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	<title>Corona Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Corona Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Deutschland heute &#8211; Fakten zu Lebensbedingungen in Stadt und Land</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gerd Warda]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2023 11:02:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Eine neue Veröffentlichung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) thematisiert die Lebensbedingungen in Städten, Landkreisen und Regionen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie. Die Forschenden werteten umfangreiche Statistiken für 2020 und 2021 aus und bereiteten diese in Karten und Grafiken als Atlas auf. Die Analysen zeigen: Auf einige der untersuchten Bereiche hat sich die [&#8230;]</p>
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<p>Eine neue Veröffentlichung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) thematisiert die Lebensbedingungen in Städten, Landkreisen und Regionen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie. Die Forschenden werteten umfangreiche Statistiken für 2020 und 2021 aus und bereiteten diese in Karten und Grafiken als Atlas auf. Die Analysen zeigen: Auf einige der untersuchten Bereiche hat sich die Pandemie deutlich ausgewirkt, in anderen Bereichen hat sie langfristige Entwicklungen lediglich verstärkt oder nur kurzfristig beeinflusst.</p>



<h2><strong>Räumliche Ausbreitung von COVID-19</strong></h2>



<p>Die Siedlungsdichte einer Region hatte in den Jahren 2020 und 2021 keinen Einfluss auf die einwohnergewichteten COVID-19-Fallzahlen. Hohe Fallzahlen gab es sowohl in städtischen als auch in ländlichen Räumen. Das Infektionsgeschehen entwickelte sich jedoch unterschiedlich dynamisch: Die einwohnerbezogenen Fallzahlen stiegen in städtischen Räumen zu Beginn der Wellen stärker als in ländlichen Räumen. Hier dauerte es auch länger, bis die Zahlen wieder sanken.</p>



<h2><strong>Wohnen</strong></h2>



<p>Die Wohnimmobilienmärkte zeigten sich in der Pandemie robust. Mieten und Preise folgen längerfristigen Trends. So erhöhten sich die Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser allein in den sieben größten deutschen Städten zwischen 2016 und 2021 um 78 Prozent. Aufgrund von hohen Preisen und Mieten in den Städten orientierten sich immer mehr Menschen ins Umland, insbesondere Familien. Dadurch entwickelten sich die Landkreise im Umland der kreisfreien Großstädte zu Hotspots der Bautätigkeit – bezogen auf die Baugenehmigungen und Baufertigstellungen pro Kopf.</p>



<h2><strong>Soziales</strong>:</h2>



<p>Die Pandemie hat den Fokus auch auf soziale Unterschiede in Deutschland gelenkt. Ein Indikator für die soziale Lage ist der Anteil der Bevölkerung, der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) bezieht. Eine Sonderauswertung des BBSR für 50 Großstädte zeigt große innerstädtische Unterschiede: Stadtteile mit einem sehr geringen Anteil an Menschen, die Transferleistungen nach SGB II beziehen, stehen Stadtteilen gegenüber, in denen bis zu 70 Prozent der Bevölkerung SGB-II-Leistungen erhalten. Im Schnitt lebte im Jahr 2020 jedes fünfte Kind in einer Bedarfsgemeinschaft.</p>



<h2><strong>Arbeitsmarkt</strong>:</h2>



<p>Mit dem Instrument der Kurzarbeit stand 2020 verstärkt ein Instrument zur Verfügung, um krisenbedingte Entlassungen zu vermeiden. Die regional vorherrschende Wirtschaftsstruktur bestimmte dabei die konjunkturelle Kurzarbeit. Unterschiede zwischen städtisch und ländlich geprägten Räumen waren kaum auszumachen. </p>



<p>Vor allem die stark vom verarbeitenden Gewerbe geprägten Kreise in Bayern und Baden-Württemberg wiesen mit einer mittleren Kurzarbeiterquote von mindestens 10 Prozent deutlich höhere Werte auf als beispielsweise ostdeutsche Regionen. Auch in stark vom Tourismus und Gastgewerbe abhängigen Regionen lagen die Anteile an Kurzarbeit überdurchschnittlich hoch, beispielsweise an Nord- und Ostsee.</p>



<h2><strong>Homeoffice-Potenzial</strong>:</h2>



<p>Das Arbeiten von zuhause gehörte in Pandemiezeiten zum Alltag. Wie groß der Anteil der Beschäftigten ist, die im Homeoffice arbeiten können, hängt von der Branchenstruktur einer Region ab. Besonders beliebt ist Homeoffice in Branchen wie Telekommunikation und IT, Banken und Versicherungen oder in der Verwaltung. </p>



<p>Die größten Potenziale liegen entsprechend in den Ballungsräumen. Nach BBSR-Berechnungen lassen sich hier mindestens ein Drittel der Tätigkeiten von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Homeoffice erledigen.</p>



<h2><strong>Verkehr</strong>:</h2>



<p>Die Zahl der Kraftfahrzeuge stieg auch zu Pandemiezeiten weiter – auf 59 Millionen im Jahr 2021, darunter knapp 48,3 Millionen Personenkraftwagen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt waren zum Stichtag 1. Oktober 2021 mehr als eine Million Pkw mit Elektroantrieben zugelassen. </p>



<p>Sie machen inzwischen über 25 Prozent der Neuzulassungen aus. Regional unterscheidet sich der Anteil der Pkw mit Elektroantrieben in Deutschland: Allein in Nordrhein-Westfalen waren 2021 nahezu doppelt so viele Elektrofahrzeuge zugelassen wie in den ostdeutschen Ländern inklusive Berlin. Neben den Standorten von Autoherstellern sind es vor allem die großen Ballungsräume in den alten Bundesländern, in denen der Anteil der Elektrofahrzeuge überdurchschnittlich hoch ist.</p>



<h2><strong>Digitale Infrastruktur</strong>:</h2>



<p>Nicht nur für das Homeoffice ist eine gute digitale Infrastruktur wesentlich. In 20 Prozent aller Städte und Gemeinden waren 2021 mindestens 75 Prozent der Haushalte an Breitband der Übertragungsgeschwindigkeit 1.000 Megabit pro Sekunde angeschlossen. Trotz der vorangehenden Erschließung in allen Landesteilen bleibt die Kluft zwischen großen und kleinen Gemeinden sowie zwischen zentral und peripher gelegenen Kommunen erhalten – auch bei niedrigeren Bandbreiten von 100 und 50 Megabit pro Sekunde.</p>



<h2><strong>Schulische Bildung</strong>:</h2>



<p>Die Corona-Pandemie hat den Blick auf Ungleichheiten schulischer Bildung gelenkt. Seit Jahren verlassen zwischen 8 und 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs die Schule ohne Hauptschulabschluss. Zum Vergleich: In einigen Landkreisen lag dieser Wert im Jahr 2020 bei mehr als 10 Prozent, in anderen Landkreisen bei weniger als 2,5 Prozent. </p>



<h2><strong>Onlinehandel</strong>:</h2>



<p>Im ersten Jahr der Pandemie legte der Onlinehandel kräftig zu. Bundesweit gaben die Menschen im Jahr 2020 im Schnitt 813 Euro für ihre Online-Einkäufe aus. Im Vergleich der kreisfreien Städte und Landkreise bewegte sich die Online-Einzelhandelskaufkraft zwischen mindestens 652 Euro und maximal 1.060 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Besonders hoch lag die Online-Einzelhandelskaufkraft in wirtschaftlich starken Großstädten und ihrem Umland. Die Werte in strukturschwachen Städten und Landkreisen sind hingegen vergleichsweise niedrig.</p>



<p><em>Christian Schlag</em></p>



<p>Der <strong>Atlas der Stadt- und Regionalentwicklung</strong> hier <a href="https://wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2023/01/wowi-ag-172-studie-atlas-der-stadt-und-regionalentwicklung-dl.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">zum Download als PDF</a></p>
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		<title>Corona und Geschäftsraummiete</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jun 2022 18:11:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG165]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsgebäude]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[WolfRüdiger Senk]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bereits kurz nach Beginn der Corona Pandemie und den darauffolgenden Restriktionen waren etliche Mieter von Geschäftsräumen dazu übergegangen, die Miete entweder zu mindern oder gar gänzlich einzubehalten. Es ist nicht verwunderlich, dass diese Handhabung auf erbitterten Widerstand der Vermieter gestoßen ist, so wie auch in diesem jüngst vom BGH nach erstaunlich kurzem Zeitvorlauf entschiedenen Fall [&#8230;]</p>
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<p>Bereits kurz nach Beginn der Corona Pandemie und den darauffolgenden Restriktionen waren etliche Mieter von Geschäftsräumen dazu übergegangen, die Miete entweder zu mindern oder gar gänzlich einzubehalten. Es ist nicht verwunderlich, dass diese Handhabung auf erbitterten Widerstand der Vermieter gestoßen ist, so wie auch in diesem jüngst vom BGH nach erstaunlich kurzem Zeitvorlauf entschiedenen Fall (BGH-Urteil vom 12. Januar 2022, Az.: XII ZR 8/21).</p>



<p>Die Beklagte dieses Rechtsstreits hatte im Jahr 2013 von der Klägerin ein Gebäude nebst Parkplätzen „ausschließlich zu gewerblichen Zwecken zur Nutzung als Verkaufs- und Lagerräume eines Einzelhandelsgeschäfts für Textilien aller Art sowie Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs“ gemietet. Der Mietvertrag enthielt unter § 3 einen Passus, der das Mietminderungsrecht sowie sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters für den Fall von Gas-, Strom- oder Wasserversorgungsunterbrechungen oder durch Überschwemmungen oder sonstige Katastrophen durch einen nicht vom Vermieter zu vertretenden Umstand ausschloss. </p>



<p>Nachdem aufgrund der sich ausbreitenden COVID 19 Pandemie in Sachsen durch Erlass des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt der „Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona- Pandemie Verbot von Veranstaltungen“ grundsätzlich alle Geschäfte, soweit sie nicht unter die ausdrücklich genannten Ausnahmen fielen, ab dem 19. März 2020 geschlossen wurden, blieb auch das Textileinzelhandelsgeschäft der Beklagten vom 19. März bis 19. April 2020 geschlossen. </p>



<p>Daraufhin zahlte die Beklagte nach vorheriger schriftlicher Ankündigung die Miete April nicht und rechnete die Miete für den Zeitraum 20. bis 30. April 2020 mit der aus ihrer Sicht überzahlten Miete für den Zeitraum vom 19. bis 31. März auf.</p>



<h2>Vor dem Landgericht</h2>



<p>Daraufhin klagte die Vermieterin auf Zahlung des einbehaltenen Mietzinses von 7.854,00 Euro nebst Zinsen und vorgerichtlicher Anwaltskosten und obsiegte vor dem erstinstanzlich angerufenen Landgericht in vollem Umfang. Die Berufung der Beklagten führte vor dem Oberlandesgericht zu einer Verurteilung in Höhe von 3.720,09 Euro nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten bei Klagabweisung im Übrigen. Dagegen zogen beide Parteien vor den BGH, der die Entscheidung des OLG aufhob und diese zur erneuten Verhandlung zurückverwies.</p>



<p>Der BGH vertrat in seiner Entscheidung die Auffassung, dass entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung der Gesetzgeber mit der Einführung des Art. 240 § 2 EGBGB die Folgen, die sich aus den umfangreichen hoheitlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung insbesondere für gewerbliche Mietverhältnisse ergeben können, nicht abschließend regeln wollte (vgl. BGH a.a.O., Rn 20). </p>



<p>Dies folgt u.a. daraus, dass der Gesetzgeber von einem Leistungsverweigerungsrecht des Mieters abgesehen und nur das Recht des Vermieters zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs eingeschränkt hat, sofern diese auf den Auswirkungen der Pandemie beruht. Demgemäß sollte die mietvertragliche Verpflichtung zur Mietzinszahlung im Grundsatz bestehen bleiben (BGH a.a.O., Rn 23).</p>



<h2>Keine Befreiung der Zahlungsverpflichtung</h2>



<p>Weiterhin lehnte der BGH auch ein Minderungsrecht des Mieters nach § 536 Abs. 1 BGB ab, da die behördliche Untersagung der Öffnung des Ladenlokals keinen Mangel der Mietsache darstelle, da die Schließungsanordnung des Ministeriums nicht auf irgendwelchen Mängeln des gemieteten Ladenlokals beruhte, sondern unmittelbar an den Geschäftsbetrieb der Beklagten anknüpfte (BGH a.a.O., Rn. 32)&#8230;</p>



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		<title>Deutsche gehen optimistisch ins neue Jahr – trotz negativer Corona-, Wirtschafts- und Klimaprognosen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Jan 2022 15:05:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG160]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Umfrage]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Mehrheit der Deutschen schaut trotz neuer Rekordwerte bei den Corona-Neuansteckungen und der höchsten Inflationsrate seit Jahrzehnten optimistisch ins neue Jahr. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos, die weltweit in 33 Ländern durchgeführt wurde. Zwei Drittel der Bundesbürger (65%) zeigen sich zuversichtlich, dass 2022 für sie ein besseres Jahr [&#8230;]</p>
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<p>Eine Mehrheit der Deutschen schaut trotz neuer Rekordwerte bei den Corona-Neuansteckungen und der höchsten Inflationsrate seit Jahrzehnten optimistisch ins neue Jahr. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos, die weltweit in 33 Ländern durchgeführt wurde. Zwei Drittel der Bundesbürger (65%) zeigen sich zuversichtlich, dass 2022 für sie ein besseres Jahr wird als die vergangenen zwölf Monate.</p>



<h2>Deutsche bewerten 2021 besser als 2020, aber schlechter als 2019</h2>



<p>Obwohl auch dieses Jahr wieder stark von COVID-19 geprägt wurde, scheint sich die persönliche Situation der Menschen etwas normalisiert zu haben. Denn nach dem Negativrekord vor einem Jahr, als noch sechs von zehn Deutschen (60%) angaben, dass 2020 für sie und ihre Familie ein schlechtes Jahr war, bewegen sich die Zahlen mittlerweile fast wieder auf vorpandemischem Niveau. Inzwischen schätzen nur noch 47 Prozent der Deutschen ihr persönliches 2021 als eher schlecht ein – lediglich sechs Prozentpunkte mehr als 2019 (41%).</p>



<h2>Prognosen zu COVID-19 und gesellschaftlichen Entwicklungen</h2>



<p>Danach gefragt, wie sie den weltweiten Impffortschritt im nächsten Jahr einschätzen würden, äußern sich die Deutschen eher pessimistisch. Nur jeder dritte Befragte (33%) geht momentan davon aus, dass bis Ende 2022 mehr als 80 Prozent der Weltbevölkerung mindestens eine Dosis eines Corona-Impfstoffs erhalten werden, mehr als die Hälfte (54%) zweifelt daran. </p>



<p>Dafür glauben mehr als zwei Drittel (67%) aller Bundesbürger, dass 2022 in deutschen Innenstädten wieder mehr los sein wird, da die Menschen wieder regelmäßig im Büro arbeiten werden. Zu mehr Toleranz in der Gesellschaft wird das aus Sicht der Bevölkerung allerdings nicht führen: Lediglich jeder fünfte Befragte (20%) ist zuversichtlich, dass die Menschen in Deutschland nächstes Jahr anderen gegenüber wieder mehr Toleranz zeigen werden. Eine klare Mehrheit (67%) macht sich diesbezüglich wenig Hoffnung&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/01/Fueko-Deutsche-gehen-optimistisch-ins-neue-Jahr.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/01/Fueko-Deutsche-gehen-optimistisch-ins-neue-Jahr.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>SPAR + BAU Wilhelmshaven &#8211; Auch oder gerade in Corona-Zeiten: Das genossenschaftliche Geschäftsmodell meistert schwierige Situation robust und krisensicher</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Sep 2021 17:41:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG156]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[SPAR+BAU]]></category>
		<category><![CDATA[Wilhelmshaven]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Die in Teilen gravierenden Folgen der Corona-Pandemie haben sich im Geschäftsjahr 2020 zwar auch auf den Geschäftsbetrieb der SPAR + BAU ausgewirkt, das genossenschaftliche Geschäftsmodell hat sich aber auch in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation als robust und krisensicher erwiesen.“, berichtete das Vorstandsduo der SPAR + BAU, Dieter Wohler und Peter Krupinski. Herausforderungen haben sich im [&#8230;]</p>
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<p>„Die in Teilen gravierenden Folgen der Corona-Pandemie haben sich im Geschäftsjahr 2020 zwar auch auf den Geschäftsbetrieb der SPAR + BAU ausgewirkt, das genossenschaftliche Geschäftsmodell hat sich aber auch in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation als robust und krisensicher erwiesen.“, berichtete das Vorstandsduo der SPAR + BAU, Dieter Wohler und Peter Krupinski.</p>



<p>Herausforderungen haben sich im vergangenen Jahr nicht nur durch pandemiebedingte Organisationsumstellungen in der Verwaltung und beim Vermietungsprozess ergeben, sondern auch durch Lieferengpässe und deutliche Preissteigerungen bei Baumaterialien. Gründe hierfür sind der gestiegene Rohstoffbedarf u. a. von Holz in China und den USA sowie teilweise reduzierte Fertigungskapazitäten in der verarbeitenden Industrie. </p>



<p>Dank des engagierten Einsatzes des gesamten Teams der SPAR + BAU konnte das Geschäftsjahr 2020 dennoch auch in wirtschaftlicher Sicht erfolgreich abgeschlossen werden. Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 3,9 Mio. € erwirtschaftet. Hiervon werden rd. 360 T€ an die Genossenschaftsmitglieder als Dividende (4 % für den ersten bis zehnten Geschäftsanteil, 2 % für alle darüber hinausgehenden Geschäftsanteile) ausgeschüttet. Einen entsprechenden Beschluss fasste Ende Juni 2021 die Vertreterversammlung, die aufgrund der Corona-Pandemie das zweite Jahr in Folge im schriftlichen Umlaufverfahren stattgefunden hatte.</p>



<h2>Über 1.300 Interessenten</h2>



<p>Trotz der bestehenden Einschränkungen hat das Neubauprojekt „Wiesbadenbrücke“ planmäßig wichtige weitere Meilensteine erreicht. Der Rohbau des 1. Bauabschnittes mit 136 attraktiven Mietwohnungen konnte nahezu fertiggestellt werden. Die Fertigstellung ist unverändert für das Frühjahr 2022 geplant, ab Mitte April 2022 werden die ersten Mieter einziehen. Für die attraktiven Mietwohnungen mit Wasserblick konnte die SPAR + BAU mit über 1.300 Interessenten eine Rekordnachfrage verzeichnen. </p>



<p>„Wir waren uns sicher, dass wir an diesem tollen Standort keine Vermietungsschwierigkeiten haben werden, aber mit einer derart überwältigenden Resonanzhatten wir ehrlicherweise nicht gerechnet.“, so das Vorstandsduo der SPAR + BAU, Dieter Wohler und Peter Krupinski. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnten bereits knapp 90 % der Wohnungen vermietet/reserviert werden. Grünes Licht gab es daher auch von Seiten des Aufsichtsrates im Herbst 2020 für die Errichtung des 2. Bauabschnittes mit weiteren 101 barrierefreien Mietwohnungen (geplante Fertigstellung Ende 2022). Zwischenzeitlich konnten die Gründungsarbeiten bereits abgeschlossen werden. 422 jeweils 18 m lange Bohrpfähle bilden das Fundament für die Wohnungen am Wasser. Derzeit werden die Streifenfundamente betoniert und die Entwässerungsleitungen verlegt. </p>



<p>Auch die Planungen für den Neubau des Mehrfamilienhauses in der Paul-Hug-Straße 8 konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr abgeschlossen werden. Unweit des Rathausplatzes und des Kurparks entsteht hier neuer Wohnraum für 14 Parteien. Mit der ergänzenden Neugestaltung des Innenhofes des gesamten Karrees Grenzstraße, Paul-Hug-Straße und Kieler Straße und dem Anbau von 32 Vorstellbalkonen wird die Wohnqualität in diesem Quartier erhöht und auch der Standort deutlich aufgewertet&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/09/Fueko-SPAR-BAU-AUF-WACHSTUMSKURS.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/09/Fueko-SPAR-BAU-AUF-WACHSTUMSKURS.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Corona-Impfungen durch Betriebsärzte: Was ist versicherungstechnisch zu beachten, Herr Honert?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/corona-impfungen-durch-betriebsaerzte-was-ist-versicherungstechnisch-zu-beachten-herr-honert/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=corona-impfungen-durch-betriebsaerzte-was-ist-versicherungstechnisch-zu-beachten-herr-honert</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Jul 2021 19:19:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Seit 7. Juni 2021 können Betriebe ihre Mitarbeitenden durch den Betriebsarzt gegen Corona impfen lassen. Große Unternehmen richten selbst Impfstraßen ein, kleinere Unternehmen greifen auf die Praxen der Betriebsärzte zurück. Fabian Honert aus dem AVW Fachbereich klärt, welche versicherungstechnischen Aspekte dabei beachtet werden müssen. Viele große Unternehmen richten derzeit Impfstraßen ein, um ihre Mitarbeitenden flächendeckend [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Seit 7. Juni 2021 können Betriebe ihre Mitarbeitenden durch den Betriebsarzt gegen Corona impfen lassen. Große Unternehmen richten selbst Impfstraßen ein, kleinere Unternehmen greifen auf die Praxen der Betriebsärzte zurück. Fabian Honert aus dem AVW Fachbereich klärt, welche versicherungstechnischen Aspekte dabei beachtet werden müssen.</p>



<p><em>Viele große Unternehmen richten derzeit Impfstraßen ein, um ihre Mitarbeitenden flächendeckend gegen Corona impfen zu lassen. Wie gestaltet sich die versicherungstechnische Absicherung einer solchen betrieblichen Impfstraße?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Die Versicherer geben hierfür bei den über uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherungen überwiegend grünes Licht. In der Vergangenheit sind von vielen Unternehmen Grippeschutzimpfungen im ähnlichen Rahmen durchgeführt worden, somit sehen die Versicherer hier kein erhöhtes Risiko in der Betriebshaftpflicht. Dies gilt allerdings so uneingeschränkt nur für das reine Betriebsrisiko, insbesondere das Bereitstellen von Räumlichkeiten. Nicht hingegen für das Impfrisiko im weiteren Sinne.</p><cite>Fabian Honert</cite></blockquote>



<p><em>Also muss eine klare Grenze zwischen dem betrieblichen Haftpflichtrisiko und dem Ärztehaftpflichtrisiko gezogen werden?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Ja, definitiv.</p><cite>Fabian Honert</cite></blockquote>



<p><em>Was bedeutet das konkret für die Praxis?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Das betriebliche Risiko einer Impfstraße bezieht sich auf das Bereitstellen und Betreiben einer Infrastruktur und Räumlichkeiten, um Menschen dort mit einer Impfung versorgen zu können. Dagegen stellt das Ärztehaftungsrisiko auf die ärztliche Tätigkeit bei der Arbeit am und mit dem Patienten ab. Die daraus resultierenden Risiken sind natürlich um ein Vielfaches größer im Hinblick auf mögliche Fehler und daraus resultierende Schäden an Leib und Leben, so dass aus Sicht der Haftpflichtversicherer die ärztliche Berufshaftpflicht das deutlich problematischere Risiko darstellt. </p><p>Grundsätzlich gilt, dass alles was über die reine Bereitstellung von Räumlichkeiten für den Betrieb einer Impfstraße hinausgeht, eine Vielzahl von Haftungsrisiken sowohl unter zivil- als auch strafrechtlichen Aspekten beinhaltet.</p><cite>Fabian Honert</cite></blockquote>



<p>Das klingt fast so, als sollte man Unternehmen davon abraten, Impfstraßen einzurichten? &#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/07/Versicherung-Recht-Corona-Impfungen-Betriebsaerzte.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/07/Versicherung-Recht-Corona-Impfungen-Betriebsaerzte.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>WBM Berlin legt Jahresabschluss vor &#8211; WBM will drohende Verwaisung der Innenstadt durch Geschäftsaufgaben oder Insolvenzen entgegenwirken</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wbm-berlin-legt-jahresabschluss-vor-wbm-will-drohende-verwaisung-der-innenstadt-durch-geschaeftsaufgaben-oder-insolvenzen-entgegenwirken/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wbm-berlin-legt-jahresabschluss-vor-wbm-will-drohende-verwaisung-der-innenstadt-durch-geschaeftsaufgaben-oder-insolvenzen-entgegenwirken</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jun 2021 19:07:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG153]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Innenstadt]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtentwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[WBM]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Trotz der Corona-Pandemie hat die WBM im Jahr 2020 deutlich mehr in Neubau und Bestand investiert als in den Vorjahren. Demnach ist das Jahresergebnis mit 24 Millionen Euro um sieben Millionen geringer ausgefallen als im Vorjahr. In den Wohnungsneubau wurden 61 Millionen Euro investiert, das sind sechs Millionen mehr als im Vorjahr, in Instandsetzung und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Trotz der Corona-Pandemie hat die WBM im Jahr 2020 deutlich mehr in Neubau und Bestand investiert als in den Vorjahren. Demnach ist das Jahresergebnis mit 24 Millionen Euro um sieben Millionen geringer ausgefallen als im Vorjahr. In den Wohnungsneubau wurden 61 Millionen Euro investiert, das sind sechs Millionen mehr als im Vorjahr, in Instandsetzung und Modernisierung mit 83 Millionen Euro sogar 18 Millionen mehr als noch 2019.</p>



<p>Die WBM konnte trotz pandemiebedingter Einschränkungen ihr Bauprogramm erfüllen. Insgesamt wuchs der Bestand um 564 Wohnungen, 436 davon neu gebaut. Im Rahmen kommunaler Vorkaufsrechte wurden 127 Wohnungen angekauft. Der Gewerbebestand wuchs um 20 Einheiten und eine Unterkunft für Geflüchtete mit 275 Plätzen. Für Soziales und Kultur stellt die WBM 48.000 ihrer insgesamt 300.000 Quadratmeter Gewerbefläche zur Verfügung. </p>



<p>Erschwert haben die Kontaktbeschränkungen in der Pandemie die Vermietung freigewordener Wohnungen. Mit Wohnungsbesichtigungen in Kleingruppen, einzeln oder online per Foto-dokumentation hielt die WBM dennoch ihre Wiedervermietungsquote. Der Leerstand bei Wohnungen blieb bei niedrigen 1,6 Prozent. Laufende Sanierungsarbeiten in den Wohnungen wurden im Lockdown zeitweise gestoppt, um die Mieterinnen nicht zusätzlich zu belasten oder nur unter speziellen Hygienemaßnahmen weitergeführt. Die Mieterinnen der WBM zeigten überwiegend großes Verständnis dafür und für notwendige Einschränkungen wie zum Beispiel die Sperrung von Spielplätzen.</p>



<p>Während die Mietrückstände bei Wohnungen nicht signifikant anstiegen, wurden viele Gewerbemieterinnen im Einzelhandel, der Gastronomie, Hotellerie oder im Veranstaltungsgeschäft von pandemiebedingten Schließungen und Kontaktbeschränkungen hart getroffen. Die WBM stundete auf Antrag schnell und unbürokratisch Mieten (346 Fälle) und verhandelte im Jahr 2020 insgesamt 247 Gewerbemietverträge neu. Dabei gab es kein Patentrezept, sondern in jedem Einzelfall Lösungen, welche die Lasten fair verteilen. </p>



<p>Die WBM will die Mischung der Branchen und Mieterinnen in ihren Gewerbeobjekten weitestgehend erhalten und einer drohenden Verwaisung der Innenstadt Geschäftsaufgaben oder Insolvenzen entgegenwirken. Die Mitarbeiter*innen der WBM waren im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 innerhalb weniger Tage in der Lage ins Home Office zu wechseln. Derzeit arbeitet nur etwa ein Drittel der Belegschaft im Büro. Zum Ende des Jahres 2020 bezog die WBM ein Ausweichquartier am Spittelmarkt (Leipziger Straße 54), weil der Unternehmenssitz bis Anfang 2022 umfassend saniert und modernisiert wird&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Fueko-WBM-LEGT-JAHRESABSCHLUSS-VOR-.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Fueko-WBM-LEGT-JAHRESABSCHLUSS-VOR-.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Endlich wieder raus! Nach Corona-Zeiten drängt es viele ins Freie – Was man als Mieter oder Eigentümer im Garten darf, klären oft Gerichte</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/endlich-wieder-raus-nach-corona-zeiten-draengt-es-viele-ins-freie-was-man-als-mieter-oder-eigentuemer-im-garten-darf-klaeren-oft-gerichte/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=endlich-wieder-raus-nach-corona-zeiten-draengt-es-viele-ins-freie-was-man-als-mieter-oder-eigentuemer-im-garten-darf-klaeren-oft-gerichte</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jun 2021 13:46:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG153]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentümer]]></category>
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		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der monatelange winterliche Lockdown hat viele Menschen in diesem Jahr Frühjahr und Sommer besonders herbeisehnen lassen. Glücklich sind diejenigen, die als Mieter oder Eigentümer von Immobilien über einen Garten verfügen. Gelegentlich kommt es bei intensiver Nutzung von Grünflächen aber auch zum Streit. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extraausgabe einige Urteile [&#8230;]</p>
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<p>Der monatelange winterliche Lockdown hat viele Menschen in diesem Jahr Frühjahr und Sommer besonders herbeisehnen lassen. Glücklich sind diejenigen, die als Mieter oder Eigentümer von Immobilien über einen Garten verfügen. Gelegentlich kommt es bei intensiver Nutzung von Grünflächen aber auch zum Streit. </p>



<p>Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extraausgabe einige Urteile zu diesem Themenkomplex vor – von der Haltung von Wildschweinen im Vorgarten bis zu einem Mieter, der ein offenes Feuer im Freien entzündete und eine Sitzgruppe mit Gülle besprühte.</p>



<h2>Spielgeräte im Ziergarten</h2>



<p>Schwierig wird es in der Regel, wenn Nutzungsberechtigte anfangen, im Garten größere Gegenstände aufzustellen. Dann melden die anderen Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft häufig ihren Protest an. So war es zum Beispiel, als ein Eigentümer für den ihm zugeteilten, als Ziergarten bezeichneten Außenbereich ein Trampolin kaufte. Das Spielgerät sollte wieder entfernt werden. </p>



<p>Doch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 485 C 12677/17) ließ das Trampolin zu. Lägen keine besonderen Umstände vor, müsse Kindern ein solches Freizeitvergnügen ermöglich werden. Zumal dann, wenn das Gerät nicht fest im Boden verankert sei.</p>



<h2>Umlage für Mietergarten, wer zahlt, wenn ALLE ihn nutzen?</h2>



<p>Es ist bekannt, dass Mieter an den Kosten der Gartenpflege beteiligt werden können. Aber wie sieht es aus, wenn besagte Grünfläche nicht nur den Hausbewohnern zur Verfügung steht, sondern auch zur Nutzung durch die Öffentlichkeit zugelassen ist? Die Mieter hatten kaum mehr Vorteile von dem Außenbereich als Fremde, für sie galten dieselben Regeln. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 132/19) ging deswegen davon aus, dass diese Nebenkosten nicht umzulegen seien.</p>



<h2>Sondernutzungsrecht Garten</h2>



<p>Das einmal eingeräumte Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an Terrasse und Gartenfläche kann nicht ohne weiteres wieder entzogen werden. In Köln stritten ein Eigentümer und die Gemeinschaft genau über diese Frage. Auf der bisher per Sondernutzung zugewiesenen Außenfläche sollten zwei Stellplätze für PKW errichtet werden, so wie es in der Baugenehmigung vorgesehen war und von den Behörden verlangt wurde. </p>



<p>Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 65/17) lehnte die Umnutzung ab. Erstens dürfe so etwas nur die ultima ratio sein, zweitens müsse dazu erst die Gemeinschaftsordnung geändert werden.</p>



<h2>Mieter randaliert im Garten</h2>



<p>Deftige Formulierungen gegenüber den Mitmietern und ein regelmäßiges vertragswidriges Verhalten können den Eigentümer zu einer fristlosen Kündigung des Mieters berechtigen. Der Betroffene hatte unter anderem im Garten ein offenes Feuer entfacht, eine Sitzgruppe im Freien mit Gülle besprüht, seinen Nachbarn als „Kasper“ bezeichnet und sogar eine Körperverletzung begangen. Das reichte dem <strong>Amtsgericht Brandenburg (Aktenzeichen 31 C 181/18) </strong>als Begründung für eine fristlose Kündigung&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Recht-jetzt-wieder-raus-corona.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/Recht-jetzt-wieder-raus-corona.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Corona – Betriebsärzte dürfen ab 7. Juni 2021 impfen. Was ist versicherungstechnisch zu beachten, Herr Senk?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/corona-betriebsaerzte-duerfen-ab-7-juni-2021-impfen-was-ist-versicherungstechnisch-zu-beachten-herr-senk/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=corona-betriebsaerzte-duerfen-ab-7-juni-2021-impfen-was-ist-versicherungstechnisch-zu-beachten-herr-senk</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 May 2021 14:49:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[AVW]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG116]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[WolfRüdiger Senk]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ab 7. Juni 2021 können Betriebe ihre Mitarbeitenden durch den Betriebsarzt gegen Corona impfen lassen. Große Unternehmen bereiten sich derzeit mit der Einrichtung von Impfstraßen darauf vor. Andere Unternehmen werden auf die Praxen der Betriebsärzte zurückgreifen. In diesem Interview erklärt Wolf-Rüdiger Senk, Bereichsleiter Versicherungsrecht bei der AVW Gruppe, welche versicherungstechnischen Aspekte dabei beachtet werden müssen. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ab 7. Juni 2021 können Betriebe ihre Mitarbeitenden durch den Betriebsarzt gegen Corona impfen lassen. Große Unternehmen bereiten sich derzeit mit der Einrichtung von Impfstraßen darauf vor. Andere Unternehmen werden auf die Praxen der Betriebsärzte zurückgreifen. In diesem Interview erklärt Wolf-Rüdiger Senk, Bereichsleiter Versicherungsrecht bei der AVW Gruppe, welche versicherungstechnischen Aspekte dabei beachtet werden müssen.</p>



<p><em>Was bedeutet das konkret für die Praxis?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Wolf-Rüdiger Senk: Das betriebliche Risiko einer Impfstraße bezieht sich auf das Bereitstellen und Betreiben einer Infrastruktur und Räumlichkeiten, um Menschen dort mit einer Impfung versorgen zu können. Dagegen stellt das Ärztehaftungsrisiko auf die ärztliche Tätigkeit bei der Arbeit am und mit dem Patienten ab.</p><p>Die daraus resultierenden Risiken sind natürlich um ein Vielfaches größer im Hinblick auf mögliche Fehler und daraus resultierende Schäden an Leib und Leben, so dass aus Sicht der Haftpflichtversicherer die ärztliche Berufshaftpflicht das deutlich problematischere Risiko darstellt.</p><p>Grundsätzlich gilt, dass alles was über die reine Bereitstellung von Räumlichkeiten für den Betrieb einer Impfstraße hinausgeht, eine Vielzahl von Haftungsrisiken sowohl unter zivil- als auch strafrechtlichen Aspekten beinhaltet. Diese Risiken sind exemplarisch einem Blog der renommierten Kanzlei CMS zu entnehmen: <a href="https://www.cmshs-bloggt.de/rechtsthemen/coronavirus-handlungsempfehlungen-fuer-unternehmen/haftung-corona-schutzimpunfgsprogramm-betriebsarzt/">https://www.cmshs-bloggt.de/rechtsthemen/coronavirus-handlungsempfehlungen-fuer-unternehmen/haftung-corona-schutzimpunfgsprogramm-betriebsarzt/</a></p><cite>Wolf-Rüdiger Senk</cite></blockquote>



<p><em>Das klingt fast so, als sollte man Unternehmen davon abraten, Impfstraßen einzurichten?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Nein, das nicht. Man sollte allerdings gut vorbereitet sein. Die Unternehmen sind gut beraten, Art und Durchführung der betrieblichen Impfungen, so löblich diese auch unter dem Pandemieaspekt sein mögen, genau zu prüfen und abzuwägen, um sich nicht unversehens Risiken ausgesetzt zu sehen, die eine übliche Betriebshaftpflichtversicherung nicht decken kann. Unproblematisch bleibt jedoch die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für den Impfstraßenbetrieb.</p><cite>Wolf-Rüdiger Senk</cite></blockquote>



<p><em>Wie kann der Impfbetrieb vor diesem Hintergrund dann am besten aussehen?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Eine denkbare Option ist die Durchführung der Impfungen durch extern bestellte Betriebsärzte. Dann sind die Risiken von der Einladung zum Impftermin über die Bereitstellung der Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbögen bis hin zur eigentlichen Impfung ausgelagert. Das Unternehmen haftet somit nur für die ordnungsgemäße Auswahl des Beauftragten und die Bereitstellung der Räumlichkeiten.</p><cite>Wolf-Rüdiger Senk</cite></blockquote>



<p><em>Eine letzte Frage, Herr Senk: Handelt es sich bei der Einrichtung einer Impfstraße eigentlich um eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung für die Betriebshaftpflichtversicherung?</em> &#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/05/Recht-Avw-wolf.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/05/Recht-Avw-wolf.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/corona-betriebsaerzte-duerfen-ab-7-juni-2021-impfen-was-ist-versicherungstechnisch-zu-beachten-herr-senk/">Corona – Betriebsärzte dürfen ab 7. Juni 2021 impfen. Was ist versicherungstechnisch zu beachten, Herr Senk?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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		<title>Jede zweite Stromrechnung fällt höher aus – Abschlag reicht nicht – Im Schnitt muss 112 Euro nachgezahlt werden</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/jede-zweite-stromrechnung-faellt-hoeher-aus-abschlag-reicht-nicht-im-schnitt-muss-112-euro-nachgezahlt-werden/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=jede-zweite-stromrechnung-faellt-hoeher-aus-abschlag-reicht-nicht-im-schnitt-muss-112-euro-nachgezahlt-werden</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Apr 2021 18:26:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG70]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
		<category><![CDATA[Strompreis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Zuge der Corona-Pandemie muss rund jeder zweite Haushalt in Deutschland bei der Stromrechnung eine Nachzahlung leisten. Die Mehrkosten treffen die meisten Haushalte dabei stark. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von Verivox, veröffentlicht am 10. März 2021. Mehr Zeit zu Hause erhöht Stromverbrauch Während der Corona-Pandemie sind viele Menschen öfter und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/jede-zweite-stromrechnung-faellt-hoeher-aus-abschlag-reicht-nicht-im-schnitt-muss-112-euro-nachgezahlt-werden/">Jede zweite Stromrechnung fällt höher aus – Abschlag reicht nicht – Im Schnitt muss 112 Euro nachgezahlt werden</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Im Zuge der Corona-Pandemie muss rund jeder zweite Haushalt in Deutschland bei der Stromrechnung eine Nachzahlung leisten. Die Mehrkosten treffen die meisten Haushalte dabei stark. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von Verivox, veröffentlicht am 10. März 2021.</p>



<h2>Mehr Zeit zu Hause erhöht Stromverbrauch</h2>



<p>Während der Corona-Pandemie sind viele Menschen öfter und länger zuhause. Zwei Drittel der befragten Haushalte (66 Prozent) berichten, dass ihr Stromverbrauch seither angestiegen ist. Während 48 Prozent einen etwas erhöhten Verbrauch angeben, fällt er bei 18 Prozent der Befragten sogar viel höher aus.</p>



<h2>Nachzahlungen und höhere Abschläge belasten Haushalte stark</h2>



<p>Da die Abrechnungszeiträume nicht einheitlich sind, hat erst die Hälfte der Befragten (49 Prozent) seit Beginn der Corona-Pandemie eine Jahresabrechnung für Strom erhalten. Allerdings zeigen sich die Auswirkungen der Pandemie bei dieser Gruppe deutlich: Die meisten dieser Haushalte (59 Prozent) mussten aufgrund eines höheren Stromverbrauchs eine Nachzahlung leisten. 46 Prozent führen die Nachzahlung direkt auf die Pandemie zurück. Die betroffenen Haushalte geben an, durchschnittlich 112 Euro nachgezahlt zu haben.</p>



<p>In der Folge musste die Mehrheit dieser Haushalte (80 Prozent) auch ihre Abschläge erhöhen. Die durchschnittliche Erhöhung der Abschläge beläuft sich der Umfrage nach auf 19 Prozent. Über die Hälfte der Haushalte (52 Prozent), die eine Nachzahlung leisten mussten, gibt an, davon stark bis sehr stark betroffen zu sein&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Stromrechnung-hoeher-wegen-corona-Nachzahlung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Stromrechnung-hoeher-wegen-corona-Nachzahlung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Freiräume werden wichtiger</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/freiraeume-werden-wichtiger/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=freiraeume-werden-wichtiger</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Mar 2021 22:15:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[WohnenPLUS]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlicher Raum]]></category>
		<category><![CDATA[sozialer Wohnungsbau]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtentwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[WohnenPLUS AG 1-2021]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsbau]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die aktuelle Pandemie, sagt Isabella Stickler, Obmann-Stellvertreterin der Alpenland, habe die Prämissen und Prinzipien des gemeinnützigen Wohnbaus neu geordnet. Mit dem 1. Jänner 2021 traten aber auch einige herausfordernde Neuerungen in Kraft.WOJCIECH CZAJA Auf Ihrer Website führen Sie das Projekt „Spitalsgärten“ in Baden als Referenzprojekt für Quartiersentwicklung an und schreiben dazu: „Wohnen hört doch nicht [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/freiraeume-werden-wichtiger/">Freiräume werden wichtiger</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die aktuelle Pandemie, sagt Isabella Stickler, Obmann-Stellvertreterin der Alpenland, habe die Prämissen und Prinzipien des gemeinnützigen Wohnbaus neu geordnet. Mit dem 1. Jänner 2021 traten aber auch einige herausfordernde Neuerungen in Kraft.<br>WOJCIECH CZAJA</p>



<p><em>Auf Ihrer Website führen Sie das Projekt „Spitalsgärten“ in Baden als Referenzprojekt für Quartiersentwicklung an und schreiben dazu: „Wohnen hört doch nicht vor der Wohnungstür auf, oder?“ Welche Rolle spielt der Freiraum im Wohnbau?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Eine sehr große! Wir folgen schon seit langer Zeit der Prämisse, dass Wohnen nicht am eigenen Balkon oder vor der Wohnungstüre aufhören darf. Der gemeinsame, kollektive Freiraum im nächsten Wohnumfeld spielt eine essenzielle Rolle – nicht nur bei den Spitalsgärten in Baden, sondern beispielsweise auch in unserem aktuellen Bauvorhaben Mühlbach Ost in St. Pölten. Da bieten wir den Bewohnern sieben verschiedene Freiräume beziehungsweise Freiraumqualitäten an – vom Urban Gardening über gemeinschaftliche Dachgärten bis hin zum klassischen Park mit Spielplatz.</p><cite>Stickler</cite></blockquote>



<p><em>Inwiefern hat sich der Stellenwert des Frei- und Zwischenraums durch Corona verändert?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Corona hat die Brisanz eines attraktiven Freiraums einmal mehr unterstrichen. Das merken wir auch bei den Anfragen von Kunden, die sich seit März 2020 deutlich verändert haben. Ohne private Freifläche ist eine Wohnung heute nur noch schwer verwertbar, und es häufen sich konkrete Anfragen nach Park- und Gartenflächen innerhalb der Wohnhausanlage. Die Menschen sehnen sich nach einem Ort, an dem sie privat – und doch in Gesellschaft – ein Buch lesen können. Ja, ich gebe zu: Diese Metapher ist uns in der Planung und Entwicklung ein größerer Ansporn als noch vor einem Jahr.</p><cite>Stickler</cite></blockquote>



<p><em>Erkennen Sie Unterschiede zwischen Stadt und Land?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Nicht prinzipiell. Den Wunsch, privat und in Gesellschaft gleichzeitig sein zu können und dafür attraktive halböffentliche Freiräume zur Verfügung zu haben, gibt es da wie dort. Aber natürlich ist das eine Frage der Größenordnung: In einer Wohnhausanlage mit ein paar hundert Wohnungen ist es für einen Bauträger leichter, ein solches Freiraumangebot zu schaffen. Bei einem kleinen Bauprojekt im nördlichen Waldviertel mit einem Dutzend Wohneinheiten ist die Sache schon schwieriger.</p><cite>Stickler</cite></blockquote>



<p>Wie lauten bei der Alpenland die Kriterien für eine hochwertige Freiraum- und Quartiersentwicklung? &#8230;</p>



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<p><br></p>
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