<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Betriebskosten aktuell AG67 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
	<atom:link href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/tag/betriebskosten-aktuell-ag67/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link></link>
	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
	<lastBuildDate>Tue, 06 Oct 2020 20:24:31 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.1.7</generator>

<image>
	<url>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2017/08/favicon64-64x64.png</url>
	<title>Betriebskosten aktuell AG67 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
	<link></link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Grundsteuerreform: Es bewegt sich was im Norden</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/grundsteuerreform-es-bewegt-sich-was-im-norden/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=grundsteuerreform-es-bewegt-sich-was-im-norden</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2020 20:10:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Breitner]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG67]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=34664</guid>

					<description><![CDATA[<p>Liebe Leserinnen und Leser, in Sachen Reform der Grundsteuer ist in Norddeutschland in den vergangenen Wochen Bewegung gekommen. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel stellte Eckpunkte für die Reform vor. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold rückte &#8211; nachdem die Koalitionsparteien CDU und FDP aufbegehrten &#8211; von ihrer Festlegung auf das Bundesmodell ab. In Mecklenburg-Vorpommern wiederum wird hinter den [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/grundsteuerreform-es-bewegt-sich-was-im-norden/">Grundsteuerreform: Es bewegt sich was im Norden</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Liebe Leserinnen und Leser</strong>, </p>



<p>in Sachen Reform der Grundsteuer ist in Norddeutschland in den vergangenen Wochen Bewegung gekommen. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel stellte Eckpunkte für die Reform vor. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold rückte &#8211; nachdem die Koalitionsparteien CDU und FDP aufbegehrten &#8211; von ihrer Festlegung auf das Bundesmodell ab. In Mecklenburg-Vorpommern wiederum wird hinter den Kulissen noch gerungen. </p>



<p>Am weitesten ist Hamburg. In der Hansestadt wird den Worten von Dressel zufolge von 2025 an die Grundsteuer mit Hilfe eines sogenannten Fläche-Lage-Modells berechnet. Im Kern basiert die Höhe der Grundsteuer dann auf der Grundstücks- bzw. der Gebäudefläche und der aus dem Mietenspiegel bekannten Lage (normale bzw. gute Lage) des Grundstücks bzw. des Gebäudes. Wohngebäude werden bei der Berechnung der Höhe der Grundsteuer begünstigt. </p>



<p>Der Hamburger Weg bei der Grundsteuerreform wird das bezahlbare Wohnen nicht gefährden. Er ist klug, einfach und überzeugend. Damit weicht er diametral von dem Reformvorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ab, der kompliziert, teuer und ungerecht ist. Das jetzt vorgelegte Hamburger Grundsteuermodell wird nach unserer ersten Begutachtung dafür sorgen, dass die Wohnkosten auf ganz Hamburg bezogen nicht weiter steigen. </p>



<p>In Schleswig-Holstein haben die Grünen nun vorgeschlagen, das Bodenwertmodell aus Baden-Württemberg zu übernehmen. Es ist zunächst einmal gut, dass jetzt auch bei den Grünen im Norden ein Nachdenken darüber eingesetzt hat, ein eigenes Modell für die Grundsteuer zu entwickeln. Das birgt die Chance, dass regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. </p>



<p>Aber die große Rolle, die der Bodenrichtwert beim baden-württembergischen Modell spielt, widerspricht der Absicht, das Wohnen nicht zu verteuern. Gerade in den besonders nachgefragten Wohnvierteln sind in den vergangenen Jahren die Bodenrichtwerte dramatisch gestiegen. Wenn diese Steigerung künftig die Grundsteuer maßgeblich bestimmt, werden Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen sich dort das Wohnen nicht mehr leisten können. Die bisherige Aufteilung der Städte in reiche und arme Stadtviertel wird auf Jahrzehnte hinaus zementiert.</p>



<p>Wer dem Bodenrichtwert bei der Bemessung der Grundsteuer eine so große Bedeutung beimisst, verabschiedet sich von der sozialen Durchmischung von Wohnvierteln&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/grundsteuerreform-kommentar-andreas-breitner-vnw.pdf">zum vollständigen Kommentar als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/grundsteuerreform-kommentar-andreas-breitner-vnw.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/grundsteuerreform-es-bewegt-sich-was-im-norden/">Grundsteuerreform: Es bewegt sich was im Norden</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und seine Kostenwirksamkeit – Und was bedeutet das für die Wohnungswirtschaft, Herr Grundmann?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/das-klimaschutzprogramm-der-bundesregierung-und-seine-kostenwirksamkeit-und-was-bedeutet-das-fuer-die-wohnungswirtschaft-herr-grundmann/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=das-klimaschutzprogramm-der-bundesregierung-und-seine-kostenwirksamkeit-und-was-bedeutet-das-fuer-die-wohnungswirtschaft-herr-grundmann</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2020 20:08:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG67]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaschutz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=34659</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres das Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht, um die Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele bis 2030 zu konkretisieren. Neben der CO2- Bepreisung als Marktinstrument sollen mit Hilfe von Ordnungsrecht über das Gebäudeenergiegesetz und Fördermaßnahmen durch das Bundesprogramm effiziente Gebäude die Voraussetzungen zum Erreichen der CO2-Minderungsziele geschaffen werden. Ein Kernbestandteil ist [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/das-klimaschutzprogramm-der-bundesregierung-und-seine-kostenwirksamkeit-und-was-bedeutet-das-fuer-die-wohnungswirtschaft-herr-grundmann/">Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und seine Kostenwirksamkeit – Und was bedeutet das für die Wohnungswirtschaft, Herr Grundmann?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres das Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht, um die Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele bis 2030 zu konkretisieren. Neben der CO2- Bepreisung als Marktinstrument sollen mit Hilfe von Ordnungsrecht über das Gebäudeenergiegesetz und Fördermaßnahmen durch das Bundesprogramm effiziente Gebäude die Voraussetzungen zum Erreichen der CO2-Minderungsziele geschaffen werden. </p>



<p>Ein Kernbestandteil ist die Bepreisung der CO2-Emissionen für alle Sektoren, die bisher nicht in das Emissionshandelssystem der EU (EU-ETS) integriert sind. Das hat zur Folge, dass jetzt auch der Kraftstoff für die individuelle PKW-Nutzung und natürlich auch das Heizöl und Erdgas für die Wärmeversorgung CO2-Preissignalen unterliegen. Die damit für den Bürger einhergehende Belastung steigert der Anreiz zum klimabewussten Handel.</p>



<p>Um diese Belastungen zumindest teilweise zu kompensieren, plant die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Entlastung auch einkommensschwacher Bürger wie eine Reduktion der den Strompreis belastenden Umlagen, Vorteile für Fernpendler und eine Entlastung von Wohngeldbeziehern. </p>



<p>Die CO2-Bepreisung führt also zwangsläufig zu steigenden Betriebskosten in der Wohnungswirtschaft, doch dazu später mehr. Denn das Klimaschutzprogramm stellt auch konkrete Anforderungen an den Sektor der Wohnungswirtschaft zur Reduktion seiner CO2-Emissonen bis 2030. Die Wohnungswirt¬schaft steht folglich über die betriebskostenwirksame CO2-Bepreisung der fossilen Brennstoff hinaus in der Verantwortung, zahlreiche Maßnahmen über das bisher Geplante hinaus zu ergreifen, um die CO2-Reduktionen in der Wohnungswirtschaft bis 2030 von heute ca. 120 Mio. t/a auf höchstens 70 Mio. t/a zu minimieren. </p>



<p>Das ist für den betrachteten Zeitraum die prozentual stärkste Emissionsminderung, die die Bundesregierung dem Sektor Wohnungswirtschaft im Vergleich zu den anderen Sektoren wie Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft auferlegt.</p>



<h2>Energieeffizienzmaßnahmen und energetische Gebäudesanierung</h2>



<p>Die Forderung zur Emissionsminderung wird durch ein entsprechendes Programm zu Förderung der notwendigen zusätzlichen Aufwendungen flankiert, wie Energieeffizienzmaßnahmen und energetische Gebäudesanierung. Unter anderem sollen folgenden Maßnahmen eingeführt werden:</p>



<ul><li>technologieoffene steuerliche Geltendmachung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen</li><li>neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude</li><li>Förderung einer seriellen Sanierung im Gebäudebereich, d.h. einer seriellen Vorfertigung von entsprechenden Bauteilen</li><li>Erneuerung von Heizungsanlagen</li><li>Aufstockung des KfW-Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“</li><li>Förderung von Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit</li></ul>



<p>Trotz alle der Fördermechanismen ist mit einer erheblichen Belastung der Wohnungswirtschaft zu rechnen und es ist kaum davon auszugehen, dass all diese Maßnahmen für den Mieter kostenneutral umzusetzen sind. Eine Untersuchung der Nymoen Strategieberatung vom April diesen Jahres belegt allein für das Land Berlin einen Finanzbedarf von gut 90 Mrd. € bis 2050 um die Klimaschutzziele im Gebäudebestand erreichen zu können&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/kostenwirksamkeit-klimaschutzprogramm.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/kostenwirksamkeit-klimaschutzprogramm.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/das-klimaschutzprogramm-der-bundesregierung-und-seine-kostenwirksamkeit-und-was-bedeutet-das-fuer-die-wohnungswirtschaft-herr-grundmann/">Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und seine Kostenwirksamkeit – Und was bedeutet das für die Wohnungswirtschaft, Herr Grundmann?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Beispiel Berlin-Biesdorf: Die Wärme, die aus dem Kanal kommt – Eine Abwasserwärmepumpe macht es möglich</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/beispiel-berlin-biesdorf-die-waerme-die-aus-dem-kanal-kommt-eine-abwasserwaermepumpe-macht-es-moeglich/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=beispiel-berlin-biesdorf-die-waerme-die-aus-dem-kanal-kommt-eine-abwasserwaermepumpe-macht-es-moeglich</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2020 20:02:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Abwasser]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG67]]></category>
		<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Wärmepumpe]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=34655</guid>

					<description><![CDATA[<p>Täglich laufen Millionen Liter Warmwasser aus Duschen, Badewannen, Geschirrspülern, Waschmaschinen oder Spülbecken in die Kanalisation. Das energetische Potenzial, das in den Abwasserkanälen steckt, ist enorm. Mit Hilfe von Abwasserwärmepumpen kann es erschlossen werden. Vattenfall Energy Solutions hat eine solche Lösung erstmals in einer Wohnanlage in Berlin-Biesdorf in Betrieb genommen. Die Temperatur von Abwasser ist über [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/beispiel-berlin-biesdorf-die-waerme-die-aus-dem-kanal-kommt-eine-abwasserwaermepumpe-macht-es-moeglich/">Beispiel Berlin-Biesdorf: Die Wärme, die aus dem Kanal kommt – Eine Abwasserwärmepumpe macht es möglich</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Täglich laufen Millionen Liter Warmwasser aus Duschen, Badewannen, Geschirrspülern, Waschmaschinen oder Spülbecken in die Kanalisation. Das energetische Potenzial, das in den Abwasserkanälen steckt, ist enorm. Mit Hilfe von Abwasserwärmepumpen kann es erschlossen werden. Vattenfall Energy Solutions hat eine solche Lösung erstmals in einer Wohnanlage in Berlin-Biesdorf in Betrieb genommen.</p>



<p>Die Temperatur von Abwasser ist über das ganze Jahr verhältnismäßig konstant. Sie liegt bei 12 bis 15 Grad. Abwasserwärmepumpen können die Energie aus dem Abwasser für die Raumheizung und Warmwasserbereitung nutzbar machen. </p>



<p>Das Prinzip ähnelt dabei dem anderer Wärmepumpenlösungen: Ein Wärmetauscher entzieht dem Abwasser Wärme. Diese gelangt zur Abwasserwärmepumpe. Ein Wärmetauscher entzieht dem Abwasser Wärme. Diese gelangt zur Abwasserwärmepumpe und wird mit Hilfe eines in ihr enthaltenen Kältemittels und eines strombetriebenen Kompressors verdichtet. </p>



<p>Die dabei erreichte Temperatur reicht zum Heizen und für das warme Wasser aus. Über einen Wärmetauscher wird die Wärme an den Heizkreislauf übergeben. Grauwasser und Heizwasser kommen während dieses Prozesses nicht miteinander in Berührung.</p>



<h2>Energiepotenziale innovativ nutzen</h2>



<p>Besonders in der Nähe von großen Schmutzwasserkanälen oder Kläranlagen sind die Voraussetzungen für die Nutzung der Abwärme günstig. Neben Wohnsiedlungen kommen als Nutzer vor allem Bauten oder Quartiere mit einem hohen ganzjährigen Wärmebedarf in Frage, zum Beispiel Verwaltungsgebäude, Gewerbe- und Industriebauten, Schulen und Sportanlagen. Im Sommer können Abwasserenergieanlagen auch zur Raumkühlung eingesetzt werden. Für Einfamilienoder kleine Mehrfamilienhäuser rentiert sich die Lösung bislang allerdings noch nicht.</p>



<h2>Effiziente Kombination</h2>



<p>In der neu entstandenen Wohnanlage „Grüne Aue“ im Berliner Stadtteil Biesdorf hat Vattenfall Energy Solutions Anfang 2019 erstmals eine Abwasserwärmepumpe in Betrieb genommen. Sie ist Teil einer dezentralen Wärmeversorgungsanlage für das Wohngebiet und trägt zur Versorgung von 113 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von rund 11.400 m2 bei. </p>



<p>Eine Versorgung mit Fernwärme war in der Wohnanlage nicht möglich. Für die Wärmeversorgung sorgen deshalb insgesamt drei Erzeugungsanlagen: eine Abwasserwärmepumpe, ein Blockheizkraftwerk (BHKW) und ein Brennwertkessel. Der jährliche Wärmebedarf beträgt 740 Megawattstunden.</p>



<h2>Umweltfreundliche Wärmeversorgung</h2>



<p>Für die Abwärmenutzung wurden in einem nahegelegenen Schmutzwasserkanal der Berliner Wasserbetriebe auf einer Gesamtlänge von etwa 60 Metern insgesamt 58 Wärmetauschelemente, sogenannte Überträgerplatten, installiert. Die Wärmepumpe mit einer thermischen Leistung von 107 kW sorgt für das erforderliche Temperaturniveau. </p>



<p>Für den Antrieb der Pumpe wird Strom aus dem Blockheizkraftwerk genutzt, das nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsprinzip Strom und Wärme besonders effizient erzeugt&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/abwasser-waermepumpe-berlin-biesdorf.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/abwasser-waermepumpe-berlin-biesdorf.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/beispiel-berlin-biesdorf-die-waerme-die-aus-dem-kanal-kommt-eine-abwasserwaermepumpe-macht-es-moeglich/">Beispiel Berlin-Biesdorf: Die Wärme, die aus dem Kanal kommt – Eine Abwasserwärmepumpe macht es möglich</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>IW Studie: Wohnkostenbelastung bleibt weitgehend konstant – damit es so bleibt, müssen Bauprojekte mit 30 % preisgünstigen Wohnungen geplant werden</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/iw-studie-wohnkostenbelastung-bleibt-weitgehend-konstant-damit-es-so-bleibt-muessen-bauprojekte-mit-30-preisguenstigen-wohnungen-geplant-werden/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=iw-studie-wohnkostenbelastung-bleibt-weitgehend-konstant-damit-es-so-bleibt-muessen-bauprojekte-mit-30-preisguenstigen-wohnungen-geplant-werden</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2020 19:58:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Baukosten]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG67]]></category>
		<category><![CDATA[IW]]></category>
		<category><![CDATA[Planung]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnko]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=34651</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die meisten Haushalte in Deutschland sind nicht von einer steigenden Wohnkostenbelastung betroffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW aus Köln). Dennoch gibt es sozialpolitische Herausforderungen, die durch einen Mix an Instrumenten bewältigt werden können. Nie zuvor fiel der Begriff „soziale Frage“ in so vielen Plenardebatten des Bundestages wie in [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/iw-studie-wohnkostenbelastung-bleibt-weitgehend-konstant-damit-es-so-bleibt-muessen-bauprojekte-mit-30-preisguenstigen-wohnungen-geplant-werden/">IW Studie: Wohnkostenbelastung bleibt weitgehend konstant – damit es so bleibt, müssen Bauprojekte mit 30 % preisgünstigen Wohnungen geplant werden</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die meisten Haushalte in Deutschland sind nicht von einer steigenden Wohnkostenbelastung betroffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW aus Köln). Dennoch gibt es sozialpolitische Herausforderungen, die durch einen Mix an Instrumenten bewältigt werden können.</p>



<p>Nie zuvor fiel der Begriff „soziale Frage“ in so vielen Plenardebatten des Bundestages wie in der aktuellen 19. Legislaturperiode. Das haben die Studienautoren des IW anhand der Sitzungsprotokolle ausgewertet. Meist ging es in den Diskussionen um das Thema Wohnen. </p>



<p><strong>Allerdings ist es laut IW-Studie (vorgestellt am 21. Juli 2020) nicht richtig,</strong> dass Wohnen für immer mehr Menschen zum unbezahlbaren Luxus wird. Es ist zwar unstrittig, dass der Quadratmeterpreis bei Neuvermietungen gerade in den Großstädten deutlich gestiegen ist: <strong>In den sieben größten Städten legte er seit 2010 jährlich real um 4,3 Prozent zu. </strong></p>



<p>Doch auf der anderen Seite sind die <strong>Einkommen der Mieterhaushalte</strong> bis zur Corona-Pandemie ebenfalls stark gestiegen – seit 2010 im bundesweiten <strong>Durchschnitt real um knapp 7 Prozent</strong>. Die Wohnkostenbelastung, also die Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen, ist über Jahre praktisch konstant.</p>



<h2><strong>Neumieter sind auch mit kleineren Wohnungen zufrieden</strong></h2>



<p>Zudem sind hohe Mieten oftmals ein Problem jener, die eine neue Bleibe suchen: Der Preisunterschied zwischen Neuvertrags- und Bestandsmieten lag zwischen 2016 und 2018 im Schnitt bei 14 Prozent – deutlich höher als Mitte der 2000er Jahre. </p>



<p>Als Reaktion auf die steigenden Mieten geben sich Neumieter der Studie zufolge mit kleineren Wohnungen zufrieden. So halten sie trotz der Mietsteigerungen ihre Kosten im Rahmen: Wohnten Bestandsmieter 2018 auf 49,5 Quadratmetern pro Kopf, begnügten sich Mieter mit Neuverträgen mit durchschnittlich 45,6 Quadratmetern.</p>



<h2>Kreis der Wohngeld-Berechtigten vergrößern</h2>



<p>Nichtsdestotrotz sieht die Studie auch die Verlierer am Mietwohnungsmarkt und warnt, dass sich ihre Lage durch die Corona-Pandemie verschlechtert. „Dagegen ist das Wohngeld ein sehr gutes sozialpolitisches Instrument“, sagt IW-Ökonom Maximilian Stockhausen. </p>



<p>Das IW rät darüber nachzudenken, ob der Kreis der Wohngeld-Berechtigten nicht zumindest in den teuren Metropolen vergrößert werden sollte&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/IW-studie-wohnkosten.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/IW-studie-wohnkosten.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/iw-studie-wohnkostenbelastung-bleibt-weitgehend-konstant-damit-es-so-bleibt-muessen-bauprojekte-mit-30-preisguenstigen-wohnungen-geplant-werden/">IW Studie: Wohnkostenbelastung bleibt weitgehend konstant – damit es so bleibt, müssen Bauprojekte mit 30 % preisgünstigen Wohnungen geplant werden</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>OLG Hamm: Kein gesondertes Kündigungsrecht für vom Vermieter zur Verfügung gestellten Breitbandkabelanschluss</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/olg-hamm-kein-gesondertes-kuendigungsrecht-fuer-vom-vermieter-zur-verfuegung-gestellten-breitbandkabelanschluss/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=olg-hamm-kein-gesondertes-kuendigungsrecht-fuer-vom-vermieter-zur-verfuegung-gestellten-breitbandkabelanschluss</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2020 19:54:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG67]]></category>
		<category><![CDATA[Breitband]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=34647</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 28. Mai 2020 (Az.:4 U 82/19) entschieden, dass ein Vermieter, der nach der Betriebskostenverordnung die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, einem Mieter kein gesondertes Kündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in Bezug auf diesen Kabelanschluss einräumen muss. Der Kläger ist ein Verein zur Durchsetzung [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/olg-hamm-kein-gesondertes-kuendigungsrecht-fuer-vom-vermieter-zur-verfuegung-gestellten-breitbandkabelanschluss/">OLG Hamm: Kein gesondertes Kündigungsrecht für vom Vermieter zur Verfügung gestellten Breitbandkabelanschluss</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 28. Mai 2020 (Az.:4 U 82/19) entschieden, dass ein Vermieter, der nach der Betriebskostenverordnung die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, einem Mieter kein gesondertes Kündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in Bezug auf diesen Kabelanschluss einräumen muss.</p>



<p>Der Kläger ist ein Verein zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Beklagte mit Sitz in Essen gehört nach ihren eigenen Angaben zu den führenden Wohnungsanbietern in Nordrhein- Westfalen. Sie bewirtschaftet mehr als 120.000 Mietwohnungen in rund 100 Städten und Gemeinden. Ein großer Teil der Wohnungen der Beklagten hat eine Anbindung an ein Kabelfernsehnetz, über das Fernseh- und Hörfunkprogramme übertragen werden können.</p>



<p>In technischer Hinsicht ist es darüber hinaus auch für andere Dienste – wie Telefonate und Internet – geeignet. Zum Zweck der Versorgung dieser Wohnungen mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen über dieses Kabelnetz besteht ein Vertragsverhältnis zwischen der Beklagten und einem Unternehmen. </p>



<p>Verantwortlich ist dieses auch für die grundstücks- und gebäudeinterne Netzinstallation zwischen den auf den jeweils versorgten Grundstücken gelegenen „Hausübergabepunkten“ und den Kabelanschlussdosen in den einzelnen Wohnungen.</p>



<p>Die Vergütung für dieses Unternehmen legt die Beklagte als Betriebskosten <strong>unter der Bezeichnung „Fernsehversorgung“ </strong>auf ihre Mieter um. Die Mieter der Beklagten können sich während der Dauer des Mietverhältnisses von der auf die vorbeschriebene Art und Weise erfolgenden Versorgung ihrer Wohnungen mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen nicht lösen.</p>



<h2>Vermieter wurde abgemahnt</h2>



<p>Der Kläger hat die Beklagte im September 2018 mit einem Schreiben abgemahnt und verlangt von ihr unter anderem, es zu unterlassen, Wohnraummietverträge mit Verbrauchern abzuschließen, die die kostenpflichtige Bereitstellung eines Kabel-TV-Anschlusses beinhalten, wenn diese für den Verbraucher nicht wenigstens zum Ablauf von 24 Monaten Laufzeit kündbar sind. </p>



<p>Er ist der Auffassung, die Beklagte handele unlauter. Sie sei, soweit sie die von ihr vermieteten Wohnungen mit einem Kabelanschluss versorge, als „Anbieterin von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten“ i.S.d. § 43b TKG anzusehen. Da eine (isolierte) Kündigung dieser Versorgung nicht möglich sei, seien die Mieter für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an den Kabel- TV-Anschluss gebunden. </p>



<p>Hierin liege ein Verstoß gegen § 43b TKG, wonach unter anderem die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten 24 Monate nicht überschreiten dürfe&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/das-interessante-urteil.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/das-interessante-urteil.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/olg-hamm-kein-gesondertes-kuendigungsrecht-fuer-vom-vermieter-zur-verfuegung-gestellten-breitbandkabelanschluss/">OLG Hamm: Kein gesondertes Kündigungsrecht für vom Vermieter zur Verfügung gestellten Breitbandkabelanschluss</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Individualverkehr zukünftig ohne Elektromobilität nicht denkbar – Was muss die Wohnungswirtschaft beachten, Herr Strenge?</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/individualverkehr-zukuenftig-ohne-elektromobilitaet-nicht-denkbar-was-muss-die-wohnungswirtschaft-beachten-herr-strenge/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=individualverkehr-zukuenftig-ohne-elektromobilitaet-nicht-denkbar-was-muss-die-wohnungswirtschaft-beachten-herr-strenge</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2020 19:50:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG67]]></category>
		<category><![CDATA[Elektroauto]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
		<category><![CDATA[Stromverbrauch]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=34643</guid>

					<description><![CDATA[<p>Hätten Sie es gewusst? Das Elektro-Auto wurde bereits in den 1840er Jahren von dem schottischen Erfinder Robert Anderson entwickelt und gebaut. Damit ist Anderson rund 50 Jahre vor Bertha Benz und ihren Söhnen in einem Fahrzeug ohne Pferdeantrieb unterwegs gewesen. In Bezug auf den Individualverkehr gehörte das gesamte 20. Jahrhundert dem Verbrennungsmotor. Heute &#8211; gut [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/individualverkehr-zukuenftig-ohne-elektromobilitaet-nicht-denkbar-was-muss-die-wohnungswirtschaft-beachten-herr-strenge/">Individualverkehr zukünftig ohne Elektromobilität nicht denkbar – Was muss die Wohnungswirtschaft beachten, Herr Strenge?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Hätten Sie es gewusst? Das Elektro-Auto wurde bereits in den 1840er Jahren von dem schottischen Erfinder Robert Anderson entwickelt und gebaut. Damit ist Anderson rund 50 Jahre vor Bertha Benz und ihren Söhnen in einem Fahrzeug ohne Pferdeantrieb unterwegs gewesen. In Bezug auf den Individualverkehr gehörte das gesamte 20. Jahrhundert dem Verbrennungsmotor. </p>



<p>Heute &#8211; gut 180 Jahre nach der Erfindung des Elektroautos – ist eine Trendwende in Sicht. Stefan Strenge, Gründer und Geschäftsführer der Hansa Energie Service GmbH &amp; Co. KG (HES), entwickelt für die Immobilienwirtschaft E-Ladeinfrastruktur-Konzepte und hat sich mit der Thematik intensiv auseinandergesetzt.</p>



<p><em>Wie schätzten Sie die weitere Entwicklung der E-Mobilität ein?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Nach unserer Einschätzung wird diese Technologie kein Nischenprodukt bleiben. Die Diskussionen sind immer noch kontrovers, die Weichen jedoch längst gestellt. Der Bundesregierung hat den Weg durch entsprechende Verordnungen und Gesetzgebungen vorgegeben. Die Auto-Industrie konzentriert ihre Budgets massiv auf E-Mobilität. Die ZF Friedrichshafen AG, weltweit fünftgrößter Automobilzulieferer, investiert bei Neuentwicklungen kein Geld mehr in Technologie für Verbrennungsmotoren, sondern setzt zu 100% auf das E-Auto.</p><cite>Stefan Strenge</cite></blockquote>



<p><em>Welche Veränderungen erwarten Sie insbesondere für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Wohnungsunternehmen werden zukünftig verpflichtet, eine E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf (GEIG – Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz) beschlossen. Wir rechnen im Jahr 2021 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes. Hinzu kommt die neue WEG-Reform, die zukünftig Eigentümern in Wohnungseigentümergemeinschaften eine Umsetzung von Ladepunkten erleichtern soll.</p><cite>Stefan Strenge</cite></blockquote>



<p><em>Als Verhinderungsgrund für E-Ladepunkte wird oft die zu geringe elektrische Leistung des Stromnetzes und Gebäudes genannt. Wie schätzen Sie die Möglichkeiten und die Kosten dazu ein?</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>In den meisten Fällen ist die Leistung ausreichend, um die Nachfragen nach E-Ladepunkten in den Wohnquartieren der kommenden 10 Jahre zu befriedigen.</p><cite>Stefan Strenge</cite></blockquote>



<p><em>Was genau bedeutet dynamisches Lastmanagement?</em> &#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/individualverkehr-elektromobilitaet.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/individualverkehr-elektromobilitaet.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/individualverkehr-zukuenftig-ohne-elektromobilitaet-nicht-denkbar-was-muss-die-wohnungswirtschaft-beachten-herr-strenge/">Individualverkehr zukünftig ohne Elektromobilität nicht denkbar – Was muss die Wohnungswirtschaft beachten, Herr Strenge?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neuer Hartz-IV-Satz deckt Stromkosten nicht ausreichend ab</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/neuer-hartz-iv-satz-deckt-stromkosten-nicht-ausreichend-ab/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=neuer-hartz-iv-satz-deckt-stromkosten-nicht-ausreichend-ab</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2020 19:45:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebs]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG67]]></category>
		<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
		<category><![CDATA[Strompreis]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=34639</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Hartz-IV-Satz für das Jahr 2021 enthält zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich der Fehlbetrag für Alleinlebende auf durchschnittlich 94 Euro pro Jahr. Besonders Haushalte in der Grundversorgung sind betroffen. Bis zu 197 Euro müssen Haushalte im kommenden Jahr an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten zu begleichen. Das [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/neuer-hartz-iv-satz-deckt-stromkosten-nicht-ausreichend-ab/">Neuer Hartz-IV-Satz deckt Stromkosten nicht ausreichend ab</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Hartz-IV-Satz für das Jahr 2021 enthält zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich der Fehlbetrag für Alleinlebende auf durchschnittlich 94 Euro pro Jahr. Besonders Haushalte in der Grundversorgung sind betroffen. Bis zu 197 Euro müssen Haushalte im kommenden Jahr an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten zu begleichen. Das ist so viel wie nie zuvor.</p>



<h2>Strompauschale im Durchschnitt 22 Prozent zu niedrig bemessen</h2>



<p>Zum 1. Januar 2021 soll der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um mindestens 7 Euro auf 439 Euro* pro Monat steigen. Die zugrundeliegende Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) sieht davon 35,30 Euro zur Begleichung der Stromkosten vor. </p>



<p>Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden belaufen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt aber auf monatlich 43,17 Euro. Das entspricht einem Minus von 22 Prozent in der Haushaltskasse. Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom aus der Grundversorgung beziehen, ist die Lücke noch deutlich größer. Hier übersteigen die tatsächlichen Stromkosten von 48,75 Euro monatlich den Regelsatz um 38 Prozent.</p>



<h2>In Schleswig-Holstein fehlen bis zu 197 Euro pro Jahr</h2>



<p>Wie hoch die Versorgungslücke ausfällt, unterscheidet sich regional stark. In Schleswig-Holstein müssen alleinlebende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung jeden Monat 51,75 Euro für Strom aufwenden und damit knapp 47 Prozent mehr als im Hartz-IV-Satz vorgesehen. </p>



<p>Im Laufe des Jahres summiert sich das Minus so auf 197 Euro. In Hamburg belaufen sich die monatlichen Kosten auf 51,33 Euro (+ 45 Prozent), in Baden-Württemberg auf 49,92 Euro (+ 41 Prozent). Am wenigsten zuzahlen müssen Hartz-IV-Empfänger in Bremen. Der Fehlbetrag beträgt hier rund 25 Prozent</p>



<h2>Elektrische Warmwasserbereitung erhöht Kosten zusätzlich</h2>



<p>Muss Wasser dezentral etwa mithilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt werden, steigen Stromverbrauch und Kosten weiter. Etwa 750 kWh zusätzlich verbraucht ein Einpersonenhaushalt mit elektrischer Warmwasserbereitung. Zwar können Singlehaushalte einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes beim Amt geltend machen, das sind gut 10 Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten belaufen sich aber auf mehr als 20 Euro.</p>



<h2>Fehlbetrag wird von Jahr zu Jahr größer</h2>



<p>Der Betrag, der Hartz-IV-Empfängern in der Grundversorgung jährlich für Strom fehlt, steigt immer weiter. Waren es 2019 noch 101 Euro, mussten sie 2020 bereits eine Lücke von durchschnittlich 115 Euro in Kauf nehmen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/hartz-IV-satzdeckt-stromkosten-nicht.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/hartz-IV-satzdeckt-stromkosten-nicht.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/neuer-hartz-iv-satz-deckt-stromkosten-nicht-ausreichend-ab/">Neuer Hartz-IV-Satz deckt Stromkosten nicht ausreichend ab</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Smart Meter für alle Haushalte – Stromversorger sind sich nicht einig</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/smart-meter-fuer-alle-haushalte-stromversorger-sind-sich-nicht-einig/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=smart-meter-fuer-alle-haushalte-stromversorger-sind-sich-nicht-einig</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2020 19:41:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG67]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Smart metering]]></category>
		<category><![CDATA[Strom]]></category>
		<category><![CDATA[Stromverbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauch]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=34634</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Energieversorger sind sich nicht einig, ob sie alle Haushalte in Deutschland mit einem intelligenten Stromzähler ausstatten wollen. Das hat eine Umfrage der «Zeitung für kommunale Wirtschaft» (ZfK) bei Stadtwerken und Kommunen ergeben. Demnach haben sich knapp 40 Prozent der fast 1600 Befragten dafür ausgesprochen, die mit dem Internet verbundenen Zähler flächendeckend einzuführen. Etwa 37 [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/smart-meter-fuer-alle-haushalte-stromversorger-sind-sich-nicht-einig/">Smart Meter für alle Haushalte – Stromversorger sind sich nicht einig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Energieversorger sind sich nicht einig, ob sie alle Haushalte in Deutschland mit einem intelligenten Stromzähler ausstatten wollen. Das hat eine Umfrage der «Zeitung für kommunale Wirtschaft» (ZfK) bei Stadtwerken und Kommunen ergeben. Demnach haben sich knapp 40 Prozent der fast 1600 Befragten dafür ausgesprochen, die mit dem Internet verbundenen Zähler flächendeckend einzuführen.</p>



<p>Etwa 37 Prozent sind dafür, die Smart Meter genannten Geräte nur bei Haushalten mit einem hohen Stromverbrauch einzusetzen. Die übrigen rund 23 Prozent haben in dieser Frage keine Position bezogen. Intelligente Stromzähler gelten als wichtiger Baustein für die Digitalisierung der Energieversorgung in Deutschland. </p>



<p>Sie sollen helfen, Stromnachfrage und Stromerzeugung besser in Einklang zu bringen. Dazu verbinden sie Erzeuger, Netzbetreiber und Verbraucher über das Internet miteinander. Möglich sind dadurch etwa variable Stromtarife, bei denen der Preis in nachfrageschwachen Zeiten niedriger als zu Verbrauchsspitzen ist.</p>



<h2>Bis zu 100 Euro im Jahr für einen digitalen Zähler</h2>



<p>Seit Februar 2020 müssen die Stromversorger Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden nach und nach einen digitalen Zähler mit Kommunikationseinheit einbauen. Dafür können sie ihnen bis zu 100 Euro im Jahr in Rechnung stellen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/smart-meter-alle-haushalte.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/smart-meter-alle-haushalte.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/smart-meter-fuer-alle-haushalte-stromversorger-sind-sich-nicht-einig/">Smart Meter für alle Haushalte – Stromversorger sind sich nicht einig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Digitalisierung der Energiewirtschaft: BSI zertifiziert vierten Smart-Meter-Gateway</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/digitalisierung-der-energiewirtschaft-bsi-zertifiziert-vierten-smart-meter-gateway/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=digitalisierung-der-energiewirtschaft-bsi-zertifiziert-vierten-smart-meter-gateway</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2020 19:39:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG67]]></category>
		<category><![CDATA[BSI]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Smart metering]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauch]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=34630</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 24. Juli 2020 ein Common Criteria-Zertifikat auf Basis des Schutzprofils für das Smart-Meter-Gateway an das Unternehmen Theben AG erteilt. Die Theben AG ist das vierte Unternehmen, das in diesem Sektor ein Produktzertifikat erhält. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens wurde der Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsvorgaben durch [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/digitalisierung-der-energiewirtschaft-bsi-zertifiziert-vierten-smart-meter-gateway/">Digitalisierung der Energiewirtschaft: BSI zertifiziert vierten Smart-Meter-Gateway</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 24. Juli 2020 ein Common Criteria-Zertifikat auf Basis des Schutzprofils für das Smart-Meter-Gateway an das Unternehmen Theben AG erteilt. Die Theben AG ist das vierte Unternehmen, das in diesem Sektor ein Produktzertifikat erhält. </p>



<p>Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens wurde der Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsvorgaben durch das Smart-Meter-Gateway „CONEXA 3.0 Performance“ erbracht. Dabei wurden auch die Produktions- und Entwicklungsprozesse des Herstellers sowie die Auslieferungswege der Geräte geprüft.</p>



<p>Anlässlich der Übergabe des Zertifikats an das Unternehmen betont BSI-Präsident Arne Schönbohm: „Mit dem verpflichtenden Rollout-Start im Februar haben wir einen entscheidenden Schritt hin zu einer sicheren und effizienten Energieversorgung in Deutschland gemacht. In intelligenten Stromnetzen (Smart Grid) können Energieerzeugung und -verbrauch flexibel verknüpft und ausbalanciert werden. </p>



<p>Das vierte zertifizierte Smart-Meter-Gateway belegt erneut, dass auch hohe Sicherheitsanforderungen, die wir im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgestellt haben, erfüllt und umgesetzt werden können.“</p>



<h2>Verpflichtender Rollout intelligenter Messsysteme hat begonnen</h2>



<p>Das BSI hatte die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme festgestellt und damit die Freigabe für den Rollout von intelligenten Messsystemen mit Bekanntgabe zum 24. Februar 2020 erteilt. Drei Smart-Meter-Gateway-Hersteller hatten das Produkt-Zertifizierungsverfahren des BSI bereits erfolgreich abgeschlossen.</p>



<p>Messstellenbetreiber wie Stromnetzbetreiber sind seit Feststellung der technischen Möglichkeit verpflichtet, Stromkundinnen und -kunden mit einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh bis höchstens 100.000 kWh mit einem intelligenten Messsystem auszustatten&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/digitalisierung-energiewirtschaft-BSI.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/digitalisierung-energiewirtschaft-BSI.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/digitalisierung-der-energiewirtschaft-bsi-zertifiziert-vierten-smart-meter-gateway/">Digitalisierung der Energiewirtschaft: BSI zertifiziert vierten Smart-Meter-Gateway</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Von analog zu digital – Smart Metering: 5 Dinge, die Sie jetzt wissen müssen, erklärt Kjell Ole Beckmann von Reos</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/von-analog-zu-digital-smart-metering-5-dinge-die-sie-jetzt-wissen-muessen-erklaert-kjell-ole-beckmann-von-reos/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=von-analog-zu-digital-smart-metering-5-dinge-die-sie-jetzt-wissen-muessen-erklaert-kjell-ole-beckmann-von-reos</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2020 19:36:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG67]]></category>
		<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Smart metering]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauch]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=34626</guid>

					<description><![CDATA[<p>Rund 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen laut der Deutschen Energie-Agentur auf den Gebäudesektor. Bis 2050, so schreibt es die Bundesregierung vor, soll der Gebäudebestand nahezu klimaneutral sein. Digitale Gebäudeautomation und ein smartes Energiemanagement können zum Erreichen dieses hochgesteckten Ziels beitragen. In modernen Messsystemen und intelligenter Datenverarbeitung steckt genug Potential, um den Energieverbrauch und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/von-analog-zu-digital-smart-metering-5-dinge-die-sie-jetzt-wissen-muessen-erklaert-kjell-ole-beckmann-von-reos/">Von analog zu digital – Smart Metering: 5 Dinge, die Sie jetzt wissen müssen, erklärt Kjell Ole Beckmann von Reos</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Rund 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen laut der Deutschen Energie-Agentur auf den Gebäudesektor. Bis 2050, so schreibt es die Bundesregierung vor, soll der Gebäudebestand nahezu klimaneutral sein. Digitale Gebäudeautomation und ein smartes Energiemanagement können zum Erreichen dieses hochgesteckten Ziels beitragen. </p>



<p>In modernen Messsystemen und intelligenter Datenverarbeitung steckt genug Potential, um den Energieverbrauch und die dadurch verursachten CO2-Emissionen in Gebäuden signifikant zu reduzieren. Bislang sind die Reaktionen der Wohnungswirtschaft in Bezug auf Smart Metering noch recht verhalten. </p>



<p>Doch die Zeit drängt: Der Smart Meter Rollout und die Installation intelligenter Messsysteme müssen forciert werden, um die Gesetzgebung einzuhalten und Immobilen in ein nachhaltiges Anlageinvestment zu überführen.</p>



<h2>Smart Metering: Was steckt dahinter und welche Relevanz ergibt sich daraus?</h2>



<p>Wichtig bei diesem Thema ist die Unterscheidung zwischen a) der Messung von Strom und b) Submetering inklusive Wasser, Heiz- und Fernwärme. Beginnen wir beim Strom. Im Zuge des Smart Meter Rollouts werden digitale Stromzähler und intelligente Messsysteme die herkömmlichen Ferraris-Zähler ersetzen. </p>



<p>Im Gegensatz zu den analogen Zählern können intelligente Messsysteme nicht nur den aktuellen Zählerstand ausgeben, sondern darüber hinaus den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit messen. So werden Daten in Echtzeit übermittelt und ausgewertet. Ein intelligentes Messsystem besteht in der Regel aus einer modernen Messeinrichtung, einem digitalen Stromzähler, und einer Kommunikationseinheit zur Datenübertragung, dem Smart Meter Gateway. </p>



<p>Das Gateway dient hierbei als eine besonders gesicherte Schnittstelle (API) für den Datenaustausch zwischen allen Beteiligten: den Mietern, der Hausverwaltung, dem Stromerzeuger inklusive der Betreiber der Stromnetze und den Energielieferanten.</p>



<p>Die Installation intelligenter Messsysteme für die Erfassung von Stromverbräuchen richtet sich vornehmlich an die Betreiber gewerblicher Immobilien mit Verbräuchen über 6.000 bzw. 10.000 Kilowattstunden pro Jahr. Von viel höherer Relevanz für die Wohnungswirtschaft sind allerdings die Digitalisierung und Bündelung von Prozessen im Hinblick auf Submetering. </p>



<p>Bei der smarten Erfassung der Verbräuche von Wasser, Heiz- und Fernwärme haben Sie die Chance, massive Einsparpotentiale zu realisieren. Außerdem besteht hier akuter Handlungsbedarf – auch für die Wohnungswirtschaft.</p>



<h2>Gesetzliche Vorschriften: Wer muss wann nachrüsten und warum?</h2>



<p>Anfang 2020 ist mit der Zertifizierung des dritten Smart Meter Gateways der Startschuss für den Smart Meter Rollout in Deutschland gefallen. Laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist der Einbau intelligenter Messsysteme verpflichtend für alle größeren Stromverbraucher bzw. -erzeuger. Für Privathaushalte gilt eine Einbaupflicht von modernen Messeinrichtung, d.h. digitalen Stromzählern. Bis 2032 muss jeder Stromzähler deutschlandweit ausgetauscht sein.</p>



<p>Auch für Submetering-Lösungen hat der Gesetzgeber gemäß EED, den Energieeffizienz-Richtlinie der EU, Fristen zum Nachrüsten erlassen. In diesem Zuge müssen in den nächsten 7 Jahren über 120 Millionen Zähler ausgetauscht werden. Hervorzuheben ist außerdem die ab Januar 2022 in Kraft tretende monatliche Informationspflicht an den Endnutzer. Verbrauchsinformationen müssen dem Mieter in diesem Zuge kostenfrei und in verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden. </p>



<p>Bedenkt man die langwierigen Vorlaufzeiten innerhalb der Projektplanung und Umsetzung sollten die Vorgaben des MsbG und der EED schon jetzt als Anlass begriffen werden, rechtzeitig die Planung für einen umfassenden Maßnahmenkatalog anzustoßen und ein ganzheitliches Nachhaltigkeits- und Digitalisierungskonzept für Immobilien zu entwickeln. </p>



<p>Die Datenerhebung in Echtzeit sowie die digitale Auswertung und Aufbereitung sind hierbei Voraussetzungen für eine erfolgreiche Senkung der Energieverbräuche. Empfohlen werden hybride Lösungen, eine Kombination aus der intelligenten Messung von Strom und Submetering&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/5-dinge-smart-metering.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/5-dinge-smart-metering.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/von-analog-zu-digital-smart-metering-5-dinge-die-sie-jetzt-wissen-muessen-erklaert-kjell-ole-beckmann-von-reos/">Von analog zu digital – Smart Metering: 5 Dinge, die Sie jetzt wissen müssen, erklärt Kjell Ole Beckmann von Reos</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
