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	<title>Europa Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
	<lastBuildDate>Tue, 10 Jan 2023 16:47:37 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Europa Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Nachhaltigkeitskodex unterzeichnet &#8211; Wohnungswirtschaft übernimmt gesellschaftliche Verantwortung: sozial, ökonomisch und ökologisch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gerd Warda]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2023 11:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[DNK]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
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		<category><![CDATA[heute. Ausgabe 172]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnungswirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Durch die EU-Taxonomie und die Novellierung der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie in 2022 ergeben sich für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft neue Anforderungen, auf die sich die Branche vorbereiten muss. Während für große Unternehmen ab 2025 ein europäischer Nachhaltigkeitsstandard verpflichtend vorgeschrieben wird, besteht für kleine und mittelgroße Unternehmen während einer Übergangszeit bis 2028 die Möglichkeit einer [&#8230;]</p>
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<p>Durch die EU-Taxonomie und die Novellierung der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie in 2022 ergeben sich für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft neue Anforderungen, auf die sich die Branche vorbereiten muss. Während für große Unternehmen ab 2025 ein europäischer Nachhaltigkeitsstandard verpflichtend vorgeschrieben wird, besteht für kleine und mittelgroße Unternehmen während einer Übergangszeit bis 2028 die Möglichkeit einer freiwilligen Anwendung. Parallel dazu will die Europäische Kommission einen Standard für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erarbeiten.</p>



<p>Um das Thema Nachhaltigkeit und die entsprechende Berichterstattung weiter voranzutreiben, hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft <strong>GdW</strong> gemeinsam mit der <strong>Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen</strong> (AGW) und dem <strong>Rat für Nachhaltige Entwicklung</strong> (RNE) die 2014 erstmals vorgelegte branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) weiterentwickelt. Ziel ist es, die Lücke zwischen freiwilliger und verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schließen.</p>



<p>„Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen wirtschaften seit jeher nach den drei Grundprinzipien sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung. Eine nachhaltige, auf Langfristigkeit ausgelegte Unternehmensführung gehört damit zur DNA der Wohnungswirtschaft. Aktuell gewinnt die Nachhaltigkeitsberichterstattung noch weiter an Bedeutung, da mit der Novellierung der CSR-Richtlinie der Kreis der verpflichteten Unternehmen deutlich erweitert und das Thema Nachhaltigkeit von der Freiwilligkeit zur gesetzlichen Verpflichtung aufgewertet wird.</p>



<p>Um die Wohnungsunternehmen bei ihrem Engagement effektiv zu unterstützen, haben wir die bereits 2014 erstmals veröffentlichte branchenspezifische Ergänzung des DNK jetzt weiterentwickelt und aktualisiert“, sagt <strong>Axel Gedaschko</strong>, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Unterzeichnung der neuen Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex für die Wohnungswirtschaft gemeinsam mit Vertretern von RNE und AGW in Berlin.</p>



<pre class="wp-block-preformatted infoblock-heute">Tipp:
Eine Checkliste für die Erklärung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex können Sie <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-DNK_Checkliste_2022_mit_EU-Taxonomie.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">per Klick auf diesen Link</a> downloaden.</pre>



<p>„Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat mit dem DNK ein Instrument für die umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen, das Transparenz und Vergleichbarkeit ermöglicht. Er bietet einen guten Einstieg ins Nachhaltigkeitsmanagement und gibt gleichzeitig Anstöße, dieses kontinuierlich weiterzuentwickeln, um die eigene Transformation sichtbar zu machen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für das Thema sensibilisiert und können die Nachhaltigkeitsstrategie mitentwickeln. </p>



<p>Im Zuge der kommenden Berichtspflichten wird die Nachfrage verschiedener Stakeholder nach validen Nachhaltigkeitsinformationen deutlich ansteigen. Der DNK kann für die Erfüllung zukünftiger Berichtspflichten ein gutes Berichtsformat und praktische Hilfestellungen bieten“, sagt <strong>Dr. Werner Schnappauf</strong>, Vorsitzender des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE).</p>



<p>„Die EU-Taxonomie liefert einheitliche Definitionen dafür, was nachhaltiges Investieren und Wirtschaften ist. So soll auch das Greenwashing verhindert werden. Wo ‚green‘ drauf steht, soll auch ‚green‘ drin sein. Werden bestimmte Kriterien in einem Unternehmen (noch) nicht erfasst oder erfüllt, besteht auch die Möglichkeit einer Erklärung darüber, warum dies so ist bzw. ob sich ein Berichtswesen dahingehend aktuell in der Planung befindet (explain). </p>



<p>Zu erörtern, warum noch nicht alle Anforderungen erfüllt sind und gleichzeitig zu zeigen, dass eine unternehmerische Kultur der Nachhaltigkeit gelebt wird, ist an dieser Stelle besonders wichtig“, sagt <strong>Christoph Beck</strong>, Vorstandsmitglied der degewo AG und Vorsitzender des Fachausschusses Rechnungslegung &amp; Finanzierung des GdW.</p>



<p>„Die DNK-Entsprechenserklärung erlaubt einem Unternehmen eine klare Positionierung gegenüber seinen Stakeholdern und die Möglichkeit gegenüber der Öffentlichkeit, jene Bereiche aufzuzeigen, für die es Verantwortung übernimmt und sich besonders engagiert. Hierfür bietet die branchenspezifische Ergänzung den wohnungswirtschaftlichen Unternehmen konkrete Anhaltspunkte, Vorschläge und Beispiele für relevante Themen, Vorgehensweisen sowie Kennzahlen, welche eine Unterstützung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten und somit das Engagement rund um die Themen Ökologie und Soziales sichtbar machen“, sagt <strong>Samir Sidgi</strong>, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH und Vorsitzender des Arbeitskreises Betriebswirtschaft der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW).</p>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized"><img decoding="async" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2-1024x665.jpg" alt="" class="wp-image-42096" width="1000" height="651" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2-300x195.jpg 300w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2-768x499.jpg 768w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2-150x97.jpg 150w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2-600x390.jpg 600w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2-696x452.jpg 696w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2-1068x694.jpg 1068w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2.jpg 1185w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /><figcaption class="wp-element-caption">Die Wohnungswirtschaftliche branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-wowi-kodex-022-07_gdw-branchenergaenzung-dnk_final.pdf">finden&nbsp;Sie hier per KLICK.</a></figcaption></figure>



<p>Nach der CSR-Richtlinie sind Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen – mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 20 Millionen Euro in der Bilanz – von der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. Für diese Unternehmen gilt dann, dass Ort der Berichterstattung zwingend der Lagebericht und eine prüferische Durchsicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend ist.</p>



<p>Im Ergebnis bedeutet dies, dass alle großen Wohnungsunternehmen von der Regelung erfasst sind. Aber auch kleine und mittelgroße Wohnungsunternehmen in öffentlicher Hand unterliegen der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und weiteren Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung, wenn die landesrechtlichen Vorschriften, Satzungen oder Gesellschaftsverträge verlangen, dass diese wie große Kapitalgesellschaften zu bilanzieren haben.</p>



<p><strong>Andreas Schichel</strong></p>
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		<item>
		<title>Ratseinigung zur EPBD &#8211; Emissionsfrei bis: Alle öffentlichen Gebäude bis 2028, alle neuen Gebäude bis 2030 und alle bestehenden Gebäude bis 2050</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/ratseinigung-zur-epbd-emissionsfrei-bis-alle-oeffentlichen-gebaeude-bis-2028-alle-neuen-gebaeude-bis-2030-und-alle-bestehenden-gebaeude-bis-2050/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ratseinigung-zur-epbd-emissionsfrei-bis-alle-oeffentlichen-gebaeude-bis-2028-alle-neuen-gebaeude-bis-2030-und-alle-bestehenden-gebaeude-bis-2050</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 10:53:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der EU-Rat erzielte am 25. Oktober 2022 eine Einigung über den Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Diese legt Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer und bestehender Gebäude fest, die saniert werden. Ziel der Überarbeitung ist es, dass alle öffentlichen Gebäude bis 2028, alle neuen Gebäude bis 2030 und alle bestehenden [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der EU-Rat erzielte am 25. Oktober 2022 eine Einigung über den Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Diese legt Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer und bestehender Gebäude fest, die saniert werden. Ziel der Überarbeitung ist es, dass alle öffentlichen Gebäude bis 2028, alle neuen Gebäude bis 2030 und alle bestehenden Gebäude bis 2050 emissionsfrei sind.</p>



<p>Was macht eigentlich der Europäische Rat? Was entscheidet er, wer sind die Mitglieder, und was ist der Unterschied zum „Rat der Europäischen Union“? Antworten finden Sie hier unter diesem Link: <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/wie-funktioniert-europa/der-europaeische-rat">https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/wie-funktioniert-europa/der-europaeische-rat</a></p>



<p>Für bestehende Wohngebäude wurden Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz festgelegt, die auf einem nationalen Zielpfad zur Dekarbonisierung bis 2050 basieren. Der nationale Zielpfad entspräche dem Rückgang des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs des gesamten Wohngebäudebestands im Zeitraum von 2025 bis 2050 mit zwei Kontrollpunkten:</p>



<ul><li>bis 2033 das Niveau der Energieeffizienzklasse D für den Durchschnitt des nationalen Gebäudebestands, </li><li>bis 2040, ein national festgelegter Wert, der sich aus einer schrittweisen Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 ergibt.</li></ul>



<p>Der Rat bestätigt in dem Vorschlag die Energiezertifizierung von Gebäuden, bei der Gebäude auf einer Skala von A bis G nach ihrer Energieeffizienz eingestuft werden. Neu allerdings ist, dass darüber hinaus eine neue Kategorie ‚A0‘ für Energieausweise eingeführt werden, die Null-Emissions-Gebäuden entspricht, sowie eine neue Kategorie ‚A+‘ für Gebäude, die nicht nur Null-Emissions-Gebäude sind, sondern auch vor Ort erneuerbare Energie in das Energienetz einspeisen. Jedoch sollen die nationalen Energieausweise beibehalten werden.</p>



<p>Mit Blick auf erneuerbare Energien wird folgender Fahrplan für die Installation von Solaranlagen festgelegt:</p>



<ul><li>bis zum 31. Dezember 2026 für alle neuen öffentlichen Gebäude und Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m2;</li><li>bis zum 31. Dezember 2027 für alle bestehenden öffentlichen Gebäude und Nichtwohngebäude, die einer größeren oder umfassenden Renovierung unterzogen werden, mit einer Nutzfläche von über 400 m2;</li><li>bis zum 31. Dezember 2029 für alle neuen Wohngebäude.</li></ul>



<p>Bei den Intelligenzfähigkeitsindikatoren (Smart Readiness Indicators-SRI) schlägt der Rat vor, diese bis 2026 durch die EU-Kommission zu testen und im Erfolgsfall bei Nichtwohngebäuden einzuführen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Europaeischer-rat-Gebaeude-emissionsfrei.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/Europaeischer-rat-Gebaeude-emissionsfrei.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Fairer Datenzugang: BMUV zum Data Act und seiner Bedeutung für Verbraucher*innen – Diskussionsveranstaltung zum Download</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/fairer-datenzugang-zia-bestaetigt-analyse-von-docunite-offenbart-erhebliche-luecken-und-risiken-bei-immobilienunternehmen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=fairer-datenzugang-zia-bestaetigt-analyse-von-docunite-offenbart-erhebliche-luecken-und-risiken-bei-immobilienunternehmen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2022 13:44:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[BMUV]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG26]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) hat den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für ein EU-Datengesetz &#8211; Data Act &#8211; mit Vertreterinnen der Wissenschaft, Datenschutzpraxis sowie Politik und Wirtschaft diskutiert. Verbraucherinnen sollen Zugang zu Daten aus ihren smarten Alltagsgeräten, wie z.B. Smart-Home-Heizung oder smarte Küchengeräte („Internet of Things“), erhalten und diese Daten an andere Unternehmen übertragen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/fairer-datenzugang-zia-bestaetigt-analyse-von-docunite-offenbart-erhebliche-luecken-und-risiken-bei-immobilienunternehmen/">Fairer Datenzugang: BMUV zum Data Act und seiner Bedeutung für Verbraucher*innen – Diskussionsveranstaltung zum Download</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) hat den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für ein EU-Datengesetz &#8211; Data Act &#8211; mit Vertreterinnen der Wissenschaft, Datenschutzpraxis sowie Politik und Wirtschaft diskutiert. Verbraucherinnen sollen Zugang zu Daten aus ihren smarten Alltagsgeräten, wie z.B. Smart-Home-Heizung oder smarte Küchengeräte („Internet of Things“), erhalten und diese Daten an andere Unternehmen übertragen können. So können Verbraucher*innen ihre Geräte z.B. von jedem Anbieter reparieren lassen oder auf Basis der dann verfügbaren Daten Mehrwertdienste erhalten: beispielsweise Daten aus der smarten Heizung können dann zur Optimierung des Heizverhaltens an ein darauf spezialisiertes Unternehmen gegeben</p>



<p><strong>Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder</strong>: „Verbraucherinnen haben ein gutes Recht darauf, Zugang zu den Daten ihrer vernetzten Alltagsgeräte zu bekommen. Derzeit haben z.B. auf die Daten aus einem vernetzten Auto nur die Hersteller Zugriff. Der Data Act soll den Verbraucherinnen ermöglichen, die Daten auch selbst zu nutzen. Nur, wenn die Verbraucherinnen selbst Zugriff auf diese Daten haben und diese auch anderen Unternehmen zugänglich machen können, haben sie wieder die Wahl, ihr Auto auch bei der Werkstatt um die Ecke reparieren zu lassen und nicht nur bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers. Umgekehrt schafft der Data Act aber auch das Risiko, dass persönliche Daten der Verbraucherinnen noch stärker kommerzialisiert werden. Hier sehe ich noch erheblichen Änderungsbedarf. Der Data Act darf auch den Datenschutz nicht unterlaufen. Das Schutzniveau der Datenschutz-Grundverordnung und der ePrivacy- Richtlinie muss gewahrt bleiben.“</p>



<p><strong>Prof. Dr. Josef Drexl vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb</strong> beleuchtete die verbraucherrechtliche Dimension des Data Acts. Nach seiner Ansicht enthält der derzeitige Entwurf des Data Acts für Verbraucherinnen noch zu wenige schützende und klarstellende Regelungen. Der Data Act stelle beispielsweise die faktische Herrschaft der Hersteller über die Daten der Verbraucherinnen nicht hinreichend in Frage und laufe Gefahr, dass die Kosten des Datenteilens am Ende die Verbraucher*innen tragen könnten. </p>



<p><strong>Anna Buchta vom Europäischen Datenschutzbeauftragten ging auf die datenschutzrechtlichen Fragestellungen ein</strong>. Insbesondere das Verhältnis zwischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Data Act sei in wichtigen Fragen noch unklar: Das Schutzniveau der DSGVO dürfe nicht unterlaufen werden. Der Data Act laufe in seiner jetzigen Fassung Gefahr, eine Entwicklung hin zu einer „Kommodifizierung“ personenbezogener Daten voranzutreiben, bei der personenbezogene Daten als reine Handelsware betrachtet werden&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/EU-Datengesetz-BMUV-Data-Act.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/11/EU-Datengesetz-BMUV-Data-Act.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>So viele PV-Dächer wie möglich: Empfehlungen für eine ambitioniertere EU-Solardach-Pflicht – schon ab Ende 2024</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/so-viele-pv-daecher-wie-moeglich-empfehlungen-fuer-eine-ambitioniertere-eu-solardach-pflicht-schon-ab-ende-2024/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=so-viele-pv-daecher-wie-moeglich-empfehlungen-fuer-eine-ambitioniertere-eu-solardach-pflicht-schon-ab-ende-2024</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2022 09:10:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[energie.]]></category>
		<category><![CDATA[energie AG20]]></category>
		<category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=39932</guid>

					<description><![CDATA[<p>Möglichst rasch – schon ab Ende 2024 – und auf möglichst vielen Gebäudetypen sowie Parkplätzen soll die Solarpflicht gestaffelt innerhalb der EU eingeführt werden. Zudem sollen alle Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, möglichst günstige Bedingungen im eigenen Land zu schaffen, damit das gesamte geeignete Dachpotenzial für die Energieerzeugung mit Sonne genutzt werden kann. Alternativen zu den EU-Vorschlägen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Möglichst rasch – schon ab Ende 2024 – und auf möglichst vielen Gebäudetypen sowie Parkplätzen soll die Solarpflicht gestaffelt innerhalb der EU eingeführt werden. Zudem sollen alle Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, möglichst günstige Bedingungen im eigenen Land zu schaffen, damit das gesamte geeignete Dachpotenzial für die Energieerzeugung mit Sonne genutzt werden kann.</p>



<h2>Alternativen zu den EU-Vorschlägen</h2>



<p>Diese und weitere Empfehlungen hat ein Forschungsteam des Öko-Instituts im Auftrag des Climate Action Network (CAN) Europe in einem Policy Brief veröffentlicht. <a href="https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Policy_Brief_Oeko-Institut_EU-wide_Solar_Mandate.pdf">Policy Brief „Recommendations for an ambitious EU-wide solar mandate“ des Öko-Instituts</a> </p>



<p>Das Ziel ist es zu zeigen, wie die die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission noch wirkungsvoller gestaltet werden können. Diese plant die Solardach-Pflicht in der gesamten EU im Zuge der Änderung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) einzuführen.</p>



<h2>Schnelle und gestaffelte Einführung der Solarpflicht</h2>



<p>Die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen empfehlen, die Solarpflicht zwei Jahre früher, am 31. Dezember 2024 zu starten, als der Vorschlag der Kommission vorsieht (31. Dezember 2026). So hätten die Mitgliedsstaaten nach der geplanten Umsetzung auf EU-Ebene Mitte nächsten Jahres eineinhalb Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.</p>



<p>Die nach Gebäudetypen gestaffelte Einführung würde einen frühzeitigen Beginn der Pflicht ermöglichen. Parallel zur schrittweisen Ausweitung der Pflicht können die benötigten Handwerker und Handwerkerinnen ausgebildet und die Infrastruktur für das Material aufgebaut werden, um Personalengpässe und Spitzen für die Solarindustrie zu vermeiden.</p>



<h2>Mehr Flächen einbeziehen</h2>



<p>Jedes Gebäude, egal welchen Typs, dessen Dach grundlegend saniert wird, sollte, wie alle Neubauten, direkt von Ende 2024 an zur Installation einer Solaranlage verpflichtet werden. Dies soll nach Ansicht des Expertenteams vom Öko-Institut auch für neue Parkplätze gelten. Der Legislativvorschlag der EU berücksichtigt bisher nicht die Solarinstallation zum Zeitpunkt einer Dachsanierung. </p>



<p>Zudem soll, laut Policy Brief, die Pflicht für unrenovierte Gebäude neben den von der EU vorgeschlagenen kommerziellen und öffentlichen Gebäuden auch für gewerblich betriebene Wohngebäude gelten. Diese Pflicht soll gestaffelt nach Dachgröße und nur für Dächer mit einer verbleibenden Lebenserwartung von mindestens 20 Jahren eingeführt werden. Für bestehende Wohngebäude in Privatbesitz sollen die Mitgliedsstaaten Anreize schaffen, damit die Dächer mit Solaranlagen ausgestattet werden. Zudem kann ein europäisches Solardachregister Immobilienbesitzenden ermöglichen, ihre Dächer für die Photovoltaikanlagen Dritten zur Verfügung zu stellen.</p>



<h2>Empfehlungen zu Solarthermie, Förderung, Bürokratie</h2>



<p>Die europäische Solarpflicht sollte auch solarthermische Anlagen zur Erfüllung der Pflicht zulassen. Da diese Anlagen meistens jedoch nur geringe Anteile der Dachfläche belegen, würden sie nur in Kombination mit einer Photovoltaikanlage die Solarpflicht erfüllen können&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/10/Empfehlungen-fuer-eine-abitionierte-EU-Solaerdach-Pflicht-ab-Ende-2024.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/10/Empfehlungen-fuer-eine-abitionierte-EU-Solaerdach-Pflicht-ab-Ende-2024.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>BRISE Vienna: Zukunftsweisender Städtebau in Europa</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Mar 2022 19:12:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[WohnenPLUS]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Smart City]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtentwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Wien]]></category>
		<category><![CDATA[WohnenPLUS AG 1-2022]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt BRISE Vienna, Building Regulations Information for Submission Envolvement, hat Wien einmal mehr in puncto Digitalisierung die Nase vorn und will eine smarte und effiziente Verwaltung forcieren. Die Wiener Bevölkerung wächst ständig, wobei leistbarer Wohnraum die wichtigste Lebensgrundlage für die Bewohner darstellt. Dieses Bedürfnis sowie die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit bringen einige [&#8230;]</p>
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<p>Mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt BRISE Vienna, Building Regulations Information for Submission Envolvement, hat Wien einmal mehr in puncto Digitalisierung die Nase vorn und will eine smarte und effiziente Verwaltung forcieren.</p>



<p>Die Wiener Bevölkerung wächst ständig, wobei leistbarer Wohnraum die wichtigste Lebensgrundlage für die Bewohner darstellt. Dieses Bedürfnis sowie die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit bringen einige Herausforderungen für den Wiener Wohnbau mit sich. Jährlich werden mehr als 10.000 neue Wohnungen gebaut. Hinzu kommen die Sanierungen von mehrgeschoßigen Wohnbauten. Vor allem gemeinnützige Bauträger stehen vor einer Vielzahl an Revitalisierungsvorhaben und forcieren die Klimaschutzbemühungen mit starkem Engagement in puncto Gebäudeadaptionen. </p>



<p>Ebenso gewinnen die Aspekte der Kreislaufwirtschaft hier weiter an Bedeutung. Durch einen serviceorientierten digitalen Baugenehmigungsprozess können alle Beteiligten in Zukunft noch schneller und effizienter arbeiten. Das europäische Leuchtturmprojekt BRISE Vienna integriert den baubehördlichen Genehmigungsprozess in den BIM-Kreislauf, um Teile der baurechtlichen Prüfung anhand des eingereichten Gebäudemodels durchzuführen. Das gewonnene Know-how ist nicht nur für Wien, sondern für ganz Europa von großem Interesse und liefert einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung im Baubereich. </p>



<p>„Mit BRISE Vienna ist ein entscheidender Meilenstein zur Digitalisierungshauptstadt Wien gesetzt worden. Das Potenzial von Daten und digitalen Technologien muss aktiv genutzt werden. Dadurch können bürokratische Hürden abgebaut und gleichzeitig Zeit- und Kostenersparnis für alle Beteiligten aufgebaut werden“, ist Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál von BRISE Vienna überzeugt.</p>



<h2>Durchgängiger digitaler Ansatz</h2>



<p>Das Ziel von BRISE Vienna ist, den Prozess von der Baueinreichung bis zur Genehmigung vollständig zu digitalisieren und somit medienbruchfrei abzuwickeln. Der gezielte Einsatz von digitalen Werkzeugen folgt dem Leitbild, dass die digitale Transformation unserer Gesellschaft so zu gestalten ist, dass Bürger, Gemeinwohl, Nachhaltigkeit und Datensouveränität im Mittelpunkt stehen – bürgerzentriert, benutzerfreundlich, effizient und intelligent. Die aktive Beteiligung von Kommunen an der Digitalisierung eröffnet die Möglichkeit, mitzubestimmen und nicht allein den Marktmechanismen ausgeliefert zu sein.</p>



<h2>Mit BRISE zur Verwaltung von morgen</h2>



<p>Drei Bausteine des Wiener Ansatzes machen die Relevanz von BRISE Vienna deutlich: erstens die Probleme der realen Welt lösen, zweitens Nutzer und Stakeholder verstehen und drittens mit modernsten digitalen Technologien arbeiten. Der Schritt zu einem medienbruchfreien und integrierten digitalen Prozess besteht zunächst darin, die diversen Schlüsselrollen im Prozess aus Sicht des Einzelnen zu verstehen und zu beschreiben. </p>



<p>Ein weiteres grundlegendes Erfolgskriterium besteht darin, im Vorfeld den gesamten Prozess zu überdenken, dabei die Service- und Outputorientierung zu evaluieren und gegebenenfalls zu adaptieren, anstatt analoge Abläufe und Prozesse zu digitalisieren. BIM als Basis und einheitliche „Sprache“ ermöglicht mit einem mehrdimensionalen Gebäudemodell allen Beteiligten, in der Planung in ein gemeinsames Modell hineinzuarbeiten. Änderungen bzw. Kollisionspunkte unterschiedlicher Fachplanungen sind für alle Planenden dadurch gut erkennbar. </p>



<p>Mittels BIM-basierter Modellierung entsteht eine 3-D-Grundform des betreffenden Bauobjekts und – was noch wichtiger ist – teilautomatisierte Prüfroutinen vergleichen das 3-D-Modell des geplanten Gebäudes mit dem 3-D-Referenzmodell der Behörde am Standort. So werden die Überprüfungen von technischen und rechtlichen Anforderungen automatisch und teilautomatisch unterstützt. KI-basierte Algorithmen ermöglichen, dabei Informationen aus schriftlichen Quellen maschinenlesbar zu machen&#8230;</p>



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		<title>Klimabilanz 30 Jahre Maastricht: Wohnen, Industrie und Energiewirtschaft im Plan – Verkehr und Landwirtschaft die Treiber</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Feb 2022 19:53:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG161]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
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		<category><![CDATA[Klimaschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Landwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungswirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vor 30 Jahren unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 7. Februar 1992 den Vertrag von Maastricht, der die Grundlagen für den EU-Binnenmarkt legte und sich auch auf den Verkehrssektor erstreckt. Seitdem haben Verkehrsaufkommen und Mobilität in einer von 12 auf 27 Mitgliedstaaten gewachsenen EU massiv zugenommen. Trotz Fortschritten in der Gesetzgebung hinkt [&#8230;]</p>
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<p>Vor 30 Jahren unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 7. Februar 1992 den Vertrag von Maastricht, der die Grundlagen für den EU-Binnenmarkt legte und sich auch auf den Verkehrssektor erstreckt. Seitdem haben Verkehrsaufkommen und Mobilität in einer von 12 auf 27 Mitgliedstaaten gewachsenen EU massiv zugenommen. Trotz Fortschritten in der Gesetzgebung hinkt die EU-Verkehrspolitik hinter den gewaltigen Aufgaben in Klima-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz weit hinterher. Wohnen, Industrie und Energiewirtschaft sind im Plan.</p>



<p>Erstmals wurden mit dem Vertrag von Maastricht Fragen der Verkehrssicherheit, des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts sowie des Umweltschutzes zu EU-Politikbereichen erwähnt. Festgelegt wurde zudem das Ziel, die Verkehrsnetze der Mitgliedstaaten mit den „Transeuropäischen Netzen“ (TEN) besser miteinander zu verknüpfen und infrastrukturelle Schwachstellen zu beseitigen. </p>



<p>Dies wird häufig vergessen, weil der Vertrag von Maastricht mit Binnenmarkt und Euro-Einführung gleichgesetzt wird. „Was seinerzeit, wenige Monate vor Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen in Europa noch fehlte, war eine gleichberechtige Berücksichtigung von Umwelt- und Gesundheitsschutz“, erklärt die VCD Bundesvorsitzende Kerstin Haarmann. Entsprechend waren die Folgen im Verkehrssektor (s. Infografik).</p>



<h2>Anteil des Verkehrssektors an Klimagasemissionen auf 30 Prozent gestiegen</h2>



<p>Die Dominanz der Straße nahm in den letzten 30 Jahren weiter zu, der Flugverkehr verdoppelte seinen Marktanteil im Personenverkehr auf mittlerweile rund 10 Prozent. Hingegen sank der Anteil der Bahn am „Modal Split“ bei den Frachten und stagniert im Personenverkehr. „Die bisherigen Marktentwicklungen im Personen- und Güterverkehr sind eine Folge falscher politischer Weichenstellungen auf nationaler und EU-Ebene“, bilanziert Haarmann&#8230;</p>



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		<title>Grenzen für Erdgas im Wärmemarkt – aber Erdgas als Übergangstechnologie nötig für flexible Stromproduktion</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Jan 2022 19:21:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[energie.]]></category>
		<category><![CDATA[energie AG17]]></category>
		<category><![CDATA[Erdgas]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Kommisssion]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine gute Stunde vor Mitternacht an Silvester versendete die EU-Kommission ihren Vorschlag, zumindest übergangsweise die Stromproduktion durch Kern- und auch Erdgaskraftwerke als „nachhaltig“ zu klassifizieren, um so Investitionen in diese Techniken als grüne Investitionen anerkennen zu können. Heizungshersteller Stiebel Eltron hält zumindest die Erdgas-Thematik für nachvollziehbar – der Standpunkt des Unternehmens: Natürlich wäre es wünschenswert, [&#8230;]</p>
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<p>Eine gute Stunde vor Mitternacht an Silvester versendete die EU-Kommission ihren Vorschlag, zumindest übergangsweise die Stromproduktion durch Kern- und auch Erdgaskraftwerke als „nachhaltig“ zu klassifizieren, um so Investitionen in diese Techniken als grüne Investitionen anerkennen zu können.</p>



<h2>Heizungshersteller Stiebel Eltron hält zumindest die Erdgas-Thematik für nachvollziehbar – der Standpunkt des Unternehmens:</h2>



<p>Natürlich wäre es wünschenswert, nur noch Strom aus erneuerbaren Energien zu nutzen. Leider ist das angesichts des schleppenden Ausbaus der Erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung in den letzten Jahren kurzfristig nicht umsetzbar. Langfristig muss und wird jede Regierung dieses Manko beheben – die Treibhausgasneutralität bis 2050 stand schließlich schon im Paris-Abkommen, Deutschland hat das Ziel sogar auf 2045 vorgezogen, auch Europa will den Klimaschutz bis 2030 beschleunigen. </p>



<p>Nahezu alle Experten gehen davon aus, dass flexible Gaskraftwerke, die perspektivisch mit grünem Wasserstoff betrieben werden, dabei eine Rolle spielen. Sie bieten zwei wesentliche Vorteile: Grüner Wasserstoff kann einerseits bei Überkapazitäten von grünem Strom auch in Europa produziert werden und hervorragend als Speichermedium dienen, andererseits sind neue Gaskraftwerke in der Lage, kurzfristige Nachfragen im Zusammenspiel mit der erneuerbaren Stromerzeugung flexibel zu bedienen. </p>



<p>Deswegen ist die Idee, Investitionen in derartige Kraftwerke, die mangels grünem Wasserstoff vorerst auch Erdgas nutzen, als nachhaltige Investition einzustufen, nachvollziehbar. Damit legt die EU aber auch klipp und klar fest, dass der Ausstieg aus der Nutzung fossilen Erdgas nicht nur im Wärmemarkt konkret wird. Entscheidend dabei ist, dass nicht das Erdgas selbst als „grüner Energieträger“ klassifiziert wird – sondern allein das Kraftwerk. </p>



<p>Im Kommissionsvorschlag ist vorgesehen, dass die Kraftwerke bis 2035 auf „Niedrigemissionsgase“ umgestellt werden müssen. Bestenfalls ist das mit Wasserstoff aus erneuerbaren Energien möglich, aber genauso gut fallen darunter laut EU-Definition auch Biogase, deren Nachhaltigkeit allerdings umstritten ist. Hier ist ein Nachschärfen erforderlich. Für den Wärmemarkt hat dies auch direkte Auswirkungen auf verfügbare Mengen und Preiserwartungen für Biogase, wenn der Stromsektor verpflichtet wird, für neue Projekte zumindest teilweise Biogas zu nutzen.</p>



<h2>Grundsätzlich lässt sich festhalten:</h2>



<p>Die Einstufung der Stromerzeugung mittels Erdgaskraftwerken als „nachhaltige“ Technologie im Rahmen von „Green Taxonomy“ für einen Zeitraum bis 2030 scheint notwendig, da diese als Übergangstechnologie hin zu einer rein erneuerbaren Stromerzeugung benötigt werden.</p>



<p>Verbleibende Gaskraftwerke sollten perspektivisch ausschließlich mit grünem Wasserstoff, der bestenfalls mittels in Europa produziertem Erneuerbaren-Energien-Strom erzeugt wurde, betrieben werden, um die negativen Klima- und Umweltfolgen der anderen Pfade zur Wasserstofferzeugung zu vermeiden&#8230;</p>



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		<title>Die Kommission wird zusätzlich ein Klimazwischenziel für 2040 vorschlagen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/die-kommission-wird-zusaetzlich-ein-klimazwischenziel-fuer-2040-vorschlagen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=die-kommission-wird-zusaetzlich-ein-klimazwischenziel-fuer-2040-vorschlagen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Oct 2021 22:12:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG73]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der EU-Rat hat am 28. Juni 2021 in erster Lesung seinen Standpunkt zum europäischen Klimagesetz verabschiedet und damit das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 gesetzlich verankert. Dies folgt einer politischen Einigung mit dem Europäischen Parlament vom 21. April 2021. Neben dem Ziel der Klimaneutralität und der Erreichung negativer Emissionen ab 2050 legt das europäische [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der EU-Rat hat am 28. Juni 2021 in erster Lesung seinen Standpunkt zum europäischen Klimagesetz verabschiedet und damit das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 gesetzlich verankert. Dies folgt einer politischen Einigung mit dem Europäischen Parlament vom 21. April 2021.</p>



<p>Neben dem Ziel der Klimaneutralität und der Erreichung negativer Emissionen ab 2050 legt das europäische Klimagesetz als verbindliches Klimaziel der Union eine Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990 fest. Um sicherzustellen, dass bis 2030 ausreichende Anstrengungen zur Reduzierung und Vermeidung von Emissionen unternommen werden, führt das Klimagesetz eine Obergrenze von 225 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent für den Beitrag des Abbaus zu diesem Ziel ein. Die EU wird außerdem bis 2030 ein höheres Volumen an Kohlenstoff-Nettosenken anstreben. </p>



<p>Die Kommission wird zusätzlich ein Klimazwischenziel für 2040 vorschlagen. Gleichzeitig wird sie ein vorläufiges Treibhausgasbudget für den Zeitraum 2030-2050 veröffentlichen. Das Budget ist definiert als die indikative Gesamtmenge der Netto-Treibhausgasemissionen (ausgedrückt als CO2-Äquivalent und mit getrennten Angaben zu Emissionen und Abbau), die in diesem Zeitraum voraussichtlich emittiert werden, ohne die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens zu gefährden.</p>



<p>Mit dem europäischen Klimagesetz wird ein Europäischer Wissenschaftlicher Beirat zum Klimawandel eingerichtet. Der Beirat wird unabhängige wissenschaftliche Beratung leisten und Berichte über EU-Maßnahmen, Klimaziele und indikative Treibhausgasbudgets sowie deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Klimagesetz und den internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens erstellen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/10/Eu-Klimagesetz-2040.pdf">zum Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/10/Eu-Klimagesetz-2040.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Eurostat: Deutschland im europäischen Mittelfeld – Der neue CO2-Preis macht das Heizen teurer</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/eurostat-deutschland-im-europaeischen-mittelfeld-der-neue-co2-preis-macht-das-heizen-teurer/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=eurostat-deutschland-im-europaeischen-mittelfeld-der-neue-co2-preis-macht-das-heizen-teurer</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Aug 2021 15:33:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG72]]></category>
		<category><![CDATA[CO2-Bepreisung]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Eurostat]]></category>
		<category><![CDATA[Heizen]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Während Deutschland bei den Preisen für Haushaltsstrom Spitzenreiter in Europa ist, zahlen Verbraucher für Gas zum Heizen und Kochen etwas weniger als im europäischen Durchschnitt. Nach Zahlen des EU-Statistikamts Eurostat lag der Gaspreis im zweiten Halbjahr 2020 mit durchschnittlich 6,2 Cent pro Kilowattstunde im Mittelfeld. In der Europäischen Union kostete die Kilowattstunde im Schnitt knapp [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Während Deutschland bei den Preisen für Haushaltsstrom Spitzenreiter in Europa ist, zahlen Verbraucher für Gas zum Heizen und Kochen etwas weniger als im europäischen Durchschnitt. Nach Zahlen des EU-Statistikamts Eurostat lag der Gaspreis im zweiten Halbjahr 2020 mit durchschnittlich 6,2 Cent pro Kilowattstunde im Mittelfeld. </p>



<p>In der Europäischen Union kostete die Kilowattstunde im Schnitt knapp 7,0 Cent. Setzt man die Gaspreise ins Verhältnis zur jeweiligen Kaufkraft, gehörte Deutschland zu den günstigsten Ländern. Den Eurostat-Zahlen zufolge war Gas in Spanien, Portugal und Italien relativ am teuersten.</p>



<p>Seit Januar hätten 440 Grundversorger ihre Preise um durchschnittlich 6, 5 Prozent angehoben, berichtete das Vergleichsportal Check24. Ein Musterhaushalt habe im Juni für einen Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden im Schnitt 1289 Euro zahlen müssen. Die gleiche Menge Gas habe bei Preisen vom Januar noch 1247 Euro gekostet. Das sei ein Plus von 3,4 Prozent. Das Vergleichsportal Verivox hatte kürzlich eine ähnliche Preisentwicklung ermittelt. </p>



<p>Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland zahlten derzeit nicht zuletzt wegen der CO2-Abgabe Rekordpreise für Gas, sagte Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei Check24. Durch die seit Jahresbeginn fällige Abgabe zahle der Musterhaushalt dieses Jahr 119 Euro mehr. Mittel- und langfristig werde Gas aufgrund der negativen Klimabilanz noch teurer.</p>



<p>Seit Anfang 2021 ist in Deutschland eine Abgabe von 25 Euro je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid (CO2) fällig, das beim Verbrennen von Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht. Eine vor Wochen erzielte Einigung der Bundesregierung zur hälftigen Entlastung der Mieter bei den Zusatzkosten fürs Heizen war am Veto der Unionsfraktion gescheitert.</p>



<p>Der Preisanstieg bei Haushaltsenergie hat auch die Inflationsrate in Deutschland nach oben getrieben. Das Statistische Bundesamt hatte für Mai einen Anstieg der Preise für leichtes Heizöl um 35,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat ermittelt, bei Erdgas betrug das Plus 2,2 Prozent. Strom lag dagegen um 0,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Juni haben die Energiepreise insgesamt, also einschließlich Kraftstoffen, nach vorläufigen Daten gegenüber dem Vorjahresmonat um 9,4 Prozent zugelegt.</p>



<h2>Zusammensetzung des Gaspreises</h2>



<p>Wie der Strompreis setzt sich auch der Gaspreis aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, auf die der Energieanbieter nur zum Teil Einfluss hat. Den größten Anteil am Gaspreis haben die Kosten für Beschaffung und Vertrieb. Dies ist der sogenannte Wettbewerbsanteil, den die Gasanbieter selbst beeinflussen können und aus dem sich auch die Marge für die Versorger ergibt. Ein weiterer Bestandteil sind die Netzentgelte. </p>



<p>Diese müssen für die Nutzung der Gasnetze bezahlt werden. Sie variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet. Insgesamt sind die Netzentgelte seit 2009 relativ konstant geblieben. Den dritten großen Anteil an den Gaspreisen haben die staatlich veranlassten Preisbestandteile. Hierzu zählt neben Gas- und Mehrwertsteuer die Konzessionsabgabe, die die Netzbetreiber an die Kommunen zahlen müssen. </p>



<p>Der Anteil, der den Gasanbietern nicht von Staat und Regulierungsbehörden vorgegeben wird, also die Kosten für Gasbeschaffung, Vertrieb und sonstige Kosten, machen gut die Hälfte des Gaspreises aus. Er unterscheidet sich zum Teil stark zwischen den einzelnen Versorgern, die in einer bestimmten Region Tarife anbieten.</p>



<h2>Wie entwickeln sich die Gaspreise zukünftig?</h2>



<p>Die zukünftige Entwicklung der Gaspreise hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und ist schwer vorherzusagen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/08/Gas-Eurostat-Gaspreis-CO2.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/08/Gas-Eurostat-Gaspreis-CO2.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Klimaschutz im Bauwesen – gehen die gut gemeinten Initiativen in der Gesamtbilanz nach hinten los?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jun 2021 18:56:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[architektur]]></category>
		<category><![CDATA[architektur AG1]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Energieeffizienz]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Ausrufung eines „Neuen Europäischen Bauhaus“ durch die EU-Kommission im Herbst 2020 katapultierte die Themen Klimaschutz und Ressourcenverbrauch im Bauwesen schlagartig auf die Agenda einer breiten internationalen Öffentlichkeit. Kurzzeitig keimte die Hoffnung auf, dass Europa mit dem Rückenwind aus Brüssel den Weg zu einer wirklichen Bauwende einschlagen würde. In Deutschland flankierten eine Anhörung im Bundestag [&#8230;]</p>
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<p>Die Ausrufung eines „Neuen Europäischen Bauhaus“ durch die EU-Kommission im Herbst 2020 katapultierte die Themen Klimaschutz und Ressourcenverbrauch im Bauwesen schlagartig auf die Agenda einer breiten internationalen Öffentlichkeit. Kurzzeitig keimte die Hoffnung auf, dass Europa mit dem Rückenwind aus Brüssel den Weg zu einer wirklichen Bauwende einschlagen würde. </p>



<p>In Deutschland flankierten eine Anhörung im Bundestag und der „Gebäudeenergieeffizienzerlass“ die Debatte. Inzwischen wächst die Skepsis gegenüber dem sich abzeichnenden Primat einer energetischen Bestandsoptimierung um jeden Preis. Das EU-Parlament sowie Fachverbände aus Architektur, Städtebau, Kulturgüter- und Klimaschutz warnen vor Ressourcenvernichtung durch unnötige Abrisse und fordern die integerierte Ökobilanzierung und Lebenszyklusbetrachtung.</p>



<p>Bereits im Februar 2021 hatte sich das EU-Parlament in einer <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0040_DE.html">Entschließung </a>für eine deutliche Verschärfung des „<a href="https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:9903b325-6388-11ea-b735-01aa75ed71a1.0016.02/DOC_1&amp;format=PDF">Aktionsplans Kreislaufwirtschaft</a>“ der EU-Kommission ausgesprochen. Insbesondere die Maßnahmen für Bauwirtschaft und Gebäude, die ausdrücklich in Zusammenhang mit EU-Bauhaus und der Renovierungswelle des „New Green Deal“ stehen, gingen dem Parlament nicht weit genug. </p>



<p>Die Entschließung verweist unter anderem auf das „Potenzial für Treibhausgaseinsparungen und Umweltvorteile durch die Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden anstelle des Abrisses“ und hält fest, „<strong>dass 90 % der baulichen Umwelt von 2050 schon jetzt vorhanden</strong>“ seien. Daher gelte es, „hochwertige Planungsstrategien für das Gebäudewesen zu entwickeln […], bei denen, wo immer möglich, der Erneuerung, Umnutzung und Weiternutzung von Gebäuden Vorrang vor Neubaulösungen eingeräumt wird.“</p>



<h2>Fachverbände pochen auf Nachbesserungen</h2>



<p>Dass durch die EU-Strategie der „Renovierungswelle“ der <strong>ressourcenrelevante und kulturell wertvolle Bestand unter Druck</strong> geraten könnte (<a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/01/Rezension.pdf">wir berichteten</a>), befürchtet auch die <strong>Vereinigung der Landesdenkmalpfleger</strong> (VdL). In einer zu Beginn des Jahres veröffentlichten Stellungnahme kritisiert <strong>VdL-Präsident Prof. Dr. Markus Harzenetter</strong>, „dass der methodische Ansatz der Renovierungswelle ausschließlich auf die betriebliche Energieeffizienz zielt und auf die Gebäudehülle als Betrachtungshorizont fokussiert.“ </p>



<p>Auch die VdL verweist hier auf die Notwendigkeit einer „<strong>Gesamtenergiebilanz </strong>über Modelle, die berücksichtigen, dass Einsparungen und die Reduktion von CO2-Ausstoß bereits maßgeblich über die Vermeidung des Ressourcenverbrauchs, also der Berücksichtigung der grauen Energie, erreicht werden können“. Ziel müsse es sein, „das <strong>gesetzlich geschützte Kulturerbe und die sonstige erhaltenswerte Bausubstanz“ differenziert zu betrachten</strong> und die dafür nötigen Analyse- und Bilanzierungswerkzeuge zu nutzen und weiterzuentwickeln.</p>



<h2>Breite Allianz für die „Bauwende“</h2>



<p>Vor den möglichen Nebeneffekten für bestehende Gebäude durch verschärfte Klima-Verordnungen warnen auch der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA, Architects for Future, die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen und die Deutsche Umwelthilfe in einem gemeinsamen Offenen Brief vom März 2021&#8230;</p>



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