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	<title>Betriebskosten aktuell AG68 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Betriebskosten aktuell AG68 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Soziale Vermieter stehen zu ihrer Verantwortung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2020 23:29:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Breitner]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG68]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Liebe Leserinnen und Leser, Das Alltagsleben in Deutschland wird weiter von der Corona-Pandemie beherrscht. Auch wenn sich die Zahl jener Menschen, die ihre Miete nicht oder erst verspätet zahlen können, in Grenzen hält, die Vermieter also mit stabilen Einnahmen rechnen können, werden erste Auswirkungen der Ausnahmesituation sichtbar. So stellten die sozialen Vermieter Norddeutschlands in diesem [&#8230;]</p>
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<p>Liebe Leserinnen und Leser, </p>



<p><strong>Das Alltagsleben in Deutschland wird weiter von der Corona-Pandemie beherrscht. </strong>Auch wenn sich die Zahl jener Menschen, die ihre Miete nicht oder erst verspätet zahlen können, in Grenzen hält, die Vermieter also mit stabilen Einnahmen rechnen können, werden erste Auswirkungen der Ausnahmesituation sichtbar. </p>



<p>So stellten die sozialen Vermieter Norddeutschlands in diesem Jahr wegen der Corona- Pandemie bisher Investitionen in Höhe von rund 140 Millionen Euro zurück. Das sind rund zehn Prozent aller für 2020 geplanten Investitionen in den Neubau, die Instandhaltung und die Modernisierung. </p>



<p>Doch die Rückstellungen sind nur das eine Ergebnis. Das andere: Fast alle Unternehmen fürchten auch im kommenden Jahr eine deutliche Beeinträchtigung ihres Geschäftsbetriebs. Gut jedes zweite Unternehmen geht von einer Verzögerung seiner Bauvorhaben aus. Mehr als zwei Drittel beklagen Verzögerungen auf der kommunalen Ebene, beispielsweise bei der Schaffung von Baurecht, bei der Erteilung von Baugenehmigungen oder bei Bauabnahmen. </p>



<p>42 Prozent der Unternehmen gehen für das kommenden Jahr von einer Verzögerung ihrer Bauvorhaben aus. Das sind in etwa genauso viele wie im Frühsommer 2020 (44 Prozent). 70 Prozent davon erwarten eine Verzögerung um bis zu drei Monate, 20 Prozent sogar um mehr als fünf Monate. 13 Prozent der Unternehmen erwarten, dass sie 2021 infolge der Corona-Pandemie bauliche Maßnahmen zurückstellen müssen. </p>



<h2>Umfrage unter VNW-Unternehmen</h2>



<p>Alle diese Zahlen ergab eine Umfrage unter den VNW-Unternehmen, die zwischen dem 27. Oktober und dem 6. November 2020 durchgeführt wurde. An der Umfrage hatten sich 119 Wohnungsgenossenschaften und am Gemeinwohl orientierten Wohnungsgesellschaften beteiligt. Die Entwicklung im November und Dezember dürfte die Stimmung unter den Unternehmen eher noch verdunkelt haben. </p>



<p>Zugenommen hat die Sorge vor einer Störung der Lieferketten. 49 Prozent der Befragten befürchten für das Jahr 2021 entsprechende Probleme. Im Frühsommer lag dieser Wert noch 43 Prozent. In diesem Zusammenhang wächst die Befürchtung vor Störungen auf den Baustellen. Als besonders problematisch werden die Einhaltung von Corona-bedingten Sicherheitsregeln und behördlichen Vorgaben sowie die erschwerte Koordination der Gewerke empfunden&#8230;</p>



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		<title>Gesetzentwurf fatal und unsozial. Mieter, besonders Mieter mit geringem Einkommen würden deutlich höher belastet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2020 23:23:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG68]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikationsgesetzes]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur haben einen neuen Referentenentwurf für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG – Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) vorgelegt. Dies ist bereits der dritte Entwurf, der aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommt. Grundlage für das Bundeswirtschaftsministerium ist eine EURichtlinie aus dem Jahre 2018. Nun sollten die Verbände innerhalb von nur zwei [&#8230;]</p>
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<p>Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur haben einen neuen Referentenentwurf für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG – Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) vorgelegt. </p>



<p>Dies ist bereits der dritte Entwurf, der aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommt. Grundlage für das Bundeswirtschaftsministerium ist eine EURichtlinie aus dem Jahre 2018. <strong>Nun sollten die Verbände innerhalb von nur zwei Tagen bis letzten Freitag eine Stellungnahme abgeben.</strong></p>



<p>„Wir kritisieren ausdrücklich die völlig unzureichende Frist von zwei Tagen, die für einen umfangreichen Gesetzentwurf ein geordnetes Anhörungsverfahren praktisch unmöglich macht“, <strong>sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW</strong>. Aber nicht nur das, auch inhaltlich steht der Entwurf massiv in der Kritik. </p>



<p>Der GdW ist überzeugt, dass weder für eine Abschaffung der <strong>Betriebskostenverordnung (Art. 14 TKMoG RefE) </strong>noch für eine darauf zielende <strong>Opt-Regelung (§ 69 Abs. 2 TKMoG RefE) </strong>eine europa- oder telekommunikationsrechtliche Grundlage vorhanden ist, die einen derartigen Eingriff in das Mietrecht rechtfertigt.</p>



<h2>Mehrkosten für den Mieter um 100 bis 200 EUR pro Jahr</h2>



<p><strong>„Die Folgen dieses Gesetzentwurfs wären fatal und unsozial.</strong> Mieter und besonders Mieter mit geringem Einkommen würden deutlich höher belastet“, sagt Axel Gedaschko. Eine aktuelle Umfrage allein bei den GdW-Mitgliedern hat ergeben, dass bei Betrachtung künftig vermehrter Glasfaserinvestitionen die Höhe der umzulegenden Entgelte weiterhin günstig bleibt. </p>



<p>So geben 75 % der Unternehmen eine Umlage von maximal 8 EUR pro Monat, 50 % sogar nur von 5 EUR pro Monat an. Bei Wegfall der Umlagefähigkeit würden solche Kosten für den Mieter um 100 bis 200 EUR pro Jahr und Haushalt höher liegen. <strong>Und Haushalte mit geringem Einkommen, deren Kosten der Unterkunft (Miete plus Betriebskosten) vom Sozialhilfeträger übernommen werden, müssten diese Kosten dann künftig aus der eigenen Tasche bezahlen.</strong></p>



<p>Die künftigen Glasfaser- und Breitbandinvestitionen von Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern brechen aufgrund wegfallender Kalkulationsgrundlagen ein. <strong>Allein die GdW-Wohnungsunternehmen planen bis Ende 2025, 2 Millionen Wohnungen an Glasfasernetze anzubinden..</strong></p>



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		<title>Digitalisierung des Wohnens mit allen neuen Services braucht ein modernisiertes Nebenkostenrecht, fordert Ingeborg Esser vom GdW</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2020 23:19:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG68]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Digitale Anwendungen im Wohngebäude unterstützen nicht nur die Bewohner in ihrem Alltag. Sie tragen auch dazu bei, Mehrfamilienhäuser nachhaltig und wirtschaftlich zu betreiben. „Digitale Services für Mieter in Kombination mit einer vorausschauenden Wartung bringen einen Mehrwert für alle. Ob es um den digitalen Zugang zum Gebäude für Handwerker und Lieferanten geht oder um eine umweltschonende [&#8230;]</p>
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<p>Digitale Anwendungen im Wohngebäude unterstützen nicht nur die Bewohner in ihrem Alltag. Sie tragen auch dazu bei, Mehrfamilienhäuser nachhaltig und wirtschaftlich zu betreiben.</p>



<p>„Digitale Services für Mieter in Kombination mit einer vorausschauenden Wartung bringen einen Mehrwert für alle. Ob es um den digitalen Zugang zum Gebäude für Handwerker und Lieferanten geht oder um eine umweltschonende Heizungsregelung: Smart-Home-Anwendungen auf Basis von künstlicher Intelligenz helfen dabei, Prozesse im und rund um das Gebäude zu verbessern und dabei Kosten zu sparen. </p>



<p>Mit unserem Projekt ForeSight arbeiten wir branchenübergreifend und vorausschauend an einer Plattform für intelligente Smart-Living-Services – auf dem Weg hin zu noch nachhaltigeren Wohngebäuden“, so Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich ihrer Teilnahme am Digitalgipfel der Bundesregierung, unter dem Motto „Digital nachhaltiger leben“.</p>



<h2>1 Mio. Wohnungen an Glasfasernetze in den nächsten fünf Jahren</h2>



<p>„An der Digitalisierung des Wohnens führt kein Weg mehr vorbei. Die Digitalisierung muss dabei der Gesellschaft dienen und für die Bewohner und Betreiber ganz konkrete Vorteile bringen. Nur so lässt sich eine breitere Akzeptanz für die digitale Transformation in der Gesellschaft herstellen“, sagt Esser. Positiv zu bewerten ist dabei die neue Zuschussförderung für die Gebäudeautomatisierung ab dem nächsten Jahr im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). </p>



<p>Grundvoraussetzung für alles Digitale ist aber auch eine deutlich bessere Versorgung aller Regionen mit schnellem Internet, wofür ein deutlich zügigerer Ausbau der Glasfaseranschlüsse notwendig ist. Die Wohnungswirtschaft bietet an, in den nächsten fünf Jahren mindestens 1 Mio. Wohnungen an Glasfasernetze anzubinden, braucht dafür aber verlässliche Rahmenbedingungen. Aktuell wird aber unter anderem das Nebenkostenrecht modernen Wohnangeboten mit inkludierter Glasfaserversorgung oder Mieterstrom überhaupt nicht gerecht.</p>



<h2>Teilinklusivmieten und Flatrate-Modelle</h2>



<p>„In einem ersten Schritt muss die optionale Betriebskostenumlage als wichtiger Anreiz für Glasfaserinvestitionen erhalten und die aktuelle Diskussion um deren Abschaffung beendet werden. Das Nebenkostenrecht muss zweitens dringend an das digitale Zeitalter angepasst werden, damit beispielsweise Mieterstromprojekte in Wohnquartieren Standard werden und ganze Stadtteile deutlich nachhaltiger machen. </p>



<p>Dazu müssen moderne Ansätze wie Teilinklusivmieten und Flatrate-Modelle in der Praxis überall dort, wo es auch für Mieter wirtschaftlich ist, umsetzbar werden“, erklärt die GdW-Hauptgeschäftsführerin. </p>



<p>Die besondere Herausforderung, an der mit dem Plattformprojekt ForeSight gearbeitet wird: Bisher sind viele technische Lösungen auf Ein- und Zweifamilienhäuser zugeschnitten. „Mit ForeSight rückt erstmals der bisher wenig beachtete und vielfach von Mietern bewohnte Bereich der Mehrfamilienhäuser in den Fokus, der mit 22,2 Millionen Wohnungen mehr als die Hälfte des gesamten Wohnungsbestandes ausmacht. </p>



<p>Damit können in Mehrfamilienhäusern die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für bezahlbare Technik und Services geschaffen werden: Vom sicheren Betrieb der Wohngebäude bis hin zu energiesparenden Lösungen für Gebäudebetreiber und Mieter, alltagsunterstützender Technik und Services für Mieter aller Generationen bis ins hohe Alter“, so Esser.</p>



<p>Zudem geht es beim Thema Digitalisierung immer auch um einen konsequenten Schutz von Daten und Privatsphäre. Die Wohnungswirtschaft engagiert sich sowohl im Projekt ForeSight als auch im Projekt GAIAX, um für unterschiedliche Gesamtprozesse Datenverantwortlichkeiten klar und eindeutig zu regeln und rechtlich abzusichern&#8230;</p>



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		<item>
		<title>Neuausrichtung der Messinfrastruktur bei der GWW, Wiesbadener Wohnungsbaugesellschaft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2020 23:14:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Markt der Messdienstleistung steht vor einem gravierenden Wandel. Durch die Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union (EED) und die kommende Novellierung der Heizkostenverordnung sollen Messgeräte fernausgelesen und Mietern monatliche Verbrauchsinformationen zur Verfügung gestellt werden. Die Ermächtigungsgrundlage für die Novellierung der Heizkostenverordnung, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wurde Anfang Juli 2020 verabschiedet. Das GEG fordert zukünftig die Interoperabilität der [&#8230;]</p>
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<p>Der Markt der Messdienstleistung steht vor einem gravierenden Wandel. Durch die Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union (EED) und die kommende Novellierung der Heizkostenverordnung sollen Messgeräte fernausgelesen und Mietern monatliche Verbrauchsinformationen zur Verfügung gestellt werden. </p>



<p>Die Ermächtigungsgrundlage für die Novellierung der Heizkostenverordnung, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wurde Anfang Juli 2020 verabschiedet. Das GEG fordert zukünftig die Interoperabilität der Messgeräte und einen Zugang zu den Verbrauchsdaten bei Lieferantenwechsel. </p>



<p>Damit ist eine Wachablösung der proprietären Systeme der Messdienstleister zementiert. Ziel ist die Trennung von Messgerät und Abrechnungsdienstleistung. Damit ergeben sich für Wohnungsunternehmen neue Chancen, Teile der Wertschöpfungskette für die Erstellung einer Heizkostenabrechnung selbst zu übernehmen.</p>



<h2>Ausgangsituation der GWW</h2>



<p>Diese Entwicklungen führten zu strategischen Überlegungen innerhalb der GWW. Man entschied sich, ein Projekt aufzusetzen und einen spezialisierten Berater für die Analyse, Entscheidungsfindung und Umsetzung hinzuzuziehen. In der Analysephase des Projektes wurden verschiedene Varianten diskutiert, ob und wie ein Einstieg in die Selbstabrechnung erfolgen kann. </p>



<p>Welche Wertschöpfungsstrategie ist sinnvoll und passt zur GWW? Soll der gesamte Prozess inklusive des Gerätemanagements oder sollen nur Teilprozesse aus dem Abrechnungsbereich abgebildet und integriert werden? Oder ist es sinnvoller, erstmal die GWW-eigenen Prozesse zu optimieren und im Rahmen einer Ausschreibung Preise und Konditionen zu verbessern sowie Qualität und Service nachhaltig vertraglich abzusichern?</p>



<p> Die Anbieterseite ist zudem offener geworden: Themen, die noch vor wenigen Jahren auf Messdienstseite Tabu waren wie eine reine Hardwarelieferung von Messgeräten oder die Nutzung von Software zur Heizkostenabrechnung in einer Kundenlösung, erweitern heute die Bandbreite der Handlungsoptionen.</p>



<h2>GWW Strategie</h2>



<p>Auf Basis der Diskussionen und Abwägungen entscheidet sich die GWW für eine Ausschreibung, innerhalb derer Prozesse, Strukturen und Konditionen optimiert werden sollten. Unabhängig von der späteren Umsetzungsstrategie steht am Anfang eine detaillierte Analyse des Abrechnungsbestandes. Die GWW arbeitet in der Ausgangssituation mit vier Messdiensten bei Heizkostenabrechnung und Rauchwarnmeldern zusammen. </p>



<p>Es gilt, die vorhandenen Verträge, Rahmen- und alle Einzelverträge bezüglich ihrer Laufzeiten, Preise und Konditionen zu prüfen. Auf Basis dieser Analyse entscheidet sich die GWW für eine Ausschreibung, mit der eine Zwei-Lieferanten-Strategie verfolgt werden soll. </p>



<p>Zusätzlich soll mit den Anbietern eine Exit- Lösung vertraglich vereinbart werden, mit der der Einstieg in Teilbereiche der Selbstabrechnung nach drei bis fünf Jahren ermöglicht werden soll. Des Weiteren wird die Lieferung sogenannter plausibilisierter Werte vereinbart – ein Einstieg ins Gerätemanagement ist vorerst nicht angedacht. </p>



<p>Vor dem Hintergrund, dass mittelfristig IT und ERP-System der GWW modernisiert werden, wird man diesen Schritt sinnvollerweise abwarten. Die Voraussetzung für eine Übernahme von Teilen der Wertschöpfungskette und sogenannte „Smart Solutions“ sind deshalb ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Auswahl des zukünftigen ERPSystems.</p>



<h2>Prozessoptimierung &amp; Qualitätssicherung</h2>



<p>Ein weiteres Ziel der Ausschreibung ist es, Prozesse für die Mitarbeiter des Betriebskostenteams zu vereinfachen, die Servicequalität mit den Partnern zu messen und sich in Form von Audits und Pönalen bei Schlechtlieferung abzusichern. </p>



<p>„Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Zusammenarbeit und dafür brauchen wir Transparenz in den Prozessen und Messbarkeit“, so Nina Gierens, Teamleiterin Betriebskostenmanagement bei der GWW. Die Einhaltung der vereinbarten Kennzahlen des Service-Level-Agreements (SLAs) zu Durchlaufzeiten und Fehlerquoten wird in einem jährlichen Audit besprochen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/12/Wiesbadener-Wohnungsbaugesellschaft-Messdienstleistung-GWW-EED.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/12/Wiesbadener-Wohnungsbaugesellschaft-Messdienstleistung-GWW-EED.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Dauerhafte Entlastung bei Strompreis nicht in Sicht</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/dauerhafte-entlastung-bei-strompreis-nicht-in-sicht/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=dauerhafte-entlastung-bei-strompreis-nicht-in-sicht</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2020 23:10:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG68]]></category>
		<category><![CDATA[EEG]]></category>
		<category><![CDATA[Erneuerbare Energien]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit einer milliardenteuren Deckelung der EEG-Umlage hat die Bundesregierung deutlich höhere Strompreise im nächsten Jahr verhindert &#8211; dauerhaft spürbare Entlastungen für Verbraucher und Firmen aber sind nicht in Sicht. Der Grund für den rechnerisch starken Sprung der Umlage zur Förderung des Ökostroms sind vor allem Folgen der Corona-Krise. Allerdings kommt zunehmend eine Debatte über eine [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Mit einer milliardenteuren Deckelung der EEG-Umlage hat die Bundesregierung deutlich höhere Strompreise im nächsten Jahr verhindert &#8211; dauerhaft spürbare Entlastungen für Verbraucher und Firmen aber sind nicht in Sicht. Der Grund für den rechnerisch starken Sprung der Umlage zur Förderung des Ökostroms sind vor allem Folgen der Corona-Krise. </p>



<p>Allerdings kommt zunehmend eine Debatte über eine grundlegende Reform des Fördersystems in Gang, 20 Jahre nach dem Start des Erneuerbare- Energien-Gesetzes. Der Druck auf die Bundesregierung wächst &#8211; damit die Stromrechnung günstiger wird.</p>



<h2>Deckelung der Umlage</h2>



<p>Die EEG-Umlage wäre ohne einen Bundeszuschuss im kommenden Jahr drastisch gestiegen. Die Umlage als wichtiger Bestandteil des Strompreises hätte sich auf 9,651 Cent pro Kilowattstunde erhöht, wie die Betreiber der großen Stromnetze mitteilten. </p>



<p>Der Bund hatte aber bereits beschlossen, die Umlage 2021 auf 6,5 Cent zu deckeln und im Jahr 2022 auf 6,0 Cent. Das kostet rund elf Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt. Daneben sollen ab 2021 Einnahmen aus der CO2-Bepreisung für die Bereiche Verkehr und Gebäude verwendet werden, um die EEG-Umlage zu stabilisieren. In diesem Jahr liegt die Umlage bei 6,756 Cent. </p>



<p>Hauptgründe für den rein rechnerisch starken Anstieg der EEG-Umlage sind Effekte aus der Corona-Krise. Die Netzbetreiber nannten einen Verfall der Börsenstrompreise sowie einen ebenfalls hauptsächlich durch die Pandemie verursachten Rückgang beim Stromletztverbrauch. </p>



<p>Mit den Einnahmen aus der Umlage wird die Differenz zwischen dem an der Börse ermittelten Strompreis und den garantierten Zahlungen an die Ökostromproduzenten ausgeglichen. Wegen deutlich gesunkener Börsenpreise ist diese Lücke zuletzt erheblich größer geworden.</p>



<p>Die EEG-Umlage wurde zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind und Sonne eingeführt. Sie finanziert die festen Vergütungen, die Ökostrom-Produzenten für die Einspeisung ihres Stroms bislang unabhängig vom Marktpreis bekommen.</p>



<h2>Folgen für die Strompreise</h2>



<p>Die Deckelung der Umlage hat stark erhöhte Strompreise verhindert. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox hätten sich die durchschnittlichen Strompreise um 13 Prozent verteuert, was 136 Euro Mehrkosten für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden bedeutet hätte. </p>



<p>Neben der EEG-Umlage gibt es aber noch andere Bestandteile des Strompreises. Dazu gehören Steuern, Produktionskosten und die Netzentgelte. Wie stark die Netzentgelte steigen, ist bisher noch unklar. Die meisten Experten rechnen damit, dass die Strompreise unterm Strich stabil bleiben. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen, sagte, die Stabilisierung der Umlage sei ein richtiger Schritt. «Unterm Strich droht diese Maßnahme jedoch ein Tropfen auf den heißen Stein zu werden.»</p>



<h2>Debatte über EEG-Reform</h2>



<p>Der über die EEG-Umlage von den Stromverbrauchern zu tragende Betrag kostete 2019 rund 22,7 Milliarden Euro. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will mit einer EEG-Novelle die Förderkosten für Ökostrom aus Wind und Sonne durch verschiedene Maßnahmen verringern und auf mehr Marktwirtschaft setzen. </p>



<p>Im Gesetzentwurf heißt es, die Kosten müssten im Interesse einer preisgünstigen Energieversorgung und bezahlbarer Strompreise begrenzt bleiben&#8230;</p>



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		<title>Kosten zu Beginn der Heizperiode niedrig –Preissprung kommt in 2021</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2020 23:07:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG68]]></category>
		<category><![CDATA[CO2]]></category>
		<category><![CDATA[CO2-Bepreisung]]></category>
		<category><![CDATA[Heizen]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zu Beginn der kalten Jahreszeit bleiben die Heizkosten auf einem niedrigen Niveau. Mit dem Jahreswechsel aber wird es zu einem Preissprung vor allem bei Heizöl kommen. Denn dann ist in Deutschland bei fossilen Energieträgern ein Aufschlag für das freigesetzte Kohlendioxid (CO2) fällig. Außerdem kehrt nach der vorübergehenden Senkung die Mehrwertsteuer wieder auf das alte Niveau [&#8230;]</p>
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<p>Zu Beginn der kalten Jahreszeit bleiben die Heizkosten auf einem niedrigen Niveau. Mit dem Jahreswechsel aber wird es zu einem Preissprung vor allem bei Heizöl kommen. Denn dann ist in Deutschland bei fossilen Energieträgern ein Aufschlag für das freigesetzte Kohlendioxid (CO2) fällig. Außerdem kehrt nach der vorübergehenden Senkung die Mehrwertsteuer wieder auf das alte Niveau zurück.</p>



<p><strong>Das Vergleichsportal Check24</strong> berichtet heizen mit Gas sei in der beginnenden Heizperiode acht Prozent günstiger als im Vorjahr. Auch Heizöl sei zuletzt so günstig wie nie zuvor in den vergangenen zehn Jahren gewesen. Im September und Oktober 2020 hätten Heizölkunden daher 43 Prozent niedrigere Heizkosten als im Vorjahreszeitraum. Der Heizbedarf habe sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. </p>



<p><strong>Das Info-Portal Tecson </strong>meldet einen bundesweiten Durchschnittspreis von 40,2 Euro für 100 Liter (bei Abnahme von 3000 Litern, inkl. Mehrwertsteuer).</p>



<p>Das Portal Esyoil meldet eine einen bundesweiten Durchschnitt von 37 bis 38 Euro je 100 Liter für eine Standardlieferung. Eine der Gründe für den Preisverfall seit Jahresanfang ist der gesunkene Preis für Rohöl. Dies hat zu tun mit dem Einbruch der Weltwirtschaft durch die Corona-Krise. Dazu kommt ein starker Euro. Öl wird international in US-Dollar gehandelt.</p>



<h2>Im Januar 2021 geht es mit der CO2-Bepreisung los</h2>



<p>Sprit, Heizöl und Erdgas werden teurer. Ziel der Bundesregierung ist es, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen. <strong>Der fixe CO2- Preis startet bei 25 Euro pro Tonne</strong> und steigt dann in den kommenden Jahren schrittweise an. </p>



<p><strong>Laut Umweltministerium</strong> bedeutet dies, das sich der <strong>Liter Benzin um 7 Cent verteuert, der Liter Diesel um 7,9 Cent. Heizöl wird pro Liter um 7,9 Cent teurer, Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde</strong>. Um die steigenden Kosten sozial abzufedern, gibt es an anderer Stelle milliardenschwere Entlastungen &#8211; beim Strompreis sowie bei der Pendlerpauschale für Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen&#8230;</p>



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		<title>Fläche, Notdienstpauschale, Stromversorgung, Rauchwarnmelder – Aktuelle Rechtsprechung zusammengestellt von Dr. Peter Hitpaß</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2020 23:03:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG68]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Hitpass]]></category>
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		<category><![CDATA[Rauchwarnmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick über die Rechtsprechung seit Sommer 2019. Im Berichtszeitraum erschienen drei Entscheidungen des BGH. I. Entscheidungen des BGH 1.Betriebskostenabrechnung bei Großwohnanlagen: „Fläche“ bedarf keiner Erläuterung Das hat der BGH mit Urteil vom 29. Januar 2020 (Az.: VIII ZR 244/18) entschieden. Bei den formellen Vorgaben für Betriebskostenabrechnungen ist der BGH großzügig: [&#8230;]</p>
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<p>Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick über die Rechtsprechung seit Sommer 2019. Im Berichtszeitraum erschienen drei Entscheidungen des BGH.</p>



<h2>I. Entscheidungen des BGH</h2>



<p><strong>1.Betriebskostenabrechnung bei Großwohnanlagen: „Fläche“ bedarf keiner Erläuterung</strong></p>



<p>Das hat der BGH mit Urteil vom 29. Januar 2020 (Az.: VIII ZR 244/18) entschieden. Bei den formellen Vorgaben für Betriebskostenabrechnungen ist der BGH großzügig: „Fläche“ ist nicht erläuterungsbedürftig. In einer Betriebskostenabrechnung nach Fläche muss der Vermieter den Abrechnungsmaßstab in der Regel auch dann nicht näher erläutern, wenn die einzelnen Positionen anhand unterschiedlicher Gesamtflächen verteilt werden.</p>



<p><strong>Hintergrund: Unterschiedliche Gesamtflächen in einer Betriebskostenabrechnung</strong></p>



<p>Die Vermieterin einer Wohnung verlangt von den Mietern die Nachzahlung von Betriebskosten. Die Wohnung liegt in einer größeren Anlage, die aus mehreren Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten besteht. In den umstrittenen Betriebskostenabrechnungen wurden die Betriebskosten nach Fläche umgelegt und Wohn- und Gewerbeflächen getrennt abgerechnet. </p>



<p>Der Abrechnung der einzelnen Betriebskostenpositionen lagen verschiedene Gesamtflächen zugrunde. Einige Positionen wurden anhand der Gesamtfläche der Anlage verteilt, während für andere Positionen kleinere Abrechnungskreise, etwa einzelne Gebäude, gebildet und dementsprechend kleinere Gesamtflächen zugrunde gelegt wurden. Eine Erläuterung, aus welchen Gebäudeteilen oder „Hauseingängen“ sich die jeweiligen Gesamtflächen zusammensetzen, enthielten die Abrechnungen nicht. Amts- und Landgericht hielten die Abrechnungen daher für formell unwirksam.</p>



<p>Die Entscheidung des BGH: „Fläche“ ist nicht erläuterungsbedürftig. Die Betriebskostenabrechnungen sind nicht formell unwirksam. Eine Betriebskostenabrechnung genügt den formellen Anforderungen, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält.</p>



<p><strong>In die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten sind regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen:</strong></p>



<p>+ Zusammenstellung der Gesamtkosten<br>+ Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel<br>+ Berechnung des Anteils des Mieters<br>+ Abzug der geleisteten Vorauszahlungen</p>



<p>Eine Erläuterung des angewandten Verteilungsmaßstabs (Umlageschlüssel) ist allerdings nur geboten, wenn dies zum Verständnis der Abrechnung erforderlich ist. </p>



<p>Diesen Anforderungen werden die Betriebskostenabrechnungen gerecht. Insbesondere bedurfte es keiner weiteren Erläuterung des Umlageschlüssels. Der Verteilungsmaßstab „Fläche“ ist aus sich heraus verständlich. Etwas anderes gilt nicht deshalb, weil für einzelne Positionen unterschiedliche Gesamtflächen zugrunde gelegt wurden. </p>



<p>Auf formeller Ebene genügt die jeweilige Angabe der Gesamtfläche, die der nach dem Flächenmaßstab abgerechneten Betriebskostenposition zugrunde gelegt worden ist. Informationen dazu, aus welchen einzelnen Gebäudeteilen oder Hausnummern sich die jeweils zugrunde gelegte Wirtschaftseinheit zusammensetzt, gehören nicht zu den Mindestanforderungen an eine Betriebskostenkostenabrechnung, deren Verletzung die Abrechnung formell unwirksam macht&#8230;</p>



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		<title>Der Prozess selbst ist klein, doch die Aufwände sind riesig – Zählerablesung leicht gemacht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2020 22:59:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG68]]></category>
		<category><![CDATA[Messung]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Stromverbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Prozess selbst ist klein, doch die Aufwände sind riesig: Jedes Jahr aufs Neue binden die Jahresendablesung und die Übermittlung der Wasser- und Energieverbräuche in der Wohnungswirtschaft viele Ressourcen, während die Energieversorger oft lange auf die Daten warten. Damit das lästige Notieren und Abtippen von Zählerständen bald der Vergangenheit angehört, haben die Aareal Bank Gruppe [&#8230;]</p>
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<p>Der Prozess selbst ist klein, doch die Aufwände sind riesig: Jedes Jahr aufs Neue binden die Jahresendablesung und die Übermittlung der Wasser- und Energieverbräuche in der Wohnungswirtschaft viele Ressourcen, während die Energieversorger oft lange auf die Daten warten. </p>



<p>Damit das lästige Notieren und Abtippen von Zählerständen bald der Vergangenheit angehört, haben die Aareal Bank Gruppe und das Startup pixolus eine digitale Lösung entwickelt, mit der sich der gesamte Prozess rund um die Zählerablesung deutlich schlanker und einfacher abbilden lässt.</p>



<p>Alle Jahre wieder steht sie vor der Tür: die ungeliebte Zählerablesung. Das Thema ist sowohl für die energiewie auch für die wohnungswirtschaftliche Seite nervenaufreibend. Energieversorger warten oft vergebens darauf, alle Zählerstände bis Silvester zur Jahresendabrechnung zu erhalten. Und Wohnungsunternehmen fehlt oft stichhaltiges Datenmaterial, um die Betriebskostenabrechnung mit vertretbarem Aufwand und möglichst früh im Folgejahr an ihre Mieter zu liefern. </p>



<p>Für Hausverwalter und Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft ist es nämlich mit erheblichen Aufwänden verbunden, die Verbrauchsdaten für Wasser und Energie zu erfassen und an die Versorger weiterzuleiten. </p>



<p><strong>Ein Blick in die Praxis zeigt: </strong>Oft notieren zum Beispiel Hausmeister die Zählerstände noch händisch auf Papier, überführen sie in bestehende EDV-Systeme und leiten sie anschließend an die Energieversorger weiter. Das kostet nicht nur wertvolle Zeit und blockiert Ressourcen: Die Medienbrüche zwischen Papier und digitalen Systemen führen auch zu hohen Fehlerquoten und bisweilen einem wahren Rückfragen-Ping-Pong zwischen Versorger und Vermieter. </p>



<p>Unzureichende Transparenz erschwert zudem oft die Rückverfolgung. Kurz gesagt ist die Zählerablesung ein kleiner, aber wichtiger Prozess zwischen Wohnungs- und Energiewirtschaft, der noch einiges an Optimierungspotenzial bereithält.</p>



<h2>Datenerfassung und -verarbeitung in einer Lösung</h2>



<p>Zusammen mit dem auf mobile Datenerfassung spezialisierten Startup pixolus GmbH hat die Aareal Bank Gruppe deshalb eine neue digitale, mobile Lösung entwickelt: Aareal Meter optimiert den mühsamen, fehleranfälligen Ableseprozess. </p>



<p>Die zukunftsweisende Lösung besteht aus einer App zum Erfassen der Verbrauchsdaten und einem Auftragsportal zur Datenverarbeitung. Sie erhöht nicht nur die Effizienz der Datenablesung, sondern unterstützt alle Beteiligten dank hoher Transparenz und Datenqualität bei ihrer eigentlichen Arbeit. </p>



<p>Mithilfe von Aareal Meter lässt sich der komplette Prozess der Zählerablesung und Datenübermittlung sehr viel einfacher gestalten: Mit dem Smartphone werden die Verbrauchswerte einfach abfotografiert, gescannt, vollkommen automatisch in das Auftragsportal überführt und den dort hinterlegten Zählerlisten zugeordnet. Ein händisches Abtippen der Werte entfällt beim Einsatz dieser Lösung komplett. </p>



<p>Doch auch darüber hinaus spart sie allen Beteiligten rund um den Prozess der Ablesung jede Menge Arbeit: Über das cloudbasierte Auftragsportal lassen sich umgekehrt die Ableseaufträge auch an die Mobilgeräte von Hausmeistern und Ablesedienstleistern disponieren und Objekt- und Zählerdaten verwalten. Die Zusammenarbeit zwischen allen Prozessbeteiligten wird somit durchgehend digitalisiert.</p>



<h2>In zwölf Monaten von der Idee zur Marktreife</h2>



<p>Dank automatischer Synchronisierung zwischen App und Portal gelangen zudem beispielsweise auch Informationen über defekte oder neu installierte Zähler direkt aus der Wohneinheit zum Disponenten. Dieser hat die aktuellen Bearbeitungsstände jederzeit im Blick: Rückfragen und Zweifelsfälle kann er anhand dieser Informationen schnell, einfach und auf Basis aktueller Echtzeitinformationen klären&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/12/Verbrauchsmessung-aareal-zaehlerablesung.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/12/Verbrauchsmessung-aareal-zaehlerablesung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Heizkosten 2019 trotz geringerem Energieverbrauch gestiegen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2020 22:45:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG68]]></category>
		<category><![CDATA[DIW]]></category>
		<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Haushalte in Deutschland haben im vergangenen Jahr weniger geheizt, wegen gestiegener Energiepreise aber mehr für die warme Wohnung bezahlt. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sind die durchschnittlichen Heizkosten der Mieter 2019 um 2,4 Prozent gestiegen. Der Grund: Die abgerechneten Preise für Heizöl- und Erdgas hätten um 5,6 Prozent über denen im [&#8230;]</p>
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<p>Die Haushalte in Deutschland haben im vergangenen Jahr weniger geheizt, wegen gestiegener Energiepreise aber mehr für die warme Wohnung bezahlt. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sind die durchschnittlichen Heizkosten der Mieter 2019 um 2,4 Prozent gestiegen. Der Grund: Die abgerechneten Preise für Heizöl- und Erdgas hätten um 5,6 Prozent über denen im Vorjahr gelegen.</p>



<p>Erstmals seit 2015 sei im vergangenen Jahr der Energiebedarf fürs Heizen wieder gesunken, und zwar um 3,2 Prozent, heißt es im «Wärmemonitor 2019», für den das DIW Heizkostenabrechnungen des Essener Energiedienstleisters Ista für 300 000 Mehrparteienhäuser ausgewertet hat. Mit durchschnittlich 130 Kilowattstunden pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche liege der Heizenergiebedarf in Mehrfamilienhäusern den DIW-Berechnungen zufolge lediglich wieder auf dem Niveau von 2010.</p>



<h2>Heizenergie kostete am meisten an der Saar</h2>



<p>Die regionalen Unterschiede beim Heizenergiebedarf, aber auch bei den Preisen sind sehr groß. In den westdeutschen Haushalten wurde pro Quadratmeter sieben Prozent mehr geheizt als in den ostdeutschen. Am höchsten war der Heizenergiebedarf je Quadratmeter im Saarland, am niedrigsten in Mecklenburg-Vorpommern. Heizenergie kostete am meisten an der Saar, am wenigsten in Hamburg. </p>



<p>Die DIW-Forscher haben auch den CO2-Ausstoß beim Heizen in den Blick genommen. Und da ist die Bilanz relativ ernüchternd. Zwar seien die klimaschädlichen Emissionen seit 2010 um rund 21 Prozent gesunken, von 29 auf 23 Kilogramm pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche. </p>



<p>Doch der Rückgang sei «kaum den Anstrengungen bei mehr Gebäudeeffizienz geschuldet», betonte DIW-Forscher Jan Stede&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/12/Heizkosten-Deutsches-Institut-fuer-Wirtschaftsforschung-Studie.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/12/Heizkosten-Deutsches-Institut-fuer-Wirtschaftsforschung-Studie.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>AG Münster: Nutzungswechselgebühr als nicht umlagefähige Verwaltungskosten</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/ag-muenster-nutzungswechselgebuehr-als-nicht-umlagefaehige-verwaltungskosten/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ag-muenster-nutzungswechselgebuehr-als-nicht-umlagefaehige-verwaltungskosten</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2020 22:43:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG68]]></category>
		<category><![CDATA[Münster]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Münster hat mit Urteil vom 12. September 2019 (Az.: 6 C 1738/19) entschieden, dass die Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung nicht auf den Mieter umgelegt werden kann. Zwischen den Parteien besteht ein Mietverhältnis. Der Vermieter wollte der Mieterin die Kosten für die Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung auferlegen. Der Vermieter verwies insofern auf eine Regelung [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Amtsgericht Münster hat mit Urteil vom 12. September 2019 (Az.: 6 C 1738/19) entschieden, dass die Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung nicht auf den Mieter umgelegt werden kann.</p>



<p><strong>Zwischen den Parteien besteht ein Mietverhältnis.</strong> Der Vermieter wollte der Mieterin die Kosten für die Nutzerwechselgebühr wegen einer Zwischenablesung auferlegen. Der Vermieter verwies insofern auf eine Regelung im Mietvertrag, wonach die Mieterin die Nutzerwechselgebühr zu zahlen habe. Die Mieterin weigerte sich jedoch, dem Begehren des Vermieters nachzukommen. </p>



<p><strong>Daraufhin erhob dieser Klage.</strong> Das Gericht hat entschieden, dass ein Anspruch auf Zahlung der Nutzerwechselgebühr nicht besteht. Nach Auffassung des Amtsgerichts ist die entsprechende Regelung im Mietvertrag unwirksam. Eine formularvertragliche Auferlegung der Kosten für die Nutzerwechselgebühr aufgrund einer Zwischenablesung können nicht dem Mieter auferlegt werden, da es sich nicht um Betriebskosten, sondern um Verwaltungskosten handele. Verwaltungskosten seien aber nicht betriebsbezogen und deshalb nicht umlagefähig&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/12/das-interessante-urteil-muenster-nutzunggswechselgebuehr.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/12/das-interessante-urteil-muenster-nutzunggswechselgebuehr.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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