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	<title>Betriebskosten aktuell AG70 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Betriebskosten aktuell AG70 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Das Gute muss man nicht neu erfinden, sondern kann es auch mal kopieren – auch bei der Grundsteuer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Apr 2021 18:58:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Breitner]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG70]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Leserinnen und Leser, der Hamburger Senat hat vor einigen Tagen ein eigenes Modell zur Neuberechnung der Grundsteuer beschlossen, das von 2025 an umgesetzt werden soll. Im Kern handelt es sich dabei um ein sogenanntes Wohnlagenmodell, bei dem neben der Wohnlage der Immobilien die Fläche des Grundstücks und die genutzte Wohn- bzw. Gewerbefläche der Gebäude [&#8230;]</p>
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<p><strong>Liebe Leserinnen und Leser, <br></strong>der <strong>Hamburger Senat</strong> hat vor einigen Tagen <strong>ein eigenes Modell zur Neuberechnung der Grundsteuer beschlossen</strong>, das von 2025 an umgesetzt werden soll. Im Kern handelt es sich dabei um ein sogenanntes <strong>Wohnlagenmodell</strong>, bei dem neben der Wohnlage der Immobilien die Fläche des Grundstücks und die genutzte Wohn- bzw. Gewerbefläche der Gebäude berücksichtigt werden. </p>



<p>Das Gute muss man nicht neu erfinden, sondern kann es auch mal kopieren. Vor allem im norddeutschen Raum. Hamburg zeigt, wie die Reform der Grundsteuer das bezahlbare Wohnen nicht gefährden wird. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold sollte sich an ihren rot-grünen Senatskolleginnen und Senatskollegen ein Beispiel nehmen und sich am Hamburger Weg orientieren.</p>



<h2>Neue Grundsteuer nicht Preistreiber für die Wohnkosten</h2>



<p>Der Hamburger Weg ist nämlich klug, einfach, überzeugend und transparent. Das jetzt vorgelegte Hamburger Modell wird nach unserer ersten Begutachtung dafür sorgen, dass die neue Grundsteuer nicht als Preistreiber für die Wohnkosten in Hamburg wirkt. </p>



<p>Vor allem zeichnet sich das Hamburger Grundsteuermodell durch seine <strong>Einfachheit </strong>aus. Das sichert, dass die Reform auch wirklich zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden kann und die <strong>staatlichen Behörden bei der Erhebung der Grundsteuer nicht überfordert</strong> werden.</p>



<h2>Bundesmodell sei schwer administrierbar, verfassungsrechtlich bedenklich</h2>



<p>Besonders bedenklich ist die Absicht von Schleswig-Holstein, das Bundesmodell von Finanzminister Olaf Scholz zu übernehmen. Die <strong>Hamburger Finanzverwaltung hat ein vernichtendes Urteil über diesen Reformvorschlag gefällt</strong>. Das Bundesmodell sei schwer administrierbar, verfassungsrechtlich bedenklich, fördere die Segregation in den Wohnquartieren und könne fortlaufend zu steigenden Mietnebenkosten führen. </p>



<p>Der <strong>schleswig-holsteinische Landesrechnungshof</strong> wiederum hat den Finanzbehörden des Landes attestiert, <strong>für die Grundsteuerreform nicht gerüstet zu sein</strong>. Die Finanzämter seien auf diese umfassende Neubewertung der <strong>Immobilien weder technisch noch personell vorbereitet</strong>&#8230;</p>



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		<title>GEWOFAG legt Hausmeisterkosten richtig um, entscheidet der vom DMB Mieterverein München und GEWOFAG beauftragte Schiedsrichter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Apr 2021 18:54:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG70]]></category>
		<category><![CDATA[GEWOFAG]]></category>
		<category><![CDATA[Hausmeister]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach umfangreicher Prüfung hat der von der GEWOFAG und dem DMB Mieterverein München im Juli 2020 eingesetzte Schiedsgutachter jetzt sein Ergebnis vorgestellt: Das Abrechnungsmodell der GEWOFAG, mit dem die Nebenkosten für Hausmeisterleistungen auf die einzelnen Mietparteien umgelegt werden, ist rechtmäßig und ausgesprochen sozial. Der DMB Mieterverein München hatte mit Blick auf die Rückmeldungen von GEWOFAG-Mieterinnen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Nach umfangreicher Prüfung hat der von der GEWOFAG und dem DMB Mieterverein München im Juli 2020 eingesetzte <strong>Schiedsgutachter jetzt sein Ergebnis vorgestellt</strong>: Das <strong>Abrechnungsmodell der GEWOFAG</strong>, mit dem die Nebenkosten für Hausmeisterleistungen auf die einzelnen Mietparteien umgelegt werden, <strong>ist rechtmäßig und ausgesprochen sozial.</strong></p>



<p>Der DMB Mieterverein München hatte mit Blick auf die Rückmeldungen von GEWOFAG-Mieterinnen und -Mietern Überprüfungsbedarf bei der Umlage der Hausmeisterkosten gesehen. Die GEWOFAG reagierte hierauf umgehend mit dem Vorschlag, die Abrechnungspraxis von einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen.</p>



<h2>Keinen globalen Verteilungsschlüssel</h2>



<p>Der Gutachter hält nun ausdrücklich fest, dass die GEWOFAG bei der Abrechnung keinen globalen Verteilungsschlüssel anwendet. <strong>Er bestätigt, dass grundsätzlich nur tatsächlich angefallene Kosten in Rechnung gestellt und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach der Größe der Wohnfläche auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden.</strong> Außerdem wird betont, dass die <strong>umgelegten Kosten freiwillig zum Vorteil der Mieterinnen und Mieter auf den Durchschnittswert des Münchner Mietspiegels begrenzt werden.</strong> Durch diese Deckelung kommt die GEWOFAG ihrer Verantwortung als soziale Vermieterin also vollumfänglich nach.</p>



<p><strong>Dr. Klaus-Michael Dengler</strong>, Geschäftsführer der GEWOFAG: „Ich freue mich sehr über das positive Urteil des Schiedsgutachtens. Für uns ist es die wichtige Bestätigung, dass wir mit unserer Abrechnungsmethodik richtig liegen und es hier keinen Änderungsbedarf gibt. Beim DMB Mieterverein München bedanke ich mich herzlich für die sehr konstruktive und wertvolle Zusammenarbeit. Das Commitment für die Beauftragung und Anerkennung eines gemeinsamen Gutachtens zeigt, dass beide Seiten hier sehr fair agiert haben und die Sachfrage selbst absolut im Vordergrund stand.</p>



<p>Die Zufriedenheit unserer Mieterinnen und Mieter hat für uns ganz besondere Priorität. Wir werden uns daher auch zukünftig für einen sehr guten Service unserer Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie für größtmögliche Transparenz bei der Abrechnung dieser Leistungen einsetzen.“</p>



<h2>Hausmeisterinnen und Hausmeister in knapp 30 Serviceeinheiten organisiert</h2>



<p>Bei der GEWOFAG sind die Hausmeisterinnen und Hausmeister in knapp 30 Serviceeinheiten organisiert. Diese kleinen Teams von drei bis acht Personen sind jeweils für ein bestimmtes Gebiet zuständig. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die zuständigen Fachkräfte zum einen gut mit ihren Siedlungen vertraut sind und sie sich zum anderen jederzeit gegenseitig vertreten können..</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/GEWOFAG-Muenchen-Hausmeisterkosten-Umlage-Mieterverein.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/GEWOFAG-Muenchen-Hausmeisterkosten-Umlage-Mieterverein.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>OVG-Entscheid beschert einen Rückschlag – Was bedeutet der Stopp intelligenter Messsysteme für die Wohnungswirtschaft? Hier die Antwort.</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/ovg-entscheid-beschert-einen-rueckschlag-was-bedeutet-der-stopp-intelligenter-messsysteme-fuer-die-wohnungswirtschaft-hier-die-antwort/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ovg-entscheid-beschert-einen-rueckschlag-was-bedeutet-der-stopp-intelligenter-messsysteme-fuer-die-wohnungswirtschaft-hier-die-antwort</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Apr 2021 18:38:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG70]]></category>
		<category><![CDATA[BSI]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Messen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Marktverfügbarkeitserklärung, mit der das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Anfang 2020 den Startschuss für den verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme gegeben hatte, ist „voraussichtlich rechtswidrig“ und deshalb vorerst ausgesetzt. Demnach sind Messstellenbetreiber – also insbesondere Stadtwerke – bis auf weiteres nicht mehr verpflichtet, Stromzähler auf intelligente Messsysteme umzurüsten. Für die Wohnungswirtschaft bedeutet [&#8230;]</p>
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<p>Die Marktverfügbarkeitserklärung, mit der das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Anfang 2020 den Startschuss für den verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme gegeben hatte, ist „voraussichtlich rechtswidrig“ und deshalb vorerst ausgesetzt. </p>



<p>Demnach sind Messstellenbetreiber – also insbesondere Stadtwerke – bis auf weiteres nicht mehr verpflichtet, Stromzähler auf intelligente Messsysteme umzurüsten. Für die Wohnungswirtschaft bedeutet das keinen unumstößlichen Rückschlag in Sachen Prozessoptimierung, denn Alternativen sind bereits am Markt verfügbar.</p>



<p>Smart Meter haben das Zeug, zur „elektronischen Patientenakte“ der deutschen Energiewirtschaft zu werden. Was beide eint: Vieles spricht für ihren Einsatz, um nützliche Daten besser und schneller verfügbar zu machen. Dennoch gibt es gut begründete Vorbehalte, gerade beim Thema Datenschutz. Auch wegen der hohen Komplexität wurde und wird in Deutschland seit zehn Jahren um ihre Einführung gerungen, während sie in anderen Ländern längst zum Alltag gehören. </p>



<p>Zu Beginn des neuen Jahrzehnts fiel für beide Digitalprojekte dann endlich der Startschuss für den schrittweisen Rollout. Wobei der Auftakt der Smart Meter nur eine geringe öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr. Hingegen sorgt ein aktuelles Gerichtsurteil nun für Furore: Denn nach dem äußerst zähen Anlauf und der bislang eher zögerlichen Umsetzung hat die Einführung intelligenter Messsysteme für den Stromverbrauch in privaten Haushalten nun eine veritable Vollbremsung verordnet bekommen.</p>



<p>Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf die Beschwerde eines privaten Unternehmens sowie von rund 50 Messstellenbetreibern die Vollziehung der Allgemeinverfügung per 5. März 2021 in einem Eilverfahren ausgesetzt. Daraus folgt, dass vorläufig weiterhin andere Messsysteme eingebaut werden dürfen. </p>



<p>Zur Begründung aus der Pressemitteilung des OVG heißt es: „Die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie seien hinsichtlich der Erfüllung der im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und in technischen Richtlinien normierten Interoperabilitätsanforderungen nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zertifiziert. Diese Messsysteme könnten auch nicht zertifiziert werden, weil sie die Interoperabilitätsanforderungen nicht erfüllten.“</p>



<h2>Was intelligente Messsysteme leisten sollen</h2>



<p>Smart Metering mithilfe intelligenter Stromzähler ist zunächst mal eine gute Sache: Es ist die Voraussetzung zur Analyse des individuellen Stromverbrauchs, kann so zum Stromsparen sowie zum Steuern des Verbrauchs und damit positiv zum Klimaschutz beitragen. Perspektivisch fördern intelligente Messsysteme die Möglichkeiten variabler Stromtarife, da sie den Stromverbrauch in Echtzeit messen können. Auch das bietet Potenzial für weitere CO2-Einsparungen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Smart-Meter-OVG-Urteil-Intelligente-Messsysteme.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Smart-Meter-OVG-Urteil-Intelligente-Messsysteme.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Hamburg bekommt ein eigenes Grundsteuerrecht, klug, einfach, überzeugend und transparent – Senat bringt Reform auf den Weg – Das ist geplant</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/hamburg-bekommt-ein-eigenes-grundsteuerrecht-klug-einfach-ueberzeugend-und-transparent-senat-bringt-reform-auf-den-weg-das-ist-geplant/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=hamburg-bekommt-ein-eigenes-grundsteuerrecht-klug-einfach-ueberzeugend-und-transparent-senat-bringt-reform-auf-den-weg-das-ist-geplant</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Apr 2021 18:33:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG70]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Senat hat am 16. März 2021 den Gesetzentwurf zur neuen Hamburger Grundsteuer beschlossen und der Bürgerschaft zur weiteren Beratung vorgelegt. Die bisherige Einheitsbewertung für die Grundsteuer wurde durch das Bundesverfassungsgericht im April 2018 für verfassungswidrig erklärt, eine gesetzliche Neuregelung ist daher zwingend notwendig. Im Zuge der Verabschiedung des neuen bundesrechtlichen Grundsteuer- und Bewertungsrechts wurde [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Senat hat am 16. März 2021 den Gesetzentwurf zur neuen Hamburger Grundsteuer beschlossen und der Bürgerschaft zur weiteren Beratung vorgelegt. Die bisherige Einheitsbewertung für die Grundsteuer wurde durch das Bundesverfassungsgericht im April 2018 für verfassungswidrig erklärt, eine gesetzliche Neuregelung ist daher zwingend notwendig. </p>



<p>Im Zuge der Verabschiedung des neuen bundesrechtlichen Grundsteuer- und Bewertungsrechts wurde 2019 eine Öffnungsklausel vereinbart, die es den Ländern ermöglicht, ein eigenes Modell anzuwenden. Hamburg hatte sich schon 2020 entschieden, einen eigenen Weg zu gehen, um zu vermeiden, dass die stark ansteigende Bodenwertentwicklung auf die Grundsteuer in Hamburg 1:1 durchschlägt und das Wohnen zusätzlich verteuert.</p>



<h2>Der Senat setzt für das ab 2025 geltende Hamburgische Grundsteuergesetz auf ein sogenanntes Wohnlagemodell</h2>



<p>Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Unser einfach anzuwendendes Wohnlagemodell bei der neuen Grundsteuer ist die richtige Antwort auf die teilweise dramatische Bodenwertentwicklung in unserer Stadt. Wir wollen Wohnen in Hamburg nicht weiter verteuern. Gerade günstiges Wohnen haben wir bei den verschiedenen Grundsteuer-Ermäßigungen besonders berücksichtigt. Das Wohnlagemodell ist sehr unbürokratisch, es werden nur wenige und einfach ermittelbare Angaben der Steuerpflichtigen benötigt, was wiederum technisch wenig Aufwand und im Ergebnis geringere Kosten bedeutet.“</p>



<h2>Hintergrund: Wie wird die Grundsteuer zukünftig berechnet?</h2>



<p><strong>Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten:</strong></p>



<ul><li>Ermittlung des Grundsteuerwertes (Bewertungsebene)</li><li>Ermittlung der Grundsteuermesszahl (Messbetragsebene)</li><li>Berechnung der Grundsteuer (Hebesatzebene)</li></ul>



<p><strong>Zu 1. </strong>Die Ermittlung der Grundsteuerwerte erfolgt anhand von Äquivalenzzahlen multipliziert mit der Grundstücks- beziehungsweise Gebäudefläche. Künftig sollen unabhängig von ihrer Nutzung Grundstücksflächen mit 0,04 Euro/Quadratmeter multipliziert werden und Gebäudeflächen mit 0,50 Euro/Quadratmeter. </p>



<p>Die unterschiedlichen Äquivalenzzahlen bestimmen keine Wertverhältnisse. Sie bilden lediglich Relationen ab, anhand derer die Kostentragung für öffentliche Leistungen zugeordnet wird, die dem örtlichen Grundstückseigentümer bezogen auf sein Steuerobjekt zu Gute kommen und nicht bereits durch besondere Gebühren und Beiträge abgegolten sind. Annahme ist: <strong>Wer viel Wohn- und Grundstücksfläche hat, profitiert mehr von öffentlichen Gütern wie Schulen, Brandschutz, Räumungsdiensten, Spielplätzen.</strong> Die Fläche ist somit der alleinige Bewertungsmaßstab, der im Sinne des Bundesverfassungsgerichts dazu geeignet ist, die Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abzubilden.</p>



<p><strong>Zu 2. </strong>Der Messbetrag wird aus dem Ergebnis der Bewertungsebene, dem Grundsteuerwert, ermittelt. Der Grundsteuerwert für das Gebäude wird mit der jeweiligen Messzahl multipliziert. Die Messzahl bildet die Begünstigung verschiedener Parameter ab.</p>



<p><strong>Beispiel: Einfamilienhaus, normale Wohnlage, Grundstücksfläche 1.000 qm, Wohnfläche 100 qm</strong><br>Im Bereich der Steuermesszahlen ist aus sozial- und wohnungspolitischen Gründen für Gebäudeflächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden, eine Begünstigung von 30% gegenüber Gebäudeflächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, vorgesehen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Grundsteuer-Hamburg-Reform-das-ist-geplant.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Grundsteuer-Hamburg-Reform-das-ist-geplant.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Jede zweite Stromrechnung fällt höher aus – Abschlag reicht nicht – Im Schnitt muss 112 Euro nachgezahlt werden</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/jede-zweite-stromrechnung-faellt-hoeher-aus-abschlag-reicht-nicht-im-schnitt-muss-112-euro-nachgezahlt-werden/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=jede-zweite-stromrechnung-faellt-hoeher-aus-abschlag-reicht-nicht-im-schnitt-muss-112-euro-nachgezahlt-werden</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Apr 2021 18:26:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG70]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
		<category><![CDATA[Strompreis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Zuge der Corona-Pandemie muss rund jeder zweite Haushalt in Deutschland bei der Stromrechnung eine Nachzahlung leisten. Die Mehrkosten treffen die meisten Haushalte dabei stark. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von Verivox, veröffentlicht am 10. März 2021. Mehr Zeit zu Hause erhöht Stromverbrauch Während der Corona-Pandemie sind viele Menschen öfter und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/jede-zweite-stromrechnung-faellt-hoeher-aus-abschlag-reicht-nicht-im-schnitt-muss-112-euro-nachgezahlt-werden/">Jede zweite Stromrechnung fällt höher aus – Abschlag reicht nicht – Im Schnitt muss 112 Euro nachgezahlt werden</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Im Zuge der Corona-Pandemie muss rund jeder zweite Haushalt in Deutschland bei der Stromrechnung eine Nachzahlung leisten. Die Mehrkosten treffen die meisten Haushalte dabei stark. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von Verivox, veröffentlicht am 10. März 2021.</p>



<h2>Mehr Zeit zu Hause erhöht Stromverbrauch</h2>



<p>Während der Corona-Pandemie sind viele Menschen öfter und länger zuhause. Zwei Drittel der befragten Haushalte (66 Prozent) berichten, dass ihr Stromverbrauch seither angestiegen ist. Während 48 Prozent einen etwas erhöhten Verbrauch angeben, fällt er bei 18 Prozent der Befragten sogar viel höher aus.</p>



<h2>Nachzahlungen und höhere Abschläge belasten Haushalte stark</h2>



<p>Da die Abrechnungszeiträume nicht einheitlich sind, hat erst die Hälfte der Befragten (49 Prozent) seit Beginn der Corona-Pandemie eine Jahresabrechnung für Strom erhalten. Allerdings zeigen sich die Auswirkungen der Pandemie bei dieser Gruppe deutlich: Die meisten dieser Haushalte (59 Prozent) mussten aufgrund eines höheren Stromverbrauchs eine Nachzahlung leisten. 46 Prozent führen die Nachzahlung direkt auf die Pandemie zurück. Die betroffenen Haushalte geben an, durchschnittlich 112 Euro nachgezahlt zu haben.</p>



<p>In der Folge musste die Mehrheit dieser Haushalte (80 Prozent) auch ihre Abschläge erhöhen. Die durchschnittliche Erhöhung der Abschläge beläuft sich der Umfrage nach auf 19 Prozent. Über die Hälfte der Haushalte (52 Prozent), die eine Nachzahlung leisten mussten, gibt an, davon stark bis sehr stark betroffen zu sein&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Stromrechnung-hoeher-wegen-corona-Nachzahlung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Stromrechnung-hoeher-wegen-corona-Nachzahlung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>10 Milliarden Euro unnötige Stromkosten in Deutschland &#8211; Bewusst mit Strom umgehen, mehr als 300 Euro pro Jahr sparen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/10-milliarden-euro-unnoetige-stromkosten-in-deutschland-bewusst-mit-strom-umgehen-mehr-als-300-euro-pro-jahr-sparen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=10-milliarden-euro-unnoetige-stromkosten-in-deutschland-bewusst-mit-strom-umgehen-mehr-als-300-euro-pro-jahr-sparen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Apr 2021 18:06:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG70]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
		<category><![CDATA[Strompreis]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Beim Strom kann ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus pro Jahr rund 320 Euro sparen. Das zeigen die Daten des aktuellen Stromspiegels (www.stromspiegel.de) der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. In einem Einfamilienhaus sind im Schnitt sogar 410 Euro weniger jährliche Stromkosten möglich. Für alle Haushalte in Deutschland ergibt sich ein Sparpotenzial von insgesamt rund 10 Milliarden Euro. Rund [&#8230;]</p>
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<p>Beim Strom kann ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus pro Jahr rund 320 Euro sparen. Das zeigen die Daten des aktuellen Stromspiegels (www.stromspiegel.de) der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. In einem Einfamilienhaus sind im Schnitt sogar 410 Euro weniger jährliche Stromkosten möglich. Für alle Haushalte in Deutschland ergibt sich ein Sparpotenzial von insgesamt rund 10 Milliarden Euro.</p>



<h2>Rund 15 Mio. Tonnen CO2-Emissionen vermeiden</h2>



<p>An CO2-Emissionen ließen sich durch Stromsparen pro Jahr rund 15 Millionen Tonnen vermeiden. Das entspricht etwa den durchschnittlichen Emissionen, die ein Braunkohlekraftwerk in Deutschland pro Jahr verursacht.</p>



<h2>Stromverbrauch prüfen, Sparpotenzial berechnen</h2>



<p>Grundlage der aktuellen Analyse sind die deutschlandweit einzigartigen Stromspiegel-Vergleichswerte aus Verbrauchsdaten von 290.000 Haushalten. Als durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus wurde ein Beispielhaushalt mit zwei Personen angenommen, die ihr Warmwasser mit Strom erhitzen. Beim durchschnittlichen Einfamilienhaus sind es vier Personen, die fürs Warmwasser keinen Strom nutzen (zentrale Warmwasserbereitung). </p>



<p>Je nach Personenzahl, Warmwasserbereitung und Gebäude fällt das Sparpotenzial unterschiedlich aus. Auf www.stromspiegel.de können Haushalte ihren Stromverbrauch kostenlos prüfen und Tipps für einen effizienteren Einsatz von Strom&#8230;</p>



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		<title>Auch die Mieter werden zukünftig E-Autos fahren, reicht die elektrische Infrastruktur der Versorger auch in unseren Quartieren, Herr Strenge?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Apr 2021 17:55:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG70]]></category>
		<category><![CDATA[Elektroauto]]></category>
		<category><![CDATA[Ladestationen]]></category>
		<category><![CDATA[Quartier]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Während in den letzten Jahren ein gedämpfter Zuwachs der Zulassungszahlen zu beobachten war, stützen zahlreiche Indikatoren die These, dass ein „Tipping-Point“ bevorsteht. In 2020 erreichten die Neuzulassungen für E-Autos einen Rekordwert von 194.163, was einer Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Gesetzgeber hat das Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) auf den Weg gebracht. Die kürzlich aktualisierte Fassung [&#8230;]</p>
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<p>Während in den letzten Jahren ein gedämpfter Zuwachs der Zulassungszahlen zu beobachten war, stützen zahlreiche Indikatoren die These, dass ein „Tipping-Point“ bevorsteht. In 2020 erreichten die Neuzulassungen für E-Autos einen Rekordwert von 194.163, was einer Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Gesetzgeber hat das Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) auf den Weg gebracht. Die kürzlich aktualisierte Fassung sieht vor das jeder, der ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen baut, zur Berücksichtigung von Leitungsinfrastruktur verpflichtet wird.</p>



<p>Der Bund unterstützt den Umbau der Deutschen Autoindustrie mit einem Konjunkturpaket in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Es ist eine weitere Milliarde von der Regierung geplant, die der Automobilwirtschaft mit einem Zukunftsfonds zur Verfügung gestellt werden soll.</p>



<p>Autokäufer werden beim Kauf eines neuen E-Kfz mit bis zu 9.000 Euro bezuschusst. Das KFW-Programm 440 fördert jeden Ladepunkt, der die Anforderungen erfüllt, mit 900,- Euro. Die Mittel wurden vor wenigen Tagen um weitere 100 Mio. Euro aufgestockt. <strong>BK-Aktuell hat beim Energie-Experten Stefan Strenge nachgefragt</strong>.</p>



<p><em>Herr Strenge, werden wir in den nächsten Jahren ausschließlich mit E-Autos unterwegs sein?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Es ist in den kommenden 20 Jahren davon auszugehen, dass der Elektroantrieb den Verbrennungsmotor ersetzen wird. Bis zum Jahr 2030 sollen 40 Mio. E-Autos auf Europas Straßen unterwegs sein. Dass diese Prognose realistisch ist, spüren wir auf allen Ebenen bei unseren Projekten. </p><p>Die Automobilindustrie setzt auf diese Technik und hat die Investitionen dafür massiv hochgefahren. Die Bundesregierung hat diverse Förderungen und Gesetze auf den Weg gebracht. Die Immobilienwirtschaft hat verstanden, dass die Elektrifizierung der Parkplätze als Teil der Lösung von zentraler Bedeutung ist.</p><cite>Stefan Strenge</cite></blockquote>



<p><em>Zu geringe elektrische Leistungen werden immer wieder als Engpass genannt, um E-Ladepunkte zu installieren und zu betreiben. Wie ist diese Problematik einzuschätzen?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Die Analysen in unseren E-Mobilitätsprojekten haben insbesondere bei Wohnimmobilien Umsetzungsmöglichkeiten mit den Leistungen der vorhandenen Hausanschlüsse aufgezeigt. In Wohnhäusern findet die Ladung der E-Autos in der Regel nachts statt. </p><p>In diesem Zeitraum beträgt die für die Wohnungen benötigte elektrische Leistung nur ca. ein Drittel der maximal zur Verfügung stehenden Leistung. Zwei Drittel stehen in einen Zeitraum von mehreren Stunden für die Elektroladung zur Verfügung. Beispiel: Ein MFH mit 100 Wohnungen ohne elektrische Warmwasserbereitung wird gemäß DIN 18015 auf eine Leistung von 109 kVA ausgelegt. Nachts – im sogenannten Nacht-Tal – steht eine Leistung von etwa 72 kVA für die E-Ladung zur Verfügung. </p><p>In der Zeit von 19 bis 7 Uhr ist damit eine Gesamtladung von rd. 550 kWh möglich. Bei einem Verbrauch von 16 kWh pro 100 km entspricht das rd. 3.400 km. In diesem Beispiel können 30 Stellplatzmieter ihre E-Autos in einer Nacht mit Strom für über 110 km Reichweite laden.</p><cite>Stefan Strenge</cite></blockquote>



<p><em>Wie ist das möglich, ohne das die Leistung des Hausanschlusses erhöht werden musste?</em> &#8230;</p>



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		<title>LG Leipzig: Zwischenablesung nicht auf Kosten des Mieters</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/lg-leipzig-zwischenablesung-nicht-auf-kosten-des-mieters/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=lg-leipzig-zwischenablesung-nicht-auf-kosten-des-mieters</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Apr 2021 17:51:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG70]]></category>
		<category><![CDATA[Leipzig]]></category>
		<category><![CDATA[Messen]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das LG Leipzig hat mit Urteil vom 5. September 2019 (Az.:8 O 1620/18) entschieden, dass Zwischenablesekosten, um den Verbrauch von Strom, Gas und Heizkosten zum Auszugstermin des alten Mieters festzustellen, nicht auf den Mieter abgewälzt werden können. Endet das Mietverhältnis mit einem Mieter nicht gleichzeitig mit dem Ende des jährlichen Abrechnungszeitraumes, also in der Regel [&#8230;]</p>
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<p>Das LG Leipzig hat mit Urteil vom 5. September 2019 (Az.:8 O 1620/18) entschieden, dass Zwischenablesekosten, um den Verbrauch von Strom, Gas und Heizkosten zum Auszugstermin des alten Mieters festzustellen, nicht auf den Mieter abgewälzt werden können.</p>



<p>Endet das Mietverhältnis mit einem Mieter nicht gleichzeitig mit dem Ende des jährlichen Abrechnungszeitraumes, also in der Regel am 31.12. eines Jahres, so muss möglichst der Verbrauch von Strom, Gas und Heizkosten zum Ende der Mietzeit festgestellt werden.</p>



<p>Üblicherweise wird bei der Rückgabe der Wohnung daher der jeweilige Stand der einzelnen Zähler abgelesen und dann gegenüber dem alten und dem neuen Mieter abgerechnet. Für die Heizkosten bieten die jeweiligen Versorger auch an, dass eine sog. Zwischenablesung durchgeführt wird.<strong> Der Verbrauch wird zum angegebenen Auszugstermin festgestellt und der Versorger stellt direkt zwei Abrechnungen zur Verfügung, eine für den alten und eine für den neuen Mieter. Der Vermieter muss nicht mehr selbst die Kosten verteilen und ausrechnen. </strong></p>



<p>Dieser Service muss natürlich bezahlt werden, der Versorger stellt dem Vermieter eine entsprechende Gebühr in Rechnung. Diese Kosten möchte der Vermieter oftmals auf den ausziehenden Mieter umlegen, zumindest dann, wenn dieser den Mietvertrag gekündigt hat: Denn dann liegt ja die Entscheidung zum Auszug bei dem Mieter selbst, er will den Mietvertrag beenden und verursacht dadurch auch die Kosten. Dennoch ist die Umlage dieser Kosten in der Regel nicht möglich.</p>



<p>Der <strong>Vermieter hatte in seinem Mietvertrag zwei Klauseln eingebracht</strong>, die im Wesentlichen festlegten, <strong>dass bei Einzug und Auszug eine Zwischenablesung stattfindet und die Kosten durch den Mieter zu tragen seien</strong>. Der Vermieter war der Meinung, dass zwar in einer entsprechenden Entscheidung des BGH festgelegt sei, dass die Kosten nicht mit den Betriebskosten direkt umgelegt werden können. </p>



<p>Hier sei aber extra eine entsprechende Regelung im Mietvertrag vereinbart gewesen. Damit bestehe eine ausdrückliche Grundlage für die Kostenübernahme durch den Mieter.</p>



<h2>Das LG Leipzig hat die Kostentragung des Mieters verneint.</h2>



<p><strong>Nach Auffassung des Landgerichts sind die Regelungen im Mietvertrag unwirksam</strong>. Das LG Leipzig hat seine Argumentation maßgeblich auf den Mieterschutz gestützt; denn mit der vorherigen Entscheidung des BGH sei auch eine Wertung getroffen worden. <strong>Danach handle es sich bei den Kosten der Zwischenablesung gerade nicht um umlagefähige Betriebskosten</strong>&#8230;</p>



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		<title>Bundeswirtschaftsministerium will EEG-Umlage abschaffen – trotzdem wird der Strom teurer</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/bundeswirtschaftsministerium-will-eeg-umlage-abschaffen-trotzdem-wird-der-strom-teurer/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bundeswirtschaftsministerium-will-eeg-umlage-abschaffen-trotzdem-wird-der-strom-teurer</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Apr 2021 17:47:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG70]]></category>
		<category><![CDATA[EEG]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
		<category><![CDATA[Strompreis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Um Wirtschaft und Verbraucher bei den Strompreisen zu entlasten, will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einen Systemwechsel bei der Förderung erneuerbarer Energien. Die milliardenschwere EEG-Umlage, die Stromkunden zahlen, solle mittelfristig vollständig abgeschafft werden, hieß es im Februar aus dem Wirtschaftsministerium. Das Ressort arbeite an einem Vorschlag zur künftigen EEG-Finanzierung. Es gehe darum, die Förderung der erneuerbaren [&#8230;]</p>
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<p>Um Wirtschaft und Verbraucher bei den Strompreisen zu entlasten, will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einen Systemwechsel bei der Förderung erneuerbarer Energien. Die milliardenschwere EEG-Umlage, die Stromkunden zahlen, solle mittelfristig vollständig abgeschafft werden, hieß es im Februar aus dem Wirtschaftsministerium.</p>



<p>Das Ressort arbeite an einem Vorschlag zur künftigen EEG-Finanzierung. Es gehe darum, die Förderung der erneuerbaren Energien aus Anlagen, die ab 2022 in Betrieb genommen werden, über Steuergelder zu finanzieren. Ein solcher «Systemwechsel» sei erforderlich, um die Strompreise nachhaltig zu stabilisieren und um bei der Sektorkopplung voranzukommen.</p>



<h2>Erneuerbare Energien werden über EEG-Umlage gefördert</h2>



<p>Gefördert wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Ökostrom etwa aus Wind und Sonne. Erzeuger bekommen eine feste Vergütung. Altmaier hat aber mehrfach auf die in Deutschland im europäischen Vergleich hohen Strompreise verwiesen und vor Wettbewerbsnachteilen für die Wirtschaft gewarnt. Die Kosten zur Förderung nach dem EEG betragen pro Jahr rund 30 Milliarden Euro. </p>



<p>Die EEG-Umlage ist ein wesentlicher Bestandteil der Stromrechnung, neben Steuern, Produktionskosten und den Netzentgelten. Damit die Umlage nicht drastisch steigt, hatte sie die Bundesregierung für die Jahre 2021 und 2022 mit milliardenschweren Steuergeldern aus dem Haushalt stabilisiert.</p>



<h2>Ausbau soll noch stärker anziehen</h2>



<p>Die schwarz-rote Koalition hatte im Zuge der EEG-Novelle vereinbart, im ersten Quartal 2021 einen weitergehenden Ausbaupfad für die erneuerbaren Energien zu definieren. Hintergrund sind neue Klimaziele der EU. Vor allem das SPD-geführte Umweltministerium will deutlich höhere Ausbauziele. </p>



<p>Altmaier hatte bereits deutlich gemacht, ein stärkerer Ausbau dürfe nicht zu einem weiteren Anstieg der EEG-Umlage führen. Zentral bei den Verhandlungen ist außerdem, wie genau die Annahmen für den künftigen Strombedarf aussehen. Bisher gibt es dazu Differenzen in der Regierung.</p>



<h2>EEG-Umlage macht 25 Prozent des Strompreises aus</h2>



<p>Die EEG-Umlage wird zur Finanzierung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien verwendet. Sie liegt aktuell bei 6,5 Cent/kWh (netto) und macht rund ein Viertel des Strompreises aus. Im Jahr 2022 soll sie auf 6 Cent/kWh abgesenkt werden. Ein durchschnittlicher Haushalt, der laut Statistischem Bundesamt einen jährlichen Stromverbrauch von 3.113 kWh hat, bezahlt dann rund 222 Euro (brutto) EEG-Umlage pro Jahr. </p>



<p>„Würde die EEG-Umlage schon im kommenden Jahr gänzlich abgeschafft, würden die Stromkosten der Haushalte deutlich sinken“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. „Doch durch den neu eingeführten CO2-Preis, der für das Heizen und Autofahren entrichtet wird, ergäbe sich für einen durchschnittlichen Haushalt schon im Jahr 2023 unter dem Strich eine Mehrbelastung bei den Energiekosten.“</p>



<h2>CO2-Preis steigt stetig an</h2>



<p>Anstatt durch die EEG-Umlage sollen die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien unter anderem durch den CO2-Preis auf fossile Brennstoffe gedeckt werden. Dieser steigt von 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 schrittweise auf 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025 an&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/EEG-Umlage-Systemwechsel-strom-teurer.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/EEG-Umlage-Systemwechsel-strom-teurer.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Betriebskosten aktuell Ausgabe 70</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/betriebskosten-aktuell-ausgabe-70/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=betriebskosten-aktuell-ausgabe-70</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Apr 2021 17:42:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG70]]></category>
		<category><![CDATA[Gesamtausgabe Betriebskosten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=36176</guid>

					<description><![CDATA[<p>Betriebskosten aktuell Alles rund um die Wohnkosten wird seit Oktober 2003 herausgegeben vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Hier können Sie alle Artikel der April-Ausgabe 2021 der Betriebskosten aktuell Ausgabe 70 in einem PDF speichern und lesen. Unter anderem handelt die Ausgabe von diesen Themen: GEWOFAG legt Hausmeisterkosten richtig um, entscheidet der vom DMB Mieterverein München [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Betriebskosten aktuell Alles rund um die Wohnkosten wird seit Oktober 2003 herausgegeben vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.</p>



<p>Hier können Sie alle Artikel der April-Ausgabe 2021 der Betriebskosten aktuell Ausgabe 70 in einem PDF speichern und lesen. Unter anderem handelt die Ausgabe von diesen Themen:</p>



<ul><li>GEWOFAG legt Hausmeisterkosten richtig um, entscheidet der vom DMB Mieterverein München und GEWOFAG beauftragte Schiedsrichter</li><li>Jede zweite Stromrechnung fällt höher aus – Abschlag reicht nicht – Im Schnitt muss 112 Euro nachgezahlt werden</li><li>Bundeswirtschaftsministerium will EEG-Umlage abschaffen – trotzdem wird der Strom teurer</li></ul>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Betriebskosten-AG70.pdf">zur Betriebskosten aktuell Ausgabe 70 als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2021/04/Betriebskosten-AG70.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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