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	<title>Brandschutz Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
	<lastBuildDate>Tue, 09 Aug 2022 18:57:39 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Brandschutz Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Sachsen stopft Sicherheitslücke &#8211; Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten in Sachsen ab Anfang 2024</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 18:53:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Etwas überraschend hat der sächsische Landtag Anfang Juni 2022 eine Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude ab Anfang 2024 beschlossen. Der ursprüngliche Kabinettsentwurf sah eine Frist bis Ende 2024 vor, in der Immobilienbetreibende ihre Gebäude mit den Lebensrettern ausstatten sollten. Nun verbleiben lediglich 18 Monate, um die Rauchmelderpflicht umzusetzen – mit Blick auf die Verfügbarkeiten von Handwerkerkapazitäten und [&#8230;]</p>
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<p>Etwas überraschend hat der sächsische Landtag Anfang Juni 2022 eine Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude ab Anfang 2024 beschlossen. Der ursprüngliche Kabinettsentwurf sah eine Frist bis Ende 2024 vor, in der Immobilienbetreibende ihre Gebäude mit den Lebensrettern ausstatten sollten. Nun verbleiben lediglich 18 Monate, um die Rauchmelderpflicht umzusetzen – mit Blick auf die Verfügbarkeiten von Handwerkerkapazitäten und Material ein sportliches Ziel.</p>



<p>Während im Rest von Deutschland mittlerweile die flächendeckende Pflicht zur Ausstattung von Wohngebäuden mit Rauchmeldern besteht, waren Bestandsbauten in Sachsen bisher ausgenommen. Das hat sich nun geändert. Bis spätestens 31.12.2023 müssen mindestens Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen mit den lebensrettenden Geräten ausgestattet werden. Eine optimale Ausstattung berücksichtigt auch Wohn- und Arbeitszimmer. So wird gewährleistet, dass im Falle der Nutzungsänderung eines Raums ausreichend Rauchmelder vorhanden sind. </p>



<p>Dass Rauchmelder die Sicherheit der Bewohnenden steigern, ist belegt. Im Schnitt verdanken ihnen jährlich 68 Menschen in Deutschland ihr Leben.[1] Geräte mit besonders hoher Qualität erkennt der Kunde am „Q“-Label. Nur Rauchmelder, die aufgrund ihrer erhöhten Stabilität sowie einer fest eingebauten 10-Jahresbatterie über besondere Langlebigkeit und Zuverlässigkeit verfügen, dürfen dieses Zeichen tragen. Die weithin bekannte CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätsmerkmal. </p>



<p>Seit 2008 dürfen nämlich ohnehin nur noch Rauchmelder verkauft werden, die nach EN 14604 geprüft und entsprechend mit CE-Kennzeichnung inklusive der Zertifikatsnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/Wowi-ag-178-rauchmelder-sachsen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/Wowi-ag-178-rauchmelder-sachsen.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Doppelter Pfusch führt zu doppeltem Wasserschaden</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/doppelter-pfusch-fuehrt-zu-doppeltem-wasserschaden/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=doppelter-pfusch-fuehrt-zu-doppeltem-wasserschaden</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Sep 2021 14:27:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Forum Leitungswasser]]></category>
		<category><![CDATA[Baufehler]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Forum Leitungswasser AG7]]></category>
		<category><![CDATA[Rohrleitungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Wasserschaden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mancher Schaden, zu dem die IFS-Gutachter gerufen werden, ist so kurios, dass man ihn sich gar nicht ausdenken könnte: Als die Feuerwehr in einem Hochhaus einen Brandschaden im 10. OG löschen musste und dazu die Trockensteigleitung in Betrieb nahm, wunderten sich die Kameraden, dass sich der Druck gar nicht recht aufbauen ließ. Dafür trat in [&#8230;]</p>
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<p>Mancher Schaden, zu dem die IFS-Gutachter gerufen werden, ist so kurios, dass man ihn sich gar nicht ausdenken könnte: Als die Feuerwehr in einem Hochhaus einen Brandschaden im 10. OG löschen musste und dazu die Trockensteigleitung in Betrieb nahm, wunderten sich die Kameraden, dass sich der Druck gar nicht recht aufbauen ließ. Dafür trat in einem Badezimmer im 11. OG reichlich Wasser aus der Wand aus. Und das so heftig, dass durch den Wasserstrahl der Putz an der gegenüberliegenden Wand ausgespült wurde. Doch wie hingen diese beiden Ereignisse zusammen?</p>



<p>Das Badezimmer im 10. OG war ein halbes Jahr zuvor kernsaniert worden. Dabei fielen eine Leckage in einer Trinkwasserleitung sowie zwei defekte Absperrventile in einer Heizungsleitung auf. Diese Mängel wurden durch eine Sanitärfirma behoben. Leider beließ es der Installateur nicht dabei sondern entfernte bei dieser Gelegenheit eigenständig und ohne Auftrag noch gleich ein paar Be- und Entlüftungsventile, deren Funktion sich ihm nicht erschloss. Und weil aus den Leitungen kein Wasser kam, erachtete er es auch für unnötig, die nunmehr offenen Anschlüsse abzudichten. Anschließend spachtelte der Fliesenleger die Anschlüsse zu und verputzte die Wand. </p>



<p>Was der Klempner nicht wusste: Die Ventile dienten zur Be- und Entlüftung der Trockensteigleitung. Eine solche Leitung wird nur in einem Brandfall genutzt: Die Feuerwehr speist mit ihren Pumpen im Erdgeschoss Wasser ein und der Löschtrupp schließt im jeweiligen Stockwerk seine Schläuche daran an.</p>



<p>Derselbe Raum ein halbes Jahr später: An der Markierung 1 (Foto oben) war das Wasser aus der Wand ausgetreten und hatte bei Markierung 2 den Wandputz ausgespült. Als nun die Einsatzkräfte Wasser in die Leitung pumpten, löste sich einer der Spachtelpfropfen und parallel zu den Löschmaßnahmen im 10. OG wurde auch im Stockwerk darüber unfreiwillig „gelöscht“&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/09/Be-und-entlueftungsventil-wasserschaden.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/09/Be-und-entlueftungsventil-wasserschaden.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Rauchwarnmelder von Techem – Jetzt auch mit digitaler Infrastruktur für zweimal monatlich automatische Funk-Ferninspektion</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Jul 2021 19:30:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchmelder]]></category>
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		<category><![CDATA[Techem]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG118]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Techem ergänzt sein Serviceportfolio um den Rauchwarnmelder Service Plus. Damit können Funk- Rauchwarnmelder zweimal monatlich automatisch auf ihre ordnungsgemäße Funktion geprüft werden. Deutschlandweit betreibt der führende Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude knapp 9 Millionen Rauchwarnmelder, davon rund 8 Millionen mit Funk-Ferninspektion. Mittels digitaler Prozesse werden die Ergebnisse der Funk-Ferninspektion automatisch an Techem übermittelt und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Techem ergänzt sein Serviceportfolio um den Rauchwarnmelder Service Plus. Damit können Funk- Rauchwarnmelder zweimal monatlich automatisch auf ihre ordnungsgemäße Funktion geprüft werden. Deutschlandweit betreibt der führende Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude knapp 9 Millionen Rauchwarnmelder, davon rund 8 Millionen mit Funk-Ferninspektion.</p>



<p>Mittels digitaler Prozesse werden die Ergebnisse der Funk-Ferninspektion automatisch an Techem übermittelt und online im Kundenportal bereitgestellt. </p>



<p>Der neue Service basiert auf einer digitalen Infrastruktur, mit der die Ergebnisse der Geräteinspektion per Funk an Techem übermittelt und dann online im Kundenportal bereitgestellt werden. Die Sicherheit der Bewohner und der Liegenschaft wird dadurch deutlich erhöht, die Wahrscheinlichkeit eines unentdeckt defekten Rauchwarnmelders gegenüber der sonst üblichen, lediglich jährlich erfolgenden Funktionsprüfung, minimiert. Macht ein Defekt einen Austausch erforderlich, wird der Wechsel unmittelbar und automatisiert in die Wege geleitet. Zugleich wird das Haftungsrisiko minimiert, da Vermieter und Eigentümer das gesetzliche Schutzziel der ständigen Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder deutlich besser erfüllen. </p>



<p>„Mit dem Rauchwarnmelder Service Plus entlasten wir Immobilieneigentümer in mehrfacher Hinsicht“, so Nicolai Kuß aus der Geschäftsführung von Techem. „Sie können damit nicht nur Zeit und Aufwand bei der Einhaltung der Rauchwarnmelderpflicht sparen, sondern erhalten gleichzeitig lückenlose Transparenz und ein minimiertes Haftungsrisiko. Dafür setzen wir auf smarte Multisensorgeräte mit Mehrwertdiensten auf Basis unserer digitalen Infrastruktur in Gebäuden. Die Automatisierung bedeutet auch für Bewohner mehr Komfort, Service und Sicherheit. Um ihren Verpflichtungen nachzukommen, sollten Eigentümer und Vermieter daher auf moderne Funk-Ferninspektion setzen.“</p>



<p>Die Ausstattung von Immobilien mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland gesetzliche Pflicht in Neu- und Umbauten, in 15 Bundesländern auch in Bestandsbauten. Für die fachgerechte Installation und Instandhaltung der Geräte ist der Eigentümer verantwortlich&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/07/Digital-komfortabel-rauchwarnmelder.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/07/Digital-komfortabel-rauchwarnmelder.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>In Köln + online: VdS-Fachtagung „Sanierung und Regulierung von Sachschäden“ am 24.08.2021 – Brand, Leitungswasser, Schimmel</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/in-koeln-online-vds-fachtagung-sanierung-und-regulierung-von-sachschaeden-am-24-08-2021-brand-leitungswasser-schimmel/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=in-koeln-online-vds-fachtagung-sanierung-und-regulierung-von-sachschaeden-am-24-08-2021-brand-leitungswasser-schimmel</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Jun 2021 18:24:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Leitungswasser]]></category>
		<category><![CDATA[Sanierung]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensprävention]]></category>
		<category><![CDATA[Schimmel]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG117]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kompetentes und schnelles Handeln unmittelbar nach dem Auftreten von Brand-, Leitungswasseroder Schimmelpilzschäden ist wichtig, um die Schäden so kostensparend und zügig wie möglich sanieren und regulieren zu können. Hier ist aktuelles Fachwissen gefragt. Die VdS-Fachtagung richtet sich daher an Schadenregulierer bei Versicherungen sowie die am Sanierungsprozess beteiligten Dienstleister. Informationen zur Fachtagung Die Bandbreite möglicher Sachschäden [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Kompetentes und schnelles Handeln unmittelbar nach dem Auftreten von Brand-, Leitungswasseroder Schimmelpilzschäden ist wichtig, um die Schäden so kostensparend und zügig wie möglich sanieren und regulieren zu können. Hier ist aktuelles Fachwissen gefragt. Die VdS-Fachtagung richtet sich daher an Schadenregulierer bei Versicherungen sowie die am Sanierungsprozess beteiligten Dienstleister.</p>



<h2>Informationen zur Fachtagung</h2>



<p>Die Bandbreite möglicher Sachschäden ist vielfältig. In jedem Fall ist kompetentes, schnelles und zielgerichtetes Handeln unmittelbar nach einem Schaden Grundvoraussetzung für die zügige und kostenbewusste Sanierung und Regulierung der Schäden. </p>



<p>Diese VdS-Fachtagung hat sowohl Schäden aufgrund eines Brandereignisses als auch Schäden durch Leitungswasser ggf. in Kombination mit Schimmelschäden im Fokus. Erfahrene Praktiker aus den verschiedensten Einsatzbereichen werden über ihre Erfahrungen bei der Bewertung und Sanierung dieser Sachschäden berichten.</p>



<p>So spricht zum Beispiel Schadenexperte Dr. Georg Scholzen von der Westfälische Provinzial Versicherung AG, Münster, zum Thema: Leitungswasserschäden – das Sorgenkind der Versicherungswirtschaft. Er gibt einen Gesamtüberblick und zeigt die Entwicklung auf. Schwerpunkt sind: Alte und neuartige Korrosionsschäden in der Trinkwasserinstallation, Richtlinien zur Leitungswasserschadensanierung VdS 3150 und Ansätze zur Schadenprävention. Weiter Informationen zum Thema finden Sie auch unter </p>



<p><a href="http://Die Bandbreite möglicher Sachschäden ist vielfältig. In jedem Fall ist kompetentes, schnelles und zielgerichtetes Handeln unmittelbar nach einem Schaden Grundvoraussetzung für die zügige und kostenbewusste Sanierung und Regulierung der Schäden. Diese VdS-Fachtagung hat sowohl Schäden aufgrund eines Brandereignisses als auch Schäden durch Leitungswasser ggf. in Kombination mit Schimmelschäden im Fokus. Erfahrene Praktiker aus den verschiedensten Einsatzbereichen werden über ihre Erfahrungen bei der Bewertung und Sanierung dieser Sachschäden berichten. So spricht zum Beispiel Schadenexperte Dr. Georg Scholzen von der Westfälische Provinzial Versicherung AG, Münster, zum Thema: Leitungswasserschäden – das Sorgenkind der Versicherungswirtschaft. Er gibt einen Gesamtüberblick und zeigt die Entwicklung auf. Schwerpunkt sind: Alte und neuartige Korrosionsschäden in der Trinkwasserinstallation, Richtlinien zur Leitungswasserschadensanierung VdS 3150 und Ansätze zur Schadenprävention. Weiter Informationen zum Thema finden Sie auch unter Warum korrodieren Metalle und warum sind sie für eine Vielzahl der Leitungswasserschäden in der verbundenen Wohngebäudeversicherung verantwortlich? Dr. Georg Scholzen gibt die Antwort - Wohnungswirtschaft- heute">Warum korrodieren Metalle und warum sind sie für eine Vielzahl der Leitungswasserschäden in der verbundenen Wohngebäudeversicherung verantwortlich? Dr. Georg Scholzen gibt die Antwort &#8211; Wohnungswirtschaft- heute</a></p>



<p>Für den Bereich Brandschadensanierung wurde vor mehr als 20 Jahren mit der Leitlinie zur Brandschadensanierung VdS 2357 erstmals ein praxisgerechtes Konzept für den Umgang mit erkalteten Brandstellen zur Verfügung gestellt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der eingeschlagene Weg richtig und notwendig war. Seither wird die VdS 2357 regelmäßig fortgeschrieben und an die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsschutz-, Gefahrstoff- und Biostoffrecht angepasst.</p>



<h2>Zielgruppen</h2>



<p>Diese Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Sach-Schadenregulierer der Versicherer – insbesondere Neueinsteiger in die Schadenregulierung – aber auch an alle in den Regulierungsprozess eingebundene Dienstleister, die&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/veranstaltung-vds-brandschutz-schimmel.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/06/veranstaltung-vds-brandschutz-schimmel.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/in-koeln-online-vds-fachtagung-sanierung-und-regulierung-von-sachschaeden-am-24-08-2021-brand-leitungswasser-schimmel/">In Köln + online: VdS-Fachtagung „Sanierung und Regulierung von Sachschäden“ am 24.08.2021 – Brand, Leitungswasser, Schimmel</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ersatz der Brandfolgekosten eines Mieters? Wer soll das bezahlen, Herr Senk?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/ersatz-der-brandfolgekosten-eines-mieters-wer-soll-das-bezahlen-herr-senk-2/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ersatz-der-brandfolgekosten-eines-mieters-wer-soll-das-bezahlen-herr-senk-2</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 May 2021 13:00:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG152]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsbrand]]></category>
		<category><![CDATA[WolfRüdiger Senk]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kommt es infolge eines Feuer- oder auch sonstigen Schadenfalls zur Unbewohnbarkeit von Mietwohnungen, besteht auf Seiten der Mieter meist die Erwartungshaltung, dass der Vermieter sich um Bereitstellung alternativen Wohnraumes kümmern müsse oder gar für beschädigten Hausrat einzustehen habe. Dieser Erwartungshaltung, die oftmals noch durch den Einsatz willfähriger Sensationspresse, die bereitwillig den „armen Mietern“ gegen die [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Kommt es infolge eines Feuer- oder auch sonstigen Schadenfalls zur <strong>Unbewohnbarkeit von Mietwohnungen</strong>, besteht auf Seiten der Mieter meist die Erwartungshaltung, dass der Vermieter sich um <strong>Bereitstellung alternativen Wohnraumes</strong> kümmern müsse oder gar für <strong>beschädigten Hausrat einzustehen</strong> habe. Dieser Erwartungshaltung, die oftmals noch durch den Einsatz willfähriger Sensationspresse, die bereitwillig den „armen Mietern“ gegen die „bösen Vermieter“ zur Seite springt, mit öffentlichem Druck unterlegt wird, hat das <strong>Amtsgericht München</strong> unmissverständlich einen Riegel vorgeschoben <strong>(Urteil vom 16. November 2019, Az.: 414 C 22911/18)</strong>.</p>



<p>Dem Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter war ein Feuerschaden in einem Mietshaus in München vorangegangen, in welchem die Kläger eine Sechszimmerwohnung für eine monatliche Kaltmiete von 2.300,00 EUR von den Beklagten gemietet hatten. Am 25.12.2015 kam es wohl aufgrund einer aus einem vollen Aschenbecher herausgefallenen Zigarette in einer höhergelegenen Wohnung des Hauses zu einem Feuer, wobei aufgrund der Löscharbeiten auch Löschwasser in die <strong>darunter belegene Wohnung der Kläger eindrang und diese unbewohnbar</strong> machte.</p>



<h2>Aussetzung der Mietzahlungen</h2>



<p>Daraufhin vereinbarten die Parteien die Aussetzung der Mietzahlungen bis zum Wiederbezug der Wohnung nach Abschluss der erforderlichen Renovierungsarbeiten sowie eine vorzeitige Erstattung der von den Klägern geleisteten Mietkaution. Die Kläger zogen alsdann für sechs Tage in ein Hotel in München, verbrachten anschließend eine Woche in einem Hotel in Timmendorfer Strand, sowie in der Zeit vom 11.01.bis 13.03.2016 in ein möbliertes Loft in München. Ab dem 15.03.2016 mieteten sie eine Vierzimmerwohnung in München, die in der Größe in etwa der bisherigen Sechszimmerwohnung entsprach, zu einem monatlichen Mietzins von 2.900,00 EUR kalt an. </p>



<p>Ende April 2017 teilten die Beklagten den Klägern mit, dass die Renovierungsarbeiten deren bisheriger Wohnung zum 01.08.2017 abgeschlossen sein würden, so dass ein Wiederbezug alsdann möglich sei. Daraufhin kündigten die Kläger das Mietverhältnis am 06.06.2017 außerordentlich, was die Beklagten auch akzeptierten.</p>



<h2>Steht dem Mieter Aufwendungsersatz zu?</h2>



<p>In der Folge verlangten die Kläger von den Beklagten die Erstattung der Unterbringungskosten für sich und ihre Kinder in einer Gesamthöhe von 61.084,25 EUR, von denen sie einen Betrag von 42.063,43 EUR für ersparte Mietzahlungen in Abzug brachten. Sie begründeten ihre Forderung damit, dass ihnen während der Dauer der Renovierung der in Folge des Brandes unbewohnbaren Wohnung Aufwendungsersatz nach § 555a Abs. 3 Satz 1 BGB zustünde, wonach der Vermieter dem Mieter die diesem während einer Instandhaltungs- bzw. -setzungsmaßahme entstandenen Kosten in angemessenem Umfang zu ersetzen habe.</p>



<p>Dies bestritten die Beklagten, die sich darauf beriefen, dass die Aufwendungen der Kläger, deren Angemessenheit sie gleichfalls bestritten, nicht infolge der Instandsetzung der Wohnung sondern aufgrund des Feuerschadens entstanden seien&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/05/Recht-brandfolgekosten-eines-mieters-.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/05/Recht-brandfolgekosten-eines-mieters-.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/ersatz-der-brandfolgekosten-eines-mieters-wer-soll-das-bezahlen-herr-senk-2/">Ersatz der Brandfolgekosten eines Mieters? Wer soll das bezahlen, Herr Senk?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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		<title>Brandschutz in Wohnhochhäusern rettet Leben &#8211; VPB empfiehlt Bauherren frühe Kontrolle bei Neubau und Komplettsanierung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Oct 2020 19:54:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Bauherren]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Hochhaus]]></category>
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		<category><![CDATA[Sanierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele haben die Bilder vom brennenden Grenfell Tower in London noch vor Augen: Im Sommer 2017 stand das Wohnhochhaus in der britischen Hauptstadt in Flammen, 71 Menschen kamen dabei ums Leben, 233 verloren ihre Wohnung. „Das Beispiel zeigt, wie wichtig der konstruktive bauliche Brandschutz in Geschosswohnungsbauten ist“, konstatiert Dipl.-Ing, (FH) Marc Ellinger, Sachverständiger beim Verband [&#8230;]</p>
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<p>Viele haben die Bilder vom brennenden Grenfell Tower in London noch vor Augen: Im Sommer 2017 stand das Wohnhochhaus in der britischen Hauptstadt in Flammen, 71 Menschen kamen dabei ums Leben, 233 verloren ihre Wohnung. </p>



<p>„Das Beispiel zeigt, wie wichtig der konstruktive bauliche Brandschutz in Geschosswohnungsbauten ist“, konstatiert Dipl.-Ing, (FH) Marc Ellinger, Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren und Leiter des VPB-Büros Freiburg-Südbaden.</p>



<h2>Türen haben auch brandschutztechnische Funktionen</h2>



<p>Auch in Deutschland werden Geschosswohnungsbauten wie auch Wohnhochhäuser immer beliebter. Wer sich dort eine Eigentumswohnung kauft, sollte sich darauf verlassen können, dass der Brandschutz gewährleistet ist. </p>



<p>„Wohnungstrennwände und Wohnungstrenndecken, also jene Bauteile, die die eigene Wohnung von anderen Wohnungen seitlich, oben und unten sowie vom Treppenhaus und Erschließungsflur trennen, haben neben dieser trennenden auch noch brandschutztechnische Funktionen. Sie sollen die Wohnung vor den Einwirkungen eines Brandes in einer benachbarten Wohnung, dem Treppenhaus oder dem Flur schützen, speziell vor den toxischen Brandgasen“, erläutert Marc Ellinger. </p>



<p>„Dazu müssen diese Bauteile einmal ausreichend feuerbeständig sein und zum anderen auch einen rauchdichten Abschluss garantieren, gegen die Rauchgase, die bei Bränden entstehen.“ Rauchgase gelten als besonders gefährlich und gehören zu den Haupttodesursachen bei Bränden, noch vor dem Feuer selbst.</p>



<h2>Deckendurchbrüche sind Schwachstellen des Brandschutzes</h2>



<p>„Mauerwerkswände sind stets dann rauchdicht, wenn sie vollflächig verputzt sind und keine Durchbrüche haben“, erklärt der Sachverständige. Bei Wohnungstrennwänden ist das üblicherweise der Fall. Anders verhält es sich bei Geschosstrenndecken. </p>



<p>Sie haben planmäßige Löcher, um die zahlreichen senkrecht verlaufenden Ver- und Entsorgungsleitungen durch das Gebäude zu führen. Diese Deckendurchbrüche sind deshalb unter brandschutztechnischen Gesichtspunkten auch die Schwachstellen des Brandschutzes. </p>



<p>„Diese Deckenaussparungen müssen nach der Installation aller Leitungen vollständig ausbetoniert werden“, erklärt Bauherrenberater Ellinger und weiß, wie schwierig dies angesichts der Vielzahl an Leitungen ist. „Die Leitungen selbst müssen mit Brandschutzummantelungen versehen sein, brennbare Kunststoffleitungen brauchen Brandschutzmanschetten. Dies gilt auch für die Elektroleitungstrassen.“ </p>



<p>Damit die Ausführung dieser Arbeiten technisch gelingt, muss die Bauleitung die Handwerker sorgfältig überwachen&#8230;</p>



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		<title>Lithium-Ionen-Akku eines Spielzeughelikopters explodiert beim Laden im Mieterkeller. Wer zahlt denn den Brandschaden, Herr Senk?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jul 2020 18:56:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[energie.]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[energie AG10]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Lithium]]></category>
		<category><![CDATA[Senk]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Elektrifizierung unserer Umwelt schreitet nicht zuletzt dank der immer leistungsfähigeren Lithium- Ionen-Akkus unaufhaltsam voran. Dass diese Technologie jedoch auch ihre Risiken birgt, macht sich nicht jeder Anwender ausreichend bewusst, wie sich aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Landgericht Coburg entnehmen lässt (Urteil vom 22. Januar 2020, Az.: 23 O 464/17). Gegenstand dieses Rechtsstreits war [&#8230;]</p>
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<p>Die Elektrifizierung unserer Umwelt schreitet nicht zuletzt dank der immer leistungsfähigeren Lithium- Ionen-Akkus unaufhaltsam voran. Dass diese Technologie jedoch auch ihre Risiken birgt, macht sich nicht jeder Anwender ausreichend bewusst, wie sich aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Landgericht Coburg entnehmen lässt (Urteil vom 22. Januar 2020, Az.: 23 O 464/17).</p>



<p>Gegenstand dieses Rechtsstreits war ein Brandschaden an einem Gebäude, der durch den beim Aufladen explodierten Akku eines Spielzeughelikopters, den ein Mieter zum Aufladen im Keller des Hauses auf einem Wäschetrockner abgestellt hatte, ausgelöst wurde. In unmittelbarer Nähe befanden sich allerlei brennbare Gegenstände wie ein Textilkoffer, weitere elektrische Gerätschaften sowie eine Holzsauna. </p>



<p>Nach dem Beginn des Ladevorgangs hatte sich der Mieter in seine Wohnung begeben. Als nach kurzer Zeit der Akku des Spielzeugs explodierte, beschädigte das übergreifende Feuer den Keller sowie das Treppenhaus des Miethauses bis in das Dachgeschoss. </p>



<p>Der Gebäudeversicherer regulierte daraufhin den Schaden an der Immobilie, verlangte alsdann aber aus übergegangenem Recht nach § 86 VVG die teilweise Erstattung der aufgewendeten Kosten von dem Privathaftpflichtversicherer des Mieters. </p>



<p>Der Versicherer begründete seine Forderung damit, dass die Brandgefahr von in dem Hubschrauber verbauten Lithium-Ionen-Akkus hinlänglich bekannt sei, so dass der Mieter dass gebraucht gekaufte Spielzeug nur unter Aufsicht habe laden dürfen.</p>



<h2>Fall landete vor dem Landgericht in Coburg</h2>



<p>Eine derartige Pflicht des Mieters wurde von seinem Privathaftpflichtversicherer jedoch bestritten, so dass der Fall vor dem Landgericht Coburg zur Entscheidung landete. Die Kammer vernahm den Mieter als Zeugen und beauftragte einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Herganges. </p>



<p>Dieser stellte zunächst fest, dass in dem Hubschrauber tatsächlich ein Lithium-Ionen-Akku verbaut war und konstatierte, dass diese tatsächlich eine deutlich erhöhte Brand- bzw. Explosionsgefahr aufwiesen, wenn zuvor eine Tiefenentladung stattgefunden habe oder der Akku mechanisch vorgeschädigt sei. </p>



<p>Zwar ließ sich aufgrund dessen, dass der Mieter das Spielzeug gebraucht erworben hatte, nicht mehr rekonstruieren, weshalb der Akku explodierte. Das Gericht ging jedoch aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen davon aus, dass der Mieter den Schaden fahrlässig herbeigeführt hatte, da er den Akku in Unkenntnis über den Zustand und die Betriebssicherheit des Gerätes in brennbarer Umgebung aufgeladen hatte, ohne diesen Vorgang zu überwachen bzw. den Ladevorgang in einer sicheren, nicht brennbaren Umgebung durchzuführen. </p>



<p>Auf neu gekaufte Geräte dürfte diese Entscheidung zwar nicht ohne weiteres anwendbar sein, jedoch illustriert der Rechtsstreit anschaulich, welche unbekannten Brandlasten in normalen Haushalten schlummern, da in einer Vielzahl moderner Elektrogeräte vom Smartphone über Elektrofahrräder bis hin zu Kinderspielzeugen diese Akkutechnologie verbaut ist.</p>



<h2>Viele Mieter besitzen keine Privathaftpflichtversicherung</h2>



<p>Berücksichtigt man ferner, dass ein erheblicher Teil der Mieter noch nicht einmal über eine Privathaftpflichtversicherung – wie im vorliegenden Fall – verfügt, besteht auf Seiten der Gebäudeversicherer Anlass zu ernster Besorgnis&#8230;</p>



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		<title>Im Brandschutz ist das „Keep it simple, keep it small“- Prinzip, besser noch „Keep it autark“, sicherer als die multifunktionale Vernetzung</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/im-brandschutz-ist-das-keep-it-simple-keep-it-small-prinzip-besser-noch-keep-it-autark-sicherer-als-die-multifunktionale-vernetzung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=im-brandschutz-ist-das-keep-it-simple-keep-it-small-prinzip-besser-noch-keep-it-autark-sicherer-als-die-multifunktionale-vernetzung</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2020 19:56:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Großprojekte]]></category>
		<category><![CDATA[technik AG107]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unser ganzes Leben wird immer smarter. Ob via Mobiltelefon, in Autos oder Gebäuden, die Vernetzung nimmt stetig zu und erleichtert vieles. Allerdings birgt die ungehemmte Kopplung verschiedener Bereiche auch Risiken. Vor allem beim anlagentechnischem Brandschutz. Deshalb werden heutige Großbauprojekte auch immer seltener termin- und kostengerecht abgeschlossen. Ein häufiger Grund für die teils drastischen Verzögerungen ist [&#8230;]</p>
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<p>Unser ganzes Leben wird immer smarter. Ob via Mobiltelefon, in Autos oder Gebäuden, die Vernetzung nimmt stetig zu und erleichtert vieles. Allerdings birgt die ungehemmte Kopplung verschiedener Bereiche auch Risiken. Vor allem beim anlagentechnischem Brandschutz. </p>



<p>Deshalb werden heutige Großbauprojekte auch immer seltener termin- und kostengerecht abgeschlossen. Ein häufiger Grund für die teils drastischen Verzögerungen ist ein wegen zu vieler Verflechtungen dann nicht mehr störungsfrei zu realisierender Brandschutz. </p>



<p>Zu diesem einstimmigen Ergebnis sind die Experten im Rahmen der VdS-BrandSchutzTage in Köln gekommen. Die Diskussionsrunde zum Thema „Vernetzter Brandschutz – Chancen und Risiken“ hat gezeigt, dass es besonders bei großen und komplexen Gebäuden meist nicht förderlich ist, alle denkbaren technischen Vernetzungen und Abhängigkeiten auch zu realisieren. </p>



<p>Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) sowie die VdS Schadenverhütung GmbH empfehlen bei großen und komplexen Gebäuden die Steuerung des anlagentechnischen Brandschutzes lieber in kleinen, überschaubaren Flächen und Gruppen umzusetzen und erteilen der großflächigen und multifunktionalen Vernetzung damit eher eine Absage. </p>



<p>Diese Ansicht kollidiert allerdings immer häufiger mit den Vorstellungen der Bauherren und Architekten, die die modernen Möglichkeiten der vollständigen Vernetzung von Gebäuden, Haustechnik und Brandschutz umfangreich ausschöpfen wollen. </p>



<p>Trendige, einzigartige Bauwerke – natürlich offen, smart und komplett vernetzt. Möglichst viele Systeme sollen miteinander verbunden sein und gemeinsam genutzt werden. Schnell und meist unbemerkt werden dabei die Einsatz- und Funktionsgrenzen einzelner Systeme ausgereizt oder nicht mehr nachvollziehbar hinterlegt. </p>



<p>Damit steigt das Risiko einer Katastrophe drastisch an. Soll nämlich ein System oder Leitungsweg Leistungen für ein anderes zusätzlich übernehmen und fällt dann in der Kette nur eine Komponente, etwa durch Überspannung, falsche Verdrahtung oder überlastete Anschlüsse usw., aus, funktioniert das gesamte Szenario nicht mehr. Der Verlust des vollständigen Brandabschnitts ist im Ernstfall zu erwarten. </p>



<h2>Einfache Vernetzung und übersichtliche Begrenzung</h2>



<p>Dipl.-Ing. Thomas Hegger, Geschäftsführer des FVLR, rät allen Planern deshalb zu einer klaren Formel: „Keep it simple, keep it small“. Hegger erklärt diesen Leitspruch: „‚Simple‘ bedeutet: Einzelne Systeme bleiben in sich geschlossen und dadurch möglichst überschaubar.“ </p>



<p>Es solle nicht jede Kombination und Mehrfachnutzung ausgenutzt werden, die sich theoretisch anbietet&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/05/Bauen-brandschutz-keep-it-autark.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/05/Bauen-brandschutz-keep-it-autark.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Ersatz der Brandfolgekosten eines Mieters. Wer soll das bezahlen, Herr Senk?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/ersatz-der-brandfolgekosten-eines-mieters-wer-soll-das-bezahlen-herr-senk/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ersatz-der-brandfolgekosten-eines-mieters-wer-soll-das-bezahlen-herr-senk</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Apr 2020 17:53:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Führung/Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG138]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensprävention]]></category>
		<category><![CDATA[Senk]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungsbrand]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kommt es infolge eines Feuer- oder auch sonstigen Schadenfalls zur Unbewohnbarkeit von Mietwohnungen, besteht auf Seiten der Mieter meist die Erwartungshaltung, dass der Vermieter sich um Bereitstellung alternativen Wohnraumes kümmern müsse oder gar für beschädigten Hausrat einzustehen habe. Dieser Erwartungshaltung, die oftmals noch durch den Einsatz willfähriger Sensationspresse, die bereitwillig den „armen Mietern“ gegen die [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Kommt es infolge eines Feuer- oder auch sonstigen Schadenfalls zur Unbewohnbarkeit von Mietwohnungen, besteht auf Seiten der Mieter meist die Erwartungshaltung, dass der Vermieter sich um Bereitstellung alternativen Wohnraumes kümmern müsse oder gar für beschädigten Hausrat einzustehen habe. </p>



<p>Dieser Erwartungshaltung, die oftmals noch durch den Einsatz willfähriger Sensationspresse, die bereitwillig den „armen Mietern“ gegen die „bösen Vermieter“ zur Seite springt, mit öffentlichem Druck unterlegt wird, hat kürzlich das Amtsgericht München unmissverständlich einen Riegel vorgeschoben (Urteil vom 16. November 2019, Az.: 414 C 22911/18).</p>



<p>Dem Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter war ein Feuerschaden in einem Mietshaus in München vorangegangen, in welchem die Kläger eine Sechszimmerwohnung für eine monatliche Kaltmiete von 2.300,00 EUR von den Beklagten gemietet hatten. Am 25.12.2015 kam es wohl aufgrund einer aus einem vollen Aschenbecher herausgefallenen Zigarette in einer höhergelegenen Wohnung des Hauses zu einem Feuer, wobei aufgrund der Löscharbeiten auch Löschwasser in die darunter belegene Wohnung der Kläger eindrang und diese unbewohnbar machte.</p>



<h2>Aussetzung der Mietzahlungen</h2>



<p>Daraufhin vereinbarten die Parteien die Aussetzung der Mietzahlungen bis zum Wiederbezug der Wohnung nach Abschluss der erforderlichen Renovierungsarbeiten sowie eine vorzeitige Erstattung der von den Klägern geleisteten Mietkaution. </p>



<p>Die Kläger zogen alsdann für sechs Tage in ein Hotel in München, verbrachten anschließend eine Woche in einem Hotel in Timmendorfer Strand, sowie in der Zeit vom 11.01.bis 13.03.2016 in ein möbliertes Loft in München. Ab dem 15.03.2016 mieteten sie eine Vierzimmerwohnung in München, die in der Größe in etwa der bisherigen Sechszimmerwohnung entsprach, zu einem monatlichen Mietzins von 2.900,00 EUR kalt an. </p>



<p>Ende April 2017 teilten die Beklagten den Klägern mit, dass die Renovierungsarbeiten deren bisheriger Wohnung zum 01.08.2017 abgeschlossen sein würden, so dass ein Wiederbezug alsdann möglich sei. Daraufhin kündigten die Kläger das Mietverhältnis am 06.06.2017 außerordentlich, was die Beklagten auch akzeptierten.</p>



<h2>Steht dem Mieter Aufwendungsersatz zu?</h2>



<p>In der Folge verlangten die Kläger von den Beklagten die Erstattung der Unterbringungskosten für sich und ihre Kinder in einer Gesamthöhe von 61.084,25 EUR, von denen sie einen Betrag von 42.063,43 EUR für ersparte Mietzahlungen in Abzug brachten. </p>



<p>Sie begründeten ihre Forderung damit, dass ihnen während der Dauer der Renovierung der in Folge des Brandes unbewohnbaren Wohnung Aufwendungsersatz nach § 555a Abs. 3 Satz 1 BGB zustünde, wonach der Vermieter dem Mieter die diesem während einer Instandhaltungs- bzw. -setzungsmaßahme entstandenen Kosten in angemessenem Umfang zu ersetzen habe. </p>



<p>Dies bestritten die Beklagten, die sich darauf beriefen, dass die Aufwendungen der Kläger, deren Angemessenheit sie gleichfalls bestritten, nicht infolge der Instandsetzung der Wohnung sondern aufgrund des Feuerschadens entstanden seien. </p>



<p>Mit dieser Rechtsauffassung fanden sie auch Gehör vor dem angerufenen Amtsgericht München, das mit absolut nachvollziehbarer Logik feststellte, dass die klägerischen Aufwendungen adäquat kausal auf den Wohnungsbrand zurückzuführen seien und nicht etwa auf die daraufhin erforderlichen Renovierungsmaßnahmen. Insbesondere stellte das Gericht darauf ab, dass bei einem nach Vertragsschluss auftretenden Mangel der Mietsache gemäß § 536a Abs. 1 BGB der Vermieter nur dann haftet, wenn dieser aufgrund eines vom Vermieter zu vertretenden Umstandes auftritt bzw. der Vermieter mit der Mängelbeseitigung im Verzug sei. </p>



<p>Da entsprechende Tatsachen von den Klägern nicht vorgetragen wurden und auch sonst keine diesbezüglichen Anhaltspunkte für ein Verschulden der Vermieter vorlagen, wies das Gericht die Klage folgerichtig ab.</p>



<p>Dieses Urteil wurde inzwischen – nach Rücknahme der Berufung durch die Kläger – rechtskräftig.</p>



<h2>Abschluss maßgeschneiderter Versicherungslösungen hilfreich</h2>



<p>Sehr zu begrüßen ist aus Vermietersicht die Klarheit, mit der das Gericht die eindeutige Regelung in den mietrechtlichen Vorschriften des BGB angewandt hat, dies umso mehr, als in der Rechtsprechung gelegentlich die Tendenz zu beobachten ist, den „armen Mietern“ unbedingt hilfreich zur Seite stehen zu wollen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/04/Fueko-Senk-Brandfolgekosten.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/04/Fueko-Senk-Brandfolgekosten.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Wo viel Rauch ist… Neun Gerichtsurteile zum Thema Schornstein und Feuerstelle</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wo-viel-rauch-ist-neun-gerichtsurteile-zum-thema-schornstein-und-feuerstelle/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wo-viel-rauch-ist-neun-gerichtsurteile-zum-thema-schornstein-und-feuerstelle</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jan 2020 12:46:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[energie.]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[energie AG8]]></category>
		<category><![CDATA[Feuer]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Schornstein]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nur wenige Beeinträchtigungen von außen empfinden Nachbarn als unangenehmer, als wenn Rauch auf ihr Grundstück oder in ihre Wohnräume dringt. Außerdem können durch falsch eingestellte Kaminanlagen größte gesundheitliche Gefahren entstehen. Deswegen gibt es in diesem Bereich strenge gesetzliche Vorschriften. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS fasst in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zusammen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Nur wenige Beeinträchtigungen von außen empfinden Nachbarn als unangenehmer, als wenn Rauch auf ihr Grundstück oder in ihre Wohnräume dringt. Außerdem können durch falsch eingestellte Kaminanlagen größte gesundheitliche Gefahren entstehen. Deswegen gibt es in diesem Bereich strenge gesetzliche Vorschriften. </p>



<p>Der Infodienst Recht und Steuern der LBS fasst in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zusammen – von der Gestattung eines Kaminanschlusses innerhalb einer Eigentümergemeinschaft bis zu den Anforderungen an einen Holzofen.</p>



<h2>Kaminfeuer, wie oft?</h2>



<p>Das Argument, ein Kamin werde nur höchst selten genutzt, bewahrt einen Immobilienbesitzer nicht vor der Kehrpflicht. Das musste ein Betroffener erfahren, der behauptete, den Kamin lediglich zwei bis drei Mal pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Eine jährliche Reinigung hielt er deswegen für unnötig. </p>



<h2>Asche in den Müll</h2>



<p>Doch das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen 6 S 1089/07) sah das anders. Die Juristen bestätigten eine Zwangsgeldandrohung in Höhe von 500 Euro, falls der Mann den zuständigen Schornsteinmeister seine Anlage nicht prüfen und kehren lasse.</p>



<p>Mieter dürften sich im Regelfall darüber freuen, wenn ihnen der Eigentümer eine Wohnung mit offenem Kamin zur Verfügung stellt. Doch dieser geht damit auch ein gewisses Risiko ein. Im konkreten Fall entsorgte ein Besucher des Mieters 20 Stunden alte Asche in einem Mülleimer – und verursachte dadurch einen Brandschaden. </p>



<p>Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 209 C 456/15) ging von einem fahrlässigen Verhalten aus, für das der Eigentümer hafte, denn er habe ja durch das Einrichten des Kamins auch eine erhöhte Betriebsgefahr geschaffen. Hier sei die Instandsetzungspflicht des Vermieters für das vermietete Objekt entscheidend.</p>



<h2>Wie oft darf „gefegt“ werden?</h2>



<p>Der „Segen“ für einen Kamin und dazugehörige Anlagen erfolgt durch den sogenannten „Feuerstättenbescheid“. Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der die Unbedenklichkeit der Einrichtung bestätigt bzw. erforderliche Maßnahmen festlegt. Ein Immobilienbesitzer wurde dazu verpflichtet, Schornsteinfegerarbeiten künftig zweimal jährlich und nicht mehr nur einmal durchführen zu lassen&#8230;</p>



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