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	<title>Datenschutz Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Datenschutz Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Digitalisierung in der Gebäudewirtschaft lohnt sich, wenn die Daten im Wohnungsunternehmen bleiben</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2022 13:58:28 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Digitale Prozesse in der Immobilien- und Gebäudewirtschaft sorgen nicht nur für Transparenz, sondern vor allem auch für mehr Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz. Digitale Daten sind ein wertvolles Kapital und bleiben dem Unternehmen – auch bei einem Personalwechsel – erhalten. Mit der Software mevivo bietet das IT-Unternehmen wowiconsult ein Tool im technischen ERP, welches Daten erfassen, speichern [&#8230;]</p>
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<p>Digitale Prozesse in der Immobilien- und Gebäudewirtschaft sorgen nicht nur für Transparenz, sondern vor allem auch für mehr Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz. Digitale Daten sind ein wertvolles Kapital und bleiben dem Unternehmen – auch bei einem Personalwechsel – erhalten.</p>



<p>Mit der Software mevivo bietet das IT-Unternehmen wowiconsult ein Tool im technischen ERP, welches Daten erfassen, speichern und mobil bereitstellen kann. Benötigte Informationen, wie beispielsweise zu Modernisierungsprojekten, Anlagendaten, Wartungszyklen, Baujahren von Gebäuden, Lebensdauern von Anlagen sowie Mängel- oder Schadensdokumentationen, stehen schnell zur Verfügung. Normierungen, wie etwa die Zuordnung von Kostenstellen oder die Dokumentation von Liegenschaftsdaten, können festgelegt werden. </p>



<p>Mit der Software sind auch Planänderungen und Plandigitalisierungen kein Problem mehr. Sie können sogar während des laufenden Betriebs – zum Beispiel bei Wohnungsabnahmen – erfolgen. Im Falle von Schadensmeldungen ist eine digitale Erfassung ebenfalls von Vorteil, so etwa können Fotos ergänzt werden.</p>



<h2>Weniger Fehler – mehr Qualität</h2>



<p>Ein großer Vorteil der Software ist zudem, dass damit manuelle Übertragungen obsolet werden. Damit sinkt die Fehlerhäufigkeit. Back-Ups schützen zudem vor dem Verlust von Firmendaten &#8211; zum Beispiel im Falle eines Brandes oder Wasserschadens.</p>



<p> Auch Qualitätsstandards oder Datenschutzauflagen können mit Hilfe digitaler Dokumente wesentlich einfacher eingehalten werden als ohne. Ein Zettel geht leichter verloren als eine Datei oder er gelangt gar in falsche Hände. Digitale Daten bieten hier &#8211; etwa durch Passwortsicherung oder Verschlüsselung &#8211; einen hohen Schutz. De Datenübertragungen der Software mevivo werden selbstständig nach dem Minimierungsprinzip geregelt. Möglich ist das über die Vergabe von Benutzerrechten und der Hinterlegung bestimmter Filter. Darüber hinaus haben User nur Zugriff auf diejenigen Daten, die unbedingt benötigt werden. Die Software beinhaltet auch ein automatisches Löschkonzept.</p>



<h2>Verpflichtung zur Digitalisierung</h2>



<p>Die Digitalisierung wird mittlerweile auch vom Gesetzgeber vorangetrieben. Im Bereich der Buchhaltung ist sie teilweise schon vorgeschrieben. Auch etwa Stromverbrauchsdaten müssen den Kunden mittlerweile vierteljährlich zur Verfügung gestellt werden. Smart Metering Apps machen diesen Service möglich. wowiconsult hat für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eine solche App auf den Weg gebracht&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/02/Digitalisierung-Daten-bleiben-im-Wohnungsunternehmen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/02/Digitalisierung-Daten-bleiben-im-Wohnungsunternehmen.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Zensus 2022 – Was Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen beim Thema IT und Datenschutz wissen müssen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Feb 2022 20:02:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG161]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Zensus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 sind Eigentümer und Verwalter mit mehr als 50 Häusern bzw. Wohnungen in Eigentum oder Verwaltung erstmals verpflichtet alle Daten elektronisch zu übermitteln. Dabei müssen die Anforderungen des Datenschutzes, insbesondere der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) von 2018, berücksichtigt werden. Im dritten und letzten Teil der Artikelserie zum „Zensus 2022“ geben Expertinnen [&#8230;]</p>
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<p>Bei der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 sind Eigentümer und Verwalter mit mehr als 50 Häusern bzw. Wohnungen in Eigentum oder Verwaltung erstmals verpflichtet alle Daten elektronisch zu übermitteln. Dabei müssen die Anforderungen des Datenschutzes, insbesondere der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) von 2018, berücksichtigt werden. Im dritten und letzten Teil der Artikelserie zum „Zensus 2022“ geben Expertinnen und Experten der Haufe-Lexware Real Estate AG Auskunft, was Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen beim Thema IT und Datenschutz wissen sollten und jetzt tun können.</p>



<p>Am 15. Mai 2022 ist es so weit. Das ist der Stichtag, zudem alle Haus- und Wohnungseigentümer sowie Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen ihre Daten zum Zensus 2022 erheben müssen. Die Statistischen Ämter schreiben die Unternehmen an, wann sie die Daten online übertragen müssen. Dafür sind im Hinblick auf IT, Datensicherheit und Datenschutz vor allem drei Fragen zu klären:</p>



<ul><li>Wie müssen Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen ihre Mieterinnen und Mieter DSGVO-konform informieren?</li><li>Wie werden die Zensus-Daten elektronisch aufbereitet?</li><li>Wie werden die Daten online an die Statistischen Ämter übermittelt?</li></ul>



<h2>Mieterinnen und Mieter DSGVO-Konform informieren</h2>



<p>Seit die Datenschutz-Grundverordnung 2018 in Kraft getreten ist, müssen Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen ihre Mieterinnen und Mieter informieren, wenn sie ihre personenbezogenen Daten speichern, verarbeiten und weitergeben. Diese Regeln gelten auch beim Zensus 2022. Dabei wird das gesamte Zensus-Projekt von der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) – und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) begleitet.</p>



<p>Doch in vielen Mietverträgen und DSGVO-Vereinbarungen ist die Volkszählung nicht berücksichtigt. Deswegen müssen Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen– wie alle Eigentümerinnen und Eigentümer – ihre Mieterinnen und Mieter informieren, dass sie ihre persönlichen Daten im Rahmen des Zensus an die Statistischen Ämter weitergeben. Bei fremdverwaltetem Wohneigentum müssen Immobilienverwaltungen zusätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer in Kenntnis setzen. Unternehmen mit eigenem Datenschutzbeauftragten haben zusätzlich deren Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/02/Fueko-haufe-fachbeitrag-zensus.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/02/Fueko-haufe-fachbeitrag-zensus.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Massive Schwachpunkte in der Homeoffice- Absicherung auf – Smarte Haushaltsgeräte sind trojanische Pferde für Hacker</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Jun 2021 12:54:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[Cyber-Kriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
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		<category><![CDATA[Home-Office]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Millionen Arbeitsplätze wurden im Zuge der Corona-Pandemie in die heimischen vier Wände verlagert. Während vor der Krise nur knapp vier Prozent von zuhause arbeiteten, ist mittlerweile ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland im Home Office. Ein Großteil der Haushalte nutzt dabei smarte Devices mit Anbindung an das heimische Netzwerk – Router, smarte Staubsauger, Mediensysteme, Lichtsteuerungen [&#8230;]</p>
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<p>Millionen Arbeitsplätze wurden im Zuge der Corona-Pandemie in die heimischen vier Wände verlagert. Während vor der Krise nur knapp vier Prozent von zuhause arbeiteten, ist mittlerweile ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland im Home Office. </p>



<p>Ein Großteil der Haushalte nutzt dabei smarte Devices mit Anbindung an das heimische Netzwerk – Router, smarte Staubsauger, Mediensysteme, Lichtsteuerungen oder smarte Schließanlagen. Neun von zehn dieser Geräte weisen allerdings eklatante Sicherheitslücken in der Firmware auf, ergaben Untersuchungen des IoT-Security-Spezialisten IoT Inspector.</p>



<h2>BSI warnt vor Schwachstellen in WLAN-Routern</h2>



<p>Sicherheitsmaßnahmen oder Richtlinien für solche Einfallstore gibt es kaum in den Unternehmen, ein Bewusstsein für das Risiko ist nicht vorhanden – 71 Prozent der Unternehmensvertreter sind sicher, dass traditionelle Sicherheitsmechanismen nicht mehr ausreichend sind, um Risiken durch IoT Devices ebenfalls abzudecken. </p>



<p>Ebenfalls 71 Prozent sind der Meinung, dass die Maßnahmen zur Absicherung von IoT Devices nicht ausreichend sind. Sieben Prozent geben sogar die Schulnote „mangelhaft”, nur 12 Prozent der Befragten halten die Maßnahmen für ausreichend.</p>



<p>Die jüngsten Warnungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik vom 12. Mai unterstreichen diese Einschätzungen. Das BSI veröffentlicht eine ausdrückliche Warnung der Stufe 3 – „die IT-Bedrohungslage ist geschäftskritisch“. KLICKEN Sie einfach auf das Bild und die BSI-Warnung öffnet sich als PDF Die Schwachstelle für sogenannte „FragAttacks“ betrifft WLAN-Router fast aller Hersteller.</p>



<h2>Home Office als Schlüssel zum Firmennetzwerk</h2>



<p>Für die Studie „(I)IoT Sicherheitsreport 2021“ wurden 260 Unternehmen aus der IT-Branche befragt – 57 Prozent sehen in diesen Devices ein Risiko für Hacker-Attacken auf Unternehmensnetzwerke. „Diese smarten Haushalts- und Heimgeräte sind ein trojanisches Pferd, mit dem Hacker relativ leicht Zugang zu einem WLAN-Netzwerk im Haushalt bekommen. </p>



<p>Darüber lassen sich eingebundene Computer attackieren, und letztlich auch Firmennetzwerke, auf die beispielsweise per VPN zugegriffen wird“, erklärt Rainer M. Richter, Geschäftsführer von IoT Inspector&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/homeoffice-schwachpunkt-digitale-haushaltsgeraete.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/homeoffice-schwachpunkt-digitale-haushaltsgeraete.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Urban Data: Fraunhofer bringt Städtepartner an einen Tisch – Städte der Region gehen Zukunftsthema Daten gemeinsam an</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/urban-data-fraunhofer-bringt-staedtepartner-an-einen-tisch-staedte-der-region-gehen-zukunftsthema-daten-gemeinsam-an/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=urban-data-fraunhofer-bringt-staedtepartner-an-einen-tisch-staedte-der-region-gehen-zukunftsthema-daten-gemeinsam-an</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Nov 2020 15:58:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[BigData]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Stadt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Ausrichtung auf die digitale Zukunft hat im Alltag der Menschen Fuß gefasst – von der Idee des papierlosen Büros bis auf die Straßen der sogenannten Smart Cities. Dabei macht der Fortschritt bei kleinen und mittelgroßen Städten nicht Halt: Die digitale Transformation findet längst nicht nur in den Metropolen der Welt statt: Auch die Menschen [&#8230;]</p>
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<p>Die Ausrichtung auf die digitale Zukunft hat im Alltag der Menschen Fuß gefasst – von der Idee des papierlosen Büros bis auf die Straßen der sogenannten Smart Cities. </p>



<p>Dabei macht der Fortschritt bei kleinen und mittelgroßen Städten nicht Halt: Die digitale Transformation findet längst nicht nur in den Metropolen der Welt statt: Auch die Menschen in regionalen Zentren und ländlichen Regionen digitalisieren Bürgerdienste, navigieren ihre Autos mit intelligenten Apps durch Staus und rechnen die Parkgebühr mit dem Smartphone ab. </p>



<p>Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist dabei nicht einmal sichtbar: Umgang mit Daten. Hier geht es um Management, Mehrwerte, Sicherheit und Souveränität – und in erster Linie auch um Know-how innerhalb der Stadtverwaltungen. </p>



<p>Unter Federführung der Fraunhofer-Standorte in Lemgo, Stuttgart und Berlin beginnt sich in der „Morgenstadt Initiative“ derzeit eine Allianz aus Städten zu formen, die der Herausforderung der urbanen Daten gemeinsam begegnen möchte.</p>



<h2>Gemeinsamkeit im Puls der<br>Digitalisierung</h2>



<p>Eine Stadt hat ihren eigenen Rhythmus – ein Pulsieren von Autos, Straßenbahnen und Bussen, Pendlern, Besuchern, Händlern und Gastronomen. Und alle Menschen und Prozesse haben eine Gemeinsamkeit im Puls der Digitalisierung: sie produzieren Daten. Ob E-Government, vernetzte Mobilität oder dezentrale Infrastruktur bei Versorgung oder Verkehr, die Datenflut im täglichen Leben einer Stadt nimmt immer mehr zu. </p>



<p>Ebenso wie die Fragen der Bürgerinnen und Bürger danach, wer über diese Daten verfügt und wie sicher diese sind. Auch Städteplaner und Entscheider in der Verwaltung kennen diese Herausforderungen bereits: „Die Entwicklung von Städten hin zu Smart Cities führt zu Datenvolumina ungeahnten Ausmaßes. Gleichzeitig eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten bei der Vernetzung, Auswertung und Verwertung dieser Datenbestände. Bürgerinnen und Bürger stellen zu Recht die Forderung nach klaren, transparenten Regeln und nach Sicherheit bei der Verfügung über ihre Daten. </p>



<p>Das Projekt Urban Data Partnership bietet den Projektpartnern die Möglichkeit im Verbund rechtzeitig Lösungen für die daraus entstehenden Herausforderungen zu finden“, erklärt Gregor Moss, Beigeordneter der Stadt Bielefeld für das Dezernat – Wirtschaft | Stadtentwicklung | Mobilität.</p>



<h2>Strategien oder nützliche Richtlinien für sich selbst und andere</h2>



<p>Hier gab das Fraunhofer-Innovationsnetzwerk „Morgenstadt“ den Impuls, den anstehenden Aufgaben und Herausforderungen als Städtegemeinschaft zu begegnen – um gemeinsames Wissen zu schaffen bzw. zu erwerben, Erfahrungen zu teilen und Strategien oder nützliche Richtlinien für sich selbst und andere Städte zu entwickeln. </p>



<p>Diese Partnerschaft, die das erste Mal im September auf der Smart City Solutions in Stuttgart vorgestellt wurde, trägt den Titel „Urban Data Partnership“.</p>



<h2>Bedürfnisse und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger</h2>



<p>In der Wachstumsregion Ostwestfalen-Lippe nehmen die Städte Bielefeld, Detmold, Gütersloh, Lemgo, teil sowie Menden und Soest aus Südwestfalen und arbeiten hierbei gemeinsam mit weiteren Städten in Deutschland zusammen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/11/Urban-Data-gemeinsamer-umgang-mit-daten.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/11/Urban-Data-gemeinsamer-umgang-mit-daten.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Fortschritt gesichert: Datentresor mit Landungsbrücken</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/fortschritt-gesichert-datentresor-mit-landungsbruecken/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=fortschritt-gesichert-datentresor-mit-landungsbruecken</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2020 17:51:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG13]]></category>
		<category><![CDATA[IT]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Sicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der Immobilienwirtschaft verlaufen viele Arbeitsschritte digitalisiert. Die Unternehmenstechnologie soll Daten sicher schützen, muss aber flexibel genug sein, um immer neue Bedingungen zu bewältigen. Wie lässt sich der Datenschutz mit Freiraum für Innovation vereinbaren? Eine zuverlässige IT und die Digitalisierung großer Teile von Berufs- und Privatleben erweisen sich gerade als Segen. Plötzlich sehen wir uns [&#8230;]</p>
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<p>In der Immobilienwirtschaft verlaufen viele Arbeitsschritte digitalisiert. Die Unternehmenstechnologie soll Daten sicher schützen, muss aber flexibel genug sein, um immer neue Bedingungen zu bewältigen. Wie lässt sich der Datenschutz mit Freiraum für Innovation vereinbaren?</p>



<p>Eine zuverlässige IT und die Digitalisierung großer Teile von Berufs- und Privatleben erweisen sich gerade als Segen. Plötzlich sehen wir uns einer unbekannten und unsicheren Situation gegenüber, die alle essenziell trifft. Jeder sucht und findet immer neue Wege, damit umzugehen.</p>



<p>Der digitale Wandel hat das im Ansatz vorweggenommen. Auch hier nehmen Veränderungen mit ungeheurer Schnelligkeit Fahrt auf. Unternehmens- und IT-Strategen müssen sich stetig fragen: Wie lässt sich die Digitalisierung auf Basis dieser komplexen und zugleich veränderlichen Matrix klug fortführen? </p>



<p>Wie bleibt dabei die künftige, aber auch die bisherige Unternehmenslaufbahn im Auge? Notwendig ist eine fortwährende Neubewertung, die immer neue Akteure einschließt.</p>



<h2>Selbstständig schwimmt vorn</h2>



<p>Hochspezialisierte Apps oder Frontend-Produkte sollen Mitarbeitern und Partnern, aber auch Mietern und Interessenten mehr Autonomie verleihen. Schon jetzt lassen sich die umfassenden und immer komplexer werdenden Leistungen von Immobilienunternehmen nur noch meistern, wenn Standardabläufe und Routineaufgaben automatisiert werden. </p>



<p>Mit einer Mieter- oder Interessenten-App übernehmen die Kunden von Wohnungsunternehmen bestimmte Teilprozesse der Arbeit sogar selbst. Auch weitere Apps, wie der schlüssellose Türzugang oder die messengerbasierte Mieterkommunikation, rücken in den Fokus der Aufmerksamkeit. Die Zahl der am Markt aktiven Anbieter steigt schnell an, die Verfügbarkeit attraktiver Anwendungen nimmt zu. </p>



<p>Roman Riebow, Leiter IT der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, setzt bei der Auswahl folgende Kriterien an: „Relevant ist, was für den Kunden und uns Mehrwert erzeugt, erreichbar und erschwinglich ist. So lassen sich Produkte und Services erzeugen, die Mehrwert für alle schaffen.“ Im Zentrum stehe immer das Kerngeschäft oder dessen Erweiterung.</p>



<h2>Schotten dicht vor Datenschatz</h2>



<p>All diese Anwendungen benötigen Zugriff auf sensible Daten. Dazu gehören die Kontaktdaten der Kunden, genau wie Türcodes oder technische Betriebsdaten. Diese sind üblicherweise im unternehmenseigenen ERP-System gesichert, dem zentralen Datenpool mit hohem Datenschutz. </p>



<p>Ziehen Immobilienunternehmen eine Erweiterung durch moderne Softwareprodukte in Betracht, sind sie in der Regel gewillt, ihre ERP-Welt zu öffnen. Denn eine doppelte Datenhaltung ginge mit zu vielen Fehlern und Sicherheitsrisiken einher. Nichtsdestotrotz soll der durchs System garantierte Datenschutz bestehen bleiben. </p>



<p>Viele Wohnungsunternehmen haben in ihr ERP-System viel Kapital investiert und sind überdies vertraglich und mental an einen ERP-Partner gebunden. Die Anbieter sehen eine Anbindung externer Software kaum vor, was ihnen viel Kritik einbringt. </p>



<p>Aus der doppelten Falle kann man sich jedoch befreien, ohne vom eingeschlagenen Weg abzuirren: Via digitaler Integrationsplattform lassen sich die Anwendungen von Drittanbietern problemlos integrieren.</p>



<h2>Auserwählte dürfen andocken</h2>



<p>Eine solche Integrationsplattform liegt zwischen ERP- und Außenwelt und kann beide Welten sicher zusammenbringen, indem sie ausgewählten Anbietern Zutritt gewährt. Sinnvoll sind eigene Plattforminstanzen, über die der Kunde Entscheidungsbefugnis hat. </p>



<p>So kann er steuern, wer zugreifen darf und wer nicht. Für große Unternehmen, die SAP ERP für ihre Kerngeschäftsprozesse nutzen, empfiehlt sich die SAP Cloud Platform. Jörn Beckmann ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Datatrain GmbH, die Wohnungsunternehmen als Digitalisierungspartner begleitet.</p>



<p>Er hat die Gewobag bei der Integration von Drittanbietern via SAP Cloud Platform unterstützt. „Die digitale Plattform bietet professionelle Services, um externe Software über offene und stabile Programmierschnittstellen zu integrieren“, erläutert er. „Datatrain hat speziell für diese Zwecke den API-Hub entwickelt, eine Art Schnittstellen-Drehkreuz, das auf Basis eines Plattform- Services einfache Brücken in ERP-Systeme ermöglicht.“</p>



<p>Benötigt ein autorisierter Drittanbieter personenbezogene Daten, greift er per API-Call und starke Authentifizierungsmechanismen transient auf die Daten zu. Außerhalb des eigenen Datentresors werden keine personenbezogenen Daten vorgehalten&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/06/Datentresor-mit-Landungsbruecken.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/06/Datentresor-mit-Landungsbruecken.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Datenschutz-Onlineschulung für Immobilienverwaltungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Apr 2020 18:28:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG12]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverwalter]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[KALO]]></category>
		<category><![CDATA[Schulung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Um Immobilienverwaltungen vor Bußgeldern zu bewahren, müssen deren Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit sicher im Umgang mit personenbezogenen Daten sein. Hierfür bietet die Hamburger Kalorimeta GmbH (Kalo) jetzt eine Datenschutzschulung, die online absolviert werden kann, an. Teilnehmer sind so unabhängig von einem fixen Termin und können die Schulung individuell an ihrem Arbeitsplatz durchführen. Nach erfolgreichem [&#8230;]</p>
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<p>Um Immobilienverwaltungen vor Bußgeldern zu bewahren, müssen deren Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit sicher im Umgang mit personenbezogenen Daten sein. Hierfür bietet die Hamburger Kalorimeta GmbH (Kalo) jetzt eine Datenschutzschulung, die online absolviert werden kann, an. Teilnehmer sind so unabhängig von einem fixen Termin und können die Schulung individuell an ihrem Arbeitsplatz durchführen. </p>



<p>Nach erfolgreichem Abschluss wird ein persönliches Zertifikat ausgestellt. Dieses gilt als Nachweis, dass die von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgesehene Mitarbeiterschulung durchgeführt wurde. Durch das vermittelte Wissen können Datenschutzverstöße effektiv vermieden werden.</p>



<h2>Nichtwissen schützt vor Strafzahlungen nicht</h2>



<p>Obwohl die DSGVO bereits seit Mai 2018 in Kraft ist, stellt deren Umsetzung noch immer für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Nach einer Übergangsphase wurden inzwischen zahlreiche Datenschutzverstöße mit hohen Bußgeldern geahndet. </p>



<p>Auch namhafte Wohnungsunternehmen sind betroffen – Rekordstrafzahlungen in Höhe von bis zu 15 Millionen Euro wurden verhängt. Doch nicht nur die großen Konzerne, sondern auch kleine Unternehmen sind betroffen. Die Berufung auf die Unternehmensgröße oder Nichtwissen schützt vor Strafzahlungen nicht.</p>



<h2>Umfassende Informationen</h2>



<p>Um das nötige Datenschutzwissen zu vermitteln, bietet Kalo nun eine spezielle Online Schulung für Immobilienverwaltungen und deren Mitarbeiter an. So werden sie unkompliziert aber umfassend für das Thema Datenschutz sensibilisiert und sicher im Umgang mit personenbezogenen Daten. </p>



<p>Damit können nicht nur Datenschutzverstöße und mögliche Bußgelder vermieden werden, Unternehmen erhalten auch einen Nachweis, dass sie geeignete technische und vor allem organisatorische Maßnahmen umsetzen, um Datenschutzrisiken für natürliche Personen auszuschließen – und erfüllen so ihre Pflicht nach der DSGVO.</p>



<h2>Inhalt und Ablauf</h2>



<p>Aufgebaut ist die Onlineschulung in acht unterschiedliche Rubriken, in denen die Teilnehmer ausführliche Informationen zu verschiedenen Themenfeldern des Datenschutzes finden. Dazu zählen Grundsätze der Datenverarbeitung, Rechte für Betroffene, Pflichten von Unternehmen oder die Meldepflicht von Datenschutzverstößen. </p>



<p>Nach Sichtung der Unterlagen wartet ein Abschlusstest mit 20 Fragen, die nach dem Zufallsprinzip vom System ausgewählt werden. Die Beantwortung erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren. Nach Beendigung des Tests erhalten die Teilnehmer sofort die Auswertung&#8230;</p>



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		<title>Smart Home: Vor allem beim Datenschutz gibt es noch Verbesserungspotenzial</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Nov 2019 01:27:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG10]]></category>
		<category><![CDATA[Duesseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[Smart Home]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Smart Home-Trend ist mittlerweile aus der Nische getreten. Von einem Massenphänomen kann aber längst noch nicht die Rede sein, wie eine Studie von BauInfoConsult zeigt: Immerhin planen die von den Düsseldorfer Marktforschern befragten Architekten bereits in jedem zehnten Projekt smarte Komponenten fest mit ein. Allerdings gibt es aus Sicht der Planer noch einige ungelöste [&#8230;]</p>
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<p>Der Smart Home-Trend ist mittlerweile aus der Nische getreten. Von einem Massenphänomen kann aber längst noch nicht die Rede sein, wie eine Studie von BauInfoConsult zeigt: Immerhin planen die von den Düsseldorfer Marktforschern befragten Architekten bereits in jedem zehnten Projekt smarte Komponenten fest mit ein. Allerdings gibt es aus Sicht der Planer noch einige ungelöste Probleme, die einer weiteren Verbreitung von Smart Home noch im Weg stehen. Allen voran: die noch nicht ausreichend hohe Datensicherheit der Systeme.</p>



<p>Im Rahmen der Bautrendstudie „Jahresanalyse“ wurden unter anderem 150 Architekten in telefonischen Interviews zum Potenzial von Smart Home befragt. Dabei ging es auch um das Verbesserungspotenzial, das die Produktsysteme den Erfahrungen der Planerzunft nach immer noch haben. Ganz vorne weg sehen die Architekten dabei die Frage rund um den Datenschutz bei Smart Home-Komponenten auf der Tagesordnung aufblitzen (33 Prozent).</p>



<p>Dies kommt nicht von ungefähr, denn schließlich ist der Datenschutz eines der zentralen Themen, wenn es um den Datenaustausch geht – ohne den smarte Systeme ja bekanntermaßen nicht smart wären. Dazu kommt, dass das Thema Datenschutz laut weiteren Studienergebnissen auch für die Bauherren von zentraler Bedeutung ist und deshalb von den Herstellern gar nicht hoch genug gehängt werden sollte. Die befragten Architekten sind jedenfalls außerdem mehrheitlich der Meinung, dass die Hersteller beim Datenschutz noch einiges zum Nachbessern haben.</p>



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		<title>Achtung, Alarm – Acht Urteile zum Thema Warn- und Überwachungsanlagen und Datenübermittlung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jul 2019 22:18:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG8]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Warn- und Überwachungsanlagen gewinnen eine immer größere Bedeutung – sei es, dass sie (wie gesetzlich vorgeschrieben) im Falle von Rauchentwicklung Alarm schlagen oder Einbrecher verscheuchen sollen. Es versteht sich von selbst, dass es dabei gelegentlich auch zu Streitigkeiten kommen kann. Mal geht es um die vermeintlich fehlerhafte Anbringung der Geräte, mal um den Signalton, der [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Warn- und Überwachungsanlagen gewinnen eine immer größere Bedeutung – sei es, dass sie (wie gesetzlich vorgeschrieben) im Falle von Rauchentwicklung Alarm schlagen oder Einbrecher verscheuchen sollen. Es versteht sich von selbst, dass es dabei gelegentlich auch zu Streitigkeiten kommen kann. Mal geht es um die vermeintlich fehlerhafte Anbringung der Geräte, mal um den Signalton, der als Störung empfunden wird. Dr. Ivonn Kappel vom Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für eine Extra-Ausgabe acht Urteile deutscher Gerichte zu diesem Thema gesammelt.</p>
<h5>Fehlalarm kostet</h5>
<p>Grundsätzlich wird bei Fehlalarmen zwischen privaten, manchmal technisch nicht so ausgereiften Anlagen und Anlagen im öffentlichen Interesse unterschieden. Bei Version Nummer eins werden im Falle von Fehlschaltungen häufig Gebühren für die unnötige Anfahrt der Einsatzkräfte verlangt, bei Version Nummer zwei ist das in der Regel nicht so. Das mussten Hausbesitzer erfahren, deren optischer Alarm an ihrem Haus sich als unbegründet erwiesen hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 18 K 323/01) bestätigte die 170 Euro Gebühr und legte in seinem Urteil auch fest, dass bei Einrichtungen zum Schutz des öffentlichen Interesses (zum Beispiel Museen) solche Zahlungen in der Regel nicht angebracht seien.</p>
<h5>Nur vom Profi</h5>
<p>Wer auf eigene Faust eine Alarmanlage installiert, der sollte wissen, was er tut. Denn kommt es später zu einem Fehlalarm mit Polizeieinsatz, dann kann der Betreiber der Anlage zur Kasse gebeten werden. Das musste ein Kioskbesitzer erfahren, zu dessen Geschäft die Beamten eines Abends wegen aktivierter Alarmleuchte gerufen worden waren. Vor Ort stellten sie keinen Einbruchsversuch fest. Für die Kosten des Einsatzes nach diesem Fehlalarm wurde dem Kioskbesitzer vom Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 5 K 414/11) 120 Euro aufgebürdet.</p>
<h5>„Sensibler“ Brandmelder</h5>
<p>Brandmeldeanlagen sollten so angebracht und so eingestellt werden, dass sie tatsächlich nur im Notfall aktiv werden. In einem Seniorenzentrum war das offensichtlich nicht so. Dort löste bereits leicht angebranntes Essen in der Küche einer Altenwohnung zwei Mal nacheinander einen Fehlalarm aus und die Feuerwehr musste anrücken. Die Behörden forderten jeweils 400 Euro Einsatzkostenpauschale. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 5 K 491/14) entschied, dass dies wegen der ungenügenden Einstellung der Brandmelder durch den Betreiber der Anlage gerechtfertigt sei.</p>
<h5>Kein Rauchmelder, keine Wohnung</h5>
<p>Mieter sollten bei der Überprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern in ihren Räumlichkeiten kooperativ sein. Sind sie das nicht, so rechtfertigt das einem Urteil des Landgerichts Konstanz zufolge (Aktenzeichen 11 S 83/17) die fristlose Kündigung durch den Eigentümer. Eine vorherige Abmahnung ist nicht nötig. Ein solches Verhalten stellt nämlich eine Gefährdung des Mietshauses und all seiner Bewohner dar.</p>
<h5>Hausnotrufsystem</h5>
<p>Wer im Rahmen des betreuten Wohnens ein Hausnotrufsystem bei sich zu Hause installieren lässt, der kann dafür die Steuerermäßigung der haushaltsnahen Dienstleitung geltend machen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 7 K 7128/17) hielt es in dem Zusammenhang nicht für entscheidend, dass sich die Notrufzentrale selbst außerhalb der Wohnung befindet und damit im örtlichen Sinne nicht unbedingt „haushaltsnah“ ist&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/07/Recht-8-Urteile-Warn-und-Ueberwachungssysteme-Datenuebermittlung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Die Folgen der DSGVO: Warum ist Cyber-Sicherheit für jedes Unternehmen essenziell, Cristina Mantilla Sánchez?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 May 2019 09:17:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[Cyber-Kriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[digital AG7]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Knapp 60.000 Beschwerden gab es in den vergangenen 8 Monaten im Europäischen Wirtschaftsraum, weil der Schutz personenbezogener Daten verletzt wurde. Und Meldungen wie die über den Trojaner „Emotet“ oder die Datensammlung „Collection #1-5“, die massenhaft persönliche Daten veröffentlichte, sorgen ebenfalls für Verunsicherung. Im Fall eines Hackerangriffs haben Unternehmen nicht nur mit den Problemen und Implikationen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Knapp 60.000 Beschwerden gab es in den vergangenen 8 Monaten im Europäischen Wirtschaftsraum, weil der Schutz personenbezogener Daten verletzt wurde. Und Meldungen wie die über den Trojaner „Emotet“ oder die Datensammlung „Collection #1-5“, die massenhaft persönliche Daten veröffentlichte, sorgen ebenfalls für Verunsicherung. Im Fall eines Hackerangriffs haben Unternehmen nicht nur mit den Problemen und Implikationen für die eigenen Systeme zu kämpfen, sondern ggf. auch mit den Meldepflichten und Bußgeldern, die aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) resultieren. Wie sich Wohnungsunternehmen mit einer Cyber-Deckung absichern können, erklärt Cristina Mantilla Sánchez.</p>
<p>Rund 12.600 der oben erwähnten 60.000 Beschwerden stammten aus Deutschland (Quelle: DLA-Piper). Das bedeutet: Von 100.000 in Deutschland lebenden Personen haben sich 15,6 beschwert, weil sie den Schutz ihrer personenbezogenen Daten verletzt sahen. Zum Vergleich: In Griechenland waren es gerade mal 0,6 Personen pro 100.000 Einwohner. Deutschland liegt mit diesem Wert auf Platz 11 von 26 Ländern.</p>
<h5>Datenklau und Vertrauensverlust</h5>
<p>Nun wird in der Wohnungswirtschaft nicht gerade mit Staatsgeheimissen hantiert. Und dennoch: Sie alle haben auf Ihren Rechnern personenbezogene Daten, die durch die DSGVO unter besonderen Schutz gestellt sind. Gehen Sie einmal in Gedanken die Informationen durch, die Ihr Unternehmen digitalisiert hat. Mieterdaten, Schriftverkehr, Mietverträge – in den Händen von Fremden hat nichts davon etwas zu suchen. Bei personenbezogenem Datendiebstahl sind Sie verpflichtet, Ihre Mieter über den Datenabgriff zu informieren. Die erste Konsequenz: ein enormer Vertrauensverlust. Niemand möchte seine Anschrift und seinen Namen, Geburtsdatum, gegebenenfalls Daten vom Ehepartner und Kindern in Kombination mit Informationen über Kontodaten und die monatlichen Mietzahlungen (und damit einem Anhaltspunkt zum Einkommen) in den Händen von Kriminellen wissen.</p>
<h5>Cyber-Versicherung unterstützt bei Meldepflicht</h5>
<p>Der Verlust personenbezogener Daten löst eine Meldepflicht aus (Art. 33 und 34 DSGVO): Behörde und Betroffene (in Ihrem Fall die Mieter) müssen binnen 72 Stunden effektiv informiert werden. Bei Missachtung droht je Vorfall ein hohes Bußgeld.</p>
<p>Die Cyber-Versicherung darf zwar nicht für Bußgelder aufkommen, sie bietet jedoch durch ständig erreichbare Dienstleister die Möglichkeit, bei einem Vorfall schnell, effektiv und gesetzeskonform zu handeln. So können Sie mögliche Bußgelder durch regelkonformes Verhalten beim Datenschutzvorfall minimieren oder ganz eliminieren.</p>
<h5>Schaden durch Betriebsausfall</h5>
<p>Legen Hacker Programme oder ganze Systeme im Unternehmen lahm, muss der Betrieb schlimmstenfalls zwangspausieren. Abgesehen von den Kosten für IT und Administration entsteht so zusätzlicher Schaden durch Betriebsausfall. Auch an Ihre IT angeschlossene Hardware kann durch den Angriff beschädigt werden. Im schlechtesten Fall muss sie komplett ersetzt werden.</p>
<h5>Wie entstehen Sicherheitslücken?</h5>
<p>Der größte Risikofaktor sind Ihre eigenen Mitarbeiter – doch das in der Regel absolut unbeabsichtigt. Unbedarft genutzte USB-Sticks, versehentlich geöffnete Spam-Mails, privates Surfen auf schadhaften Websites: Viele Situationen können der Türöffner für folgenschwere Viren und Malware allgemein sein&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/05/DSGVO-Cyber-Sicherheit.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Digitale Ethik als gesellschaftliche und unternehmerische Herausforderung. Wie wir mit Datenströmen umgehen sollten, erklärt Prof. Christiane Woopen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Apr 2019 23:30:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[energie.]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Ethik]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[energie AG5]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ob Privatmensch oder Unternehmer, ob Wohnungsunternehmen oder Mieter: Wir alle erzeugen und verarbeiten heute in unserem Alltag eine erhebliche Menge an digitalen Daten. Die Digitalisierung unseres Miteinanders hat eine solche Dimension erreicht, dass wir uns fragen müssen: Welche ethischen Grundlagen sollten wir für den Um-gang mit Daten definieren? Wem gehören die Daten, was macht der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/antdigitale-ethik-als-gesellschaftliche-und-unternehmerische-herausforderung-wie-wir-mit-datenstroemen-umgehen-sollten-erklaert-prof-christiane-woopen/">Digitale Ethik als gesellschaftliche und unternehmerische Herausforderung. Wie wir mit Datenströmen umgehen sollten, erklärt Prof. Christiane Woopen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ob Privatmensch oder Unternehmer, ob Wohnungsunternehmen oder Mieter: Wir alle erzeugen und verarbeiten heute in unserem Alltag eine erhebliche Menge an digitalen Daten. Die Digitalisierung unseres Miteinanders hat eine solche Dimension erreicht, dass wir uns fragen müssen: Welche ethischen Grundlagen sollten wir für den Um-gang mit Daten definieren? Wem gehören die Daten, was macht der allgegenwärtige Datenstrom mit uns und welche Verantwortung erwächst aus der Datenverarbeitung? Wir haben die Medizinerin und Ethikexpertin Prof. Christiane Woopen, Direktorin des ceres (Cologne Center for Ethics, Rights, Economics and Social Sciences of Health), einem interdisziplinären Forschungszentrum von fünf Fakultäten an der Universität Köln, zum Thema „Digitale Ethik“ befragt.</p>
<p><strong>Frau Prof. Woopen, wie sieht in Zeiten einer umfassenden Digitalisierung der Ge-sellschaft die richtige tägliche Dosis digitaler Anwendungen und Konversationen aus?</strong><br />
Prof. Christiane Woopen: Was ist der Maßstab für „richtig“? Richtig scheint mir die Menge digital vermittelter Tätigkeiten dann zu sein, wenn sie den Aufgaben und den Anliegen der jeweiligen Person dient. Das verschiebt sogleich die Frage zum eigentlich interessanten Punkt: Was sind denn die „richtigen“ Aufgaben und Anliegen? Auf diese Frage gibt es keine digitale Antwort, sondern nur eine höchstpersönliche. Die AntDigitale wort auf die Frage, was ich mit meinem Leben machen möchte, finde ich nicht in digitalen Medien, die finde ich nur in mir selbst. Einen Maßstab, anhand dessen ich dann fest-stellen kann, ob die Nutzung digitaler Medien für die Erfüllung meiner Aufgaben und Anliegen gut dosiert ist oder nicht, finde ich auch nur in mir selbst. Es ist der Unterschied zwischen Zufriedenheit und Entfaltung auf der einen Seite und Überdruss und Ein-engung auf der anderen Seite. Diese Balance kommt für unterschiedliche Menschen sicherlich in unterschiedlichen Dosierungen einher. Eine Maßeinheit für eine „richtige Dosis“ ist jedenfalls keine, die man digital angeben könnte.</p>
<p><strong>Aus einer vermeintlich moderaten Nutzungsfrequenz digitaler Plattformen und Endgeräte kann ganz schnell so etwas wie Sucht werden. Was hilft uns allen bei der Selbstdiagnose und Prävention digitaler Abhängigkeiten?</strong><br />
Prof. Christiane Woopen: Es scheint mir nicht plausibel zu sein, dass man von der Digitalität als solcher abhängig ist. Genauso wenig ist man – auch wenn das vom üb-lichen Sprachgebrauch abweicht – von Alkohol oder Drogen abhängig. Das alles sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur Mittel, Medien eben, die man benutzt, um mit etwas dahinter Liegendem umzugehen. Die eigentliche Abhängigkeit ist diejenige, vermeintlich vor etwas weglaufen zu müssen – und in der Regel ist man es selbst, dem man entkommen möchte. Oder es sind Sehnsüchte, die man auf diese Weise erfüllen möchte und es doch nicht schafft und deswegen immer mehr davon braucht. Sucht heißt, dass man etwas sucht. Wenn man sich die Frage nach dem, was man eigentlich sucht, ernsthaft stellt – und das ist nur ein einziger Punkt, aber der entscheidende –, dann ist man schon auf dem richtigen Weg.</p>
<p><strong>Unternehmerisches Handeln ist heutzutage zunehmend durch die Anforderungen eines Digital Leadership geprägt. Welche ethische Maxime sollte dem zugrunde liegen – gibt es so etwas wie einen „gesunden“ kategorischen Imperativ für die Digitalisierung?</strong><br />
Prof. Christiane Woopen: Unternehmerisches Handeln steht wie jedes menschliche Handeln unter den Bedingungen einer besonderen Verantwortung – in diesem Fall derjenigen, für den Erhalt von Arbeitsplätzen, den Menschen fördernde Arbeitsbedin-gungen und die Stärkung der sozialen Marktwirtschaft einzutreten. Digitalisierung ist dabei nur Mittel, niemals Ziel. Die Maßstäbe für gutes unternehmerisches Handeln im ethisch fundierten Sinne haben sich nicht geändert, nur die Anwendungsbedingungen haben sich gewandelt. Die Schlussfolgerung lautet also: Die ethische Maxime für un-ternehmerisches Handeln ist unverändert – auch wenn es geschäfts- und marketing-freundlich sein mag, „neue“ Leadership-Konzepte wie die Digital Leadership zu ver-kaufen&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/04/Digitale-Ethik-ProfChristiane-Woopen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/antdigitale-ethik-als-gesellschaftliche-und-unternehmerische-herausforderung-wie-wir-mit-datenstroemen-umgehen-sollten-erklaert-prof-christiane-woopen/">Digitale Ethik als gesellschaftliche und unternehmerische Herausforderung. Wie wir mit Datenströmen umgehen sollten, erklärt Prof. Christiane Woopen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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