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	<title>Betriebskosten aktuell AG61 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Betriebskosten aktuell AG61 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Heizen und Kühlen Wärmepumpen dominieren im Neubau – Zwei Drittel aller Neubauten klimafreundlich beheizt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2019 18:33:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG61]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>66,6 % der im Jahr 2018 neu errichteten Wohngebäude werden mit erneuerbaren Energien beheizt. In fast der Hälfte (47,2 %) der insgesamt 107 200 neuen Wohngebäude waren erneuerbare Energien die primäre, also die überwiegend eingesetzte Energiequelle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden weiter mitteilt, haben die erneuerbaren Energien damit erstmals Gas von Platz 1 [&#8230;]</p>
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<p>66,6 % der im Jahr 2018 neu errichteten Wohngebäude werden mit erneuerbaren Energien beheizt. In fast der Hälfte (47,2 %) der insgesamt 107 200 neuen Wohngebäude waren erneuerbare Energien die primäre, also die überwiegend eingesetzte Energiequelle.</p>



<p>Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden weiter mitteilt, haben die erneuerbaren Energien damit erstmals Gas von Platz 1 bei den primären Energiequellen für das Heizen verdrängt. Gas wurde 2018 nur noch in 43,0 % der Wohnungsneubauten als primäre Energiequelle eingesetzt. 2017 hatte der Anteil von Gas noch 47,4 % betragen, gefolgt von den erneuerbaren Energien mit 43,3 %. Die übrigen Energiequellen (unter anderem Fernwärme, Öl und Strom) erreichten 2018 zusammen 9,8 % (2017: 9,3 %).</p>



<h2>Wärme aus der Luft oder dem Wasser</h2>



<p>Werden Wohnungsneubauten primär mit erneuerbaren Energien beheizt, so geschieht dies vor allem mit Umweltthermieanlagen (Wärmepumpe, 71,1 %), die entziehen, oder Geothermieanlagen (16,1 %), die Wärme im Erdinnern nutzen&#8230;</p>



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		<item>
		<title>Arbeitskreis Geislinger Konvention &#8211; Arbeitskreis beschließt Ermittlung und Bilanzierung von Treibhausgas-Emissionen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2019 18:28:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG61]]></category>
		<category><![CDATA[CO2]]></category>
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		<category><![CDATA[Klimaschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 30. September 2019 trafen sich die Mitglieder des Arbeitskreises Geislinger Konvention zu ihrer Herbstsitzung in Ulm. Eingeladen hatte die Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH (UWS). Die Teilnehmer fassten den Beschluss, zukünftig Treibhausgas- Emissionen zu ermitteln und zu bilanzieren. Auslöser dafür sind die Ergebnisse des Klimakabinetts der Bundesregierung vom 29. September 2019 hinsichtlich der Änderungen [&#8230;]</p>
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]]></description>
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<p>Am 30. September 2019 trafen sich die Mitglieder des Arbeitskreises Geislinger Konvention zu ihrer Herbstsitzung in Ulm. Eingeladen hatte die Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH (UWS). Die Teilnehmer fassten den Beschluss, zukünftig Treibhausgas- Emissionen zu ermitteln und zu bilanzieren. Auslöser dafür sind die Ergebnisse des Klimakabinetts der Bundesregierung vom 29. September 2019 hinsichtlich der Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der CO2 Bepreisung.</p>



<p>Der Klimawandel und seine unabsehbaren Folgen für Umwelt und Gesellschaft werden durch den Eintrag von Treibhausgasen in die Atmosphäre immer weiter verstärkt. Im Rahmen des betrieb-lichen Umweltschutzes ist es daher wichtig, den Verbrauch fossiler Energien insbesondere für die Wohnungsbestände, aber auch in der Verwaltung, sowie den daraus resultierenden Ausstoß klima-relevanter Gase zu kennen, damit auf Basis der aktuellen Werte Ziele und Optimierungspotenziale erarbeitet werden können, um die Emissionen zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. </p>



<p>Für die in der Politik derzeit diskutierte Bepreisung von Treibhausgasen kann die Geislinger Konvention die Grundlage für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft liefern. Erste Ergebnisse wird der Arbeitskreis im Frühjahr 2020 vorstellen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/10/Arbeitskreis-Geislinger-Konvention-Bilanzierung-von-Treibhausgas-Emissionen-1.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/10/Arbeitskreis-Geislinger-Konvention-Bilanzierung-von-Treibhausgas-Emissionen-1.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Aufgespiesst Klimaschutz &#8211; Aber richtig! &#8211; Die Kolumne von Peter Kay</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2019 18:24:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG61]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Peter Kay]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Noch wissen wir nicht, was die Grundsteuerreform für unsere Portemonnaies bedeutet. Dass die Wohnkostenbelastung für sehr viele Haushalte steigen wird, dürfte nach den jüngsten Einlassungen des Bundesfinanzministers jedoch klar sein. Da droht schon die nächste „Steuer-Keule“. Nachdem die Bundesregierung mit ihren selbst gesteckten Klimaschutzzielen (wieder einmal) zu scheitern droht, die Europawahlen zumindest in Deutschland den [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Noch wissen wir nicht, was die Grundsteuerreform für unsere Portemonnaies bedeutet. Dass die Wohnkostenbelastung für sehr viele Haushalte steigen wird, dürfte nach den jüngsten Einlassungen des Bundesfinanzministers jedoch klar sein. Da droht schon die nächste „Steuer-Keule“.</p>



<p>Nachdem die Bundesregierung mit ihren selbst gesteckten Klimaschutzzielen (wieder einmal) zu scheitern droht, die Europawahlen zumindest in Deutschland den Klimaschutz als dominieren-des Thema hatten und die „Fridays-for-future-Demonstrationen“ außerparlamentarischen Druck erzeugen, kommt die Regierungskoalition beim Thema „Verringerung der CO2-Emissionen“ immer stärker in Zugzwang. Dabei gerät eine CO2-Steuer zunehmend in den Fokus der Debatte. Jetzt haben sogar Sozialverbände und Gewerkschaften die Einführung einer CO2-Steuer gefor-dert. </p>



<p>Selbstverständlich „sozial ausgewogen“ und „ohne das Gesamtsteueraufkommen zu erhöhen“. Ist das schwer durchschaubare Strategie oder einfach nur naiv? Um Mehrbelastungen der Ver-braucher zu vermeiden, fordern sie, dass bestehende Abgaben, Umlagen und Entgelte auf Strom gesenkt werden sollen. Die Einführung einer Steuer hat aber noch nie zu einer nachhaltigen Entlastung der Bürger, geschweige denn zu einer Beibehaltung oder gar Reduzierung des Gesamtsteueraufkommens geführt. </p>



<p>Am Ende zahlen die meisten drauf, was insbesondere Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen trifft. Nur mit einer neuen Steuer wird man der komplexen Aufgabe „Klimaschutz“ nicht gerecht! Bevor diese kommt, müssten zunächst alle Hindernisse für die Nutzung erneu-erbarer Energien in den Wohnquartieren beseitigt, alle Bremsen für die dezentrale Energie-versorgung in den Quartieren gelöst und eine Investitionszulage für die energetische Gebäu-desanierung eingeführt werden&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/10/Aufgespiesst-Peter-Kay.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/10/Aufgespiesst-Peter-Kay.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Müllgebühren-Ranking &#8211; Kommunen können spürbar zu niedrigeren Wohnkosten beitragen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/muellgebuehrenranking-kommunen-koennen-spuerbar-zu-niedrigeren-wohnkosten-beitragen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=muellgebuehrenranking-kommunen-koennen-spuerbar-zu-niedrigeren-wohnkosten-beitragen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2019 18:19:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG61]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunen]]></category>
		<category><![CDATA[Mietpreise]]></category>
		<category><![CDATA[Müll]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnkosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Kosten für die Müllabfuhr müssen nicht hoch sein, sind es aber in vielen deutschen Städten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die der Eigentümerverband Haus &#38; Grund Deutschland am 5. Juni 2019 in Berlin vorgestellt hat. Preisgünstigste Städte sind: 1. Flensburg 2. Nürnberg 3. MagdeburgDie teuersten Städte sind: 98. Bergisch-Gladbach 99. Moers 100. LeverkusenIm [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Kosten für die Müllabfuhr müssen nicht hoch sein, sind es aber in vielen deutschen Städten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die der Eigentümerverband Haus &amp; Grund Deutschland am 5. Juni 2019 in Berlin vorgestellt hat.</p>



<p><strong>Preisgünstigste Städte sind</strong>: 1. Flensburg 2. Nürnberg 3. Magdeburg<br><strong>Die teuersten Städte sind:</strong> 98. Bergisch-Gladbach 99. Moers 100. Leverkusen<br><strong>Im VNM-Verbandsgebiet</strong> belegen Schwerin Platz 6, Kiel Platz 34 (beide eher preisgünstig) und Hamburg Platz 61 (eher teurer).</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/10/Muellgebuehrenranking-wohnkosten.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/10/Muellgebuehrenranking-wohnkosten.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/muellgebuehrenranking-kommunen-koennen-spuerbar-zu-niedrigeren-wohnkosten-beitragen/">Müllgebühren-Ranking &#8211; Kommunen können spürbar zu niedrigeren Wohnkosten beitragen</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Arbeitskreis Geislinger &#8211; Konvention Grundsteuern analysiert &#8211; Noch immer Ost-West-Gefälle</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/arbeitskreis-geislinger-konvention-grundsteuern-analysiert-noch-immer-ost-west-gefaelle/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=arbeitskreis-geislinger-konvention-grundsteuern-analysiert-noch-immer-ost-west-gefaelle</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2019 18:16:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[BBU]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG61]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vor dem Hintergrund der beschlossenen Grundsteuerreform hat der Arbeitskreis Geislinger Konvention mit Unterstützung der Betriebskosten-Benchmarking-Plattformen der WohnCom GmbH und der IRN Immobilienservices Rhein-Neckar GmbH die in Deutschland abgerechneten Grundsteuern analysiert. Ein zusätzlicher Abgleich erfolgte mit den Daten der 22. Betriebskostenstudie des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). Im Ergebnis wurden Mietern in den westlichen Bundesländern im Jahr [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Vor dem Hintergrund der beschlossenen Grundsteuerreform hat der Arbeitskreis Geislinger Konvention mit Unterstützung der Betriebskosten-Benchmarking-Plattformen der WohnCom GmbH und der IRN Immobilienservices Rhein-Neckar GmbH die in Deutschland abgerechneten Grundsteuern analysiert. Ein zusätzlicher Abgleich erfolgte mit den Daten der 22. Betriebskostenstudie des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU).</p>



<p>Im Ergebnis wurden Mietern in den westlichen Bundesländern im Jahr 2017 zwischen 17 und 27 Cent je Quadratmeter Wohnfläche monatlich für die Grundsteuer berechnet. In den östlichen Bundesländern waren das zwischen 15 und 17 Cent. Bei einer 65 Quadratmeter großen Wohnung sind das zwischen 11,05 und 17,55 Euro monatlich im Westen und zwischen 9,75 und 11,05 Euro im Osten.</p>



<p>Schon jetzt ist die Grundsteuer vielfach die Nummer eins im Ranking der kalten Betriebskosten. Die Experten gehen davon aus, dass sich daran auch nach der Grundsteuerreform nichts ändern wird, im Gegenteil, diese Position wird sich verfestigen&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/10/Grundsteuer-Ost-West-Gefaelle.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/10/Grundsteuer-Ost-West-Gefaelle.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Energieeffizienz-Richtlinie Novellierung der Heizkostenverordnung nötig – Mehr Informationen aber auch mehr Kosten</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/energieeffizienz-richtlinie-novellierung-der-heizkostenverordnung-noetig-mehr-informationen-aber-auch-mehr-kosten/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=energieeffizienz-richtlinie-novellierung-der-heizkostenverordnung-noetig-mehr-informationen-aber-auch-mehr-kosten</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2019 18:13:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG61]]></category>
		<category><![CDATA[Heizen]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die am 25. Dezember 2018 in Kraft getretene EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die EED-Vorgaben bis zum 25. Oktober 2020 in nationales Recht umzusetzen. Betroffen hiervon wird insbesondere die Heizkostenverordnung (HeizKV) sein. Diese will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) novellieren, wenn das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Ermächtigungsgrundlage für die HeizKV verabschiedet ist. Der entsprechende [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die am 25. Dezember 2018 in Kraft getretene EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die EED-Vorgaben bis zum 25. Oktober 2020 in nationales Recht umzusetzen. Betroffen hiervon wird insbesondere die Heizkostenverordnung (HeizKV) sein. Diese will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) novellieren, wenn das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Ermächtigungsgrundlage für die HeizKV verabschiedet ist. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich noch in der politischen Abstimmung.</p>



<h2>Fernablesbar</h2>



<p>Die EED definiert u.a. Anforderungen an die Fernablesbarkeit von Zählern und Heizkostenverteilern für die Wärme-, Kälte- und Trinkwasserversorgung. Damit soll eine kosteneffiziente, häufige Bereitstellung von Verbrauchsinformationen sichergestellt werden. Als „r“ gelten Lösungen, bei denen kein Zugang zu den einzelnen Wohnungen erforderlich ist.</p>



<p> Nach dem 25. Oktober 2020 neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein, wenn dieses technisch machbar und kosteneffizient ist. Die Bedingungen hierfür werden in der novellierten HeizKV festgelegt werden. Bis zum 1. Januar 2027 müssen danach bereits installierte nicht fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.</p>



<p>Auch hier gilt das Gebot der Kosteneffizienz. Ob es z.B. kosteneffizient ist, Geräte innerhalb eines laufenden Vertrages nachzurüsten oder zu ersetzen, muss noch im Rahmen der Novellierung der HeizKV diskutiert werden.<br> Die EED sieht auch unterjährige Verbrauchs- und Abrechnungsinformationen der Mieter vor&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/01/Energieeffizienz-Richtlinie-Heizkostenverordnung-Novellierung.pdf"> zum vollständigen Artikel als PDF </a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/01/Energieeffizienz-Richtlinie-Heizkostenverordnung-Novellierung.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Datenschutz-Grundverordnung/Betriebskostenabrechnung &#8211; Keine tiefgreifenden Auswirkungen auf Betriebskostenrecht</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/datenschutz-grundverordnung-betriebskostenabrechnung-keine-tiefgreifenden-auswirkungen-auf-betriebskostenrecht/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=datenschutz-grundverordnung-betriebskostenabrechnung-keine-tiefgreifenden-auswirkungen-auf-betriebskostenrecht</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2019 18:11:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG61]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erlaubt, wenn die Verarbeitung aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage sowie aufgrund eines „berechtigten Interesses“ z.B. des Vermieters erfolgt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist demnach immer dann zulässig, wenn sie zur Wahrung der Interessen des Verantwortlichen (Vermieter) oder eines Dritten erforderlich ist und schutzwürdige Interessen [&#8230;]</p>
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<p>Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erlaubt, wenn die Verarbeitung aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage sowie aufgrund eines „berechtigten Interesses“ z.B. des Vermieters erfolgt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist demnach immer dann zulässig, wenn sie zur Wahrung der Interessen des Verantwortlichen (Vermieter) oder eines Dritten erforderlich ist und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht überwiegen.</p>



<h2>Einzelverbrauchsdaten von Mietern personenbezogene Daten</h2>



<p>Im Bereich der Betriebskosten sind Einzelverbrauchsdaten von Mietern personenbezogene Daten. Sie lassen Rückschlüsse auf das Verbrauchsverhalten einzelner Mieter zu. Da der Vermieter zur Verarbeitung dieser Daten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verpflichtet und dieses mietvertraglich vereinbart ist, kann der Mieter der Verarbeitung seiner Daten zu diesem Zweck nicht widersprechen. Das gilt auch für die Weitergabe der erforderlichen Daten an einen Dienstleister zur Erstellung der Betriebs- bzw. Heizkostenabrechnung. </p>



<p>Eine gesonderte Einwilligung des Mieters hierfür ist nicht erforderlich, da der Vermieter ohne Einschaltung eines Dienstleisters in vielen Fällen seine gesetzlichen und vertraglichen Abrechnungspflichten nicht erfüllen könnte. Deshalb dient die Weitergabe der Daten an einen Dienstleister der Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters, sodass das Interesse des Mieters an einer Nicht-Weitergabe nachrangig ist (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO).</p>



<h2>Das BGH-Urteil</h2>



<p>Die Frage, ob dem Mieter bei der Heiz-oder Betriebskostenabrechnung ein Einsichtsrecht in die Abrechnungen anderer Mieter zusteht oder datenschutzrechtliche Aspekte dem entgegenstehen, hat der BGH mit Urteil vom 7. Februar 2018 – VIII ZR 189/17 – entschieden&#8230;</p>



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		<title>Das interessante Urteil &#8211; Belegeinsicht durch Vorlage gescannter Originale zulässig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2019 17:54:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Belege]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG61]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Führt der Vermieter ein papierloses Büro dergestalt, dass er Originalunterlagen regelmäßig einscannt und diese nach drei Monaten vernichtet werden, ist es, sofern der Mieter keine Zweifel an der Übereinstimmung mit den Originalen aufzeigen kann, grundsätzlich ausreichend, wenn der Vermieter bei der Belegeinsicht Ausdrucke der Belege vorlegt. Das hat das LG Berlin mit Urteil vom 30. [&#8230;]</p>
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]]></description>
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<p>Führt der Vermieter ein papierloses Büro dergestalt, dass er Originalunterlagen regelmäßig einscannt und diese nach drei Monaten vernichtet werden, ist es, sofern der Mieter keine Zweifel an der Übereinstimmung mit den Originalen aufzeigen kann, grundsätzlich ausreichend, wenn der Vermieter bei der Belegeinsicht Ausdrucke der Belege vorlegt. Das hat das <strong>LG Berlin mit Urteil vom 30. Oktober 2018 –63 S 192/17</strong> – entschieden (DAS GRUNDEIGENTUM 2019, S. 857).</p>



<h2>Originalbelege regelmäßig einscannt</h2>



<p>Danach hat der Mieter keinen Anspruch auf Vorlage von Originalbelegen bei der Belegeinsicht zur Überprüfung seiner Betriebskostenabrechnung. Legt der Vermieter nachvollziehbar dar, dass er im Wesentlichen ein papierloses Büro führt und die, um sie nach drei Monaten zu vernichten, muss sich der Belegeinsichtnehmende Mieter mit der Vorlage der gescannten Belege zufrieden geben.</p>



<h2>Frei für die Digitalisierung</h2>



<p>Angesichts der technischen Entwicklung ist dieses nach Auffassung des LG Berlin grundsätzlich nicht zu beanstanden&#8230;</p>



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		<title>Betriebskosten aktuell Ausgabe 61</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/betriebskosten-aktuell-ausgabe-61/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=betriebskosten-aktuell-ausgabe-61</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2019 17:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten aktuell AG61]]></category>
		<category><![CDATA[Gesamtausgabe Betriebskosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Betriebskosten aktuell Alles rund um die Wohnkosten wird seit Oktober 2003 herausgegeben vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Hier können Sie alle Artikel der Oktober-Ausgabe 2019 der Betriebskosten aktuell Ausgabe 61 in einem PDF speichern und lesen. Unter anderem handelt die Ausgabe von diesen Themen: Wärmepumpen dominieren im Neubau &#8211; Zwei Drittel aller Neubauten klimafreundlich beheizt [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Betriebskosten aktuell Alles rund um die Wohnkosten wird seit Oktober 2003 herausgegeben vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.</p>



<p>Hier können Sie alle Artikel der Oktober-Ausgabe 2019 der   Betriebskosten aktuell Ausgabe 61 in einem PDF speichern und lesen. Unter anderem handelt die Ausgabe von diesen Themen: </p>



<ul><li>Wärmepumpen dominieren im Neubau &#8211; Zwei Drittel aller Neubauten klimafreundlich beheizt</li><li>Klimaschutz – aber richtig!</li><li>Grundsteuern analysiert &#8211; Noch immer Ost-West-Gefälle</li></ul>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/10/BK-AG61.pdf">zur Betriebskosten aktuell AG 61 als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/10/BK-AG61.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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