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	<title>DNK Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>DNK Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Nachhaltigkeitskodex unterzeichnet &#8211; Wohnungswirtschaft übernimmt gesellschaftliche Verantwortung: sozial, ökonomisch und ökologisch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gerd Warda]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2023 11:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
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		<category><![CDATA[heute. Ausgabe 172]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Durch die EU-Taxonomie und die Novellierung der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie in 2022 ergeben sich für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft neue Anforderungen, auf die sich die Branche vorbereiten muss. Während für große Unternehmen ab 2025 ein europäischer Nachhaltigkeitsstandard verpflichtend vorgeschrieben wird, besteht für kleine und mittelgroße Unternehmen während einer Übergangszeit bis 2028 die Möglichkeit einer [&#8230;]</p>
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<p>Durch die EU-Taxonomie und die Novellierung der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie in 2022 ergeben sich für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft neue Anforderungen, auf die sich die Branche vorbereiten muss. Während für große Unternehmen ab 2025 ein europäischer Nachhaltigkeitsstandard verpflichtend vorgeschrieben wird, besteht für kleine und mittelgroße Unternehmen während einer Übergangszeit bis 2028 die Möglichkeit einer freiwilligen Anwendung. Parallel dazu will die Europäische Kommission einen Standard für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erarbeiten.</p>



<p>Um das Thema Nachhaltigkeit und die entsprechende Berichterstattung weiter voranzutreiben, hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft <strong>GdW</strong> gemeinsam mit der <strong>Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen</strong> (AGW) und dem <strong>Rat für Nachhaltige Entwicklung</strong> (RNE) die 2014 erstmals vorgelegte branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) weiterentwickelt. Ziel ist es, die Lücke zwischen freiwilliger und verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schließen.</p>



<p>„Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen wirtschaften seit jeher nach den drei Grundprinzipien sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung. Eine nachhaltige, auf Langfristigkeit ausgelegte Unternehmensführung gehört damit zur DNA der Wohnungswirtschaft. Aktuell gewinnt die Nachhaltigkeitsberichterstattung noch weiter an Bedeutung, da mit der Novellierung der CSR-Richtlinie der Kreis der verpflichteten Unternehmen deutlich erweitert und das Thema Nachhaltigkeit von der Freiwilligkeit zur gesetzlichen Verpflichtung aufgewertet wird.</p>



<p>Um die Wohnungsunternehmen bei ihrem Engagement effektiv zu unterstützen, haben wir die bereits 2014 erstmals veröffentlichte branchenspezifische Ergänzung des DNK jetzt weiterentwickelt und aktualisiert“, sagt <strong>Axel Gedaschko</strong>, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Unterzeichnung der neuen Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex für die Wohnungswirtschaft gemeinsam mit Vertretern von RNE und AGW in Berlin.</p>



<pre class="wp-block-preformatted infoblock-heute">Tipp:
Eine Checkliste für die Erklärung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex können Sie <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-DNK_Checkliste_2022_mit_EU-Taxonomie.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">per Klick auf diesen Link</a> downloaden.</pre>



<p>„Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat mit dem DNK ein Instrument für die umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen, das Transparenz und Vergleichbarkeit ermöglicht. Er bietet einen guten Einstieg ins Nachhaltigkeitsmanagement und gibt gleichzeitig Anstöße, dieses kontinuierlich weiterzuentwickeln, um die eigene Transformation sichtbar zu machen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für das Thema sensibilisiert und können die Nachhaltigkeitsstrategie mitentwickeln. </p>



<p>Im Zuge der kommenden Berichtspflichten wird die Nachfrage verschiedener Stakeholder nach validen Nachhaltigkeitsinformationen deutlich ansteigen. Der DNK kann für die Erfüllung zukünftiger Berichtspflichten ein gutes Berichtsformat und praktische Hilfestellungen bieten“, sagt <strong>Dr. Werner Schnappauf</strong>, Vorsitzender des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE).</p>



<p>„Die EU-Taxonomie liefert einheitliche Definitionen dafür, was nachhaltiges Investieren und Wirtschaften ist. So soll auch das Greenwashing verhindert werden. Wo ‚green‘ drauf steht, soll auch ‚green‘ drin sein. Werden bestimmte Kriterien in einem Unternehmen (noch) nicht erfasst oder erfüllt, besteht auch die Möglichkeit einer Erklärung darüber, warum dies so ist bzw. ob sich ein Berichtswesen dahingehend aktuell in der Planung befindet (explain). </p>



<p>Zu erörtern, warum noch nicht alle Anforderungen erfüllt sind und gleichzeitig zu zeigen, dass eine unternehmerische Kultur der Nachhaltigkeit gelebt wird, ist an dieser Stelle besonders wichtig“, sagt <strong>Christoph Beck</strong>, Vorstandsmitglied der degewo AG und Vorsitzender des Fachausschusses Rechnungslegung &amp; Finanzierung des GdW.</p>



<p>„Die DNK-Entsprechenserklärung erlaubt einem Unternehmen eine klare Positionierung gegenüber seinen Stakeholdern und die Möglichkeit gegenüber der Öffentlichkeit, jene Bereiche aufzuzeigen, für die es Verantwortung übernimmt und sich besonders engagiert. Hierfür bietet die branchenspezifische Ergänzung den wohnungswirtschaftlichen Unternehmen konkrete Anhaltspunkte, Vorschläge und Beispiele für relevante Themen, Vorgehensweisen sowie Kennzahlen, welche eine Unterstützung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten und somit das Engagement rund um die Themen Ökologie und Soziales sichtbar machen“, sagt <strong>Samir Sidgi</strong>, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH und Vorsitzender des Arbeitskreises Betriebswirtschaft der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW).</p>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized"><img decoding="async" src="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2-1024x665.jpg" alt="" class="wp-image-42096" width="1000" height="651" srcset="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2-300x195.jpg 300w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2-768x499.jpg 768w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2-150x97.jpg 150w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2-600x390.jpg 600w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2-696x452.jpg 696w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2-1068x694.jpg 1068w, https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-rat-kodex-2.jpg 1185w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /><figcaption class="wp-element-caption">Die Wohnungswirtschaftliche branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-nachhaltigkeit-wowi-kodex-022-07_gdw-branchenergaenzung-dnk_final.pdf">finden&nbsp;Sie hier per KLICK.</a></figcaption></figure>



<p>Nach der CSR-Richtlinie sind Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen – mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 20 Millionen Euro in der Bilanz – von der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. Für diese Unternehmen gilt dann, dass Ort der Berichterstattung zwingend der Lagebericht und eine prüferische Durchsicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend ist.</p>



<p>Im Ergebnis bedeutet dies, dass alle großen Wohnungsunternehmen von der Regelung erfasst sind. Aber auch kleine und mittelgroße Wohnungsunternehmen in öffentlicher Hand unterliegen der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und weiteren Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung, wenn die landesrechtlichen Vorschriften, Satzungen oder Gesellschaftsverträge verlangen, dass diese wie große Kapitalgesellschaften zu bilanzieren haben.</p>



<p><strong>Andreas Schichel</strong></p>
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