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	<title>Bauvertrag Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Bauvertrag Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Den Bauvertrag richtig zu Ende bringen – Software-Tool sorgt für Rechtssicherheit und Transparenz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Sep 2021 13:40:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[digital.]]></category>
		<category><![CDATA[Bauvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnungswirtschaft digital. Ausgabe 19]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ob Neubau oder Sanierung: Die Abnahme eines Bauwerkes ist ein wichtiger Vorgang bei der Abwicklung eines Bauvertrages. Sie ist gemäß § 640, Abs. 1. S. 1 BGB für jedes Bauwerk gesetzlich vorgeschrieben. Eine intelligente und mobile Software-Lösung kann Wohnungsunternehmen hierbei große Dienste erweisen. Im BGB ist zwar nicht explizit festgelegt, wie eine Bauabnahme vonstatten zu [&#8230;]</p>
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<p>Ob Neubau oder Sanierung: Die Abnahme eines Bauwerkes ist ein wichtiger Vorgang bei der Abwicklung eines Bauvertrages. Sie ist gemäß § 640, Abs. 1. S. 1 BGB für jedes Bauwerk gesetzlich vorgeschrieben. Eine intelligente und mobile Software-Lösung kann Wohnungsunternehmen hierbei große Dienste erweisen. Im BGB ist zwar nicht explizit festgelegt, wie eine Bauabnahme vonstatten zu gehen hat. Doch im Normalfall begutachten Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam das Bauwerk und unterzeichnen anschließend ein Abnahmeprotokoll.</p>



<h2>Beweislastumkehr nach Bauabnahme</h2>



<p>Mit der Bauabnahme bestätigt der Bauherr, dass der Bauunternehmer seine Pflichten erfüllt hat. Damit dreht sich die Beweislast um: Ab jetzt muss der Bauherr im Falle eines auftretenden Schadens beweisen, dass die Leistung des Bauunternehmens mangelhaft erfolgt ist. Nach Unterzeichnung der Bauabnahme muss das Bauunternehmen nur im Rahmen der fünfjährigen Gewährleistungsphase tätig werden. Der Abnahmeprozess sollte deshalb seitens der Bauherren gut vorbereitet sein.</p>



<h2>Abnahmeprozess und Mängelmanagement</h2>



<p>Die Software mevivo von wowiconsult bietet ein benutzerfreundliches Modul für eine korrekte und rechtssichere Bauabnahme. Die App „Mobile Bauabnahme“ unterstützt bei der Erstellung einwandfreier Abnahmeprotokolle und der Koordination aller sich daraus ergebender Maßnahmen. Mit der App wird bei der Bauabnahme jeder einzelne Raum, jedes Bauteil und jedes Element geprüft. </p>



<p>Alle Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden rechtssicher dokumentiert und Mängel sogleich mit Foto erfasst und verortet. Diese Informationen werden Bestandteil des digitalen Abnahmeprotokolls und können später von jedem Bearbeiter aufgerufen werden. Falls Nachbesserungen oder In¬¬¬standsetzungsmaßnahmen notwendig sind, können sie gleich in die Wege geleitet werden. Alle erforderlichen Dokumente, Pläne und Leistungsverzeichnisse des Bauobjekts sind im Programm hinterlegt. So wird auch das Verpassen von Fristen verhindert.</p>



<h2>Automatischer Versand</h2>



<p>Die finalen Abnahmeprotokolle werden automatisch erzeugt, digital unterzeichnet und versandt. Die unterschiedlichsten Fachbereiche eines Wohnungsunternehmens, wie Bau- und Entwicklungsabteilung, die Bestandsmanager, die Kaufleute und die Mieterservices sind über das System miteinander verknüpft&#8230;</p>



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		<title>Steuer: Grunderwerbsteuer ist in voller Höhe bei zusammenhängendem Grundstückskauf und Bauvertrag fällig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Mar 2012 23:44:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vermarktung/Marketing]]></category>
		<category><![CDATA[AG7]]></category>
		<category><![CDATA[Bauvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof hat am 27.11.2008 (Az. C-156/08) beschlossen, dass eine Doppelbelastung bei Bauleistungen mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer rechtmäßig ist. Grundlage war eine Vorlage des Finanzgerichtes Niedersachsen, das gefragt hatte, ob eine Einbeziehung der mit Umsatzsteuern belasteten Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer rechtmäßig sei. Welche Konstellation zu dieser Doppelbelastung führt beschreibt Dipl.-Kfm. Steuerberater Florian [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof hat am 27.11.2008 (Az. C-156/08) beschlossen, dass eine Doppelbelastung bei Bauleistungen mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer rechtmäßig ist.   <span id="more-13815"></span>  Grundlage war eine Vorlage des Finanzgerichtes Niedersachsen, das gefragt hatte, ob eine Einbeziehung der mit Umsatzsteuern belasteten Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer rechtmäßig sei. Welche Konstellation zu dieser Doppelbelastung führt beschreibt Dipl.-Kfm. Steuerberater Florian Fiedler.</p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2012/03/aINVRsteuer.pdf" alt="aINVRsteuer.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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