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	<title>Bundesverfassungsgericht Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Bundesverfassungsgericht Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>IW-Studie zum Mietendeckel: Die nächste Bundesregierung sollte sich vor allem auf den Neubau konzentrieren. Nur so kann Wohnen langfristig erschwinglich sein.“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Sep 2021 17:51:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Über ein Jahr lang waren die Mieten in Berlin gedeckelt, bis das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für nichtig erklärt hat. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, welche Auswirkungen der Mietendeckel auf private Vermieter hatte. Einige konnten ihre Kredite nicht mehr bedienen, bei über der Hälfte sank die Bereitschaft zu Modernisierungen. Als die [&#8230;]</p>
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<p>Über ein Jahr lang waren die Mieten in Berlin gedeckelt, bis das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für nichtig erklärt hat. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, welche Auswirkungen der Mietendeckel auf private Vermieter hatte. Einige konnten ihre Kredite nicht mehr bedienen, bei über der Hälfte sank die Bereitschaft zu Modernisierungen.</p>



<p>Als die Karlsruher Richter im April dieses Jahres den Mietendeckel für verfassungswidrig erklärten, war die Aufregung groß – kommentiert wurde die Entscheidung als ein Desaster für den rot-rot-grünen Senat. Untersuchungen hatten bereits gezeigt, dass sich durch den Mietendeckel das Wohnungsangebot verringert hat und Menschen daher in Berlin noch größere Schwierigkeiten hatten, eine Wohnung zu finden. Die Auswirkungen auf die privaten Vermieter, die den Großteil der Wohnungen in der Hauptstadt anbieten, wurden bisher aber nicht beleuchtet. </p>



<p>Eine IW-Befragung von 283 Berliner Vermietern im Frühsommer 2021 schafft nun Klarheit: Vier Prozent der Befragten konnten aufgrund des Mietendeckels ihre Immobilienkredite nicht mehr bedienen, 15 Prozent berichteten von starken finanziellen Einschränkungen. 58 Prozent der Vermieterhaushalte haben ein Nettoeinkommen von unter 3.000 Euro im Monat.</p>



<h2>Weniger Bereitschaft zu Modernisierungen</h2>



<p>Neben diesen unmittelbaren Auswirkungen auf die Finanzierung gab es weitere: Über die Hälfte der Vermieter gab an, dass ihre Bereitschaft zu energetischen Sanierungen aufgrund des Mietendeckels stark abgenommen hat. Und auch kleine Investitionen, wie Maler- oder Renovierungsarbeiten, wollten rund 45 Prozent der Befragten nicht mehr durchführen. </p>



<p>Dass für solche Investitionen offensichtlich weniger Geld zur Verfügung stand, zeigt auch ein Blick auf die Vermögensbildung der Befragten, denn private Vermieter nutzen Wohneigentum häufig zur Altersvorsorge. Auch hier hatte der Mietendeckel gravierende Auswirkungen: <strong>Jeder Fünfte gab an, dass er in Folge des Mietendeckels Nettoverluste aus dem Vermietungsgeschäft zu tragen hatte&#8230;</strong></p>



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		<title>Regierung muss mehr für Klimaschutz tun, sagt auch der Bundesrat</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 14:17:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG71]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Beschluss vom 24. März 2021 (Az.: u.a. 1 BvR 2656/18) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz ) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem [&#8230;]</p>
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<p>Mit Beschluss vom 24. März 2021 (Az.: u.a. 1 BvR 2656/18) hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz ) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. </p>



<p>Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2).</p>



<p>„Jetzt muss die Politik beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen besser zu schützen. Das Bundes-Klimaschutzgesetz greife zu kurz, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren damit zum Teil erfolgreich.</p>



<p>Die teils noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. «Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.» Wenn das CO2-Budget schon bis zum Jahr 2030 umfangreich verbraucht werde, verschärfe dies das Risiko «schwerwiegender Freiheitseinbußen», weil die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper werde.</p>



<h2>Gericht sieht Zukunftslasten als zu hoch an</h2>



<p>Das Gericht urteilte, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. «Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind», heißt es in der Erklärung des obersten deutschen Gerichts. </p>



<p>Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, «um diese hohen Lasten abzumildern». Von «Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität» ist die Rede. Daran fehle es bislang. </p>



<p>In Art. 20a GG heißt es: «Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.» Hierauf bezieht sich das Gericht.</p>



<h2>Künftige Generationen müssen CO2 verbrauchen können</h2>



<p>Es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, «unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde». </p>



<p>Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, erläuterten die Richter. Zwar müssten die Grundrechte abgewogen werden. Aber: «Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.»&#8230;</p>



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		<title>Bundesverfassungsgericht: Berliner Mietendeckel ist nichtig. Prof. Dr. Martin Häublein und Kollegen beantworten, was jetzt rechtlich zu beachten ist</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2021 14:20:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 25. März hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Vereinbarkeit des Berliner MietenWoG („Mietendeckel“) mit dem Grundgesetz entschieden. In seiner am 15. April verkündeten Entscheidung erklärte der Zweite Senat des BVerfG die Berliner Regelungen über die zulässige Miethöhe für nichtig, weil dem Land Berlin die notwendige Gesetzgebungskompetenz fehlt. „Die Entscheidung ist überzeugend und entspricht unserer [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Am 25. März hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Vereinbarkeit des Berliner MietenWoG („Mietendeckel“) mit dem Grundgesetz entschieden. In seiner am 15. April verkündeten Entscheidung erklärte der Zweite Senat des BVerfG die Berliner Regelungen über die zulässige Miethöhe für nichtig, weil dem Land Berlin die notwendige Gesetzgebungskompetenz fehlt.</p>



<p>„Die Entscheidung ist überzeugend und entspricht unserer Einschätzung“, erläutert Rechtsanwalt und Notar Dr. Michael Schultz, Partner bei Müller Radack Schultz. „Das Land Berlin ist gesetzgeberisch tätig geworden, obwohl der Bund die einschlägigen Rechtsfragen der zulässigen Miethöhe in den zurückliegenden fünf Jahren mehrfach einer Regelung zugeführt hat. Das ist klar unzulässig und vom BVerfG auch ohne jeden Zweifel ausgesprochen worden. Die Entscheidung ist bereits deswegen uneingeschränkt zu begrüßen, weil sie eine Zersplitterung des Mietrechts in Deutschland verhindert.“</p>



<p>Infolge der Nichtigkeit des Gesetzes fehle entsprechenden Bescheiden, die Bezirksämter in den zurückliegenden Monaten verschiedenen Vermietern zugestellt hatten, die Rechtsgrundlage, ergänzt Rechtsanwalt Sven Häberer, ebenfalls Partner bei Müller Radack Schultz. „Rechtsmittelfristen, auch gegen bereits ergangene Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, sollten von den Betroffenen aber unbedingt gewahrt werden.“</p>



<p>„Probleme haben diejenigen Vermieter, die bei ihren Mietverhältnissen die Vorgaben des Berliner MietenWoG eingehalten haben, ohne im Vertrag entsprechende Vorkehrungen für den Fall einer Nichtigkeit des Gesetzes zu treffen“, hebt Prof. Dr. Martin Häublein, of counsel bei Müller Radack Schultz, hervor&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Mietendeckel-was-jetzt-rechtliche-Einschaetzung-prof-Martin-Haeublein.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Mietendeckel-was-jetzt-rechtliche-Einschaetzung-prof-Martin-Haeublein.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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