smarte Thermostate werden an bestehenden Heizkörpern installiert und mit der zentralen Wärmebereitstellung vernetzt. Vorbild ist die smarte Klimasteuerung der tado° für das Einfamilienhaus, die Energieeinsparungen schafft und zugleich den individuellen Wohnkomfort sichert und eine hohe Transparenz vom eigenen Verbrauchsverhalten und Kosten herstellt. „Im Einfamilienhaus erzielen wir diese Erfolge schon seit zehn Jahren. Nun wollen wir diesen Hebel auch dem Mehrparteienhaus mit Zentralheizung bieten,“ erklärt Christian Deilmann, Mitgründer und Chief Product Officer der tado°.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="1024" height="724" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/wowi-digital-ag-26-Noventic_01_App-1-1024x724.jpg" alt="" class="wp-image-40092" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/wowi-digital-ag-26-Noventic_01_App-1-1024x724.jpg 1024w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/wowi-digital-ag-26-Noventic_01_App-1-300x212.jpg 300w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/wowi-digital-ag-26-Noventic_01_App-1-636x450.jpg 636w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/wowi-digital-ag-26-Noventic_01_App-1-768x543.jpg 768w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Spätestens mit der CO2-Abgabe ist die Zeit reif, in der Wohnungswirtschaft vom indirekten Steuern über<br>Verbrauchstransparenz zum direkten Steuern zu kommen.<br>Quelle: noventic group</figcaption></figure>



<h2>Amortisierung der Investition auch über die CO2-Umlage</h2>



<p>Unter den aktuellen Gegebenheiten ist für die Wohnungswirtschaft besonders die schnelle Umsetzbarkeit dieser minimal-investiven Lösung relevant. Die Thermostate lassen sich mit Hilfe eines Retrofit-Systems mit allen gängigen Heizkörper-Typen kombinieren. Ihre Batterielaufzeiten betragen ein Vielfaches der aktuell am Markt verfügbaren Consumer-Produkte, analog zu den Eichzyklen von Wasser- und Wärmezählern. </p>



<p>So lassen sich im wohnungswirtschaftlichen Umfeld Montage- und Wartungsprozesse sehr wirtschaftlich darstellen. Zudem werden die Thermostate vom privaten WLAN der Bewohnerinnen und Bewohner entkoppelt und über professionelle, stabile und sichere Funknetze betrieben. Optional kann das Wohnungsunternehmen hierzu auch die Funknetze des Submeterings nutzen&#8230;</p>



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			</item>
		<item>
		<title>ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme – Der Bericht enthält klare Forderungen und Maßnahmen – jetzt ist die Regierung am Zug</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2022 17:45:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
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		<category><![CDATA[Gas]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat am 31. November nach intensiver Arbeit und unter hohem Zeitdruck ihre Ergebnisse vorgelegt. „Der Kommissionsbericht enthält klare Forderungen und Maßnahmen, um das bisher bestehende Dilemma der Nichtbezahlbarkeit explodierender Energiekosten aufzuheben. Dabei sind zahlreiche Verbesserungsvorschläge enthalten, um den Kostenanstieg durch staatliche Zuschüsse zu begrenzen und das Vermieter- Mieter-Dilemma in Bezug [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat am 31. November nach intensiver Arbeit und unter hohem Zeitdruck ihre Ergebnisse vorgelegt. „Der Kommissionsbericht enthält klare Forderungen und Maßnahmen, um das bisher bestehende Dilemma der Nichtbezahlbarkeit explodierender Energiekosten aufzuheben. </p>



<p>Dabei sind zahlreiche Verbesserungsvorschläge enthalten, um den Kostenanstieg durch staatliche Zuschüsse zu begrenzen und das Vermieter- Mieter-Dilemma in Bezug auf die Wohnnebenkosten zu überwinden. Die Regierung ist jetzt am Zug, die vorgeschlagenen Maßnahmen schnellstmöglich zum Wohle von Haushalten und Unternehmen umzusetzen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, der als Mitglied der Gaskommission die Empfehlungen mit erarbeitet hat.</p>



<p>Mieterhaushalte, die mit Gas oder gasbasierter Fernwärme versorgt werden, sollen nach Empfehlung der Kommission zunächst zügig im Dezember finanziell entlastet werden, indem die dann fällige monatliche Abschlagszahlung an den Energieversorger auf Basis des Septemberbetrags vom Staat übernommen wird. Ab 1. März bis mindestens 30. April 2024 soll dann die Gaspreisbremse greifen, mit der <strong>80 Prozent der monatlichen Gaskosten der Haushalte bei einem Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.</strong> </p>



<p>Auch für Mieter und Vermieter beziehungsweise Wohnungsunternehmen mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen soll die Gaspreisbremse gelten. Für Wohnungsunternehmen, die für ihre Mieter die stark gestiegenen Energiekosten derzeit aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten übernehmen, ist in den Kommissionsempfehlungen ein Härtefallfonds mit zinslosen Krediten vorgesehen.</p>



<h2>Vorgesehener Härtefallfonds für Mieter und Vermieter ist ein zentral wichtiger Baustein zur Abfederung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 zugunsten von stark belasteten Hauhalten, die ansonsten nicht ausreichend entlastet worden wären…</h2>



<p><strong>Aufgrund des enormen Zeitdrucks</strong>, unter dem die Kommission arbeiten musste, bietet die staatliche Übernahme des Dezemberabschlags eine schnell wirksame finanzielle Entlastung. Hier hat die Regierung in den vergangenen sechs Monaten viel Zeit verstreichen lassen. Darüber hinaus bietet bei Inkrafttreten der Gaspreisbremse im März 2023 der Anteil von 20 Prozent der Gaskosten, der zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis zu zahlen ist, einen deutlichen Anreiz zum Energiesparen, was in der aktuellen Lage dringend geboten ist. </p>



<p>Der vorgesehene Härtefallfonds für Mieter und Vermieter ist ein zentral wichtiger Baustein zur Abfederung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 zugunsten von stark belasteten Hauhalten, die ansonsten nicht ausreichend entlastet worden wären. Der Härtefallfonds kann auch individuell von denjenigen Haushalten in Anspruch genommen werden, die andere Energieträger nutzen. „Damit die sozial orientierten Wohnungsunternehmen ihren Mietern im Falle einer notwendigen Übernahme der Energiekosten aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten auch weiterhin unter die Arme greifen können, muss die Regierung den hierfür vorgesehenen Härtefallfonds so ausgestalten, dass er beihilferechtlich funktioniert“, sagt Gedaschko.</p>



<p><strong>Zudem müssen für das in den Kommissionsempfehlungen vorgesehene Kündigungsmoratorium zugunsten von Haushalten, die glaubhaft belegen ihre Energiekosten nicht fristgerecht zahlen zu können, für die betroffenen Wohnungsunternehmen ebenfalls Mittel aus dem Härtefallfonds abgerufen werden können</strong>. Ansonsten können viele sozial orientierten Wohnungsunternehmen solche finanziellen Ausfälle nicht stemmen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Wowi-ag-170-experten-kommission-gas-waerme.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Wowi-ag-170-experten-kommission-gas-waerme.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Ab Januar 2023: Netzentgelte steigen bei Gas im Schnitt um 25 %, bei Strom ist es sogar noch mehr</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/ab-januar-2023-netzentgelte-steigen-bei-gas-im-schnitt-um-25-bei-strom-ist-es-sogar-noch-mehr/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ab-januar-2023-netzentgelte-steigen-bei-gas-im-schnitt-um-25-bei-strom-ist-es-sogar-noch-mehr</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2022 17:40:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG170]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Netzentgelt]]></category>
		<category><![CDATA[Strompreis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Strom- und Gaspreise steigen rasant. Jetzt kommt ein weiterer Kostenfaktor hinzu. Die 1600 Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland drehen zum Jahreswechsel kräftig an der Preisschraube. Die Netzentgelte steigen 2023 nach ersten Auswertungen um durchschnittlich 25 Prozent, umgerechnet 82 Euro (Strom) bzw. 86 Euro (Gas) pro Haushalt. Die Strom-Netzentgelte steigen beispielsweise in Berlin um 25 [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Strom- und Gaspreise steigen rasant. Jetzt kommt ein weiterer Kostenfaktor hinzu. Die 1600 Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland drehen zum Jahreswechsel kräftig an der Preisschraube.</p>



<p><strong>Die Netzentgelte steigen 2023 nach ersten Auswertungen um durchschnittlich 25 Prozent</strong>, umgerechnet 82 Euro (Strom) bzw. 86 Euro (Gas) pro Haushalt. Die Strom-Netzentgelte steigen beispielsweise in Berlin um 25 Prozent (93 Euro), in Hamburg um 17 Prozent (61 Euro).* </p>



<p>Für Stromkund*innen würden die Steigerungen sogar noch deutlich höher ausfallen, wenn die Bundesregierung kürzlich nicht 13 Milliarden Euro an die Übertragungsnetzbetreiber überwiesen hätte. Das Geld kommt aus dem Topf zur Finanzierung der Erneuerbaren Energien. </p>



<p>Damit erhöhten sich binnen kurzer Zeit die jährlichen Kosten für die Übertragungsnetze von 2,9 Milliarden auf 18 Milliarden Euro. Nimmt man die großen regionalen Verteilnetze hinzu, steigen die Gesamtkosten nach Berechnungen von LichtBlick von 25 auf deutlich über 40 Milliarden Euro. </p>



<p>„Wir sehen eine historisch einmalige Kostenexplosion. Zugleich ist Transparenz Fehlanzeige. Die Netzbetriebe müssen ihre Bücher offenlegen und ihre Kosten nachvollziehbar begründen. Denn es ist zweifelhaft, ob sich die Mehrkosten allein durch höhere Energiepreise erklären lassen“, so Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick. </p>



<p>Die insgesamt 1600 Netzbetreiber sind regionale Monopolisten, die von der Bundesnetzagentur bzw. den Landesnetzagenturen beaufsichtigt werden. „Wir brauchen eine Aufarbeitung dieser Kostenexplosion. Sonst steht der Verdacht im Raum, dass Haushalte und Unternehmen deutlich zu viel für die Netze zahlen“, so Adam weiter&#8230;</p>



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		<title>Explodierende Energiekosten Mieterinnen und Mieter an der Belastungsgrenze – Mietkautionsbürgschaft könnte eine Lösung sein</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/explodierende-energiekosten-mieterinnen-und-mieter-an-der-belastungsgrenze-mietkautionsbuergschaft-koennte-eine-loesung-sein/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=explodierende-energiekosten-mieterinnen-und-mieter-an-der-belastungsgrenze-mietkautionsbuergschaft-koennte-eine-loesung-sein</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2022 16:54:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG170]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Mietpreise]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Strompreis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aufgrund der steigenden Inflation muss laut aktuellem Sparkassen-Vermögensbarometer die Hälfte der Deutschen ihr gesamtes Einkommen für die Lebenshaltung aufwenden – deutlich mehr als noch vor einem Jahr (15%). Ein entscheidender Treiber dabei sind die explodierenden Strom- und Gaspreise: Viele Mieterhaushalte befürchten sogar, die höher ausfallende Nebenkostenabrechnung bald nicht zahlen zu können. Zu diesem Ergebnis kam [&#8230;]</p>
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<p>Aufgrund der steigenden Inflation muss laut <a href="https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/sparen-schwerer-banken-101.html">aktuellem Sparkassen-Vermögensbarometer</a> die Hälfte der Deutschen ihr gesamtes Einkommen für die Lebenshaltung aufwenden – deutlich mehr als noch vor einem Jahr (15%). Ein entscheidender Treiber dabei sind die explodierenden Strom- und Gaspreise: Viele Mieterhaushalte befürchten sogar, die höher ausfallende Nebenkostenabrechnung bald nicht zahlen zu können. Zu diesem Ergebnis kam eine bundesweite, repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey* im Auftrag der plusForta GmbH, einer Tochter der Aareal Bank AG.</p>



<h2>Demnach sind Familien und jüngere Menschen besonders von diesen Entwicklungen belastet.</h2>



<ul><li>Mehr als die Hälfte der zur Miete lebenden Familien (rund 62 Prozent) in Deutschland haben Angst, in den nächsten Monaten ihre Nebenkosten nicht zahlen zu können. • </li><li>Ähnlich sieht es bei den bis 29-jährigen Mieterinnen und Mietern aus: Überdurchschnittlich viele (rund 77 Prozent) befürchten, in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten.</li><li></li></ul>



<h2>Kautionsbürgschaft schafft Liquidität</h2>



<p>Die Barkaution in eine Mietkautionsbürgschaft umzuwandeln und so für mehr Liquidität zu sorgen, ist ein gangbarer Weg, um schnell und unabhängig von dem zweistufigen Entlastungspaket der Bundesregierung, tätig zu werden. Die Umstellung lässt sich schnell und bequem von zuhause regeln und gestaltet sich deutlich einfacher als etwa ein Kreditantrag. </p>



<p><strong>Dominik Brieler</strong>, Managing Director der Aareal-Tochter plusForta GmbH, die mit Aareal Aval über eine solche Lösung verfügt, erklärt wie es funktioniert: „Die Wohnungsunternehmen und Verwaltungen bieten betroffenen Mieterinnen und Mietern an, sich die Mietkaution, die sie zum Beispiel auf einem Kautionskonto hinterlegt haben, auszahlen zulassen&#8230;</p>



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		<title>Aktuelle Rechtsprechung zu Betriebskosten: Corona, Rauchmelder, geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen bei Betriebskostenvorauszahlungen und digitales Büro</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/aktuelle-rechtsprechung-zu-betriebskosten-coroan-rauchmelder-geaenderte-wirtschaftliche-rahmenbedingungen-bei-betriebskostenvorauszahlungen-und-digitales-buero/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=aktuelle-rechtsprechung-zu-betriebskosten-coroan-rauchmelder-geaenderte-wirtschaftliche-rahmenbedingungen-bei-betriebskostenvorauszahlungen-und-digitales-buero</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Oct 2022 14:33:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG79]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Artikel gibt einen Überblick über die Rechtsprechung der vergangenen 12 Monate. Themen, die in den letzten Jahren die Instanzgerichte beschäftigten, sind zwischenzeitlich beim BGH gelandet und von ihm entschieden worden. Die Themen Corona und digitales Büro halten vermehrt Einzug in die Rechtsprechung. Nicht immer zum Vorteil des Vermieters. I. Entscheidungen des BGH 1. Anmietkosten [&#8230;]</p>
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]]></description>
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<p>Der Artikel gibt einen Überblick über die Rechtsprechung der vergangenen 12 Monate. Themen, die in den letzten Jahren die Instanzgerichte beschäftigten, sind zwischenzeitlich beim BGH gelandet und von ihm entschieden worden. Die Themen Corona und digitales Büro halten vermehrt Einzug in die Rechtsprechung. Nicht immer zum Vorteil des Vermieters.</p>



<h2>I. Entscheidungen des BGH</h2>



<p><strong>1. Anmietkosten von Rauchwarnmeldern sind keine umlagefähigen Betriebskosten</strong></p>



<p>Das hat der <strong>BGH </strong>mit Urteil vom <strong>11. Mai 2022 (Az. VIII ZR 379/20) </strong>jetzt endgültig entschieden und schafft damit Klarheit in einem jahrelangen Meinungsstreit. </p>



<p>Während das <strong>LG Magdeburg</strong> (Urteil vom 27.September 2011 (<strong>Az.: 1 S 171/11</strong>) Anmietkosten für Rauchwarnmelder noch als „sonstige“ Betriebskosten gemäß §2 Nr.17 BetrKV für grundsätzlich umlagefähig ansah, hat sich in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Fachliteratur seit einigen Jahren auf breiter Front die Rechtsauffassung durchgesetzt, dass Anmietkosten für Rauchwarnmelder nicht (auch nicht als „sonstige“ Betriebskosten) umlagefähig sind (so z.B. <strong>LG Hagen</strong>, Urteil vom 4. März 2016 (<strong>Az.: 1S198/15</strong>). Die Miete von Rauchwarnmeldern ist explizit nicht im Katalog von § 2 BetrKV enthalten. Der Gesetzgeber hat dies auch nicht vorgesehen. Damit scheidet eine Umlage aus.</p>



<p>Eine Umlage scheidet auch als „sonstige Betriebskosten“ aus, weil der Vermieter die Anschaffungskosten trägt. Diese kann er auch anteilig nicht als Modernisierung auf den Mieter umlegen.</p>



<p><strong>2. Mieter steht grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu – digitales, papierloses Büro</strong></p>



<p>Das hat der <strong>BGH </strong>mit Urteil vom <strong>15. Dezember 2021 (Az.: VIII ZR 66/20)</strong> entscheiden. In Einzelfällen kann lediglich Vorlage von Kopien oder Scanprodukten vom Vermieter geschuldet sein Grundsätzlich steht einem Mieter gemäß § 259 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu. In Einzelfällen kann vom Vermieter aber nur die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten geschuldet sein. </p>



<p>In Streitfall beanspruchten die Mieter einer Wohnung in Günzburg Einsicht in die Originalbelege zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 bis 2017. Die Vermieterin hatte nur Belegkopien übersandt. Während das Amtsgericht Günzburg den Anspruch der Mieter auf Einsicht in die Originalbelege bejahte, verneinte das Landgericht Memmingen einen solchen Anspruch. Seiner Auffassung nach sei der Anspruch durch die Übersendung der Kopien erfüllt worden. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Mieter. </p>



<p>Der Bundesgerichtshof entschied, dass einem Mieter gemäß § 259 Abs. 1 BGB grundsätzlich ein Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zustehe. Der Anspruch sei nicht von einem besonderen Interesse der Mieter abhängig. Wird dem Mieter ohne sein Einverständnis lediglich Belegkopien übersandt, müsse er also nicht den Verdacht begründen, die Kopien seien manipuliert oder weisen Unstimmigkeiten auf. Darauf komme es nicht an. </p>



<p>Jedoch kann in Einzelfällen der Anspruch der Mieter auf die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten beschränkt sein, so der Bundesgerichtshof. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, müsse der Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls entscheiden. Voraussetzung sei aber auf jeden Fall, dass die Kopien geeignet sind, die dokumentierten Erklärungen unverändert wiederzugeben. Zweifel an der Authentizität und Unverfälschtheit gehen dabei zu Lasten des Vermieters.</p>



<p><strong>3. Kosten der Fällung eines morschen Baums stellen umlagefähige Betriebskosten dar</strong></p>



<p>Das hat der <strong>BGH </strong>mit Urteil vom <strong>10. November 2021 (Az.: VIII ZR 107/20) </strong>entschieden. Die Kosten der Fällung eines morschen Baums sind als Gartenpflegekosten im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV als Betriebskosten umlagefähig. Auch hier klärt das Gericht einen jahrelangen Streit.</p>



<p>Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2015 musste eine seit über 40 Jahre in einer Wohnanlage in Niedersachsen stehende Birke gefällt werden, weil der Baum morsch und nicht mehr standfest war. Die Kosten für die Fällung legte die Vermieterin in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 anteilig auf die Mieter um. Eine der Mieterinnen war damit nicht einverstanden, weshalb es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam. Sowohl das AG Neustadt am Rübenberg als auch das LG Hannover bejahten die Umlagefähigkeit der Baumfällkosten auf die Mieter&#8230;</p>



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		<title>BBU-Betriebskostenstudie 2020: In Berlin und Brandenburg wurden rund 867.000 Wohneinheiten ausgewertet – Das sind die Ergebnisse</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/bbu-betriebskostenstudie-2020-in-berlin-und-brandenburg-wurden-rund-867-000-wohneinheiten-ausgewertet-das-sind-die-ergebnisse/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bbu-betriebskostenstudie-2020-in-berlin-und-brandenburg-wurden-rund-867-000-wohneinheiten-ausgewertet-das-sind-die-ergebnisse</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Oct 2022 14:22:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[BBU]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG79]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Betriebskostenstudie des BBU basiert auch dieses Jahr mit einer hohen Beteiligung und Datenmenge für das Abrechnungsjahr 2020. Sie beinhaltet Daten von rund 867.000 Wohneinheiten und damit ungefähr 11.000 Wohnungen mehr als im Vorjahr 2019. Die Studie wird jährlich erstellt und wertet die von den Mitgliedsunternehmen mit ihren jeweiligen Mieterinnen und Mietern abgerechneten Betriebskosten aus. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Betriebskostenstudie des BBU basiert auch dieses Jahr mit einer hohen Beteiligung und Datenmenge für das Abrechnungsjahr 2020. Sie beinhaltet Daten von rund 867.000 Wohneinheiten und damit ungefähr 11.000 Wohnungen mehr als im Vorjahr 2019. Die Studie wird jährlich erstellt und wertet die von den Mitgliedsunternehmen mit ihren jeweiligen Mieterinnen und Mietern abgerechneten Betriebskosten aus.</p>



<h2>Betriebskostenauswertung 2020: Die wesentlichen Ergebnisse</h2>



<p>Bei den BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin sind die gesamten Betriebskosten 2020, bestehend aus kalten und warmen Betriebskosten, im Vergleich zu 2019 um 3 Cent bzw. 1,2 Prozent auf 2,62 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat angestiegen. Im Land Brandenburg erhöhten sich die gesamten Betriebskosten im Durchschnitt um 7 Cent bzw. knapp 3,2 Prozent auf 2,26 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat. </p>



<p>Für Berlin rechnet der BBU für das Abrechnungsjahr 2021 mit einer weiteren, wieder etwas stärkeren Erhöhung der Betriebskosten. Grund sind die Wiedereinführung der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent, Mindestlohn und Teuerung, deutliche Preisanstiege bei den Energieträgern Fernwärme, Gas und Erdöl bereits zum Herbst 2021 und eine im Vergleich zu 2020 kältere Witterung in den Heizmonaten.</p>



<h2>Erhöhte Preise bei den kalten Betriebskosten</h2>



<p>In Brandenburg erwartet der BBU im Mittel eine Fortführung des seit 2019 recht deutlichen Kostenanstiegs bei den gesamten Betriebskosten. Auch hier sind die Gründe ein Zusammenspiel von erhöhten Preisen bei den kalten Betriebskosten, vor allem für Dienstleistungen aufgrund von Teuerung und Lohnanstiegen, zum Jahresende hin bereits markant gestiegene Preise für die Wärmeversorgung eine kältere Witterung als 2020 in allen Wintermonaten bis in den April hinein. </p>



<p>BBU-Vorstand Maren Kern: „Mit seinen Zahlen ist der BBU deutschlandweit führend. Unseren Unternehmen liefern sie die stabile Grundlage für ihr Betriebskostenmanagement, dem BBU wichtige Argumente in der Interessenvertretung, beispielsweise in der Diskussion um die Entwicklung der Energiepreise oder Modernisierungsauflagen. Deshalb danken wir den teilnehmenden Mitgliedsunternehmen für ihr Engagement.“ &#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/10/BBU-Betriebskostenstudie-Berlin-Brandenburg.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/10/BBU-Betriebskostenstudie-Berlin-Brandenburg.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Mehr Effizienz: Heimstaden &#8211; Mieter sparen Energie durch hydraulischen Abgleich ein</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/mehr-effizienz-heimstaden-mieter-sparen-energie-durch-hydraulischen-abgleich-ein/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=mehr-effizienz-heimstaden-mieter-sparen-energie-durch-hydraulischen-abgleich-ein</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Sep 2022 15:57:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG168]]></category>
		<category><![CDATA[Energiesparen]]></category>
		<category><![CDATA[Heizen]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das skandinavische Immobilienunternehmen Heimstaden, welches in Deutschland rund 26.000 Wohnungen verwaltet, setzt auf umfassende Maßnahmen zur Energieeffizienz. Ein wesentlicher Teil davon ist das Einsparen von Energie durch Optimieren der bestehenden Heizungsanlagen. Mit Hilfe des patentierten myWarm-Verfahrens ist es gelungen, den Energiebedarf der vermieteten Wohnungen um durchschnittlich 16 Prozent zu senken. Energiesparen ist das Gebot der [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das skandinavische Immobilienunternehmen Heimstaden, welches in Deutschland rund 26.000 Wohnungen verwaltet, setzt auf umfassende Maßnahmen zur Energieeffizienz. Ein wesentlicher Teil davon ist das Einsparen von Energie durch Optimieren der bestehenden Heizungsanlagen. Mit Hilfe des patentierten myWarm-Verfahrens ist es gelungen, den Energiebedarf der vermieteten Wohnungen um durchschnittlich 16 Prozent zu senken.</p>



<p>Energiesparen ist das Gebot der Stunde, um die Abhängigkeit von fossilen Quellen zu verringern. Für die international tätige Immobiliengruppe Heimstaden, die Mietwohnungen und Gewerbeeinheiten in ganz Deutschland anbietet, liegt der Schlüssel zu weniger Energieverbrauch im Optimieren der teilweise veralteten Heizungsanlagen. „Unsere Strategie zur Energieeffizienz basiert auf mehreren Säulen. Besonders hohes Potenzial orten wir im Absenken der Systemtemperaturen von Heizungsanlagen und zentraler Warmwasseraufbereitung. </p>



<p>Eine Reduzierung der Vorlauftemperatur spart nicht nur Energie und Kosten ein, sondern ermöglichen den Einsatz von regenerativen Energiequellen, wie zum Beispiel Wärmepumpen“, erklärt Falco Hander, Team Leader Energy Management bei Heimstaden. Darüber hinaus zählen der Fenstertausch und die Dämmung von Brandschutzwänden, Kellerdecken sowie Dachsanierungen zum energetischen Maßnahmenpaket. „Natürlich bieten auch Technologien wie Digitalisierung und Monitoring der Gebäude ein gewisses Potenzial. Außerdem betreiben wir ein Pilotprojekt zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser“, so Hander.</p>



<h2>Effiziente Komplettlösung gesucht</h2>



<p>Um das hohe Einsparpotenzial beim Energieverbrauch zu heben, sah sich Heimstaden nach einem Lösungsanbieter um. &#8222;Wir haben intensiv recherchiert und viele Unternehmen verglichen, darunter auch Heizungsbetriebe oder Ingenieurbüros. Dabei hat sich gezeigt, dass es verschiedene Verfahren für eine Optimierung durch den hydraulischen Abgleich gibt, etwa nur im Heizkeller oder für die komplette Heizungsanlage. Oft sind bauliche Änderungen wie Ventiltausch notwendig. Wir wollten aber die Mieterinnen und Mieter so wenig wie möglich belasten&#8220;, berichtet Hander. </p>



<p>In der Endrunde testete Heimstaden das computergestützte, ITG-zertifizierte Verfahren von myWarm. &#8222;Das Konzept des messtechnisch basierten, hydraulischen Abgleichs konnte uns auf Anhieb überzeugen, weil es deutlich niedrigere Systemtemperaturen und damit hohe Einsparungen ermöglicht&#8220;, sagt Hander.</p>



<h2>Vom Servicetermin bis zur Nachbereitung</h2>



<p>Im Rahmen seines Komplettpakets deckt myWarm den gesamten Prozess ab. Zu Beginn des hydraulischen Abgleichs bei Heimstaden steht die Mieterkommunikation. Dabei informiert der Optimierungsspezialist vorab per Brief über die geplante Maßnahme, koordiniert Termine und übernimmt den telefonischen Kontakt für die Terminabstimmung sowie bei Rückfragen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/09/Wowi-ag-168-MYW-Projektbericht-Heimstaden.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/09/Wowi-ag-168-MYW-Projektbericht-Heimstaden.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Zweierlei Maß: Für Kaltmieten gibt es eine Mietpreisbremse – Müllgebühren steigen stetig ungebremst – Wo bleibt die Kostenehrlichkeit?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/zweierlei-mass-fu%cc%88r-kaltmieten-gibt-es-eine-mietpreisbremse-mu%cc%88llgebu%cc%88hren-steigen-stetig-ungebremst-wo-bleibt-die-kostenehrlichkeit/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=zweierlei-mass-fu%25cc%2588r-kaltmieten-gibt-es-eine-mietpreisbremse-mu%25cc%2588llgebu%25cc%2588hren-steigen-stetig-ungebremst-wo-bleibt-die-kostenehrlichkeit</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Aug 2022 20:00:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Breitner]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG78]]></category>
		<category><![CDATA[Editorial]]></category>
		<category><![CDATA[Müll]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=39503</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Müllgebühren in den 100 größten deutschen Städten klaffen einer Studie des Eigentümerverbands Haus und Grund zufolge deutlich auseinander. Dabei schneiden die norddeutschen Kommunen, die in das Ranking aufgenommen wurden, allerdings gut ab. So belegt Flensburg im bundesweiten Vergleich Platz 2, Schwerin Platz 6. Mit Lübeck (17) und Kiel (29) landeten zwei weitere norddeutsche Kommunen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/zweierlei-mass-fu%cc%88r-kaltmieten-gibt-es-eine-mietpreisbremse-mu%cc%88llgebu%cc%88hren-steigen-stetig-ungebremst-wo-bleibt-die-kostenehrlichkeit/">Zweierlei Maß: Für Kaltmieten gibt es eine Mietpreisbremse – Müllgebühren steigen stetig ungebremst – Wo bleibt die Kostenehrlichkeit?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Müllgebühren in den 100 größten deutschen Städten klaffen einer Studie des Eigentümerverbands Haus und Grund zufolge deutlich auseinander. Dabei schneiden die norddeutschen Kommunen, die in das Ranking aufgenommen wurden, allerdings gut ab. </p>



<p>So belegt Flensburg im bundesweiten Vergleich Platz 2, Schwerin Platz 6. Mit Lübeck (17) und Kiel (29) landeten zwei weitere norddeutsche Kommunen unter den ersten 30 Städten. Hamburg belegt Platz 54. Am schlechtesten schnitt Rostock auf Platz 70 ab. </p>



<p>Das gute Abschneiden der norddeutscher Kommunen ist erfreulich. Natürlich hat das auch mit dem Einkommensgefälle von Süd nach Nord zu tun. Um so wichtiger ist es, dass die Landesregierungen und Kommunen in Norddeutschland die aktuelle Entwicklung bei den Energiekosten im Augen behalten. </p>



<p>Die Kommunen haben bereits ihre Sorge geäußert, dass durch die gestiegenen Gaspreise Stadtwerke in Schieflage geraten könnten. Hier gilt es, rechtzeitig Auffanglösungen zu entwickeln. Denn eines ist auch klar: Viele Haushalte mit geringem Einkommen werden die hohe Energiepreise nicht stemmen können. </p>



<p>Ich halte es für sinnvoll, dass Kommunen und Wohnungswirtschaft sich zeitnah zusammensetzen, um über die Lage zu beraten und mögliche Auswege zu entwickeln. Dann könnten wir gemeinsam mit Forderungen an die Politik herantreten. </p>



<p>Während die Entwicklung der Nettokaltmieten in der Öffentlichkeit immer wieder zu heftigen Debatten führt, bleibt die sogenannte zweite Miete zumeist außen vor. Dabei, auch das hat die Studie ergeben, stiegen die Abfallgebühren der 100 größten deutschen Städte seit der Untersuchung vor drei Jahren um acht Prozent auf durchschnittlich 312 Euro. </p>



<p>Auch andere, zumeist von städtischen Unternehmen angebotenen Dienstleistungen wurden deutlich teurer. Als Folge hat die „zweite Miete“ zu einer Erhöhung des Wohnens beigetragen. Während es jedoch für die Kaltmiete eine Mietpreisbremse und eine Kappungsgrenze gibt, sucht man bei den Gebühren etwas Vergleichbares vergeblich. </p>



<p>Erhöhungen der Preise kommunaler Unternehmen werden zumeist mit höheren Kosten begründet. Während man bei öffentlichen Unternehmen Preiserhöhungen akzeptiert, wird bei Wohnungsunternehmen, die ihre Miete anpassen müssen, heftig protestiert. </p>



<p>Mir geht es um mehr Ehrlichkeit. Wenn die Kosten steigen, ist es ganz natürlich, dass die Unternehmen ihre Preise erhöhen müssen. Als soziale Vermieter sind sich die im VNW organisierten Wohnungsunternehmen ihrer sozialpolitischen Verantwortung bewusst. Sie erhöhen deshalb ihre Mieten zumeist nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Zudem schöpfen sie dabei den rechtlich erlaubten Rahmen in der Regel nicht aus.</p>



<p><strong>Andreas Breitner <br></strong>Vorstand und Verbandsdirektor <br>Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)</p>



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		<title>Steuerzahlerbund: Berlin (West) hat die höchsten Wohnnebenkosten, Mainz die niedrigsten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Aug 2022 19:52:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG78]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Städte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein vom Bund der Steuerzahler am 22. Mai 2022 vorgelegter Vergleich der Wohnnebenkosten in den 16 Landeshauptstädten hat ergeben, dass die Einwohner im ehemaligen Westteil von Berlin am stärksten belastet werden. Die niedrigsten Wohnnebenkosten weist Mainz auf – dicht gefolgt von Schwerin! Der BdSt-Wohnnebenkostenvergleich verdeutlicht durch sein jährliches Ranking die staatliche Belastung des Wohnens durch [&#8230;]</p>
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<p>Ein vom Bund der Steuerzahler am 22. Mai 2022 vorgelegter Vergleich der Wohnnebenkosten in den 16 Landeshauptstädten hat ergeben, dass die Einwohner im ehemaligen Westteil von Berlin am stärksten belastet werden. Die niedrigsten Wohnnebenkosten weist Mainz auf – dicht gefolgt von Schwerin!</p>



<p>Der BdSt-Wohnnebenkostenvergleich verdeutlicht durch sein jährliches Ranking die staatliche Belastung des Wohnens durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus in allen Landeshauptstädten.</p>



<p><strong>Im Einzelnen sind das die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, die Grundsteuer sowie der Rundfunkbeitrag</strong>. Dieser ist zwar bundesweit einheitlich, stellt aber einen wesentlichen Kostenfaktor für nahezu jeden Bürger dar und wurde deshalb in die Liste aufgenommen. Mit Gesamtkosten von 1.492 Euro im Jahr 2022 ist Mainz demnach am günstigsten, während Berlin (West) mit 2.291,50 Euro im selben Jahr auf dem teuersten Platz landet. Gegenüber dem Jahr 2021 sind 14 Landeshauptstädte signifikant teurer geworden, günstiger wurde es nur in Erfurt, der Landeshauptstadt von Thüringen. </p>



<p>Betrachtet man nun die Gesamtentwicklung des Vergleichs seit dem Jahr 2016, <strong>sind 13 Landeshauptstädte teurer und 3 Landeshauptstädte günstiger geworden</strong>. Drei Beispiele: Die Einwohner von Düsseldorf wurden mit rund 38 Euro weniger bei den Nebenkosten entlastet, während in Hannover und Saarbrücken mit 318 bzw. 185 Euro die stärksten Kostenanstiege zu verzeichnen sind.</p>



<h2>Beispiel die Strom- und Gaskosten</h2>



<p>Über das Wohnnebenkosten-Ranking hinaus sind noch weitere Belastungen wie zum Beispiel die Stromund Gaskosten zu berücksichtigen. Vor allem die massiv erhöhten Gaspreise belasten die Haushalte enorm. Aufgrund derzeitiger Krisen hat sich der Gaspreis mehr als verdoppelt – dies beeinflusst auch die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer und führt zu höheren Steuern. Nach der jüngsten Steuerschätzung kann der Staat mit deutlich höheren Steuereinnahmen rechnen. Hier muss die Politik dringend handeln!</p>



<h2>Heizstoffe sind lebensnotwendige Güter</h2>



<p><strong>Daher fordert der BdSt</strong>: Heizstoffe sind lebensnotwendige Güter und sollten daher nur mit dem <strong>ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent</strong> besteuert werden. Die Stromsteuer sollte von derzeit 2,05 Cent/ kWh auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß von 0,1 Cent/kWh gesenkt werden&#8230;</p>



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